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Tagesordnung
- –Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 1Formalia
- 1.1Genehmigung der Niederschrift
- 1.2Um- und Nachbesetzung in Gremien und Aufsichtsräten
- 1.2.1Benennung von sachkundigen BürgernZur Vorlage · 14/1467 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ruhrfraktion hat mit dem Fraktionsantrag 14/1467 die Benennung von sachkundigen Bürgern für zwei verschiedene Ausschüsse vorgeschlagen. Der Antrag ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 15. März 2024 vorgesehen und liegt dort zur Beschlussfassung vor.
Der Vorschlag sieht vor, einen sachkundigen Bürger für den Ausschuss Wirtschaft und Beteiligung zu benennen sowie einen weiteren sachkundigen Bürger für den Planungsausschuss zu nominieren. Eine schriftliche Begründung wurde im Dokument nicht aufgeführt; eine Erläuterung erfolgt nach Bedarf mündlich.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist. Es entstehen durch die Benennungen keine neuen Haushaltsverpflichtungen oder Folgewirkungen, die über den bestehenden Bedarf hinausgehen. Der Vorgang wurde von Christian Krampitz bearbeitet und unterzeichnet.
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- 1.2.2Benennung von beratenden MitgliederZur Vorlage · 14/1475 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsantrag der Ruhrfraktion mit der Drucksache Nummer 14/1475 sieht Änderungen bei der Benennung von beratenden Mitgliedern in verschiedenen Ausschüssen vor. Im Rahmen des Beschlussvorschlags soll Hans-Jürgen Hofstätter als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Wirtschaft gewählt werden, wobei Christian Krampitz und Reinard Zielke die Positionen der ersten und zweiten Stellvertretung übernehmen sollen.
Zudem wird vorgeschlagen, Reinard Zielke als beratendes Mitglied in den Betriebsausschuss Ruhr Grün zu berufen. Die entsprechenden Stellvertretungen sollen durch H.J. Hofstätter und Christian Krampitz besetzt werden.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Entfernung von Friedhelm Rikowski aus allen Stellvertretungen der Ruhrfraktion. Durch diesen Schritt rücken die nachfolgenden Stellvertreter um jeweils eine Position auf. Mit diesem Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen oder Änderungen am Haushaltsplan verbunden.
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- 2Aktuelles
- 3Vorlagen der Bezirksregierungen
- 3.1Förderprogramm "Kommunaler Straßenbau 2024"Zur Vorlage · 14/1438 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über den regionalen Vorschlag zum Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau 2024“. Die vorliegende Beschlussvorlage umfasst regionale Voten für die Gebiete des RVR innerhalb der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
Mit dem vorgeschlagenen Beschluss soll die Verbandsversammlung den regionalen Vorschlag zum genannten Förderprogramm gemäß den Anlagen 1 bis 3 der Vorlage verabschieden. Die Unterrichtung erfolgt im Namen der Regierungspräsidenten von Arnsberg, Düsseldorf und Münster auf Grundlage des Landesplanungsgesetzes.
Der Entscheidungsprozess ist in einem festgelegten Zeitplan vorgesehen. Vor der abschließenden Sitzung der Verbandsversammlung am 15. März 2024 finden Beratungen in den zuständigen Gremien statt. Dazu gehören die Sitzungen im Ausschuss für Mobilität am 20. Februar 2024, im Planungsausschuss am 21. Februar 2024 sowie im Verbandsausschuss am 4. März 2024. Die Vorlage dient der gemeinsamen Abstimmung über die regionalen Positionen zur Förderung des kommunalen Straßenbaus für das Jahr 2024.
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Hauptdokument|20240209152307-0|20240209152311-0|20240209152316-0|20240209152320-0
- 3.2Förderprogramm "Nahmobilität 2024"Zur Vorlage · 14/1439 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird im Rahmen der Sitzung am 15. März 2024 über das Förderprogramm „Radschnellverbindungen/ Nahmobilität 2024“ entscheiden. Die Beschlussvorlage 14/1439 sieht vor, dass die Verbandsversammlung dem Vorschlag für Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten gemäß den Anlagen 1 und 2 zustimmt. Dies umfasst das regionale Votum für den Regierungsbezirk Arnsberg sowie die Radvorrangrouten im Regierungsbezirk Münster.
Zudem wird der Beschlussvorschlag eine Kenntnisnahme der Informationen sowie des Vorschlags für das Förderprogramm Nahmobilität 2024 beinhalten. Die Vorlage enthält hierzu die Listen zur Förderung der Nahmobilität in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Die Sitzungsvorlage wurde im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt und wird durch den Verbandsausschuss federführend bearbeitet.
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Hauptdokument|20240209151738-0|20240209151742-0|20240209151747-0|20240209151751-0|20240209151755-0|20240209151759-0
- 3.2.1Förderprogramm "Radschnellverbindungen / Nahmobilität 2024"Zur Vorlage · 14/1439-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) am 15. März 2024 wird über das Förderprogramm „Radschnellverbindungen/ Nahmobilität 2024“ beraten. Die Beschlussvorlage 14/1439-1 wurde im Verbandsausschuss vorberaten und bezieht sich auf gemeinsame Regelungen der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster gemäß den Vorgaben des Landesplanungsgesetzes.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vorschlägen für Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten zustimmt. Dies umfasst das regionale Votum für Radschnellverbindungen im Regierungsbezirk Arnsberg sowie für Radvorrangrouten im Regierungsbezirk Münster.
Darüber hinaus soll die Versammlung die Informationen sowie den Vorschlag für das Förderprogramm Nahmobilität 2024 zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage beinhaltet dazu die Listen der jeweiligen Förderprogramme für die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Damit werden die Planungen für die Radinfrastruktur und die Nahmobilität in den drei Regierungsbezirken koordiniert.
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Hauptdokument|20240229162940-0|20240209151742-0|20240209151747-0|20240209151751-0|20240229162048-0|20240209151759-0
- 3.3Programmvorschlag Städtebauförderprogramm 2024 hier: UnterrichtungZur Vorlage · 14/1444 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1444 umfasst den Programmvorschlag für das Städtebauförderprogramm 2024. Die Unterlagen wurden im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster als gemeinsame Sitzungsvorlage erstellt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr dem Programmvorschlag für das Städtebauförderprogramm 2024 zustimmt. Der vorgesehene Prozess beinhaltet die Beratung im Planungsausschuss am 21. Februar 2024 sowie im Verbandsausschuss am 4. März 2024, bevor die endgültige Entscheidung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 15. März 2024 ansteht.
Die Vorlage beinhaltet neben dem eigentlichen Programmvorschlag auch textliche Erläuterungen sowie eine Darstellung zur Verteilung der Fördersätze für die Städtebauförderung im Jahr 2024. Federführend für diese Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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Hauptdokument|20240216143502-0|20240216143505-0|20240216143508-0
- 4Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 5Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 6Fraktionsanträge
- 7Anfragen und Mitteilungen
- 7.1Anfragen
- 7.1.11. Änderung des Regionalplans Ruhr zum Ausbau der WindenergieZur Vorlage · 14/1489 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr die Fraktionsanfrage 14/1489 eingereicht, die sich mit der ersten Änderung des Regionalplans Ruhr zum Ausbau der Windenergie befasst. Da der Regionalverband in seiner Funktion als Regionalplanungsbehörde für die Festlegung von Flächen zur Windenergienutzung verantwortlich ist, bittet die Fraktion um detaillierte Informationen zu den Planungsgrundlagen.
Die Anfrage umfasst spezifische Fragen zur Abgrenzung von Ausschluss- und Suchräumen. Hierbei wird nach den harten sowie weichen Kriterien gefragt, die für diesen Prozess zugrunde gelegt werden sollen. Zudem möchte die Fraktion erfahren, ob ein System zur Bewertung der Überlagerung mehrerer weicher Ausschlusskriterien vorgesehen ist. Darüber hinaus wird die Verwaltung um Auskunft gebeten, wann die Vorstellung dieser methodischen Kriterien in den zuständigen Gremien geplant ist. Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme für die Verbandsversammlung und den Planungsausschuss vorgelegt.
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- 7.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 8Vorlagen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen
- 8.1Angelegenheiten der Revierpark Wischlingen GmbH - Finanzielle Beteiligung des RVR über das Jahr 2023 hinausZur Vorlage · 14/1425 · Beschlussvorlage
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Der Regionalverband Ruhr (RVR) befasst sich mit der finanziellen Beteiligung an den Angelegenheiten der Revierpark Wischlingen GmbH (RPW) nach dem Ausscheiden aus der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023. Die vorliegende Beschlussvorlage regelt die Kostenübernahmen für verschiedene Bereiche des Parks über das Jahr 2023 hinaus.
Die Verbandsversammlung soll der Übernahme von Parkpflegefolgekosten für die Jahre 2024 bis 2026 zustimmen. Hierbei ist ein jährlicher Anteil von 90.000 Euro vorgesehen, was einer Gesamtsumme von 270.000 Euro entspricht. Diese Beteiligung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und steht unter dem Vorbehalt einer neuen Grundstücksnutzungs- und Pflegevereinbarung zwischen der Gesellschaft und dem RVR. Zudem wird die Bereitstellung eines Sonderzuschusses für das Jahr 2024 in Höhe von maximal 37.500 Euro für die Sanierung eines Schmutzwasserkanals vorgeschlagen.
Gegenüber anderen Forderungen wird sich der Verband jedoch positionieren: Eine Beteiligung an den investiven Kosten für die Sanierung der Passage wird nicht genehmigt. Ebenso wird eine weitere finanzielle Beteiligung des RVR an Betriebskostenzuschüssen der RPW über das Jahr 2023 hinaus ausgeschlossen.
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- 8.1.1Angelegenheiten der Revierpark Wischlingen GmbH - Finanzielle Beteiligung des RVR über das Jahr 2023 hinausZur Vorlage · 14/1495 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Regionalverband Ruhr einen Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 14/1425 vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die finanzielle Beteiligung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) an der Revierpark Wischlingen GmbH über das Jahr 2023 hinaus.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Ergänzung im ersten Satz des ursprünglichen Beschlusstextes vor. Konkret soll die anteilige Übernahme der Sanierung einer Passage in den Text aufgenommen werden. Gleichzeitig sollen die letzten beiden Sätze des ursprünglichen Beschlusstextes gestrichen werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird im Antrag festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist, wodurch das Vorhaben als haushaltsneutral eingestuft wird. Zudem ergeben sich laut Dokument keine Auswirkungen auf die Bilanz durch Veräußerungsgewinne oder -verluste.
Der Antrag wurde von Daniela Burgmann und Jonas Löckenhoff für die CDU-Fraktion sowie von der SPD-Fraktion unter der Leitung von Martina Schmück-Glock und der CDU-Fraktion unter Bodo Klimpel eingereicht.
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- 8.2Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Gesellschaftervereinbarungen 2024Zur Vorlage · 14/1453 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Anpassung der Gesellschafterzuschüsse für das Jahr 2024 sowie den Abschluss aktualisierter Gesellschaftervereinbarungen für die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR mbH) beschließen. Der Regionalverband Ruhr (RVR) ist mit 64,14 % an der Gesellschaft beteiligt; weitere Anteile halten unter anderem die Städte Duisburg, Bochube, Witten, Oberhausen, Bottrop, Essen und Gelsenkirchen sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis.
Ein langfristiger Vertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren konnte aufgrund von Haushaltsrestriktionen der Mitgesellschafter und Diskussionen über Parkpflegekosten nicht realisiert werden. Daher gelten die neuen Vereinbarungen vorerst nur für das Jahr 2024. Die im Wirtschaftsplan der FMR mbH ausgewiesenen Zuschussbedarfe liegen unter den im RVR-Haushaltsplan 2024 veranschlagten Beträgen. Während für konsumtive Zuschüsse ein Bedarf von rund 3,8 Millionen Euro geplant ist, sieht der Haushaltsansatz des RVR einen höheren Wert von etwa 5 Millionen Euro vor. Bei den investiven Zuschüssen beläuft sich der Plan auf 963.000 Euro gegenüber einem Budget von 1,013 Millionen Euro.
Für die Betriebsstätte Kemnade wurde aufgrund eines Verkaufserlöses aus der Veräußerung des Hauses Herde im Jahr 2023 eine besondere Regelung zur Verteilung der Zuschussverpflichtungen im investiven Bereich getroffen. Die Zahlung der Leistungen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Mitgesellschafter ihre Anteile entsprechend leisten.
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Hauptdokument|20240202122543-0|20240202122543-1|20240202122543-2|20240202122543-3|20240202122544-4
- 9Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 9.1Strategie Geonetzwerk.metropoleRuhrZur Vorlage · 14/1287 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird in der Beschlussvorlage 14/1287 ersucht, das Strategiepapier „Zukunftsthemen Geonetzwerk.metropoleRuhr“ als Grundlage für die künftige Arbeit des Netzwerks zu verabschieden. Das Geonetzwerk.metropoleRuhr besteht seit zehn Jahren. Im vergangenen Jahr haben der Lenkungskreis, die Geschäftsstelle sowie weitere Vertreter der kommunalen Ebene fachliche und organisatorische Handlungsfelder für die kommenden Jahre erarbeitet.
Die Strategie soll dazu dienen, diese Handlungsfelder zu identifizieren und die künftige Strukturierung der Netzwerk-Arbeit festzulegen. Es besteht zudem die Absicht, das Papier auch in den kommunalen Gremien beschließen zu lassen, um die Themen des Netzwerks vor Ort zu verankern. Mit dem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, über die weitere Umsetzung der Strategie zu berichten.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist festzuhalten, dass keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich ist; die Vorlage ist haushaltsneutral. Es ergeben sich aus dem Vorhaben keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 10Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 10.1Regionale Radwegepflege - Pilotprojekt zur Analyse möglicher zentraler Dienstleistungen durch den RVRZur Vorlage · 14/1409 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) prüft die Fortführung eines Pilotprojekts zur zentralen Übernahme von Dienstleistungen bei der regionalen Radwegepflege. Ziel der Vorlage ist es, zu untersuchen, inwieweit der RVR als Dienstleister für überregional bedeutsame Radwege fungieren kann, unabhängig von der jeweiligen Bauladenverantwortung. Dabei sollen konkrete Pflegevereinbarungen sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte erarbeitet werden.
An dem Projekt beteiligen sich die Städte Bochum, Haltern am See, Kamen, Witten und Duisburg. Die Untersuchung konzentriert sich auf die Prüfung von Synergieeffekten durch eine zentralisierte Verwaltung der Aufgaben, wie etwa Wegweisung, Verkehrssicherheitskontrollen und die Grundpflege der Infrastruktur. Derzeit erfolgt die Pflege weitgehend dezentral oder über externe Dienstleister, was aufgrund langer Anfahrtswege und aktueller Marktschwankungen als wenig wirtschaftlich eingestuft wird.
Die Ergebnisse des Pilotprojekts basieren auf der Analyse verschiedener Radwegabschnitte, unter anderem im Bereich Witten. Auf Grundlage der ermittelten Kostenschätzungen soll in den kommenden Monaten eine Beratung mit den Projektpartnern über den weiteren Leistungsumfang und die finanzielle Umsetzung erfolgen. Damit sollen langfristig die Qualität der Radwegeinfrastruktur gesichert und die Effizienz der Unterhaltung gesteigert werden.
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- 10.2Regionales Radwegenetz für die Metropole Ruhr Hier: Integration des Freizeitnetzes in das Regionale RadwegenetzZur Vorlage · 14/1428 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird ersucht, das Regionale Radwegenetz auf Basis der Karte „Gesamtradwegenetz“ als Grundlage für das weitere Vorgehen zu beschließen. Damit soll das bestehende Freizeitradwegenetz in das Regionale Radwegenetz integriert werden. Der dazugehörige Arbeitsbericht zur Integration wird zur Kenntnis genommen.
Ziel dieser Zusammenführung ist es, die bisher getrennten Konzepte für den Alltags- und Freizeitradverkehr in einem einheitlichen Gesamtplan zu vereinen. Durch diese Bündelung sollen redundante Planungsaktivitäten vermieden und die Pflege sowie Unterhaltung des Netzes optimiert werden. Im Rahmen eines Analyseprozesses wurden 53 Fokussierungsbereiche mit einer Gesamtlänge von 138 Kilometern in 34 Kommunen identifiziert. Die Ergebnisse zeigen, dass Teile der Strecken im Regionalen Radwegenetz weitergeführt, andere parallel beibehalten oder planerisch nicht weiterverfolgt werden. Das daraus resultierende integrierte Gesamtnetz umfasst eine Länge von rund 3.200 Kilometern.
Die Integration dient als Baustein für eine systematisierte Infrastrukturplanung des RVR sowie der beteiligten Kommunen und Kreise. Die Vorlage weist darauf hin, dass für die Umsetzung keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich sind und im Rahmen des Klima-Checks keine klimarelevanten Auswirkungen festgestellt wurden.
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- 11Vorlagen aus dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz
- 11.1Strategie Grüne Infrastruktur Metropole RuhrZur Vorlage · 14/1420 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll über die Strategie „Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr“ entscheiden. Die Beschlussvorlage sieht vor, diese als integrierte Fachstrategie zur Entwicklung und Sicherung der grünen Infrastruktur in der Region festzulegen. Im Falle einer Annahme wird die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung durch Projekte, Maßnahmen sowie Netzwerkarbeit und Veranstaltungen zu realisieren. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der bestehenden Haushaltsplanung des RVR, wobei zusätzlich Fördermittel auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene angeworben werden können.
Die Strategie basiert auf der im November 2022 verabschiedeten Charta „Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr“. Sie wurde in einem anderthalbjährigen Beteiligungsprozess unter Einbeziehung von Verwaltung, Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft erarbeitet. Als informelles Planungsdokument dient sie den 53 Kommunen des Ruhrgebiets sowie weiteren Akteuren als Handlungsanleitung für eine integrierte Planung. Ziel ist es, Synergieeffekte zu nutzen, etwa durch die Gestaltung von Grünkorridoren entlang von Verkehrswegen, und die interkommunale Zusammenarbeit zu stärken. Die Umsetzung soll sowohl durch großflächige Projekte wie die IGA 2027 als auch durch kleinteilige Maßnahmen im urbanen Raum erfolgen.
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Hauptdokument|20240115081933-0|20240126110022-0|20240126110504-0
- 11.1.1Fragen zur Strategie Grüne Infrastruktur Metropole RuhrZur Vorlage · 14/1492 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zur Strategie „Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr“ gestellt. Im Bereich des zirkulären Bauens bittet die Fraktion um eine Einschätzung der Auswirkungen neuer gesetzlicher Regelungen für Ersatzbaustoffe auf die Kreislaufwirtschaft. Dabei werden Fragen zu bürokratischen Anforderungen, Transportwegen und zur Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe in öffentlichen Ausschreibungen des RVR sowie seiner Mitgliedskommunen aufgeworfen.
Hinsichtlich der Landwirtschaft wird die Vereinbarkeit der Ausweitung des ökologischen Anbaus mit der Sicherung der Lebensmittelversorgung thematisiert. Im Bereich der Landschaftsgestaltung hinterfragt die Fraktion die Beschreibung von Agri-Photovoltaikanlagen sowie den Zusammenhang zwischen dem Ausbau der Windenergie und potenziellen Senkungen der Energiepreise unter Berücksichtigung von Kosten für Netzausbau und Redispatchmaßnahmen.
Abschließend befasst sich die Anfrage mit baurechtlichen Vorgaben zur Begrünung von Dächern und Fassaden. Die Fraktion bittet um eine Erläuterung, wie diese Anforderungen angesichts der aktuellen Lage in der Bauwirtschaft sowie der finanziellen Situation vieler hochverschuldeter Kommunen im Ruhrgebiet umsetzbar sind.
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- 11.2Regionale Biodiversitätsstrategie Ruhrgebiet - Projektantrag im Bundesförderprogramm "chance.natur"Zur Vorlage · 14/1418 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) bereitet im Rahmen der Regionalen Biodiversitätsstrategie einen Projektantrag für das Bundesförderprogramm „chance.natur“ vor. Hintergrund ist eine Empfehlung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), die die Bedeutung der Strategie für den urbanen Raum des Ruhrgebiets hervorhebt. Ziel des Vorhabens ist die langfristige Sicherung der Artenvielfalt, insbesondere auf Industrienaturflächen sowie in Biotopverbünden und Naturschutzgebieten.
Das Förderprogramm sieht einen dreistufigen Prozess vor, der von der Einreichung einer Projektskizze über die Untersuchung förderfähiger Flächen bis hin zur Umsetzung konkreter Maßnahmen reicht. Die Projektlaufzeit kann bis zu 13 Jahre betragen. Die Finanzierung ist auf eine Aufteilung zwischen dem Bund (75 %), dem Land Nordrhein-Westfalen (15 %) und einem Eigenanteil des RVR (10 %) ausgelegt.
Aktuell erarbeitet eine Arbeitsgruppe beim RVR und RuhrGrün die Grundlagen für eine Projektskizze. Dabei werden Planungsräume definiert, Leitbilder entworfen und Maßnahmen für verschiedene Flächentypen – wie etwa Industrienatur oder Infrastrukturtrassen – identifiziert. Vor der formellen Einreichung der Skizze beim Bundesamt für Naturschutz sollen die zuständigen politischen Gremien einbezogen werden. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt des RVR sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt als haushaltsneutral zu bewerten, da konkrete Kostenschätzungen erst nach Festlegung der Maßnahmen vorliegen.
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- 11.2.1Regionale Biodiversitätsstrategie Ruhrgebiet - Projektantrag im Bundesförderprogramm "chance.natur"Zur Vorlage · 14/1418-1 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) bereitet im Rahmen der Regionalen Biodiversitätsstrategie einen Projektantrag für das Bundesförderprogramm „chance.natur“ vor. Die Strategie, die bereits im Juni 2022 beschlossen wurde, ist ein Bestandteil der übergeordneten Strategie „Grüne Infrastruktur Ruhr“. Auf Empfehlung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) soll das Förderprogramm genutzt werden, um die langfristige Sicherung der Artenvielfalt, insbesondere auf Industrienaturflächen im urbanen Raum des Ruhrgebiets, zu unterstützen.
Das Förderverfahren ist in drei Phasen unterteilt, beginnend mit der Einreichung einer Projektskizze beim BfN. Bei einer positiven Entscheidung folgen die Untersuchung förderfähiger Flächen sowie die Umsetzung konkreter Maßnahmen. Als Schwerpunktbereiche wurden bereits vier Flächentypen identifiziert, darunter Industrienatur, Naturschutzgebiete und Biotopverbünde an Infrastrukturtrassen. Die Finanzierung des Programms setzt sich aus Anteilen des Bundes (75 %), des Landes Nordrhein-Westfalen (15 %) und eines Eigenanteils von 10 % zusammen.
Derzeit erarbeitet eine Arbeitsgruppe beim RVR bzw. RuhrGrün die inhaltlichen Grundlagen für die Projektskizze, einschließlich der Definition von Planungsräumen und potenziellen Maßnahmen. Vor der formellen Einreichung der Skizze beim BfN werden die zuständigen politischen Gremien einbezogen. Über die konkreten haushalterischen Auswirkungen wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des Haushaltsplanungsprozesses entschieden, sobald detaillierte Kostenschätzungen für die geplanten Maßnahmen vorliegen.
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- 11.3Sachstand und weitere Vorgehensweise zum Ausbau der erneuerbaren Energien auf RVR-LiegenschaftenZur Vorlage · 14/1424 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss hat den Sachstandsbericht zum Ausbau erneuerbarer Energien auf Liegenschaften des Regionalverbands Ruhr (RVR) zur Kenntnis genommen und die vorgeschlagene Vorgehensweise unterstützt. Im Rahmen der Umsetzung der Strategie aus dem Jahr 2023 wurden bereits Verträge für Windenergieanlagen in Marl und Haltern abgeschlossen; weitere Verhandlungen in Haltern, Dorsten und Hagen sind im Gange.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Erweiterung des geplanten Windparks Steinberge in der Gemeinde Hünxe. Durch die Einbeziehung von RVR-Flächen kann das Vorhaben von vier auf sechs Windenergieanlagen vergrößert werden. Hierbei wird eine Kooperation mit der Gemeinde Hünxe, den Gemeindewerken sowie lokalen Akteuren angestrebt.
Für weitere Standorte sollen Interessenbekundungsverfahren (IBV) durchgeführt werden, um geeignete Vertragspartner für die Planung und den Betrieb zu ermitteln. Dies betrifft zum einen die Halde Großes Holz in Bergkamen, wo die Errichtung von ein bis zwei Windenergieanlagen vorgesehen ist. Die Stadt Bergkamen unterstützt dieses Vorhaben bereits. Zum anderen steht die Entwicklung einer schwimmenden Photovoltaikanlage auf dem Reitwegsee in Rheinberg im Fokus. Um das Bauleitplanverfahren am Reitwegsee zu beschleunigen, plant der RVR die Beauftragsetzung eines Planungsbüros. Die Verfahren sollen dazu dienen, marktgerechte Pachtkonditionen sicherzustellen und die wirtschaftliche Nutzung des kommunalen Vermögens zu gewährleisten.
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Hauptdokument|20240115153743-0|20240115153936-0|20240115154115-0|20240115154128-0|20240115154134-0|20240115154154-0|20240115154207-0
- 11.3.1Sachstand und weitere Vorgehensweise zum Ausbau der erneuerbaren Energien auf RVR-LiegenschaftenZur Vorlage · 14/1424-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss befasst sich mit dem Sachstand und der weiteren Vorgehensweise zum Ausbau erneuerbarer Energien auf Liegenschaften des Regionalverbands Ruhr (RVR). Die Beschlussvorlage sieht die Kenntnisnahme des Sachstandsberichts sowie die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen vor.
Im Rahmen bestehender Projekte wurden Verträge zur Übernahme von Baulasten für Windenergieanlagen in Marl und Haltern abgeschlossen; weitere Abstimmungen mit Planern in Dorsten und Hagen sind im Gange. Für den geplanten Windpark Steinberge in Hünxe ist eine Erweiterung der ursprünglichen Planung um zwei zusätzliche Windenergieanlagen auf RVR-Flächen vorgesehen. Die Verhandlungen hierzu erfolgen zwischen dem Projektentwickler ABO Wind, der Gemeinde Hünxe sowie den Gemeindewerken Hünxe unter Einbindung einer Bürgerenergiegesellschaft.
Für weitere Standorte soll ein Interessenbekundungsverfahren (IBV) durchgeführt werden, um geeignete Vertragspartner zu identifizieren. Dies betrifft die Halde Großes Holz in Bergkamen, auf der die Errichtung von ein bis zwei Windenergieanlagen geplant ist, sowie den Reitwegsee in Rheinberg, für den eine schwimmende Photovoltaikanlage vorgesehen wird. Das IBV soll als transparentes und marktgerechtes Verfahren dazu dienen, Pachtkonditionen zu ermitteln und die wirtschaftliche Behandlung des kommunalen Vermögens sicherzustellen.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20240115153743-0|20240115153936-0|20240115154115-0|20240115154128-0|20240115154134-0|20240115154154-0|20240115154207-0
- 12Vorlagen aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt
- 12.1Förderung der FISU World University Games Rhine-Ruhr 2025 mit den Ruhr Games als Teil des RahmenprogrammsZur Vorlage · 14/1413 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird über die Förderung der FISU World University Games Rhine-Ruhr 2025 beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine finanzielle Unterstützung in Höhe von maximal 1.100.000 Euro vor. Diese Mittel sollen dazu dienen, die Ruhr Games mit den Kernelementen Sport, Kultur und internationale Jugendbegegnung als Teil des Rahmenprogramms der FISU World University Games umzusetzen. Die Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH wird sich dabei mit Eigenanteilen oder Drittmitteln an der Umsetzung beteiligen.
Zudem ist geplant, Haushaltsmittel in Höhe von 295.000 Euro aus den Jahren 2024 und 2025 zu verwenden, um eine externe Beratungsgesellschaft zu beauftragen. Diese soll eine Umsetzungsstrategie für die zukünftigen Ruhr Games ab dem Jahr 2027 entwickeln, mit dem Ziel, das Veranstaltungsformat zu professionalisieren und agile Arbeitsprozesse zu implementieren. Gleichzeitig sollen diese Mittel die RVR-seitige Kommunikation über hauseigene Kanäle sicherstellen, um die Sichtbarkeit der Ruhr Games zu gewährleisten. Die finanzielle Deckung einer notwendigen Nachveranschlagung im Jahr 2024 in Höhe von 127.000 Euro soll durch Einsparungen bei den Personalaufwendungen innerhalb des zuständigen Referats erfolgen.
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- 12.2Verlängerung des Vertrages über die Präsentation von Dauerausstellungen im Baukunstarchiv NRWZur Vorlage · 14/1433 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wird um die Verlängerung des Vertrages zwischen der Baukunstarchiv Nordrheinwestfalen gGmbH und dem Regionalverband über die Präsentation von Dauerausstellungen im Baukunstarchiv NRW gebeten. Die Beschlussvorlage sieht eine Fortführung der Vereinbarung für weitere drei Jahre vor, beginnend am 1. September 2024 bis zum 31. August 2027.
Gegenstand des Vertrages ist die Präsentation der Dauerausstellungen „Vom Oberbergamt zum Museum“ und „Impulse. Baukunst der Industriekultur“. Der Regionalverband übernimmt hierfür eine Nutzungsumlage zur Deckung von Kosten für Dienstleistungen, Technikunterstützung, Reinigung, Sicherheit sowie anteilige Energie- und Versicherungskosten. Die jährlichen Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt 22.800 Euro und bleiben im Rahmen der Verlängerung konstant.
Die Einbindung des Baukunstarchivs in die Route Industriekultur wurde bereits im Jahr 2018 beschlossen. Seit den Eröffnungen der Ausstellungen wurden über 25.000 Besucher registriert. Die Verwaltung empfiehlt die Vertragsverlängerung, um die Programmatik der Route Industriekultur fortzuführen. Eine erneute Evaluation der Besucherzahlen ist bis Oktober 2027 vorgesehen.
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- 13Vorlagen aus dem Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation
- 14Vorlagen aus dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
- 15Vorlagen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss
- 16Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 16.1Änderung der Verbandsordnung hier: Anpassung der Verbandsordnung aufgrund überarbeiteter EntschädigungsverordnungZur Vorlage · 14/1466 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über eine Änderung der Verbandsordnung beraten, die an die neue Entschädigungsverordnung Nordrhein-Westfalen angepasst werden soll. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht verschiedene Anpassungen in den Regelungen zur Aufwandsentschädigung vor.
Ein wesentlicher Punkt betrifft die Auszahlung von doppeltem Sitzungsgeld. Dieses wird künftig nur noch gewährt, wenn eine Sitzung mindestens sechs Stunden dauert und nicht am selben Tag beendet wird. Zudem werden Neuregelungen für Fraktionsvorsitzende bei einer Doppelspitze sowie für die Vertretung von Ausschussvorsitzenden eingeführt. In letzterem Fall erhält das Mitglied, welches den Vorsitz in der Sitzung führt, eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe eines Sitzungsgeldes.
Die Vorlage sieht zudem vor, den Regelstundensatz beim Verdienstausfall dynamisch an die Höhe des Mindestlohns zu koppeln, wobei ein Höchstbetrag von 84 Euro festgelegt wird. Des Weiteren werden die Entschädigungssätze aufgrund der neuen Vorgaben turnusmäßig jährlich um zwei Prozent steigen, beginnend mit dem 1. Januar 2025. Die Änderungen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Laut der Vorlage ergeben sich aus diesen Anpassungen keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Verbandes.
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- 16.2Bestellung der weiteren stellvertretenden Schriftführung für die Verbandsversammlung in der 14. WahlperiodeZur Vorlage · 14/1477 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wird die Bestellung einer weiteren stellvertretenden Schriftführung für die 14. Wahlperiode behandelt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, eine Person mit sofortiger Wirkung als vierte stellvertretende Schriftführung zu bestellen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Geschäftsordnung der Verbandsversammlung und der Ausschüsse des Regionalverbandes Ruhr, welche eine Bestellung durch die Verbandsversammlung im Einvernehmen mit der Regionaldirektorin vorsieht.
Die bestehende Struktur der Schriftführung umfasst bereits eine Schriftführerin sowie drei stellvertretende Schriftführerinnen. Durch die vorgeschlagene Erweiterung wird die vierte Position in der Nachfolge ergänzt. Die Maßnahme ist haushaltsneutral, da keine zusätzlichen Mittel oder Nachveranschlagungen erforderlich sind. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen des Beschlusses.
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- 16.3Entwurf des NKF-Gesamtabschlusses zum 31.12.2022Zur Vorlage · 14/1481 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat den Entwurf des NKF-Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2022 zur Kenntnis genommen. Im Zuge dieser Berichtsvorlage wird der Entwurf dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung sowie zur Erstellung eines Schlussberichtes gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen übertragen.
Der Konsolidierungskreis, welcher die Grundlage für den Abschluss bildet, blieb im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Neben dem Regionalverband Ruhr umfasst dieser neben der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH auch die eigenbetriebsähnliche Einrichtung RVR Ruhr Grün sowie die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH. Bei der Aufstellung des Abschlusses für das Jahr 2022 wurde der RVR durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH aus Düsseldorf unterstützt.
Für den Abschluss zum 31. Dezember 2023 wird eine Fertigstellung bis Ende des Jahres 2024 erwartet, wodurch der Regionalverband erstmals einen zeitgerechten Gesamtabschluss vorlegen kann. Aus finanzieller Sicht sind durch die Vorlage keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich, sodass die Auswirkungen auf den Haushalt als neutral zu bewerten sind. Ein im Rahmen der Vorlage durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 16.4Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Projekt "Hoesch-Hafenbahn-Weg - 1. BA" (Investitionsnr. I08300-001)Zur Vorlage · 14/1482 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für das Projekt „Hoesch-Hafenbahn-Weg – 1. Bauabschnitt“. Aufgrund von Verzögerungen bei der Bewilligung von Fördermitteln durch die Bezirksregierung Arnsberg, welche auf den bundespolitischen Haushaltsprozess beim zuständigen Ministerium zurückzuführen sind, besteht derzeit kein Rechtsanspruch auf die geplanten Auszahlungen. Um die Vorbereitung von Auftragsvergaben und den Fortgang der Baumaßnahme zu gewährleisten, wird eine Anpassung der Haushaltsmittel beantragt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, im Haushaltsjahr 2024 vorzeitig Mittel in Höhe von 193.000 Euro aus dem Jahr 2025 in Anspruch zu nehmen. Zudem soll eine überplanmäßige Auszahlung von insgesamt 1.000.000 Euro für das laufende Jahr bewilligt werden. Diese Mittel sollen aus verschiedenen Investitionsmaßnahmen, unter anderem aus den Bereichen Liegenschaften und Hochbau sowie dem Projekt „RVR Ruhr Grün“, bereitgestellt werden.
Zusätzlich wird die Verwaltung ermächtigt, im Haushaltsjahr 2024 außerplanmäßige Verpflichtungen in Höhe von 600.000 Euro einzugehen, um Auszahlungen für das Jahr 2025 zu decken. Diese Mittel stammen aus der Investitionsmaßnahme zur Sanierung der Dienstgebäude GU 45/47. Die Bereitstellung soll sicherstellen, dass die Umsetzung des Rad- und Wanderwegs trotz der ungeklärten Fördersituation im Rahmen des aktuellen Durchführungszeitraums fortgeführt werden kann.
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- 17Fraktionsanträge/Resolutionen
- 17.1Bürgernahe VerwaltungZur Vorlage · 14/1459 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der AfD hat mit der Drucksache 14/1459 einen Fraktionsantrag zum Thema „Bürgernahe Verwaltung“ in die Verbandsversammlung eingebracht. Der Antrag befasst sich mit der sprachlichen Gestaltung innerhalb der Verwaltung und legt eine Neuausrichtung der verwendeten Sprache vor.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die in der Verwaltung genutzte Sprache den allgemeinen Regeln der deutschen Sprache folgen und verständlich gestaltet sein soll. Dabei wird vorgeschlagen, auf die Verwendung von Gendersprache mit Sonderzeichen zu verzichten. Stattdessen soll sich die sprachliche Praxis künftig an den Richtlinien des Rats für deutsche Rechtschreibung orientieren.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist im Antrag vermerkt, dass die Umsetzung des Vorhabens haushaltsneutral erfolgt und keine zusätzlichen Mittel oder Nachveranschlagungen erforderlich sind. Der Antrag wurde von dem Fraktionsgeschäftsführer Alan Imamura eingereicht.
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- 17.2Resolution der Verbandsversammlung im Regionalverband Ruhr: Für eine Stärkung der Kommunalfinanzen!Zur Vorlage · 14/1494 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr hat in ihrer Sitzung am 15. März 2024 über einen gemeinsamen Fraktionsantrag der SPD- und CDU-Fraktionen entschieden. Gegenstand des Antrags ist die Verabschiedung einer Resolution, die eine Stärkung der Kommunalfinanzen zum Ziel hat.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die beiliegende Resolution anzunehmen. Das Vorhaben zielt darauf ab, die finanzielle Lage der Kommunen innerhalb des Regionalverbandes zu unterstützen. In Bezug auf die haushaltsmäßigen Auswirkungen ist festzuhalten, dass der Antrag haushaltsneutral ist. Eine Nachveranschlagung oder die Bereitstellung von überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Mitteln ist nicht erforderlich, sodass keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen. Die Entscheidung wurde im Rahmen der Sitzung als beschließend eingestuft.
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- 18Anfragen und Mitteilungen
- 18.1Anfragen
- 18.1.2Anfrage der SPD im Ruhrparlament: Evaluation der Wirksamkeit der RuhrkonferenzZur Vorlage · 14/1484 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der SPD hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zur Evaluation der Wirksamkeit der Ruhrkonferenz gestellt. Grundlage der Anfrage ist ein Bericht des Instituts Arbeit und Technik der Westfälischen Hochschule mit dem Titel „Vernetzung & Kooperation im Ruhrgebiet - Was hat die Ruhrkonferenz gebracht“, der laut Berichterstattung des WDR eine Zwischenevaluation darstellt. In der Vorlage wird angeführt, dass dieser Bericht dem Landtag nach Informationen zufolge nicht zugänglich gemacht wurde.
Die Fraktion erkundigt sich, ob der RVR-Verwaltung diese Evaluation bekannt ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, wird die Verwaltung aufgefordert, umgehend Kontakt mit der Landesregierung aufzunehmen. Die Anfrage zielt darauf ab, dass den Mitgliedern der Verbandsversammlung die Ergebnisse dieser Evaluation bis zur Sitzung am 15. März zur Verfügung gestellt werden.
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- 18.1.3Anfrage Die Grünen Verhandlungen zu RuhrFuturZur Vorlage · 14/1485 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zum aktuellen Stand der Verhandlungen über die Weiterführung der Bildungsinitiative RuhrFutur gestellt. Die Initiative, welche 2013 mit Unterstützung und Finanzierung der Stiftung Mercator ins Leben gerufen wurde, verfolgt das Ziel, die Rahmenbedingungen sowie die Qualität von Bildung im Verbandsgebiet zu verbessern. Da die Förderung durch die Stiftung im Jahr 2023 ausgelaufen ist, wird derzeit eine Übergangslösung genutzt, bis eine dauerhafte Finanzierung durch den Regionalverband und das Land Nordrhein-Westfalen gefunden wurde.
Mit der Vorlage (Drucksache 14/1485) bittet die Fraktion um Informationen zum Stand der Verhandlungen sowie zu etwaigen Hürden bei der Sicherung der künftigen Finanzierung von RuhrFutur. Darüber hinaus wird angefragt, ob der Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation oder das gesamte Ruhrparlament einen Beitrag zur Weiterführung der Initiative leisten können und in welcher Form dies möglich wäre. Zudem wird die potenzielle Rolle der Ruhrkonferenz im Zusammenhang mit der Sicherung der Bildungsinitiative hinterfragt.
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- 18.1.4Deponie-StandorteZur Vorlage · 14/1483 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der CDU hat im Regionalverband Ruhr eine Fraktionsanfrage zur Planung potenzieller Deponie-Standorte eingereicht. Gegenstand der Vorlage 14/1483 ist die Nutzung von drei ehemaligen Bergehalden der RAG AG, die im Regionalplan für Deponien ausgewiesen sind, jedoch zum Zeitpunkt der Planung noch nicht endgeschüttet waren.
Mit der Anfrage, die von Fraktionsgeschäftsführer Jonas Löckenhoff gestellt wurde, werden verschiedene Fragen zur Standortwahl aufgeworfen. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob das von der RAG AG übernommene Haldenpaket weitere, noch nicht endgeschüttete Halden umfasst, die ebenfalls als Deponiestandorte infrage kommen könnten. Zudem wird nach den Alternativen zu den bereits ausgewiesenen drei Standorten gefragt.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die langfristige Bedarfsplanung. Es wird um Informationen zur Einschätzung der Regionalplanungsbehörde oder des zuständigen Landesamtes zum Deponiebedarf im Verbandsgebiet für einen Zeitraum von zehn Jahren gebeten. Darüber hinaus möchte die Fraktion erfahren, ob die Kommunen im Verbandsgebiet alternative Standorte vorgeschlagen haben und aus welchen Gründen diese gegebenenfalls nicht berücksichtigt wurden. Die Vorlage ist zur Information für den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung vorgesehen.
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- 18.2Mitteilungen
- –Tischvorlagen
- –Überplanmäßige Mittelbereitstellungen für das Projekt "Hoesch-Hafenbahn-Weg - 1. BA" (I08300-001 / KTR 0700004)Zur Vorlage · 14/1482-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für das Projekt „Hoesch-Hafenbahn-Weg – 1. Bauabschnitt“. Aufgrund verzögerter Förderbescheide der Bezirksregierung Arnsberg, bedingt durch ausstehende Freigaben des zuständigen Ministeriums (MWIKE), sollen zur Sicherung der zeitnahen Auftragsvergaben im laufenden Jahr zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Haushaltsmittel des Jahres 2025 in Höhe von 193.000 Euro vorzeitig für Auszahlungen im Jahr 2024 zu nutzen. Zudem wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung von insgesamt 1.000.000 Euro für das Haushaltsjahr 2024 beantragt. Diese Summe setzt sich aus Beiträgen der Projekte Liegenschaften und Hochbau (450.000 Euro), RVR Ruhr Grün (400.000 Euro) sowie dem zweiten Bauabschnitt des Hoesch-Hafenbahn-Wegs (150.000 Euro) zusammen. Die Deckung wird durch Verschiebungen in den genannten Maßnahmen ermöglicht, etwa durch Verzögerungen bei Baumaßnahmen am Heidhof oder beim Flächenverkehr.
Darüber hinaus wird die Verwaltung ermächtigt, für das Jahr 2025 eine außerplanmäßige Verpflichtung in Höhe von 600.000 Euro vorzunehmen. Diese Mittel sollen aus dem Projekt zur Sanierung der Dienstgebäude GU 45/47 stammen. Ziel ist es, den Baufortschritt des Rad- und Wanderwegs trotz der aktuellen finanziellen Unsicherheiten bei den Fördermitteln aufrechtzuerhalten.
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- –Resolution der Verbandsversammlung im Regionalverband Ruhr: Für eine Stärkung der Kommunalfinanzen!Zur Vorlage · 14/1494-1 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE haben im Regionalverband Ruhr den Fraktionsantrag 14/1494-1 eingelegt. Der Antrag befasst sich mit der Verabschiedung einer Resolution der Verbandsversammlung zur Stärkung der Kommunalfinanzen. Mit dem Beschlussvorschlag wird die Verbandsversammlung dazu aufgefordert, die entsprechende Resolution anzunehmen.
Die Vorlage war für die Sitzung der Verbandsversammlung am 15. März 2024 zur Beschlussfassung vorgesehen. Aus den finanziellen Angaben des Dokuments geht hervor, dass die Umsetzung des Antrags keine zusätzlichen Haushaltsmittel oder Nachveranschlagungen erfordert; die Maßnahme ist als haushaltsneutral zu bewerten. Der Antrag wurde von den jeweiligen Fraktionsvorsitzenden sowie der Geschäftsführung der beteiligten Fraktionen eingereicht.
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- –Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion Deponie-StandorteZur Vorlage · 14/1483-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Drucksache 14/1483-1 erläutert die Regionalplanungsbehörde die Situation potenzieller Deponiestandorte im Regionalplan Ruhr. Bezüglich des von der RAG AG übernommenen Haldenpakets stellt die Verwaltung klar, dass darin keine weiteren Halden enthalten sind, die rechtlich oder technisch als mögliche Deponiestandorte in Betracht kämen.
Die Festlegung der drei Bergehalden als Abfalldeponieflächen erfolgte mit dem Ziel, die Inanspruchnahme neuer Flächen zu minimieren. Dabei wurden bereits genutzte Standorte mit vorhandener Infrastruktur und Ablagerungskapazitäten bevorzugt. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden alternative Standorte geprüft, jedoch ergaben sich keine geeigneten Alternativen. Eine strategische Umweltprüfung ergab zudem keine erheblichen Umweltauswirkungen für die ausgewiesenen Flächen.
Zum künftigen Deponiebedarf im Verbandsgebiet liegen aktuell keine regionalisierten Angaben vor; die Verwaltung verweist hierbei auf den Fachbericht des LANUV. Ein konkretes Sicherungsbedürfnis über die bereits festgelegten Standorte hinaus ist derzeit nicht erkennbar, wobei eine Beantragung von Deponien auch außerhalb dieser Gebiete möglich bleibt. Seitens der Kommunen im Verbandsgebiet wurden im Regionalplanverfahren keine Flächen zur Neuinanspruchnahme als Deponiestandorte vorgeschlagen.
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