Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 1.1Bauprogramm 2011 für Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans; InformationZur Vorlage · 12/0213 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage 12/0213 der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster informiert die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr über das Bauprogramm 2011 für Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans. Die Vorlage wurde im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes erstellt.
Die Finanzierung der Baumaßnahmen des Landesstraßenausbauplans wird jährlich durch den Haushalt des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt. Für das Jahr 2010 stehen Mittel in Höhe von 67 Millionen Euro zur Verfügung, wobei ein Teilbetrag für die Beseitigung von Frostschäden in die Erhaltungstitel umgeschichtet wurde. Die konkreten Mittelansätze für das Jahr 2011 sind nach Verabschiedung des Haushalts 2011 durch den Landtag bekannt.
Gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes NRW obliegt den Regionalräten die Entscheidung über die Vorschläge der Region für das jährliche Bauprogramm. Die Finanzierung laufender Baumaßnahmen orientiert sich dabei am Baufortschritt bzw. am Vorbereitungsstand der Bauabschnitte. Aufgrund einer Koalitionsvereinbarung der Landesregierung aus dem Jahr 2010 konzentriert sich die Finanzierung des Landesstraßenbedarfsplans auf Projekte, für die bereits ein rechtkräftiges Baurecht vorliegt.
Da zum Zeitpunkt der Vorlage lediglich ein Projekt die Voraussetzung der Bestandskraft eines Planfeststellungsbeschlusses erfüllt, wird lediglich dieses in die Dispositionen für das Bauprogramm 2011 einbezogen. Ein formeller Beschluss der Regionalräte ist nach Einschätzung der Bezirksregierungen daher nicht erforderlich. Die Verbandsversammlung nimmt die Information zur Kenntnis.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 1.2Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten und Radwegebau an bestehenden Landesstraßen; Beschluss über die Priorisierung von Maßnahmen für das Jahr 2011Zur Vorlage · 12/0214 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0214 der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster befasst sich mit der Priorisierung von Straßenbauprojekten für das Jahr 2011. Gegenstand der Vorlage sind zwei Programme: der Um- und Ausbau von Landesstraßen mit Gesamtkosten bis zu 3 Millionen Euro sowie der Radwegebau an bestehenden Landesstraßen.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat die Prioritätswerte der infrage kommenden Maßnahmen auf Basis von Kriterien wie Straßenzustand, Verkehrsbedeutung, Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit überprüft und aktualisiert. Für das Gebiet des Regionalverbandes Ruhr umfasst der Vorschlag insgesamt 66 Maßnahmen zum Um- und Ausbau von Landesstraßen mit einem geschätzten Kostenvolumen von etwa 64 Millionen Euro sowie 73 Radwegemaßnahmen mit Kosten von circa 35 Millionen Euro.
Die Verbandsversammlung soll die Information zur Kenntnis nehmen und die Prioritätenlisten für das Jahr 2011 beschließen. Die Vorlage enthält eine Liste der 30 vordringlichsten Maßnahmen für den Ausbau von Landesstraßen mit einem Kostenvolumen von etwa 35 Millionen Euro sowie eine Liste der 30 vordringlichsten Radwegemaßnahmen mit Kosten von etwa 16 Millionen Euro. Weitere betrachtete Maßnahmen sind ohne Rangfolge in den Anlagen aufgeführt. Die Mittelverteilung auf die Regierungsbezirke erfolgt nach einem Verteilungsschlüssel, wobei eine Neuaufteilung durch das zuständige Ministerium unter Berücksichtigung des Verbandsgebietes des Regionalverbandes Ruhr noch aussteht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20101104120840|20101104120854|20101104120905|20101104120915|20101104120928|20101122150149
- 1.3Städtebauförderung; Aufstellung des Stadterneuerungsprogramms 2011Zur Vorlage · 12/0226 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0226 der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster befasst sich mit der Aufstellung des Stadterneuerungsprogramms 2011. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Beratung vorgelegt und dient der Information über den aktuellen Stand der Städtebauförderung.
Nach Angaben der zuständigen Behörden sind die finanziellen Rahmenbedingungen für die Erarbeitung eines Programmvorschlags derzeit nicht abschließend geklärt. Dies begründet sich durch laufende Diskussionen über die Höhe der Bundes- und Landesmittel sowie die Handhabung der Eigenanteile von Kommunen, die sich in einem Nothaushalt befinden. Zudem steht der erforderliche Aufstellungserlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW noch aus. Da diese Faktoren wesentliche Grundlagen für einen belastbaren Programmvorschlag darstellen, fehlen zum jetzigen Zeitpunkt die notwendigen Entscheidungsgrundlagen.
Die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster beantragen daher, dass eine entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung im ersten Quartal des Jahres 2011 vorgelegt wird. Die gemeinsame Sitzungsvorlage erfolgt im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der beteiligten Bezirksregierungen gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 1.4Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten; Förderprogramm 2011Zur Vorlage · 12/0227 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0227 der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster befasst sich mit der Gefährdungsabschätzung und der Sanierung von Altlasten sowie dem entsprechenden Förderprogramm für das Jahr 2011. Der Verbandsausschuss ist für die Vorlage federführend.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr zur Kenntnis nimmt und den vorgesehenen Maßnahmen zustimmt. Dies umfasst die Dringlichkeitsliste „Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten 2011“ sowie die Förderliste 2011 für Maßnahmen des Bodenschutzes innerhalb des Verbandsgebiets.
Die Vorlage enthält zudem verschiedene Anlagen, darunter eine Sachverhaltsdarstellung, einen Lageplan zur Dringlichkeitsliste sowie die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Gefahrenermittlung, Sanierung von Altlasten und weiteren Maßnahmen des Bodenschutzes. Des Weiteren sind die Verfahren zur Anmeldung von Zuwendungen und zur Aufstellung von Dringlichkeitslisten Bestandteil der Unterlagen. Die gemeinsame Sitzungsvorlage wird im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Regierungsbezirke Düsseldorf, Arnsberg und Münster gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20101110165048|20101110165055|20101110165102|20101116104518|20101110165120|20101110165615
- 1.5Kunst- und Kulturförderung; Projektförderung im Rahmen der Regionalen Kulturpolitik 2011Zur Vorlage · 12/0228 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0228 der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) befasst sich mit der Kunst- und Kulturförderung im Rahmen der Regionalen Kulturpolitik 2011. Die Vorlage wurde im Rahmen einer gemeinsamen Sitzungsvorlage im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die in den Anlagen 2 und 3 aufgeführten Projektplanungen zur Regionalen Kulturpolitik 2011 zur Kenntnis nimmt und den vorgesehenen Maßnahmen zustimmt. Diese Planungen beziehen sich auf Anträge aus dem Verbandsgebiet innerhalb der Kulturregionen Niederrhein und Hellweg. Ergänzend dazu werden die Vorhaben, die in den Zuständigkeitsbereich der Regionalräte Düsseldorf und Arnsberg fallen, der Verbandsversammlung nachrichtlich zur Kenntnis gebracht.
Die Grundlage der Vorlage bilden die Sachverhaltsdarstellung sowie die Kurzdarstellung des Förderverfahrens im Bereich der Regionalen Kulturpolitik. Die konkreten Projektlisten für die Regionen Niederrhein und Hellweg basieren auf den jeweiligen Voten der Projekträte. Die Vorlage wurde zur Beratung und Beschlussfassung in den Verbandsausschuss sowie in die Verbandsversammlung eingebracht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20101115105857|20101115105913|20101115105942|20101115105950
- 1.6Einstellung des Verfahrens zur 1.Änderung des LEP NRW - EnergieversorgungZur Vorlage · 12/0218 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0218 befasst sich mit der Einstellung des Verfahrens zur ersten Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) Nordrhein-Westfalen im Bereich der Energieversorgung. Der Regionaldirektor agiert in diesem Zusammenhang als Regionalplanungsbehörde.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den vorliegenden Sachverhalt lediglich zur Kenntnis nimmt. Eine weitere inhaltliche Beratung oder ein Beschluss über Maßnahmen ist im Rahmen der vorgesehenen Beratungsfolge nicht vorgesehen. Die Vorlage wurde im Planungsausschuss am 24. November 2010 sowie im Verbandsausschuss am 2. Dezember 2010 zur Kenntnis gebracht und stand auf der Tagesordnung der Verbandsversammlung für die Sitzung am 13. Dezember 2010.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Einstellung des Verfahrens keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Folgekosten oder Erträge zu verzeichnen. Die Federführung für diese Berichtsvorlage liegt beim Verbandsausschuss.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 1.77.Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster (Teilabschnitt Emscher-Lippe) Kraftwerksstandort in der Stadt Datteln - ErarbeitungsbeschlussZur Vorlage · 12/0224 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0224 sieht die Durchführung eines Erarbeitungsverfahrens zur 7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster (Teilabschnitt Emscher-Lippe) vor. Ziel der Änderung ist die Festlegung eines Kraftwerksstandortes in der Stadt Datteln. Das Verfahren basiert auf einer förmlichen Anregung der Vorhabensträgerin Eon und stützt sich auf einen vorliegenden Entwurf sowie einen Umweltbericht und eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung.
Im Rahmen des Verfahrens sollen öffentliche Stellen sowie Personen des Privatrechts beteiligt werden, wobei eine Frist von drei Monaten für Bedenken und Anregungen sowie eine dreimonatige Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit vorgesehen ist. Da der geplante Standort außerhalb der im Landesentwicklungsplan NRW festgelegten Gebiete für die Energieerzeugung liegt und der Einsatz von Importkohle vorgesehen ist, wird die Beantragung von zwei Zielabweichungsverfahren bei der Landesplanungsbehörde beschlossen.
Zudem wird die Regionalplanungsbehörde beauftragt, in Abstimmung mit der Landesregierung die Vorbereitungen für einen raumordnerischen Vertrag zur Regelung der Stilllegung des Altkraftwerks Datteln I-III mit der Vorhabensträgerin zu treffen. Die Verbandsversammlung bittet die Landesregierung darüber hinaus um eine zeitnahe Konkretisierung der Eckpunkte des Klimaschutzgesetzes NRW, damit entsprechende Regelungsinhalte in die Regionalplanänderung einfließen können, sowie um die Prüfung von Möglichkeiten zur Kompensation zusätzlicher Emissionen durch das geplante Kraftwerk.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20101108160700|20101112110454|20101112110516|20101112110612|20101112110811|20101112110837|20101112110925|20101112110943|20101112111005|20101112111027|20101112111048|20101110082048|20101112111104|20101112111148|20101112111209|20101112111229|20101112111256|20101112111319|20101112111337|20101112111408|20101112111434|20101112111458|20101110082112|20101112111523|20101112111543|20101112111918|20101112111931|20101112111947|20101112112010|20101112112029|20101112112045|20101115083604|20101115083642|20101116122147|20101115083700|20101115083719|20101115083738|20101115083801|20101115083815|20101115083832|20101115083915|20101115083936|20101115083958|20101115084035|20101110083521|20101115084049|20101115084122|20101112101241|20101112105416|20101112105504|20101112105517
- 1.7.1Resolution Datteln 4 - ökologisch, industriepolitisch, volkswirtschaftlich - Sinnvoll und wichtig für die Metropole RuhrZur Vorlage · 12/0183 · Fraktionsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Drucksache 12/0183 liegt ein Fraktionsantrag der CDU und FDP vor, der die Verabschiedung einer Resolution zum Standort Datteln 4 zum Gegenstand hat. Der Antrag befasst sich mit der ökologischen, industriepolitischen und volkswirtschaftlichen Bedeutung des Projekts für die Metropole Ruhr.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr die als Anlage beigefügte Resolution beschließt. Die Vorlage durchläuft die festgelegte Beratungsfolge über den Planungsausschuss und den Verbandsausschuss, wobei die Verbandsversammlung für die abschließende Beratung und Entscheidung zuständig ist.
Aus den Angaben der Vorlage geht hervor, dass für die Umsetzung der Resolution keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten sind. Es entstehen weder zusätzliche Kosten noch sind Erträge oder Einsparungen im Haushalt zu verzeichnen. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 1.7.2Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster (Teilabschnitt Emscher-Lippe) Kraftwerksstandort in der Stadt Datteln - Erarbeitungsbeschluss - Änderungsantrag von SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die GrünenZur Vorlage · 12/0243-1 · Fraktionsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen wird die Einleitung des Erarbeitungsverfahrens zur 7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster (Teilabschnitt Emscher-Lippe) beantragt. Ziel der Änderung ist die Festlegung eines Kraftwerksstandortes in der Stadt Datteln auf Basis der förmlichen Anregung der Vorhabenträgerin E.ON sowie vorliegender Umweltberichte und FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen.
Bevor weitere Verfahrensschritte eingeleitet werden, soll die Verwaltung im Einvernehmen mit dem Planungsausschuss externe Rechtsgutachten beauftragen. Diese sollen bis zum 15. April 2011 vorliegen und die verfahrensrechtliche Zulässigkeit von Zielabweichungsverfahren sowie weitere rechtliche Fragen klären. Zu den Schwerpunkten der Gutachten gehören die Überprüfung der Einhaltung von Beurteilungsmaßstäben des Oberverwaltungsgerichts Münster, insbesondere im Bereich des Klimaschutzes, die Prüfung von Abweichungen von Landesplanungszielen sowie die Klärung immissionsschutzrechtlicher Fragestellungen bezüglich Mindestabständen und schützenswerter Nutzungen. Zudem soll das Risiko einer Amtshaftung für den Regionalverband Ruhr geprüft werden. Die Kosten für diese Gutachten sollen durch die Vorhabenträgerin getragen.
Nach Auswertung der Gutachten soll entschieden werden, ob die Voraussetzungen für die Fortführung des Verfahrens vorliegen. Im Rahmen der geplanten Änderung sollen zudem Zielabweichungsverfahren angestrebt werden, um den Einsatz von Importkohle sowie die Standortfestlegung im Einklang mit dem Landesentwicklungsplan NRW zu ermöglichen. Die Beteiligung öffentlicher Stellen und der Öffentlichkeit ist vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 1.7.3Resolution der Fraktion Die Linke. vom 12.12.2010 zum TOP 1.7 Datteln IV - klimapolitisch, industriepolitisch und volkswirtschaftlich ein falsches Signal zum Schaden der Region RuhrZur Vorlage · 12/0251 · Fraktionsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2010 wurde ein Fraktionsantrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr. 12/0251) beschlossen. Der Antrag befasste sich mit einer Resolution zum Tagesordnungspunkt 1.7 bezüglich des Projekts Datteln IV.
Die vorliegende Vorlage enthielt den Beschlussvorschlag, die von der Fraktion Die Linke erarbeitete Resolution in dieser Form anzunehmen. Die Resolution thematisiert die klimapolitischen, industriepolitischen sowie volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Projekts Datteln IV und bewertet die damit verbundenen Signale für die Region Ruhr.
Für die Umsetzung des Beschlusses wurden keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet. Die Federführung der Vorlage lag bei der Verbandsversammlung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 1.8Anfragen und Mitteilungen
- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 2.1Wiederwahl des RegionaldirektorsZur Vorlage · 12/0238-1 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat im Rahmen der Beschlussvorlage 12/0238-1 die Wiederwahl des Regionaldirektors beschlossen. Die Wahl erfolgt auf Grundlage von § 16 Abs. 1 des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr (RVRG) für eine Dauer von sechs Jahren nach Ablauf der aktuellen Dienstzeit am 28. Februar 2011.
Durch diesen Beschluss wird das seit 2005 bestehende Dienstverhältnis auf Basis eines neu abzuschließenden Dienstvertrages fortgesetzt. Der Vertrag enthält eine Klausel, die eine vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses unter Wahrung der Versorgungsanwartschaften ermöglicht, sobald eine Nachfolge die Position des Regionaldirektors oder der Regionaldirektorin antritt. Die Eingruppierung erfolgt in die Besoldungsgruppe B 9. Während der Fortsetzung des Dienstverhältnisses besteht kein zusätzlicher Anspruch auf die Zahlung von Pensionsleistungen.
Um die künftige Nachfolge für das Amt des Regionaldirektors oder der Regionaldirektorin sicherzustellen, wurde zudem die Notwendigkeit einer erneuten Stellenausschreibung festgestellt. Die Verbandsversammlung hat dem beiliegenden Text für diese Stellenausschreibung zugestimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.1.1Einsparen einer DezernentenstelleZur Vorlage · 12/0240 · Fraktionsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Verbandsversammlung wurde am 13. Dezember 2010 der Fraktionsantrag 12/0240 beschlossen. Der Antrag der FDP sieht eine Reduzierung der Verwaltungsspitze vor, indem eine Dezernentenstelle eingespart werden soll.
Nach dem Beschluss besteht die Spitze der Verwaltung künftig nur noch aus dem Regionaldirektor und zwei Bereichsleitern. Um diese neue Struktur umzusetzen, ist die Vorbereitung einer Anpassung der Aufgabenstruktur vorzusehen. Dabei sollen die Aufgabeninhalte des Regionaldirektors und eines Geschäftsbereiches so gebündelt werden, dass die personelle Reduzierung der Leitungsebene möglich wird.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen oder Folgekosten entstehen. Der Beschluss wurde in der Sitzung der Verbandsversammlung einstimmig gefasst.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.1.2Überprüfung der Bereichsleitungen Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. vom 12.12.2010 zum TOP 2.1.2Zur Vorlage · 12/0250-1 · Fraktionsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) vom 13. Dezember 2010 wurde ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke zum Tagesordnungspunkt 2.1.2 beschlossen. Der Antrag befasst sich mit der Überprüfung der Bereichsleitungen innerhalb der Struktur des Verbandes.
Der Beschluss umfasst drei wesentliche Punkte. Erstens fordert die Verbandsversammlung den Landesgesetzgeber dazu auf, das RVR-Gesetz dahingehend zu ändern, dass der Regionalverband die Anzahl der neben dem Regionaldirektor zu wählenden Bereichsleiter sowie den Zuschnitt der jeweiligen Bereiche eigenständig festlegen kann. Dies soll eine Angleichung an die Entscheidungskompetenzen von Kommunen und Landkreisen ermöglichen.
Zweitens wurde festgelegt, dass die Bereichsleitung für Wirtschaftsführung künftig auch die Verantwortung für den Bereich Kultur und Sport übernimmt, sofern dieser gemäß § 15 des RVR-Gesetzes optional gebildet wird. Drittens wurde beschlossen, die Stelle der Bereichsleitung Wirtschaftsführung entsprechend auszuschreiben. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen sind laut vorliegender Vorlage keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.1.3Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt 2.1 'Wiederwahl des Regionaldirektors'Zur Vorlage · 12/0244 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 12/0244 liegt ein Änderungsantrag zur Tagesordnung der Verbandsversammlung vom 13. Dezember 2010 vor. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 2.1, der die Wiederwahl des Regionaldirektors zum Gegenstand hat.
Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion SPD gemeinsam eingereichte Vorlage schlägt vor, die Einstellung in der bisherigen Besoldungsgruppe B8 vorzunehmen. Als Begründung für diese Maßnahme wird die Haushaltskonsolidierung angeführt. Der Antrag wurde von der Fraktionsleitung der SPD und der Fraktionsleitung von Bündnis 90/Die Grünen unterzeichnet. Finanzielle Auswirkungen oder zusätzliche Kosten werden im Dokument für diesen Vorgang nicht ausgewiesen. Die Federführung der Vorlage liegt bei der Verbandsversammlung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.1.4Besoldung der Stellen der BereichsleiterZur Vorlage · 12/0254 · Fraktionsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2010 wurde ein Fraktionsantrag der FDP beschlossen. Gegenstand des Antrags war die Festlegung der Besoldungsgruppen für die Position des Regionaldirektors sowie für die Stellen der Bereichsleiter.
Der Beschluss sieht vor, dass bei der geplanten Besetzung dieser Funktionen die Besoldungsgruppen in ihrer bisherigen Höhe beibehalten werden. Eine Erhöhung der Besoldung für diese Stellen ist nicht vorgesehen. Mit der Umsetzung des Beschlusses sind laut den Angaben in der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.2Ausschreibung der Stelle der Bereichsleitung II Wirtschaftsführung / WiederwahlZur Vorlage · 12/0233 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat im Rahmen der Beschlussvorlage 12/0233 über die Besetzung der Bereichsleitung II Wirtschaftsführung entschieden. Die Vorlage sah zwei alternative Handlungsoptionen vor: die Durchführung einer Stellenausschreibung unter Einbeziehung des Bereichs Wirtschaftsführung oder die Wiederwahl des bisherigen Bereichsleiters.
Im Rahmen der Alternativoption wurde die Wiederwahl des amtierenden Bereichsleiters nach § 16 Abs. 1 S. 3 RVRG vorgeschlagen. Diese Maßnahme würde das seit 2005 bestehende Dienstverhältnis nach Ablauf der aktuellen Dienstzeit am 31. Mai 2011 auf Basis eines neuen Dienstvertrages um weitere sechs Jahre fortsetzen. Die Eingruppierung des Bereichsleiters erfolgt für den Zeitraum der Wiederwahl in die Besoldungsgruppe B6, wobei die Einstufung unter Berücksichtigung des Aufgabenumfangs, der Schwierigkeit und der Bedeutung der Aufgaben erfolgt.
Die Vorlage hielt zudem fest, dass durch die Fortsetzung des Dienstverhältnisses kein zusätzlicher Anspruch auf die Zahlung von Pensionsleistungen entsteht. Die zuständige Verwaltung verwies darauf, dass detaillierte Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen im Rahmen der Sitzung der Verbandsversammlung dargelegt werden können. Die Federführung der Vorlage lag bei der Verbandsversammlung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.2.1Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt 2.2 'Ausschreibung der Stelle der Bereichsleitung II Wirtschaftsförderung / Wiederwahl'Zur Vorlage · 12/0246 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung der Regionalverband Ruhr hat im Rahmen der Beschlussvorlage 12/0246 über einen Änderungsantrag zur Ausschreibung der Stelle der Bereichsleitung II Wirtschaftsförderung beraten. Der Antrag, der von der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam gestellt wurde, sieht die Wiedereinstellung des bisherigen Bereichsleiters vor.
Nach den Bestimmungen des Regionalverbandes Ruhr Gesetzes (§ 16 Abs. 1 S. 3 RVRG) soll der bisherige Stelleninhaber nach Ablauf der aktuellen Dienstzeit am 31. Mai 2011 für eine weitere Dauer von sechs Jahren zum Bereichsleiter wiedergewählt werden. Mit dieser Entscheidung wird das seit 2005 bestehende Dienstverhältnis auf Grundlage eines neu abzuschließenden Dienstvertrages fortgesetzt.
Der Beschluss umfasst zudem die Festlegung, dass aus Gründen der Haushaltskonsolidierung keine Höhergruppierung der Stelle vorgesehen ist. Die Vorlage wurde zur Beschlussfassung in die Sitzung der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2010 aufgenommen. Finanzielle Auswirkungen durch die Wiedereinstellung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.3Ausschreibung der Stelle der Bereichsleitung III Planung / WiederwahlZur Vorlage · 12/0237 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0237 des Verbandsausschusses befasst sich mit der Neubesetzung der Bereichsleitung III Planung. Der Verbandsversammlung wird vorgeschlagen, den Text einer Stellenausschreibung unter Einbeziehung des Bereichs Planung zu verabschieden.
Als alternative Option sieht die Vorlage die Wiederwahl des bisherigen Bereichsleiters vor. Die Wiederwahl soll auf Basis von § 16 Abs. 1 S. 3 RVRG erfolgen und die Dienstzeit nach dem Ablauf des aktuellen Dienstverhältnisses am 22. Mai 2011 um weitere sechs Jahre verlängern. Mit dieser Maßnahme würde das seit 2005 bestehende Dienstverhältnis durch einen neu abzuschließenden Dienstvertrag fortgesetzt.
Unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung, deren Umfang und Schwierigkeitsgrad, ist eine Eingruppierung in die Besoldungsgruppe B7 nach § 4 Abs. 3 EingrVO für die Dauer der Wiederwahl vorgesehen. Die Vorlage hält fest, dass während der Fortsetzung des Dienstverhältnisses kein zusätzlicher Anspruch auf die Zahlung von Pensionsleistungen besteht. Weiterführende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen der Entscheidung sind für die Sitzung der Verbandsversammlung vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.3.1Antrag zum Tagesordnungspunkt 2.3 'Ausschreibung der Stelle der Bereichsleitung III Planung / Wiederwahl'Zur Vorlage · 12/0247 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung hat im Rahmen der Sitzung am 13. Dezember 2010 über die Ausschreibung der Stelle der Bereichsleitung III / Planung entschieden. Der entsprechende Antrag, der von der Fraktion SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingebracht wurde, befasste sich mit der Durchführung eines Verfahrens zur Wiederwahl der genannten Position.
Mit dem Beschluss wird die Stelle der Bereichsleitung III / Planung offiziell ausgeschrieben. Die Verbandsversammlung hat zudem dem vorliegenden Ausschreibungstext zugestimmt. Aus den Unterlagen der Beschlussvorlage geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage wurde als Beschlussvorlage zur Beratung in der Verbandsversammlung geführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.4Ausschreibung der Stelle der Bereichsleitung IV Umwelt / WiederwahlZur Vorlage · 12/0236 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0236 des Verbandsausschusses befasst sich mit der Neubesetzung der Position der Bereichsleitung IV Umwelt. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung der Veröffentlichung eines Textes für eine Stellenausschreibung zustimmt, welcher den Bereich Umwelt einschließt.
Sollte die Verbandsversammlung der vorliegenden Ausschreibung nicht zustimmen, sieht die Vorlage eine alternative Regelung vor. In diesem Fall soll die bisherige Bereichsleitung zum entsprechenden Zeitpunkt wiedergewählt werden. Die Entscheidung über die Ausschreibung bzw. die Wiederwahl der bisherigen Leitung steht als Beschlussgegenstand für die Sitzungen des Verbandsausschusses am 2. Dezember 2010 und der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2010 auf der Tagesordnung. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.4.1Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt 2.4 'Ausschreibung der Stelle der Bereichsleitung IV Umwelt / WiederwahlZur Vorlage · 12/0245 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 12/0245 über die Neubesetzung der Bereichsleitung IV Umwelt entschieden. Auf Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde beschlossen, auf eine erneute Ausschreibung der Stelle zu verzichten.
Der Beschluss sieht die Wiedergewahl des bisherigen Bereichsleiters für eine weitere sechsjährige Amtsperiode vor. Das Dienstverhältnis, welches bereits seit 2005 besteht, wird nach Ablauf der aktuellen Dienstzeit am 20. Juni 2011 auf Basis eines neu abzuschließenden Dienstvertrages fortgesetzt.
Die Vorlage legt zudem fest, dass aus Gründen der Haushaltskonsolidierung keine Höhergruppierung der Stelle vorgesehen ist. Es ergeben sich aus dieser Entscheidung keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt. Die Federführung der Vorlage lag bei der Verbandsversammlung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.5Eckpunkte für die Umsetzung des Masterplans Kulturmetropole Ruhr und zur Nachfolge von Ruhr 2010 sowie weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 12/0197-2 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0197-2 legt die Eckpunkte für die Umsetzung des Masterplans Kulturmetropole Ruhr sowie die Nachfolge von RUHR.2010 fest. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die RUHR.2010 GmbH im Jahr 2011 gemeinsam mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) die auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Programmbausteine transferiert.
In der Folge sollen themennahe Gesellschaften des RVR sowie weitere regionale Partner ab 2011 fortsetzungswürdige Programmbausteine übernehmen. Die Regionaltourismusgesellschaft (RTG) soll dabei neben ihrem touristischen Marketingauftrag regionale Veranstaltungsformate wie die ExtraSchicht oder Still-Leben in Kooperationsformen entwickeln und realisieren. Die wmr übernimmt die Verantwortung für den Bereich der Kreativwirtschaft im Rahmen der Standortentwicklung.
Die RUHR.2010 GmbH wird sich künftig auf die finanztechnische und nachschussfreie Abwicklung des Kulturhauptstadtjahres konzentrieren, während die Entwicklung von Folgeprojekten mit neuen Profilen nicht mehr durch die Gesellschaft erfolgen soll. Für das Projekt European Center for Creative Economy (ECCE) wird eine vorrangige Trägerschaft durch das Land Nordrhein-Westfalen angestrebt. Zudem sind Gespräche mit der Kultur Ruhr GmbH und dem Land Nordrhein-Westfalen als Hauptgesellschafter über mögliche zusätzliche Programmprofile vorgesehen. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Vorberatung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20101129142131|20101129142147|20101129142158|20101129142217|20101129142229|20101129142258|20101129142320
- 2.5.1Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt 2.16 'Eckpunkte für die Umsetzung des Masterplans Kulturmetropole Ruhr und zur Nachfolge von Ruhr.2010' sowie weitere Vorgehensweise.Zur Vorlage · 12/0248 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 12/0248 über das weitere Vorgehen zur Umsetzung des Masterplans Kulturmetropole Ruhr sowie zur Nachfolge von RUHR.2010 entschieden. Die RUHR.2010 GmbH soll im Jahr 2011 gemeinsam mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) die Transferleistung ihrer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Programmbausteine konzipieren und realisieren.
Ab 2011 sollen die KulturRuhr GmbH, themennahe RVR-Gesellschaften sowie regionale Kompetenzzentren fortsetzungswürdige Programmbausteine übernehmen. Hierzu werden Gespräche mit der KulturRuhr GmbH und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übernahme kultureller Programmprofile geführt, die als eigene Sparten neben der RuhrTriennale etabliert werden sollen. Die RTG wird neben ihrem touristischen Marketingauftrag regionale Veranstaltungsformate in Kooperationsformen realisieren, während die wmr ab 2011 die Verantwortung für den Bereich der Kreativwirtschaft in der regionalen Standortentwicklung übernimmt. Für das Projekt European Center for Creative Economy (ECCE) wird eine Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit dem Regionalverband Ruhr angestrebt.
Die RUHR.2010 GmbH wird keine neuen Folgeprojekte mit neuen Profilen mehr beginnen, sondern sich auf die finanztechnische Abwicklung des Kulturhauptstadtjahres konzentrieren. Zur Vorbereitung von Gesprächen mit dem Land stellt die Verbandsversammlung ab 2012 eine zweckgebundene Verbandsumlage von bis zu 2,4 Millionen Euro bereit. Voraussetzung hierfür ist eine gleichwertige Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Fortführung der dezentralen Kulturförderung, sofern dies nicht im Widerspruch zur Kommunalaufsicht steht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.5.2Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt 2.16 'Eckpunkte für die Umsetzung des Masterplans Kulturmetropole Ruhr und zur Nachfolge von Ruhr.2010' sowie weitere Vorgehensweise.Zur Vorlage · 12/0249 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird im Rahmen der Sitzung am 13. Dezember 2010 über einen Ergänzungsantrag zur Umsetzung des Masterplans Kulturmetropole Ruhr sowie zur Nachfolge von Ruhr.2010 beraten. Der Antrag, der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht wurde, bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 2.16 und befasst sich mit den Eckpunkten zur weiteren Vorgehensweise nach dem Abschluss des Kulturprogramms.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass bestimmte Textpassagen in das bestehende Eckpunkte-Papier aufgenommen werden sollen. Die Ergänzungen sollen in einer geeigneten Form in das Dokument integriert werden, um die inhaltliche Grundlage für die Umsetzung des Masterplans und die Nachfolgeregelung zu erweitern.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch die Umsetzung des Antrags keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Kosten noch Mehraufwendungen oder jährliche Folgekosten zu verzeichnen. Der Antrag wurde von der Fraktionsleitung der SPD und der Fraktionsleitung von Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam unterzeichnet. Die Federführung für diese Beschlussvorlage liegt bei der Verbandsversammlung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.5.3Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. vom 12.12.2010 zum Änderungsantrag von SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen vom 10.12.2010 zum TOP 2.16Zur Vorlage · 12/0252 · Fraktionsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2010 wurde über den Fraktionsantrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr. 12/0252) beraten. Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um einen Änderungsantrag, der sich auf einen vorangegangenen Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10. Dezember 2010 zum Tagesordnungspunkt 2.16 bezieht.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die in der Anlage aufgeführten Änderungen für die Drucksache Nr. 12/0248 annimmt. Aus den Angaben im Antrag geht hervor, dass durch die vorgeschlagenen Änderungen keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Mehraufwendungen, Folgekosten, Erträge oder Einsparungen im Haushaltsplan verzeichnet. Die Federführung für diesen Vorgang lag bei der Verbandsversammlung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.5.4Kulturmetropole und RUHR.2010Zur Vorlage · 12/0255 · Fraktionsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) vom 13. Dezember 2010 wurde ein Fraktionsantrag der FDP beschlossen. Gegenstand des Antrags war die finanzielle Beteiligung des Verbandes im Kontext der Kulturmetropole und des Projekts RUHR.2010.
Mit dem Beschluss hat sich die Verbandsversammlung dazu bereit erklärt, für Gespräche mit dem Land Nordrhein-Westfalen eigene Mittel zur Verfügung zu stellen. Diese bereitgestellten Mittel belaufen sich auf bis zu 2,4 Millionen Euro und sollen ab dem Jahr 2012 eingesetzt werden können. Der Antrag wurde in der Sitzung der Verbandsversammlung einstimmig angenommen. Die Vorlage wurde von der Fraktionsleitung der FDP eingebracht und als beschließend eingestuft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.6Wechsel im Verwaltungsrat der Freizeitzentrum Kemnade GmbHZur Vorlage · 12/0235 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0235 sieht eine personelle Neubesetzung im Verwaltungsrat der Freizeitzentrum Kemnade GmbH vor. Gemäß dem vorliegenden Entwurf soll die Verbandsversammlung die Bestellung eines neuen Mitglieds beschließen.
Konkret wird vorgeschlagen, das bisherige stellvertretende Mitglied des Verwaltungsrates mit sofortiger Wirkung als Nachfolger für das ausgeschiedene Mitglied zu bestellen. Gleichzeitig soll die Position der Stellvertretung im Verwaltungsrat neu besetzt werden, wobei die Übernahme der Stellvertretung ab sofort vorgesehen ist.
Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss als vorberatendes Gremium behandelt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch diesen Wechsel keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Entscheidung vorbereitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.7Erhöhung des Höchstbetrages der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite)Zur Vorlage · 12/0234 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr hat im Rahmen der Beschlussvorlage 12/0234 die Erhöhung des Höchstbetrages für Kassenkredite zur Sicherung der Liquidität behandelt. Der vorliegende Antrag sieht vor, den Rahmen für die Inanspruchnahme von Krediten, die im Haushaltsjahr zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit genutzt werden, anzupassen.
Konkret wird vorgeschlagen, den Höchstbetrag dieser Kassenkredite bis Mai 2011 auf 11 Millionen Euro anzuheben. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss vorberatend behandelt und stand auf der Tagesordnung der Verbandsversammlung für die abschließende Entscheidung bereit.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Maßnahme sind im Dokument Kosten in Höhe von 30.000 Euro für das Haushaltsjahr 2011 aufgeführt. Dieser Betrag ist im Haushalt unter der Kostenstelle 06100 und dem Konto 559200 vorgesehen. Weitere finanzielle Folgen oder jährliche Folgekosten werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Federführend für die Vorlage ist die Verbandsversammlung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.8Einbringung des Haushalts 2011Zur Vorlage · 12/0232 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 12/0232 der Verbandsversammlung befasst sich mit der Einbringung des Haushaltsplans für das Jahr 2011. Der vorliegende Entwurf sieht vor, den Haushaltsplan 2011 dem Verbandsausschuss sowie den zuständigen Fachausschüssen zur weiteren Beratung zu überweisen.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass mit der Vorlage keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen im Sinne von Mehraufwendungen, Folgekosten oder Einsparungen verzeichnet werden. Es sind keine zusätzlichen Investitionsauszahlungen oder Erträge im Rahmen dieser Vorlage aufgeführt. Die Federführung der Vorlage liegt bei der Verbandsversammlung, wobei die zuständige Fachabteilung für die Wirtschaftsführung die Bearbeitung übernimmt. Die Vorlage war für die Sitzung der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2010 als Tagesordnungspunkt 2.7 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.8.1Strategische Haushaltskonsolidierung 2011 - 2015Zur Vorlage · 12/0241 · Fraktionsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Verbandsversammlung wurde am 13. Dezember 2010 der Fraktionsantrag 12/0241 zur strategischen Haushaltskonsolidierung für den Zeitraum 2011 bis 2015 beschlossen. Der Beschluss verpflichtet den Verbandsdirektor zur Erarbeitung eines Konzepts, das eine jährliche strukturelle Haushaltskonsolidierung im Bereich der RVR-Umlage vorsieht.
Das Konzept soll ab dem Jahr 2015 eine jährliche Reduzierung von mindestens fünf Millionen Euro vorsehen. Für den Zeitraum zwischen 2011 und 2014 ist eine schrittweise Umsetzung geplant, die eine Entlastung von insgesamt mindestens 15 Millionen Euro realisieren soll. Die Vorlage sieht vor, dass dieses strategische Haushaltskonsolidierungskonzept gemeinsam mit dem Haushalt für das Jahr 2011 zur Verabschiedung vorgelegt wird. Der Antrag wurde in der Sitzung der Verbandsversammlung einstimmig angenommen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.9Bericht über die überörtliche Prüfung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) von Mai bis August 2009 durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRWZur Vorlage · 12/0230 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0230 des Rechnungsprüfungsausschusses befasst sich mit dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die überörtliche Prüfung des Regionalverbandes Ruhr. Die Prüfung, die im Zeitraum von Mai bis August 2009 stattfand, wurde Gegenstand einer Vorlage zur Kenntnisnahme.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt vor, die Verbandsversammlung über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichts sowie über die Ergebnisse der Beratungen zu unterrichten. Die Grundlage für diesen Vorschlag bildet der § 20 des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr in Verbindung mit § 105 Abs. 5 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW.
Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Beratung im Rahmen der Sitzung am 2. Dezember 2010 vorgelegt, wobei die anschließende Information der Verbandsversammlung in der Sitzung am 13. Dezember 2010 vorgesehen war. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Unterrichtung keine finanziellen Auswirkungen für den Regionalverband entstehen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20101115163501|20101115163203|20101115132005|20101115142426
- 2.10Bericht über die vom 24.08. bis 25.09.2009 von der Gemeindeprüfungsanstalt durchgeführten überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 12/0229 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 12/0229 befasst sich mit dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz des Regionalverbandes Ruhr. Die Prüfung fand im Zeitraum vom 24. August bis zum 25. September 2009 statt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt vor, die Verbandsversammlung über den wesentlichen Inhalt dieses Prüfberichts sowie über die dazugehörige Stellungnahme der Verwaltung in Kenntnis zu setzen. Die Grundlage für diesen Vorschlag bildet der § 20 des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr in Verbindung mit § 105 Absatz 5 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Beratung vorgelegt, wobei die Sitzung für den 2. Dezember 2010 vorgesehen war. Die anschließende Information der Verbandsversammlung war für die Sitzung am 13. Dezember 2010 geplant. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Federführend für das Dokument ist der Verbandsausschuss.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.11Änderung des Beschlusses über die Verwendung des Jahresüberschusses 2006Zur Vorlage · 12/0121-1 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0121-1 des Referats Rechnungsprüfung sieht eine Änderung des Beschlusses über die Verwendung des Jahresüberschusses aus dem Jahr 2006 vor. Gemäß der vorliegenden Vorlage soll die Verbandsversammlung auf Grundlage von § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW über die Verteilung des damaligen Jahresüberschusses in Höhe von 776.520,25 Euro entscheiden.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, einen Teilbetrag von 279.800,00 Euro als zweckgebundene Deckungsrücklage gemäß § 43 GemHVO zu verwenden. Der verbleibende Betrag in Höhe von 496.720,23 Euro soll der allgemeinen Rücklage zugeführt werden.
Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Vorberatung in der Sitzung am 2. Dezember 2010 vorgelegt, mit dem Ziel, die endgültige Entscheidung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2010 herbeizuführen. Finanzielle Auswirkungen durch die Änderung der Verwendung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.12Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2007, Feststellung des Jahresabschlusses 2007, Verwendung des Jahresüberschusses 2007 und Entlastung des Regionaldirektors des RVR für das Haushaltsjahr 2007Zur Vorlage · 12/0231 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0231 des Rechnungsprüfung Referats befasst sich mit der Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2007 des Regionalverbandes Ruhr. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2007 gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Regionalverbandes Ruhr-Gesetzes (RVRG) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW feststellt.
Mit der Vorlage ist zudem die Erteilung der vorbehaltlosen Entlastung des Regionaldirektors für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2007 verbunden. Hinsichtlich der Verwendung des Jahresüberschusses aus dem Jahr 2007 in Höhe von 1.059.396,46 Euro schlägt die Vorlage die vollständige Zuführung an die allgemeine Rücklage vor.
Des Weiteren umfasst der Beschlussvorschlag die finanzielle Handhabung von Ermächtigungsübertragungen. Hierbei ist die Entnahme von Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2006 in Höhe von 279.800,00 Euro sowie die Zuführung von Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2007 in Höhe von 1.338.500,00 Euro vorgesehen. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Vorberatung vorgelegt, wobei die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung vorgesehen ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.13Ergebnisrechnung 2009, PrüfberichtZur Vorlage · 12/0187 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0187 der Drucksache vom 08.10.2010 befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Route der Industriekultur für das Geschäftsjahr zum 31.12.2009. Die Vorlage basiert auf der Ergebnisrechnung 2009 und einem entsprechenden Prüfbericht.
Der Hintergrund der Vorlage ist die Durchführung einer Jahresabschlussprüfung durch die Märkische Revision GmbH, welche auf Beschluss des Betriebsausschusses der Route der Industriekultur am 23.02.2010 beauftragt wurde. Das Ergebnis dieser Prüfung liegt der Vorlage als Bericht zugrunde.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass die Verbandsversammlung gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung NRW den Lagebericht und den Jahresabschluss feststellt. Zudem wird dem Betriebsausschuss gemäß § 4 der Eigenbetriebsverordnung Entlastung erteilt. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Die Beratungsfolge sah eine vorberatende Behandlung im Betriebsausschuss sowie im Verbandsausschuss vor, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung getroffen werden sollte.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.14Angelegenheiten der RUHR.2010 GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2009Zur Vorlage · 12/0211 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/2011 befasst sich mit den Angelegenheiten der RUHR.2010 GmbH und legt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2009 vor. Der Verbandsausschuss ist für die Vorberatung der Vorlage zuständig, während die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung vorgesehen ist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreter in den Organen der RUHR.2010 GmbH dazu ermächtigt, den Jahresabschluss für das Jahr 2009 förmlich festzustellen. Zudem soll die Verwendung des Jahresergebnisses aus diesem Zeitraum beschlossen werden. Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung der Gesellschaft für das betreffende Geschäftsjahr.
Die Vorlage durchläuft im Rahmen der Beratungsfolge den Wirtschaftsausschuss sowie den Verbandsausschuss, bevor sie in der Sitzung der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2010 zur Beschlussfassung gelangt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.15Angelegenheiten der übrigen Beteiligungsgesellschaften - Jahresabschluss der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH zum 31.12.2009Zur Vorlage · 12/0206 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0206 befasst sich mit den Angelegenheiten der übrigen Beteiligungsgesellschaften des Regionalverbands Ruhr, konkret mit dem Jahresabschluss der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH zum 31. Dezember 2009. Der Verbandsausschuss ist für die Vorberatung der Vorlage zuständig.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreter in den Organen der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss für das Jahr 2009 festzustellen. Zudem soll die Verwendung des Jahresergebnisses für diesen Zeitraum beschlossen werden. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2009.
Die Beratungsfolge der Vorlage ist für das vierte Quartal 2010 vorgesehen. Nach der Vorberatung im Wirtschaftsausschuss am 16. November 2010 und im Verbandsausschuss am 2. Dezember 2010 ist die abschließende Beratung und Entscheidung in der Verbandsversammlung für den 13. Dezember 2010 angesetzt. Aus den Dokumenten gehen keine finanziellen Auswirkungen für den Verbandsraum hervor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.16Beteiligungsbericht 2009 nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)Zur Vorlage · 12/0203 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0203 befasst sich mit dem Beteiligungsbericht des Regionalverbandes Ruhr für das Jahr 2009. Der Bericht wurde gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erstellt.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Bericht des Jahres 2009 zur Kenntnis nimmt. Die Beratung der Vorlage war für das vierte Quartal des Jahres 2010 in verschiedenen Gremien vorgesehen. Dies umfasste die Beratung im Wirtschaftsausschuss am 16. November 2010, im Verbandsausschuss am 2. Dezember 2010 sowie in der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2010. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass mit der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden sind. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Erträge oder Investitionsauszahlungen durch diesen Vorgang zu verzeichnen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Vorlage in den genannten Gremien vorbereitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.17Resolution von SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen vom 06.12.2010 zur Betuwe-LinieZur Vorlage · 12/0242 · Fraktionsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Verbandsversammlung wurde am 13. Dezember 2010 der Fraktionsantrag mit der Drucksache Nummer 12/0242 behandelt. Bei der Sitzung der Verbandsversammlung wurde beschlossen, die von der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Resolution zur Betuwe-Linie anzunehmen.
Der Antrag, der als Beschlussvorschlag formuliert war, zielte auf die Verabschiedung der beigefügten Resolution ab. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Vorlage gemeinsam von den Fraktionsvorsitzenden der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen eingereicht wurde. Die Entscheidung über den Inhalt der Resolution erfolgte im Rahmen der Beratungsfolge der Verbandsversammlung. Finanzielle Auswirkungen oder ein Mehraufwand durch diesen Beschluss wurden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.18Anfragen und Mitteilungen