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Tagesordnung
- –Niederschrift der Sitzung vom 14.12.2018
- 1Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- –Vorlagen der Bezirksregierungen/des Strukturausschusses
- 1.1Förderprogramm Kommunaler Straßenbau 2019 hier: Unterrichtung und BeschlussfassungZur Vorlage · 13/1375 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird zur Beschlussfassung über das Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau 2019“ aufgerufen. Die vorliegende Beschlussvorlage 13/1375 beinhaltet den regionalen Vorschlag zum genannten Programm, der sich auf die Anlagen 1 bis 3 bezieht.
Diese Anlagen umfassen die regionalen Voten für das Gebiet des RVR in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Der Beschlussvorschlag sieht die Annahme dieser regionalen Voten vor, um die Förderung des kommunalen Straßenbaus für das Jahr 2019 zu regeln. Das Verfahren wurde durch den Strukturausschuss sowie den Verbandsausschuss vorbereitet, wobei der Verbandsausschuss als federführendes Gremium fungiert.
Die gemeinsame Sitzungsvorlage wird gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes (§ 6 Satz 5 i.V.m. § 9 Abs. 2 ff. LPlG) im Namen der Regierungspräsidentinnen und des Regierungspräsidenten der Bezirke Düsseldorf, Münster und Arnsberg vorgelegt. Damit dient die Vorlage der formellen Abstimmung über die regionalen Fördermaßnahmen innerhalb der Zuständigkeitsbereiche der jeweiligen Bezirksregierungen.
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Hauptdokument|20190214120226|20190214120232-0|20190214120232-1|20190214120232-2
- –Vorlagen des Regionalverbandes Ruhr/Planungsausschusses
- 1.2Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) 32 E Icktener Straße (ehm. Tennisanlage)Zur Vorlage · 13/1333 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1333 behandelt das Änderungsverfahren 32 E zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP), welches die Icktener Straße und eine ehemalige Tennisanlage betrifft. Dem Verbandsausschuss liegt hierzu ein Vorschlag vor, der die Verbandsversammlung dazu auffordert, sich der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde vom 10. Dezember 2018 anzuschließen.
Mit diesem Beschluss soll das Einvernehmen gemäß § 39 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen erteilt werden. Das Verfahren dient der Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans im Rahmen des genannten Änderungsverfahrens. Aus den Unterlagen gehen keine finanziellen Auswirkungen oder zu erwartende Folgekosten hervor. Die Vorlage durchläuft die vorgesehene Beratungssequenz über den Planungsausschuss und den Verbandsausschuss bis hin zur abschließenden Entscheidung in der Verbandsversammlung.
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Hauptdokument|20190108143124|20181214144449-1|20181214144449-2|20181214144449-3|20181214144450-4|20181214144450-5|20190104143240
- 1.3Änderungsverfahren 34 GE des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP) Erteilung des Einvernehmens gemäß § 39 Abs. 3 LPlG NRWZur Vorlage · 13/1339 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1339 behandelt das Änderungsverfahren 34 GE des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP). Der vorliegende Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung sich der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde vom 15. Januar 2019 anschließt und gemäß § 39 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) das Einvernehmen erteilt.
Das Verfahren ist für die Beratung in den Gremien Planungsausschuss und Verbandsausschuss vorgesehen, bevor es in der Verbandsversammlung zur endgültigen Entscheidung gelangt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch dieses Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen oder Mehraufwendungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage zur Beschlussfassung vorbereitet.
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Hauptdokument|20190117113446|20190117113458-8|20190117113454-0|20190117113454-1|20190117113454-2|20190117113455-3|20190117113455-4|20190117113455-5|20190117113456-6|20190117113457-7
- 1.4.1Änderungsantrag der FDP-FraktionZur Vorlage · 13/1397 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat im Rahmen der Verbandsversammlung einen Änderungsantrag zur Vorlage 13/1341 eingereicht. Dieser bezieht sich auf die 12. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, konkret auf den Teilabschnitt Emscher-Lippe. Gegenstand der Planung ist die Nachnutzung ehemaliger Bergbaustandorte in den Gebieten der Städte Bottrop, Datteln, Haltern am See, Herten und Marl.
Der Antrag sieht vor, dass die Fläche am Standort Blumenthal/Haard, Schacht Haltern I/II als Waldbereich sowie zum Schutz der Natur ausgewiesen wird. In diesem Zusammenhang ist eine entsprechende Änderung der Anlage 2 Blatt 7 vorgesehen.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen des Vorhabens wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind. Der Beschlussvorschlag ist somit haushaltsneutral gestaltet, sodass keine Veränderungen in der Budgetplanung für die kommenden Haushaltsjahre zu erwarten sind.
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- 1.4.2Änderungsantrag: 12. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe: Nachnutzung ehemaliger Bergbaustandorte auf dem Gebiet der Städte Bottrop, Datteln, Haltern am See, Herten und Marl (Erarbeitungsbeschluss)Zur Vorlage · 13/1393 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Fraktionsantrag zur 12. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, regelt die Nachnutzung ehemaliger Bergbaustandorte in den Städten Bottrop, Datteln, Haltern am See, Herten und Marl.
Im Rahmen dieses Antrags sollen drei Standorte aus dem laufenden Änderungsverfahren herausgenommen werden. Dies betrifft die Schächte Auguste Viktoria IX sowie Haltern I/II in Haltern am See und den Schacht An der Haard I in Datteln. Für diese Flächen bleibt die Ausweisung als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung mit der zweckgebundenen Nutzung für übertägige Betriebsanlagen und -einrichtungen des Bergbaus bestehen. Eine erneute Betrachtung dieser Standorte kann im Rahmen der Aufstellung des Regionalplans Ruhr erfolgen, falls dort Anlagen zur Grubenwassersicherung oder -aufbereitung betrieben werden. Die RAG AG wird hierzu im Planungsausschuss Stellung beziehen.
Die fünf verbleibenden Standorte bleiben Gegenstand der 12. Änderung des Regionalplans. Ziel ist es, eine zeitnahe Nachnutzung zu ermöglichen und den Kommunen Planungssicherheit für die Entwicklung als Gewerbegebiete, Sondergebiete für den Bergbau oder Waldbereiche zu geben. Die Verbandsversammlung soll den vorgesehenen Erarbeitungsbeschluss beschließen. Aus dem Antrag ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 1.4.3Änderung LEP NRW Kabinettsbeschluss vom 19.02.2019Zur Vorlage · 13/1394 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über die Änderung des Landesentwicklungsplans NRW informiert, welche auf einem Kabinettsbeschluss vom 19. Februar 2019 basiert. Die Neuregelungen sehen vor, den Kommunen im ländlichen Raum mehr Flexibilität bei der Entwicklung kleinerer Ortsteile sowie bei der Erweiterung gewerblicher Betriebe einzuräumen. Um auf Bevölkerungsprognosen zu reagieren, sollen Bauflächen und Gewerbegebiete bedarfsgerecht bereitgestellt werden, während die flächensparende Nutzung des Raumes weiterhin als Grundsatz gilt. Der bisherige 5-Hektar-Grundsatz zum Flächenverbrauch wird gestrichen.
Für die Windenergienutzung ist vorgesehen, die Errichtung von Anlagen im Wald weitgehend auszuschließen und Abstände von 1.500 Metern zu Wohngebieten nach Möglichkeit einzuhalten. Die Vorlage enthält zudem Regelungen zur Sicherung oberflächennaher Bodenschätze, wobei für den Abbau von Lockergestein und Festgestein spezifische Versorgungszeiträume festgelegt werden. Des Weiteren sollen Halden und Deponien nach Möglichkeit als Standorte für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen gesichert werden, sofern technische Voraussetzungen und fachliche Anforderungen dies zulassen. Der Schutz von Waldflächen zur Sicherung von Klimaschutz und Biodiversität bleibt ein zentraler Bestandteil der Planung.
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- 1.5Anfragen und Mitteilungen
- 1.5.1Abbildung von Deponien im neuen Regionalplan hier: Antwort der Verwaltung und des LANUVZur Vorlage · 13/1387-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) haben auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Darstellung von Deponien im neuen Regionalplan Ruhr reagiert.
Basierend auf einer Bedarfsanalyse für Deponien der Klasse I wäre das vorhandene Volumen im Geltungsbereich des Regionalverbandes Ruhr (RVR) im Jahr 2027 theoretisch erschöpft. Unter Berücksichtigung geplanter Kapazitäten ließe sich die Restlaufzeit bis zum Jahr 2035 ausdehnen. Diese Schätzung berücksichtigt jedoch keine Abfallmengen aus angrenzenden Regionen sowie Abfälle, die derzeit aufgrund fehlender Kapazitäten anderer Deponieklassen dort entsorgt werden. Um die Entsorgungssicherheit über den gesamten Planungszeitraum zu gewährleisten, wird empfohlen, weitere potenzielle Standorte darzustellen.
Bei der Auswahl der Standorte im Regionalplan Ruhr liegt kein flächendeckendes Eignungskonzept zugrunde, sondern die Sicherung potenziell genehmigungsfähiger Flächen. Dabei werden vorrangig bereits genutzte Standorte wie ehemalige Halden betrachtet, um den Flächenverbrauch zu minimieren und vorhandene Infrastrukturen zu nutzen. Neben der Prüfung ehemaliger Bergbauhalden wurde auch ein Standort in Hünxe aufgrund geologischer Eignung und bestehender Verfahren gesichert. Für die meisten ausgewiesenen Gebiete liegen bereits abfallrechtliche Planfeststellungen vor; Ausnahmen bestehen unter anderem für Standorte in Duisburg, Dorsten, Marl und Hünxe.
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- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- –Vorlagen aus dem Verbandsausschuss
- 2.1Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen und weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften (2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz – 2. NKFWG NRW) Artikel 7: Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler GesamtabschlüsseZur Vorlage · 13/1384 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll beschließen, dass das zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalfinanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen (2. NKFWG NRW) für die Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2012 bis 2017 Anwendung findet. Diese Regelung basiert auf Artikel 7 des genannten Gesetzes, welcher die Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse beschleunigen soll.
Nach dieser Vorschrift können die Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2017 in ihrer von der Regionaldirektorin bestätigten Entwurfsfassung zusammen mit der Anzeige des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2018 bei der Aufsichtsbehörde eingereicht werden, sofern diese vorab noch nicht angezeigt wurden. Die Gültigkeit dieser Regelung wurde bis zum 31. Dezember 2021 ausgeweitet. Für den Regionalverband Ruhr bedeutet dies, dass die Abschlüsse der Jahre 2012 bis 2017 ohne erneute Prüfung aufgestellt werden können, sofern sie zeitgleich mit dem geprüften Abschluss für 2018 vorgelegt werden.
Die Verwaltung plant, die Entwürfe für die Jahre 2015 bis 2017 bis September 2019 fertigzustellen. Durch die Anwendung der Vereinfachungsregelung sollen personelle Ressourcen für die zeitnahe Erstellung aktueller Jahresabschlüsse und Haushaltspläne zur Verfügung gestellt werden. Für die Umsetzung der Vorlage sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich, da hierfür bereits Rückstellungen gebildet wurden.
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- 2.2Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2015 des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 13/1390 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Drucksache 13/1309 behandelt den Entwurf des Gesamtabschlusses des Regionalverbandes Ruhr zum 31. Dezember 2015. Der Verbandsausschuss befasst sich mit der Vorlage, die der Verbandsversammlung zur Kenntnis vorgelegt werden soll. Dieser Abschluss umfasst die Bilanz, die Ergebnisrechnung sowie den Anhang und einen Gesamtlagebericht, um die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Verbandes inklusive seiner Beteiligungen darzustellen.
Die Erstellung folgt dem Prinzip der wirtschaftlichen Einheit zwischen der Kernverwaltung des Regionalverbandes Ruhr und dessen Betrieben. Dabei werden konzerninterne Beziehungen eliminiert, um ein haushaltswirtschaftlich zutreffendes Ergebnis zu ermitteln. Der Entwurf wird durch die zuständige Verwaltung erstellt und der Regionaldirektorin zur Bestätigung vorgelegt. Aufgrund einer Regelung zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse ist in diesem Fall keine Weiterleitung an den Rechnungsprüfungsausschuss erforderlich.
Bei der Erstellung des Abschlusses für das Jahr 2015 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO aus Essen unterstützt. Die Vorlage weist darauf hin, dass für den vorliegenden Entwurf keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen im Haushaltsplan notwendig sind.
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- 2.3Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Referat 02 - VerbandsgremienZur Vorlage · 13/1391 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Referat 02 – Verbandsgremien. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Zuwendungen an die Fraktionen in Höhe von 705.000 Euro umzuverteilen.
Hintergrund der Vorlage ist eine Prüfung durch die Verwaltung hinsichtlich der korrekten Veranschlagung von Kosten für das Fraktionspersonal. Da die Mitarbeiter der Fraktionen arbeitsrechtlich nicht als Beschäftigte des Regionalverbandes Ruhr gelten, dürfen deren Aufwendungen gemäß den Zuordnungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen nicht unter der Kontengruppe für Personalaufwendungen im Referat 07 veranschlagt werden. Diese Kosten sind stattdessen als Sachaufwendungen im Referat 02 – Verbandsgremien einzuordnen.
Durch diese Anpassung erhöht sich der Haushaltsplanansatz für sonstige ordentliche Aufwendungen im Referat 02 auf insgesamt 1.152.000 Euro. Gleichzeitig reduziert sich der Ansatz für Personalaufwendungen im Referat 07 um den Betrag von 705.000 Euro. Die Maßnahme ist haushaltsneutral, da keine zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich ist, sondern lediglich eine interne Verschiebung zwischen den Budgetposten stattfindet.
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- 2.4Sozialkonferenz Ruhr 2019, 13/1395
- 2.5Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH (BMR) - Weiterführung der ruhr:HUB GmbH unter Beteiligung der BMRZur Vorlage · 13/1373 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung beabsichtigt, die Fortführung der ruhr:HUB GmbH auf Grundlage bestehender Verträge für drei weitere Projektjahre im Zeitraum von Oktober 2019 bis September 2022 zu beschließen, vorbehaltlich der Förderzusage des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Business Metropole Ruhr GmbH (BMR) stellt als Gesellschafterin der Gesellschaft für diesen Zeitraum jährlich Eigenmittel in Höhe von 23.750 Euro zur Verfügung, was einer Gesamtsumme von 71.250 Euro entspricht.
Die zweite Förderphase der DWNRW-Hubs ist Teil der Bemühungen der Landesregierung, den digitalen Wandel in der Wirtschaft zu unterstützen. Für die neue Periode wird eine Fördersumme von etwa 1,5 Millionen Euro angestrebt, wobei die ruhr:HUB GmbH einen Eigenanteil von 50 Prozent erbringen muss.
In der vorangegangenen Förderphase zwischen 2016 und 2019 fungierte die Gesellschaft als regionaler Knotenpunkt zur Vernetzung von IT-Start-ups und Unternehmen. Laut Dokument fanden in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt 236 Veranstaltungen mit über 21.000 Teilnehmenden statt. Dabei konnten Investitionen in Höhe von rund 32 Millionen Euro sowie etwa 90 Vertragsbeziehungen zwischen Start-ups und etablierten Unternehmen realisiert werden. Die geplante Weiterführung zielt darauf ab, die Rolle des ruhr:HUB als Koordinator des regionalen Start-up-Systems zu stärken und die Zusammenarbeit mit den Gründungsaktivitäten der Universitäten und Hochschulen in der Metropole Ruhr auszubauen.
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- –Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 2.6Radschnellweg Mittleres Ruhrgebiet hier: Sachstand und weiteres VorgehenZur Vorlage · 13/1346 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 13/1346 befasst sich mit dem Sachstand und dem weiteren Vorgehen beim Projekt Radschnellweg Mittleres Ruhrgebiet. Der Verbandsausschuss ist für diese Vorlage federführend.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die bereitgestellten Erläuterungen zur Kenntnis nimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie an das Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen zu übergeben, um die weitere Planung und Umsetzung des Radschnellwegs im Mittleren Ruhrgebiet zu unterstützen.
Der Beratungsprozess der Vorlage war im Planungsausschuss sowie im Verbandsausschuss als vorberatend vorgesehen, bevor die Entscheidung in der Verbandsversammlung anstand. Aus den vorliegenden Unterlagen gehen keine finanziellen Auswirkungen aus diesem Beschluss hervor.
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- –Vorlagen aus dem Wirtschaftsausschuss
- 2.7Angelegenheiten der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr
- 2.7.1Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - InvestitionszuschussZur Vorlage · 13/1345 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) beabsichtigt die Gewährung von Investitionszuschüssen für verschiedene Bad- und Saunaanlagen. Der vorliegende Beschluss sieht vor, der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH für die Betriebsstätten Vonderort, Mattenderbusch, Nienhausen und Kemnade jeweils 200.000 Euro zuzuwenden. Zudem sollen die Revierpark Gysenberg GmbH sowie die Revierpark Wischlingen GmbH jeweils einen Zuschuss in Höhe von 200.000 Euro erhalten. Die Zuteilung der Mittel erfolgt auf Basis einer Prioritätenliste nach Beratung im Wirtschaftsausschuss und Beschlussfassung im Verbandsausschuss.
Die Grundlage bildet eine Entscheidung der Verbandsversammlung, wonach für das Jahr 2019 zusätzliche investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1,2 Millionen Euro bereitgestellt wurden. Diese Mittel sind als einmalige Investitionszuschüsse für RVR-Freizeitgesellschaften mit Bad- und Saunaanlagen vorgesehen. Aufgrund der Kommunalhaushaltsverordnung ist eine Weiterleitung dieser Mittel über die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH an andere Beteiligungsgesellschaften nicht zulässig, weshalb der Regionalverband Ruhr gegenüber jedem Zuwendungsempfänger direkt einen Zuwendungsbescheid erlassen und die Verwendung der Mittel überwachen muss. Parallel dazu sollen Möglichkeiten für Bundesförderungen bei Sanierungen sowie eine mögliche Beteiligung der Mitgesellschafter an den Kosten geprüft werden.
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- 2.7.1.1Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH – InvestitionszuschussZur Vorlage · 13/1396 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr gewährt im Rahmen des Fraktionsantrags 13/1396 Investitionszuschüsse an verschiedene Betreiber. Die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH erhält für die Betriebsstätten Vonderort, Mattlerbusch, Nienhausen und Kemnade jeweils einen Zuschuss in Höhe von 200.000 Euro. Zudem werden der Revierparks Gysenberg GmbH sowie der Wischlingen GmbH jeweils 200.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Die Verbandsversammlung fordert zudem einen Bericht der Verwaltung über die aktuellen Gespräche mit den Städten Dortmund und Herne. Gegenstand dieser Gespräche ist die künftige Trägerschaft für die Freizeitbäder in den Revierparks Gysenberg und Wischlingen. Des Weiteren wird erwartet, dass sich die beteiligten Standortkommunen gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen an der Finanzierung der Investitionen beteiligen.
Die Vergabe der Mittel erfolgt auf Grundlage einer Prioritätenliste nach einer Beratung im Wirtschaftsausschuss und einem anschließenden Beschluss im Verbandsausschuss. Die finanziellen Auswirkungen des Antrags sind für den Haushalt neutral.
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- 2.7.1.2Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - InvestitionszuschussZur Vorlage · 13/1404 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Fraktionsantrag der Fraktion Die Linke sieht die Gewährung von Investitionszuschüssen durch den Regionalverband Ruhr (RVR) für die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH vor. Der Antrag beinhaltet die Bereitstellung von jeweils 300.000 Euro für die Betriebsstätten Vonderort, Mattlerbusch, Nienhausen und Kemnade.
Die Zuweisung dieser Mittel soll auf Grundlage einer Prioritätenliste erfolgen. Der Entscheidungsprozess sieht eine vorherige Beratung im Wirtschaftsausschuss sowie eine abschließende Beschlussfassung im Verbandsausschuss vor. Gemäß den Angaben zur finanziellen Auswirkung ist für die Umsetzung der Maßnahme keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich, da die Vorlage als haushaltsneutral bewertet wird. Die entsprechenden finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt sind bereits in den bestehenden Planungen berücksichtigt.
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- 2.7.2Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Betriebsstätte Revierpark Vonderort - Teilnahme der Stadt Oberhausen am Förderprogramm des Bundes „Sanierung kommunaler Einrichtungen des Sports, der Jugend und der Kultur“ im Revierpark VonderortZur Vorlage · 13/1354 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll die Teilnahme der Stadt Oberhausen am Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen des Sports, der Jugend und der Kultur“ zur Kenntnis nehmen. Ziel des Vorhabens ist die Sanierung sowie die Erneuerung von Sport- und Freizeiteinrichtungen im Revierpark Vonderort, um die Infrastruktur zu modernisieren und die soziale Integration zu fördern.
Der Beschluss sieht vor, dass der Regionalverband Ruhr den auf ihn entfallenden Eigenanteil in Höhe von rund 220.000 Euro übernimmt. Dies geschieht unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Bottrop als Mitgesellschafterin der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH eine Förderzusage für ihren Anteil an den Eigenanteilen in Höhe von etwa 88.000 Euro sicherstellt.
Die geplanten Maßnahmen betreffen insbesondere Sport- und Freizeiteinrichtungen im nördlichen Teil des Revierparks sowie den Wasserspielplatz. Durch die Aufwertung der Flächen sollen Angebote für die Bevölkerung der Städte Oberhausen, Bottrop und Essen sowie für den Stadtbezirk Osterfeld bereitgestellt werden. Der Rat der Stadt Oberhausen hat bereits der Teilnahme am Förderprogramm sowie der Bereitstellung eines Eigenanteils in Höhe von 10 Prozent der anerkannten Projektkosten zugestimmt.
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- 2.8Angelegenheiten der Abfallwirtschaft metropoleruhr GmbH Jahresabschluss zum 31.12.2016 sowie zum 31.12.2017Zur Vorlage · 13/1353 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr nimmt die Jahresabschlüsse der Abfallwirtschaft metropoleruhr GmbH für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2016 und zum 31. Dezember 2017 zur Kenntnis. Die Gesellschaft wurde im Februar 2016 gegründet, um den Mitgliedskörperschaften des RVR eine ausschreibungsfreie Vergabe von Entsorgungsleistungen im Rahmen eines In-House-Modells zu ermöglichen.
Bisher hat die Gesellschaft kein operatives Geschäft verfolgt, da bislang keine Aufträge durch die Mitgliedskommunen erteilt wurden. Trotz der fehlenden Geschäftstätigkeit müssen Jahresabschlüsse erstellt werden. Zur Reduzierung der Prüfungskosten wurde vom zuständigen Ministerium für Inneres und Kommunales eine Ausnahmezulassung von bestimmten Prüfpflichten gewährt, die befristet bis zur Prüfung des Geschäftsjahres 2018 galt. Das Referat Rechnungsprüfung des RVR ist derzeit mit der Prüfung der Abschlüsse für den Zeitraum 2016 bis 2018 beauftragt.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine erneute Ausnahmezulassung durch das Ministerium nicht absehbar ist, sofern die Gesellschaft keinen operativen Geschäftsbetrieb aufnimmt. Zudem bleibt die Entscheidung der Aufsichtsbehörde zur Fortführung der Gesellschaft ohne operative Tätigkeit offen. Die vorliegende Berichtsvorlage hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan des RVR und erfordert keine Nachveranschlagung von Mitteln.
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- 2.9Bericht über die Beteiligungen nach GO NRW 2017Zur Vorlage · 13/1359 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr legt einen Bericht über seine Beteiligungen nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2017 vor. Dieser Bericht dient der Transparenz gegenüber der Verbandsversammlung und der Öffentlichkeit. Er erläutert die wirtschaftliche sowie nichtwirtschaftliche Tätigkeit der beteiligten Unternehmen und Einrichtungen. Die Vorlage enthält Angaben zur Erfüllung des öffentlichen Zwecks, zu den finanziellen Auswirkungen der Beteiligungen, zum Beteiligungsverhältnis sowie zur Zusammensetzung der Organe, einschließlich der Aufsichts- und Verwaltungsräte sowie der gezahlten Sitzungsgelder.
Darüber hinaus umfasst der Bericht die wirtschaftliche Lage der Einrichtung Ruhr Grün auf Basis von Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie betriebswirtschaftlichen Kennzahlen. Zudem werden Informationen zu Investitionen und zur Anzahl der Beschäftigten bereitgestellt. Der Bericht wird jährlich fortgeschrieben und dem Jahresabschluss beigefügt. Die Einsichtnahme ist für die Öffentlichkeit möglich; der Bericht wird Ende Juli 2019 in den Räumlichkeiten des Teams Controlling, Beteiligungssteuerung, ausgelegt und ist zudem über das Gremien-Informationssystem sowie auf der Website der Metropole Ruhr abrufbar. Ein Exemplar wird an die zuständige Aufsichtsbehörde übermittelt. Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Haushalt.
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- –Vorlagen aus dem Umweltausschuss
- 2.10Lern- und Erlebnislabor IndustrienaturZur Vorlage · 13/1363 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung wird um die Zustimmung zur Durchführung des Projektes „Lern- und Erlebnislabor Industrienatur“ (LELINA) gebeten, wobei eine Förderquote von 87,5 % vorgesehen ist. Das Gesamtprojektvolumen beläuft sich auf etwa 3,77 Millionen Euro. Der Regionalverband Ruhr übernimmt dabei einen Anteil von rund 917.000 Euro, wovon der Eigenanteil 115.000 Euro beträgt. Träger des Projekts sind neben dem Regionalverband Ruhr auch das Bundesamt für Naturschutz, das Landesumweltministerium NRW, die Ruhruniversität Bochum, die Bergische Universität Wuppertal sowie die Biologische Station Westliches Ruhrgebiet. Der geplante Förderzeitraum erstreckt sich von Mai 2019 bis Dezember 2024.
Das Projekt setzt an ausgewählten Flächen der Route Industrienatur an, um Themen wie Biodiversität, Inklusion und Migration im Rahmen der Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung zu behandeln. Ziel ist die Erarbeitung und Erprobung von Lernmodulen in Form eines Baukastensystems für verschiedene Schulformen. Dabei sollen unter anderem Workshops, Exkursionen und digitale Werkzeuge zum Einsatz kommen. Die Umsetzung erfolgt in drei Phasen: Zunächst werden an zwei Standorten, der Halde Sachsen und der Halde Eickwinkel, etwa 14 Stützpunktschulen die Module testen. In den folgenden Phasen soll die Anzahl der Standorte auf fünf erweitert und die Materialien in den Schulalltag integriert werden. Das Projekt steht zudem im Kontext der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027.
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- –Vorlagen aus dem Betriebsausschuss Ruhr Grün
- 2.11Feststellung des geänderten Wirtschaftsplanes der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün 2019Zur Vorlage · 13/1334 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wird im Rahmen der Beschlussvorlage 13/1334 dazu aufgerufen, den geänderten Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün für das Wirtschaftsjahr 2019 festzustellen. Die Grundlage für diesen Vorschlag bilden die Anpassungen, die im Zuge der Beratungen zum Haushaltsplan des Regionalverbandes Ruhr vorgenommen wurden. Der Beschlussvorschlag stützt sich dabei auf die Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung NRW in Verbindung mit der Betriebssatzung.
Der Entscheidungsprozess sieht eine Vorberatung durch den Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün sowie den Verbandsausschuss vor, bevor die endgültige Feststellung in der Verbandsversammlung erfolgt. In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist. Die Anpassungen führen somit zu einer Haushaltsneutralität innerhalb des Plans.
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- 2.12Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31.12.2017 Beschluss über die Zuführung zur Ausgleichsrücklage Entlastung des Betriebsausschusses RVR Ruhr GrünZur Vorlage · 13/1342 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1342 der federführenden Stelle Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün sieht die Feststellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31. Dezember 2017 vor. Der Abschluss weist eine Bilanzsumme von 23.978.986,49 € und ein Eigenkapital von 6.937.054,85 € aus. Der Bericht dokumentiert zudem einen Verlustausgleich in Höhe von 8.896.855,54 € durch den Regionalverband Ruhr sowie einen Zuschuss des Regionalverbandes Ruhr in das eigene Vermögen der Einrichtung in Höhe von 289.655,60 €. Das Ergebnis für das Geschäftsjahr 2017 beläuft sich auf einen Jahresüberschuss von 1.030.562,00 €.
Zusätzlich wird vorgeschlagen, diesen Jahresüberschuss im Jahr 2018 der Ausgleichsrücklage zuzuführen, wobei ein Teilbetrag von 339.646,90 € der forstlichen Ausgleichsrücklage zugeordnet werden soll. Die Vorlage beinhaltet ferner den Antrag auf Entlastung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist, da die Vorlage haushaltsneutral wirkt. Es werden keine Veräußerungsgewinne oder -verluste erwartet, die die Bilanz zusätzlich beeinflussen könnten. Die Beratungsfolge der Vorlage sieht die Behandlung in den Ausschüssen Wirtschaftsausschuss und Verbandsausschuss vor, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung erfolgt.
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- –Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 2.13Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien
- 2.13.1Umbesetzung in den AusschüssenZur Vorlage · 13/1400 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 13/1400 wird die Verbandsversammlung über eine Umbesetzung in den Ausschüssen informiert. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Versammlung die personellen Veränderungen beschließt, welche in der Anlage zur Vorlage detailliert aufgeführt sind.
Hinsichtlich der finanziellen und haushaltsmäßigen Auswirkungen wird in dem Dokument festgehalten, dass durch diese Umbesetzungen keine zusätzlichen Mittel aus dem Haushalt beansprucht werden. Eine Nachveranschlagung oder die Bereitstellung überplanmäßiger bzw. außerplanmäßiger Mittel ist nicht erforderlich, sodass die Maßnahme als haushaltsneutral eingestuft wird. Es entstehen keine Folgewirkungen, die eine Anpassung der bestehenden Finanzplanung notwendig machen würden. Die Vorlage wurde von der zuständigen Fachabteilung erstellt und dient als Grundlage für die Beschlussfassung in der Sitzung der Verbandsversammlung.
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- –Anträge der Fraktionen auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes
- 2.13.2Beteiligung der Politik an der RuhrkonferenzZur Vorlage · 13/1401 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1401 sieht die Einbindung der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr in die Ruhrkonferenz vor. Dieser Vorschlag basiert auf Abstimmungen mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Zuteilung der Teilnehmerplätze erfolgt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren und umfasst insgesamt elf Sitze.
Die Verteilung der Kontingente sieht vier Plätze für die CDU, drei für die SPD, zwei für B90/Die Grünen sowie jeweils einen Platz für die Linke und die FDP vor. Seitens der Fraktionen müssen zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Personen benannt werden. Die Entscheidung darüber, welche Vertreter aus den jeweiligen Kontingenten teilnehmen sollen, soll in Abhängigkeit von den thematischen Schwerpunkten der jeweiligen Foren getroffen werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist die Maßnahme haushaltsneutral gestaltet und erfordert keine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln oder eine Nachveranschlagung im Haushaltsplan.
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- 2.13.3Beteiligung der Politik an der RuhrkonferenzZur Vorlage · 13/1405 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 13/1405 liegt ein Fraktionsantrag zur Beteiligung der Politik an der Ruhrkonferenz vor, der in der Verbandsversammlung behandelt wurde. Der Kern des Antrags besteht darin, die Verbandsversammlung zu beauftragen, die Verwaltung anzuweisen, mit der Staatskanzlei eine Regelung für sämtliche Arbeitsgruppen und Veranstaltungen der Ruhrkonferenz abzustimmen. Diese Abstimmung soll auf einer bereits bestehenden Regelung basieren, um eine einheitliche Grundlage für die genannten Formate innerhalb der Konferenz zu schaffen.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen des Vorhabens wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen notwendig sind. Die Umsetzung des Antrags ist somit als haushaltsneutral einzustufen, da keine zusätzlichen Kosten für den Haushalt entstehen. Der Antrag wurde im Rahmen der Sitzung am 29. März 2019 zur Beschlussfassung vorgelegt.
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- 2.14Ruhrkonferenz
- 2.14.1Beteiligung des Regionalverbandes Ruhr und der Fraktionen in der Verbandsversammlung an der RuhrkonferenzZur Vorlage · 13/1403 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 13/1403 fordern die Fraktionen Die Linke und Piratenpartei eine verstärkte Beteiligung des Regionalverbandes Ruhr sowie seiner politischen Gremien an der Ruhrkonferenz. Die Verbandsversammlung soll die Verwaltung dazu anhalten, den Beschluss vom 6. Juli 2018 zur Einbeziehung des Regionalverbandes und seiner Gremien umzusetzen.
Darüber hinaus wird eine Abstimmung zwischen der Landesregierung und dem Regionalverband angestrebt, um Regelungen für die Teilnahme von Mitgliedern der Verbandsversammlung an den Arbeitskreisen und Veranstaltungen der Ruhrkonferenz festzulegen. Die Begründung des Antrags beruht auf der Tatsache, dass viele Aufgaben der Ruhrkonferenz durch Kommunen und den Regionalverband ausgeführt werden. Eine Beteiligung politischer Vertreter des Verbandes an den relevanten Themenforen wird daher als notwendig erachtet. Zur Zusammensetzung der Arbeitsgruppen wird eine Orientierung an der Größe des Verbandsausschusses oder eine angemessene Einbindung der Fraktionen vorgeschlagen.
Die Umsetzung soll die Transparenz in der Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung, dem Regionalverband und den Fraktionen der Verbandsversammlung erhöhen. Aus dem Antrag ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 2.14.2Ruhrkonferenz – Einbindung der Mitglieder der Verbandsversammlung hier: Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion Die Linke vom 06.02.2019Zur Vorlage · 13/1389-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Drucksache 13/1389-1 enthält die Antwort der Verwaltung auf eine Fraktionsanfrage der Fraktion Die Linke vom 6. Februar 2019. Gegenstand der Anfrage ist die Einbindung der Mitglieder der Verbandsversammlung in die Ruhrkonferenz.
Im Rahmen der Beratungsfolge wurde die Antwort im Verbandsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt, wobei die Sitzung für den 18. März 2019 angesetzt war. In der Folge sollte die Vorlage auch in der Verbandsversammlung am 29. März 2019 zur Kenntnis gebracht werden. Die Antwort der Verwaltung adressiert die parlamentarische Anfrage bezüglich der Beteiligungsmöglichkeiten der Mitglieder der Verbandsversammlung an der Ruhrkonferenz. Die zuständige Regionaldirektorin sowie die beteiligten Fachabteilungen haben die Informationen zur Beantwortung der Anfrage bereitgestellt.
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- 2.15Anfragen und Mitteilungen
- 2.15.1Änderungsverfahren 34 GE des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP) Erteilung des Einvernehmens gemäß § 39 Abs. 3 LPlG NRW hier: Antwort der VerwaltungZur Vorlage · 13/1402 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Verbandsversammlung hat eine Fraktionsanfrage zum Änderungsverfahren 34 GE des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP) eingereicht. Gegenstand ist die Erteilung des Einvernehmens gemäß § 39 Abs. 3 LPlG NRW für ein Gebiet westlich von Lehrhovebruch in Gelsenkirchen-Hessler. Die betreffende Fläche war in der Vergangenheit teilweise als Standort für ein Kraftwerk vorgesehen, bevor das entsprechende Bebauungsplanverfahren eingestellt wurde. Nun soll die Fläche dem Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich zugeordnet werden, um Funktionen als Regionaler Grünzug sowie als Bereich zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung (BSLE) zu übernehmen.
Die Fraktion weist darauf hin, dass die Vorlage keine ausreichenden Angaben zum regionalen Bedarf oder dessen Deckung enthält. In der Anfrage werden daher verschiedene Fragen zur Planung gestellt. Die Fraktion bittet um eine Beurteilung des Bedarfs an Gewerbe-, Industrie- und Bauflächen (GIB) im RFNP sowie um Prüfung, ob das Planungsziel mit den Vorgaben des Landesentwicklungsplans (LEP) hinsichtlich einer bedarfsgerechten Ausweisung von GIB-Flächen vereinbar ist. Zudem werden planungsrechtliche Bedenken gegen eine teilweise GIB-Ausweisung unter Berücksichtigung der Anbindung an die A 42 thematisiert. Abschließend wird nach den Möglichkeiten für eine zukünftige wirtschaftliche Nutzung der Flächen trotz der Ausweisung als Grünzug und Landschaftsschutzbereich gefragt.
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