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Tagesordnung
- –Niederschrift der Sitzung vom 15.06.2020
- 1Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- –Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 1.1Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe (GEP E-L), auf dem Gebiet der Stadt Haltern am See - Erweiterung eines Bereichs für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB)Zur Vorlage · 13/1787 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über den Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe. Der Beschluss betrifft die Erweiterung eines Bereichs für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze auf dem Gebiet der Stadt Haltern am See.
Die Vorlage basiert auf einem Antrag der Quarzwerke GmbH aus dem Jahr 2019. Mit der Änderung sollen die regionalplanerischen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Erweiterung des bestehenden Quarzsandtagebaus „Haltern-Sythen“ in nördlicher Richtung zu ermöglichen. Damit sollen die Bedingungen für die Zulassung eines bergrechtlich erforderlichen Rahmenbetriebsplans erfüllt werden.
Die Regionalplanungsbehörde hat das Erarbeitungsverfahren durchgeführt, welches unter anderem Umweltberichte sowie artenschutzrechtliche und hydrogeologische Fachbeiträge umfasst. Im Rahmen eines Erörterungstermins im Juni 2020 wurden Anregungen und Bedenken der Beteiligten behandelt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, jene Anregungen zurückzuweisen, über die kein Meinungsausgleich erzielt werden konnte. Zudem soll die Regionalplanungsbehörde beauftragt werden, die Änderung der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Für den Verband entstehen durch das Verfahren keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.
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Hauptdokument|20200717141559-0|20200717141559-1|20200717141600-2|20200717141602-3|20200717141610-4|20200717141614-5|20200717141629-6|20200717141629-7|20200717141631-8
- 1.2Aufstellungsbeschluss zur 11. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, im Gebiet der Stadt Waltrop – Umwandlung eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs mit den Freiraumfunktionen Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) und Regionaler Grünzug in einen Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) für zweckgebundene Nutzungen sowie Ergänzung einer textlichen Festlegung zum GIB für zweckgebundene NutzungenZur Vorlage · 13/1814 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über den Aufstellungsbeschluss zur 11. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, im Gebiet der Stadt Waltrop. Die Vorlage sieht die Umwandlung eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs, der Funktionen zum Schutz der Landschaft, landschaftsorientierte Erholung sowie einen Regionalen Grünzug umfasst, in einen Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) vor.
Die Stadt Waltrop hat diese Änderung bereits im März 2018 beantragt. Zweck der Planänderung ist die Schaffung regionalplanerischer Voraussetzungen für die Verlagerung und Erweiterung eines ortsansässigen Nutzfahrzeugproduzenten. Die Erweiterung soll auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche auf einer ehemaligen Bergehalde im südlichen Stadtgebiet von Waltrop realisiert werden.
Der Beschlussvorschlag beinhaltet zudem die Kenntnisnahme des Berichts der Regionalplanungsbehörde sowie die Anweisung an diese, die 11. Änderung des Regionalplans der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Etwaige Anregungen und Bedenken aus der Erörterung, für die kein Meinungsausgleich erzielt wurde, sollen zurückgewiesen werden. Aus den finanziellen Auswirkungen der Vorlage ergeben sich keine zusätzlichen Anforderungen an den Haushalt.
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Hauptdokument|20200731114539-0|20200731114539-1|20200731114540-2|20200731114541-3|20200731114543-4|20200731114544-5|20200731114546-6|20200828112018-0
- 1.3Veranlassung der Bekanntmachung in fünf RegionalplanänderungsverfahrenZur Vorlage · 13/1855 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wurde über die bevorstehende Bekanntmachung von fünf Regionalplanänderungen im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen informiert. Die Änderungen betreffen verschiedene Teilabschnitte der Regionalpläne Münster und Arnsberg.
Im Regionalplan Münster (Teilabschnitt Emscher-Lippe) sind die 12. Änderung für die Städte Bottrop, Herten und Marl zum Thema „Bergbau“, die 13. Änderung für Datteln und Waltrop („newPark“) sowie die 14. Änderung für Castrop-Rauxel („Knepper“) vorgesehen. Darüber hinaus umfasst die Vorlage die 6. Änderung des Regionalplans Arnsberg (Teilabschnitt Dortmund-Westlicher Teil) für das Gebiet der Stadt Dortmund („Knepper“) und die 14. Änderung des Regionalplans Arnsberg (Teilabschnitte Bochum und Hagen) für die Hansestadt Breckerfeld zur Siedlungserweiterung.
Die Landesplanungsbehörde hat die Rechtsprüfung der vorliegenden Änderungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Dabei wurden keine Einwendungen erhoben. Mit der Veröffentlichung der Bekanntmachungserlasse im Landesgesetz- und Verordnungsblatt werden die Planänderungen rechtskräftig. Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch diese Verfahren keine Auswirkungen auf den Haushalt, da keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind.
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Hauptdokument|20200908092525-0|20200908092718-0|20200908093042-0|20200908093044-0|20200908092555-0
- 1.4Anfrage zum Zeitplan des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 13/1789 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zum aktuellen Zeitplan des Regionalplans Ruhr gestellt. In der Drucksache 13/1789 wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung zuvor beauftragt wurde, das laufende Aufstellungsverfahren mit aktualisierter Datengrundlage zu Flächenreserven fortzuführen. Da die Beteiligung von Behörden, öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit bereits im Februar 2019 endete, bittet die Fraktion um Auskunft über den derzeitigen Arbeitsstand sowie über konkrete weitere Verfahrensschritte.
Die Anfrage umfasst spezifische Fragen zur Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zum Regionalplan Ruhr sowie zum geplanten Termin für die zweite Offenlage. Zudem wird um einen Zeitplan für das weitere Vorgehen gebeten, der auch den Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte berücksichtigt. Die Fraktion bezieht sich dabei auf die Vorgaben aus einer Vorlage vom Mai 2019, um eine zeitliche Einordnung der weiteren Planungsschritte zu erhalten.
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- 1.4.1Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen zum Zeitplan des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 13/1789-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Zeitplan des Regionalplans Ruhr reagiert. Die Bearbeitung der Stellungnahmen zu den textlichen Festlegungen sowie zur Begründung ist weitgehend abgeschlossen. Als nächster Schritt sind die Anpassung der zeichnerischen Festlegungen und die Ergänzung der Datensätze mit Erwiderungsvorschlägen vorgesehen. Der Beschluss für die zweite Beteiligungsphase wird nach aktuellem Stand voraussichtlich im Juni 2021 angestrebt.
Für den Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte wird ein Aufstellungsbeschluss für die Sitzung der Verbandsversammlung im März 2021 angestrebt. Dieser Zeitplan steht unter dem Vorbehalt der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligungsfrist sowie etwaiger Erörterungstermine. Die Verwaltung beabsichtigt, den Beschluss möglichst vor der zweiten Beteiligung am Regionalplan Ruhr zu fassen. Dies soll eine Integration der rechtskräftig festgelegten Flächen für die regionalen Kooperationsstandorte in den übergeordneten Regionalplan ermöglichen.
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- 1.4.2Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der CDU-Fraktion Zeitplan des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 13/1862-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Zeitplan des Regionalplans Ruhr geantwortet. Im Zentrum der Anfrage stand die Frage, welche Kommunen bereits mit der Anpassung ihrer Bauleitplanung für die geplanten regionalen Kooperationsstandorte begonnen haben.
Nach Angaben der Regionalplanungsbehörde liegt derzeit lediglich ein Antrag der Gemeinde Hünxe zur Anpassung der Bauleitplanung für den Standort „Hünxe-Bucholtwelmen“ vor. Weitere aktuell eingeleitete Bauleitplanverfahren sind der Behörde nicht bekannt.
In den kommunalen Flächennutzungsplänen sind jedoch bereits gewerbliche Flächen innerhalb der geplanten Kooperationsstandorte ausgewiesen. Dies betrifft Gebiete in Bottrop, Marl, Dortmund, Hamm, Schwelm, Kamen und Unna. Insgesamt umfasst diese Fläche etwa 258 Hektar, was rund 20 Prozent der gesamten geplanten Fläche von circa 1.260 Hektar entspricht. Diese Flächen sind zum aktuellen Zeitpunkt noch unbebaut. Die Verwaltung führt aus, dass bestehende Bebauungspläne, die nicht den Zielen der Raumordnung zur Ansiedlung flächenintensiver Betriebe entsprechen, nach Rechtskraft des Sachlichen Teilplans angepasst werden müssen.
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- 1.5Anfragen und Mitteilungen
- 1.5.1Verfahrenserleichterungen des PlanSiGZur Vorlage · 13/1865 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 13/1865 regelt das Beteiligungsverfahren zum Sachlichen Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ unter Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG). Hintergrund sind die durch die COVID-19-Pandemie bedingten Kontaktbeschränkungen, welche die öffentliche Auslegung von Antragsunterlagen in den Kommunen erschweren.
Da viele Gemeindeverwaltungen im Planungsgebiet des Regionalverbands Ruhr den Publikumsverkehr eingeschränkt haben, wird auf eine physische Auslegung der Unterlagen in den Kreisen und kreisfreien Städten verzichtet. Die Bekanntmachung erfolgt stattdessen über die Internetpräsenz des Regionalverbands. Aufgrund personeller Kapazitätsgrenzen ist die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift nicht vorgesehen. Als alternative Möglichkeit für Personen ohne ausreichenden Internetzugang wird eine persönliche Einsichtnahme in der Bibliothek des Regionalverbands Ruhr angeboten.
Die Maßnahme ist haushaltsneutral und führt zu keinen zusätzlichen finanziellen Auswirkungen. Die Vorlage dient dem Verbandsausschuss sowie der Verbandsversammlung zur Kenntnisnahme.
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- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- –Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 2.1Bestellung von Vertretern in die Organe der Beteiligungsgesellschaften hier: Aufsichtsrat der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR)Zur Vorlage · 13/1853 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der Bestellung von Vertretern in den Aufsichtsrat der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR). Laut der Beschlussvorlage 13/1853 endet die Amtszeit der bisherigen RVR-Vertreter, die am 1. Januar 2015 bestellt wurden, aufgrund rechtlicher Vorgaben zum Ende des fünften Jahres nach Amtsantritt am 31. August 2020.
Um die Einflussnahme des Regionalverbands Ruhr in den noch ausstehenden Aufsichtsratssitzungen im Zeitraum von September bis Dezember 2020 sicherzustellen, schlägt die Beteiligungssteuerung vor, die bisherigen Mitglieder erneut zu entsenden. Die Bestellung soll mit sofortiger Wirkung erfolgen und bis zur Neubesetzung der Gremien nach der konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung am 11. Dezember 2020 befristet sein.
Als Vertreter sollen Dr. Frank Dudda, Wolfgang Freye, Karola Geiß-Netthöfel, Herbert Goldmann, Wilhelm Hausmann MdL, Lothar Hegemann, Heinz-Peter Kamps, Dirk Logermann, Christian Mangen MdL, Roland Mitschke, Martina Schmück-Glock und Cay Süberkrüb bestellt werden. Durch diese Maßnahme entstehen keine finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den Haushalt des Verbandes.
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- –Vorlagen aus dem Verbandsausschuss
- 2.2Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018, Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und Entlastung der Regionaldirektorin, Karola Geiß-Netthöfel, für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018Zur Vorlage · 13/1845 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Regionalverbandes Ruhr hat seinen Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses 2018 vorgelegt. Nach der Überprüfung des von der Verwaltung erstellten Jahresabschlussberichts sowie des Lageberichts für das Jahr 2018 hat der Ausschuss keine Einwendungen gegen die vorliegenden Zahlen erhoben.
Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den geprüften Jahresabschluss 2018 gemäß den gesetzlichen Vorgaben feststellt. Zudem soll über die Entlastung der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 entschieden werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat seinen Bericht zur weiteren Beratung an die Verbandsversammlung weitergeleitet.
Die Vorlage, deren Federführung beim Verbandsausschuss liegt, weist darauf hin, dass keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan resultieren. Es sind keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich.
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Hauptdokument|20200827130020-0|20200827130025-0|20200827130038-0|20200827130044-0|20200828140428-0
- 2.3Beschluss über die Behandlung des Jahresüberschusses 2018Zur Vorlage · 13/1844 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 13/1844 wird die Verwendung des Jahresüberschusses aus dem Jahr 2018 behandelt. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, den gesamten Überschuss in Höhe von 2.657.969,54 Euro der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Die rechtliche Grundlage für diesen Beschluss bildet der § 20 RVRG in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NRW.
Der Verbandsausschuss berät die Vorlage am 14. September 2020 vorberatend, während die endgültige Entscheidung in der Verbandsversammlung für die Sitzung am 25. September 2020 vorgesehen ist. Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen wird angeführt, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist, da die Maßnahme budgetneutral beziehungsweise als Haushaltsverbesserung eingestuft wird. Weitere finanzielle Folgen aus Veräußerungsgewinnen oder -verlusten werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 2.4Genehmigung der Festsetzung des Umlagesatzes für das Haushaltsjahr 2020 und 2021 durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 13/1786 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr nimmt die Genehmigung des Umlagesatzes für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis. Das zuständige Ministerium hat dem Regionalverband mit Schreiben vom 19. Juni 2020 die Festsetzung des Umlagesatzes in Höhe von 0,68 Prozent der Bemessungsgrundlagen genehmigt.
Die Grundlage für diesen Vorgang bildete die im Dezember 2019 beschlossene Haushaltssatzung für die Jahre 2020 und 2021, welche dem Ministerium am 3. März 2020 angezeigt wurde. Die Wirksamkeit der Haushaltssatzung ist gemäß den geltenden Vorschriften an die Veröffentlichung in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster gebunden.
Aus der vorliegenden Berichtsvorlage geht hervor, dass durch die Genehmigung keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder eine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich sind. Der Vorgang ist somit haushaltsneutral.
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- 2.5Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.01.2020 – 31.07.2020 für das Haushalts-jahr 2020 genehmigten HaushaltsüberschreitungZur Vorlage · 13/1819 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 13/1819 dient der Information der Verbandsversammlung über die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2020 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2020. Die Mitteilung erfolgt gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Nach den rechtlichen Grundlagen sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung innerhalb des laufenden Haushaltsjahres sichergestellt ist. Die Entscheidung über die Durchführung solcher Ausgaben obliegt dem Kämmerer, sofern keine anderweitige Regelung durch die Vergangenheitsentscheidungen der Verbandsversammlung besteht. Gemäß dem Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept des Regionalverbandes Ruhr (RVR) liegt die Entscheidungsbefugnis des Kämmerers bei einem RVR-Eigenanteil von weniger als 100.000 Euro; Beträge, welche diese Grenze überschreiten, erfordern eine Entscheidung durch den Verbandsausschuss.
Die vorliegende Vorlage stellt fest, dass für die gemeldeten Überschreitungen keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung notwendig ist, wodurch die Haushaltsneutralität gewahrt bleibt. Es sind keine weiteren finanziellen Folgewirkungen aus diesen Vorgängen ersichtlich.
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- 2.6Ermächtigungsübertragungen 2019/2020 gem. § 22 KomHVO NRW - Korrektur der Position I12100-051 – Ankauf Waldflächen von der RAGZur Vorlage · 13/1834 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 13/1834 regelt die Anpassung der aus dem Haushaltsjahr 2019 in das Jahr 2020 übertragenen Ermächtigungen aus Investitionstätigkeit. Die bisher festgesetzte Summe von 11.224.069 Euro wird um 2.950.000 Euro erhöht, sodass sich der Gesamtbetrag auf 14.174.069 Euro beläuft. Diese Erhöhung betrifft primär die Position zum Ankauf von Waldflächen von der RAG.
Grund für die Anpassung sind Verzögerungen im Verhandlungsprozess mit der RAG, welche erst im Laufe des Jahres 2020 abgeschlossen werden konnten. Im Rahmen der Verhandlungen während des Sommers 2020 stellte sich heraus, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um den geplanten Erwerb der Waldflächen zu realisieren. Der Kämmerer hat die zusätzliche Übertragung der Mittel auf Basis des vorläufigen Jahresabschlusses 2019 bereits bewilligt. Die Maßnahme führt zu einer Anpassung der entsprechenden Positionen im Finanzplan 2020 und wirkt sich auf den Jahresabschluss 2020 aus, wobei keine weitere Nachveranschlagung erforderlich ist.
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- 2.7Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (2022-2024)Zur Vorlage · 13/1849 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/1849 behandelt die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für den Zeitraum von 2022 bis 2024. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für den Verbandsausschuss in der Sitzung am 14. September 2020 sowie für die Verbandsversammlung am 25. September 2020 vorgesehen.
Die Durchführung dieser Fortschreibung erfolgt gemäß § 9 Abs. 2 der Kommunalen Haushaltsverlag Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW). Diese Regelung verpflichtet dazu, bei einem Doppelhaushalt die mittelfristige Planung im ersten Haushaltsjahr vor dem Beginn des zweiten Haushaltsjahres vorzulegen. Die in der Vorlage enthaltenen Änderungen für die Jahre 2022 bis 2024 sind in zwei Anlagen dokumentiert, welche den Ergebnisplan sowie den investiven Finanzplan betreffen.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen wird ausgeführt, dass keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel notwendig ist, wodurch die Planung als haushaltsneutral eingestuft wird. Die Vorlage enthält zudem Informationen zur Bilanzierung, wobei zum aktuellen Zeitpunkt keine finanziellen Auswirkungen aus Veräußerungsgewinnen oder -verlusten ausgewiesen werden.
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- 2.8Fortschreibung des Gleichstellungsplans 2020 – 2025 zur Gleichstellung von Frauen und Männern beim RVR 2016 – 2019 inkl. Abschlussbericht zur Umsetzung des Gleichstellungsplans 2016 – 2019Zur Vorlage · 13/1831 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Fortführung des Gleichstellungsplans für den Zeitraum von 2020 bis 2025. Im Zentrum der Beschlussvorlage 13/1831 steht neben der Weiterentwicklung des Plans auch die Kenntnisnahme des Abschlussberichts zur Umsetzung des vorangegangenen Gleichstellungsplans aus den Jahren 2016 bis 2019. Der Bericht dokumentiert die Maßnahmen, die im Rahmen der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Regionalverband umgesetzt wurden.
Die Vorlage begründet sich mit der gesetzlichen Berichtspflicht nach § 5 a LGG NRW, welche die Information des Verbandsausschusses und der Verbandsversammlung über die Personalentwicklung sowie die durchgeführten Maßnahmen vorsieht. Mit dem Beschluss zur Fortschreibung des Plans sollen die entsprechenden Zielsetzungen für den Zeitraum 2020 bis 2025 festgelegt werden. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme sind haushaltsneutral, da keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung zusätzlicher Mittel erforderlich ist.
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- 2.9Sitzungsgeld für Online-FraktionssitzungenZur Vorlage · 13/1783 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1783 sieht vor, die Auszahlung von Sitzungsgeld für Fraktionssitzungen auf Online-Formate auszuweiten. Nach dem Entwurf soll das gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 5 b) der Entschädigungsverordnung zu zahlende Sitzungsgeld neben Präsenzsitzungen auch für Online-Fraktionssitzungen gewährt werden. Diese Regelung soll rückwirkend ab Beginn der 13. Wahlperiode gelten.
Die Grundlage für diesen Vorschlag bilden Handlungsempfehlungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem April 2020. Demnach ist die Zahlung von Sitzungsgeld bei Online-Sitzungen möglich, sofern diese im gleichen Rahmen wie reguläre Fraktionssitzungen durchgeführt werden. Der Ältestenrat hatte bereits im April 2020 eine entsprechende Entscheidung getroffen. Laut Ministerialerlass liegt die Entscheidung über die Zulassung von Online-Fraktionssitzungen bei der jeweiligen Vertretung und ist nicht an das Bestehen einer epidemischen Lage gebunden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird angegeben, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Die Vorlage wird im Verbandsausschuss vorberatend behandelt und soll in der Verbandsversammlung beschlossen werden.
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- –Vorlagen aus dem Wirtschaftsausschuss
- 2.10Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Gysenberg Herne GmbH - Neustrukturierung der Gesellschaft zum 01.01.2021Zur Vorlage · 13/1445-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll die Neustrukturierung der Revierpark Gysenberg Herne GmbH (RPG) zum 1. Januar 2021 beschließen. Die Vorlage sieht eine neue Zusammenarbeit zwischen der RPG, der Herner Bädergesellschaft mbH (HBG) und der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) vor. Geplant ist eine fünfjährige Erprobungsphase mit der Option auf Verlängerung.
Im Rahmen dieses Prozesses wird die Geschäftsführung der RPG ermächtigt, die notwendigen Vertragsvorbereitungen einzuleiten. Der erste Schritt umfasst den Abschluss eines Betriebsführungsvertrages zwischen der RPG und der HBG bis zum Jahresbeginn 2021. Ein zweiter Schritt sieht für das Jahr 2021 einen Betriebsführungsvertrag zwischen der RPG und der FMR vor, welcher auch Personalüberleitungen beinhaltet. Die endgültige Entscheidung über die Neuorganisation durch die RVR-Vertreter im Verwaltungsrat und in der Gesellschafterversammlung erfolgt nach dem Nachweis der Wirtschaftlichkeit und der Vorlage entsprechender Organigramme. Eine Evaluierung der neuen Struktur ist nach einer 24-monatigen Anlaufphase vorgesehen.
Der Stadtdirektor der Stadt Herne, Dr. Klee, hat um eine zeitnahe Entscheidung gebeten, um die wirtschaftlichen Vorteile der Umstrukturierung zur Abmilderung von Folgen der Corona-Pandemie zu nutzen. Die kalkulierten Synergieeffekte belaufen sich auf etwa eine Million Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren. Für das Vorhaben ist keine zusätzliche Mittelbereitstellung aus dem Haushalt erforderlich.
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- 2.10.1Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Gysenberg Herne GmbH - Neustrukturierung der Gesellschaft zum 01.01.2021 hier: Änderungsantrag zur Drucksache 13/1445-1Zur Vorlage · 13/1850 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 13/1850 wird eine Änderung zur Neustrukturierung der Revierpark Gysenberg Herne GmbH zum 1. Januar 2021 vorgeschlagen. Der Antrag sieht vor, dass die Verbandsversammlung einer zweijährigen Erprobungsphase mit einer Option auf Verlängerung zustimmt.
Nach einer zwölfmonatigen Anlaufphase soll zudem eine Evaluierung der Neuorganisation vorgenommen werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen im Wirtschaftsausschuss des Regionalverbands Ruhr vorgestellt werden. Der vorliegende Antrag stellt einen Änderungsantrag zur Drucksache 13/1445-1 dar.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist, wodurch das Vorhaben haushaltsneutral bleibt. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 2.10.2Änderungsantrag zur Beschlussvorlage Drucksache Nr. 13/1445 Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Gysenberg Herne GmbH - Neustrukturierung der Zusammenarbeit mit der Stadt HerneZur Vorlage · 13/1852 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 13/1852 wird eine Änderung zur Beschlussvorlage 13/1445 bezüglich der Zusammenarbeit zwischen der Revierpark Gysenberg Herne GmbH und der Stadt Herne beantragt. Der Antrag sieht vor, die bisher geplante Regelung durch eine dreijährige Erprobungsphase zu ersetzen, die idealerweise am 1. Januar 2021 beginnen soll.
Die Begründung führt an, dass ein längerfristiger Vertrag Strukturen verfestigen könnte, die einer angestrebten Integration der Gesellschaft in die FMR entgegenstehen. Zudem weist der Kämmerer der Stadt Herne auf die finanziellen Folgen der Covid-19-Krise für die Revierpark Gysenberg GmbH hin. Eine Neustrukturierung der Zusammenarbeit bietet laut den Angaben des Kämmerers das Potenzial, einen jährlichen wirtschaftlichen Vorteil von etwa 250.000 Euro zu erzielen.
Im Rahmen der dreijährigen Erprobungsphase ist nach einer 24-monatigen Evaluierung eine endgültige Entscheidung über die Fortführung der Zusammenarbeit oder eine mögliche Trennung von der gemeinsamen Gesellschaft vorgesehen. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt werden als haushaltsneutral bzw. als Verbesserung eingestuft, da keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden müssen.
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- 2.11Bericht über die Beteiligungen für das Jahr 2018 gemäß GO NRWZur Vorlage · 13/1818 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr legt einen Bericht über seine Beteiligungen für das Jahr 2018 gemäß § 117 GO NRW vor. Dieser Bericht dient der Information politischer Vertreter sowie der Öffentlichkeit über die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeit des Verbandes in Unternehmen und Einrichtungen. In der Fassung für das Jahr 2018 werden die Beteiligungen der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH und der Business Metropole Ruhr GmbH erstmals detailliert dargestellt, statt sie lediglich in einer Übersicht zusammenzufassen.
Der Bericht umfasst zudem die neu aufgenommene Abfallwirtschaft metropoleruhr GmbH sowie eine ausführliche Betrachtung mittelbarer Beteiligungen der Business Metropole Ruhr GmbH, etwa an der ecce-european centre for creative economy GmbH oder der Ruhr:HUB GmbH. Die Dokumentation enthält Angaben zur Erfüllung des öffentlichen Zweckes, zu finanziellen Verpflichtungen, den Beteiligungsverhältnissen und der Zusammensetzung der Organe. Ein Drei-Jahresvergleich von Kennzahlen wie Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Mitarbeiterzahlen soll die Entwicklung der Gesellschaften nachvollziehbar machen.
Der Bericht steht zur öffentlichen Einsichtnahme in den Räumlichkeiten des Regionalverbandes bereit und ist digital über das Gremien-Informationssystem sowie die Website der Metropole Ruhr abrufbar. Für die Erstellung des Berichts sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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- 2.12Auswirkungen der Corona-Krise auf die Beteiligungsgesellschaften - Sachstandsbericht mit finanziellen Auswirkungen und zu erwartenden Sonderzuschüssen zum 31.12.2020Zur Vorlage · 13/1821 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln zur Sicherung der Liquidität von Freizeitgesellschaften. Laut der Beschlussvorlage 13/1821 wird ein Zuschuss von maximal 3,9 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2020 beantragt, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern.
Nach aktuellen Liquiditätsübersichten wird zum Jahresende 2020 ein gesamter Bedarf von 7,4 Millionen Euro erwartet, wovon der Anteil des RVR 3,9 Millionen Euro beträgt. Dieser Wert liegt unter der im Mai prognostizierten Summe von 8,1 Millionen Euro (RVR-Anteil: 4,1 Millionen Euro), was auf eine aktualisierte Planung unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus dem teilweisen Wiederaufstieg des Betriebs zurückzuführen ist.
Die finanziellen Auswirkungen resultieren aus der vorübergehenden Einstellung des Bade- und Saunabetriebs sowie der Absage von Großveranstaltungen. Trotz der Wiedereröffnung vieler Anlagen führen Hygienemaßnahmen und Kapazitätsbeschränkungen dazu, dass die Umsatzerlöse in vielen Bereichen unter den Vorjahreswerten liegen. Die Vorlage führt zudem auf, dass im Rahmen der Krise Pachtstundungen oder -erlasse gewährt wurden. Betroffen sind insbesondere Gesellschaften wie die Metropole Ruhr mbH, die Revierpark Gysenberg Herne GmbH sowie die Revierpark Wischlingen GmbH.
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Hauptdokument|20200810125646-0|20200810125646-1|20200810125646-2|20200810125647-3|20200810125647-4
- 2.13Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH – AGR GmbHZur Vorlage · 13/1779 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll über die Jahresabschlüsse der AGR Abfallentsorgopengungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH zum 31. Dezember 2019 entscheiden. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass der Vertreter in der Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss feststellt, die Verwendung des Jahresergebnisses beschließt und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss wurde von der ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Für das Jahr 2019 wird ein Jahresüberschuss vor Gewinnabführung von etwa 14,06 Millionen Euro ausgewiesen, was einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Von diesem Ergebnis sollen rund 4,5 Millionen Euro den anderen Gewinnrücklagen zugeführt werden. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von circa 3,6 Millionen Euro soll an den RVR ausgeschüttet werden, woraus für den Verband Erträge in Höhe von 3,0 Millionen Euro resultieren.
Der Lagebericht weist auf Entwicklungen bei den Umsatzerlösen im Bereich der Thermik sowie bei der Schlackenaufbereitung auf der Zentraldeponie Emscherbruch in Gelsenkirchen hin. Das Ergebnis (EBIT) liegt über dem geplanten Niveau. Zudem werden Projekte zur Schaffung zusätzlicher Deponiekapazitäten, unter anderem am Standort Gelsenkirchen und ein Pilotprojekt in Duisburg mit der DAH1 GmbH, angeführt.
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- 2.13.1Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH – AGR GmbHZur Vorlage · 13/1779-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr befasst sich mit einer Ergänzungsvorlage zu den Jahresabschlüssen der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR GmbH) zum 31. Dezember 2019. Gegenstand der Vorlage ist die Richtigstellung eines Fehlers, der in der vorangegangenen Drucksache 13/1779 enthalten war.
In der ursprünglichen Begründung wurde für das Geschäftsjahr 2019 ein Jahresüberschuss der AGR GmbH in Höhe von 14.059,4 T€ ausgewiesen. Die vorliegende Ergänzung stellt klar, dass dieser Betrag nicht korrekt war und stattdessen ein Jahresüberschuss von 8,1 Millionen Euro zugrunde liegt. Dieser korrigierte Wert ist bereits in den weiteren Abschnitten der ursprünglichen Drucksache sowie in den dazugehörigen Anlagen enthalten gewesen.
Der Beschlussvorschlag zur Kenntnisnahme bleibt durch die Korrektur unverändert. Für den Haushalt ergeben sich aus dieser Richtigstellung keine Auswirkungen, da keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist.
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- 2.14Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH – RZR II Herten GmbHZur Vorlage · 13/1781 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der RZR II Herten GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss der RZR II wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ETL AG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags mit der AGR mbH weist die Gesellschaft einen Jahresüberschuss vor Gewinnabführung von 14.059,4 T€ aus, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 10.109,2 T€ entspricht. Die Gesellschaft erhält keine Zuschüsse.
Die wirtschaftliche Entwicklung wird durch stabile mittelfristige Abfallanlieferverträge sowie die Preisentwicklung auf dem Markt für kurzfristige Abfälle beeinflusst, wobei im Jahr 2019 ein leichter Preisanstieg zu verzeichnen war. Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurden betriebliche Präventionsmaßnahmen umgesetzt, um den Anlagenbetrieb trotz Risiken durch rückläufige Abfallmengen oder Quarantäne von Mitarbeitenden aufrechtzuerhalten. Für das Jahr 2020 werden negative Auswirkungen erwartet, während eine schrittweise Erholung für die Jahre 2021 bis 2023 angenommen wird. Zudem wurde der Kreditvertrag mit der Landesbank Baden-Württemberg zum 30. September 2019 vollständig zurückgeführt. Die Vorlage erfordert keine zusätzliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln.
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- 2.15Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - Maximilianpark Hamm GmbHZur Vorlage · 13/1782 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird ersucht, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Maximilianpark Hamm GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festzustellen. Damit einhergehend sollen die Verwendung des Jahresergebnisses beschlossen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt werden.
Der Jahresabschluss weist einen Jahresfehlbetrag von 1.760,5 T€ aus, was eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahreswert von 1.636,2 T€ darstellt. Während der Bereich Eis einen Überschuss von 3,7 T€ erzielte, verzeichnete der Parkbereich einen Fehlbetrag von 1.764,2 T€. Die Deckung des Defizits erfolgte teilweise durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 1.724,1 T€. Die Finanzierung der Gesellschaft stützt sich auf Zuschüsse der Stadt Hamm sowie des RVR.
Der Bericht erläutert, dass die Eintrittserlöse im Vergleich zum Vorjahr um 146,3 T€ sanken, was unter anderem auf wetterbedingte Auswirkungen auf Sonderveranstaltungen zurückzuführen ist. Zudem wird auf die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie hingewiesen, die ab März 2020 zur behördlich angeordneten Schließung des Parks führte und zu Einnahmeausfällen führte. Zur Unterstützung der Gesellschaft hat die Verbandsversammlung bereits am 15. Juni 2020 eine Liquiditätshilfe beschlossen.
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- 2.16Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - Umweltzentrum Westfalen GmbHZur Vorlage · 13/1784 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Umweltzentrum Westfalen GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüferin Birgit Aufdemkamp geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Die Gesellschaft weist für das Jahr 2019 einen Jahresüberschuss von 39,1 T€ aus, nachdem im Vorjahr ein Fehlbetrag von 2,2 T€ verzeichnet wurde. Der Verlustvortrag aus den Vorjahren beläuft sich auf 32,9 T€. Die jährliche Gesamtzuschussleistung für die Gesellschaft beträgt 400,0 T€, wobei sich der Regionalverband Ruhr und der Kreis Unna jeweils zur Hälfte beteiligen. Für die Jahre 2020 bis 2023 sind weitere Erhöhungen dieser Zuschüsse vorgesehen.
Die Einnahmen der Gesellschaft belaufen sich auf rund 930,0 T€. Neben den Zuschüssen stammen die Erträge unter anderem aus Vermietung, Verpachtung sowie Leistungen im Bereich Tourismus und Klassenfahrten. Die Personalkosten werden mit etwa 344,0 T€ angegeben, ergänzt durch Rückstellungen für Urlaubs- und Überstundenansprüche in Höhe von rund 52,0 T€. Im Hinblick auf die Corona-Pandemie führt die Geschäftsführung aus, dass präventive Maßnahmen ergriffen wurden, um einen wirtschaftlichen Schaden sowie eine Schließung der Einrichtungen wie des Gästehauses oder des Zerlegebetriebs zu vermeiden.
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- 2.17Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - Kultur Ruhr GmbHZur Vorlage · 13/1785 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Kultur Ruhr GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss weist für das Jahr 2019 einen Fehlbetrag von 686.200 Euro aus, nachdem im Vorjahr ein Überschuss von rund 1,45 Millionen Euro erzielt wurde. Das Eigenkapital beläuft sich auf etwa 2,38 Millionen Euro. Die Prüfung durch die Märkische Revision GmbH ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Einnahmen aus Zuschüssen beliefen sich im Berichtsjahr auf rund 17,9 Millionen Euro, wobei wesentliche Anteile von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und dem Regionalverband Ruhr stammen.
Trotz der durch die Corona-Pandemie bedingten Absage der letzten Triennale-Spielzeit unter Intendantin Dr. Stefanie Carp sowie weiterer Veranstaltungen wird die wirtschaftliche Lage zum Zeitpunkt der Berichterstattung als stabil bewertet. Die Gesellschaft verfügt über flüssige Mittel in Höhe von etwa 2,7 Millionen Euro. Es sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes zu erwarten.
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- 2.18Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - Revierpark Wischlingen GmbHZur Vorlage · 13/1801 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird gebeten, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Revierpark Wischlingen GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen. Der Abschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly Roelfs geprüft, wobei ein uneingeschränker Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Es wurden keine Sachverhalte bekannt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sprechen.
Im Jahr 2019 leistete die Stadt Dortmund einen erhöhten konsumtiven Zuschuss von 250.000 Euro. Der Regionalverband Ruhr hat zudem einen jährlichen Investitionszuschuss in Höhe von 200.000 Euro ab dem Jahr 2019 zugesagt. Beide Gesellschafter gewährten für das Jahr 2019 zudem investive Sonderzuschüsse von jeweils etwa 145.000 Euro für bestimmte Maßnahmen.
Hinsichtlich der operativen Entwicklung wird auf die Auswirkungen der Corona-Krise hingewiesen, die durch die Schließung der Anlage ab April zu Einnahmeausfällen im Zeitraum von März bis Mai 2020 führte. Zur Sicherstellung der Liquidität wurden die Gesellschafterzuschüsse vorzeitig abgerufen. Die Gesellschafter haben sich bereit erklärt, den Liquiditätsmehrbedarf für die Jahre 2020 und folgende in Abstimmung mit der Geschäftsführung zu decken. Parallel dazu sind Projekte wie die Erweiterung des Freizeitangebots durch eine Adventuregolf-Anlage sowie ökologische Aufwertungen im Rahmen des Projektes „Revierparks 2020“ vorgesehen.
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- 2.19Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - Business Metropole Ruhr GmbHZur Vorlage · 13/1808 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Business Metropole Ruhr GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festzustellen. Damit verbunden sind die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Verwaltungsrats.
Der Jahresabschluss wurde von der ETL AG, Essen, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft. Das Geschäftsjahr 2019 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von rund 2,9 Millionen Euro ab, welcher der Kapitalrücklage entnommen werden soll. Hierfür sieht die Vorlage einen Gesellschafterzuschuss des Regionalverbandes Ruhr in Höhe von 3,0 Millionen Euro vor. Die Umsatzerlöse beliefen sich im Berichtsjahr auf 1.840.000 Euro. Ein wesentlicher Teil dieser Erlöse resultierte aus Messebeteiligungen und Veranstaltungen sowie dem Verkauf von Dienstleistungen wie ruhrAGIS.
Die Finanzierung der Gesellschaft basiert auf der Grundfinanzierung durch den Regionalverband Ruhr, der Akquise von Projektmitteln sowie dem Verkauf von Dienstleistungen. Im Berichtsjahr waren die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung mit durchschnittlich 33 Mitarbeitenden beschäftigt. Die Bilanzsumme belief sich zum Stichtag auf 1.502.900 Euro bei einem Eigenkapital von 805.600 Euro. Aus der Feststellung des Jahresabschlusses ergeben sich keine weiteren haushaltsmäßigen Auswirkungen oder notwendige Nachveranschlagungen für den Regionalverband Ruhr.
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- 2.20Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - Ruhr Tourismus GmbHZur Vorlage · 13/1809 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/1809 behandelt die Feststellung des Jahresabschlusses der Ruhr Tourismus GmbH zum 31. Dezember 2019. Der Verbandsausschuss bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der HLB Auditteam Dortmund AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Geschäftsjahr schließt mit einem Bilanzgewinn von 899.600 Euro ab, welcher in die Gewinnrücklage eingestellt werden soll. Dieser Wert resultiert unter anderem aus der Auflösung von Steuerrückstellungen in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro, die aufgrund eines Abschlussberichts der Betriebsprüfer im Berichtsjahr möglich wurde.
Die Umsatzerlöse der Gesellschaft beliefen sich im Jahr 2019 auf etwa 12,3 Millionen Euro, wovon ein wesentlicher Teil auf die Einnahmen aus der RuhrTOPCard entfiel. Die Personalkapazität lag im Berichtszeitraum bei durchschnittlich 48 Beschäftigten. Aus den finanziellen Auswirkungen ergeben sich keine Notwendigkeiten für eine Nachveranschlagung von Mitteln im Haushaltsplan.
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- 2.21Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbHZur Vorlage · 13/1810 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festzustellen. Damit verbunden sind die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Verwaltungsrats.
Der Jahresabschluss weist für das Jahr 2019 einen Fehlbetrag von 111.500 Euro aus, während im Vorjahr ein Ergebnis von 93.100 Euro erzielt wurde. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 1.692.400 Euro. Der Abschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision, Essen, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft. Die Gesellschaft erhält Zuschüsse in Höhe von insgesamt 215.000 Euro, wovon der Regionalverband Ruhr 109.700 Euro beisteuert.
Aufgrund des Ausscheidens der Stadt Hagen aus dem Gesellschafterkreis wurden die Anteile auf die verbleibenden Gesellschafter verteilt. Der Anteil des Regionalverbandes Ruhr beläuft sich nun auf 51 Prozent. Im Zuge dieser Änderung des Gesellschaftsvertrages wurde zudem die maximale jährliche Zuschusshöhe von bisher 125.000 Euro auf maximal 400.000 Euro angepasst. Für die Vorlage ist vermerkt, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist.
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- 2.22Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH und ihre BetriebsstättenZur Vorlage · 13/1811 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird gebeten, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Die Prüfer wiesen darauf hin, dass die langfristige Entwicklung der Gesellschaft ohne eine Erhöhung der Zuschüsse der Gesellschafter oder Maßnahmen zur Steigerung der Einnahmen beziehungsweise Senkung der Ausgaben beeinträchtigt ist. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ist die Liquidität der Gesellschaft auf die weitere finanzielle Unterstützung der Gesellschafter angewiesen. Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat sich bereit erklärt, den Liquiditätsmehrbedarf ab 2020 in Abstimmung mit der Geschäftsführung zu lösen. Das Jahr 2019 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 5.446.000 Euro ab, der durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll.
Im Berichtsjahr wurden zudem Sonderzuschüsse der Gesellschafter in Höhe von 612.000 Euro zur Ablösung von Darlehen geleistet. Eine Rückstellung in Höhe von 343.000 Euro wurde für erwartete Umsatzsteuernachzahlungen infolge neuer steuerrechtlicher Vorgaben gebildet. Neben der Inbetriebnahme des Solebeckens in Kemnade war das Solebecken in Vonderort seit August 2019 wegen eines Schadens außer Betrieb. Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtszeitraum durchschnittlich 265 Mitarbeitende.
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- 2.23Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - Freizeitzentrum Xanten GmbHZur Vorlage · 13/1812 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird ersucht, den Jahresabschluss der Freizeitzentrum Xanten GmbH zum 31. Dezember 2019 festzustellen. Der Beschlussvorschlag umfasst zudem die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Verwaltungsrates. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WPR Rhein-Ruhr GmbH hat den Abschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft und keine Beanstandungen an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung festgestellt.
Im Vergleich zum Vorjahr fielen die Erträge niedriger aus als im Rekordjahr 2018. Im Zusammenhang mit dem Förderprojekt „Gesundheitstourismus Xantener Nord- und Südsee“ kam es zu Mehrkosten, für die eine Aufstockung der Fördermittel durch die Bezirksregierung Düsseldorf um 293,4 T€ erreicht wurde. Zur Überbrückung eines Liquiditätsdefizites, das durch Vorleistungen des Unternehmens entstand, stellten die Gesellschafter Sonderzuschüsse in Höhe von 278,0 T€ bereit.
Das Geschäftsjahr weist einen Jahresfehlbetrag von 300,7 T€ aus. Nach einer Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 322,8 T€ und unter Einbeziehung des Gewinnvortrags resultiert ein Bilanzgewinn von 47,8 T€. Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten belief sich im Berichtszeitraum auf 51 Personen. Für den Haushalt des Regionalverbandes ergeben sich aus diesem Abschluss keine weiteren finanziellen Auswirkungen.
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- 2.24Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - Seegesellschaft Haltern mbHZur Vorlage · 13/1813 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Seegesellschaft Haltern mbH ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen. Der Jahresabschluss wurde von der KPRE Treuhand Vest GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Im Geschäftsjahr 2019 verzeichnete die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag von 104.000 Euro, während im Vorjahr ein Jahresüberschuss von 31.900 Euro ausgewiesen wurde. Die Besucherzahlen im Seebad lagen bei etwa 28.000 Personen, was einem Rückgang gegenüber den rund 43.000 Besuchern des Vorjahres entspricht. Als Gründe für die geringere Besucherzahl werden unter anderem der Befall mit Elodea sowie das Fehlen eines Nichtschwimmerbereichs aufgrund von Trockenheit angeführt.
Die Liquidität der Gesellschaft reduzierte sich auf 163.000 Euro, während die Kapitalrücklage bei 229.000 Euro liegt. Durch einen seit dem 1. April 2020 bestehenden Pachtvertrag mit den Stadtwerken Haltern soll die Wetterabhängigkeit des Ergebnisses verringert werden. Die Einnahmen aus der Pacht sollen mittelfristig die Aufwendungen decken, sodass keine weiteren Gesellschafterzuschüsse zur Verlustabdeckung erforderlich sind. Für das Budget des Regionalverbands ergeben sich aus diesem Vorgang keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen.
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- 2.25Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - Revierpark Gysenberg Herne GmbHZur Vorlage · 13/1817 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Revierpark Gysenberg Herne GmbH ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen. Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Im Berichtsjahr stiegen die Umsatzerlöse insgesamt um 120,2 T€, wobei die Badeinnahmen aufgrund von Tarifanpassungen auf 3.876,6 T€ zunahmen. Erhöhte Aufwendungen beim Personal- und Materialaufwand führten zu einem Jahresfehlbetrag von -1.586,3 T€. Dieser Wert liegt leicht unter dem Ergebnis des Vorjahres von -1.558,42 T€ und wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen. Das laufende Investitionsprojekt „Racer-Rutsche“ mit einer Gesamtsumme von 1.023 T€ wird maßgeblich durch Sonderzuschüsse der Gesellschafter finanziert.
Hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Pandemie wird für das Geschäftsjahr 2020 ein zusätzlicher Liquiditätsbedarf von rund 1,23 Millionen Euro erwartet. Der geplante Fehlbetrag könnte sich demnach auf bis zu 3.821 T€ erhöhen.
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- 2.26Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - TouristikEisenbahn Ruhrgebiet GmbHZur Vorlage · 13/1822 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird ersucht, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der TouristikEisenbahn Ruhrgebiet GmbH (TER) hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 zu ermächtigen. Der Beschlussvorschlag umfasst die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung.
Der Jahresabschluss wurde von der Märkischen Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Gesellschaft weist einen Jahresüberschuss von 17.000 Euro aus, der zusammen mit einem Verlustvortrag von 3.100 Euro auf das neue Jahr vorgetragen werden soll. Der Regionalverband Ruhr ist Alleingesellschafter der TER und gewährt der Gesellschaft einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 100.000 Euro.
Als wesentliche Einnahmequelle dient der Betriebskostenzuschuss, wodurch die Gesellschaft von diesen Mitteln abhängig ist. Der Lagebericht weist auf Unsicherheiten hin, die durch die COVID-19-Pandemie entstanden sind. Durch die Absage touristischer Fahrten bis Ende Juni 2020 ist mit einem Rückgang der Einnahmen aus Trassennutzungsentgelten in Höhe von 10.000 Euro zu rechnen. Für die vorliegende Vorlage sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel oder Nachveranschlagungen erforderlich.
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- –Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 2.27Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole RuhrZur Vorlage · 13/1790 · Berichtsvorlage
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Der Sachstandsbericht zum Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr informiert über den aktuellen Fortschritt der zweiten Planungsstufe. Der Zeitraum für die kommunale und institutionelle Beteiligung wurde bis zum 30. September 202
020 verlängert. Bis Ende Juli 2020 sind bereits zwölf Stellungnahmen von Städten, Gemeinden und Kreisen beim Regionalverband Ruhr (RVR) eingegangen. Die Auswertung dieser Rückmeldungen soll im Frühjahr 2021 erfolgen.
Parallel zur Beteiligungsphase arbeitet der RVR an einem Umsetzungskonzept. In einem Workshop im Juni 2020 haben Vertreter verschiedener Institutionen, darunter die IHK Essen sowie die Handwerkskammern Dortmund und Düsseldorf, über mögliche Schwerpunkte beraten. Ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts sind 23 identifizierte Modellprojekte, die Themen wie den Ausbau der Schieneninfrastruktur, die Förderung des Radverkehrs sowie digitale Mobilitätslösungen umfassen. In weiteren Terminen sollen für diese Projekte konkrete Meilensteine festgelegt werden.
Zudem laufen die Vorbereitungen für die Mobilitätskonferenz Metropole Ruhr (MOKO 2021), die im April 2021 unter der Schirmherrschaft des Landesverkehrsministers Hendrik Wüst stattfinden soll. Die Veranstaltung wird gemeinsam vom RVR und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) organisiert. Für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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- 2.28Regionales Wohnungsmarktkonzept Hier: Antragstellung ZUKUR IIZur Vorlage · 13/1795 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der Weiterentwicklung des Regionalen Wohnungsmarktkonzeptes sowie der Antragstellung für das BMBF-Verbundprojekt ZUKUR II. In der vorliegenden Beschlussvorlage wird der Sachstandsbericht der Verwaltung zum Wohnungsmarktkonzept zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, bestehende Synergien mit dem Forschungsprojekt ZUKUR im Themenfeld Wohnen weiter zu vertiefen und sich an einem Vollantrag für das Nachfolgeprojekt ZUKUR II zu beteiligen. Zur Deckung des erforderlichen Eigenanteils für diese Antragstellung sollen Mittel aus dem Haushalt 2021 des Referats 8 für die „Konzepte der Regionalentwicklung“ verwendet werden.
Das Ziel des Regionalen Wohnungsmarktkonzeptes ist die Schaffung einer Orientierungsgrundlage zur Sicherung von bezahlbarem Wohnraum und zur strategischen Steuerung des regionalen Marktes. Nachdem die inhaltliche Arbeit nach einem Expertenworkshop im Jahr 2019 aufgrund personeller Engpässe pausierte, soll durch die Verknüpfung mit ZUKUR II der Fokus auf Themen wie klimaresilientes Wohnen in der Metropole Ruhr gelegt werden. Das geplante Projekt umfasst eine Zusammenarbeit mit der TU Dortmund sowie den Städten Bottrop und Dortmund. Bei einer erfolgreichen Bewilligung des Vollantrags ist ein Projektzeitraum von April 2021 bis März 2023 vorgesehen.
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- 2.28.1Regionales Wohnungsmarktkonzept Hier: Antragstellung ZUKUR IIZur Vorlage · 13/1795-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der Weiterentwicklung des Regionalen Wohnungsmarktkonzeptes sowie der Antragstellung für das BMBF-Verbundprojekt ZUKUR II. Im Rahmen der vorliegenden Beschlussvorlage wird der Sachstandsbericht der Verwaltung zum Wohnungsmarktkonzept zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Synergien mit dem Forschungsprojekt ZUKUR im Themenfeld Wohnen weiter zu vertiefen und sich an einem Vollantrag für das Nachfolgeprojekt ZUKUR II zu beteiligen. Zur Finanzierung der Antragstellung sollen Eigenmittel aus dem Haushalt 2020/21 des Referats 8 verwendet werden.
Das Regionale Wohnungsmarktkonzept wurde ursprünglich im Dezember 2018 mit dem Ziel beschlossen, eine Orientierungsgrundlage für die strategische Steuerung des regionalen Wohnungsmarktes zu schaffen. Nach personellen Engpässen, die den Prozess im Jahr 2019 verzögerten, soll nun durch die Verknüpfung mit ZUKUR II ein Fokus auf klimaresilientes Wohnen in der Metropole Ruhr gelegt werden. Das geplante Projekt umfasst zudem Kooperationen mit der TU Dortmund sowie den Städten Bottrop und Dortmund-Marten. Für die weitere Bearbeitung ist die Einstellung einer befristeten Teilzeitkraft vorgesehen, um Leistungsbeschreibungen für die Ausschreibung externer Gutachten zu erarbeiten.
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- 2.29Fortführung der Luftbildkooperation - regelmäßige, verbandsweite Bereitsstellung der Luftbildprodukte als umlagefinanzierte Aufgabe des RVRZur Vorlage · 13/1823 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) plant die dauerhafte Fortführung der Luftbildkooperation unter der Federführung des Verbandes. Gemäß der Beschlussvorlage 13/1823 soll der RVR künftig regelmäßig standardisierte Luftbildprodukte für das gesamte Verbandsgebiet bereitstellen. Die Finanzierung dieser Aufgabe erfolgt über die Verbandsumlage, wodurch eine direkte Kostenbeteiligung der kommunalen Partner entfällt.
Die Kooperation wurde ursprünglich im Jahr 2017 im Rahmen des Geonetzwerks Metropole Ruhr mit den kreisfreien Städten und Kreisen der Region ins Leben gerufen. Ziel der Zusammenarbeit ist die Abstimmung von Anforderungen sowie eine Kostenreduktion durch gemeinsame Auftragsvergaben. Eine wissenschaftliche Evaluierung durch Prof. Dr. Kappas von der Georg-August-Universität Göttingen empfiehlt die Übernahme dieser Aufgabe als Daueraufgabe des RVR.
Zusätzlich besteht ein Kooperationsvertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen (Geobasis NRW) für die Jahre 2021 und 2022. Im Rahmen dieses Vertrages beteiligt sich das Land an den Kosten der Befliegungen, während es im Gegenzug auf eigene Befliegungen im Verbandsgebiet verzichtet. Die technischen Rahmenbedingungen werden in Abstimmung mit den kommunalen Partnern in regelmäßigen Arbeitskreistreffen weiterentwickelt. Die Bereitstellung der Produkte erfolgt durch das Referat 9 des RVR.
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Hauptdokument|20200805090944-0|20200805090944-1|20200805090945-2|20200805090945-3|20200805090945-4
- –Vorlagen aus dem Betriebsausschuss Ruhr Grün
- 2.30Festellung des Jahresabschlusses und Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31.12.2019 Beschluss über die Zuführung zur Ausgleichsrücklage Entlastung des Betriebsausschusses RVR Ruhr GrünZur Vorlage · 13/1762 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31. Dezember 2019 feststellen. Laut der Beschlussvorlage 13/1762 weist die Bilanz eine Summe von 29.173.352,65 Euro auf. Das Eigenkapital beläuft sich auf 8.229.208,51 Euro. Ein Verlustausgleich in Höhe von 8.838.130,21 Euro wird durch den Regionalverband Ruhr geleistet, wobei ein RVR-Zuschuss in das eigene Vermögen der Einrichtung 579.646,58 Euro beträgt.
Der Jahresüberschuss für das Jahr 2019 liegt bei 39.249,85 Euro. Die Vorlage sieht vor, diesen Betrag der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Zudem wird die Entlastung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün beantragt. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird angeführt, dass keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind.
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- 2.31Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün - Kürzung des Betriebskostenzuschusses an RVR Ruhr Grün im Haushaltsjahr 2020Zur Vorlage · 13/1826 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr nimmt die Kürzung des Betriebskostenzuschusses an die eigenbetriebsähnliche Einrichtung RVR Ruhr Grün für das Haushaltsjahr 2020 im Umfang von 1.570.200 Euro zur Kenntnis. Die Maßnahme dient der Deckung von Mehraufwendungen, die im Rahmen der Zuschüsse an die RVR-Freizeitgesellschaften aufgrund der Corona-Pandemie entstanden sind.
Im Haushaltsplan für das Jahr 2020 war ursprünglich ein Betriebskostenzuschuss in Höhe von insgesamt 7.260.000 Euro für RVR Ruhr Grün vorgesehen. Um die finanzielle Auswirkung der Kürzung abzufangen, soll der daraus resultierende Jahresfehlbetrag mit dem allgemeinen Teil der Ausgleichsrücklage verrechnet werden. Diese Rücklage belief sich zum 31. Dezember 2019 auf rund 1,53 Millionen Euro und wurde durch ein Jahresüberschuss aus dem Vorjahr weiter erhöht.
Ziel des Verfahrens ist es, RVR Ruhr Grün so zu stellen, dass zum Abschluss des Haushaltsjahres 2020 ein ausgeglichenes Jahresergebnis erzielt wird. Die Berichtsvorlage wurde im Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- –Vorlage aus dem Kultur- und Sportausschuss
- 2.32Förderanträge Regionale Sportförderung und Förderfonds Interkultur RuhrZur Vorlage · 13/1791 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kultur- und Sportausschuss hat eine Beschlussvorlage zur Regelung von Förderanträgen für den Förderfonds Interkultur Ruhr sowie die Regionale Sportförderung vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, die Regionaldirektorin zu ermächtigen, in dringenden Fällen über die Bewilligung oder Ablehnung von Anträgen zu entscheiden. Dies gilt für den Förderfonds Interkultur Ruhr bei einer Antragssumme ab 5.000 Euro sowie für die Regionale Sportförderung.
Diese Regelung soll bis zur ersten Sitzung des Kultur- und Sportausschusses der kommenden Wahlperiode wirksam bleiben. Ziel ist es, eine zeitnahe Bearbeitung von Projekten zu gewährleisten und Verzögerungen bei der Umsetzung von Vorhaben zu vermeiden, die noch im Jahr 2020 oder Anfang 2021 stattfinden sollen. Als Hintergrund wird die Corona-Pandemie angeführt, durch die der Förderbedarf in den Bereichen Kultur und Sport gestiegen ist. Die Verwaltung wird den Ausschuss in der ersten Sitzung der neuen Wahlperiode über die zwischenzeitlich getroffenen Entscheidungen informieren. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich aus der Vorlage nicht.
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- –Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes
- 2.33Einführung eines Sozialtarifs in den FreizeitgesellschaftenZur Vorlage · 13/1856 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 13/1856 fordert die Fraktion Die Linke die Einführung eines Sozialtarifs in den Freizeitgesellschaften des Regionalverbandes Ruhr. Der Antrag sieht vor, dass der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH ab dem Jahr 2021 für mindestens bestimmte Teile ihrer Einrichtungen einen Sozialtarif bereitstellen. Dieses Vorhaben knüpft an einen bereits bestehenden Beschluss der Verbandsversammlung vom 1. Juli 2016 an.
Zur Umsetzung soll die Geschäftsführung ein entsprechendes Konzept erarbeiten, welches anschließend dem Wirtschaftsausschuss sowie der neuen Verbandsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Eine ähnliche Regelung soll auch für die Revierparks Gysenberg und Wischlingen angestrebt werden. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Vereinbarungen mit den Städten Herne und Dortmund zu erwirken.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich laut dem Dokument nicht, da das Vorhaben als haushaltsneutral beschrieben wird. Der Antrag wurde von der Fraktionsvorsitzenden Heike Kretschmer und dem Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Freye eingereicht.
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- 2.34Anfragen und Mitteilungen
- 2.34.1Möglichkeiten einer Rückführung von industriell genutzten Flächen in das Verbandsverzeichnis GrünflächenZur Vorlage · 13/1859 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat im Regionalverband Ruhr eine Fraktionsanfrage (Drucksache 13/1859) eingereicht, die sich mit den Möglichkeiten der Rückführung industriell genutzter Flächen in das Verbandsverzeichnis Grünflächen befasst. Als Beispiel dient ein Vorhaben in Bochum auf dem Gelände der Firma Philippine GmbH &CO Dämmstoffsysteme im Bereich der Bövinghauser Straße. Dort plant die Stadt die Umsiedlung der Firma Ecosoil Nord-West GmbH zur Errichtung einer Anlage für die Behandlung und zeitweise Lagerung von Abfällen. Während diese Fläche im Regionalen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche ausgewiesen ist, gehört sie zum Verbandsverzeichnis Grünflächen und grenzt an Landschaftsschutzgebiete.
Die Anfrage fordert die Verwaltung auf darzulegen, welche Möglichkeiten bestehen, in Zusammenarbeit mit den Kommunen eine Änderung der Flächennutzungspläne zu erreichen, um eine Wiederherstellung als Grünfläche zu ermöglichen. Zudem werden die hierfür notwendigen Schritte sowie Informationen über weitere Flächen angefragt, die aktuell als Wohn- oder Gewerbeflächen in Landschaftsschutzgebieten geführt, aber Bestandteil des Verzeichnisses Grünflächen sind. Abschließend wird nach dem aktuellen Stand der Überarbeitung der Flächenkulisse der Verbandsgrünflächen sowie nach dem geplanten Zeitpunkt für eine entsprechende Vorlage in der Verbandsversammlung gefragt.
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- 2.34.2Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der CDU-Fraktion Vergütung nebenamtliche GeschäftsführertätigkeitenZur Vorlage · 13/1863-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Vergütung nebenamtlicher Geschäftsführertätigkeiten in den Beteiligungsgesellschaften reagiert. Zum Stand September 2020 sind in elf Gesellschaften Geschäftsführer im Nebenamt bestellt, unter anderem bei der Glörtalsperre GmbH, der Ruhrwind Herten GmbH, der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH sowie der Abfallwirtschaft metropoleruhr GmbH.
Ein einheitliches Vergütungsmodell existiert nicht. Die Vereinbarungen über die Höhe der Vergütung werden im Rahmen der Geschäftsführungsverträge zwischen den jeweiligen Gesellschaften und den Geschäftsführern getroffen, wobei die Verantwortung bei den Vorsitzenden der Kontrollgremien bzw. der Gesellschafterversammlungen liegt. Die monatliche Vergütungsspanne bewegt sich zwischen 0 Euro und 585 Euro. In neun der beteiligten Gesellschaften wird die Tätigkeit als geringfügige Beschäftigung geführt, bei der die Vergütung monatlich 450 Euro nicht übersteigt. Detaillierte Informationen zu den individuellen Vergütungen sind dem Beteiligungsbericht des Regionalverbandes zu entnehmen. Die Verbandsversammlung nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.
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