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Tagesordnung
- –Genehmigung der Niederschrift vom 14.06.2021
- –Vortrag: Transformation zur 'Grünsten Industrieregion der Welt' – aufgezeigt für die Metropole Ruhr – Bericht des Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH'
- 1Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- –Vorlagen der Bezirksregierungen
- 1.1Projekt 'Citybahn Essen' ? Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan und den Infrastruk-turfinanzierungsplan des Landes NRWZur Vorlage · 14/0258 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0258 sieht vor, die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) über die Aufnahme eines Teilstücks der „Citybahn Essen“ in die Landesplanung zu entscheiden. Konkret wird vorgeschlagen, die Maßnahme zur Neubautrasse der Citybahn in Essen, welche den Bereich vom Betriebshof Stadtmitte bis zur Bocholder Straße umfasst, dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vorzulegen.
Ziel des Beschlussvorschlags ist es, diese Strecke in den aktuellen ÖPNV-Bedarfsplan sowie in den Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRW aufnehmen zu lassen. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzungsprozesse für den Ausschuss für Mobilität, den Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung im Spätsommer 2021 vorbereitet. Der Antrag wird gemeinsam von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt.
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- –Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 1.2Aufstellungsbeschluss zur 90. Änderung des Regionalplanes GEP 99: Änderung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) mit Güterumschlaghafen in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) sowie Änderung eines Schienenweges auf dem Gebiet der Stadt Duisburg (Alt-Homberg)Zur Vorlage · 14/0247 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über die 90. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99). Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, ein Gebiet in Duisburg-Alt-Homberg, das bisher für gewerbliche und industrielle Nutzungen sowie einen Güterumschlaghafen ausgewiesen war, in einen Allgemeinen Siedlungsbereich umzuwandeln. Zudem ist eine Änderung eines Schienenweges auf dem Stadtgebiet von Duislag vorgesehen.
Hintergrund der Änderung ist ein Antrag der Stadt Duisburg, um die städtebauliche Umstrukturierung brachliegender Gewerbeflächen und ungenutzter Bahnflächen zu ermöglichen. Die Planung sieht vor, das Quartier am Rhein als gemischte Baufläche sowie als Wohn- und Grünfläche neu zu ordnen. Eine durchgeführte Vorprüfung ergab, dass die Änderung keine erheblichen zusätzlichen Umweltauswirkungen zur Folge hat, weshalb kein Umweltbericht erstellt werden muss.
Mit dem vorgeschlagenen Beschluss wird die Regionalplanungsbehörde beauftragt, das Aufstellungsverfahren einzuleiten. Die entsprechenden Entwürfe und Begründungen werden im Rahmen des Verfahrens für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können elektronisch in Duisburg sowie in Druckform beim Regionalverband Ruhr eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist besteht für die Öffentlichkeit und betroffene Stellen die Möglichkeit, Stellung zum Planentwurf sowie zur Begründung zu nehmen.
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Hauptdokument|20210719102005-0|20210719102530-0|20210719102101-0|20210719102006-2
- 1.3Regionalplan Ruhr für das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr Beschluss zur zweiten BeteiligungZur Vorlage · 14/0249 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung hat die Durchführung einer zweiten Beteiligungsphase für den Regionalplan Ruhr beschlossen. Nachdem im Rahmen der ersten Beteiligung rund 5.000 Stellungnahmen eingegangen waren, hat die Regionalplanungsbehörde den Planentwurf sowie die Begründung und den Umweltbericht überarbeitet. Diese Änderungen resultieren aus der Auswertung der eingegangenen Anregungen, redaktionellen Überarbeitungen sowie der Anpassung an die aktuellen Vorgaben des Landesentwicklungsplans NRW.
Die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen dieser zweiten Phase beschränkt sich auf die geänderten Teile des Planentwurfs und des Umweltberichts, während zur geänderten Begründung in vollem Umfang Stellung genommen werden kann. Der überarbeitete Entwurf des Regionalplans Ruhr, die Begründung und der Umweltbericht werden für die Dauer von drei Monaten öffentlich ausgelegt. Während beim Regionalverband Ruhr eine Druckfassung bereitgestellt wird, erfolgt die Auslegung in den Kreisen und kreisfreien Städten ausschließlich elektronisch. Die Unterlagen sind zudem auf den Internetseiten der Regionalplanungsbehörde einsehbar. Über Ort und Dauer der Auslegung werden die zuständigen Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster sowie die Öffentlichkeit über die Amtsblätter informiert.
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Hauptdokument|20210713142157-0|20210713142203-0|20210713142209-0|20210713142212-0|20210713142218-0|20210713142230-0|20210713142237-0|20210713142243-0|20210713142306-0|20210713142309-0|20210713142019-0|20210713142321-0|20210713142325-0|20210713142330-0|20210713142347-0|20210713142350-0|20210713142358-0|20210713142403-0|20210713142407-0|20210713142411-0|20210713142415-0|20210720140621-0|20210713142419-0|20210713142423-0|20210713142430-0|20210713151440-0|20210804085512-0|20210804090140-0|20210804090335-0|20210720140444-0|20210804083516-0|20210720144452-0|20210713142038-0|20210727110942-0|20210713142047-0|20210713142051-0|20210713142118-0|20210713142146-0|20210713142154-0
- –Anfragen und Mitteilungen
- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- –Vorlagen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen
- 2.1Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Rahmen der Haldentransaktion (Bereitstellung der Aufwendungen für Pflege und Unterhaltung an RVR Ruhr Grün)Zur Vorlage · 14/0306-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2021 beraten. Der Beschlussvorschlag sieht eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses an RVR Ruhr Grün in Höhe von 558.000 Euro vor, um die Aufwendungen für die Pflege und Unterhaltung von Haldenflächen zu decken.
Grundlage hierfür ist die Übernahme der ersten acht Standorte des Haldenpakets von der RAG durch den Regionalverband im Jahr 2021. Mit diesem Vorgang gehen die Eigentümerpflichten zur Pflege und Unterhaltung der Grundstücksflächen auf den RVR über, wobei die fachliche Umsetzung im Verantwortungsbereich von RVR Ruhr Grün liegt.
Da die für diese Aufgaben vorgesehenen Mittel im Haushalt des Referats 12 verortet sind, die Verwaltung des Betriebskostenzuschusses jedoch durch das Referat 6 erfolgt, ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erforderlich. Die notwendigen Deckungsmittel stehen im Budget des Referats 12 zur Verfügung. Für die kommenden Haushaltsjahre sollen die anfallenden Kosten in die reguläre Haushaltsplanung aufgenommen werden.
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- 2.2Public Corporate Governance Kodex des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 14/0040-2 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll den Public Corporate Governance Kodex (PCGK) in der Fassung vom 12. Juli 2021 beschließen. Die Vorlage bezieht sich auf vorangegangene Beratungen und Vertagungen seit Februar 2021. In die aktuelle Fassung wurden Änderungen aus einem Fraktionsantrag eingearbeitet, wobei die Anpassungen im Text farblich gekennzeichnet sind. Zudem wurden in das Kapitel zur Beteiligungssteuerung Inhalte aus einem Koalitionsantrag integriert und der Wirtschaftsplan als Anlage zum Kodex aufgenommen.
Hinsichtlich der Formulierung von Punkt 1.3.2.2 weist die Beteiligungssteuerung darauf hin, dass eine Standardisierung der Prozesse im Sinne der Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW angestrebt wird. Es sollen keine Ausnahmeregelungen für den AGR-Konzern geschaffen werden, um die Einheitlichkeit der Vorgaben zu gewährleisten. Ziel des Kodex ist die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den politischen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, den Beteiligungsgesellschaften sowie der Verwaltung. Die Beschlussvorlage sieht keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt vor.
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- 2.2.1Public Corporate Governance Kodex des Regionalverbandes Ruhr Hier: Änderung der Fassung vom 12.07.2021Zur Vorlage · 14/0319 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsantrag 14/0319 sieht Änderungen am Public Corporate Governance Kodex des Regionalverbandes Ruhr (RVR) vor, um die Regelungen zur Gremienbesetzung und zur Teilnahme an Sitzungen anzupassen. Die Vorlage bezieht sich auf eine Änderung der Fassung vom 12. Juli 2021.
Nach dem Entwurf werden Mitglieder des Aufsichts- oder Verwaltungsrates für den Gesellschafter RVR durch die Verbandsversammlung bestellt. Die Fraktionen sollen dabei sicherstellen, dass die entsendeten Personen über die notwendige Fachkompetenz verfügen und keine Interessenkonflikte bestehen. Zudem soll eine Vertretung aus dem Bereich Wirtschaftsführung der RVR-Verwaltung mindestens im Gaststatus an den Sitzungen teilnehmen können, um die Aufgaben der Beteiligungssteuerung zu unterstützen.
Der Antrag sieht zudem die Streichung bestimmter Passagen in Abschnitt 3.1.3 vor, da die Anforderungen an Kompetenz und Interessenfreiheit bereits in anderen Abschnitten geregelt sind. Darüber hinaus wird die Teilnahme der Geschäftsführungen an Sitzungen der RVR-Gremien präzisiert. Eine Teilnahme kann auf Anforderung durch Fachausschüsse, Fraktionen oder den Verwaltungsvorstand sowie auf eigenen Wunsch erfolgen, sofern dies vorab mit der Beteiligungssteuerung abgestimmt wird. Die Änderungen sind haushaltsneutral und verursachen keine zusätzlichen Kosten.
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- 2.3Standortmarketingkampagne 'Metropole Ruhr - Stadt der Städte' - Zwischenergebnis der 2. Phase (2020-2022) und Entscheidung über die Zusammenarbeit mit der Agentur Scholz & Friends für ein weiteres JahrZur Vorlage · 14/0298 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, der Verwaltung die einjährige Verlängerung der Standortmarketingkampagne „Metropole Ruhr – Stadt der Städte“ zu ermöglichen. Dabei soll die bestehende Option genutzt werden, um die Zusammenarbeit mit der Agentur Scholz & Friends auf das Jahr 2023 auszuweiten.
Hintergrund des Beschlussvorschlags ist das Ziel, die Kontinuität in der Außenkommunikation der Region sicherzustellen. Die Verwaltung begründet den Schritt damit, dass aufgrund der wirtschaftlichen Unsicherheiten infolge der Corona-Pandemie zum jetzigen Zeitpunkt eine neue Ausschreibung für einen Folgezeitraum als verfrüht angesehen wird. Durch die Verlängerung soll Zeit gewonnen werden, um die wirtschaftliche Lage nach der Pandemiephase genauer zu bewerten und im Jahr 2023 eine passgenaue Ausschreibung für den weiteren Kampagnenzeitraum vorzubereiten.
Die finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2023 belaufen sich laut Vorlage auf insgesamt etwa 3,3 Millionen Euro. Dieser Betrag setzt sich aus Personalaufwendungen von rund 313.000 Euro und Sachaufwendungen in Höhe von 3 Millionen Euro zusammen. Eine zusätzliche Bereitstellung überplanmäßiger Mittel ist für diesen Zeitraum nicht erforderlich.
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- 2.4Angelegenheiten der Beteiligungsgesellschaften Auswirkungen der Corona-Krise auf die Beteiligungsgesellschaften ? Sach-standsbericht mit finanziellen Auswirkungen und zu erwartenden Sonderzuschüssen zum 31.12.2021Zur Vorlage · 14/0284 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll über die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für das Haushaltsjahr 202partei sieht vor, Liquiditätszuschüsse in Höhe von 1,05 Millionen Euro an die Freizeitgesellschaften sowie zusätzliche Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 900.000 Euro an die Ruhr Tourismus GmbH bereitzustellen. Die Mittel sind im Haushalt unter dem Produkt Finanzmanagement auf den entsprechenden Sachkonten zu veranschlagen.
Die Vorlage erläutert die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Beteiligungsgesellschaften des RVR. Aus den Prüfungen der Jahresabschlüsse 2020 ging hervor, dass der nach Abzug von Unterstützungsleistungen Dritter, wie dem Kurzarbeitergeld oder staatlichen Hilfen, verbleibende Corona-Schaden bei etwa 1,73 Millionen Euro lag. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, wurde vereinbart, nicht benötigte Zuschüsse aus dem Vorjahr auf die Finanzbedarfe im Jahr 2021 anzurechnen.
Obwohl die Betriebsstätten der Freizeitgesellschaften aufgrund von Lockerungen teilweise wieder geöffnet sind, bleibt die wirtschaftliche Lage durch die Einhaltung von Hygieneauflagen und Besucherbeschränkungen von Unsicherheiten geprägt. Aktuelle Liquiditätsbetrachtungen der Gesellschaften deuten darauf hin, dass ein zusätzlicher Bedarf an Corona-Zuschüssen voraussichtlich erst im Zeitraum zwischen Oktober und Dezember 2021 entstehen könnte. Ein unmittelbarer Liquiditätsengpass ist in den betrachteten Unternehmen zum aktuellen Zeitpunkt nicht absehbar.
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Hauptdokument|20210818125001-0|20210818125001-1|20210818125001-2|20210818125001-3|20210818125001-4|20210818125001-5
- 2.5Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Freizeitzentrum Xanten GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages und Abschluss einer GesellschaftervereinbarungZur Vorlage · 14/0295 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über eine Beschlussvorlage zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der Freizeitzentrum Xanten GmbH sowie zum Abschluss einer neuen Gesellschaftervereinbarung. Der Regionalverband Ruhr hält mit 50 Prozent die Mehrheit an der Gesellschaft, während der Kreis Wesel und die Stadt Xanten jeweils 25 Prozent der Anteile halten.
Die vorgeschlagenen Änderungen basieren auf zwei wesentlichen Erfordernissen. Zum einen soll die rechtssichere Durchführung von Telefon-, Video- und Online-Konferenzen für die Gremientätigkeit ermöglicht werden, einem Anliegen des Kreistages des Kreises Wesel folgend. Zum anderen strebt die Beteiligungssteuerung des Regionalverbandes Ruhr eine Vereinheitlichung der Prozesse an. Konkret soll die bilanzielle Behandlung der Gesellschafterzuschüsse in der Freizeitzentrum Xanten GmbH an die Vorgehensweise bei anderen Beteiligungsgesellschaften des Verbandes angepasst werden.
Neben diesen inhaltlichen Anpassungen umfasst die Vorlage auch redaktionelle und strukturelle Überarbeitungen sowie die Berücksichtigung geänderter gesetzlicher Grundlagen. Die Änderungen wurden bereits mit den Verwaltungen der Mitgesellschafter sowie mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen abgestimmt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt gleichlautender Entscheidungen in den Gremien des Kreises Wesel und der Stadt Xanten sowie der Bestätigung durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes Ruhr ergeben sich aus der Maßnahme nicht.
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- 2.6Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün - Rücknahme der Kürzung des Betriebskostenzuschusses an RVR Ruhr Grün im Haushaltsjahr 2020Zur Vorlage · 14/0288 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) nimmt die Rücknahme einer Kürzung des Betriebskostenzuschusses an die eigenbetriebsähnliche Einrichtung RVR Ruhr Grün für das Haushaltsjahr 2020 zur Kenntnis. Im ursprünglichen Haushaltsplan 2020 war ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 7.260.000 Euro vorgesehen, der jedoch um 1.570.200 Euro gekürzt worden war.
Diese Kürzung diente dazu, Mehraufwendungen im Bereich der RVR-Freizeitgesellschaften zu decken, die durch die COVID-19-Pandemie entstanden waren. Zum Zeitpunkt der ursprünglichen Entscheidung war das Gesetz zur Isolierung der aus der Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte in Nordrhein-Westfalen (NKF-CIG) noch nicht beschlossen worden. Da dieses Gesetz inzwischen vorliegt, können die pandemiebedingten Haushaltsbelastungen nun als außerordentlicher Ertrag bilanziell gesondert aktiviert werden, wodurch das Erfordernis der Kürzung entfällt.
In der Folge soll RVR Ruhr Grün im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 finanziell so gestellt werden, als wäre die Kürzung des Betriebskostenzuschusses nicht erfolgt. Laut der vorliegenden Berichtsvorlage sind für diese Anpassung keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen erforderlich, da die Maßnahme haushaltsneutral beziehungsweise als Haushaltsverbesserung eingestuft wird.
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Beratungsfolge
- 03.09.2021 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 2.7Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2020 - AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH ? AGR GmbHZur Vorlage · 14/0271 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Jahresabschlüsse der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH zum 31. Dezember 2020. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage soll der Vertreter in der Gesellschafterversammlung ermächtigt werden, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnis zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Unternehmen schloss das Geschäftsjahr 2020 mit einem Jahresüberschuss von rund 11,87 Millionen Euro ab, was einen Anstieg gegenüber dem Vorjahreswert von etwa 8,12 Millionen Euro darstellt. Von diesem Ergebnis sollen 8,30 Millionen Euro in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt und 3,55 Millionen Euro an den Gesellschafter ausgeschüttet werden.
Im Berichtszeitraum beschäftigte die Gesellschaft 293 Mitarbeiter, verglichen mit 269 im Vorjahr. Die Gesellschaft erhielt im betreffenden Zeitraum keine Zuschüsse. Für den Haushalt des Regionalverbands ergeben sich aus diesem Abschluss keine Auswirkungen oder Notwendigkeiten für eine Nachveranschlagung von Mitteln.
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- 2.8Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2020 - Kultur Ruhr GmbHZur Vorlage · 14/0272 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0272 behandelt den Jahresabschluss der Beteiligungsgesellschaft Kultur Ruhr GmbH zum 31. Dezember 2020. Der Verbandsausschuss bereitet vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft ermächtigt, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Abschluss wurde von der ECOVIS Audit AG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Im Berichtsjahr 2020 verzeichnete die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von 2.506,9 T€, nachdem im Vorjahr ein Jahresfehlbetrag von 686,2 T€ ausgewiesen worden war. Die Erträge umfassten Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 12.506,9 T€. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, den Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Zahl der Beschäftigten belief sich zum Stichtag auf 67 Personen, gegenüber 70 im Vorjahr. Aus haushaltsmäßiger Sicht ergeben sich keine Auswirkungen, die eine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung erfordern würden; die Vorlage führt dies als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung aus.
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- 2.9Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2020 - Ruhrwind Herten GmbHZur Vorlage · 14/0273 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über den Jahresabschluss der Ruhrwind Herten GmbH zum 31. Dezember 2020. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird der Vertreter in der Gesellschafterversammlung ermächtigt, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Der Abschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kaufmann und Partner GmbH & Co. KG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf eine unordnungsgemäße Geschäftsführung. Das Geschäftsjahr 2020 endete mit einem Jahresüberschuss von 57.600 Euro, im Vergleich zu 69.200 Euro im Vorjahr. Es ist vorgesehen, 57.000 Euro des Ergebnisses an die Gesellschafter auszuschütten und den verbleibenden Betrag in die Gewinnrücklage einzustellen.
Zum Stichtag am 31. Dezember 2020 beschäftigte das Unternehmen eine Person. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan sind neutral, da keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist.
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- 2.10Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2020 - Umweltzentrum Westfalen GmbHZur Vorlage · 14/0274 · Beschlussvorlage
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In der Beschlussvorlage 14/0274 wird die Verbandsversammlung gebeten, den Jahresabschluss der Umweltzentrum Westfalen GmbH zum 31. Dezember 2020 festzustellen. Der Vorschlag sieht vor, dass der Vertreter in der Gesellschafterversammlung zudem die Verwendung des Jahresergebnisses beschließt und der Geschäftsführung sowie dem Verwaltungsrat Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüferin Birgit Aufdemkamp geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung oder den wirtschaftlichen Verhältnissen gemäß § 53 HGrG. Das Unternehmen hat seine übertragenen Aufgaben sowie die öffentliche Zwecksetzung nach der Gemeindeordnung NRW erfüllt.
Das Geschäftsjahr 2020 schloss mit einem Jahresüberschuss von 64,4 Tausend Euro ab, gegenüber einem Vorjahresüberschuss von 31,9 Tausend Euro. Der Überschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Zum Stichtag zum 31. Dezember 2020 beschäftigte die Gesellschaft 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für den Haushalt des Regionalverbands ergeben sich aus diesem Abschluss keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen.
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- 2.11Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2020 - Business Metropole Ruhr GmbHZur Vorlage · 14/0275 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll den Jahresabschluss der Business Metropole Ruhr GmbH zum 31. Dezember 2020 feststellen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht zudem die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Verwaltungsrats vor.
Der Jahresabschluss wurde durch die ETL AG, Essen, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Für das Jahr 2020 wird ein Gesellschafterzuschuss von 3.214,1 T€ ausgewiesen, während der Jahresfehlbetrag bei 3.090,7 T€ liegt. Es ist beabsichtigt, diesen Fehlbetrag aus der Kapitalrücklage zu decken. Die nicht benötigten Zuschüsse aus der Überkompensationskontrolle in Höhe von 123,4 T€ sollen mit den Gesellschafterzuschüssen des Jahres 2021 verrechnet werden. An Fördergeldern für Projekte flossen im Berichtsjahr 1.268,7 T€ zu.
Die Geschäftstätigkeit war maßgeblich durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie beeinflusst, was unter anderem zur Absage von Messen und Veranstaltungen sowie zur verstärkten Nutzung digitaler Formate führte. Die Anzahl der Beschäftigten belief sich im Durchschnitt auf 32 Personen. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass keine zusätzlichen finanziellen Mittelbereitstellungen oder Nachveranschlagungen für den Regionalverband Ruhr aus diesem Abschluss resultieren.
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- 2.12Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2020 - Ruhr Tourismus GmbHZur Vorlage · 14/0276 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll im Rahmen der Beschlussvorlage 14/0276 die Feststellung des Jahresabschlusses der Ruhr Tourismus GmbH zum 31. Dezember 2020 beschließen. Damit verbunden ist die Ermächtigung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung, den Abschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu bestimmen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen. Der Jahresabschluss wurde durch die HLB Auditteam Dortmund AG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft weist für das Berichtsjahr einen Bilanzverlust von 2.910,1 Tausend Euro aus, welcher der Kapitalrücklage entnommen werden soll. Dem steht ein Gesellschafterzuschuss in Höhe von 3.329,0 Tausend Euro gegenüber, der ebenfalls der Kapitalrücklage zugeführt wurde. In diesem Zusammenhang erfolgte im Jahr 2020 eine Umstellung auf die Zuführung der Gesellschafterzuschüsse in die Kapitalrücklage. Die Anzahl der Beschäftigten belief sich im Durchschnitt auf 51 Personen, verglichen mit 48 Mitarbeitenden im Vorjahr. Für den Haushalt des Regionalverbandes ergeben sich aus diesem Beschluss keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen oder Nachveranschlagungen.
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- 2.13Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2020 - Revierpark Gysenberg Herne GmbHZur Vorlage · 14/0277 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung soll im Rahmen der Beschlussvorlage 14/0277 den Jahresabschluss der Revierpark Gysenberg Herne GmbH zum 31. Dezember 2020 feststellen. Damit verbunden ist die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Verwaltungsrats. Der Entwurf wurde im Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen sowie im Verbandsausschuss vorberatend behandelt.
Der Jahresabschluss wurde von der Märkischen Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Für das Geschäftsjahr 2020 weist die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag von 2.289,6 T€ aus, welcher der Kapitalrücklage entnommen werden soll. An Zuschüssen der Gesellschafter flossen im Berichtszeitraum 1.575,9 T€ zu, worin ein Corona-Sonderzuschuss in Höhe von 512,1 T€ enthalten ist. Zusätzlich erhielt die Gesellschaft Pandemiehilfen in Höhe von 1.140,0 T€. Weitere staatliche Finanzhilfen und Ansprüche auf Kurzarbeitergeld wurden zum Bilanzstichtag als Forderungen gegenüber den Gesellschaftern abgegrenzt.
Die Belegschaft der Gesellschaft umfasste im Berichtsjahr durchschnittlich 63 Beschäftigte. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine zusätzliche Mittelbereitstellung aus dem Haushalt des Regionalverbandes Ruhr erforderlich ist.
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- 2.14Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2020 - TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbHZur Vorlage · 14/0285 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll über die Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaft TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH zum 31. Dezember 2020 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0285 sieht vor, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss für das Berichtsjahr 2020 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 1,7 Tausend Euro ab, unter der Voraussetzung, dass Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 100 Tausend Euro geleistet wurden. Im Vorjahr wurde ein Jahresüberschuss von 17 Tausend Euro erzielt. Der entstandene Verlustvortrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Zum Stichtag des Berichtszeitraums beschäftigte das Unternehmen eine Person.
Die Prüfung durch die Märkische Revision GmbH erfolgte mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 20. Juli 2021. Es sind keine Sachverhalte bekannt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sprechen. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben entsprechend dem Gesellschaftsvertrag wahrgenommen und die öffentliche Zwecksetzung erfüllt. Für den Haushalt ergeben sich aus diesem Abschluss keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen.
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- 2.15Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2020 - Maximilianpark Hamm GmbHZur Vorlage · 14/0286 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Maximilianpark Hamm GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss weist für das Jahr 2020 einen Jahresfehlbetrag von 2.221,8 T€ aus, verglichen mit einem Fehlbetrag von 1.760,5 T€ im Vorjahr. Der Ausgleich erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 2.237,0 T€, wobei 12,9 T€ dem Regionalverband Ruhr (RVR) zugerechnet werden. Die Gesellschaft erhielt Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 1.860,3 T€. Unter Berücksichtigung eines Corona-bedingten Mehrbedarfs von 497,8 T€ beläuft sich der bereinigte Jahresfehlbetrag auf 1.724,0 T€. Die Gesellschafter leisteten im Gegenzug Corona-bedingte Zuschüsse in Höhe von 726,5 T€, wovon 300,2 T€ vom RVR stammen.
Die Wirtschaftsprüfung durch die KOMTAX Wirtschaftsprüfung GmbH ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum 31. Mai 2021. Es wurden keine Sachverhalte festgestellt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sprechen. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 48 Mitarbeiter. Für die Umsetzung des Beschlusses ist keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich.
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- 2.16Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2020 - IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbHZur Vorlage · 14/0289 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Jahresabschluss der IGA Metorb Ruhr 2027 gGmbH zum 31. Dezember 2020 festzustellen. Damit verbunden ist die Ermächtigung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung, über die Verwendung des Jahresergebnisses zu entscheiden sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. Die Prüfung durch die Baker Tilly GmbH & Co. KG ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, wobei keine Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung oder den wirtschaftlichen Verhältnissen festgestellt wurden.
Im Berichtsjahr trat der Regionalverband Ruhr zusammen mit den Städten Bergkamen und Lünen sowie dem Kreis Recklinghausen als Gesellschafter hinzu. Die im Jahr 2020 geleisteten Gesellschafterzuschüsse beliefen sich auf rund 2,85 Millionen Euro, wovon 1,53 Millionen Euro vom Regionalverband Ruhr stammten. Das Geschäftsjahr schloss mit einem Jahresfehlbetrag von 1,209 Millionen Euro ab, der durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft sechs Mitarbeiter. Für die Umsetzung des Beschlusses sind keine zusätzlichen haushaltsmäßigen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen erforderlich.
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- 2.17Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2020 - Freizeitzentrum Xanten GmbHZur Vorlage · 14/0290 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Freizeitzentrum Xanten GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung sowie dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die WPR Rhein-Ruhr GmbH geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Im Berichtsjahr 2020 verzeichnete die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag von 391,6 T€. Die wirtschaftliche Lage war durch die Corona-Pandemie geprägt, die zu einer verzögerten Saisonöffnung und eingeschränkten Kapazitäten in der Gastronomie führte. Demgegenüber standen Zuschüsse der Gesellschafter in Höhe von 301,1 T€ sowie Corona-Sonderzuschüsse in Höhe von 363,1 T€. Der verbleibende Teil des Fehlbetrags nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 45 Mitarbeitende. Für den Regionalverband Ruhr entstehen durch diesen Abschluss keine zusätzlichen haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 2.18Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2020 - Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbHZur Vorlage · 14/0291 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Der Bericht der Wirtschaftsprüferin Birgit Aufdemkamp bescheinigt dem Jahresabschluss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf eine unordnungsgemäße Geschäftsführung. Die Gesellschaft hat ihre übertragenen Aufgaben sowie den öffentlichen Zweck gemäß den Satzungsbestimmungen erfüllt.
Im Berichtsjahr 2020 verzeichnete die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag von 26,6 Tausend Euro, was eine geringere Verlustsumme als im Vorjahr darstellt, in dem der Fehlbetrag bei 30,4 Tausend Euro lag. Dieser Betrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die Liquidität der Gesellschaft ist im Jahr 2020 leicht gestiegen. Die Pachtzahlungen erfolgten trotz einer durch die Corona-Pandemie bedingten Reduzierung. Es wurden keine Gesellschafterzuschüsse in Anspruch genommen. Die personelle Besetzung umfasste im Berichtszeitraum einen Mitarbeiter. Für den Haushalt ergeben sich aus diesem Abschluss keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen oder Nachveranschlagungen.
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- 2.19Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2020 - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH und ihre BetriebsstättenZur Vorlage · 14/0292 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der Märkischen Revision GmbH geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Die Prüfer wiesen jedoch auf eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit hin, da die Gesellschaft in einer angespannten Liquiditätssituation agiert. Diese Situation ist laut Bericht an die weitere Bereitstellung ausreichender Zuschüsse durch die Gesellschafter gebunden. Das Geschäftsjahr 2020 war durch pandemiebedingte Schließungen aller Betriebsstätten geprägt, was Auswirkungen auf die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft hatte.
Das Jahr 2020 schloss mit einem Jahresfehlbetrag von rund 6,48 Millionen Euro ab, welcher einen pandemiebedingten Schaden von 960.000 Euro beinhaltet. Der Fehlbetrag soll durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden. Im Berichtsjahr wurden Gesellschafterzuschüsse in Höhe von etwa 10,13 Millionen Euro geleistet, wobei der Anteil des Regionalverbandes Ruhr (RVR) bei rund 5,88 Millionen Euro lag. Zudem wurden projektbezogene Investitionszuschüsse in Höhe von rund 1 Million Euro verzeichnet. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 287 Mitarbeitende.
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- 2.20Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2020 - Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbHZur Vorlage · 14/0297 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung sowie dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Märkische Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Bilanzsumme der Gesellschaft erhöhte sich im Berichtsjahr um 29,4 Prozent auf 2,19 Millionen Euro. Das Anlagevermögen stieg auf 1,392 Millionen Euro an. Aufgrund eines Jahresfehlbetrags von 103.000 Euro verringerte sich das Eigenkapital auf 451.000 Euro. Demgegenüber stieg das Rohbetriebsergebnis von 311.000 Euro im Vorjahr auf 410.000 Euro an, was durch Betriebskostenzuschüsse, Corona-Sonderzuschüsse und Parkplatzgebühren begünstigt wurde.
An Investitionen wurden Mittel für das Projekt „Glör 365“ sowie Zuschüsse für die Sanierung der Staumauer zugeführt. Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich drei Mitarbeitende. Aus der Vorlage ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen für den Haushalt des Regionalverbands Ruhr.
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- 2.21Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2020 - Revierpark Wischlingen GmbHZur Vorlage · 14/0308 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/030<0xE2><0x80><0xAF>08 des Verbandsausschusses behandelt die Jahresabschlüsse der Revierpark Wischlingen GmbH zum 31. Dezember 2020. Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen.
Das Geschäftsjahr 2020 schloss mit einem Jahresfehlbetrag von 7.500 Euro ab, verglichen mit einem Fehlbetrag von 134.500 Euro im Vorjahr. Dieser Wert resultiert aus einem Corona-bedingten Mehrbedarf von 806.600 Euro und den durch die Gesellschafter geleisteten Zuschüssen in Höhe von insgesamt 1.168.600 Euro, wobei der Anteil des Regionalverbandes Ruhr (RVR) 584.300 Euro betrug. Der nicht verbrauchte Teil der Corona-Zuschüsse wird als Verbindlichkeit gegenüber den Gesellschaftern verbucht.
Der Wirtschaftsprüfer, die Märkische Revision GmbH, merkte an, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht nicht innerhalb der dreimonatigen Frist nach Ablauf des Geschäftsjahres aufgestellt wurden. Der Prüfbericht schließt jedoch mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 1. Juli 2021 ab. Es sind keine Sachverhalte bekannt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sprechen. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 54 Mitarbeiter. Die Vorlage sieht keine weiteren finanziellen Auswirkungen oder eine Nachveranschlagung im Haushaltsplan vor.
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- –Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 2.22Informationen zur Besetzung des Arbeitskreises VRR-NWL-RVRZur Vorlage · 14/0086 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0086 befasst sich mit der Neubesetzung des gemeinsamen politischen Arbeitskreises VRR-NWL-RVR. Dieses Gremium, das aus Vertretern des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR), des Nahverkehrszweckverbandes Westfalen-Lippe (NWL) und des Regionalverbands Ruhr (RVR) besteht, wurde im Jahr 2016 gegründet. Die letzte Sitzung dieses Arbeitskreises fand im August 2020 statt.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung sieben ordentliche sowie sieben stellvertretende Mitglieder für die Vertretung im genannten Arbeitskreis entsendet. In der Struktur des Gremiums sind die Anteile der beteiligten Verbände festgelegt: Während der VRR und der RVR jeweils sieben Vertreter entsenden, ist der NWL mit fünf Mitgliedern vertreten.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Neubesetzung keine zusätzlichen Notwendigkeiten für eine Nachveranschlagung im Haushaltsplan des Regionalverbands. Die Vorlage dient somit der personellen Festlegung der Vertretung in diesem regionalen Koordinierungsgremium.
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- 2.22.1Information zur Besetzung des Arbeitskreises VRR-NWL-RVRZur Vorlage · 14/0246 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/0246 wird eine Änderung des Beschlussvorschlags zur Besetzung des Arbeitskreises VRR-NWL-RVR angestrebt. Der Antrag sieht vor, dass das Ruhrparlament sechs ordentliche Mitglieder in den genannten Arbeitskreis wählt.
Darüber hinaus wird festgelegt, dass alle Fraktionsmitglieder – sowohl die ordentlichen Mitglieder der Verbandsversammlung als auch die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger – dazu berechtigt sind, die ordentlichen Mitglieder ihrer jeweiligen Fraktion im Arbeitskreis zu vertreten. Als Regelung für die Vertretungsreihenfolge wird die alphabetische Reihenfolge der Nachnamen der Fraktionsmitglieder vorgeschlagen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist festzuhalten, dass durch diesen Antrag keine Nachveranschlagungen oder überplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind; die Maßnahme ist haushaltsneutral. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Vorberatung behandelt.
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- 2.23Übernahme der Instandhaltungskosten für die Homberger Hubbrücke am Rheinpreußenhafen in DuisburgZur Vorlage · 14/0208 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung plant die Übernahme der Instandhaltungskosten für die Homberger Hubbrücke am Rheinpreußenhafen in Duisburg durch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 340.000 Euro an die Stadt Duisburg. Das denkmalgeschützte Bauwerk aus den Jahren 1931/1932 befindet sich derzeit im Eigentum der RAG AG sowie der INEOS Köln GmbH. Nach einer durch die Eigentümer durchzuführenden Sanierung soll die Brücke im Wege einer Schenkung in das Eigentum der Stadt Duisburg übergehen.
Der Regionalverband Ruhr übernimmt im Rahmen dieses Vorhabens die Unterhaltungskosten für einen Zeitraum von 25 Jahren. Der beantragte Betrag von 340.000 Euro stellt eine Anpassung gegenüber der ursprünglichen Planung dar, die auf einem Betrag von rund 293.000 Euro basierte. Diese Erhöhung resultiert aus einer durchschnittlichen jährlichen Kostensteigerung von 3,8 Prozent.
Die Hubbrücke ist ein Bestandteil der Route Industriekultur und für den Radverkehr zwischen den Knotenpunkten 38 und 23 von Bedeutung. Seit 2017 ist die Brücke aufgrund von Sanierungsbedarf für den Rad- und Fußverkehr gesperrt, was die regionale Radwegverbindung beeinträchtigt. Die Finanzierung des Zuschusses erfolgt im Haushaltsjahr 2021 als außerplanmäßige Ausgabe, wobei die Deckung durch Minderausgaben im Personalbereich des Referates Regionalentwicklung vorgesehen ist.
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- 2.24Radroutenspeicher Metropole RuhrZur Vorlage · 14/0280 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0280 sieht vor, dass die Verbandsversammlung das Projekt „Radroutenspeicher Metropole Ruhr“ unterstützt. Damit verbunden ist der Auftrag an die Verwaltung, die weitere Nutzung des Radroutenspeichers durch die Kommunen im Verbandsgebiet zu fördern, sofern dies mit den jeweiligen Haushaltsbeschlüssen vereinbar ist.
Der Beratungsprozess der Vorlage umfasst den Ausschuss für Mobilität sowie den Verbandsausschuss, welcher als federführendes Gremium fungiert. Die finanziellen Auswirkungen des Vorhabens sind in den Teilergebnisplänen für die Jahre 2022 bis 2025 berücksichtigt. Die Planung sieht Personal- und Sachaufwendungen vor, wobei laut Dokument keine zusätzliche Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Damit wird eine Haushaltsneutralität angestrebt.
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- –Vorlagen aus dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Ressourceneffizienz
- 2.25Klimaresilienz-Check - Grüne Infrastruktur für naturbasierten HochwasserschutzZur Vorlage · 14/0279 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Erstellung einer Studie mit dem Titel „Klimaresilienz-Check – Grüne Infrastruktur für naturbasierten Hochwasserschutz“ zu beschließen. Ziel der Untersuchung ist es, die Leistungsfähigkeit der bestehenden grünen Infrastruktur im Verbandsgebiet angesichts klimatischer Veränderungen zu bewerten. Dabei sollen Potenziale sowie Handlungsempfehlungen für deren Weiterentwicklung aufgezeigt werden, um die Anpassungsfähigkeit an Ereignisse wie Starkregen und Hitzeperioden zu stärken.
Die Studie soll untersuchen, inwieweit grüne Infrastruktur bereits zum naturbasierten Hochwasserschutz beiträgt und wo Flächen zur Verbesserung der Retentionsleistung sowie zur Verlangsamung des Wasserabflusses in Gewässern, Auen und urbanen Räumen identifiziert werden können. Ein Schwerpunkt liegt auf der Ermittlung prioritärer Gebiete und Maßnahmen, die sowohl kurzfristig umsetzbar als auch langfristig strategisch relevant sind. Methodisch basiert das Vorhaben auf der Auswertung bestehender Datengrundlagen wie Klimaanalysen und Gründachkatastern sowie der Erstellung von Potenzialkarten durch die Definition spezifischer Indikatoren.
Die Umsetzung erfolgt in einer Kooperation zwischen Wissenschaft und Praxis, unter Beteiligung der Ruhr-Universität Bochrum, insbesondere des Lehrstuhls von Prof. Dr. Christian Albert, sowie weiteren Partnern. Die Steuerung des Projekts übernimmt der Regionalverband Ruhr gemeinsam mit der Universität und einem noch zu beauftragenden Planungsbüro. Die Finanzierung der Studie soll im ersten Schritt aus Restmitteln des Bereichs IV erfolgen, sodass keine zusätzliche Budgetbereitstellung erforderlich ist.
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- –Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 2.26Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Baumaßnahme am Wohnhaus Emscherbruch in GelsenkirchenZur Vorlage · 14/0315 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 205.000 Euro für das Haushaltsjahr 2021 beschließen. Die Mittel sind für Baumaßnahmen am Wohnhaus Emscherbruch in Gelsenkirchen vorgesehen, konkret für den Ausbau des Dachgeschosses der Immobilie in der Holzbachstraße 2.
Hintergrund der Maßnahme ist die Erweiterung der Bewirtschaftungsflächen des Forststützpunktes Emscherbruch, was eine Erhöhung der Personalkapazitäten zur Folge hat. Da die Kapazitäten in den bestehenden Büroräumen nicht ausreichen, sollen im Dachgeschoss zwei große Büroräume sowie zwei Umkleideräume entstehen, um den Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten. Während die Maßnahme ursprünglich als konsumtive Planung vorgesehen war, erfordern der Umfang der Arbeiten an Dach, Sanitärbereich und Elektroinstallation nun eine Einstufung als investive Maßnahme.
Die Finanzierung der außerplanmäßigen Investition erfolgt durch die Umwidmung von Mitteln aus dem Projekt zur Sanierung der Gutenbergstraße 47. Da dieses Vorhaben derzeit neu geplant wird, sind die entsprechenden Mittel anderweitig verfügbar, sodass die Bereitstellung haushaltsneutral erfolgt. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss vorberatend behandelt.
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- 2.27Manifest 2026 – Beschluss zur Gründung der Durchführungsgesellschaft 'Manifesta 16 Ruhr gGmbH'Zur Vorlage · 14/0321 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über den Beschluss zur Gründung der „Manifesta 16 Ruhr gGmbH“. Die Gesellschaft soll als alleinige wirtschaftliche und rechtliche Trägerin der Manifesta 16 im Jahr 2026 in der Metropole Ruhr fungieren. Als Gesellschafter sind der RVR und die International Foundation Manifesta (IFM) vorgesehen, wobei das Stammkapital von 25.001 Euro zwischen beiden Partnern aufgeteilt wird.
Die organisatorische Struktur umfasst eine Gesellschafterversammlung, einen Aufsichtsrat mit zwölf Mitgliedern sowie eine Geschäftsführung und eine künstlerische Leitung aus mindestens vier Personen. Der RVR übernimmt die Rolle des Hauptfinanzierers und verpflichtet sich im Rahmen einer Gesellschaftervereinbarung zur Sicherstellung eines Mindestbudgets von 6.538.165 Euro netto. Dieser Betrag setzt sich aus einem Eigenanteil des RVR in Höhe von einer Million Euro sowie aus zu akquirierenden Drittmitteln zusammen.
Die Finanzierung beinhaltet zudem eine Transfergebühr an die IFM für die Nutzung der Marke „Manifesta“ sowie Servicegebühren für die Unterstützung bei der Programmgestaltung. Die Gründung der gemeinnützigen GmbH mit Sitz in Essen steht unter dem Vorbehalt der steuerrechtlichen Klärung durch das Finanzamt sowie der Anzeige beim Ministerium für Heimat, Kultur, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
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- 2.28Einbringung des Haushaltsplans 2022Zur Vorlage · 14/0323 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0323 regelt die Einbringung des Haushaltsplans für das Jahr 2022. Der Entwurf soll dem Verbandsausschuss sowie den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung zugeleitet werden.
In der Sitzung der Verbandsversammlung am 24. September 2021 ist vorgesehen, den Entwurf des Haushaltsplans als Tischvorlage vorzulegen. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird dokumentiert, dass keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind, womit die Maßnahme als haushaltsneutral einzustufen ist. Eventuelle Folgewirkungen sind im Bedarf bereits berücksichtigt. Weiterführende Erläuterungen zu den Kostenstellen, Erträgen und der Bilanz sind dem eigentlichen Entwurf des Haushaltsplans 2022 zu entnehmen.
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- 2.29Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften für das Haushaltsjahr 2022Zur Vorlage · 14/0324 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/0324 behandelt die Festsetzung des Umlagehebesatzes für den Regionalverband Ruhr (RVR) im Haushaltsjahr 2022. Auf Basis eines Eckdatenentwurfs wird ein Hebesatz von 0,6837 % vorgeschlagen. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens haben die Mitgliedskörperschaften dazu Stellungnahmen abgegeben. Während die Städte Dortmund, Duisburg und Oberhausen auf eine Stellungnahme verzichteten und die Stadt Herne keine Bedenken gegen den Satz äußerte, äußerten weitere Kommunen Vorbehalte gegenüber der geplanten Festsetzung.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis stimmt dem Verfahren grundsätzlich zu, empfiehlt jedoch eine intensivere Analyse der Ausgabenansätze. Der Kreis Recklinghausen befürwortet die Deckung von Fehlbeträgen über die Ausgleichsrücklage, regt jedoch eine Prüfung höherer Entnahmen zur weiteren Entlastung der Mitglieder an. Die Städte Bochum und Hamm sowie der Kreis Gelsenkirchen lehnen eine Erhöhung des Hebesatzes ab bzw. fordern dessen Senkung. Der Kreis Wesel strebt eine Reduzierung auf 0,6389 % an, während der Kreis Unna eine Nutzung der verbesserten Umlagegrundlagen zur Haushaltsentlastung seiner Gemeinden fordert.
Die Städte Bottrop, Hagen und Mülheim an der Ruhr sowie der Kreis Wesel appellieren an einen ausgeglichenen Haushalt, um die Mitgliedskörperschaften nicht zusätzlich zu belasten. Auch die Stadt Essen fordert eine konsequente Reduzierung von Aufwänden, um einen Anstieg des Umlagesatzes zu verhindern. Nahezu alle beteiligten Mitgliedskörperschaften regen eine kritische Prüfung der im Haushaltsplan 2022 vorgesehenen Ausgaben, insbesondere bei Personal- und Projektwendungen, an.
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- 2.30Angelegenheiten der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH - Bestellung von Frau Deliah Kösters zum 01.11.2021 zur Geschäftsführerin der GesellschaftZur Vorlage · 14/0327 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss hat die Bestellung von Deliah Kösters zur Geschäftsführerin der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH zum 1. November 2021 beschlossen. Der Regionalverband Ruhr ist mit einer Beteiligung von 60 Prozent an der Gesellschaft gehalten.
Die personelle Neubesetzung erfolgt als Nachfolge von Dr. Geisler, der die Geschäftsführung zur Begleitung des Bebauungsplanverfahrens für den Naturbadestrand Silbersee II über seinen Ruhestand hinaus fortgeführt hat. Um einen Wissenstransfer zu gewährleisten, ist eine zeitliche Überlappung der Amtszeiten vorgesehen. Dr. Geisler wird voraussichtlich noch bis zum Saisonbeginn 2022 im Amt verbleiben, um den Abschluss des Verfahrens sicherzustellen.
Deliah Kösters ist bereits als Teamleiterin für den hausinternen Service beim Regionalverband Ruhr tätig und verfügt über einen Master-Abschluss in Verwaltungswissenschaften. Die neue Funktion wird sie im Nebenamt ausüben. Die Umsetzung des Beschlusses obliegt der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft. Für den Haushalt ergeben sich durch diese Entscheidung keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen.
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- 2.31Live-Streaming
- 2.31.1(ohne Titel)
- 2.31.2Anfrage zur Drucksache Nr. 14/0114Zur Vorlage · 14/0132 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Drucksache Nummer 14/0132 liegt eine Fraktionsanfrage vor, die als ergänzende Anfrage zur Drucksache Nummer 14/0114 konzipiert ist. Die Vorlage richtet sich an die Verwaltung und befasst sich mit der Handhabung von Aufnahmen.
Im Kern der Anfrage steht die Frage nach der Sicherheit im Umgang mit diesen Aufnahmen. Es wird um eine Auskunft darüber gebeten, wie ein Missbrauch der Aufnahmen verhindert werden kann. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, darzulegen, ob die Fragen der Verwertungsrechte in diesem Zusammenhang bereits geklärt sind. Die Anfrage wurde von den Fraktionen im Rahmen des parlamentarischen Prozesses gestellt und zur Kenntnisnahme sowohl dem Verbandsausschuss als auch der Verbandsversammlung vorgelegt.
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- 2.31.3Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Koalitionsfraktionen SPD und CDU Anfrage zur Drucksache Nr. 14/0114 (Video-Streaming)Zur Vorlage · 14/0132-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr hat auf eine Anfrage der Koalitionsfraktionen SPD und CDU zur Möglichkeit eines Video-Streamings von Sitzungen reagiert. In der Antwort wird erläutert, dass die Verwertungsrechte an Aufzeichnungen der öffentlichen Teile der Verbandsversammlung durch eine entsprechende Regelung in der Geschäftsordnung eingeschränkt oder ausgeschlossen werden können.
Hierzu wird ein neuer Paragraf (§ 19 a) zur Medienübertragung vorgeschlagen. Dieser sieht vor, dass Sitzungen der Verbandsversammlung im öffentlichen Teil live als Video- und Audioangebot auf der Website www.ruhrparlament.de übertragen werden. Die Aufzeichnungen sollen zudem für einen späteren Abruf zur Verfügung stehen.
Der Entwurf enthält zudem Mechanismen zur Begrenzung der Übertragung. Die Verbandsversammlung kann per Geschäftsordnungsantrag beschließen, einzelne Tagesordnungspunkte von der medialen Übertragung auszuschließen. Darüber hinaus wird den Mitgliedern der Verbandsversammlung die Möglichkeit eingeräumt, im Einzelfall und ohne Angabe von Gründen zu erklären, dass ihr persönlicher Redebeitrag nicht Teil der Medienübertragung oder der Videoaufzeichnung sein soll.
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- 2.31.4Ruhrparlaments-TVZur Vorlage · 14/0046 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat mit der Drucksache 14/0046 den Antrag auf Einführung eines „Ruhrparlaments-TV“ gestellt. Das Vorhaben sieht ein audiovisuelles Streaming- und On-Demand-Angebot vor, über das die öffentlichen Sitzungen der Verbandsversammlung sowie des Verbandsausschusses – sofern dieser in Vertretung der Verbandsversammlung tagt – auf rvr.ruhr zugänglich gemacht und archiviert werden sollen.
Ziel des Antrags ist es, die Transparenz der politischen Arbeit zu erhöhen und den Öffentlichkeitsgrundsatz auch unter Bedingungen, die eine physische Teilnahme erschweren, zu gewährleisten. Ein Livestream soll zudem die Teilhabe für Personen ermöglichen, die eine persönliche Anwesenheit bei den Sitzungen nicht wahrnehmen können, beispielsweise aufgrund von Quarantänemaßnahmen.
Im Rahmen des Antrags wird die Verwaltung beauftragt, Beschlussvorlagen über notwendige Anpassungen der Geschäftsordnung sowie der Verbandsordnung vorzulegen. Zudem soll ein Entwurf zur technischen Umsetzung erarbeitet werden. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme werden im Dokument als haushaltsneutral beschrieben, da keine Nachveranschlagung erforderlich ist.
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- 2.31.5Veröffentlichung von Tondokumenten der VerbandsversammlungZur Vorlage · 14/0097 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Drucksache 14/0097 hat die Fraktion DIE LINKE einen Antrag zur Veröffentlichung von Tondokumenten der Verbandsversammlung vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, sämtliche Audio-Aufnahmen der laufenden Wahlperiode ab sofort öffentlich zugänglich zu machen. Sollten hierfür Anpassungen der Geschäftsordnung erforderlich sein, soll dies auf Basis einer Verwaltungsvorlage in einer der folgenden Sitzungen erfolgen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen für eine Veröffentlichung von Audio-Dateien aus früheren Wahlperioden im Internet zu prüfen. Ziel des Antrags ist es, die politische Willensbildung transparenter zu gestalten und die Bürgerinnen und Bürger stärker an die Arbeit des Ruhrparlaments heranzuführen. In der Begründung wird auf Bestrebungen anderer Fraktionen sowie auf den Vorschlag der Fraktion B90/Die Grünen für ein „Ruhrparlaments-TV“ verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen werden im Antrag nicht veranschlagt; die Umsetzung soll haushaltsneutral erfolgen. Der Antrag wurde von der Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Freye und der Fraktionsgeschäftsführerin Heike Kretschmer eingereicht.
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- –Fraktionsanträge
- 2.32FotoinstitutZur Vorlage · 14/0318 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen im Ruhrparlament hat mit der Drucksache 14/0318 einen Fraktionsantrag zum Thema „Fotoinstitut“ eingebracht. Das parlamentarische Verfahren sieht eine Vorberatung im Verbandsausschuss am 13. September 2021 vor, woraufhin die Entscheidung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 24. September 2021 erfolgen soll. Federführend für die Behandlung der Vorlage ist der Verbandsausschuss.
Der von Dr. Birgit Beisheim und Patrick Voss unterzeichnete Antrag enthält Angaben zu den finanziellen Auswirkungen des Vorhabens. Dem Dokument zufolge ist für die Umsetzung keine Nachveranschlagung oder eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich, sodass die Maßnahme als haushaltsneutral eingestuft wird. Es werden keine weiteren finanziellen Folgewirkungen im Rahmen der vorliegenden Planung ausgewiesen. Zudem ergeben sich aus der Vorlage keine Auswirkungen auf die Bilanz durch Veräußerungsgewinne oder -verluste.
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- –Anfragen und Mitteilungen
- –Tischvorlagen
- –Interregionale Kooperation der Górnoslasko-Zaglebiowska Metropolia (Metropolis GZM) in Polen mit dem Regionalverband Ruhr (RVR)Zur Vorlage · 14/0329 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Verbandsversammlung hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage Informationen zur interregionalen Kooperation des Regionalverbandes Ruhr (RVR) mit der polnischen Metropolregion Górnoslasko-Zaglebiowska Metropolia (GZM) sowie mit der britischen Region Greater Manchester angefordert. Hintergrund der Anfrage sind die bestehenden Vereinbarungen und die damit verbundenen Ressourcen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft über den aktuellen Sachstand und die zukünftige Planung von Kooperationsprojekten mit der GZM in Oberschlesien. Dabei werden insbesondere Fragen zum Personalaufwand in Form von Vollzeitäquivalenten sowie zum Bedarf an Sachmitteln im laufenden Doppelhaushalt und der mittelfristigen Finanzplanung aufgeworfen. Zudem wird nach der Verfügbarkeit von Fördermitteln durch das Land Nordrhein-Westfalen, den Bund oder europäische Institutionen gefragt.
Hinsichtlich der Kooperation mit Greater Manchester werden die geschätzten jährlichen Kosten für Personal und Sachmittel sowie die bereits geplanten oder vereinbarten Projekte erfragt. Abschließend möchte die Fraktion wissen, in welcher Form das Ruhrparlament in die weiteren Planungsprozesse dieser internationalen Partnerschaften einbezogen wird.
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- –Entwicklung eines gemeinsamen Kommunikationskonzepts und Corporate Design für alle fünf RevierparksZur Vorlage · 14/0330 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Fraktionsanfrage 14/0330 befasst sich die CDU-Fraktion im Ruhrparlament mit der Entwicklung eines gemeinsamen Kommunikationskonzepts und Corporate Designs für die fünf Revierparks des Regionalverbandes Ruhr. Grundlage der Anfrage ist ein Sachstandsbericht zum Projekt „IHK Revierpark 2020“, der am 25. August 2021 im Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen durch die Fachverwaltung vorgestellt wurde.
Die Vorlage thematisiert ein in der Präsentation gezeigtes Logo, das laut der Anfrage keine Bezugspunkte zum bestehenden Corporate Design des Regionalverbandes Ruhr aufweist. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie die Entwicklung dieses Logos zustande gekommen ist und wer dafür verantwortlich zeichnet. Zudem wird hinterfragt, weshalb das aktuelle Corporate Design des Verbandes bei der Gestaltung nicht berücksichtigt wurde. Abschließend möchte die Fraktion erfahren, wie die Verwaltung die Sicherstellung oder Steigerung des Wiedererkennungswerts des Regionalverbandes durch das neue Logo beabsichtigt.
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- –Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Hochwasserfolgen durch KiesabbauZur Vorlage · 14/0313-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Antwort auf die Fraktionsanfrage der Bündemnis 90/Die Grünen thematisiert die möglichen Auswirkungen von Extremhochwasser auf Flächen zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB). Laut dem Dokument können Auswirkungen solcher Ereignisse nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, wobei die Relevanz primär von den konkreten Abgrabungsvorhaben und der Veränderung der Geländeoberfläche abhängt. Für raumbedeutsame Vorhaben ist ein Planfeststellungsverfahren oder eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst. In dieser Prüfung werden die Auswirkungen auf den Hochwasserschutz sowie die Folgen potenzieller Hochwasserereignisse für das Vorhaben bewertet und erforderliche Maßnahmen verbindlich festgelegt.
Die beteiligten Oberen Wasserbehörden der Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster halten fest, dass Hochwasserschutzbelange bisher in den Zulassungsverfahren berücksichtigt wurden, die jüngsten Extremwetterereignisse jedoch Anlass zur verstärkten Überprüfung der Auswirkungen geben. Im Regionalplan Ruhr wurden die Belange des Hochwasserschutzes bereits im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung sowie bei der Abwägung von Flächen berücksichtigt. Während eine Erhöhung oder Vertiefung der Erdoberfläche in festgesetzten Überschwemmungsgebieten grundsätzlich untersagt ist, können Ausnahmen für Maßnahmen zum Hochwasserschutz möglich sein. Abgrabungen können durch die Schaffung zusätzlichen Retentionsraums zur Entlastung des Hochwasserabflusses beitragen, weshalb Synergieeffekte zwischen Rohstoffgewinnung und Hochwasserschutz als möglich erachtet werden.
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- –Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Flächenentwicklungen durch den Regionalplan RuhrZur Vorlage · 14/0314-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort auf eine Fraktionsanfrage der Bündnis 90/Die Grünen zur Flächenentwicklung durch den Regionalplan Ruhr erläutert die Regionaldirektion die Voraussetzungen für Stadtentwicklungsprojekte. Projekte, die Bauleitplanverfahren erfordern und den Zielen der aktuell geltenden Regionalpläne entgegenstehen, können grundsätzlich nur über Regionalplanänderungsverfahren oder nach dem Inkrafttreten des neuen Regionalplans Ruhr umgesetzt werden.
Seit 2018 wurden parallel zum Aufstellungsverfahren des Regionalplans Ruhr acht Regionalplanänderungsverfahren sowie das Verfahren zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans Regionale Kooperationsstandorte abgeschlossen. Zwei weitere Regionalplanänderungen befinden sich derzeit im Verfahren oder werden in Kürze eingeleitet. Diese Verfahren dienen der Unterstützung kommunaler Planungsprozesse und ermöglichen die Realisierung konkreter städtebaulicher Projekte. Durch Abstimmungen mit den Kommunen wurden Lösungsansätze gefunden, um städtebauliche Entwicklungsabsichten bis zum Inkrafttreten des neuen Regionalplans Ruhr weiterzuverfolgen.
Die Regionaldirektion informiert die verbandszugehörigen Kommunen über die von der Verbandsversammlung abgestimmten Verfahrensschritte. Eine Zusage für eine baldige Aufstellung des Regionalplans wurde aufgrund verfahrensimmanenter Unwägbarkeiten nicht gegeben.
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- –Manifest 2026 ? Beschluss zur Gründung der Durchführungsgesellschaft 'Manifesta 16 Ruhr gGmbH'Zur Vorlage · 14/0321-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) beabsichtigt die Gründung der Durchführungsgesellschaft „Manifesta 16 Ruhr gGmbH“. Die Gesellschaft, die ihren Sitz in Essen haben wird, übernimmt die wirtschaftliche und rechtliche Trägerschaft für die Manifesta 16 im Jahr 2026. Als Gesellschafter sind neben dem RVR die International Foundation Manifesta (IFM) beteiligt. Die Gründung ist für den 1. Januar 2022 vorgesehen, unter dem Vorbehalt der notwendigen Auskünfte des Finanzamtes sowie der Anzeige beim Ministerium für Heimat, Kultur, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-
Westfalen (MHKBG NRW).
Die organisatorische Struktur umfasst einen Aufsichtsrat mit zwölf Mitgliedern, wobei die Besetzung zwischen dem RVR und der IFM hälftig erfolgt. Die künstlerische Leitung soll aus mindestens vier Mitgliedern bestehen, die ebenfalls von beiden Gesellschaftern benannt werden. Die Geschäftsführung wird durch beide Gesellschafter besetzt, wobei der RVR eine nebenamtliche Leitung stellt.
Der RVR übernimmt die Rolle des Lead-Partners und verpflichtet sich zur Sicherung eines Mindestbudgets von rund 6,5 Millionen Euro netto. Hierzu gehört eine Zuzahlung in Höhe von einer Million Euro aus Eigenmitteln des RVR sowie die Einwerbung von Drittmitteln durch Förderanträge bei Landes-, Bundes- und Stiftungsebene. Die Finanzplanung sieht zudem Transfergebühren an die IFM sowie Vergütungen für deren fachliche Unterstützung vor.
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- 1Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- –Vorlagen aus dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienznicht öffentlich
- 1.1Grundstücksangelegenheiten 67/17nicht öffentlich
- 1.2Grundstücksangelegenheiten 167/21nicht öffentlich
- 1.3Grunderwerbsmaßnahmen kleineren Umfangsnicht öffentlich
- 1.4Raumbedarf / Home-Officenicht öffentlich
- –Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich