Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 1Vorlagen der Bezirksregierungen
- 1.1Förderprogramm 2022 zur Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weiteren Maßnahmen des Bodenschutzes - Kenntnisnahme und BeschlussfassungZur Vorlage · 14/0349 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0349 behandelt das Förderprogramm 2022 zur Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes im Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr. Der Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Dringlichkeitsliste „Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten 2022“ sowie die Förderliste 2022 für Maßnahmen des Bodenschutzes zur Kenntnis nimmt und den darin vorgesehenen Maßnahmen zustimmt.
Die Vorlage wurde gemeinsam im Namen der Regierungspräsidentinnen der Regierungsbezirke Düsseldorf und Münster sowie des Regierungspräsidenten des Regierungsbezirkes Arnsberg vorgelegt. Der Beratungszyklus umfasst die fachliche Vorberatung im Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz sowie die Beratung im Verbandsausschuss vor der abschließenden Entscheidung in der Verbandsversammlung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20211020154613-0|20211020154616-0|20211020154619-0
- 1.2Programm Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. EUR Gesamtkosten (Titel 777 12): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2022Zur Vorlage · 14/0380 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0380 behandelt das Programm zum Um- und Ausbau von Landesstraßen, bei denen die Gesamtkosten pro Maßnahme bis zu drei Millionen Euro betragen. Gegenstand der Vorlage ist die Festlegung der Prioritäten für die Umsetzung dieser Projekte im Jahr 2022.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung einer Prioritätenliste gemäß Anlage 1 vor, welche die Top 30 der Maßnahmen umfasst. Ergänzend dazu werden in Anlage 2 weitere Projekte für das Jahr 2022 aufgeführt sowie in Anlage 3 neue und gegenüber dem Vorjahr veränderte Projekte dokumentiert.
Die Vorlage wurde gemeinschaftlich im Namen der Regierungspräsidentinnen und des Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Düsseldorf, Münster und Arnsberg vorgelegt. Die parlamentarische Behandlung erfolgt über den Ausschuss für Mobilität, den Planungsausschuss sowie den Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20211019141951-0|20211019141954-0|20211019141957-0|20211019141959-0
- 1.3Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen (Titel 777 14): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2022Zur Vorlage · 14/0381 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0381 behandelt die Priorisierung von Maßnahmen im Programm zum Radwegebau an bestehenden Landesstraßen für das Jahr 2022. Die Vorlage wurde gemeinsam von den Bezirksregierungen Düsseldorf, Münster und Arnsberg gemäß den Vorgaben des Landesplanungsgesetzes vorgelegt.
Der Inhalt der Vorlage umfasst verschiedene Anlagen zur Planung der Maßnahmen. Anlage 1 enthält eine Liste der 30 prioritär eingestuften Projekte, während Anlage 2 weitere Maßnahmen für das Jahr 2022 aufführt. In Anlage 3 werden zudem neue sowie im Vergleich zum Vorjahr veränderte Projekte dokumentiert.
Der Beschlussvorschlag sieht die Annahme der Prioritätenliste gemäß der Anlage 1 vor. Die Vorlage durchlief die Beratung in den Ausschüssen für Mobilität, Planung und den Verbandsausschuss und ist als Entscheidungsvorlage für die Sitzung der Verbandsversammlung am 17. Dezember 2021 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20211020155413-0|20211020155416-0|20211020155418-0|20211020155421-0
- 1.4Information zum Projekt 'Citybahn Essen' - Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan und den Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRWZur Vorlage · 14/0258-1 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 14/0258-1 enthält Informationen der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster zum Projekt „Citybahn Essen“. Gegenstand der Mitteilung ist die Information über die Aufnahme dieses Projekts in den ÖPNV-Bedarfsplan sowie in den Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die entsprechenden Informationen wurden im Rahmen des dritten Sitzungsquartals 2021 für verschiedene Gremien aufbereitet. Die Mitteilungen erfolgten im Ausschuss für Mobilität am 16. November 2021, im Verbandsausschuss am 6. Dezember 2021 sowie in der Verbandsversammlung am 17. Dezember 2021. Als Grundlage für diese Informationen dient ein Informationsschreiben des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einordnung des Projekts „Citybahn Essen“ in die entsprechenden Planungen des Landes.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 2.1Ersetzungsvorlage Regionalplan Ruhr für das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr Beschluss zur zweiten BeteiligungZur Vorlage · 14/0249-1 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung hat die Durchführung einer zweiten Beteiligungsphase für den Regionalplan Ruhr beschlossen. Nachdem im Rahmen der ersten Beteiligung rund 5.000 Stellungnahmen eingegangen waren, hat die Regionalplanungsbehörde den Planentwurf sowie die dazugehörige Begründung und den Umweltbericht überarbeitet. Diese Änderungen basieren auf der Auswertung der eingegangenen Anregungen sowie auf Anpassungen an das Landesentwicklungsprogramm (LEP NRW) und redaktionellen Überarbeitungen.
Im Rahmen dieser zweiten Beteiligung werden der geänderte Entwurf des Regionalplans, die Begründung und der Umweltbericht für die Dauer von drei Monaten öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen sind bei den Kreisen und kreisfreien Städten des Regionalverbands elektronisch sowie beim Regionalverband Ruhr in Druckform und auf Internetseiten einsehbar.
Die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen ist aus Gründen der Verfahrensökonomie auf die im Vergleich zum vorherigen Stand geänderten Teile des Planentwurfs, der Begründung und des Umweltberichts beschränkt. Die Bekanntmachung über Ort und Dauer der Auslegung erfolgt über die Amtsblätter der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster sowie über die Internetseite der Regionalplanungsbehörde. Betroffene öffentliche Stellen und Pflichtbeteiligte werden zudem gesondert angeschrieben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20211110151942-0|20211110151945-1|20211110151948-2|20211110151948-3|20211110151949-4|20211110151949-5|20211110151949-6|20211110151951-7|20211110151951-8|20211110151951-9|20211110151731-0|20211110151952-10|20211110151953-11|20211110151954-12|20211110151955-13|20211110151955-14|20211110151956-15|20211110151957-16|20211110151959-17|20211110152000-18|20211110152000-19|20211110151737-0|20211110152001-20|20211110152001-21|20211110152242-0|20211110152301-0|20211110155300-0|20211110155442-0|20211110155750-0|20211110152439-0|20211110155910-0|20211110152459-0|20211110151754-0|20211110152908-0|20211110151802-0|20211110151808-0|20211110151833-0|20211110151859-0|20211110151920-0
- 2.2Änderungsverfahren 41 MH des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) Erteilung des Einvernehmens gemäß § 41 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW)Zur Vorlage · 14/0346 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0346 behandelt das Änderungsverfahren 41 MH des Regionalen Flächennutzungplans (RFNP). Der Verbandsversammlung wird vorgeschlagen, sich der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde vom 14. September 2021 anzuschließen und das Einvernehmen gemäß § 41 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zu erteilen.
Das Verfahren zur Änderung regionalplanerischer Festlegungen wird durch die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr durchgeführt. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist für eine solche Änderung eines Regionalplans, der den gesamten Planungsraum des Regionalverbandes Ruhr umfasst, das Einvernehmen mit dem Regionalverband Ruhr erforderlich. Die Regionalplanungsbehörde hat in ihrer Stellungnahme dargelegt, dass die Änderung 41 MH im Einklang mit den Zielen des sich in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr steht.
Die Entscheidungsgrundlage umfasst neben der genannten Stellungnahme verschiedene Planunterlagen zum Änderungsverfahren, darunter die zeichnerische Festlegung, eine Begründung, einen Umweltbericht sowie ein Artenschutzgutachten. Für den Haushalt des Regionalverbandes ergeben sich aus diesem Vorgang keine finanziellen Auswirkungen oder Notwendigkeiten für eine Nachveranschlagung von Mitteln.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20211012114510-1|20211012114510-2|20211012114510-3|20211012114511-4|20211012114512-5|20211012114513-6|20211012114509-0
- 2.315. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Münster Teilabschnitt Emscher-Lippe in der Stadt Marl Veranlassung der BekanntmachungZur Vorlage · 14/0390 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wurde über die anstehende Bekanntmachung der 15. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, im Bereich der Stadt Marl in Kenntnis gesetzt. Die Landesplanungsbehörde wird die entsprechende Veröffentlichung gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veranlassen.
Grundlage für diesen Vorgang ist der Aufstellungsbeschluss, den die Verbandsversammlung bereits am 25. Juni 2021 gefasst hatte. Im Rahmen der anschließenden Rechtsprüfung durch die Landesplanungsbehörde gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes NRW wurden keine Einwendungen erhoben. Mit dem Erlass der Bekanntmachung im Landesblatt wird die 15. Regionalplanänderung für das Gebiet der Stadt Marl rechtskräftig.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen oder Nachveranschlagungen erforderlich, da der Vorgang haushaltsneutral bleibt. Die vorliegende Berichtsvorlage dient somit der Information der Gremien über den Abschluss des Prüfverfahrens und die bevorstehende Rechtskraft der Planänderung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.4Sachlicher Teilplan Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr Veranlassung der BekanntmachungZur Vorlage · 14/0399 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wurde darüber informiert, dass die Landesplanungsbehörde die Bekanntmachung des Sachlichen Teilplans Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr veranlassen wird. Die Veröffentlichung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes.
Grundlage für diesen Vorgang ist der Aufstellungsbeschluss, den der Regionalrat in seiner Sitzung am 25. Juni 2021 mehrheitlich gefasst hat. Der Sachliche Teilplan wurde im Anschluss der Landesplanungsbehörde zur Rechtsprüfung vorgelegt. Das Ergebnis dieser Prüfung ergab keine Einwendungen gegen den Plan. Mit dem Erlass der Bekanntmachung im Landesblatt wird der Sachliche Teilplan rechtskräftig.
Aus finanzieller Sicht sind keine Auswirkungen auf den Haushalt zu verzeichnen, da für diesen Vorgang keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung zusätzlicher Mittel erforderlich ist. Die Vorlage dient somit der förmlichen Kenntnisnahme des Abschlusses des Prüfverfahrens und der bevorstehenden Rechtskraft des Teilplans.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 3Anfragen und Mitteilungen
- 3.1Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Zeitplan des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 14/0415-1 · Fraktionsanfrage Antwort
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort auf eine Fraktionsanfrage der Bündnis 90/Die Grünen erläutert die Regionalplanungsbehörde den aktuellen Zeitplan des Regionalplans Ruhr. Durch die Verschiebung des Beschlusses zur zweiten Offenlage von September 2021 auf Dezember 2021 verschiebt sich auch der Beginn der Auswertung eingegangener Stellungnahmen von Februar auf Mai 2022. Weitere Verzögerungen würden den gesamten Aufstellungsverlauf und damit die Rechtskraft des Planwerks nach hinten verschieben.
Hinsichtlich des laufenden Normenkontrollverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht NRW liegen der Verwaltung keine Informationen zum aktuellen Verfahrensstand oder zu einem möglichen Entscheidungszeitpunkt vor. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens bleibt die Vorgabe bestehen, Abgrabungsbereiche in den Regionalplänen festzulegen. Die planerischen und rechtlichen Auswirkungen eines Urteils können erst berücksichtigt werden, wenn deren Tragweite feststeht.
Ein mögliches Kiesmoratorium wird von der Verwaltung kritisch bewertet. Ein Aussetzen der Verfahrensschritte zur Rohstoffgewinnung würde das Aufstellungsverfahren zum Regionalplan Ruhr auf unbestimmte Zeit verzögern. Zudem sieht die Verwaltung keinen Nutzen in einer weiteren Verschiebung der zweiten Beteiligung, da die abwägungsrelevanten Belange bereits im Planentwurf enthalten sind. Die Verbandsversammlung soll nun über die Durchführung der zweiten Beteiligung gemäß den gesetzlichen Vorgaben entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 3.2Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Verzicht auf die Darstellung von BSAB-Flächen im Regionalplan RuhrZur Vorlage · 14/0416-1 · Fraktionsanfrage Antwort
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort auf eine Fraktionsanfrage der Bündnis 90/Die Grünen erläutert die Regionalplanungsbehörde die Folgen eines möglichen Verzichts auf die Darstellung von Flächen für oberflächennahe Bodenschätze (BSAB) im Regionalplan Ruhr. Ein Verzicht auf die Festlegung dieser Flächen als Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten würde bedeuten, dass die regionale Steuerung der Rohstoffgewinnung entfällt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass dies zu einem erhöhten Flächenverbrauch und verstärkten Nutzungskonflikten führen könnte. Im aktuellen Entwurf des Regionalplans Ruhr sind Bereiche für Lockergesteine wie Kies, Sand und Ton als Vorranggebiete vorgesehen, um die Rohstoffgewinnung räumlich zu konzentrieren und Abgrabungen in anderen Gebieten auszuschließen.
Ein Verzicht auf diese Festlegungen würde zudem den Vorgaben des Landesentwicklungsplans NRW widersprechen. Die Auslagerung dieser Flächen in einen nachgelagerten sachlichen Teilplan würde dazu führen, dass bis zur Inkraftsetzung dieses Teilplans keine verbindliche regionale Steuerung für die gesamte Region vorläge. Da die Erarbeitung eines solchen Teilplans durch Beteiligungsverfahren und Beratungsfristen Zeit beansprucht, könnten in dieser Übergangsphase neue Anträge auf Rohstoffgewinnung ohne räumliche Lenkung eingereicht werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 3.3Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion Fragen zur 2. Offenlage des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 14/0419-1 · Fraktionsanfrage Antwort
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Antwort auf die Fraktionsanfrage der CDU zum Regionalplan Ruhr erläutert die Auswirkungen der neuen Wasserschutzgebietsverordnung für die oberirdische Bodenschatzgewinnung (LwWSGVO-OB). Die Verordnung hat keine unmittelbaren formalen Auswirkungen auf das laufende Aufstellungsverfahren. Der regionale Planungsträger verfolgt weiterhin einen Vorsorgeansatz, indem er festgesetzte und geplante Wasserschutzzonen sowie Wasserreservegebiete von der Ausweisung als Abgrabungsbereiche ausschließt. Dies dient dem Schutz der öffentlichen Wasserversorgung. Die Entscheidung über die Erweiterung der Fläche „Pettenkaul“ im Bereich Ginderich liegt im Ermessen der Verbandsversammlung, wobei der aktuelle Entwurf den Ausschluss von Wasserreservegebieten zur Sicherung künftiger Trinkwasservorkommen vorsieht.
Zum Thema Deponiebedarfe hält die Verwaltung an ihrer Empfehlung fest, für Deponien der Klasse I zusätzliche potenzielle Standorte darzustellen, um die Entsorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten. Für die Deponieklassen II und III wird auf regionaler Ebene derzeit kein Bedarf an neuen Standorten gesehen. Hinsichtlich des Hochwasserschutzes orientiert sich der Regionalplan an den Vorgaben des Landesentwicklungsplans NRW sowie dem Bundesraumordnungspfad Hochwasser. Zukünftige Anpassungen durch die zuständigen Landesministerien werden geprüft, wobei die aktuelle Planung auf den bestehenden wasserwirtschaftlichen Datengrundlagen basiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- –Bestellung und Abberufung der Schriftführung nebst Stellvertretung für die 14. WahlperiodeZur Vorlage · 14/0367 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0367 der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr regelt die Neubesetzung der Schriftführung sowie deren Stellvertretung für die 14. Wahlperiode. Mit der vorliegenden Vorlage wird Dr. Cornelia Jäger mit sofortiger Wirkung zur Schriftführerin der Verbandsversammlung bestellt. In ihrer bisherigen Funktion war sie als stellvertretende Schriftführerin der Verbandsversammlung tätig.
Im Zuge dieser personellen Anpassung erfolgt die Abberufung von Jochem von der Heide aus den Ämtern des Schriftführers für die Verbandsversammlung und den Verbandsausschuss. Hintergrund ist sein Ausscheiden aus der Funktion als Referatsleiter sowie sein bevorstehender Eintritt in den Ruhestand zum 31. Dezember 2021.
Marie von Oepen bleibt weiterhin als stellvertretende Schriftführerin der Verbandsversammlung bestellt. Für den Verbandsausschuss ist sie bereits als Schriftführerin im Amt. Die personellen Veränderungen führen zu keinen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 1Haushalt 2022
- 1.1Verabschiedung des Haushaltsplans 2022Zur Vorlage · 14/0323-1 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll den Haushaltsplan für das Jahr 2022 verabschieden. Die vorliegende Beschlussvorlage umfasst die Haushaltssatzung 2022 sowie eine dazugehörige Änderungsliste und die Anpassung des Stellenplans. Grundlage der Änderungen sind veränderte Rahmenbedingungen in verschiedenen Projekten sowie neue Prognosen für die mittelfristige Finanzplanung. So kann beispielsweise das Projekt „Klimaneutrale Metropole Ruhr“ aufgrund einer fehlenden Förderzusage nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt werden.
Im Rahmen der Vorlage werden zudem die Wertgrenzen für die Festlegung von Erheblichkeit und Geringfügigkeit gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen neu bestimmt. Ein Fehlbetrag gilt dabei als erheblich, wenn er 500.000 Euro erreicht. Überplanmäßige Aufwendungen oder investive Auszahlungen werden ab einer Höhe von einer Million Euro als erheblich eingestuft, während außerplanmäßige investive Auszahlungen bis zu 250.000 Euro als geringfügig gelten.
Der Stellenplan wird um eine neue Planstelle im Referat 9 erweitert, um die Ausbildung von Geomatikern sicherzustellen, wobei hierdurch keine Mehraufwendungen entstehen. Die Stellenübersicht für Nachwuchskräfte und informatorisch Beschäftigte wurde zudem redaktionell überarbeitet. Während der öffentlichen Auslegungsfrist des Entwurfs wurden keine Einwendungen durch die Bürger eingereicht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20211130101845-0|20211130101845-1|20211130101846-2
- 1.1.1Änderungsanträge zum Haushaltsplan 2022 - Drucksache 14/0323-1Zur Vorlage · 14/0430 · Fraktionsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/0430 beabsichtigt die Fraktion „Die Grünen“ im Ruhrparlament, den Haushaltsplan 2022 des Regionalverbandes anzupassen. Der Antrag umfasst insgesamt 13 einzelne Änderungsanträge zum bestehenden Haushaltsplan (Drucksache 14/0323-1), die in der geplanten Beratungsfolge einzeln zur Abstimmung gestellt werden sollen.
Die Begründung für diese Vorlage liegt in einer ökologischeren und diverseren Ausrichtung der Politik des Regionalverbandes. Der Antrag wurde von Karsten Finke sowie Dr. Birgit Beisheim und Patrick Voss eingebracht.
Der weitere parlamentarische Prozess sieht eine Vorberatung im Verbandsausschuss am 6. Dezember 2021 vor. Die abschließende Entscheidung über die vorgeschlagenen Änderungen ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 17. Dezember 2021 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 1.2Benehmensherstellung mit den Mitgliedskörperschaften gemäß § 55 KrO NRW zur Verabschiedung der Haushaltssatzung 2022Zur Vorlage · 14/0427 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll über die Festsetzung des Hebesatzes zur Verbandsumlage für den Haushalt 2022 entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht einen Hebesatz von 0,6837 % vor. Dies entspricht einer geringfügigen Erhöhung gegenüber dem Zeitraum 2021/2022, die auf eine veränderte Veranschlagung der Erträge aus der regionalen Luftbildkooperation zurückzuführen ist.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 55 der Kreisordnung haben die Mitgliedskörperschaften Stellungnahmen abgegeben. Während die Städte Dortmund, Duisburg und Oberhausen sowie Herne keine Einwände erhoben, äußerten andere Kommunen Vorbehalte. Die Städte Bochum und Hamm sowie der Kreis Gelsenkirchen forderten eine Reduzierung oder eine Diskussion über eine Senkung des Hebesatzes. Der Kreis Wesel und der Kreis Unna verwiesen auf die finanzielle Situation ihrer Gemeinden und regten an, die Entwicklung der Umlagegrundlagen für Entlastungen zu nutzen.
Zudem riefen Städte wie Bottrop, Hagen, Mülheim an der Ruhr und Essen dazu auf, den Haushalt des RVR möglichst ausgeglichen zu gestalten und Aufwandsreduzierungen zu prüfen. Der Ennepe-Ruhr-Kreis sowie der Kreis Recklinghausen empfahlen eine intensivere Analyse der Ausgabenansätze bzw. die Prüfung höherer Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage zur Entlastung der Mitglieder. Nahezu alle Mitgliedskörperschaften forderten zudem eine kritische Prüfung der geplanten Personal- und Projektaufwendungen im Haushaltsplan 2022.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2Vorlagen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen
- 2.1Beteiligungsbericht des Regionalverbandes Ruhr für das Jahr 2020Zur Vorlage · 14/0360 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll den Beteiligungsbericht für das Jahr 2020 beschließen. Der Bericht dient der Information über die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeit der verschiedenen Beteiligungen des Verbandes und basiert auf den geprüften Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2020.
Der Bericht umfasst Angaben zur Lage einzelner Gesellschaften, darunter die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH sowie die Business Metropole Ruhr GmbH mit ihren mittelbaren Beteiligungen wie der ecce GmbH und der Ruhr:HUB GmbH. Auch die Abfallwirtschaft metropoleruhr GmbH wird im Bereich der Ökologie-Gesellschaften detailliert aufgeführt. Ein neuer Bestandteil des Berichts ist die IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH, welche mit der Planung der Internationalen Gartenausstellung befasst ist. Zudem wird die geplante Gründung der Manifesta 16 Ruhr gGmbH für das Jahr 2022 thematisiert.
Einige Beteiligungen wie die EKOCity GmbH werden nicht direkt aufgeführt, da die Beteiligung über einen Zweckverband erfolgt. Für die DAH1 GmbH sowie den Eigenbetrieb RVR Ruhr Grün lagen zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch keine Jahresabschlüsse vor. Der Bericht wird gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zur Gewährleistung der Transparenz erstellt und steht der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.2Standortmarketingkampagne 'Metropole Ruhr - Stadt der Städte' - Zum Imagewandel der Metropole Ruhr - Evaluation und Imageanalyse durch das Institut für Zielgruppenkommunikation (IfZ)Zur Vorlage · 14/0406 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 14/0406 behandelt die Evaluation der Standortmarketingkampagne „Metropole Ruhr – Stadt der Städte 2021“. Gegenstand des Berichts ist die Untersuchung zum Imagewandel der Metropole Ruhr, welche durch das Institut für Zielgruppenkommunikation (IfZ) im Rahmen einer Imageanalyse durchgeführt wurde.
Die Vorlage dient der Kenntnisnahme durch die Verbandsversammlung. Die Beratungssequenz umfasst neben der Verbandsversammlung auch den Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen sowie den Verbandsausschuss. Die entsprechenden Sitzungstermine sind für das vierte Quartal des Jahres 2021 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich, sodass die Vorlage haushaltsneutral bleibt. Der Bericht wurde von der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 3Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 3.1Regionales Wohnungsmarktkonzept Hier Sachstand und weiteres VorgehenZur Vorlage · 14/0347 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über den Sachstand und das weitere Vorgehen beim regionalen Wohnungsmarktkonzept. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Erarbeitung einer Analyse wohnungspolitischer Instrumente in der Region zu beauftragen. Diese Untersuchung soll als Ergänzung zum sechsten regionalen Wohnungsmarktbericht dienen und die Aktivitäten kommunaler sowie privater Akteure, Verbände und Interessenvertretungen umfassen.
Nach Abschluss dieser Analyse soll gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft (AG) Wohnungsmarkt Ruhr die Möglichkeit einer weitergehenden strategischen Befassung geprüft werden. Die Ergebnisse sollen den Gremien zur Beratung vorgelegt und der Beigeordnetenkonferenz Planung sowie dem Kommunalrat vorgestellt werden.
Die Neuausrichtung des Verfahrens folgt auf Bedenken kommunaler Vertreter, die in einem früheren Leitbildentwurf eine Beeinträchtigung der kommunalen Selbstverwaltung sahen. Die Verwaltung hat ein neues Vorgehensmodell konzipiert, das auf eine gemeinschaftliche Erarbeitung abzielt. Die beteiligten Gremien haben ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Mitwirkung signalisiert.
Die Fortführung des Projekts bis zum voraussichtlichen Abschluss im Jahr 2024 erfordert die Bereitstellung von RVR-Eigenmitteln. Veranschlagt werden für den Zeitraum von 2022 bis 2024 jährlich etwa 150.000 Euro für Personalaufwendungen sowie 30.000 Euro für Sachmittel, sofern die entsprechende Mittelbereitstellung im Rahmen der Haushaltsplanung erfolgt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 4Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 4.1Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr - EndberichtZur Vorlage · 14/0378 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird über den Endbericht des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzepts für die Metropole Ruhr informiert. Das Konzept mit dem Titel „Die vernetzte Metropole Ruhr“ umfasst eine integrierte, raumspezifische Verkehrs- und Mobilitätsplanung auf multimodaler Ebene. Die Grundlage der Ausarbeitung bilden eine Definition von Leitbildern und Zielen sowie eine Analyse von Stärken und Schwächen, aus der Handlungsansätze und Modellprojekte hervorgegangen sind.
Die Verwaltung hat den vorliegenden Endbericht gemäß einem Beschluss der Verbandsversammlung vom 25. Juni 2021 angepasst. Im Rahmen des Umsetzungskonzepts ist für Dezember 2021 ein dritter Fachworkshop mit Vertretenden aus Kommunen und Institutionen vorgesehen. Ziel dieses Workshops ist die Vorbereitung von Vereinbarungen zu den Interessenbekundungen der beteiligten Akteure. Dabei soll geklärt werden, inwiefern kommunale Stellen die Federführung übernehmen oder an den geplanten Modellprojekten mitwirken können.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist; die Umsetzung erfolgt im Rahmen des bestehenden Haushaltsplans. Über den weiteren Sachstand zum Umsetzungskonzept wird der Ausschuss fortlaufend informiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 5Vorlagen aus dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
- 5.1Feststellung des Wirtschaftsplanes der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün 2022Zur Vorlage · 14/0355 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/035
behandelt die Feststellung des Wirtschaftsplans der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün für das Wirtschaftsjahr 2022. Der Entwurf des Plans wird durch die Betriebsleitung erstellt und mit der zuständigen Finanzverwaltung, der Regionaldirektorin sowie der Beigeordneten für Umwelt und Grüne Infrastruktur abgestimmt.
Der weitere Verfahrensweg sieht vor, dass der Betriebsausschuss eine Empfehlung ausspricht, woraufhin der Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung im Rahmen der Haushaltsberatungen des Regionalverbandes Ruhr über die wirtschaftlichen Belange beraten. Der Beschlussvorschlag sieht die Feststellung des Wirtschaftsplans für 2022 vor, unter dem Vorbehalt möglicher Anpassungen, die sich aus den Beratungen zum allgemeinen Haushaltsplan ergeben könnten.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen wird angegeben, dass keine zusätzliche Mittelbereitstellung oder Nachveranschlagung notwendig ist, sodass der Plan haushaltsneutral bleibt. Ein etwaiger Änderungsbedarf im Wirtschaftsplan wird durch den im Beschlusstext enthaltenen Vorbehalt berücksichtigt. Der final beschlossene Plan wird dem Betriebsausschuss in dessen erster Sitzung des Jahres 2022 zur Kenntnis vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 5.2Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nutzung von Pestiziden in den Wäldern von RVR Ruhr GrünZur Vorlage · 14/0336-1 · Fraktionsanfrage Antwort
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Antwort des Regionalverbandes Ruhr auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erläutert den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den Wäldern von RVR Ruhr Grün. In den meisten Forstrevieren wurden in den vergangenen Jahren keine Pestizide eingesetzt. In einzelnen Bereichen war ein Einsatz aufgrund von Folgen von Sturmereignissen und Trockenperioden zum Schutz von Beständen oder Neuanpflanzungen erforderlich.
Zu den eingesetzten Mitteln gehörten unter anderem Insektizide wie Karate Forst und Fastac Forst zur Bekämpfung von Borkenkäfern und Rüsselkäfern sowie das TriNet®-Fangsystem. Zudem wurden Rodentizide gegen Mäuse sowie Mittel zum Schutz vor Wildverbiss verwendet. Ein Anstieg des Pestizideinsatzes gegenüber Normaljahren wurde nicht verzeichnet. Während im Jahr 2019 noch Fichtenpolter gespritzt wurden, entfiel dieser Einsatz in den Jahren 2020 und 2021 aufgrund fehlender Indikation nach dem Absterben der Fichtenbestände.
Die Strategie von RVR Ruhr Grün basiert auf dem integrierten Waldschutz. Dabei sollen Schaderreger-Populationen durch eine Kombination aus waldbaulichen, mechanischen und biologischen Maßnahmen unter einer Schadensschwelle gehalten werden. Der Fokus liegt auf der Förderung von Struktur- und Artenvielfalt sowie der natürlichen Verjüngung, um die Resilienz des Waldes zu stärken und den Einsatz chemischer Mittel auf ein Minimum zu reduzieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 5.3Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ökologisches ControllingZur Vorlage · 14/0352-1 · Fraktionsanfrage Antwort
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort auf eine Fraktionsanfrage der Bündnis 90/Die Grünen erläutert die Verwaltung von RVR Ruhr Grün den aktuellen Stand des ökologischen Controllings sowie die Datenerfassung im Naturschutz. Das Landesumweltamt (LANUV) führt kontinuierlich Kartierungen und Bewertungen der Landschaft durch, welche den Zustand von Biotopen, Pflanzen- und Tierarten sowie Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie erfassen. Diese Daten werden zentral beim LANUV gespeichert und bilden die Grundlage für Maßnahmenkonzepte und Pflegepläne in Naturschutzgebieten.
Die Auswahl von Prozessschutzflächen erfolgt anhand festgelegter Kriterien wie dem Vorhandensein geschützter Biotoptypen, der Baumartenzusammensetzung sowie der Größe der Bestandseinheiten. Eine Ausweitung der Datenerfassung durch Ruhr Grün ist nicht vorgesehen, da die Erhebung zentral auf Landesebene stattfindet und ein regelmäßiger Informationsaustausch mit biologischen Stationen sowie den unteren Naturschutzbehörden der Städte und Kreise erfolgt. Die entsprechenden Kartierungsergebnisse sind zudem online abrufbar.
Zur Sicherstellung der Naturschutzfunktion in bewirtschafteten Wäldern werden Maßnahmen aus den Fachplanungen umgesetzt. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt beim Fachbereich IV „Ökologische Gemeinwohlleistungen“ in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich V „Land- und Forstwirtschaftlicher Betrieb“. Hierzu gehören unter anderem spezifische Dienstanweisungen zum Umgang mit gesetzlich geschützten Biotopen sowie zu forstlichen Maßnahmen in FFH- und Naturschutzgebieten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 6Vorlagen aus dem Referat Rechnungsprüfung
- 6.1Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019, Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Entlastung der Regionaldirektorin, Frau Karola Geiß-Netthöfel, für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019Zur Vorlage · 14/0414 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0414 befasst sich mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 des Regionalverbandes Ruhr. Auf Grundlage des Berichts des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW wird der Verbandsversammlung die Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2019 sowie die Entlastung der Regionaldirektorin vorgeschlagen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10. November 2021 nach der Prüfung des von der Verwaltung aufgestellten Jahresabschlussberichts und Lageberichts für das Jahr 2019 keine Einwendungen erhoben und den Bericht zur Weiterleitung an die Verbandsversammlung beschlossen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den geprüften Jahresabschluss 2019 feststellt und der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 vorbehaltlos Entlastung erteilt. Die Beratung des Dokuments war im Verbandsausschuss für den 6. Dezember 2021 und in der Verbandsversammlung für den 17. Dezember 2021 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 7Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 7.1Strategie und Ziele der RVR-FamilieZur Vorlage · 14/0421 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll über das Strategiepapier „Strategie und Ziele der RVR-Familie“ entscheiden. Mit der Beschlussvorlage 14/0421 wird vorgeschlagen, dem Papier zuzustimmen und die Verwaltung sowie die Beteiligungsgesellschaften mit der Umsetzung der darin festgelegten Zielsetzungen zu beauftragen.
Das Dokument dient als Rahmen für das regionale Handeln in der Metropole Ruhr und legt eine Dekadenstrategie bis zum Jahr 2030 fest. Die Neufassung ist Teil eines seit 2012 bestehenden Diskussionsprozesses über die Strategiefelder des Verbandes. An der Erstellung der aktuellen Fassung waren neben der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel auch die Tochtergesellschaften AGR, BMR, RTG und FMR beteiligt.
Die Strategie umfasst neun Strategiefelder, die mit konkreten Projekten und Maßnahmen unterlegt sind. Diese Systematik wurde bereits im Entwurf des aktuellen Haushaltsplanes berücksichtigt. Aus finanzieller Sicht ist für die Umsetzung der Vorlage keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel erforderlich, da die Auswirkungen auf den Haushalt als neutral beschrieben werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.02.2022 · ABGESAGT - 5. Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Bildung und Innovation
- 7.3Ersetzungsvorlage Sachstandsbericht zur Haldenentwicklung in der Metropole RuhrZur Vorlage · 14/0375-1 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit einem Sachstandsbericht zur Haldenentwicklung in der Metropole Ruhr. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung anzuweisen, die darin enthaltenen Konzepte auf Basis der Berichterstattung weiterzuentwickeln und zu konkretisieren.
Der Bericht umfasst verschiedene thematische Schwerpunkte für die Haldenstandorte. Dazu gehören ein Gesamtregionales Haldenkonzept sowie ein touristisches Rahmennutzungskonzept. Weitere Bestandteile sind ein Designkonzept für die Beschilderung, eine Machbarkeitsstudie zum Mountainbikekonzept „Halden.TRAIL.Ruhr“ und ein Konzept zur Nutzung regenerativer Energien auf den Flächen.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen werden für den Zeitraum von 2022 bis 2025 und darüber hinaus Personal- und Sachaufwendungen sowie Investitionen ausgewiesen. Die Vorlage führt aus, dass der dargestellte Mehrbedarf durch überplanmäßige Mittelbereitstellungen gedeckt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20211117110907-0|20211201084700-0|20211201084707-0
- 7.4Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für Baumaßnahmen an der Solbadhalde in OberhausenZur Vorlage · 14/0420 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 160.000 Euro für Baumaßnahmen an der Solbadhalde in Oberhausen beschließen. Die Mittel sind für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehen und dienen der Erneuerung einer Stützwand auf dem Gelände.
Hintergrund der Maßnahme ist die Feststellung von herabfallendem Mauergestein an der etwa 100 Jahre alten Konstruktion. Eine technische Prüfung nach DIN 1076 führte aufgrund der Verkehrssicherungspflicht zur Sperrung des angrenzenden Gehweges. Da eine einfache Sanierung der bestehenden Mauer als unwirtschaftlich eingestuft wurde, sieht die Vorlage den Bau einer neuen Gabionenwand vor. Die Umsetzung soll noch im Jahr 2021 beginnen.
Die Finanzierung der Kosten erfolgt durch die Umwidmung von Mitteln aus einem anderen Projekt, konkret dem Ausbau des Dachgeschosses der Biologischen Station Lembeck, welches im Jahr 2021 nicht durchgeführt wird. Damit bleibt die Maßnahme haushaltsneutral. Da die Solbadhalde seit 1988 im Besitz des Regionalverbandes Ruhr ist und die STEAG als Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Bergbaugesellschaft für Haldenbrand und Altlasten zuständig bleibt, ist eine Abstimmung mit dem Unternehmen bei den Maßnahmen erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 7.5Die industrielle und klimafreundliche Erneuerung der Metropole Ruhr vorantreiben - Einrichtung der regionalen Koordinierungsstelle für WasserstoffZur Vorlage · 14/0424 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird ersucht, die Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle für Wasserstoff in der Metropole Ruhr zu beschließen. Basierend auf einem Abschlussbericht von Energy Engineers soll die Verwaltung des RVR mit dieser Aufgabe betraut werden. In einem ersten Schritt ist die Schaffung eines virtuellen Projektbüros durch den RVR und die Business Metropole Ruhr GmbH (BMR) vorgesehen, um Ressourcen zu bündeln und Aufgaben gemeinsam zu bearbeiten.
Die Koordinierungsstelle hat zum Ziel, die Anforderungen der Wirtschaft und der Kommunen an die Wasserstofftechnologie zu identifizieren sowie regionale Bedarfe zu ermitteln. Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit soll die Beratung von Unternehmen und Wirtschaftsförderungen sein. Zudem ist eine Abstimmung zwischen den infrastrukturellen Anforderungen der Industrie und den erforderlichen Raumordnungsverfahren geplant. Zur regionalen Darstellung sollen der Hub Kommunikation der BMR und das Büro Standortmarketing des RVR gemeinsam eine Wasserstoff-Marke entwickeln.
Die veranschlagten jährlichen Kosten für dieses Vorhaben belaufen sich auf 500.000 Euro, aufgeteilt in 230.000 Euro für Personalaufwendungen und 270.000 Euro für Sachaufwendungen. Diese Mittel sind im Rahmen der Haushaltsplanung für die Jahre ab 2022 vorgesehen, sodass keine zusätzliche Nachveranschlagung erforderlich ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 7.6Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages 2019Zur Vorlage · 14/0425 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0425 regelt die Behandlung des Jahresfehlbetrages aus dem Jahr 2019. Der Verbandsausschuss hat hierzu einen Vorschlag zur Entscheidung in die Verbandsversammlung eingebracht, wonach der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.744.341,87 Euro durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in gleicher Höhe ausgeglichen werden soll.
Aus finanzieller Sicht ergeben sich laut dem Dokument keine Auswirkungen, die eine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig machen würden. Die Maßnahme wird als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung eingestuft, wobei keine weiteren Folgewirkungen über den bereits berücksichtigten Bedarf hinaus entstehen. Der Beschlussvorschlag war für die Vorberatung im Verbandsausschuss am 6. Dezember 2021 sowie für die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung am 17. Dezember 2021 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 7.7Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 KomHVO NRW Grundsätze über Art, Dauer und Umfang der ErmächtigungsübertragungZur Vorlage · 14/0434 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll die Grundsätze über Art, Dauer und Umfang von Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 1 KomHVO NRW beschließen. Diese Instrumente ermöglichen es, nicht in Anspruch genommene Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen zum Ende eines Haushaltsjahres in das Folgejahr zu übertragen, um die unterjährige Budgetverwaltung flexibler zu gestalten.
Die Beschlussvorlage sieht eine Änderung der bisherigen Regelungen vor. Künftig sind Ermächtigungsübertragungen nur noch zulässig, wenn eine Maßnahme bereits begonnen hat und der Auftrag für die Lieferung oder Leistung noch im abgelaufenen Haushaltsjahr erteilt wurde. Eine Ausnahme besteht bei geförderten Maßnahmen mit zweckgebundenen Erträgen. Zuvor war eine Übertragung auch ohne bestehende Auftragsbindung möglich.
Anlass für diese Neuerung ist das Ergebnis einer Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen (gpaNRW). Die Prüfstelle stellte fest, dass der Anteil der Ermächtigungsübertragungen beim RVR mit rund 4,7 % höher liegt als bei den meisten kreisfreien Städten und über 75 % der mittleren kreisangehörigen Kommunen, deren Werte regelmäßig unter einem Prozent liegen. Aufgrund dieser Feststellung empfahl die gpaNRW eine restriktivere Formulierung der Grundsätze. Die Anpassung hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 7.8Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.04.2021 - 30.09.2021 für das Haushalts-jahr 2021 genehmigten HaushaltsüberschreitungenZur Vorlage · 14/0435 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/0435 informiert die Verbandsversammlung über die im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September 2021 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2021. Die Bekanntgabe erfolgt gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen nur zulässig, sofern sie unabweisbar sind und die Deckung im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet ist. Die Entscheidungskompetenz für diese Mittel ist im Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept des Regionalverbands Ruhr (RVR) festgelegt. Demnach entscheidet der Kämmerer über Aufwendungen unterhalb einer Grenze von 100.000 Euro des RVR-Eigenanteils. Bei Haushaltsüberschreitungen ab einem Betrag von 100.000 Euro ist die vorherige Zustimmung des Verbandsausschusses erforderlich. Die Verbandsversammlung nimmt die entsprechenden Genehmigungen zur Kenntnis.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 7.9Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Regionalverbandes Ruhr
- 8Anfragen und Mitteilungen
- –Tischvorlagen
- –Verabschiedung des Haushaltes 2022 Hier: Veränderungen im Haushalt zur Erfüllung von Aufgabenstellungen aus dem Strategie- und Zielkonzept des RVRZur Vorlage · 14/0437 · Fraktionsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Fraktionsantrag 14/0437 der Fraktion DIE LINKE befasst sich mit der Verabschiedung des Haushalts 2022 des Regionalverbandes Ruhr. Der Antrag sieht Änderungen im Haushalt sowie die entsprechenden Haushaltsbegleitanträge zur Erfüllung von Aufgabenstellungen aus dem Strategie- und Zielkonzept des RVR vor. Der Beschlussvorschlag umfasst dabei die in der Anlage aufgeführten Anpassungen.
Der parlamentarische Prozess beinhaltet eine Vorberatung im Verbandsausschuss am 6. Dezember 2021. Die abschließende Entscheidung über den vorliegenden Beschlussvorschlag ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 17. Dezember 2021 vorgesehen. Der Antrag wurde von der Fraktionsgeschäftsführerin Heike Kretschmer und dem Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Freye eingebracht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- –Ersetzungsvorlage Regionalplan Ruhr für das Verbandsgebiet des Regionalverbandes Ruhr Beschluss zur zweiten Beteiligung Hier: Aufstellung eines Sachlichen Teilplans 'Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze'Zur Vorlage · 14/0438 · Fraktionsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag der Fraktion DIE LINKE wird eine Änderung des Regionalplans Ruhr für das Verbandsgebiet des Regionalverbandes Ruhr vorgeschlagen. Der Antrag sieht vor, die Verbandsversammlung zur Durchführung einer zweiten Beteiligung gemäß § 9 Abs. 3 ROG zu bewegen. Dabei soll das Kapitel „5.4 Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze“ aus dem laufenden Verfahren ausgegliedert und in einem separaten Sachlichen Teilplan zusammengefasst werden.
Die Offenlegung dieses neuen Teilplans ist an die Klärung eines Rechtsstreits bezüglich der Berechnung von Bedarfen gekoppelt. Vor der Veröffentlichung des Teilplans soll ein Austausch mit den Kommunen stattfinden, um bestehende Interessenskonflikte durch eine Reduzierung von Flächen und eine Schärfung von Zielen zu adressieren.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Ausgliederung in einen Sachlichen Teilplan dazu beitragen kann, lokale Konflikte unter Einbindung der Fachverwaltungen und bestehender Initiativen zu entschärfen. Zudem soll die Möglichkeit genutzt werden, Ergebnisse eines Gutachtens der Landesplanungsbehörde NRW zur Nachauskiesung im Kreis Wesel einzubeziehen. Dies könnte dazu führen, dass vorhandene Restvolumina in die Bedarfsberechnung einfließen und bereits aufgegebene Abgrabungsbereiche neu ausgewiesen werden. Der Antrag hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- –Änderungsantrag zur Vorlage 14/0409 'Einführung Livestreaming der Sitzungen der Verbandsversammlung'Zur Vorlage · 14/0439 · Fraktionsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat mit der Vorlage 14/0439 einen Änderungsantrag zur Einführung des Livestreamings der Sitzungen der Verbandsversammlung vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den bestehenden Vorschlag der Verwaltung und sieht Anpassungen in zwei Punkten vor.
Im ersten Punkt wird die Dauer der Archivierung der Live-Mitschnitte verlängert. Die Aufzeichnungen sollen nach der Sitzung bis zum Ende der laufenden Wahlperiode auf der Internetseite des Ruhrparlaments zugänglich gemacht werden, bevor sie unwiderruflich gelöscht werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Inhalte über einen längeren Zeitraum hinweg, etwa für journalistische Vergleiche, abrufbar bleiben.
Der zweite Punkt betrifft die personelle Ausstattung im Referat 2. Der Antrag sieht vor, für die technische Durchführung des Livestreamings einen externen Dienstleister einzusetzen. Für die fachliche Begleitung und Betreuung dieses Prozesses soll eine halbe Planstelle in Referat 2 geschaffen werden. Zusätzlich wird die Einrichtung einer weiteren halben Planstelle im selben Referat beantragt, um bestehende Aufgaben zu bewältigen und die Leistungsfähigkeit des Referats zu erhöhen.
Der Antrag hat keine Auswirkungen auf den Haushalt im Sinne einer notwendigen Nachveranschlagung oder eines überplanmäßigen Bedarfs.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 1Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 1.1Angelegenheiten der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH - Geschäftsführungnicht öffentlich
- 2Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich