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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Genehmigung der Niederschrift
- 1.2Um- und Nachbesetzung in Gremien und Aufsichtsräten
- 1.2.1Benennung eines sachkundigen BürgerZur Vorlage · 14/1323 · Fraktionsantrag
- 2Haushalt 2024
- 2.1Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften für das Haushaltsjahr 2024Zur Vorlage · 14/1339 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) strebt die Herstellung des Benehmens mit seinen Mitgliedskörperschaften für das Haushaltsjahr 2024 an, wobei der Hebesatz der Umlage weiterhin bei 0,68 % verbleiben soll. Grundlage hierfür ist ein Beteiligungsverfahren, das im Sommer 2023 stattfand und verschiedene Einwendungen der kreisangehörigen Gemeinden behandelte.
Die vorliegende Beschlussvorlage reagiert auf die Anmerkungen der Mitgliedskörperschaften zu verschiedenen Haushaltsaspekten. Um eine Erhöhung des Hebesatzes im Jahr 2024 zu vermeiden, plant der RVR den verantwortungsvollen Verzehr der Ausgleichsrücklage. Im Rahmen eines Haushaltskonsolidierungsplans für die Jahre 2024 bis 2027 mit einem Volumen von 64,5 Millionen Euro setzt der Verband zudem Maßnahmen zur Aufgabenkritik und Priorisierung von Projekten um.
Hinsichtlich der Personalaufwendungen hat der RVR auf steigende Kosten durch Tarifabschlüsse reagiert, indem eine dreimonatige Wiederbesetzungssperre für freiwerdende Stellen sowie eine Verschiebung neuer Besetzungen bis zum 1. Oktober 2024 eingeführt wurden. Zudem wird angeführt, dass die Risiken bei der Aufnahme von Investitionsdarlehen durch ein entsprechendes Risikomanagement kontrolliert werden. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung RVR Ruhr Grün wird ebenfalls in den Konsolidierungsprozess einbezogen.
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- 2.2Verabschiedung des Haushaltsplans 2024Zur Vorlage · 14/1341 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Verabschiedung des Haushaltsplans 2024. Die Beschlussvorlage sieht vor, die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 sowie die dazugehörigen Anlagen unter Berücksichtigung einer Änderungsliste der Verwaltung zu verabschieden.
Der Entwurf der Haushaltssatzung wurde im September 2023 eingebracht. Nach der öffentlichen Bekanntmachung in den Amtsblätlag der Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster und Arnsberg im Oktober 2023 konnten Einwohner Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Innerhalb der vorgesehenen Frist von 14 Tagen wurden keine Einwendungen eingereicht.
Die Planung stützt sich unter anderem auf die Umlagegrundlagen der Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2024. Die in der Vorlage enthaltene Änderungsliste der Verwaltung führt zu Anpassungen bei den geplanten Jahresergebnissen und den Salden aus Investitionstätigkeit für die Jahre 2024 bis 2027. Beispielsweise wird das veranschlagte Jahresergebnis für 2024 von einem Entwurfswert in Höhe von minus 1,585 Millionen Euro auf minus 3,760 Millionen Euro nach Berücksichtigung der Änderungen angepasst.
In den Fachausschüssen wurde aufgrund eines Beratungsbedarfs hinsichtlich des Haushalts und der Änderungsliste kein Empfehlungsbeschluss gefasst. Ein im Rahmen der Vorlage durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 2.2.1Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf 2024 AKSV der FDPZur Vorlage · 14/1348 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der FDP hat mit der Drucksache 14/1348 einen Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf 2024 für die Aufgabe „New Talents Ruhr“ vorgelegt. Der Antrag sieht vor, das Projekt „New Talents Ruhr“ einzustellen und somit nicht weiterzuführen.
Die Begründung für diesen Schritt liegt in angestrebten Einsparungen im Haushalt des Regionalverbandes Ruhr. Für das Haushaltsjahr 2024 ergibt sich durch die Beendigung des Projekts eine Reduzierung des RVR-Eigenanteils um 366.798 Euro. Über den Zeitraum von 2024 bis 2027 belaufen sich die kumulierten Einsparungen gemäß dem vorliegenden Entwurf auf insgesamt 1.526.427 Euro. Da keine zusätzlichen oder überplanmäßigen Mittel bereitgestellt werden müssen, ist die Maßnahme als Haushaltsverbesserung einzustufen.
Der Antrag durchläuft die Beratungsfolge über den Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt sowie den Verbandsausschuss, bevor er in der Verbandsversammlung am 8. Dezember 2023 abschließend beraten wird.
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- 2.2.2Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf 2024 AWB FDPZur Vorlage · 14/1349 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr (RVR) den Fraktionsantrag 14/1349 eingebracht, der eine Prüfung der Trennung von der TER TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH zum Gegenstand hat. Die Verwaltung soll darlegen, unter welchen Voraussetzungen eine Ablösung des Unternehmens vom RVR und dessen Integration in die Eisenbahninfrastruktur zum nächstmöglichen Zeitpunkt realisierbar wäre.
In der Begründung des Antrags wird angeführt, dass die TER im Haushaltsentwurf 2024 als untergeordnet bedeutsam eingestuft wird und jährlich Zuschüsse in Höhe von 100.000 Euro erhält. Die Fraktion weist darauf hin, dass die Instandhaltung der 17,2 Kilometer langen Bahnlinie hohe Kosten verursache und die Angebote nicht mehr den aktuellen Anforderungen des Tourismussektors entsprächen. Durch eine Veräußerung der Gesellschaft könnten finanzielle Ressourcen für andere Projekte im Ruhrgebiet genutzt werden. Zudem wird die Möglichkeit angeführt, dass größere Bahnbetreiber oder touristische Organisationen die Verwaltung der Linie effizienter übernehmen könnten.
Der Antrag sieht keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt vor, da keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist.
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- 2.2.3Verabschiedung des Haushaltsplans 2024 Hier: Veränderungen im Haushaltsplan zur Erfüllung von Aufgabenstellungen aus dem Strategie- und Zielkonzept des RVRZur Vorlage · 14/1382 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat mit der Drucksache 14/1382 einen Antrag in die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr eingebracht. Gegenstand des Antrags ist die Verabschiedung des Haushaltsplans für das Jahr 2024 sowie die Umsetzung von Änderungen, die zur Erfüllung von Aufgaben aus dem Strategie- und Zielkonzept des Regionalverbandes notwendig sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die in der Anlage aufgeführten Anpassungen im Haushaltsplan 2024 sowie die dazugehörigen Haushaltsbegleitanträge beschließt. Ziel dieser Maßnahmen ist die Sicherstellung der Umsetzung der im Strategie- und Zielkonzept festgelegten Vorgaben.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen weist das Dokument darauf hin, dass für die vorgenommenen Änderungen keine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln oder überplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind, was einer Haushaltsneutralität entspricht. Die detaillierte Begründung zum Antrag wurde im Rahmen der Beratungsfolge mündlich dargelegt.
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- 2.2.4Anträge der Koalition zum Haushalt 2024Zur Vorlage · 14/1392 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD und der CDU haben im Regionalverband Ruhr den Fraktionsantrag mit der Nummer 14/1392 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die Anträge der Koalition zum Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024.
Mit diesem parlamentarischen Vorhaben werden Anpassungen am Haushaltsplanentwurf für das kommende Wirtschaftsjahr beantragt. Die entsprechenden Unterlagen wurden am 4. Dezember 2023 eingereicht. Eine Entscheidung über die im Antrag enthaltenen Beschlussvorschläge ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 8. Dezember 2023 vorgesehen. Der Status des Antrags ist als beschließend gekennzeichnet, was eine abschließende Beratung in der genannten Sitzung vorsieht.
Die Drucksache umfasst zudem die formalen Rahmenbedingungen zur Darstellung der finanziellen und haushaltsmäßigen Auswirkungen sowie der Folgewirkungen der beantragten Maßnahmen. Hierzu gehören die Strukturierung von Erträgen, Personalaufwendungen, Sachaufwendungen sowie Abschreibungen und Zinsaufwand für den Zeitraum ab 2024. Die Vorlage dient als Grundlage für die parlamentarische Auseinandersetzung mit dem Haushaltsplan des Regionalverbandes im Rahmen der anstehenden Sitzungsperiode.
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- 2.2.5Antrag auf Änderung des Haushaltsplans 2024Zur Vorlage · 14/1397 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr den Fraktionsantrag 14/1397 zur Änderung des Haushaltsplans 2024 eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass der Verband langfristig Ausgaben reduziert und auf eine Erhöhung der Umlage für das Jahr 2025 verzichtet.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Aufwendungen im Haushaltsplan stetig steigen und die Investitionskredite auf 190 Millionen Euro angewachsen sind. Zudem wird darauf hingewiesen, dass ab dem Jahr 2024 Liquiditätskredite aufgenommen werden müssen und die Ausgleichsrücklage abgebaut wird. Die Fraktion strebt an, eine Belastung der Mitgliedskörperschaften durch eine Umlageerhöhung ab 2025 zu vermeiden.
Die im Antrag vorgeschlagenen Kürzungen beziehen sich laut Text ausschließlich auf freiwillige Tätigkeiten des Verbandes gemäß § 4 Absatz 2. Hierbei sollen Aufgaben reduziert oder gestrichen werden, für die der Verband keine direkte Zuständigkeit habe, die durch die Wirtschaft allein bewältigt werden können oder denen es an regionaler Bedeutung fehle.
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- 2.3Haushaltskonsolidierungsplan 2024Zur Vorlage · 14/1347 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll den Haushaltskonsolidierungsplan 2024 beschließen. Die Vorlage folgt den Vorgaben des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW zur strukturellen Aufwandskontrolle. Ziel des Plans ist es, durch eine Aufgabenkritik Einsparpotenziale zu identifizieren und freiwillige Ausgaben zu reduzieren, um die Mitgliedskörperschaften zu entlasten sowie die Genehmigungsfähigkeit künftiger Umlagesätze zu sichern und Umlageerhöhungen zu vermeiden.
Bereits im Rahmen der Festsetzung des Umlagesatzes für das Jahr 2024 haben verschiedene Mitgliedskörperschaften eine grundlegende Aufgabenkritik sowie eine Stabilisierung des Hebesatzes angeregt. Dies geschah vor dem Hintergrund der finanziellen Belastungen der Kommunen durch Krisensituationen und steigende Sozialtransferaufwendungen. Die im Haushaltskonsolidierungsplan enthaltenen Maßnahmen sind bereits in den Entwürfen des Haushaltsplans ab 2024 berücksichtigt.
Die Umsetzung des Plans erfordert keine zusätzliche oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung, sodass die Auswirkungen auf den Haushalt als neutral oder verbessernd einzustufen sind. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen der Vorlage.
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- –Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 3Vorlagen der Bezirksregierungen
- 3.1Programm Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. EUR Gesamtkosten (Titel 777 11): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2024Zur Vorlage · 14/1252 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1252 des Regionalverbandes Ruhr befasst sich mit der Priorisierung von Maßnahmen im Programm zum Um- und Ausbau von Landesstraßen für das Jahr 2024. Das Programm umfasst Projekte, deren Gesamtkosten pro Maßnahme bis zu drei Millionen Euro betragen.
Der vorliegende Entwurf sieht die Verabschiedung einer Prioritätenliste gemäß der Anlage 1 vor, welche die ersten 30 Maßnahmen festlegt. Ergänzend dazu enthält die Vorlage in Anlage 2 weitere geplante Maßnahmen für das Jahr 2024 sowie in Anlage 3 eine Auflistung der Projekte, die gegenüber dem Vorjahr neu hinzugekommen sind oder Veränderungen aufweisen.
Die gemeinsame Sitzungsvorlage wird im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt. Federführend für die Vorlage ist die Bezirksregierung Münster unter der Leitung von LRD Beidenhauser. Die Entscheidung über den vorgeschlagenen Beschluss soll in der Sitzung der Verbandsversammlung am 8. Dezember 2023 erfolgen. Die Vorberatung der Vorlage fand bereits in den Ausschüssen für Mobilität, Planung sowie im Verbandsausschuss statt.
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Hauptdokument|20231020151845-0|20231020151851-2|20231020151851-0|20231020151851-1
- 3.1.1Änderungsantrag der Koalition zur Beschlussvorlage 14/1252: 'Programm Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. EUR Gesamtkosten (Titel 777 11): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2024'Zur Vorlage · 14/1391 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und CDU haben im Regionalverband Ruhr den Fraktionsantrag 14/1391 vorgelegt, der eine Änderung der Priorisierung von Maßnahmen im Programm zum Um- und Ausbau von Landesstraßen bis zu einer Gesamtkostenhöhe von drei Millionen Euro für das Jahr 2024 vorsieht. Der Antrag bezieht sich auf die Beschlussvorlage 14/1252 und betrifft die Einstufung einzelner Bauvorhaben innerhalb der Planungsliste.
Konkret wird vorgeschlagen, die Maßnahme Nummer 14 neu zu bewerten. Dabei handelt es sich um den Ausbau der L 638 in Herten (Feldstraße, Staakener Straße – Kaiserstraße), welcher den Ausbau des Knt.K18 sowie den Neubau einer DB-Brücke umfasst. Während diese Maßnahme im Jahr 2023 auf Rang 6 stand und für das Jahr 2024 bisher auf Rang 14 eingestuft war, sieht der Änderungsantrag eine Aufwertung auf Rang 7 für das Jahr 2024 vor.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird im Antrag festgehalten, dass durch diese Neupriorisierung keine zusätzlichen Mittel oder Nachveranschlagungen erforderlich sind. Die Maßnahme ist somit haushaltsneutral. Der entsprechende Beschluss wurde in der Verbandsversammlung am 8. Dezember 2023 behandelt.
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- 3.2Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten; Förderprogramm 2024Zur Vorlage · 14/1253 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird im Rahmen der Beschlussvorlage 14/1253 über die Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten für das Jahr 2024 beraten. Der vorliegende Antrag sieht vor, dass die Versammlung die Dringlichkeitsliste „Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten 2024“ sowie die Förderliste 2024 für Maßnahmen des Bodenschutzes im Verbandsgebiet zur Kenntnis nimmt. Gleichzeitig wird die Zustimmung zu den in diesen Listen aufgeführten, vorgesehenen Maßnahmen beantragt.
Die Vorlage wurde als gemeinsame Sitzungsvorlage im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt. Sie dient der Abstimmung über die geplanten Schritte zur Identifizierung von Gefährdungspotenzialen sowie zur Durchführung von Sanierungsschritten und zur Förderung des Bodenschutzes im Verbandsgebiet. Die entsprechenden Anlagen zur Sachverhaltsdarstellung sowie die detaillierten Listen für die Dringlichkeit und die Förderung sind Bestandteil der Vorlage.
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Hauptdokument|20231114115132-0|20231023170556-0|20231023170601-0
- 3.3Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen (Titel 777 11): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2024Zur Vorlage · 14/1313 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1313 regelt die Priorisierung von Maßnahmen im Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen für das Jahr 2024. Der Entwurf dient als Grundlage für die Festlegung der Umsetzungsschritte innerhalb des genannten Programms.
Die Vorlage beinhaltet eine Liste der 30 prioritären Maßnahmen sowie weitere geplante Projekte für das Jahr 2024. Zudem wird eine Gegenüberstellung von neuen und veränderten Projekten im Vergleich zum vorangegangenen Jahr bereitgestellt. Die Vorlage wird gemeinsam im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt.
Der Entscheidungsprozess umfasst die Beratung in den Ausschüssen für Mobilität, Planung und dem Verbandsausschuss im November 2023. Die abschließende Entscheidung über die Prioritätenliste ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 8. Dezember 2023 vorgesehen. Federführend bei der Erstellung der Vorlage ist die Bezirksregierung Münster.
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Hauptdokument|20231020152407-0|20231020152412-1|20231020152412-2|20231020152411-0
- 4Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 5Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 6Fraktionsanträge
- 7Anfragen und Mitteilungen
- 7.1Anfragen
- 7.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 8Vorlagen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen
- 8.1Bericht über die Beteiligungen des Regionalverbandes Ruhr für das Jahr 2022Zur Vorlage · 14/1282 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Bericht über die Beteiligungen des Regionalverbandes Ruhr (RVR) für das Jahr 2022 zu beschließen. Der Bericht dient der Information politischer Vertreter sowie der Öffentlichkeit und umfasst Angaben zur wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Betätigung der verschiedenen Gesellschaften. Grundlage der finanzwirtschaftlichen Teile sind die geprüften Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2022.
Der Bericht dokumentiert unter anderem die Beteiligungen der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH sowie der Business Metropole Ruhr GmbH. Im Rahmen einer Kapitalerhöhung hat die Business Metropole Ruhr GmbH ihren Anteil an der Ruhr:HUB GmbH von 4,75 % auf 18,7 % gesteigert. Zudem wird über die Gründung der Manifesta 16 Ruhr gGmbH im November 2022 berichtet. Bei der Abfallwirtschaft metropoleruhr GmbH wird festgehalten, dass im Jahr 2022 keine operative Geschäftstätigkeit stattfand und deren Auflösung bereits beschlossen wurde. Eine Beteiligung an der EKOCity GmbH ist nicht enthalten, da diese über den Zweckverband EKOCity erfolgt. Bezüglich der Stiftung Kulturhauptstadt RUHR.2010 wird darauf hingewiesen, dass der Stiftungszweck seit 2019 aufgrund fehlender Finanzierung nicht mehr verwirklicht wird.
Der Bericht wird Anfang 2024 auf der Website des Ruhrparlaments veröffentlicht. Aus der Vorlage ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder ein Bedarf an Nachveranschlagungen im Haushalt.
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- 8.2Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2022 - Manifesta 16 Ruhr gGmbHZur Vorlage · 14/1303 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Manifesta 16 Ruhr gGmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 festzustellen. Damit einhergehend sollen die Verwendung des Jahresergebnisses beschlossen sowie die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat entlastet werden.
Das betreffende Berichtsjahr stellt ein Rumpfgeschäftsjahr dar, welches den Zeitraum vom 17. November bis zum 31. Dezember 2022 umfasst. Der Jahresabschluss wurde von der Märkischen Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Stammkapital der Gesellschaft setzt sich aus Beiträgen des Regionalverbandes Ruhr und der International Foundation Manifesta zusammen. Neben dem Stammkapital standen im Berichtsjahr Mittel aus der RAG-Stiftung sowie von der Kunststiftung NRW zur Verfügung. Nach Abzug einer Transfer Fee an die International Foundation Manifesta sowie der Deckung laufender Betriebskosten ergab sich ein Jahresergebnis von null Euro, wobei der Bestand der liquiden Mittel bei etwa 243.877 Euro lag.
Die Vorlage weist darauf hin, dass für die Umsetzung keine zusätzlichen Haushaltsmittel aus dem Regionalverband Ruhr erforderlich sind und die Maßnahme haushaltsneutral erfolgt. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben.
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- 8.3Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Wischlingen GmbH - Verkauf der vom RVR gehaltenen Anteile an der Revierpark Wischlingen GmbH an die Stadt DortmundZur Vorlage · 14/1302 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) beabsichtigt, seine 50-prozentige Beteiligung an der Revierpark Wischlingen GmbH an die Stadt Dortmund zu verkaufen. Grundlage für diesen Schritt ist die Kündigung des Gesellschaftsvertrages zum 31. Dezember 2023. Während der RVR aus dem Gesellschaftsverhältnis ausscheidet, hat die Stadt Dortmund beschlossen, die Gesellschaft als Alleingesellschafterin fortzuführen.
Der Verkaufspreis für die Anteile beläuft sich auf 13.000 Euro, was dem eingezahlten Stammkapital entspricht. Aufgrund der Gemeinnützigkeit der Gesellschaft ist die Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters rechtlich auf diesen Betrag begrenzt. In der Bilanz des RVR sind die Beteiligungen mit einem Buchwert von rund 1,1 Millionen Euro ausgewiesen. Der Veräußerungsvorgang führt zu einem Anlagenabgang, der mit der allgemeinen Rücklage verrechnet wird und das Eigenkapital des RVR reduziert.
Die Vorlage durchläuft den Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen sowie den Verbandsausschuss zur Vorberatung, bevor die Verbandsversammlung am 8. Dezember 2023 über den Beschluss entscheidet. Mit der Annahme der Vorlage soll zudem die Vertretung in der Gesellschafterversammlung ermächtigt werden, dem Anteilsverkauf und allen damit verbundenen Handlungen zuzustimmen.
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- 8.4Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitzentrum Xanten GmbH - Bereitstellung von Sonderzuschüssen und Neufassung der Gesellschaftervereinbarung 2024 bis 2026Zur Vorlage · 14/1307 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) befasst sich mit der finanziellen Unterstützung der Freizeitzentrum Xanten GmbH (FZX GmbH). Aufgrund von Ertragsrückgängen in den Bereichen Gastronomie, Wassersport und Veranstaltungen infolge witterungsbedingter Besucherausfälle sowie Entwicklungen beim Xantener Oktoberfest wurde für das Jahr 2023 eine Liquiditätsunterdeckung prognostiziert.
Zur Sicherstellung der Liquidität im Jahr 2023 wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 300.000 Euro vorgeschlagen, wobei die Deckung durch Einsparungen im allgemeinen Personalkostenbudget erfolgt. Für das Jahr 2024 ist zudem ein Liquiditätssonderzuschuss von 100.000 Euro vorgesehen. Um eine strategische Neuausrichtung der Gesellschaft zu unterstützen, die auf Kosteneinsparungen und die Entwicklung witterungsunabhängiger Einnahmen abzielt, soll in den Jahren 2024 und 2025 ein Transformationssonderzuschuss von jeweils 100.000 Euro gewährt werden. Diese Zuschüsse stehen unter dem Vorbehalt der anteiligen Mittelbereitstellung durch die Mitgesellschafter Kreis Wesel und Stadt Xanten.
Parallel dazu ist die Neufassung der Gesellschaftervereinbarung für den Zeitraum 2024 bis 2026 geplant, um die Höhe und Modalitäten der Zuschüsse neu zu regeln. Die Gesellschaftervertreterin des Regionalverbandes Ruhr wurde beauftragt, die erforderlichen Beschlüsse zur Änderung der Vereinbarung zu fassen. Eine Interimslösung zur kurzfristigen Sicherung der Liquidität durch ein Darlehen von bis zu 800.000 Euro mit einem Zinssatz von 4,0 Prozent p. a. wurde bereits durch den Verwaltungsrat und die Gesellschafterversammlung genehmigt.
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- 8.5Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Gysenberg Herne GmbH - Evaluierung des Betriebsführungsvertrages zwischen der Revierpark Gysenberg Herne GmbH (RPG) und der Herner Bädergesellschaft (HBG)Zur Vorlage · 14/1309 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) befasst sich mit der Fortführung der Zusammenarbeit zwischen der Revierpark Gysenberg Herne GmbH (RPG) und der Herner Bädergesellschaft (HBG). Gegenstand der Vorlage ist die Evaluierung des Betriebsführungsvertrages, durch den die HBG die Betriebsführung des Freizeitbades LAGO übernimmt. Dieser Vertrag wurde ursprünglich für eine Erprobungsphase ab dem 1. Januar 2021 abgeschlossen und aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie bis zum 30. Juni 2024 verlängert.
Das Ergebnis der durch den Wirtschaftsprüfer Hans-Henning Schäfer durchgeführten Evaluierung liegt vor. Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass die Zusammenarbeit zwischen den beiden Gesellschaften praxistauglich ist und die angestrebten wirtschaftlichen Synergieeffekte erreicht werden konnten. Zudem wird eine konstruktive Zusammenarbeit auf Geschäftsführungsebene sowie eine dauerhafte Sicherung des Freizeitangebots für die Bevölkerung festgestellt.
Auf Basis dieser Erkenntnisse wird der Verbandsversammlung vorgeschlagen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und die Kooperation fortzusetzen. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Maßnahme keine zusätzlichen finanziellen Mittel aus dem Haushaltsplan beansprucht werden und keine budgetären Auswirkungen entstehen.
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- 8.5.1Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Gysenberg Herne GmbH - Evaluierung des Betriebsführungsvertrages zwischen der Revierpark Gysenberg Herne GmbH (RPG) und der Herner Bädergesellschaft (HBG)Zur Vorlage · 14/1309-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der Evaluierung des Betriebsführungsvertrages zwischen der Revierpark Gysenberg Herne GmbH (RPG) und der Herner Bädergesellschaft (HBG). Auf Grundlage eines vorliegenden Berichts wird vorgeschlagen, die Zusammenarbeit auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse für die Jahre 2024 und 2025 fortzuführen.
Die Kooperation, deren Erprobungsphase am 1. Januar 2021 begann, sieht vor, dass die HBG die Betriebsführung des Freizeitbades LAGO übernimmt. Ziel der Vereinbarung ist eine wirtschaftliche und organisatorische Optimierung durch die Bündelung von Kompetenzen sowie die Harmonisierung von Öffnungszeiten, Kursangeboten und Nutzungsentgelten zwischen den beteiligten Schwimmbadbetreibern. Eine durch den Wirtschaftsprüfer Hans-Henning Schäfer durchgeführte Evaluierung kommt zu dem Ergebnis, dass die Zusammenarbeit praxistauglich ist und die angestrebten wirtschaftlichen Synergieeffekte erzielt werden konnten.
Aufgrund von Anpassungen während der Corona-Pandemie wurde die Vertragslaufzeit bereits bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Die Fortführung der Betriebsführung durch die HBG wird empfohlen, um die bestehenden Strukturen und das Angebot für die Bevölkerung zu sichern. Für die Fortsetzung des Vertrages sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich, da die Maßnahme haushaltsneutral bleibt.
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- 8.6Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Gysenberg Herne GmbH - Gesellschaftervereinbarung 2024 ffZur Vorlage · 14/1310 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll der aktualisierten Gesellschaftervereinbarung der Revierpark Gysenberg Herne GmbH für die Jahre 2024 und 2025 zustimmen. Da die bestehende Vereinbarung zum 31. Dezember 2023 ausläuft, ist eine Anpassung der finanziellen Rahmenbedingungen erforderlich geworden.
Die Neugestaltung basiert auf veränderten Kostenstrukturen. Neben den Auswirkungen der vergangenen Krisenjahre führen insbesondere die Anpassungen bei den Personalaufwendungen durch den Tarifabschluss 2023 sowie gestiegene Energiekosten und Parkpflegekosten zu einem erhöhten Bedarf. Zudem sind Maßnahmen zur Sanierung und Erneuerung der Infrastruktur sowie zur energetischen Optimierung von Betriebsanlagen und Gebäuden vorgesehen.
Im Rahmen der neuen Vereinbarung soll der allgemeine Betriebskostenzuschuss für die Jahre 2024 und 2025 auf jeweils 1,5 Millionen Euro angehoben werden. Der Anteil des RVR an diesem Zuschuss erhöht sich dabei von bisher 532.000 Euro auf 750.000 Euro. Ergänzend dazu sieht die Vorlage investive Sonderzuschüsse in Höhe von jeweils 1,2 Millionen Euro für denselben Zeitraum vor. Der RVR-Anteil an diesen Mitteln steigt damit von bisher 200.000 Euro auf 600.000 Euro pro Jahr.
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- 8.7Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen gGmbH - Nebenabrede 2024Zur Vorlage · 14/1335 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Zustimmung zu einer aktualisierten Nebenabrede der Umweltzentrum Westfalen gGmbH für das Jahr 2024. Da die bestehende Gesellschaftervereinbarung zum 31. Dezember 2023 ausläuft, ist eine Anpassung der Regelungen erforderlich geworden.
Ein wesentlicher Grund für die Neufassung der Nebenabrede sind gestiegene Personalaufwendungen infolge des Tarifabschlusses 2023, welche eine Erhöhung um 52.000 Euro bedeuten. Die Gesellschafter haben vereinbart, diese Kostensteigerung im Jahr 2024 hälftig zu tragen. Infolgedessen erhöht sich der jährliche Zuschuss von bisher 440.000 Euro auf insgesamt 492.000 Euro, wobei der Anteil des Regionalverbands Ruhr (RVR) bei 246.000 Euro liegt.
Zusätzlich zur finanziellen Anpassung ist für das Jahr 2024 die Durchführung intensiver Gespräche vorgesehen. Ziel dieser Verhandlungen soll es sein, die zukünftige Ausrichtung der Gesellschaft sowie die notwendige langfristige Finanzierung festzulegen. Die im Haushaltsplanentwurf für 2024 bereits berücksichtigten Mehrbedarfe führen zu keiner zusätzlichen Nachveranschlagung oder außerplanmäßigen Mittelbereitstellung.
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- 8.8Angelegenheiten des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes 8. Änderungssatzung zur Satzung des EKOCity AbfallwirtschaftsverbandesZur Vorlage · 14/1265 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird über die 8. Änderungssatzung zum EKOCity Abfallwirtschaftsverband informiert. Grund für die vorliegende Berichtsvorlage sind Anpassungen, die aufgrund einer neu zu fassenden Entschädigungssatzung sowie gesetzlicher Änderungen im Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) erforderlich geworden sind.
Im Zentrum der Änderung steht die Einführung des neuen Paragraphen 5a in die Satzung. Dieser dient als rechtliche Grundlage für die Zahlung von Sitzungsgeldern an die Mitglieder der Verbandsgremien. Bisher waren diese Entschädigungen lediglich in der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung geregelt. Die Höhe der Zahlungen orientiert sich weiterhin an den Regelungen des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Weiterführende Details zur Ausgestaltung der Entschädigungen sollen künftig in einer separaten Entschädigungssatzung festgelegt werden. Neben dieser Neuregelung sind zudem redaktionelle und ergänzende Anpassungen der Satzung vorgesehen.
Die geplanten Änderungen wurden vorab mit der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt, wobei seitens der Behörde keine Änderungswünsche oder Einwände geäußert wurden. Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Haushalt des Verbandes und führt zu keinen klimarelevanten Veränderungen.
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- 9Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 9.1Umsetzungsstrategie für das regionale Freizeit- und Tourismuskonzept für die Metropole RuhrZur Vorlage · 14/1247 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) plant die Umsetzung der Strategie für das regionale Freizeit- und Tourismuskonzept der Metropole Ruhr. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage soll der Entwurf der Umsetzungsstrategie zur Kenntnis genommen werden. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, das Arbeitsprogramm zur weiteren Umsetzung zu starten. Dies umfasst die vertiefende Betrachtung von Piloträumen, den Beginn der Umsetzungsschwerpunkte sowie die Entwicklung von Unterstützungsangeboten für kommunale Partner.
Ausgehend von 65 zuvor identifizierten Hotspots wurden für eine erste Untersuchung 13 Piloträume ausgewählt. Dazu gehören unter anderem der Landschaftspark Duisburg-Nord, das UNESCO-Welterbe Zollverein sowie der Kemnader See. Neben diesen touristischen Schwerpunkten sollen auch thematische Bereiche wie Wandern, Mountainbike-Fahren und die Freizeitmobilität adressiert werden. Als Unterstützungsleistungen sind Netzwerkveranstaltungen, Workshops sowie die Vermittlung von Informationen zu Förderprogrammen vorgesehen.
Die Umsetzung erfolgt auf Basis der bisherigen Planungen und soll den Austausch zwischen den Akteuren fördern und die qualitative Aufwertung der Hotspots unterstützen. Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushaltsplan berücksichtigt, wobei für das Jahr 2024 keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen erforderlich sind. Der Auswahlprozess der Piloträume erfolgte unter Einbeziehung von Fachreferaten sowie Vertretern regionaler Organisationen und Kommunen.
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- 9.2Regionale Großformate 2030+Zur Vorlage · 14/1277 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll über die Einrichtung einer interfraktionellen Projektgruppe zu regionalen Großformaten für den Zeitraum ab 2030 entscheiden. Grundlage der Vorlage ist ein Workshop vom 30. August 2023, an dem Vertreter der RVR-Fraktionen sowie verschiedene Experten teilnahmen. Aus der Nachbereitung dieses Workshops ergab sich die Notwendigkeit einer weiteren fachlichen und politischen Bearbeitung der Thematik regionaler Großformate für die Zeit nach der Internationalen Gruben-Ausstellung (IGA) 2027.
Die vorgeschlagene Projektgruppe soll mit Vertretern der RVR-Fraktionen besetzt werden und durch die Verwaltung des Regionalverbandes sowie gegebenenfalls durch externe Expertise unterstützt werden. Die Aufgabe der Gruppe besteht darin, bis zum ersten Gremienzyklus Anfang 2025 einen beschlussfähigen Vorschlag zu erarbeiten, der die Inhalte, Ziele und das Format künftiger Großformate festlegt.
Für die Umsetzung dieser Vorgehensweise sind im Haushaltsjahr 2024 keine zusätzlichen Personal- oder Sachmittel erforderlich. Die inhaltliche Arbeit wird derzeit innerhalb bestehender Projektstrukturen im Referat Regionalentwicklung geleistet.
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- 9.2.1Regionale Großformate 2030+Zur Vorlage · 14/1277-2 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) beabsichtigt, eine interfraktionelle Projektgruppe einzurichten, um die Planung regionaler Großformate für den Zeitraum ab 2030 voranzutreiben. Grundlage hierfür ist ein Workshop vom August 2023, an dem neben Vertretern der RVR-Fraktionen auch Dr. Frank Dudda, Thomas Eiskirch sowie die Referentinnen Uli Hellweg, Alexa Waldow-Stahm und Anne Katrin Bohle teilnahmen.
Ziel der Projektgruppe ist die Erarbeitung eines Vorschlags zu Inhalt, Ziel und Format eines regionalen Großformats für die Zeit nach der Internationalen Gartenschau (IGA) 2027, wobei ein Beschluss bis zum ersten Gremienzyklus Anfang 2025 angestrebt wird. Die Gruppe soll mit zwei Mitgliedern aus den Fraktionen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen sowie jeweils einem Mitglied aus den Fraktionen Die Linke, FDP, AfD und der Ruhrfraktion besetzt werden. Der Vorsitz obliegt dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung oder dessen Stellvertretung.
Die inhaltliche Betreuung erfolgt durch das Referat Regionalentwicklung der RVR-Verwaltung, ergänzt durch die Möglichkeit externer Expertise. Ein erstes Treffen ist für Januar 2024 geplant. Für das Haushaltsjahr 2024 sind keine zusätzlichen Personal- oder Sachmittel erforderlich, da die Arbeit innerhalb bestehender Projektressourcen erfolgt. Die Platzierung des Vorhabens auf europäischer Ebene durch die Hauptverwaltungsbeamten soll nach der Europawahl 2024 erfolgen.
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- 9.2.2Regionale Großformate 2030+Zur Vorlage · 14/1387 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/1387 beantragt die AfD-Fraktion, die Einsetzung eines interfraktionellen Arbeitskreises zu den Regionalen Großformaten 2030+ auf das Jahr 2028 zu verschieben. Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Veranstaltungen im Zeitraum von 2025 bis 2027, darunter die World University Games, die Manifesta sowie die IGA.
Die Fraktion führt an, dass bis zum Jahr 2028 die Ergebnisse von Kosten-Nutzen- und Problemanalysen dieser drei Projekte vorliegen könnten, um diese in die Planung zukünftiger Formate für die 2030er Jahre einzubeziehen. Zudem wird angeführt, dass zu diesem Zeitpunkt eine genauere Einschätzung der wirtschaftlichen Lage möglich sei. Der Antrag hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt und erfordert keine Nachveranschlagung von Mitteln.
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- 9.3Integriertes Regionales Entwicklungskonzept Metropole Ruhr im Rahmen der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur'; hier: BerichtsentwurfZur Vorlage · 14/1279 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll das Integrierte Regionale Entwicklungskonzept Metropole Ruhr (GRW-IREK) beschließen. Das Konzept wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ erstellt und dient als Voraussetzung für einen erhöhten Fördersatz bei kommunalen Infrastrukturmaßnahmen ab 2024. Die Verwaltung wird beauftragt, den vorliegenden Entwurf unter Berücksichtigung etwaiger Änderungsvorschläge redaktionell fertigzustellen und zu veröffentlichen.
Der Erarbeitungsprozess erfolgte zwischen Mai und Mitte Oktober 2023 unter Federführung des Referats Regionalentwicklung, Team Masterplanung, in Abstimmung mit der Business Metropole Ruhr, der Ruhr-Tourismus GmbH sowie RVR-eigenen Fachreferaten. Der Berichtsentwurf umfasst statistische Eckdaten zur Metropole Ruhr und basiert auf aktuellen regionalen Fachkonzepten. Als zentrale Handlungsfelder werden Gewerbe- und Industrieflächen, technische Infrastruktur und Leitungsnetze, Tourismus, die regionale Daseinsvorsorge, Forschung und Bildung sowie die regionale Kooperation ausgewiesen. Der Inhalt umfasst eine Synthese aus Ausgangslage, Entwicklungszielen und vorhandenen Maßnahmen.
Nach der Beratung im Planungsausschuss und Verbandsausschuss im November 2023 ist die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung für Dezember 2023 vorgesehen. Die redaktionelle Fertigstellung und Veröffentlichung des GRW-IREK soll bis zum Jahresende erfolgen. Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushaltsplan berücksichtigt, wobei keine über den bereits angemeldeten Bedarf hinausgehende Mittelbereitstellung erforderlich ist.
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- 9.4Regionale Straßenbefahrung Metropole RuhrZur Vorlage · 14/1288 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr befasst sich mit der Durchführung einer regionalen Straßenbefahrung für die Metropole Ruhr. Im Rahmen der Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, den Bericht zur Straßenbefahrung 2023 zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung der Initialbefahrung sowie der Erstellung einer begleitenden Evaluation zu beauftragen.
Das Vorhaben wird durch das Geonetzwerk.metropoleRuhr koordiniert. Dabei sollen hochauflösende 360°-Panoramabilder und LiDAR-Daten aufgenommen werden, um ein digitales Abbild des Straßenraumes in Teilen des Verbandsgebietes zu erzeugen. Die über eine Cloudlösung bereitgestellten Daten sollen den teilnehmenden Kommunen als Grundlage für verschiedene Aufgaben dienen, wie etwa die Straßenzustandserfassung, den Aufbau von Straßenschildkatastern oder die Einsatzplanung von Polizei und Feuerwehr.
Im September 2023 wurde eine Kooperationsvereinbarung mit den beteiligten Städten und Kreisen unterzeichnet, um die finanzielle Beteiligung und die Datenbereitstellung zu regeln. Das entsprechende Vergabeverfahren wird im Oktober 2023 abgeschlossen. Die Maßnahme ist haushaltsneutral gestaltet, da keine zusätzliche Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist.
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- 10Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 10.1'Mobilitätsimpuls.RUHR'Zur Vorlage · 14/1266 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der Weiterentwicklung des regionalen Aktionsprogramms zur Verbesserung des interkommunalen Personennahverkehrs unter dem Titel „Mobilitätsimpuls.RUHR“. Im Rahmen der Beschlussvorlage 14/1266 wird der Sachstandsbericht zum Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 zur Kenntnis genommen.
Die RVR-Verwaltung erhält den Auftrag, gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) die Kommunen und Kreise bei der Erarbeitung der nächsten Schritte für das Programm „Mobilitätsimpuls.RUHR 2027“ zu unterstützen und zu begleiten. Die lokalen Aufgabenträger in der Metropole Ruhr integrieren die Inhalte des Programms 2023 in ihre jeweiligen Nahverkehrspläne, wobei der RVR die politischen Beratungen in den Gremien begleitet.
Ab Januar 2024 beginnt die Vorbereitung auf den Mobilitätsimpuls.RUHR 2027. Dieser Prozess umfasst eine regional koordinierte Nahverkehrs- und Raumanalyse zur Festlegung von Qualitätsstandards für den öffentlichen Personennahverkehr. Ziel ist die inhaltliche Harmonisierung der kommunalen Nahverkehrspläne, deren Umsetzung ab dem 1. Januar 2028 vorgesehen ist. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass keine zusätzlichen haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen und keine klimarelevanten Auswirkungen festgestellt wurden.
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Hauptdokument|20231030154047-1|20231030154051-2|20231030154047-0
- 11Vorlagen aus dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz
- 11.1Freiraumkonzept Metropole RuhrZur Vorlage · 14/1250 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll das Freiraumkonzept Metropole Ruhr als informelles Fachkonzept und strategische Grundlage für die künftige Freiraumentwicklung beschließen. Das Konzept umfasst ein Leitbild sowie einen Netzplan zur regionalen Freiraumvernetzung. Mit dem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, das Vorhaben weiterzubearbeiten, indem der Netzplan an aktuelle Entwicklungen angepasst, Handlungsräume qualitativ analysiert und themenspezifische Karten mit Maßnahmen für Umsetzungsprojekte erstellt werden.
Das Konzept dient als übergeordnete Strategie, um verschiedene regionale Initiativen und Projekte, wie etwa die IGA 2027, in einem Netzwerk zu bündeln und Synergien zu nutzen. Ein zentrales Ziel ist der Erhalt und die Weiterentwicklung eines durchgängigen Grünzugsystems, das die Verbindung zwischen der offenen Landschaft am Siedlungsrand und den Wohngebieten herstellt. Der Netzplan im Maßstab 1:50.000 identifiziert dabei insbesondere Engstellen und Unterbrechungen in den Regionalen Grünzügen als Räume mit Handlungsbedarf. Das Vorhaben ergänzt die bestehende Bauleit- und Regionalplanung und soll als Orientierungshilfe für Akteure der Region sowie zur Identifizierung von Fördermöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene dienen.
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Hauptdokument|20231004143755-0|20231006084630-0|20231030130451-0|20231030130458-1
- 11.2Digitale Klimaschutzplanung; SachstandsberichtZur Vorlage · 14/1269 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/1269 informiert über den aktuellen Sachstand der digitalen Klimaschutzplanung im Regionalverband Ruhr. Grundlage für die vorliegenden Informationen ist ein Beschluss der Verbandsversammlung vom Juni 2021, nach dem die Verwaltung einen Masterplan zur Erreichung der Klimaneutralität in der Metropole Ruhr bis zum Jahr 2045 entwickeln soll.
Ein zentrales Element dieses Vorhabens ist die Implementierung eines digitalen Werkzeugs zur Akteursbeteiligung und zur Förderung sektorübergreifender Maßnahmen. Die Finanzierung für dieses Instrument wurde durch den Förderbescheid der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) im September 2022 sichergestellt. Im Anschluss an die Mittelfreigabe im Mai 2023 wurde eine europaweite Ausschreibung zur Beschaffung des digitalen Werkzeugs eingeleitet.
Die Verwaltung erläutert in dem Bericht den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens sowie die künftige Integration der Anwendung in die regionalen Prozesse. In Bezug auf die Haushaltsauswirkungen wird festgehalten, dass keine zusätzliche Nachveranschlagung erforderlich ist und die Kosten im Rahmen der bestehenden Planung gedeckt werden können. Die Vorlage dient zur Kenntnisnahme in den zuständigen Ausschüssen sowie in der Verbandsversammlung.
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- 12Vorlagen aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt
- 12.1Stiftung Kulturhauptstadt RUHR.2010 Auflösung der StiftungZur Vorlage · 14/1251 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll die Auflösung der Stiftung Kulturhauptstadt RUHR.2010 zum nächstmöglichen Zeitpunkt beschließen. Damit einhergehend werden die Vertreter im Verwaltungsrat der Stiftung ermächtigt, alle erforderlichen Beschlüsse zu fassen, sowie der Treuhänder angewiesen, die Löschung der Stiftung zu veranlassen.
Die rechtlich unselbstständige Stiftung befindet sich seit dem 1. Januar 2013 in treuhänderischer Verwaltung des RVR. Laut Begründung wird der Stiftungszweck, der die Förderung von Kunst, Kultur, Jugendhilfe und Bildung vorsieht, seit dem Jahr 2019 nicht mehr verwirklicht. Die vorhandenen Spendengelder werden derzeit lediglich für die Verwaltungskosten, wie etwa die Erstellung von Jahresabschlüssen, verwendet. Da nur noch 4.700 Euro an liquiden Mitteln zur Verfügung stehen, würde eine Inanspruchnahme des Stammkapitals in Höhe von 25.000 Euro für laufende Kosten gegen die geltenden Satzungsbestimmungen verstoßen. Eine Nachfolge-Nutzung der Stiftung konnte durch die RVR-Verwaltung bislang nicht identifiziert werden, was unter anderem auf fehlende Zustiftungen zurückzuführen ist.
Die Entscheidung über die Auflösung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Im Falle einer Auflösung sieht die Satzung vor, dass das Stiftungsvermögen an die Stadt Essen übertragen wird, um dort gemeinnützige Zwecke im Bereich der Kunst- und Kulturförderung zu unterstützen. Die Maßnahme ist haushaltsneutral und weist keine klimarelevanten Auswirkungen auf.
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- 13Vorlagen aus dem Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation
- 14Vorlagen aus dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
- 14.1Feststellung des Wirtschaftsplanes der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün 2024Zur Vorlage · 14/1207 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1207 sieht die Feststellung des Wirtschaftsplanes der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün für das Wirtschaftsjahr 2024 vor. Der Entwurf wurde durch die Betriebsleitung erstellt und im Rahmen des Abstimmungsprozesses mit der Beigeordneten für Wirtschaftsführung, Nina Frense, sowie der Regionaldirektorin, Karola Geiß-Netthöfel, sowie der zuständigen Beigeordneten für Umwelt und Grüne Infrastruktur koordiniert.
Die Verbandsversammlung soll den Plan unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen durch den Haushaltsplan des Regionalverbandes Ruhr beschließen. Der Beratungsprozess umfasst die Vorberatung im Betriebsausschuss am 17. November 2023 und im Verbandsausschuss am 27. November 2023, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung für den 8. Dezember 2023 vorgesehen ist.
Finanzielle Auswirkungen aus dem Wirtschaftplan sind als haushaltsneutral oder haushaltsverbessernd einzustufen, da keine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln erforderlich ist. Ein im Rahmen der Vorlage durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen auf die Planung.
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Beratungsfolge
- 17.11.2023 · 12. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 14.2Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31.12.2022. Beschluss über die Zuführung des Jahresüberschusses 2022 in die Ausgleichsrücklage. Entlastung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün.Zur Vorlage · 14/1208 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31. Dezember 2022. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Abschluss mit einer Bilanzsumme von rund 35,09 Millionen Euro und einem Eigenkapital von etwa 9,35 Millionen Euro festzustellen.
Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss von 1.180.842,00 Euro aus. Es wird beantragt, diesen Betrag der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Dokumentiert ist zudem ein Verlustausgleich in Höhe von rund 11,78 Millionen Euro durch den Regionalverband Ruhr sowie ein RVR-Zuschuss in das eigene Vermögen der Einrichtung in Höhe von etwa 1,60 Millionen Euro.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Entlastung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird angeführt, dass keine zusätzliche Mittelbereitstellung aus dem Haushaltsplan erforderlich ist. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen auf den Beschlussgegenstand.
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Beratungsfolge
- 17.11.2023 · 12. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 15Vorlagen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss
- 15.1Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung NRWZur Vorlage · 14/1352 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat eine Stellungnahme gemäß § 59 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW sowie den Bericht der Märkischen Revision GmbH zur Vorlage gemacht. Gegenstand der Beschlussvorlage ist die Prüfung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2021. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Feststellung des Gesamtabschlusses, die Behandlung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel gemäß § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW behandelt.
Die Vorlage durchläuft den parlamentarischen Prozess, wobei der Verbandsausschuss am 27. November 2023 vorberatend tätig wird, bevor die endgültige Entscheidung in der Verbandsversammlung am 8. Dezember 2023 erfolgt. Aus den bereitgestellten Informationen geht hervor, dass die Vorlage haushaltsneutral ist und keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich macht. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben.
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- 15.2Bericht der Märkischen Revision GmbH des Regionalverbandes Ruhr über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2021Zur Vorlage · 14/1353 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/1353 behandelt den Prüfbericht der Märkischen Revision GmbH über den Gesamtabschluss des Regionalverbandes Ruhr zum 31. Dezember 2021. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte im Juni 2023 beschlossen, für die Prüfung des Abschlusses eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einzusetzen.
Die Ergebnisse der Prüfung liegen nun vor und beinhalten einen nicht modifizierten Bestätigungsvermerk durch die Märkische Revision GmbH. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich diesem Bestätigungsvermerk in seiner Sitzung vom 8. November 2023 angeschlossen. Die Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Gesamtabschluss für das Jahr 2021 bestätigt und die Regionaldirektorin für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 entlastet.
Der Entwurf des Abschlusses wurde durch den Beigeordneten für Wirtschaftsführung aufgestellt und von der Regionaldirektorin bestätigt. Aus der Vorlage gehen keine finanziellen Auswirkungen auf die Haushaltsplanung oder die Bereitstellung von Mitteln hervor. Zudem wurden im Rahmen eines Klima-Checks keine klimarelevanten Auswirkungen festgestellt.
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- 15.3Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022, Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Entlastung der Regionaldirektorin, Frau Karola Geiß-Netthöfel, für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022Zur Vorlage · 14/1354 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 seinen Bericht gemäß § 59 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW vorgelegt. Nach der Überprüfung des von der Verwaltung aufgestellten Jahresabschlusses sowie des Lagebertes für das Jahr 2022 erhob der Ausschuss keine Einwendungen gegen die vorliegenden Unterlagen und billigte diese.
Auf Grundlage dieses Berichts wird der Verbandsversammlung vorgeschlagen, den geprüften Jahresabschluss für das Jahr 2022 förmlich festzustellen. Im Zuge dessen soll auch über die Entlastung der Regionaldirektorin, Karola Geiß-Netthöfel, für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 entschieden werden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine vorbehaltlose Entlastung vor.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen notwendig sind. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen im Zusammenhang mit diesem Beschluss.
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- 16Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 16.1Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Wischlingen GmbH - Abberufung der seitens des RVR bestellten Mitglieder des Verwaltungsrates zum 31.12.2023Zur Vorlage · 14/1317 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) beabsichtigt, die vom Verband bestellten Mitglieder des Verwaltungsrates der Revierpark Wischlingen GmbH zum 31. Dezember 2023 abzuberafen. Grundlage hierfür ist die Kündigung des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft, welche im Dezember 2022 durch den RVR initiiert und im Juni 2023 bestätigt wurde. Da der Vertrag zum Jahresende 2023 ausläuft, entfällt die Grundlage für eine künftige Besetzung des Verwaltungsrates mit Mandaten seitens des RVR. Die Abberufung dient der formalen Umsetzung dieses Vorgangs.
Betroffen von der Abberufung sind Christa Becker-Lettow, Katrin Lögering, Reinhard Ernst Frank und Thomas Holtmann. Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch diesen Schritt keine Auswirkungen auf den Haushalt des Verbandes; eine Nachveranschlagung von Mitteln ist nicht erforderlich. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.
Die Vorlage wird im Verbandsausschuss am 27. November 2023 beraten und steht zur Entscheidung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 8. Dezember 2023 an.
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- 16.2Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages 2022Zur Vorlage · 14/1344 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1344 befasst sich mit der Behandlung des Jahresfehlbetrages für das Haushaltsjahr 2022. Der ausgewiesene Fehlbetrag beläuft sich auf 4.848.083,88 Euro.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, diesen Betrag in gleicher Höhe durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage auszugleichen. Laut den finanziellen Erläuterungen sind hierfür keine Nachveranschlagungen oder die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel erforderlich, wodurch die Maßnahme als haushaltsneutral eingestuft wird.
Im Rahmen des durchgeführten Klima-Checks wurden keine klimarelevanten Auswirkungen festgestellt. Die Vorlage wird im Verbandsausschuss in der Sitzung am 27. November 2023 vorberatend behandelt und steht anschließend der Verbandsversammlung zur Entscheidung in der Sitzung am 8. Dezember 2023 vor.
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- 16.3Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.07.2023 - 30.09.2023 für das Haushaltsjahr 2023 genehmigten HaushaltsüberschreitungenZur Vorlage · 14/1342 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird über die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September 2023 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2023 informiert. Die Berichtsvorlage dient der Kenntnisnahme gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 83 Abs. 2 GO NRW).
Nach den geltenden Regelungen des Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzepts des RVR ist die Entscheidung über überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen an bestimmte Schwellenwerte gebunden. Über Beträge unter einem Eigenanteil von 100.000 Euro entscheidet der Kämmerer, während für Überschreitungen ab dieser Höhe die vorherige Zustimmung der Verbandsversammlung erforderlich ist. Die vorliegende Vorlage gibt Auskunft über die in dem genannten Zeitraum genehmigten Vorgänge.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung notwendig ist, wodurch die Haushaltsneutralität gewahrt bleibt. Ein durchgeführter Klima-Check ergab für die betreffenden Positionen keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 16.4Ausschreibung der Stelle des Regionaldirektors / der RegionaldirektorinZur Vorlage · 14/1369 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll die öffentliche Ausschreibung der Position des Regionaldirektors bzw. der Regionaldirektorin beschließen. Hintergrund dieser Beschlussvorlage ist der Antrag von Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel auf Versetzung in den Ruhestand zum 31. März 2024. Infolgedessen muss die Stelle ab dem 1. April 2024 neu besetzt werden.
Der Verbandsausschuss wird die Vorlage in seiner Sitzung am 27. November 2023 vorberatend behandeln, bevor die Verbandsversammlung am 8. Dezember 2023 über den Beschluss entscheidet. Der Text der Stellenausschreibung liegt dem Beschlussvorschlag als Anlage bei.
Aus finanzieller Sicht sind keine Auswirkungen auf den Haushalt zu erwarten, da keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 16.5Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Erlass Corona- und kriegsbedingter ForderungenZur Vorlage · 14/1398 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über den Erlass von Forderungen gegenüber der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR). Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die zum 31. Dezember 2023 bestehenden Forderungen in Höhe von 949.176,40 Euro zu erlassen und den bestehenden Darlehensvertrag mit der FMR anzupassen. Voraussetzung für diese Maßnahmen ist, dass alle Gesellschafter der Gesellschaft in gleicher oder vergleichbarer Weise agieren.
Hintergrund sind wirtschaftliche Einbußen der FMR, die aus den Einschränkungen während der Corona-Pandemie sowie aus gestiegenen Energiebezugskosten infolge des Ukraine-Krieges resultieren. Da Zuschüsse aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben bisher primär den DAWI-Bereich abdeckten, konnten Schäden im Bereich der Saunabetriebe nicht durch die Gesellschafter ausgeglichen werden, was zu Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern führte.
Der Erlass soll unter Anwendung des NKF-CUIG-Gesetzes erfolgen, welches eine aufwandsneutrale Finanzierung solcher Belastungen im Jahr 2023 ermöglicht. Für den Regionalverband Ruhr entstehen durch die Abschreibung keine Auswirkungen auf das Gesamtergebnis, da der Betrag als kriegs- oder coronabedingter Schaden isoliert werden kann. Die FMR erfährt durch die Ausbuchung der Verbindlichkeiten eine Stärkung der Kapitalrücklage sowie eine Reduzierung von Unterschieden im Handeln der Gesellschafter.
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- 17Fraktionsanträge/Resolutionen
- 18Anfragen und Mitteilungen
- 18.1Anfragen
- 18.1.1Antwort zur Anfrage der AfD-Fraktion: Förderprogramm klimaangepasstes WaldmanagementZur Vorlage · 14/1240-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Antwort der Regionaldirektorin auf die Anfrage der AfD-Fraktion zum Förderprogramm „klimaangepasstes Waldmanagement“ erläutert die finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen des Vorhabens. Zur Verwaltung, Dokumentation und Abstimmung zwischen den Referaten sollen zwei neue Stellen geschaffen werden, was jährliche Kosten in Höhe von 235.000 Euro verursacht.
Hinsichtlich der forstwirtschaftlichen Maßnahmen werden die Mehrkosten für die Neuanlage von Rückegassen als überschaubar eingestuft. Durch die Priorisierung der Naturverjüngung könnten zudem die Kosten für Neuanpflanzungen auf einem vergleichbaren Niveau bleiben oder sinken. Ein Rückgang der Einnahmen aus Ökokonten wird nicht erwartet, da diese bereits vor dem Förderantrag etabliert wurden. Die Kosten für den Rückbau von Entwässerungseinrichtungen werden auf maximal 10.000 Euro pro Jahr geschätzt.
Einschränkungen bei der Holznutzung sind nur in den bereits beschlossenen Prozessschutzflächen vorgesehen. Der Rückbau von Entwässerungsgräben erfolgt projektbezogen, wobei Arbeiten in Hamm und Unna bereits laufen oder geplant sind. Die Zweckbindungsfristen für die Kriterien des Programms variieren zwischen 10 und 20 Jahren. Die weitere Bindung an diese Kriterien ist an die Verfügbarkeit der Fördermittel gekoppelt. Da derzeit keine Anzeichen für eine notwendige Rückzahlung von Fördermitteln vorliegen, werden keine finanziellen Rückstellungen gebildet.
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- 18.1.2Windräder auf landwirtshaftlich genutzten Flächen des RVRZur Vorlage · 14/1357 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ruhrfraktion hat im Regionalverband Ruhr eine Fraktionsanfrage (Drucksache 14/1357) zum Betrieb von Windkraftanlagen auf verpachteten Flächen eingereicht. Die Anfrage, die von Christian Krampitz unterzeichnet wurde, thematisiert die Auswirkungen von Windrädern auf angrenzende landwirtschaftlich genutzte Flächen des Verbandes.
Im Zentrum der Fragen stehen die Anzahl der vorhandenen Windkraftanlagen sowie deren räumliche Nähe zu landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die Fraktion bittet um Auskunft über vergangene Zwischenfälle, entstandene Schäden und die Regelungen zur Haftung der Betreiber, insbesondere im Hinblick auf mögliche Zahlungsunfähigkeiten. Zudem wird nach der Kostenübernahme für den Rückbau von Fundamenten sowie nach der technischen Lebensdauer der Anlagen und deren regelmäßiger Überprüfung gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf ökologischen und vertraglichen Aspekten. Hierzu zählen die Verpflichtungen zur Wiederverwertbarkeit der Komponenten, die Kosten für das Recycling sowie der Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherungen der Betreiber. Abschließend werden Informationen zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen oder standortbezogenen Vorprüfungen bei unterschiedlichen Anlagengrößen angefordert.
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- 18.1.3Zuschüsse an die FreizeitgesellschaftenZur Vorlage · 14/1396 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der AfD hat im Regionalverband Ruhr (RVR) eine Anfrage zu den Zuschüssen an die Freizeitgesellschaften gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die finanzielle Belastung des RVR-Haushaltes durch diese Zuwendungen. Die Fraktion verweist dabei auf einen zusätzlichen Bedarf beim Freizeitzentrum Xanten für die Jahre 2023 und 2024 sowie auf die im Haushaltsentwurf 2024 vorgesehenen Gesellschafterzuschüsse, die sich laut vorliegenden Zahlen zwischen etwa 6,3 Millionen Euro und 6,9 Millionen Euro bewegen. Zusätzlich werden für das Jahr 2024 investive Zuschüsse in einer Höhe von 1,5 bis 2 Millionen Euro aufgeführt.
Die Anfrage befasst sich mit der Frage, wie die Freizeitgesellschaften zur Verbesserung ihrer eigenen Haushaltslage beitragen können. Hierzu wird nach dem Potenzial einer Parkraumbewirtschaftung auf den Flächen der Gesellschaften und des RVR gefragt. Dabei sollen die Anzahl geeigneter Parkplätze, mögliche Einnahmen durch Tagestickets sowie die erforderlichen Investitionen und deren Amortisationsdauer untersucht werden. Des Weiteren bittet die Fraktion um Informationen zum Potenzial einer Erhöhung der Veranstaltungszahlen und einer Ausweitung der Gastronomieöffnungszeiten. Zudem wird nach Maßnahmen gefragt, um künftige Verluste durch Veranstaltungsausfälle, wie im Fall Vonderort, zu verhindern.
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- 18.2Mitteilungen
- –Tischvorlagen
- –Anfrage Die Grünen Zeitplan der ersten Änderung des Regionalplans Ruhr zur Festlegung von WindenergiebereichenZur Vorlage · 14/1400 · Tischvorlage
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Die Fraktion Die Grünen hat im Rahmen der Tischvorlage 14/1400 Informationen zum Zeitplan der ersten Änderung des Regionalplans Ruhr angefragt. Gegenstand der Anfrage ist die Festlegung von Windenergiebereichen. Dies folgt auf einen Beschluss der Verbandsversammlung vom 10. November 2023, mit dem die Regionalplanungsbehörde beauftragt wurde, aufgrund der laufenden zweiten Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW zeitnah einen Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Regionalplans Ruhr vorzubereiten.
Die Anfrage umfasst die Erfragung des Zeitplans sowie der einzelnen Verfahrensschritte des Regionalplanänderungsverfahrens. Ziel ist es, bis zum Jahr 2025 Flächenbeiträge über rechtskräftige Regionalpläne anmelden zu können. Des Weiteren bittet die Fraktion um Auskunft zur Personalausstattung der Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr (RVR). Dabei wird insbesondere nach dem Sachstand bei der Besetzung neu ausgeschriebener Stellen gefragt, deren Schwerpunkt auf der räumlichen Steuerung von Windenergieanlagen liegt. Zudem werden Informationen zum weiteren Verfahren sowie zur parlamentarischen Beteiligung auf Landesebene im Rahmen der LEP-Novelle zum Ausbau erneuerbarer Energien angefordert.
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- –Auswirkungen der Planungen zum Ausbau der A 59 auf den Landschaftspark Duisburg-NordZur Vorlage · 14/1401 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Drucksache 14/1401 hat die Fraktion DIE LINKE eine Anfrage zu den Auswirkungen des geplanten Ausbaus der A 59 auf den Landschaftspark Duisburg-Nord vorgelegt. Hintergrund der Anfrage sind Berichte, wonach durch das Vorhaben der Autobahn GmbH weite Teile des Parks gefährdet oder aufgehoben werden könnten. Der Landschaftspark verfügt seit September 2023 über einen vorläufigen Schutzstatus als Denkmal gemäß dem Denkmalschutzgesetz NRW.
Die Anfrage thematisiert die Beteiligung sowie die Positionierung des Regionalverbandes Ruhr im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens. Zudem wird nach den Auswirkungen der Planungen auf die Rolle des Parks als Standort der Route der Industriekultur gefragt. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft Vorschläge des Planungsbüros Latz + Partner zur Minimierung von Eingriffen, die in der aktuellen Variante nicht berücksichtigt wurden, sowie die Gründe hierfür. Abschließend werden Möglichkeiten erfragt, wie die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Stadt Duisburg und den Parkbetreibern Einfluss auf das Fernstraßen-Bundesamt nehmen kann, um trotz des abgeschlossenen Beteiligungsverfahrens Änderungen an der Planung zu erwirken.
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