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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Genehmigung der Niederschrift
- 1.2Um- und Nachbesetzung in Gremien und Aufsichtsräten
- 2Aktuelles
- –Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 3Vorlagen der Bezirksregierungen
- 4Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 4.1Regionalplan Ruhr für das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr Beschluss zur dritten BeteiligungZur Vorlage · 14/0673 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr plant die Durchführung einer dritten Beteiligungsphase für den Regionalplan Ruhr. Nachdem die ersten beiden Beteiligungsschritte abgeschlossen wurden, bearbeitet die Regionalplanungsbehörde derzeit die Auswertung der rund 8.100 eingegangenen Stellungnahmen aus der zweiten Phase sowie die Überarbeitung der Planunterlagen, der Begründung und des Umweltberichts.
Die dritte Beteiligung soll eingeleitet werden, sobald die Auswertungen abgeschlossen und die Anpassungen am Entwurf vollzogen sind. Der überarbeitete Regionalplanentwurf wird für etwa zwei Monate öffentlich ausgelegt. In den Kreisen und kreisfreien Städten des Verbandsgebiets erfolgt die Auslegung elektronisch, während beim Regionalverband Ruhr neben der Online-Veröffentlichung auch eine Druckfassung bereitgestellt wird. Die Öffentlichkeit sowie betroffene öffentliche Stellen können zu den Änderungen am Planentwurf, der Begründung und dem Umweltbericht Stellung nehmen.
Grund für die erneute Beteiligung sind erwartete inhaltliche Änderungen, die über einfache Anpassungen hinausgehen. Dazu gehört unter anderem die Anpassung der Festlegungen zu Abgrabungsbereichen an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen sowie die Anpassung von Versorgungszeiträumen. Für die Durchführung dieses Verfahrensschritts sind keine zusätzlichen finanziellen Mittel erforderlich.
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- 4.2(ohne Titel)
- 4.37. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil - zur Änderung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) mit bergbaulicher Zweckbindung in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt Hamm sowie Änderung des textlichen Ziels 12 (2) - Feststellungsbeschluss -Zur Vorlage · 14/0694 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die 7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil. Gegenstand der Beschlussvorlage 14/0694 ist die Umwidmung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen mit bergbaulicher Zweckbindung in einen Allgemeinen Siedlungsbereich auf dem Gebiet der Stadt Hamm sowie eine Änderung des textlichen Ziels 12 (2).
Die Planung dient dazu, die regionalplanerischen Voraussetzungen für die städtebauliche Umstrukturierung der ehemaligen Bergwerksflächen Heinrich Robert in den Stadtteilen Hamm Pelkum und Hamm Herringen zu schaffen. Die Stadt Hamm hatte die entsprechende Änderung bereits im September 2021 beantragt. Im Zuge des Aufstellungsverfahrens wurden Stellungnahmen von der Öffentlichkeit sowie von betroffenen öffentlichen Stellen eingeholt. Die Regionalplanungsbehörde empfiehlt, die eingegangenen Anregungen und Bedenken zurückzuweisen und den Erwiderungsvorschlägen zu folgen.
Mit dem beantragten Feststellungsbeschluss soll die Änderung des Regionalplans offiziell bestätigt werden, damit die Regionalplanungsbehörde die Anpassung der Landesplanungsbehörde anzeigen kann. Für den Haushalt ergeben sich aus dieser Vorlage keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder notwendigen Nachveranschlagungen.
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Hauptdokument|20220725093016-2|20220725093015-0|20220725093016-1
- 4.4Änderungsverfahren 03a BO des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr Einvernehmensherstellung nach § 41 Abs. 3 LPlGZur Vorlage · 14/0700 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über die Erteilung des Einvernehmens zum Änderungsverfahren 03a BO des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr. Auf Basis von § 41 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen ist für dieses Verfahren die Zustimmung des RVR erforderlich.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass sich die Verbandsversammlung der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde vom 30. Juni 2022 anschließt. In dieser Stellungnahme wird bestätigt, dass das geplante Änderungsverfahren im Einklang mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr steht. Durch diese Entscheidung soll das notwendige Einvernehmen zwischen der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr und dem Regionalverband Ruhr hergestellt werden.
Die Vorlage umfasst verschiedene Planunterlagen, darunter Umweltberichte sowie zeichnerische Festlegungen zum Änderungsverfahren. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass das Verfahren haushaltsneutral ist und keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich macht. Die Bearbeitung der Vorlage erfolgt im Referat unter der Leitung von Michael Bongartz.
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Hauptdokument|20220726102012-0|20220726102012-1|20220726102012-2|20220726102012-3|20220726102013-4|20220726102014-5
- 4.5Zielabweichungsverfahren nach § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 16 LPlG NRW vom Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil - auf dem Gebiet der Stadt Werne, ehemaliges ZechengeländeZur Vorlage · 14/0701 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über ein Zielabweichungsverfahren gemäß dem Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen beraten. Gegenstand der Beschlussvorlage 14/0701 ist die Abweichung von den Zielen des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil. Konkret geht es um eine Fläche auf einem ehemaligen Zechengelände in der Stadt Werne.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Festlegung „Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ für ein etwa 5,7 Hektar großes Gebiet aufzuheben. Ziel ist die Umsetzung der 44. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Werne, die eine Sonderbaufläche für ein Wassersport- und Forschungszentrum vorsieht. Durch diese Änderung soll die kommunale Bauleitplanung an die Vorgaben der Raumordnung angepasst werden.
Die Regionalplanungsbehörde beabsichtigt, das Verfahren einzuleiten, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung raumordnerisch als vertretbar eingestuft wird. Im Zuge des Beteiligungsverfahrens wurden 21 Stellen angehört; die Behörde hat die vorgetragenen Bedenken in die weitere Planung einbezogen. Ein Einvernehmen mit der Stadt Werne sowie den beteiligten öffentlichen Stellen wurde bereits hergestellt. Finanzielle Auswirkungen für den Verband werden durch das Vorhaben nicht erwartet.
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Hauptdokument|20220727154558-0|20220727154558-1|20220727152639-2|20220727152640-3|20220727152641-4|20220727152642-5|20220727160053-0
- 4.690. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) auf dem Gebiet der Stadt Duisburg (Alt-Homberg) Veranlassung der BekanntmachungZur Vorlage · 14/0702 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird darüber informiert, dass die Landesplanungsbehörde die Bekanntmachung der 90. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) auf dem Gebiet der Stadt Duisburg (Alt-Homberg) veranlassen wird. Die Veröffentlichung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen.
Grundlage für diesen Vorgang ist ein Feststellungsbeschluss, den der Regionalrat in seiner Sitzung am 1. April 2022 einstimmig gefasst hat. Im Anschluss an diesen Beschluss wurde die Änderung der Landesplanungsbehörde zur Rechtsprüfung vorgelegt. Die Prüfung ergab keine Einwendungen gegen die vorliegende Planung. Mit dem Erlass der Bekanntmachung im Landesgesetzblatt wird die 90. Änderung des Regionalplans rechtskräftig.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind laut der Berichtsvorlage keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich. Die Maßnahme ist für den Haushalt neutral.
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- 5Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 6Fraktionsanträge
- 6.1Antrag der AfD im Ruhrparlament zur Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr, Abschluss des Verfahrens der Zweiten AnhörungZur Vorlage · 14/0672 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr einen Antrag zur Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr vorgelegt. Der Antrag fordert, das Verfahren auf Grundlage der Auswertung der Stellungnahmen aus dem zweiten Beteiligungsverfahren unverzüglich abzuschließen und den finalen Entwurf des Plans den Gremien des Regionalverbandes im Herbst vorzulegen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Streichung des Kapitels „5.4 Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze“ aus dem Entwurf. Dies wird mit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 3. Mai 2022 begründet. Bis eine Neuregelung dieses Kapitels erfolgt, sollen die bisherigen Festsetzungen für Abgrabungsbereiche in den rechtskräftigen Regionalplänen weiterhin gültig bleiben.
Zudem wird die Verwaltung dazu aufgefordert, die Umsetzung des Feststellungsbeschlusses zum Regionalplanentwurf in der Verbandsversammlung am 9. Dezember 2022 sicherzustellen. Die Begründung des Antrags weist darauf hin, dass eine weitere Verzögerung durch ein mögliches drittes Beteiligungsverfahren die kommunale Entwicklung und Investitionsprojekte beeinträchtigen könnte. Zudem wird die rechtliche Sicherheit im Hinblick auf die Landesentwicklungspläne (LEP NRW) als Argument angeführt, um weitere Unwägbarkeiten zu vermeiden.
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- 7Anfragen und Mitteilungen
- 7.1Anfragen
- 7.2Mitteilungen
- 7.2.1Entwicklungs- und Vermarktungskonzept Regionale KooperationsstandorteZur Vorlage · 14/0722 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat mit der Vorlage 14/0722 einen Entwurf für ein Entwicklungs- und Vermarktungskonzept der regionalen Kooperationsstandorte vorgelegt. Grundlage ist der Beschluss der Verbandsversammlung vom 25. Juni 2021, ein Flächenportfolio von insgesamt 1.260 Hektar auf 24 Standorten für die Ansiedlung von Betrieben ab einer Größe von mindestens fünf Hektar planerisch zu sichern.
Das vorliegende Entwicklungskonzept konkretisiert den Umsetzungsprozess dieser Standorte. Dabei sollen vorrangig Flächen berücksichtigt werden, für die ein Interesse an einer zeitnahen Entwicklung besteht. In Abstimmung mit der Business Metropole Ruhr (BMR) wurde zudem ein Vermarktungskonzept erstellt. Dieses sieht eine Profilierung der 24 Standorte für bestimmte Branchen sowie die Konzeption und Umsetzung einer Dachmarke durch entsprechende Marketingmaßnahmen vor.
Bevor die Entwürfe der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden, ist im Herbst eine Beratung mit den beteiligten Kommunen vorgesehen. Die Vorlage weist keine Auswirkungen auf den Haushalt aus, da keine Nachveranschlagung erforderlich ist.
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- 7.2.2Ersetungsantrag der Fraktion Die Linke Entwicklungs- und Vermarktungskonzept Regionale Kooperationsstandorte - Ansprüche an die städtebauliche QualitätZur Vorlage · 14/0737-1 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/0737-1 fordert die Fraktion Die Linke eine Präzisierung der Beurteilungsmaßstäbe für das Entwicklungs- und Vermarktungskonzept der regionalen Kooperationsstandorte. Die Verwaltung soll im Zuge der weiteren Umsetzung, in Zusammenarbeit mit der Business Metropole Ruhr GmbH und den Kommunen, die Kriterien für diese Kooperationen weiter schärfen.
Dabei sollen insbesondere Maßstäbe aus der Charta Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr sowie aus dem Handlungsprogramm zum Regionalplan stärker in die Darstellung der städtebaulichen Qualitäten und in künftige raumordnerische Verträge einfließen. Der Antrag sieht vor, das Kapitel zu den Kooperationskriterien um Aspekte wie Klimaschutz, Klimaanpassung, Resilienz sowie eine sparsame Energienutzung – beispielsweise durch Gebäude nach GEG- oder KfW-100-Standard – zu ergänzen. Zudem soll die Verpflichtung der Kommunen zur Umsetzung regionaler Ziele in städtebaulichen Verträgen konkretisiert werden.
Zusätzlich wird die Verwaltung gebeten, den Planungsausschuss bei dessen nächster Sitzung über die Inhalte der raumordnerischen Verträge zu informieren. Die Begründung des Antrags verweist auf die Angleichung des Entwicklungskonzepts an bestehende regionale Grundsatzpapiere. Finanzielle Auswirkungen werden durch den Antrag nicht verursacht.
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- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 8Vorlagen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen
- 8.1Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2021 - Business Metropole Ruhr GmbHZur Vorlage · 14/0667 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Business Metropole Ruhr GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 festzustellen. Damit einhergehend sollen die Verwendung des Jahresergebnisses beschlossen sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats beschlossen werden.
Der Jahresabschluss wurde von der ETL AG, Essen, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Im Berichtsjahr 2021 belief sich der Gesellschafterzuschuss auf rund 3,2 Millionen Euro, während ein Jahresfehlbetrag von etwa 3,04 Millionen Euro ausgewiesen wurde. Es ist beabsichtigt, diesen Fehlbetrag der Kapitalrücklage zu entnehmen. Zudem erhielt die Gesellschaft Fördermittel für Projekte in Höhe von rund 941.000 Euro.
Die Geschäftstätigkeit war im Berichtsjahr weiterhin durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt, was unter anderem zur verstärkten Nutzung digitaler Formate und zur Anpassung der Teilnahme an Fachmessen führte. Während die ExpoReal unter Auflagen realisiert werden konnte, wurde von einer Teilnahme an der MIPIM abgesehen. Die Gesellschaft beschäftigte im Durchschnitt 32 Mitarbeitende. Für den Haushalt ergeben sich aus diesem Abschluss keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen oder Nachveranschlagungen.
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- 8.2Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2021 - Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbHZur Vorlage · 14/0668 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen. Der Jahresabschluss wurde von der Märkischen Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung, wobei die Gesellschaft ihre Aufgaben sowie den öffentlichen Zweck erfüllt hat.
Die Bilanzsumme der Gesellschaft stieg im Berichtsjahr um 322.000 Euro auf insgesamt 2.512.000 Euro an. Das Eigenkapital erhöhte sich um 417.000 Euro auf 868.000 Euro. Das Rohbetriebsergebnis belief sich im Jahr 2021 auf 181.000 Euro, verglichen mit 410.000 Euro im Vorjahr. Dieser Wert setzt sich im Wesentlichen aus Umsatzerlösen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten zusammen. Im Durchschnitt waren im Berichtszeitraum zwei Arbeitnehmer beschäftigt. Aus der Beschlussvorlage geht hervor, dass durch die Feststellung des Jahresabschlusses keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen für den Regionalverband Ruhr erforderlich sind.
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- 8.3Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2021 - Revierpark Gysenberg Herne GmbHZur Vorlage · 14/0669 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/0669 wird der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr vorgeschlagen, den Jahresabschluss der Revierpark Gysenberg Herne GmbH zum 31. Dezember 2021 festzustellen. Die Vorlage sieht vor, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2021 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 2.354,5 T€ ab, welcher der Kapitalrücklage entnommen werden soll. Im Berichtsjahr erhielt die Gesellschaft Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 1.794,5 T€, wovon 730,7 T€ auf einen Corona-Sonderzuschuss entfallen. Zusätzlich wurden Pandemiehilfen in Höhe von 1.256,9 T€ durch die Gesellschafter bereitgestellt.
Die Prüfung der Jahresabschlüsse erfolgte durch die Märkische Revision GmbH mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Bericht bestätigt, dass die Gesellschaft ihre übertragenen Aufgaben sowie den öffentlichen Zweck im Berichtsjahr ordnungsgemäß erfüllt hat. Im Jahr 2021 war das Unternehmen mit durchschnittlich 60 Mitarbeitenden beschäftigt.
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- 8.4Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2021 - Ruhr Tourismus GmbHZur Vorlage · 14/0670 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Ruhr Tourismus GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der HLB Auditteam Dortmund AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Es wurden keine Sachverhalte festgestellt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sprechen. Das Geschäftsjahr schloss mit einem Bilanzverlust von 4.395,4 T€ ab, welcher aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll. Dem gegenüber stand ein Gesellschafterzuschuss in Höhe von 3.529,0 T€, der einen Corona-Sonderzuschuss von 900,0 T€ enthielt.
Die wirtschaftliche Entwicklung war durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie geprägt, was sich insbesondere bei den Verkaufszahlen der RTC-Karten im Vergleich zu 2019 deutlich bemerkbar machte. Trotz dieser Umstände konnte das Leistungsniveau durch die bereitgestellten Mittel und Fördermittel aufrechterhalten werden. Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich 49 Mitarbeitende. Für den Vorlagentext ist vermerkt, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung aus dem Haushalt des Regionalverbands Ruhr erforderlich ist.
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- 8.5Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2021 - AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - AGR GmbHZur Vorlage · 14/0677 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR GmbH) ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 festzustellen. Damit einhergehend sollen die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates beschlossen werden.
Der Jahresabschluss wurde von der ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung oder den wirtschaftlichen Verhältnissen. Im Berichtsjahr 2021 erzielte die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von rund 21,07 Millionen Euro, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahreswert von etwa 11,87 Millionen Euro darstellt. Von diesem Ergebnis sollen 17,51 Millionen Euro in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt und 3,55 Millionen Euro an den Gesellschafter ausgeschüttet werden.
Die Anzahl der Beschäftigten sank zum Stichtag 2021 auf 285 Personen im Vergleich zu 293 Mitarbeitenden im Vorjahr. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch die Feststellung des Jahresabschlusses keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen aus dem Haushaltsplan erforderlich sind.
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- 8.6Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2021 - Kultur Ruhr GmbHZur Vorlage · 14/0678 · Beschlussvorlage
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In der Beschlussvorlage 14/0678 geht es um die Feststellung des Jahresabschlusses der Kultur Ruhr GmbH zum 31. Dezember 2021. Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der ECOVIS Audit AG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf eine Unregelmäßigkeit in der Geschäftsführung. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben sowie den öffentlichen Zweck im Berichtsjahr erfüllt.
Finanziell schloss das Jahr 2021 mit einem Jahresfehlbetrag von 1.267,2 T€ ab, nachdem im Vorjahr ein Jahresüberschuss von 2.506,9 T€ erzielt worden war. Der Fehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Im Berichtszeitraum wurden Gesellschaftsanteile in Höhe von 19.174,0 T€ als Zuschüsse erhalten. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 beschäftigte die Gesellschaft 68 Arbeitnehmer. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen für den Haushalt erforderlich sind.
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- 8.7Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2021 - Maximilianpark Hamm GmbHZur Vorlage · 14/0679 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll die Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Maximilianpark Hamm GmbH ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 festzustellen. Damit verbunden sind die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2021 weist einen Jahresfehlbetrag von rund 2,48 Millionen Euro aus, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahresfehlbetrag von 2,22 Millionen Euro darstellt. Der Ausgleich erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von etwa 2,47 Millionen Euro. Ein verbleibender Bilanzverlust von 29,8 Tausend Euro wird vollständig vom RVR getragen. Die Prüfung des Abschlusses durch die KOMTAX Wirtschaftsprüfung GmbH erfolgte mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Im Berichtszeitraum beliefen sich die Corona-bedingten Mehrbedarfe auf 263,7 Tausend Euro. Zur Unterstützung wurden Sonderzuschüsse durch den RVR sowie die Stadt Hamm bereitgestellt. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 73 Mitarbeiter. Aus finanzieller Sicht ist laut der Vorlage keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel erforderlich, da die Auswirkungen haushaltsneutral sind.
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- 8.8Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2021 - Umweltzentrum Westfalen GmbHZur Vorlage · 14/0681 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird ersucht, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Umweltzentrum Westfalen GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 festzustellen. Damit verbunden ist die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung und den Verwaltungsrat.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüferin Birreg Aufdemkamp geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Im Berichtsjahr 2021 erwirtschaftete die Gesellschaft einen Jahresüberschuss in Höhe von 35,9 Tausend Euro, nachdem im Vorjahr ein Überschuss von 64,9 Tausend Euro ausgewiesen wurde. Die Finanzierung der Gesellschaft umfasste im genannten Zeitraum Zuschüsse in Höhe von 420 Tausend Euro. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, den Überschuss auf das neue Rechnungskonto vorzutragen.
Hinsichtlich der Personalstruktur beschäftigte die GmbH zum Stichtag 31. Dezember 2021 insgesamt 13 Mitarbeiter, während im Vorjahr noch 15 Beschäftigte verzeichnet wurden. Aus den finanziellen Auswirkungen der Vorlage ergeben sich keine Notwendigkeiten für eine Nachveranschlagung oder eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsplan des Regionalverbands.
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- 8.9Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2021 - Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbHZur Vorlage · 14/0689 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll die Vertreter der Gesellschafterversammlung der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Der Bericht der Wirtschaftsprüferin Birgit Aufdemkamp bescheinigt dem Abschluss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung oder der wirtschaftlichen Verhältnisse. Der Geschäftsverlauf wird als stabil bewertet, wobei die vereinbarte Pacht im Berichtsjahr gezahlt wurde.
Das Jahr 2021 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 6.100 Euro ab, was eine Verringerung gegenüber dem Vorjahreswert von 26.600 Euro bedeutet; der Betrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Es wurden keine Gesellschafterzuschüsse abgerufen. Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtszeitraum einen Mitarbeiter. Für den Haushalt des Regionalverbandes ergeben sich aus diesem Abschluss keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder Notwendigkeiten für Nachveranschlagungen.
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- 8.10Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2021 - Freizeitzentrum Xanten GmbHZur Vorlage · 14/0690 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Feststellung des Jahresabschlusses der Freizeitzentrum Xanten GmbH zum 31. Dezember 2021. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung ermächtigt, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung sowie dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen.
Der Abschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Es wurden keine Sachverhalte festgestellt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung oder die wirtschaftlichen Verhältnisse sprechen. Das Geschäftsjahr 2021 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 405,9 Tausend Euro ab, welcher durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen wird.
Aufgrund einer Schließung in der ersten Jahreshälfte konnten die ursprünglichen Planansätze nicht gehalten werden. In den Sommermonaten wurden jedoch in verschiedenen Betriebsbereichen – mit Ausnahme des Naturbadens – Umsatzsteigerungen erzielt, was auf gute Witterungsbedingungen und einen Nachholbedarf der Gäste zurückzuführen ist. Durch die Anwendung von Kurzarbeit wurden zudem Kosteneinsparungen realisiert. Ein Teil der im Vorjahr erhaltenen Corona-Sonderzuschüsse wird im Jahr 2022 zurückerstattet. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 53 Mitarbeiter. Die Vorlage führt aus, dass keine zusätzlichen finanziellen Mittel aus dem Haushaltsplan des Verbandes erforderlich sind.
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- 8.11Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2021 - TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbHZur Vorlage · 14/0699 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll die Vertretung in der Gesellschafterversammlung der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 ermächtigen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der Märkischen Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Für das Jahr 2021 wird ein Jahresüberschuss von 33,7 Tausend Euro ausgewiesen, nachdem im Vorjahr ein Jahresfehlbetrag von 1,7 Tausend Euro vorlag. Diese Zahlen beinhalten Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 100 Tausend Euro. Es ist vorgesehen, den Gewinnvortrag auf neue Rechnung zu übertragen.
Bezüglich der Personalsituation wird dokumentiert, dass zum Stichtag 31. Dezember 2021 keine Arbeitnehmer beschäftigt waren, im Vergleich zu einer Person im Vorjahr. Die Vorlage stellt fest, dass für diesen Vorgang keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung aus dem Haushaltsplan des Regionalverbandes Ruhr erforderlich ist, sodass die Maßnahme haushaltsneutral bleibt.
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- 8.12Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2021 - IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbHZur Vorlage · 14/0704 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Vertreter in der Gesellschaftversammlung der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. Die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ohne Feststellung von Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung oder den wirtschaftlichen Verhältnissen.
Das Unternehmen schloss das Berichtsjahr mit einem Jahresfehlbetrag von 2.133 T€ ab, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahresfehlbetrag von 1.209 T€ darstellt. Dieser Anstieg resultiert aus der Zunahme des operativen Geschäftes bei bestehenden linearen Zuschüssen. Der Fehlbetrag soll durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden. Die Gesellschafterzuschüsse beliefen sich im Berichtsjahr auf insgesamt 2.851,9 T€, wovon 1.530,6 T€ vom Regionalverband Ruhr stammen. Die Mitarbeiterzahl stieg von neun im Vorjahr auf 14 Personen zum Stichtag 31. Dezember 2021 an. Für die Umsetzung der Vorlage sind keine zusätzlichen haushaltsmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich.
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- 8.13Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2021 - Revierpark Wischlingen GmbHZur Vorlage · 14/0705 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Revierpark Wischlingen GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen.
Der Wirtschaftsprüfer, die Märkische Revision GmbH, hat am 10. Mai 2022 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk abgegeben. Im Prüfbericht wurde angemerkt, dass der Jahresabschluss sowie der Lagebericht nicht innerhalb der vertraglich vorgesehenen Frist von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufgestellt wurden. Es liegen jedoch keine Erkenntnisse vor, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung oder die wirtschaftlichen Verhältnisse sprechen. Die Gesellschaft hat ihre übertragenen Aufgaben und den öffentlichen Zweck im Berichtsjahr erfüllt.
Finanziell weist die Gesellschaft einen bereinigten Jahresfehlbetrag von 734,3 Tausend Euro aus, verglichen mit einem Fehlbetrag von 7,5 Tausend Euro im Vorjahr. Grund hierfür sind Corona-bedingte Mehrbedarfe in Höhe von rund 1.490,5 Tausend Euro. Die Gesellschafter leisteten Zuschüsse in Höhe von etwa 988,3 Tausend Euro, wovon der Regionalverband Ruhr (RVR) rund 494,1 Tausend Euro übernahm. Der nicht gedeckte Bedarf wurde durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 52 Mitarbeiter. Für die Vorlage sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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- 8.14Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2021 - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH und ihre BetriebsstättenZur Vorlage · 14/0709 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird gebeten, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss weist für das Geschäftsjahr 2021 einen Fehlbetrag von 6.522,4 T€ aus, welcher durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll. Im Berichtsjahr wurden Regelzuschüsse der Gesellschafter in Höhe von 4.448,0 T€ geleistet. Zur Kompensation von Pandemiefolgen flossen zudem Sonderzuschüsse in Höhe von 2.226,3 T€ sowie projektbezogene Investitionszuschüsse in Höhe von 1.426,4 T€. Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft war im Berichtsjahr durch behördliche Schließungen der Betriebsstätten geprägt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH hat den Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft. Das Prüfungsurteil enthält einen Hinweis auf eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgrund einer angespannten Liquiditätssituation, sofern keine ausreichenden Zuschüsse durch die Gesellschafter bereitgestellt werden. Bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung wurden keine Sachverhalte festgestellt, die gegen eine ordnungsgemäße Führung sprechen. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 282 Arbeitnehmer.
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- 8.15Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Änderung der Gesellschaftsverträge der RZR II Herten GmbH sowie der LAMBDA Gesellschaft für Gastechnik mbHZur Vorlage · 14/0675 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll die Änderung der Gesellschaftsverträge der RZR II Herten GmbH sowie der LAMBDA Gesellschaft für Gastechnik mbH beschließen. Im Zentrum der Vorlage steht die Anpassung des Unternehmensgegenstandes gemäß § 2 Abs. 1 beider Gesellschaften. Die Neufassung soll Tätigkeiten im Bereich des Klimaschutzes und der Nutzung erneuerbarer Energien explizit verankern. Zudem ist eine Änderung der Firmierung der LAMBDA Gesellschaft für Gastechnik mbH vorgesehen, die künftig unter dem Namen „LAMBDA Gesellschaft für Klimaschutz und regenerative Energien mbH“ firmieren soll.
Diese Anpassungen sollen die unternehmerischen Handlungen der Gesellschaften stärker an den strategischen Zielen des Regionalverbandes zur Energieeffizienz, zum Klimaschutz und zur Kreislaufwirtschaft ausrichten. Da es sich um wesentliche Änderungen handelt, ist ein Anzeigeverfahren beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen erforderlich. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bestätigung durch das zuständige Ministerium. Aus finanzieller Sicht ergeben sich aus der Vorlage keine Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 8.16Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Überplanmäßige Mittelbereitstellung 2022Zur Vorlage · 14/0683 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wird über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Freizeitgesellschaften im Jahr 2022 beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Erhöhung der Gesellschafterzuschüsse um insgesamt 674.000 Euro vor. Die Deckung dieser Mehraufwendungen soll durch Einsparungen im allgemeinen Personalkostenbudget des Verbandes sichergestellt werden.
Die Notwendigkeit der Aufstockung ergibt sich aus verschiedenen finanziellen Entwicklungen bei den beteiligten Gesellschaften. Bei der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr GmbH (FMR) besteht Bedarf zur Deckung eines Bilanzverlustes in der Betriebsstätte Vonderort sowie aufgrund höherer Energiekosten in Nienhausen infolge bestehender Gaslieferverträge. Für die Revierpark Wischlingen GmbH sind höhere Corona-bedingte Schäden als ursprünglich veranschlagt zu erwarten. Beim Freizeitzentrum Xanten GmbH wird eine mögliche Nachzahlung aus einer Betriebsprüfung im sechsstelligen Bereich prognostiziert, wobei der Anteil des RVR etwa 225.000 Euro betragen könnte. Zudem sind beim Maximilianpark Hamm GmbH die Deckung von Verlustvorträgen sowie Corona-bedingte Schäden vorgesehen.
Ein Ausblick auf die kommenden Jahre deutet darauf hin, dass auch in den Haushaltsplanungen ab 2023 Anpassungen der Zuschüsse notwendig sein könnten. Faktoren wie die Energiekrise sowie anstehende Finanzierungsfragen bei Projekten wie der IGA 2027 oder der Glörtalsperre GmbH werden als potenzielle Belastungen aufgeführt.
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- 8.17Masterplan Mittelstand und Handwerk Hier: Sachstand und weiteres VorgehenZur Vorlage · 14/0706 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung hat den Sachstandsbericht zur Erarbeitung des Masterplans Mittelstand und Handwerk zur Kenntnis genommen und dem weiteren Vorgehen zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2023 einen Vorschlag zur Bereitstellung der erforderlichen Personal- und Sachmittel zu unterbreiten sowie regelmäßig über den Projektfortschritt zu berichten.
Ziel des Masterplans ist die fachliche Bewertung der Belange von Mittelstand und Handwerk für die Regionalentwicklung der Metropole Ruhr. Die Erarbeitung erfolgt in Kooperation mit den Handwerkskammern Düsseldorf, Münster und Dortmund sowie weiteren Akteuren aus Wirtschaftsförderung und Wissenschaft. Zu den thematischen Schwerpunkten gehören Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Flächenbedarf, Planungsrecht, Bildung und Innovation.
Der weitere Prozess umfasst die Beauftragung eines externen Beratungsunternehmens zur Durchführung einer Struktur- und Potenzialanalyse. Auf Basis dieser Ergebnisse sollen bis zum Jahr 2026 Handlungsempfehlungen und Maßnahmen entwickelt werden. Die Koordination übernimmt das Referat Regionalentwicklung unter Einbeziehung der Fachreferate für Mobilität, Bildung und Soziales sowie Klima und Umweltschutz. Eine anteilige Mitfinanzierung durch die Handwerkskammern ist vorgesehen.
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- 8.18Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH - Finanzierung der Sanierung der Zufahrtstraße zur K10Zur Vorlage · 14/0708 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll über die Bereitstellung von investiven Zuschüssen in Höhe von 873.000 Euro entscheiden. Dieser Betrag ist für die Stadt Breckerfeld bestimmt, um die erweiterte Sanierung der Zufahrtsstraße zur K10 am Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre anteilig mitzufinanzieren. Die Summe entspricht dem Gesellschafteranteil des Regionalverbands Ruhr (RVR) von 53 Prozent an der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH.
Die Zufahrtsstraße ist für den regionalen Freizeitverkehr maßgeblich und weist derzeit Mängel bei der Verkehrssicherheit auf, insbesondere durch Engstellen und Verkehrsbehinderungen in den Sommermonaten. Ein geotechnisches Gutachten ergab zudem, dass die ursprüngliche Sanierungsplanung aufgrund mangelnder Standsicherheit des Baugrunds angepasst werden muss. Dies führt zu einem veränderten Finanzbedarf für das Projekt.
Nach der Untersuchung verschiedener Bauvarianten wurde unter den Gesellschaftervertretern die Empfehlung für eine spezifische Ausbauform ausgesprochen, welche die Erweiterung von Ausweichstellen und die Einrichtung eines Fußweges vorsieht. Die Kostenplanung basiert auf dem Stand von Ende 2021, wobei aktuelle Preissteigerungen noch nicht berücksichtigt sind.
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- 8.19Manifesta 16 Ruhr gGmbH
- 8.19.1Antwort der Verwaltung - Zum Ergänzungsantrag zu Drucksache Nr. 14/0321-1 Manifesta 2026 – Beschluss zur Gründung der Durchführungsgesellschaft 'Manifesta 16 Ruhr gGmbH' Ergänzungen zur VertragsgestaltungZur Vorlage · 14/0341-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zur Gründung der Durchführungsgesellschaft „Manifesta 16 Ruhr gGmbH“ für das Projekt Manifesta 2026 eine Stellungnahme vorgelegt. Ein Bestandteil des Gesellschaftervertrags wird eine Anlage zu den Dienstleistungen der IFM sein, die ein pauschales Honorar von 1,26 Millionen Euro für Markenrechte, operative Leistungen sowie die Bereitstellung der Geschäftsführung und fünf Abteilungsleitungen umfasst.
Für die Personalkosten sind im Jahr 2022 bis zu 20.000 Euro und für das Jahr 2023 etwa 45.000 Euro für Positionen wie die Generalkoordination und Pressearbeit geplant. Der inhaltliche Prozess beginnt mit Workshops unter Einbeziehung von Expertinnen, Experten sowie Vertretern der Städte Duisburg, Essen, Bochum und Dortmund sowie des Regionalverbands Ruhr. Auf Basis von Forschungsstudien soll ab 2023 das künstlerische Konzept entwickelt werden.
Das Budget für die künstlerische Arbeit beläuft sich auf 1,6 Millionen Euro, ergänzt durch 350.000 Euro für Bildung und Vermittlung. Ein Mindestgesamthaushalt von rund 6,5 Millionen Euro soll durch die Akquise von Drittmitteln erhöht werden. Zudem wird eine Zusammenarbeit mit der IGA 2027 angestrebt, wobei ein Sitz im Kuratorium sowie die mögliche Fortführung von Projekten geprüft werden. Ein Austausch mit der Region Barcelona soll über bestehende Netzwerke erfolgen.
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- 8.19.2Manifesta 16 Ruhr gGmbH - Sachdarstellung zur Manifesta 16 und Bestellung von Vertreter*innen in den AufsichtsratZur Vorlage · 14/0710 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll die Sachdarstellung zur Manifesta 16 Ruhr gGmbH zur Kenntnis nehmen und Vertreter für den Aufsichtsrat bestellen. Die Bestellung der Vertreter ist mit dem Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister vorgesehen.
Der Gründungsprozess der Gesellschaft, der ursprünglich für den 1. Januar 2022 geplant war, verzögerte sich aufgrund von Abstimmungsgesprächen zum Gesellschaftsvertrag sowie zur Klärung steuerrechtlicher Fragen. Das Finanzamt Essen-Süd hat bestätigt, dass der Entwurf des Gesellschaftsvertrages die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt. Die Finanzierung durch den RVR soll über einen Gesellschafterzuschuss in Höhe von einer Million Euro erfolgen, der der Kapitalrücklage zugeführt wird.
Das geplante Mindestbudget der Manifesta 16 beläuft sich auf rund 6,5 Millionen Euro. Von diesem Betrag sind bereits 5,3 Millionen Euro durch Zusagen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie verschiedener Stiftungen, darunter die RAG-Stiftung und die e.on Stiftung, gesichert oder beantragt. Eine Differenz von etwa 638.000 Euro soll bis zur Biennale durch die Einwerbung weiterer Drittmittel geschlossen werden; andernfalls ist eine Erhöhung des Eigenanteils des RVR möglich.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus zwölf Mitgliedern, wovon sechs durch den RVR entsandt werden. Eines dieser Mandate ist für die Regionaldirektorin des RVR oder eine von ihr vorgeschlagene Person vorgesehen, die beim Verband beschäftigt ist.
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- 8.19.3PLATZHALTER: Manifesta 16 Ruhr gGmbH - Bestellung einer Gründungsgeschäftsführung
- 9Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 9.2Freizeit- und Tourismuskonzept für die Metropole Ruhr Hier: Entwurf Endbericht und weiteres VorgehenZur Vorlage · 14/0661 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll den Endbericht zum Freizeit- und Tourismuskonzept für die Metropole Ruhr beschließen und die Verwaltung beauftragen, diesen Bericht den Kommunen sowie relevanten Akteuren bekannt zu machen. Zudem wird die Erarbeitung einer Umsetzungsstrategie beantragt. Diese Strategie soll Piloträume identifizieren, konkrete Maßnahmen und Priorisierungen festlegen, Zeitpläne sowie Förderprogramme aufzeigen und die beteiligten Kommunen in den Prozess einbeziehen.
Das Konzept basiert auf einer Bestandsanalyse der regionalen Infrastruktur und identifiziert insgesamt 65 räumliche Schwerpunkte, sogenannte Hotspots. Davon werden 18 als touristische Hotspots eingestuft, die überregional und international wirken, während 36 regionale touristische Hotspots primär Besucher aus der Metropole Ruhr und den Nachbarregionen ansprechen. Die thematische Ausrichtung der Hotspots erfolgt über sechs Leitthemen, darunter Industriekultur, Sport, Stadtzentrum sowie Natur- und Urbane Erholung, ergänzt durch die Themen Radverkehr und Veranstaltungen.
Für das weitere Vorgehen ist eine vertiefende Betrachtung der einzelnen Hotspots vorgesehen, die Analysen zu Stärken, Schwachstellen und Handlungsansätzen umfasst. Die Umsetzung soll sich zunächst auf ausgewählte Piloträume konzentrieren, insbesondere im Zusammenhang mit der IGA 2027, dem Naturpark Hohe Mark, der Haldenlandschaft sowie Gewässern zur Freizeitnutzung.
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- 10Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 11Vorlagen aus dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz
- 11.1Charta Grüne InfrastrukturZur Vorlage · 14/0719 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Charta Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr als freiwillige Selbstverpflichtung der Region für die zukünftige Entwicklung der grünen Infrastruktur beschließen. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) beauftragt, eine Strategie zur Umsetzung der Charta zu erarbeiten. Die Umsetzung soll im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben und der Haushaltsplanung des RVR erfolgen, wobei zusätzlich Fördermittel auf Landes- und Bundesebene angeworben werden können.
Die Charta dient als strategisches Instrument für die Stadt- und Regionalentwicklung, um Herausforderungen wie den Klimawandel durch ein integriertes Planungsverständnis zu begegnen. Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis eines partizipativen Prozesses, der unter anderem die Netzwerktage Grüne Infrastruktur in den Jahren 2020 und 2022 sowie verschiedene Praxisdialoge mit regionalen Akteuren einschloss.
Die Erarbeitung der darauf aufbauenden Strategie Grüne Infrastruktur ist für den Zeitraum von September 2022 bis Ende 2023 vorgesehen. Diese soll konkrete Handlungsziele definieren und räumlich festlegen. Die Charta ist Teil der sogenannten „Offensive Grüne Infrastruktur 2030“, die neben der Strategieentwicklung auch eine regionale Biodiversitätsstrategie, ein Aktionsprogramm zur Schließung grüner Lücken sowie die Entwicklung von Daten- und Analysetools umfasst.
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- 12Vorlagen aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt
- 12.1Aktueller Planungsstand Ruhr Games 2023 und Anpassung des ProjektbudgetsZur Vorlage · 14/0720 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) prüft eine Anpassung des Projektbudgets für die Ruhr Games 2023. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln zur Erhöhung des Eigenanteils um bis zu 225.000 Euro zu genehmigen. Die Deckung dieser Mehraufwendungen soll durch Einsparungen im allgemeinen Personalkostenbudget sichergestellt werden.
Der Planungsstand der Veranstaltung im Landschaftspark Duisburg-Nord ist durch personelle und finanzielle Entwicklungen gekennzeichnet. Im Projektteam kam es aufgrund von Vakanzen in der Leitung und im Management zu Know-how-Verlusten und Verzögerungen, weshalb ein externes Strategieteam zur Projektsteuerung eingesetzt werden soll. Auf finanzieller Ebene führen die weltpolitische Lage, die Inflation sowie ein Fachkräftemangel zu einem geschätzten Gesamtminderergebnis von 450.000 Euro, insbesondere in den Bereichen Infrastruktur und Sicherheit.
Um die Qualität des Programms zu sichern, sollen Synergieeffekte mit anderen Veranstaltungen wie „Die Finals“ und dem Traumzeitfestival genutzt werden. Dies betrifft unter anderem Sportarten wie BMX-Park und Speedklettern. Parallel zur Erhöhung des RVR-Eigenanteils wird eine entsprechende Aufstockung der Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen angestrebt.
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- 13Vorlagen aus dem Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation
- 13.1Veranstaltung 'Digital Health in der Metropole Ruhr', Bericht und PerspektiveZur Vorlage · 14/0695 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation hat einen Beschlussvorschlag zur Einrichtung einer regionalen Koordinierungs- und Netzwerkstelle für das Thema „Digital Health“ vorgelegt. Grundlage ist eine im Juni 2022 in Hagen stattgefundene Veranstaltung, die Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung zusammenbrachte.
Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung Gespräche mit potenziellen Kooperationspartnern führt, um eine solche Stelle zu etablieren. Ziel ist es, die Vernetzung mit den Gesundheitsämtern der Städte und Kreise in der Metropole Ruhr sowie den Informationsfluss zum Thema Digitalisierung der Gesundheitsversorgung langfristig sicherzustellen. Als möglicher Partner wird MedEcon Ruhr aufgrund seiner regionalen Vernetzung und Fachkompetenz angeführt. Eine interne Umsetzung durch den Regionalverband Ruhr (RVR) wurde als kurz- bis mittelfristig aufgrund des erforderlichen Personalaufbaus nicht als sinnvoll bewertet.
Im Falle einer Entscheidung für eine Kooperation mit einem geeigneten Stakeholder soll gemeinsam mit der Verwaltung ein Konzept erstellt werden, das die Rahmenbedingungen und finanziellen Auswirkungen darlegt. Während für den aktuellen Schritt keine zusätzlichen Mittel veranschlagt werden müssen, sollen etwaige künftige Kosten aus einer möglichen Kooperation im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt werden.
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- 14Vorlagen aus dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
- 15Vorlagen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss
- 16Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 16.1Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung beim Regionalverband RuhrZur Vorlage · 14/0726 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/0726 behandelt die neue Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung beim Regionalverband Ruhr. Der Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung haben diesen Entwurf zur Kenntnis genommen. Die Dienstanweisung dient der Sicherstellung ordnungsgemäßer Abläufe bei der Erledigung von Aufgaben in der Finanzbuchhaltung, wobei ein besonderer Fokus auf dem Umgang mit Zahlungsmitteln sowie der Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen liegt. Die rechtliche Grundlage für die Erlassung dieser Vorschriften durch die Regionaldirektorin ist § 32 Absatz 1 der Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW).
Die aktuelle Fassung ersetzt die bisherige Dienstanweisung vom 21. März 2011. Im Rahmen der redaktionellen Überarbeitung wurden die Regelungen an die neuen digitalen Buchhaltungsprozesse sowie an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Zudem wurden die Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW aus einer durchgeführten überörtlichen Prüfung berücksichtigt. Die Neufassung der Dienstanweisung hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan des Regionalverbandes, da keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung notwendig ist.
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- 16.2Projekt- und Finanzberichtswesen zum 31.05.2022Zur Vorlage · 14/0730 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 14/0730 befasst sich mit dem Projekt- und Finanzberichtswesen zum Stichtag 31. Mai 2022. Der Verbandsausschuss wird gebeten, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Der Inhalt der Vorlage umfasst die Darstellung von Teilergebnisplänen sowie Teilfinanzplänen für die Haushaltsjahre 2023 bis 2026 und darüber hinaus. Dabei werden verschiedene Kostenstellen und Kostenträger betrachtet. Die Dokumentation sieht einen Vergleich zwischen den aktuellen Werten bei Erträgen, Personalaufwendungen, Sachaufwendungen sowie Abschreibungen und Zinsaufwand und den im Haushaltsplan veranschlagten Beträgen vor.
Des Weiteren werden die Auswirkungen auf die Finanzplanung erläutert, indem Einzahlungen und Auszahlungen gegenübergestellt werden. Die Vorlage thematisiert zudem mögliche haushaltsmäßige Folgen, wie etwa die Notwendigkeit von Nachveranschlagungen oder eine Haushaltsneutralität. Ein weiterer Bestandteil des Berichts ist die Betrachtung der Bilanz, insbesondere im Hinblick auf potenzielle finanzielle Auswirkungen durch Veräußerungsgewinne oder -verluste gemäß den kommunalen Verwaltungsvorschriften.
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- 16.3Beschluss über die Behandlung des Jahresüberschusses 2020Zur Vorlage · 14/0731 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 14/0731 befasst sich mit der Verwendung des Jahresüberschusses aus dem Jahr 2020. Der Betrag beläuft sich auf insgesamt 2.931.350,65 Euro. Gemäß dem vorliegenden Entwurf soll die Verbandsversammlung beschließen, diesen gesamten Überschuss in die Ausgleichsrücklage einzulegen.
Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss vorberatend behandelt und dient als Grundlage für die Entscheidung in der Verbandsversammlung, die für den 23. September 2022 angesetzt ist. In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass durch diesen Beschluss keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Die Maßnahme wird somit als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung eingestuft.
Es werden keine zusätzlichen Auswirkungen auf die Bilanz im Sinne von Veräußerungsgewinnen oder -verlusten erwartet. Der Vorgang dient der formalen Behandlung des Ergebnisses aus dem Geschäftsjahr 2020 gemäß den entsprechenden rechtlichen Vorgaben.
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- 16.4Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.01.2022 - 30.06.2022 für das Haushalts-jahr 2022 genehmigten HaushaltsüberschreitungZur Vorlage · 14/0734 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wurde über die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2022 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2022 informiert. Gemäß der Berichtsvorlage 14/0734 erfolgte die Genehmigung dieser Überschreitungen durch den Kämmerer auf Grundlage von § 8läufig 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Die rechtliche Grundlage sieht vor, dass überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen nur zulässig sind, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung innerhalb des laufenden Haushaltsjahres sichergestellt ist. Die Entscheidungskompetenz für solche Maßnahmen liegt beim Kämmerer, sofern keine anderweitigen Regelungen durch die Verbandsversammlung bestehen. Im Rahmen des bestehenden Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzepts des RVR ist zudem festgelegt, dass der Kämmerer über Ausgaben unterhalb einer Grenze von 100.000 Euro entscheidet, während bei Beträgen ab dieser Höhe die Entscheidung durch den Verbandsausschuss erfolgt.
Die Vorlage dient der formellen Kenntnisnahme der bereits erfolgten Genehmigungen. Aus den aufgeführten Haushaltsüberschreitungen resultieren keine weiteren finanziellen Auswirkungen oder Notwendigkeiten für eine Nachveranschlagung, die zu einer Verschlechterung des Haushalts führen würden.
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- 16.5Einbringung des Haushaltsplans 2023Zur Vorlage · 14/0733 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 14/0733 wird die Einbringung des Haushaltsplans für das Jahr 2023 in den politischen Entscheidungsprozess des Regionalverbandes Ruhr geführt. Der Entwurf sieht vor, dass der Haushaltsplan 2023 dem Verbandsausschuss sowie den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung zugeleitet wird.
Der zeitliche Ablauf der Vorlage ist für das dritte Quartal 2022 festgeschrieben: Im Verbandsausschuss findet die Vorberatung zum Thema am 12. September 2022 statt. In der anschließenden Sitzung der Verbandsversammlung am 23. September 2022 wird der Entwurf des Haushaltsplans als Tischvorlage vorgelegt, um dort den abschließenden Beschluss herbeizuführen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass die Einbringung des Plans keine Nachveranschlagungen oder die Bereitstellung überplanmäßiger sowie außerplanmäßiger Mittel erfordert. Die Maßnahme ist somit als haushaltsneutral zu bewerten. Weitere Auswirkungen auf die Bilanz durch Veräußerungsgewinne oder -verluste werden in der vorliegenden Drucksache nicht ausgewiesen.
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- 16.6Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften für das Haus-haltsjahr 2023Zur Vorlage · 14/0732 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage 14/0732 behandelt die Festsetzung des Umlagesatzes des Regionalverbandes Ruhr (RVR) für das Haushaltsjahr 2023. Im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens, das zwischen Juli und September 2022 stattfand, wurde ein Hebesatz von 0,68 % vorgeschlagen, der dem Vorjahresniveau entspricht.
Die Stellungnahmen der Mitgliedskörperschaften weisen unterschiedliche Positionen auf. Die Städte Essen und Mülheim an der Ruhr äußerten keine Bedenken gegen den Beibehalt des Satzes. Im Gegensatz dazu forderten die Städte Bochum, Dortmund, Duisburg und Hagen eine Reduzierung bzw. Überprüfung oder Einfrierung des Hebesatzes. Die Stadt Hamm strebt eine Senkung auf 0,635 % an, während Gelsenkirchen, der Kreis Unna und der Ennepe-Ruhr-Kreis eine konstante Umlagezahllast fordern. Der Kreis Recklinghausen regte die Nutzung der Ausgleichsrücklage an, um zusätzliche Belastungen zu vermeiden.
Als Ursachen für die Forderungen werden die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg sowie steigende Energiepreise angeführt. Zudem wurden Kostensteigerungen bei der IGA 2027 und höhere Umlagen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe thematisiert. Die Mitgliedskörperschaften forderten zudem eine kritische Prüfung der im Haushaltsplan 2023 vorgesehenen Aufwendungen des RVR, insbesondere hinsichtlich der Steigerungen bei den Personal-, Projekt- und Transferaufwendungen.
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- 17Fraktionsanträge
- 17.1Quo vadis Queer in der Metropole RuhrZur Vorlage · 14/0703 · Fraktionsantrag
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Mit der Vorlage 14/0703 hat die Fraktion „Die Grünen im Ruhrparlament“ einen Antrag gestellt, der die Erarbeitung eines Konzepts für ein Vernetzungstreffen oder einen „Queer-Empfang“ vorsieht. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt einen Vorschlag zu unterbreiten, um Organisationen und Initiativen aus dem Bereich der LGBTIQ-Szene in der Metropole Ruhr zusammenzuführen.
Das Vorhaben sieht eine Auftaktveranstaltung unter dem Motto „Quo vadis Queer in der Metropole Ruhr“ vor. Ziel ist es, den Austausch zwischen den im Ruhrgebiet aktiven Akteuren zu fördern und die Vernetzung der Organisatorinnen der verschiedenen Christopher Street Day (CSD) Veranstaltungen zu stärken. Als Teil des Konzepts wird ein inhaltlicher Austausch über den aktuellen Status quo sowie das Potenzial einer weiteren Kooperation angeregt, wobei auch eine Einladung von Organisatorinnen des CSD Köln als Inputmöglichkeit genannt wird.
Der Antrag begründet die Initiative mit dem Ziel, die Sichtbarkeit der queeren Community zu fördern und Synergieeffekte zwischen den Organisationen zu nutzen. Dabei wird das Potenzial für einen „Ruhr-CSD“, etwa durch eine Rotation über verschiedene Städte hinweg, thematisiert. Für die Umsetzung des Antrags sind laut vorliegendem Dokument keine zusätzlichen finanziellen Mittel erforderlich.
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- 18Anfragen und Mitteilungen
- 18.1Anfragen
- 18.1.1Anfrage der SPD im Ruhrparlament zu Haushaltsmitteln 2021 und 2022Zur Vorlage · 14/0665 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der SPD im Ruhrparlament hat eine Anfrage zur Verwendung von Haushaltsmitteln für die Jahre 2021 und 2022 gestellt. Im Zentrum der parlamentarischen Anfrage steht die Klärung des Verbleibs nicht ausgeschöpfter Mittel aus dem Haushaltsjahr 2021. Die Verwaltung, konkret die Kämmerei des Regionalverbands Ruhr (RVR), wird gebeten darzulegen, welche Beträge im Jahr 2021 nicht verausgabt wurden und ob diese in den Haushalt 2022 übertragen oder der Ausgleichsrücklage zugeführt werden sollen.
Darüber hinaus befasst sich die Anfrage mit den Auswirkungen auf die Planung des Haushaltsjahres 2022. Die Fraktion fordert eine Darstellung darüber, welche für das Jahr 2022 geplanten Maßnahmen und Projekte aufgrund der finanziellen Lage nicht oder nur in eingeschränktem Umfang umgesetzt werden können. Zudem soll aufgezeigt werden, welche damit verbundenen Ausgaben im Jahr 2022 voraussichtlich nicht anfallen werden. Die Anfrage wurde von der Fraktionsvorsitzenden Martina Schmück-Glock sowie dem Fraktionsgeschäftsführer Michael Gustrau initiiert.
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- 18.1.1.1Antwort auf die Anfrage der SPD-Fraktion zu Haushaltsmitteln 2021 und 2022Zur Vorlage · 14/0665-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Antwort der Regionaldirektorin auf die Anfrage der SPD-Fraktion zu den Haushaltsmitteln der Jahre 2021 und 2022 legt die finanziellen Ergebnisse und Planungen dar. Für das Haushaltsjahr 2021 wurde ein Jahresergebnis von -1.812.954,88 € ausgewiesen. Im Vergleich zum ursprünglichen Plan von -3.000.000,00 € sowie dem fortgeschriebenen Plan in Höhe von -6.827.037,88 €, der Überträge aus dem Jahr 2020 berücksichtigte, ergab sich eine Abweichung. Der Jahresfehlbetrag wird nach Prüfung durch das Referat Rechnungsprüfung üblicherweise mit der Ausgleichsrücklage verrechnet, die zum 1. Januar 2022 voraussichtlich 26.226.197,28 € betrug.
Für das Haushaltsjahr 2022 war ein Jahresergebnis von -6.348.000 € ohne außerordentliche Erträge geplant. Unter Einbeziehung der aus dem Vorjahr übertragenen Ermächtigungen beläuft sich der fortgeschriebene Plan auf -8.557.577,84 €. Basierend auf dem Projekt- und Finanzberichtswesen zum Stand 31. Mai 2022 wird das Jahresergebnis für Ende 2022 auf -4.488.041,00 € prognostiziert. Damit weist das Ergebnis im Vergleich zur ursprünglichen Planung eine Differenz von 1.859.959,00 € und im Vergleich zum fortgeschriebenen Plan eine Differenz von 4.069.536,84 € auf.
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- 18.1.2Anfrage der SPD im Ruhrparlament: Energiesparen beim RVR und seinen TochtergesellschaftenZur Vorlage · 14/0729 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Ruhrparlament hat eine Fraktionsanfrage an die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) gestellt, um Informationen über Maßnahmen zur Energieeinsparung beim RVR und dessen Tochtergesellschaften zu erhalten. Hintergrund der Anfrage sind die durch den Krieg in der Ukraine entstandenen Herausforderungen bei der Erdgasversorgung sowie die Anforderungen des Gas-Notfallplans für öffentliche Stellen.
Die Fraktion bittet um Auskunft über den vergangenen Erdgasverbrauch des RVR und seiner Tochterunternehmen, insbesondere im Bereich der Freizeitgesellschaften der FMR. Dabei werden auch mögliche Kooperationen zur Einsparung von Erdgas thematisch angefragt, beispielsweise die Nutzung von Holz statt Gas bei der RuhrGrün oder die Bereitstellung von Fernwärme durch die AGR.
Darüber hinaus umfasst die Anfrage Fragen zu kurzfristigen und nachhaltigen Strategien innerhalb des RVR. Erfragt werden konkrete Maßnahmen wie die Anpassung von Raumtemperaturen in Büros, das vollständige Herunterfahren technischer Geräte statt des Stand-by-Betriebs sowie die Möglichkeit einer verstärkten Nutzung von Home-Office für Mitarbeitende. Abschließend wird um Informationen zur Kalkulation der Energiekosten für die Haushaltsberatungen im Jahr 2023 gebeten.
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- 18.1.3RVR-seitige Übernahme von kommunalen Eigenanteilen für Bau- und SanierungsprojekteZur Vorlage · 14/0541-1 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat auf eine Fraktionsanfrage der CDU-Fraktion zur Übernahme kommunaler Eigenanteile bei Bau- und Sanierungsprojekten geantwortet. Für verschiedene Vorhaben wurden bereits Zusagen oder Aussichten auf finanzielle Beteiligungen gegeben. Dazu zählt die Asphaltierung der Gruga-Rad- und Fußwegtrasse in Essen mit einem Anteil von 300.000 Euro sowie ein Beitrag von bis zu 1,5 Millionen Euro für den Neubau eines Besucherzentrums der Umweltzentrum Westfalen GmbH im Kreis Unna. Ein Projekt zur Eigentumsübernahme eines Brückenbauwerkes als Zublag zum RS 1 in Kamen ist ebenfalls in Planung, wobei die Höhe des RVR-Anteils noch nicht bekannt ist.
Die Verwaltung hält eine vorherige politische Beschlussfassung vor der Abgabe solcher Zusagen für unerlässlich, um das Budgetrecht der Verbandsversammlung zu wahren und die finanzielle Planung sicherzustellen. Ein Fehlen politischer Beratungen könnte laut Verwaltung die Glaubwürdigkeit des RVR gegenüber den Mitgliedskommunen beeinträchtigen, da diese auf zugesagte Beiträge vertrauen. Um künftige Erwartungshaltungen zu steuern, schlägt die Verwaltung vor, entweder einen grundsätzlichen politischen Beschluss gegen die Übernahme von Eigenanteilen zu erwirken oder einen Kriterienkatalog für die finanzielle Unterstützung von Projekten zu entwickeln.
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- 18.1.4Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der CDU - Sachstand WEA Halde MottbruchZur Vorlage · 14/0664-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat in einer Antwort auf eine Fraktionsanfrage der CDU den aktuellen Sachstand zur Windenergieanlage auf der Halde Mottbruch dargelegt. Seit dem Besitzübergang der Halde am 1. Januar 2021 ist der RVR auch in die bestehenden Gestattungsverträge eingetreten, die im Jahr 2014 mit der Gladbeck-Wind GmbH – einem Gemeinschaftsunternehmen von STEAG und RWE – begründet wurden.
Das Referat Liegenschaften und Hochbau führt seit Anfang 2021 Gespräche mit der Geschäftsführung der Betreibergesellschaft, um das Vertragsverhältnis an die veränderten Gegebenheiten anzupassen. Dazu gehören unter anderem der Eigentümerwechsel, das Ende des Bergbaubetriebs sowie Fragen zur regionalen Wertschöpfung und der Einbettung der Anlage in die Haldenlandschaft. Die Betreibergesellschaft, primär vertreten durch die STEAG New Energies GmbH, hat Anfang 2022 signalisiert, sich in die Entwicklung der Landschaft einzubringen. Ein laufendes Klageverfahren zwischen der Stadt Gladbeck und der Betreibergesellschaft erschwert jedoch derzeit außergerichtliche Vereinbarungen.
Die Verhandlungen über Vertragsbestandteile, einschließlich des Gestattungsentgelts, sind noch nicht abgeschlossen. Das Ergebnis der Gespräche zwischen der Stadt Gladbeck und der Betreibergesellschaft ist für die weiteren Verhandlungen des RVR maßgeblich. Für das zweite Halbjahr 2022 sind weitere Gespräche vorgesehen.
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- 18.1.5Strategieprozess FMR GmbHZur Vorlage · 14/0738 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion der CDU hat im Regionalverband Ruhr die Fraktionsanfrage 14/0738 zum Strategieprozess der FMR GmbH gestellt. Hintergrund ist die Erarbeitung einer Strategie für die Freizeitbäder-Standorte der FMR durch die Geschäftsführung, wobei ein bestehender Investitionsstau thematisiert wird.
Mit der Anfrage werden Informationen zur Meinungsbildung im Kommunalrat sowie zur grundsätzlichen Position der beteiligten kommunalen Gesellschafter bezüglich der Modernisierung und Attraktivitätssteigerung der Bäder erbeten. Da die Standortkommunen laut gesellschaftsvertraglichen Regelungen an der Finanzierung von Investitionen beteiligt sind, sollen zudem Erkenntnisse über geplante kommunale Investitionsvorhaben vorliegen, die den Einzugsbereich der FMR-Standorte betreffen und eine mögliche Konkurrenzwirkung ausüben könnten. Die Anfrage zielt darauf ab, für anstehende Entscheidungen die Marktentwicklung sowie die Sichtweisen der Standortkommunen zu berücksichtigen.
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- 18.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 19Vorlagen mit Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 20Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 20.1Ersetzungsvorlage Hoesch-Hafenbahn-Weg; hier: Kreuzungsbauwerk S-Bahnbrücke 'Massener Weg, Dortmund'nicht öffentlich
- 21Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich
- 21.1Anfragennicht öffentlich
- 21.2Mitteilungennicht öffentlich
- 21.2.1Einheitliche Krisenkommunikation der Belegenheitskommunen des RVR zur Begegnung einer drohenden Energie-/Gas-Mangellagenicht öffentlich