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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Genehmigung der Niederschrift vom 09.03.2026
- 1.2Um- und Nachbesetzung in Gremien und Aufsichtsräten
- 2Aktuelles
- –Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 3Vorlagen der Bezirksregierungen
- 3.1Förderprogramm "Kommunale Straßeninfrastruktur 2026" hier: Unterrichtung und BeschlussfassungZur Vorlage · 15/0275 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über den regionalen Vorschlag zum Förderprogramm „Kommunale Straßeninfrastruktur 2026“ beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage wurde im Namen der Regierungspräsidenten von Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt.
Gegenstand des Beschlusses ist die Verabschiedung der regionalen Voten für das RVR-Gebiet in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Diese Voten sind in den Anlagen 1 bis 3 der Vorlage enthalten und bilden die Grundlage für die Entscheidung über die Förderung der kommunalen Straßeninfrastruktur im Jahr 2026.
Zusätzlich enthält die Vorlage Informationen zu Maßnahmen aus dem Sondervermögen innerhalb des RVR-Gebietes, wie in Anlage 4 dargelegt. Dieser Teil der Unterlagen dient lediglich der Information der Versammlung und ist nicht Gegenstand einer formalen Beschlussfassung. Die fachliche Federführung für diese Vorlage liegt beim Ausschuss für Planung und Mobilität.
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Hauptdokument|20260521142023-0|20260521142036-1|20260521142036-0|20260521142057-0|20260521142107-0
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 4Vorlagen aus dem Ausschuss für Planung und Mobilität
- 4.11. Änderung des Regionalplans Ruhr (RP Ruhr) - Windenergie, FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 15/0220 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird im Rahmen der Beschlussvorlage 15/0220 dazu aufgerufen, die erste Änderung des Regionalplans Ruhr zur Windenergie festzustellen. Damit wird die Einhaltung des regionalen Teilflächenziels gemäß dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) bestätigt. Der Plan sieht vor, dass bis zum 31. Dezember 2032 eine Fläche von mindestens 2.036 Hektar bereitgestellt wird, wobei die vorliegende Änderung insgesamt 93 Windenergiebereiche mit einer Gesamtgröße von 2.256,58 Hektar festlegt.
Diese Flächen werden als Vorranggebiete ohne Höhenbegrenzung und als Rotor-außerhalb-Flächen ausgewiesen. Ein Teil dieser Bereiche wird als Beschleunigungsgebiete definiert, um Genehmigungsverfahren zu erleichtern, wobei 18 der insgesamt 93 Gebiete nicht als solche ausgewiesen werden. Die Planung basiert auf den Ergebnissen zweier Beteiligungsphasen von Öffentlichkeit und Behörden. Aufgrund eingegangener Stellungnahmen wurden rund 42 Anpassungen an der Flächenkulisse vorgenommen, was unter anderem die Reduzierung oder das Wegfallen einzelner Windenergiebereiche sowie die Hinzufügung eines neuen Bereichs umfasst.
Die Regionalplanungsbehörde erhält den Auftrag, die Änderung der Landesplanungsbehörde anzuzeigen und die Bekanntmachung in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster durchzuführen, sofern keine Einwendungen der Landesplanungsbehörde oder der zuständigen Ministerien erfolgen.
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Hauptdokument|20260522103707-0|20260522103910-9|20260522103911-10|20260522103935-11|20260522103937-12|20260522103949-13|20260522104000-14|20260522104129-15|20260522104509-16|20260522104509-17|20260522104510-18|20260522103800-1|20260522104511-19|20260522103803-2|20260522103807-3|20260522103811-4|20260522103817-5|20260522103818-6|20260522103824-7|20260522103853-8
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 4.2Feststellungsbeschluss zur 2. Änderung des Regionalplans Ruhr: Änderung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt HattingenZur Vorlage · 15/0226 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die zweite Änderung des Regionalplans Ruhr. Gegenstand der Beschlussvorlage 15/0226 ist die Umwidmung eines etwa 12 Hektar großen Gebiets in der Stadt Hattingens. Konkret soll ein Bereich, der bisher für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) festgesetzt war, in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) umgewandelt werden.
Die Änderung betrifft das ehemalige Produktionsgelände der Firma Orenstein & Koppel westlich der Nierenhofer Straße. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung eines neuen Stadtquartiers, das Wohnnutzungen, Gewerbe sowie Grün- und Freiflächen integriert. Durch die Revitalisierung der weitgehend brachliegenden Fläche sollen zudem neue Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen entstehen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen geprüft. Die Regionalplanungsbehörde sieht keine Notwendigkeit für eine weitere Erörterung der eingegangenen Beiträge. Ein durchgeführter Klimacheck ergab keine zusätzlichen klimatischen Auswirkungen gegenüber der bisherigen Nutzung. Die Vorlage sieht vor, dass die Regionalplanungsbehörde die Änderung der Landesplanungsbehörde anzeigt und nach Ablauf der entsprechenden Prüffrist in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster bekanntmacht.
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Hauptdokument|20260423144134-0|20260423144134-1|20260423144135-2|20260423144135-3|20260423144136-4|20260423144137-5
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 5Fraktionsanträge
- 6Anfragen und Mitteilungen
- 6.1Anfragen
- 6.1.1Anfrage der AfD-Fraktion Finanzielle Auswirkungen und Risiken in Folge des OVG-Urteils zum RegionalplanZur Vorlage · 15/0377 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage mit der Nummer 15/0377 Informationen zu den finanziellen Auswirkungen und Risiken infolge des Urteils des Oberverwaltungsgerichts zum Regionalplan angefordert. Die Anfrage, die im Verbandsausschuss zur Kenntnis gebracht wird, thematisiert die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen sowie mögliche wirtschaftliche Folgen für das Ruhrgebiet.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, welche Budgets für Rechtsberatungsleistungen, Gerichtskosten und damit verbundene Ausgaben im Zusammenhang mit dem Regionalplan für die Jahre 2024 bis 2027 eingeplant sind. Zudem werden die tatsächlich in den vergangenen Jahren angefallenen Kosten für rechtliche Verfahren im Rahmen des aktuellen Regionalplans abgefragt.
Ein weiterer Bestandteil der Anfrage betrifft die Einschätzung potenzieller finanzieller Belastungen. Es wird nach der zu erwartenden Größenordnung von Kosten im Falle einer erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde gefragt. Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, welche haushaltswirksamen Folgen eine mögliche Ungültigkeit des aktuellen Regionalplans – etwa durch eine nicht erfolgte oder erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde – hätte und mit welchen wirtschaftlichen Auswirkungen für das Ruhrgebiet in einem solchen Fall zu rechnen ist.
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Beratungsfolge
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 6.1.2Antwort auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Urteil des OVG-Münster zum Regionalplan Ruhr
- 6.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 7Vorlagen aus dem Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 8Vorlagen aus dem Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 8.1Genehmigung der Erhöhung der Förderhöchstsumme der Projektförderung Interkultur RuhrZur Vorlage · 15/0277-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll die Erhöhung der Förderhöchstsumme für das Projekt „Interkultur Ruhr“ auf 15.000 Euro beschließen. Der entsprechende Vorschlag liegt dem Verbandsausschuss vor.
Der Förderfonds existiert seit 2015 und verfügte bislang über keine festgelegte Förderhöchstsumme. Eine Neuerung der Kulturförderrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2026 sieht die Einhaltung von Honoraruntergrenzen im Kulturbereich vor. Da das Projekt gemeinsam mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft finanziert wird, müssen diese Vorgaben umgesetzt werden, was die verfügbaren Mittel für die Projekte reduziert.
Die Erhöhung der Summe dient laut Vorlage der Professionalisierung der Fördernehmenden im Rahmen der Regionalen Kulturstrategie Ruhr. Die Förderung soll als Startförderung fungieren, um Projekte so zu unterstützen, dass sie nach der Etablierung ihrer Vorhaben auch andere Fördertöpfe nutzen können. Eine zusätzliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln ist für diesen Beschluss nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 9Vorlagen aus dem Ausschuss für Planung und Mobilität
- 9.1Regionales Radwegemonitoring - Zustandserfassung und Bewertung mittels KI-Tool im RuhrgebietZur Vorlage · 15/0302 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll das Projekt „Regionales Radwegemonitoring“ vorbereiten und dessen Finanzierung in die Haushaltsplanung für das Jahr 2028 sowie die Folgejahre aufnehmen. Ziel des Vorhabens ist eine flächendeckende, digitale Erfassung des Zustands der rund 3.200 Kilometer regional relevanten Radwege in den 53 Verbandskommunen.
Das Projekt sieht zwei Phasen vor: Zunächst soll ein KI-basiertes Auswertungstool entwickelt werden, das vorhandene Daten aus Straßenbefahrungen – wie 360-Grad-Panoramabilder und LiDAR-Punktwolken – nutzt, um Schäden wie Schlaglöcher oder Risse automatisiert zu klassifizieren. In einer zweiten Phase sollen ergänzende Befahrungen für Radwege stattfinden, die bisher nicht durch die motorisierte Straßenbefahrung abgedeckt sind. Das Tool soll zudem zur Identifikation von Netzlücken und zur Bewertung der Oberflächenqualität beitragen.
Durch dieses standardisierte Verfahren sollen objektive Daten für die Instandhaltungsplanung und Investitionsentscheidungen der Kommunen und Kreise geschaffen werden. Die Kosten für die Entwicklung des KI-Tools werden derzeit auf etwa 125.000 Euro geschätzt. Die Verwaltung wird das Projekt weiter konkretisieren, den Personal- und Kostenbedarf ermitteln sowie Möglichkeiten zur Förderung durch Bund oder Land prüfen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 10Vorlagen aus dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 10.1Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31.12.2025. Beschluss über die Behandlung des Jahresergebnisses 2025. Entlastung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün.Zur Vorlage · 15/0206 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage mit der Nummer 15/0206 wird die Feststellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31. Dezember 2025 beantragt. Der Entwurf sieht vor, den Abschluss mit einer Bilanzsumme von 45.839.370,41 Euro und einem Eigenkapital von 11.890.211,14 Euro zu bestätigen. Ein wesentlicher Bestandteil des Abschlusses ist der durch den Regionalverband Ruhr geleistete Verlustausgleich in Höhe von 14.102.000,00 Euro sowie ein RVR-Zuschuss in das eigene Vermögen der Einrichtung in Höhe von 2.174.244,16 Euro.
Der Vorschlag umfasst zudem die Entscheidung über den Umgang mit dem im Jahr 2025 erwirtschafteten Jahresüberschuss von 1.117.835,47 Euro. Dieser soll im Jahr 2026 der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Des Weiteren wird die Entlastung des Betriebsausschusses der Einrichtung RVR Ruhr Grün beantragt. Die Vorlage durchläuft den Beratungsprozess über den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie den Betriebsausschuss, bevor sie in der Verbandsversammlung zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.2Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH - Ruhr:HUB GmbH, Übertragung der Gesellschaftsanteile der Business Metropole Ruhr GmbH auf den Gesellschafter WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbHZur Vorlage · 15/0255 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr prüft eine Umstrukturierung der Gesellschaft Ruhr:HUB GmbH. Im Zentrum steht der Beschlussvorschlag, die Anteile der Business Metropole Ruhr GmbH an der Ruhr:HUB GmbH in Höhe von 18,684 % unentgeltlich auf die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH zu übertragen.
Dieser Schritt ist Teil eines Plans zur Auflösung der Ruhr:HUB GmbH durch eine Verschmelzung mit der Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH zum 01. Januar 2026. Hintergrund der geplanten Maßnahme ist das Ende der staatlichen Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen im Oktober 2025, wodurch die bisherige Finanzierung der Gesellschaft nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Die Übertragung der Anteile erfolgt vor dem Hintergrund sinkender Eigenkapitalwerte und prognostizierter Fehlbeträge.
Ziel der Verschmelzung ist es, die Durchführung des Startup-Events „ruhrSUMMIT 2026“ sicherzustellen und die Auflösung der Gesellschaft mit geringem Kostenaufwand zu vollziehen. Die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH soll die Organisation des ruhrSUMMIT 2026 bereits im Vorgriff auf die rechtliche Wirksamkeit der Verschmelzung übernehmen, wobei eine finanzielle Beteiligung der bisherigen Gesellschafter vorgesehen ist. Durch die Verschmelzung geht die Gesamtrechtsnachfolge auf die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH über, welche die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten übernimmt.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.3Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0263 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0263 befasst sich mit den Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen GmbH, insbesondere dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025. Es wird vorgeschlagen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat für das Jahr 2025 Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüferin Birgit Aufdemkamp geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk am 23. März 2026 vorliegt. Das Ergebnis nach Zuschüssen in Höhe von 600.000 Euro beläuft sich auf einen Überschuss von 52,8 Tausend Euro, verglichen mit einem Vorjahresergebnis von 26,3 Tausend Euro. Es ist beabsichtigt, den Überschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Die Anzahl der Beschäftigten stieg zum Stichtag von acht auf neun Personen an.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen. Der Jahresabschluss soll am 16. Juni 2026 im Aufsichtsrat behandelt werden, wobei die endgültige Feststellung durch die Gesellschafterversammlung unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Verbandsversammlung erfolgt.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.4Angelegenheiten Seegesellschaft Haltern mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0265 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Seegesellschaft Haltern mbH ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung für das Jahr 2025 Entlastung zu erteilen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPRE Treuhand Vest GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung oder den wirtschaftlichen Verhältnissen. Die Gesellschaft erfüllt ihre satzungsgemäßen Aufgaben, wobei die Finanzmittel zweckgebunden eingesetzt wurden. Da die Grundstücke des Seebades sowie die Gastronomie seit 2020 an die Stadtwerke Haltern am See GmbH verpachtet sind, führt die Gesellschaft kein eigenes operatives Geschäft.
Im Berichtsjahr 2025 wurde ein Jahresüberschuss von 2.000 Euro erzielt, nachdem im Vorjahr ein Fehlbetrag von 1.600 Euro ausgewiesen worden war. Dieser Überschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Es wurden keine Zuschüsse durch die Gesellschafter beansprucht. Das Unternehmen beschäftigt zum Stichtag zwei Mitarbeiter, darunter die Geschäftsführung und eine Person in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass durch den Beschluss keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen und keine klimarelevanten Veränderungen zu verzeichnen sind.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.5Optimierung des Beteiligungsportfolios des Regionalverbandes Ruhr - Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 15/0267 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) befasst sich mit der Optimierung seines Beteiligungsportfolios sowie der Entwicklung eines Shared-Services-Konzepts. Basierend auf einem Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG hat die Verwaltung eine Bewertung der verschiedenen Gesellschaften vorgenommen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die ergänzenden Bewertungen sowie die Handlungsempfehlungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Für Gesellschaften mit geringer Komplexität, darunter die Seegesellschaft Haltern mbH und die Maximilianpark Hamm GmbH, soll die Verwaltung Umsetzungsvorschläge und konkrete Ausstiegsszenarien erarbeiten. Diese sollen im nächsten Sitzungslauf Entscheidungsgrundlagen bilden. Für die übrigen Gesellschaften wird die Verbandsversammlung weitere Aufträge zum weiteren Vorgehen formulieren.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Bündelung von Querschnittsaufgaben. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine tragfähige Lösung für Shared Services im RVR-Konzern zu entwickeln und ein entsprechendes Konzept zur Beschlussfassung vorzulegen. Ziel ist es, Aufgaben wie Personal, IT oder Finanzen zentral zu organisieren, um Synergieeffekte zu nutzen. Hintergrund der Maßnahmen ist die Notwendigkeit einer nachhaltigen Haushaltsverbesserung, da die Zuschüsse an Beteiligungen im Jahr 2026 voraussichtlich rund 35 Millionen Euro betragen und damit etwa ein Viertel der ordentlichen Gesamtaufwendungen des Verbandes ausmachen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.6Angelegenheiten der Maximilianpark Hamm GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0268 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll im Rahmen der Beschlussvorlage 15/0268 die Feststellung des Jahresabschlusses der Maximilianpark Hamm GmbH zum 31. Dezember 2025 beschließen. Damit verbunden ist die Ermächtigung der Vertreterin in der Gesellschafterversammlung, über die Verwendung des Jahresergebnisses für das Jahr 2025 zu entscheiden sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag von rund 3,3 Millionen Euro aus, was im Vergleich zum Vorjahr eine geringfügige Reduzierung des Defizits darstellt. Der Ausgleich dieses Betrages erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Ein ausgewiesener Bilanzverlust in Höhe von 121.700 Euro entfällt dabei vollständig auf die Stadt Hamm. Im Berichtsjahr leisteten die Gesellschafter Zuschüsse in Höhe von insgesamt 2,85 Millionen Euro, wobei der RVR 850.000 Euro und die Stadt Hamm 2 Millionen Euro beisteuerte. Zur Sicherung der Liquidität leistete die Stadt Hamm zudem eine weitere Zahlung von 300.000 Euro.
Die Prüfung durch die ARE Audit GmbH ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk; es wurden keine Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung festgestellt. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 53 Mitarbeiter. Die Behandlung des Abschlusses im Aufsichtsrat sowie die anschließende Entscheidung in der Gesellschafterversammlung sind für den 24. Juni 2026 vorgesehen, unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Verbandsversammlung.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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- 10.7Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag für den Zeitraum 2027-2029Zur Vorlage · 15/0283 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über die Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag der Kultur Ruhr GmbH für den Zeitraum von 2027 bis 2029 beraten. Diese Vereinbarung regelt die regelmäßigen Zuwendungen des RVR sowie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung der Gesellschaft.
Die Kultur Ruhr GmbH ist für die Planung und Durchführung kultureller Projekte im Ruhrgebiet zuständig, darunter die RuhrTriennale, ChorWerk Ruhr, Tanzlandschaft Ruhr und Urbane Künste Ruhr. Da der aktuelle Finanzierungszyklus am 31. Dezember 2026 endet und Lydia Steier zum 1. November 2026 als neue Intendantin und Geschäftsführerin die Nachfolge von Ivo van Hoeve antritt, ist eine Anpassung der Nebenabrede zur Absicherung der Gesellschafterzuschüsse erforderlich.
Für den Zeitraum 2027 bis 2029 sieht die Vorlage einen jährlichen Stammhaushalt von insgesamt 2.191.249 Euro vor. Davon entfallen 1.117.537 Euro auf das Land Nordrhein-Westfalen und 1.073.712 Euro auf den Regionalverband Ruhr. Zusätzlich stellt das Land Nordrhein-Westfalen jährlich 2.200.000 Euro aus einer regionalen Kulturstrategie bereit. Die Finanzplanung des RVR sieht für den Eigenanteil jährliche Aufwendungen in Höhe von etwa 1.074.000 Euro vor.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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- 10.8Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.01.2026 - 31.03.2026 für das Haushaltsjahr 2026 genehmigten HaushaltsüberschreitungenZur Vorlage · 15/0285 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0285 informiert über die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2026 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2026. Die Genehmigungen erfolgten durch den Kämmerer auf Grundlage von § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Nach dem im Doppelhaushalt 2020/2021 beschlossenen Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept des Regionalverbands Ruhr liegt die Entscheidung über überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen unter einem Betrag von 100.000 Euro beim Kämmerer. Bei Haushaltsüberschreitungen ab einer Höhe von 100.000 Euro des RVR-Eigenanteils ist hingegen die vorherige Zustimmung der Verbandsversammlung erforderlich.
Die Vorlage dient der Information der Verbandsversammlung über die vorgenommenen Entscheidungen im ersten Quartal 2026. Den finanziellen Angaben zufolge ist keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung notwendig, da die Vorgänge als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung eingestuft werden. Es wurden zudem keine klimarelevanten Auswirkungen festgestellt.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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- 10.9Angelegenheiten der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH Baukostensteigerung bei der Generalsanierung des Solebads Vonderort; erhöhter MittelbedarfZur Vorlage · 15/0289 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der Fortschreibung des Gesamtprojektvolumens für die Generalsanierung des Solebades im Revierpark Vonderort. Die vorliegende Beschlussvorlage des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen sieht eine Erhöhung des Projektvolumens auf bis zu 26,0 Millionen Euro vor. Diese Anpassung steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Bewilligung von Fördermitteln in Höhe von 6,0 Millionen Euro sowie der Sicherstellung der finanziellen Anteile der Städte Oberhausen und Bottrop.
Die Kostensteigerung gegenüber der ursprünglichen Planung beläuft sich auf insgesamt 7,5 Millionen Euro. Ursächlich hierfür sind Erkenntnisse aus vertieften Untersuchungen während der aktuellen Planungsphase. Zu den wesentlichen Faktoren gehören notwendige Sanierungen des Kellers, bauliche Herausforderungen aufgrund der Baugrundverhältnisse auf einer ehemaligen Deponie sowie allgemeine Baukostensteigerungen durch Inflation im Zeitraum von 2023 bis 2028. Zudem wurden die Integration der Freibadtechnik und Anforderungen an die Dachkonstruktion berücksichtigt.
Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt nach den bestehenden Beteiligungsverhältnissen zwischen dem Regionalverband Ruhr (50 %), der Stadt Oberhausen (30 %) und der Stadt Bottrop (20 %). Der zusätzliche Finanzierungsbedarf des Regionalverbandes soll über Rückstellungen im Jahresabschluss 2025 gedeckt werden. Ein finaler Zuwendungsbescheid wird für das dritte Quartal 2026 erwartet, wobei der Rückbau der Anlagen voraussichtlich im vierten Quartal 2026 beginnen und die Fertigstellung des Projekts im Jahr 2028 erfolgen soll.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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- 10.10Angelegenheiten der RuhrFutur gGmbH Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0293 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird ersucht, ihre Vertretung in der Gesellschafterversammlung der RuhrFutur gGmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 festzustellen. Damit verbunden sind die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Jahr 2025.
Der Jahresabschluss weist für das Geschäftsjahr 2025 einen Fehlbetrag von 617.300 Euro aus, was eine geringere Differenz als im Vorjahr (671.100 Euro) darstellt. Der Ausgleich dieses Fehlbetrags erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Im Berichtszeitraum leisteten die Gesellschafter Zuschüsse in Höhe von insgesamt 900.000 Euro, wobei der Regionalverband Ruhr 500.000 Euro und die Stiftung Mercator 400.000 Euro beisteuerten; diese Mittel wurden der Kapitalrücklage zugeführt. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 27 Mitarbeitende.
Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Märkische Revision GmbH ergab am 27. Februar 2026 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Es liegen keine Erkenntnisse über Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung oder den wirtschaftlichen Verhältnissen vor. Die Vorlage durchläuft die Beratungsphasen in den zuständigen Ausschüssen, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung für den 10. Juli 2026 vorgesehen ist.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.11Angelegenheiten der Ruhr LIVE gGmbH EU-Beihilferechtliche BetrauungZur Vorlage · 15/0294 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0294 sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr der Betrauung der Ruhr LIVE gGmbH zustimmt und die Verwaltung mit der Erlassung eines entsprechenden Betrauungsaktes beauftragt.
Grundlage für diesen Vorgang ist eine rechtliche Prüfung durch eine externe Kanzlei bezüglich möglicher Gesellschafterzuschüsse des Regionalverbandes an die Gesellschaft. Die Prüfung ergab, dass die geplanten Veranstaltungen der Ruhr LIVE gGmbH, insbesondere die „Ruhr Games“ und die „3x3 Super Week“, als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) einzustufen sind. Unter Anwendung des DAWI-Freistellungsbeschlusses der EU-Kommission können Zuschüsse des Regionalverbandes somit von der Anmeldepflicht bei der EU-Kommission befreit werden, sofern die Gesellschaft förmlich betraut wird.
Der Vorschlag folgt auf einen Beschluss der Verbandsversammlung vom 20. März 2026, mit dem der Entwurf des Gesellschaftsvertrages unter Vorbehalten angenommen wurde. Die vorliegende Vorlage dient der rechtlichen Absicherung der Finanzierung durch den Regionalverband. Laut den Unterlagen sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan zu erwarten; das Vorhaben ist haushaltsneutral. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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- 10.12Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Projekt "Straßenpanoramaerfassung - Regionale Befahrung"Zur Vorlage · 15/0296 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll im Rahmen einer Beschlussvorlage die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 175.000 Euro für das Projekt „Straßenpanoramaerfassung – Regionale Befahrung“ im Haushaltsjahr 2026 genehmigen.
Der Mehrbedarf resultiert aus einer Erweiterung des geplanten Umfangs der regionalen Befahrung. Die zu befahrende Strecke soll von bisher 14.500 Kilometern auf voraussichtlich 17.813 Kilometer ansteigen, da die Stadt Duisburg als neuer Kooperationspartner hinzugekommen ist und im Kreis Wesel ein größerer Umfang vorgesehen ist. Zudem wird mit gestiegenen Kosten pro Kilometer gerechnet, was unter anderem auf die wirtschaftliche Lage und höhere Treibstoffpreise zurückgeführt wird.
Die Finanzierung des Projekts erfolgt durch eine Aufteilung zwischen dem Regionalverband Ruhr und den beteiligten Kommunen sowie Kreisen. Während die Partner 80 Prozent der Gesamtaufwendungen erstatten, trägt der Verband einen Eigenanteil von 20 Prozent. Zur Deckung der zusätzlichen Kosten sollen Mittel aus der allgemeinen Finanzwirtschaft herangezogen werden, konkret aus nicht in voller Höhe benötigten Zinsaufwendungen für Investitionskredite. Die durch die Befahrung gewonnenen Geodaten dienen den Verwaltungen der Region unter anderem zur Überprüfung von Straßenzuständen sowie zur Dokumentation bauordnungsrechtlicher Veränderungen.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 10.13Präsentation des RVR auf den IGA-FlächenZur Vorlage · 15/0297 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr plant im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung 2027 eine Präsentation seiner Tätigkeiten sowie der Einrichtung RVR Ruhr Grün. Das vorliegende Konzept sieht die Nutzung von drei sogenannten Zukunftsgärten in Duisburg, Gelsenkirchen und Dortmund vor, um die Leistungen des Verbandes als Planungs- und Umweltverband darzustellen.
In Duisburg soll eine Installation zum Thema Klimaanpassung und Hitzebelastung im urbanen Raum errichtet werden, wofür Kosten von etwa 250.000 Euro veranschlagt sind. In Gelsenkirchen wird die Arbeit der Einrichtung RVR Ruhr Grün in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren präsentiert, wobei die Finanzierung über den bestehenden Wirtschaftsplan erfolgt. Für den Standort Dortmund ist die Errichtung eines multifunktionalen Raums in Containerbauweise vorgesehen. Dieser Beitrag soll die Entwicklung der Region zur grünen Industrieregion thematisieren und erfordert nach aktuellem Stand Mittel in Höhe von 500.000 Euro, aufgeteilt in konsumtive und investive Anteile.
Die Vorlage sieht zudem die Bereitstellung überplanmäßiger Aufwendungen sowie außerplanmäßiger Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2026 vor. Für die laufende Bewirtschaftung und Pflege der Ausstellungsflächen sind darüber hinaus Aufwandsermächtigungen für das Jahr 2027 eingeplant. Alle Beiträge sollen im Corporate Design des Regionalverbandes Ruhr gestaltet werden.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0297 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr plant im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung 2027 eine Präsentation seiner Tätigkeiten sowie der Einrichtung RVR Ruhr Grün. Das vorliegende Konzept sieht die Nutzung von drei sogenannten Zukunftsgärten in Duisburg, Gelsenkirchen und Dortmund vor, um die Leistungen des Verbandes als Planungs- und Umweltverband darzustellen.
In Duisburg soll eine Installation zum Thema Klimaanpassung und Hitzebelastung im urbanen Raum errichtet werden, wofür Kosten von etwa 250.000 Euro veranschlagt sind. In Gelsenkirchen wird die Arbeit der Einrichtung RVR Ruhr Grün in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren präsentiert, wobei die Finanzierung über den bestehenden Wirtschaftsplan erfolgt. Für den Standort Dortmund ist die Errichtung eines multifunktionalen Raums in Containerbauweise vorgesehen. Dieser Beitrag soll die Entwicklung der Region zur grünen Industrieregion thematisieren und erfordert nach aktuellem Stand Mittel in Höhe von 500.000 Euro, aufgeteilt in konsumtive und investive Anteile.
Die Vorlage sieht zudem die Bereitstellung überplanmäßiger Aufwendungen sowie außerplanmäßiger Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2026 vor. Für die laufende Bewirtschaftung und Pflege der Ausstellungsflächen sind darüber hinaus Aufwandsermächtigungen für das Jahr 2027 eingeplant. Alle Beiträge sollen im Corporate Design des Regionalverbandes Ruhr gestaltet werden.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.14Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Verschmelzung der ÖKODATA GmbH auf die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbHZur Vorlage · 15/0321 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Ermächtigung zur Zustimmung eines Verschmelzungsvertrages zwischen der ÖKODATA GmbH und der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH beschließen. Ziel des Vorhabens ist es, die IT-Dienstleistungen der ÖKODATA GmbH künftig als eigenen Bereich innerhalb der AGR mbH zu organisieren und dadurch die Verwaltungs- und Abrechnungsstrukturen zu vereinfachen. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigebestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW.
Die ÖKODATA GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der AGR mbH und erbringt zentrale IT-Dienstleistungen für die Gruppe. Im Zuge der Verschmelzung werden die 29 Mitarbeitenden der Gesellschaft in den TVÖD der AGR mbH überführt, wobei die bisherige Geschäftsführung der ÖKODATA GmbH die Leitung des neuen IT-Bereichs übernehmen soll.
Finanziell führt der Vorgang zu einer Erhöhung der Personalkosten um etwa 190.000 Euro pro Jahr, was primär auf Anpassungen bei den Vergütungen und die Einbindung in die arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge zurückzuführen ist. Demgegenüber stehen jährliche Einsparungen von rund 60.000 Euro durch wegfallende Verwaltungsaufgaben sowie ein einmaliger Buchverlust von 169.000 Euro. Die notarielle Beurkundung des Vertrages ist für August 2026 vorgesehen, mit einer wirtschaftlichen Wirkung zum 1. Januar 2026.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0321 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Ermächtigung zur Zustimmung eines Verschmelzungsvertrages zwischen der ÖKODATA GmbH und der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH beschließen. Ziel des Vorhabens ist es, die IT-Dienstleistungen der ÖKODATA GmbH künftig als eigenen Bereich innerhalb der AGR mbH zu organisieren und dadurch die Verwaltungs- und Abrechnungsstrukturen zu vereinfachen. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigebestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW.
Die ÖKODATA GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der AGR mbH und erbringt zentrale IT-Dienstleistungen für die Gruppe. Im Zuge der Verschmelzung werden die 29 Mitarbeitenden der Gesellschaft in den TVÖD der AGR mbH überführt, wobei die bisherige Geschäftsführung der ÖKODATA GmbH die Leitung des neuen IT-Bereichs übernehmen soll.
Finanziell führt der Vorgang zu einer Erhöhung der Personalkosten um etwa 190.000 Euro pro Jahr, was primär auf Anpassungen bei den Vergütungen und die Einbindung in die arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge zurückzuführen ist. Demgegenüber stehen jährliche Einsparungen von rund 60.000 Euro durch wegfallende Verwaltungsaufgaben sowie ein einmaliger Buchverlust von 169.000 Euro. Die notarielle Beurkundung des Vertrages ist für August 2026 vorgesehen, mit einer wirtschaftlichen Wirkung zum 1. Januar 2026.
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.15Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Verschmelzung der AGR-Personal-Service Ruhr GmbH auf die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbHZur Vorlage · 15/0322 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Verschmelzung der AGR-Personal-Service Ruhr GmbH auf die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH ermöglichen. Der vorliegende Beschluss sieht vor, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung zur Unterzeichnung eines Verschmelzungsvertrages zu ermächtigen. Die Geschäftsführung erhält zudem die Befugnis, alle erforderlichen Beschlüsse zu fassen und Erklärungen abzugeben. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigebestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Grundlage der Maßnahme ist ein rückläufiger Bedarf an Personalleasing-Dienstleistungen sowie die Reduzierung von Verwaltungsaufwand durch den Wegfall der eigenständigen Gesellschaftsstruktur. Durch die Verschmelzung sollen dauerhafte Strukturkosten, etwa für den Jahresabschluss und die Geschäftsbesorgung, in Höhe von jährlich 15.000 Euro eingespart werden. Dabei entsteht ein einmaliger Buchverlust von 3.000 Euro.
Aktuell sind drei Mitarbeitende im Rahmen befristeter Beschäftigungsverhältnisse tätig. Eine unbefristete Übernahme dieser Personen in die AGR mbH ist nicht geplant, jedoch werden Optionen für eine langfristige Anstellung innerhalb der AGR-Gruppe geprüft. Die befristeten Verträge laufen spätestens Ende Februar 2027 aus. Die notarielle Beurkundung des Vertrages ist für August 2026 vorgesehen, wobei die wirtschaftliche Wirkung auf den 1. Januar 2026 zurückdatieren soll.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0322 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Verschmelzung der AGR-Personal-Service Ruhr GmbH auf die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH ermöglichen. Der vorliegende Beschluss sieht vor, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung zur Unterzeichnung eines Verschmelzungsvertrages zu ermächtigen. Die Geschäftsführung erhält zudem die Befugnis, alle erforderlichen Beschlüsse zu fassen und Erklärungen abzugeben. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigebestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Grundlage der Maßnahme ist ein rückläufiger Bedarf an Personalleasing-Dienstleistungen sowie die Reduzierung von Verwaltungsaufwand durch den Wegfall der eigenständigen Gesellschaftsstruktur. Durch die Verschmelzung sollen dauerhafte Strukturkosten, etwa für den Jahresabschluss und die Geschäftsbesorgung, in Höhe von jährlich 15.000 Euro eingespart werden. Dabei entsteht ein einmaliger Buchverlust von 3.000 Euro.
Aktuell sind drei Mitarbeitende im Rahmen befristeter Beschäftigungsverhältnisse tätig. Eine unbefristete Übernahme dieser Personen in die AGR mbH ist nicht geplant, jedoch werden Optionen für eine langfristige Anstellung innerhalb der AGR-Gruppe geprüft. Die befristeten Verträge laufen spätestens Ende Februar 2027 aus. Die notarielle Beurkundung des Vertrages ist für August 2026 vorgesehen, wobei die wirtschaftliche Wirkung auf den 1. Januar 2026 zurückdatieren soll.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.16Entwurf des Jahresabschlusses des Regionalverbandes Ruhr zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0295 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Jahresabschlusses des Regionalverbandes Ruhr zum 31. Dezember 2025 liegt zur Beratung vor. Die Verbandsversammlung soll den Entwurf zur Kenntnis nehmen und diesen gemäß der geltenden Gemeindeordnung an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weiterleiten. Der Abschluss wurde vom Regionaldirektor Garrelt Duin sowie dem Kämmerer unterzeichnet.
Der Jahresabschluss weist für das Jahr 2025 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.917,4 Tausend Euro aus. Im Vergleich zum veranschlagten Haushaltsplan für 2025, der einen Fehlbetrag von 8.084,9 Tausend Euro vorsah, ergibt sich eine Verbesserung des Ergebnisses um 6.767,5 Tausend Euro. Gegenüber dem Vorjahresergebnis, das einen Überschuss von 3.631,0 Tausend Euro aufwies, zeigt der Abschluss jedoch eine Verschlechterung um 7.548,3 Tausend Euro.
Der Jahresabschluss umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, Teilrechnungen, die Bilanz sowie den Anhang und einen Lagebericht. Die Bilanzsumme des Regionalverbandes verringerte sich von 670.220 Tausend Euro im Jahr 2024 auf 661.294 Tausend Euro zum Stichtag 31. Dezember 2025.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11Vorlagen aus dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 11.1Beschluss zur Durchführung zweier Interessenbekundungsverfahren (IBV) zum Ausbau der Erneuerbaren Energien auf RVR LiegenschaftenZur Vorlage · 15/0266 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) beabsichtigt, zwei Interessenbekundungsverfahren zur Gewinnung von Vertragspartnern für den Ausbau der Windenergie auf RVR-eigenen Flächen durchzuführen. Ziel der Verfahren ist die Suche nach Partnern für die Planung, den Bau und den Betrieb von Windenergieanlagen an zwei spezifischen Standorten: in der Hohen Mark bei Haltern am See sowie am Krägeloher Berg in Breckerfeld.
In Haltern am See umfasst das Vorhaben die Bereiche Has_25 und Has_35, welche das Potenzial für mehrere Anlagen auf Waldflächen bieten. Im Bereich Breckerfeld ist die Errichtung von zwei bis drei Windenergieanlagen auf einer etwa 23 Hektar großen Fläche vorgesehen. Bei der Bewertung der eingegangenen Angebote sollen neben wirtschaftlichen Kriterien auch Konzepte zur regionalen Wertschöpfung sowie Möglichkeiten zur Beteiligung von Bürgern und Kommunen berücksichtigt werden.
Zur Durchführung der Verfahren soll ein externer Berater hinzugezogen werden. Die anfallenden Planungs- und Beratungskosten sollen im Falle eines Zuschlags auf den erfolgreichen Bieter übertragen werden, sodass für den RVR keine Kosten entstehen. Das Vorhaben folgt der bereits beschlossenen Strategie zum Ausbau erneuerbarer Energien auf RVR-Liegenschaften und trägt zur Umsetzung der gesetzlichen Windenergieziele bei.
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Hauptdokument|20260513143415-0|20260513143927-0|20260513144317-0|20260513144515-0|20260513144911-0
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
Zur Vorlage · 15/0266 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) beabsichtigt, zwei Interessenbekundungsverfahren zur Gewinnung von Vertragspartnern für den Ausbau der Windenergie auf RVR-eigenen Flächen durchzuführen. Ziel der Verfahren ist die Suche nach Partnern für die Planung, den Bau und den Betrieb von Windenergieanlagen an zwei spezifischen Standorten: in der Hohen Mark bei Haltern am See sowie am Krägeloher Berg in Breckerfeld.
In Haltern am See umfasst das Vorhaben die Bereiche Has_25 und Has_35, welche das Potenzial für mehrere Anlagen auf Waldflächen bieten. Im Bereich Breckerfeld ist die Errichtung von zwei bis drei Windenergieanlagen auf einer etwa 23 Hektar großen Fläche vorgesehen. Bei der Bewertung der eingegangenen Angebote sollen neben wirtschaftlichen Kriterien auch Konzepte zur regionalen Wertschöpfung sowie Möglichkeiten zur Beteiligung von Bürgern und Kommunen berücksichtigt werden.
Zur Durchführung der Verfahren soll ein externer Berater hinzugezogen werden. Die anfallenden Planungs- und Beratungskosten sollen im Falle eines Zuschlags auf den erfolgreichen Bieter übertragen werden, sodass für den RVR keine Kosten entstehen. Das Vorhaben folgt der bereits beschlossenen Strategie zum Ausbau erneuerbarer Energien auf RVR-Liegenschaften und trägt zur Umsetzung der gesetzlichen Windenergieziele bei.
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Hauptdokument|20260513143415-0|20260513143927-0|20260513144317-0|20260513144515-0|20260513144911-0
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 11.2Angelegenheiten der Revierpark Wischlingen GmbH Abschluss einer ParkpflegevereinbarungZur Vorlage · 15/0299 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr plant eine neue Parkpflegevereinbarung für den Revierpark Wischlingen in Zusammenarbeit mit der Revierpark Wischlingen GmbH und der Stadt Dortmund. Nach der Beendigung des bisherigen Gesellschaftsvertrages zum Jahresende 2023 sieht die vorliegende Beschlussvorlage eine paritätische Finanzierung der erhöhten Parkpflegekosten vor. Für den Zeitraum von 2026 bis 2028 sollen der Regionalverband und die Stadt Dortmund jeweils einen jährlichen Betrag von 90.000 Euro netto tragen. Nach Ablauf dieser drei Jahre ist eine Evaluation der tatsächlich entstandenen sowie zukünftigen Pflegekosten vorgesehen, um die langfristige Finanzierung festzulegen.
Zudem wird die Genehmigung überplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2026 beantragt. Diese Mittel dienen der Behebung festgestellter Mängel, der erstmaligen Neuanlage von Flächen sowie der Rückzahlung von Fördermitteln. Der Regionalverband übernimmt dabei Kosten für die Umsetzung von Förderinhalten und die Rückführung von Mitteln. Darüber hinaus umfasst die Vorlage Mittel zur Beseitigung von Pflegemissständen und Schäden durch Vandalismus. Die Revierpark Wischlingen GmbH übernimmt im Rahmen der Vereinbarung die Verantwortung für die Einhaltung der Zweckbestimmungen der Förderbescheide der Bezirksregierung Arnsberg.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
Zur Vorlage · 15/0299 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr plant eine neue Parkpflegevereinbarung für den Revierpark Wischlingen in Zusammenarbeit mit der Revierpark Wischlingen GmbH und der Stadt Dortmund. Nach der Beendigung des bisherigen Gesellschaftsvertrages zum Jahresende 2023 sieht die vorliegende Beschlussvorlage eine paritätische Finanzierung der erhöhten Parkpflegekosten vor. Für den Zeitraum von 2026 bis 2028 sollen der Regionalverband und die Stadt Dortmund jeweils einen jährlichen Betrag von 90.000 Euro netto tragen. Nach Ablauf dieser drei Jahre ist eine Evaluation der tatsächlich entstandenen sowie zukünftigen Pflegekosten vorgesehen, um die langfristige Finanzierung festzulegen.
Zudem wird die Genehmigung überplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2026 beantragt. Diese Mittel dienen der Behebung festgestellter Mängel, der erstmaligen Neuanlage von Flächen sowie der Rückzahlung von Fördermitteln. Der Regionalverband übernimmt dabei Kosten für die Umsetzung von Förderinhalten und die Rückführung von Mitteln. Darüber hinaus umfasst die Vorlage Mittel zur Beseitigung von Pflegemissständen und Schäden durch Vandalismus. Die Revierpark Wischlingen GmbH übernimmt im Rahmen der Vereinbarung die Verantwortung für die Einhaltung der Zweckbestimmungen der Förderbescheide der Bezirksregierung Arnsberg.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 11.3Sachstand Umweltbildung im Regionalverband RuhrZur Vorlage · 15/0300 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) plant die strategische Weiterentwicklung seiner Umweltbildungsangebote. Laut einer vorliegenden Beschlussvorlage soll die Verwaltung beauftragt werden, ein neues Umweltbildungskonzept für den RVR sowie „RVR Ruhr Grün“ zu erarbeiten. Grundlage hierfür ist eine seit Anfang 2025 durchgeführte Aufarbeitung des Umweltbildungsportfolios, um eine gemeinsame fachliche Basis und eine verbesserte Qualitätssicherung der Angebote zu gewährleisten.
Die künftige Bildungsarbeit soll durch bauliche Maßnahmen an verschiedenen Standorten gestärkt werden. Dazu gehören laufende oder geplante Maßnahmen am Heidhof, am Hof Punsmann, am Haus Ripshorst sowie am NaturForum/Bislicher Insel, die verbesserte Rahmenbedingungen für die Bildungsarbeit schaffen sollen.
Für das Haushaltsjahr 2026 sind verschiedene Projekte im Bereich der Umweltbildung veranschlagt, darunter die „Route der Industrienatur“, ein Umweltportal sowie die Weiterentwicklung des Umweltbildungszentrums Haus Ripshorst. Während für diese Vorhaben Erträge in Höhe von 4.000 Euro vorgesehen sind, werden Sach- und Personalaufwendungen in Höhe von 51.000 Euro beziehungsweise 407.000 Euro veranschlagt. Eine zusätzliche Mittelbereitstellung über den Haushalt hinaus ist laut der Vorlage nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
Zur Vorlage · 15/0300 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) plant die strategische Weiterentwicklung seiner Umweltbildungsangebote. Laut einer vorliegenden Beschlussvorlage soll die Verwaltung beauftragt werden, ein neues Umweltbildungskonzept für den RVR sowie „RVR Ruhr Grün“ zu erarbeiten. Grundlage hierfür ist eine seit Anfang 2025 durchgeführte Aufarbeitung des Umweltbildungsportfolios, um eine gemeinsame fachliche Basis und eine verbesserte Qualitätssicherung der Angebote zu gewährleisten.
Die künftige Bildungsarbeit soll durch bauliche Maßnahmen an verschiedenen Standorten gestärkt werden. Dazu gehören laufende oder geplante Maßnahmen am Heidhof, am Hof Punsmann, am Haus Ripshorst sowie am NaturForum/Bislicher Insel, die verbesserte Rahmenbedingungen für die Bildungsarbeit schaffen sollen.
Für das Haushaltsjahr 2026 sind verschiedene Projekte im Bereich der Umweltbildung veranschlagt, darunter die „Route der Industrienatur“, ein Umweltportal sowie die Weiterentwicklung des Umweltbildungszentrums Haus Ripshorst. Während für diese Vorhaben Erträge in Höhe von 4.000 Euro vorgesehen sind, werden Sach- und Personalaufwendungen in Höhe von 51.000 Euro beziehungsweise 407.000 Euro veranschlagt. Eine zusätzliche Mittelbereitstellung über den Haushalt hinaus ist laut der Vorlage nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 12Vorlagen aus dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
- 12.1Baumaßnahme am NaturForum Bislicher Insel, Zustimmung zum weiteren Ausbau (Bauabschnitt II)Zur Vorlage · 15/0208 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über die Weiterführung der Baumaßnahmen am NaturForum Bislicher Insel. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Vergabe der Leistungsphasen 6 bis 9 für den zweiten Bauabschnitt vor, welcher den Umbau der Aktionshalle zu einem Umweltbildungszentrum umfasst. Zudem wird eine Erhöhung der im Wirtschaftsplan von RVR Ruhr Grün veranschlagten Auszahlungen beantragt. Diese sieht für das Jahr 2027 eine Aufstockung um 2,7 Millionen Euro und für das Jahr 2028 um 1,9 Millionen Euro vor.
Die Entscheidung basiert auf den Planungsergebnissen des Büros DIA. Die zeitgleiche Umsetzung der Bauabschnitte 1 und 2 wird angestrebt, um durch größere Leistungspakete und Synergieeffekte bei der Vergabe Kosten zu reduzieren sowie die Projektumsetzung zu beschleunigen. Ein Ziel ist zudem die vollständige Nutzbarkeit des Ensembles inklusive des Innenhofs. Für die Förderung des neuen Informationszentrums und der Dauerausstellung wurde bereits ein Betrag von rund 1,07 Millionen Euro durch Umweltminister Oliver Krischer bereitgestellt. Die Baugenehmigung für das Vorhaben wird voraussichtlich Mitte Juni 2026 erwartet.
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Hauptdokument|20260511093221-0|20260511094136-0|20260513123813-0
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 13Vorlagen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss
- 13.1Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung NRWZur Vorlage · 15/0317 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Regionalverbandes Ruhr hat eine Beschlussvorlage zur Feststellung des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegt. Die Vorlage umfasst die Stellungnahme des Ausschusses gemäß § 59 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW sowie den Bericht der Märkischen Revision GmbH, welcher die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 dokumentiert.
Gegenstand der parlamentarischen Beratung ist neben der Feststellung des Abschlusses auch die Behandlung des Jahresergebnisses für das betreffende Jahr. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist zudem der Antrag auf Entlastung der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW.
Der Entscheidungsprozess sieht eine Vorberatung im Verbandsausschuss vor, bevor die endgültige Beschlussfassung in der Verbandsversammlung erfolgt. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine zusätzlichen finanziellen Mittel veranschlagt werden müssen und keine klimarelevanten Auswirkungen zu erwarten sind.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 13.2Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung NRWZur Vorlage · 15/0319 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsausschuss leitet seine Stellungnahme gemäß § 59 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW sowie den Bericht der Märkischen Revision GmbH zur Prüfung des Gesamtabschlusses 2024 an die Verbandsversammlung weiter. Gegenstand der Vorlage ist die Feststellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2024 und die Behandlung des entsprechenden Jahresergebnisses.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Entlastung der Regionaldirektion für die im Jahr 2024 abgedeckten Zeiträume. Konkret wird die Entlastung von Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2024 sowie die Entlastung von Regionaldirektor Garrelt Duin für den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Dezember 2024 behandelt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind laut den Unterlagen keine Nachveranschlagungen oder eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich. Ein im Rahmen der Vorlage durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 13.3Bericht der Märkischen Revision GmbH des Regionalverbandes Ruhr über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2023Zur Vorlage · 15/0316 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0316 behandelt den Prüfbericht der Märkischen Revision GmbH über den Gesamtabschluss des Regionalverbandes Ruhr zum 31. Dezember 2023. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte im Oktober 2025 beschlossen, eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung zu beauftragen. Das Ergebnis der Prüfung liegt in Form eines nicht modifizierten Bestätigungsvermerks vor, dem sich der Rechnungsprüfungsausschuss angeschlossen hat.
Die Verbandsversammlung wird gebeten, den Gesamtabschluss 2023 zu bestätigen und die Regionaldirektorin für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 zu entlasten. Der Entwurf des Abschlusses wurde von der zuständigen Fachabteilung für Wirtschaftsführung erstellt und durch die Regionaldirektion bestätigt.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen ist keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich, womit die Vorlage haushaltsneutral bleibt. Ein im Rahmen der Beschlussvorlage durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 13.4Bericht der Märkischen Revision GmbH des Regionalverbandes Ruhr über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2024Zur Vorlage · 15/0318 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wird im Rahmen der Drucksache 15/0318 über den Bericht der Märkischen Revision GmbH zur Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2024 beraten. Der Bericht dient dazu, den Abschluss zu bestätigen und die Entlastung der Regionaldirektion für das betreffende Geschäftsjahr zu ermöglichen.
Konkret sieht die Vorlage vor, den Gesamtabschluss 2024 zu bestätigen sowie die Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2024 und den Regionaldirektor Garrelt Duin für den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Dezember 2024 zu entlasten.
Die Prüfung des Abschlusses wurde durch die externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH durchgeführt, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss im Oktober 2025 eine entsprechende Beauftragung beschlossen hatte. Die Prüfer erteilten einen nicht modifizierten Bestätigungsvermerk, dem sich der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 27. Mai 2026 angeschlossen hat.
Aus finanzieller Sicht ergeben sich aus der Vorlage keine Auswirkungen auf die Haushaltsplanung, da keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 14Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 14.1Strategie und Organisation
- 15Fraktionsanträge/Resolutionen
- 15.1Antrag der Koalition im Ruhrparlament: Änderungen bei der Vergabe von GRW-MittelZur Vorlage · 15/0382 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und CDU haben mit der Drucksache 15/0382 einen Antrag auf eine erneute Berichterstattung zur Vergabe von Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) gestellt. Grundlage des Antrags ist die Information des Regionaldirektors in der Sitzung des Ausschusses für Europa, Wirtschaft und Soziales am 18. Juni 2026 über mögliche Auswirkungen auf das Ruhrgebiet durch die Neuabgrenzung von Fördergebieten.
Der Antrag sieht vor, dass im Verbandsausschuss am 28. September 2026 eine neue Berichterstattung sowie eine anschließende Aussprache stattfinden sollen. Diese sollen als Grundlage für eine mögliche Stellungnahme oder Resolution in dieser Angelegenheit dienen. Der Antrag ist haushaltsneutral und führt zu keinen zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 16Anfragen und Mitteilungen
- 16.1Anfragen
- 16.1.1Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Aktueller Sachstand der Radschnellwegeprojekte RS1 (Radschnellweg Ruhr) und RS7 (Radschnellweg Mittleres Ruhrgebiet)Zur Vorlage · 15/0315 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zum aktuellen Sachstand der Radschnellwege RS1 (Radschnellweg Ruhr) und RS7 (Radschnellweg Mittleres Ruhrgebiet) gestellt. Da die letzte umfassende Vorstellung des Projektstatus etwa fünf Jahre zurückliegt, bittet die Fraktion um eine aktualisierte Darstellung der Planungs- und Baufortschritte sowie der zeitlichen Perspektiven für die Umsetzung.
Die Anfrage umfasst detaillierte Fragen zu zahlreichen Abschnitten des RS1 in den Städten Mülheim, Essen, Bochum, Gelsenkirchen, Dortmund, Moers und Duisburg sowie im Kreis Unna und im Bereich Hamm. Dabei werden Informationen zum Übergang von der Vorplanung zur Entwurfsplanung, zum Status von Linienbestimmungsverlagern und zur Fertigstellung bereits bestehender Abschnitte angefordert. Zudem wird nach notwendigen Anpassungen an bereits in Betrieb befindlichen Teilstücken gefragt, beispielsweise hinsichtlich der Beleuchtung.
Für den Radschnellweg RS7 werden ebenfalls Informationen zum Planungsstand in Gladbeck, Bottrop und Essen sowie zu möglichen Baubeginnen benötigt. Die Fraktion begründet das Ersuchen damit, dass die derzeitigen Veröffentlichungen von Straßen.NRW keinen durchgängigen Überblick über die Projektstände und Zuständigkeiten der einzelnen Teilabschnitte ermöglichen. Eine Beantwortung der Fragen wird bis zur Sitzung des Verbandsausschusses oder der Verbandsversammlung erbeten.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 16.1.2Antwort auf die Anfrage der Fraktion Die Linke Stand der Diskussion zur Änderung der Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
- 16.1.3Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Digitale SouveränitätZur Vorlage · 15/0386 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat im Regionalverband Ruhr (RVR) die Fraktionsanfrage 15/0386 zum Thema digitale Souveränität eingereicht. Mit der Anfrage befasst sich die Fraktion mit der Frage nach technologischen Abhängigkeiten von großen Technologiekonzernen und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb sowie demokratische Grundwerte.
Im Rahmen der Anfrage werden Informationen über den Einsatz nicht-europäischer Systeme, Cloud-Dienste und Hosting-Anbieter beim RVR sowie die damit verbundenen Kosten erbeten. Zudem soll offengelegt werden, in welchem Umfang bereits Open-Source-Lösungen und rein europäische Software-Lösungen genutzt werden und welche Kosten hierfür anfallen. Darüber hinaus wird nach geeigneten alternativen Software-Lösungen gesucht, insbesondere aus dem Bereich Open-Source oder von europäischen Anbietern, die als Ersatz für nicht-europäische Dienste dienen könnten.
Die Vorlage wird im Verbandsausschuss behandelt und steht zur Kenntnisnahme auf der Tagesordnung für die Sitzung des Verbandsausschusses am 29. Juni 2026 sowie der Verbandsversammlung am 10. Juli 2026.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 16.2Mitteilungen
- 16.2.1RVR-Delegationsreise in die japanische Präfektur HokkaidōZur Vorlage · 15/0282 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat über eine Delegationsreise in die japanische Präfektur Hokkaido berichtet. Anknüpfend an den Besuch einer parlamentarischen Delegation aus Hokkaido im Sommer 2024 fand vom 13. bis 21. April 2026 ein Gegenbesuch statt. Ziel der Reise war es, Handlungsfelder für eine mögliche dauerhafte Zusammenarbeit zwischen den beiden Regionen zu identifizieren.
Die sechsköpfige Delegation, bestehend aus der Leitung der Verbandsversammlung sowie Vertretern der Verwaltung und der Geschäftsführung der Business Metropole Ruhr, besuchte verschiedene Projekte in Hokkaido. Das Programm umfasste Themen wie Industriekultur, Infrastrukturpflege, Wirtschafts- und Strukturpolitik, Wissenschaft, Bildung sowie Gesundheitsvorsorge. Im Rahmen des Besuchs wurde eine Partnerschaftsurkunde unterzeichnet, die den Willen zur Vertiefung der Beziehungen bekräftigt, ohne dass bereits konkrete Handlungsfelder festgelegt wurden.
Für die Zeit der Internationalen Gartenausstellung 2027 im Ruhrgebiet ist ein erneuter Gegenbesuch der japanischen Partner vorgesehen. Hierbei wird eine Präsentation der japanischen Seite sowie eine mögliche Einbindung der japanischen Botschaft in Berlin geprüft. Die RVR-Verwaltung arbeitet gemeinsam mit der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH an der Umsetzung dieses Besuchs. Aus finanzieller Sicht ergeben sich keine zusätzlichen Auswirkungen auf den Haushalt, und es wurden keine klimarelevanten Auswirkungen festgestellt.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 16.2.2Probeweiser Beitritt K+S zur Schlichtungsstelle Bergschaden NRWZur Vorlage · 15/0290 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0290 informiert über den probeweisen Beitritt der K+S AG zur Schlichtungsstelle Bergschaden NRW. Die im Jahr 2009 gegründete Institution bietet Privatpersonen sowie kleinen und mittleren Handwerks- und Geschäftsbetrieben ein unabhängiges und kostenfreies Verfahren an, um Konflikte über mögliche Bergschäden durch Stein- und Braunkohleabbau außergerichtlich zu klären. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass zuvor keine Einigung mit dem zuständigen Bergbauunternehmen erzielt werden konnte. Die Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle ist im Regionalverband Ruhr angesiedelt.
Seit dem 1. Januar 2026 ist die K+S AG für eine Dauer von zunächst zwei Jahren der Schlichtungsstelle beigetreten. Durch diesen Beitritt können nun auch Betroffene des Steinsalzbergwerks Borth im Kreis Wesel das Schlichtungsverfahren nutzen, sofern keine vorherige Einigung mit dem Unternehmen vorliegt. Die Leitung der Schlichtungsstelle wird durch den Vorsitzenden Gero Debusmann und den stellvertretenden Vorsitzenden Karl-Heinz Volesky wahrgenommen.
Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch diesen Vorgang keine Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes Ruhr. Die Verbandsversammlung nimmt den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 17Vorlagen mit Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 17.1Erwerb einer landwirtschaftlichen Fläche im Bereich der Rheinaue Lüttingen in Xanten, Kreis Weselnicht öffentlich
- 17.2Verkauf des Trainingsbergwerks in Recklinghausen an den Trainingsbergwerk Recklinghausen e.V.nicht öffentlich
- 18Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 18.1Bestellung einer Prüferin im Referat Rechnungsprüfungnicht öffentlich
- 18.2Bereitstellung von Eigenmitteln für den Ersatzneubau der Fuß- und Radwegbrücke Prosperstraße, Bottropnicht öffentlich
- 19Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich
- 19.1Anfragennicht öffentlich
- 19.2Mitteilungennicht öffentlich