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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Einführung und Verpflichtung neuer Mitglieder
- 1.2Um- und Nachbesetzung in Gremien und Aufsichtsräten
- 1.2.1Antrag der AfD-Fraktion GremienumbesetzungZur Vorlage · 15/0167 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsantrag der AfD mit der Drucksache Nummer 15/0167 sieht eine personelle Neubesetzung im Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün vor. Die Verbandsversammlung soll beschließen, ein neues Mitglied für diesen Ausschuss zu wählen. Diese Wahl ist als Ersatz für ein ausgeschiedenes bzw. verstorbenes Mitglied des Gremiums vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in dem Antrag festgehalten, dass die geplante Änderung haushaltsneutral bleibt. Es ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung von überplanmäßigen oder außerplanmäßigen Mitteln erforderlich. Die personelle Umbesetzung führt somit zu keinen zusätzlichen finanziellen Auswirkungen im Haushaltsplan des Regionalverbands. Der Beschlussvorschlag zur Neubesetzung des Ausschusses steht auf der Tagesordnung der Sitzung der Verbandsversammlung am 20. März 2026.
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- 1.2.2Antrag der CDU-Fraktion Umbesetzung in GremienZur Vorlage · 15/0190 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der CDU hat für die Sitzung der Verbandsversammlung am 20. März 2026 eine Beschlussvorlage mit der Nummer 15/0190 vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist eine personelle Umbesetzung innerhalb eines Gremiums des Regionalverbandes Ruhr.
Der Vorschlag bezieht sich konkret auf den Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales. Hier soll die Zusammensetzung durch die Benennung eines neuen stellvertretenden Mitglieds verändert werden. Die Vorlage dient als Grundlage für eine Entscheidung über diese personelle Neuregelung im genannten Ausschuss.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme wird in der Beschlussvorlage festgehalten, dass keine zusätzlichen Mittel aus dem Haushalt beansprucht werden. Eine Nachveranschlagung oder eine außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln ist nicht erforderlich, sodass die Umbesetzung als haushaltsneutral bewertet wird. Es entstehen durch diesen Vorgang keine weiteren finanziellen Folgewirkungen für den Haushalt.
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- 2Aktuelles
- –Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 3Vorlagen der Bezirksregierungen
- 3.1Radwegebau an bestehenden Landesstraßen Hier: Beschluss über die Priorisierung von Maßnahmen für das Jahr 2026Zur Vorlage · 15/0110 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0110 befasst sich mit der Priorisierung von Maßnahmen zum Radwegebau an bestehenden Landesstraßen für das Jahr 2026. Die Unterlagen wurden im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster zur Beratung in den Gremien des Regionalverbandes Ruhr vorgelegt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung einer Prioritätenliste vor, die gemäß Anlage 1 die 30 wichtigsten Projekte für den Radwegebau an Landesstraßen festlegt. Die Vorlage umfasst zudem detaillierte Einzelberichte mit Lageplänen zu diesen Projekten sowie Informationen über weitere geplante Maßnahmen. Ein weiterer Bestandteil der Unterlagen ist eine Übersicht, welche neue oder im Vergleich zum Vorjahr veränderte Projekte enthalten sind.
Die Entscheidung über die Priorisierung erfolgt im Rahmen des geplanten Beratungsprozesses, beginnend beim Ausschuss für Planung und Mobilität bis hin zur Verbandsversammlung. Die Vorlage der Unterlagen erfolgt auf Grundlage des Landesplanungsgesetzes.
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Hauptdokument|20260204132100-0|20260204132106-2|20260204132107-3|20260204132105-0|20260204132106-1
- 3.1.1Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschluss über die Priorisierung von Maßnahmen zum Radwegebau an bestehenden Landesstraßen 2026Zur Vorlage · 15/0179 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat mit der Vorlage 15/0179 einen Änderungsantrag zum Beschluss über die Priorisierung von Maßnahmen zum Radwegebau an bestehenden Landesstraßen für das Jahr 2026 vorgelegt. Der Antrag fordert eine intensivere Beteiligung sowie eine Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Gremien des Regionalverbands Ruhr und dem Land bei der Erstellung der Prioritätenlisten. Dabei soll die regionale Planungsebene verbindlich in die Priorisierung einbezogen werden, ergänzt durch klare Verfahren für Rückmeldungen seitens des Landes.
Ein weiterer Kernpunkt des Antrags ist die qualitative Verbesserung der Priorisierungslisten. Die Rangfolge der Maßnahmen soll unter Berücksichtigung des jeweiligen Planungsstandes und der konkreten örtlichen Gefahrensituationen angepasst werden. Projekte mit höherer Planungsreife oder einer größeren Gefahrenlage sollen dabei stärker gewichtet werden. Zudem wird vorgeschlagen, bereits abgeschlossene Maßnahmen in einer separaten Übersichtstabelle aufzuführen. Die Verwaltung soll die Priorisierung in der Anlage 1 entsprechend anpassen.
Als Begründung führt die Fraktion strukturelle Defizite im aktuellen Verfahren an, wie etwa eine unzureichende Beratung durch die Straßenbauverwaltung und mangelnde Transparenz bezüglich des Planungsstandes sowie des Mittelabflusses. Durch die Anpassung der Priorisierungsreihen soll eine sachgerechte Umsetzung gewährleistet werden. Für den Antrag ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 3.2Förderung der Nahmobilität Hier: Vorschlag für das Förderprogramm 2026 Beschluss über Radschnellwege und RadvorrangroutenZur Vorlage · 15/0114 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0114 des Ausschusses für Planung und Mobilität behandelt die Förderung der Nahmobilität für das Jahr 2026. Der Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Informationen sowie den Vorschlag für das Förderprogramm „Nahmobilität 2026“ zur Kenntnis nimmt. Die entsprechenden Programmvorschläge beziehen sich auf die Gebiete des Regionalverbands Ruhr (RVR) innerhalb der Regierungsbezirreg Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
Zudem wird ein Beschluss über Radschnellwege und Radvorrangrouten beantragt. Die Verbandsversammlung soll dem Vorschlag für diese Routen gemäß der Anlage 1 zustimmen, welche das regionale Votum für Radschnellverbindungen im Regierungsbezirk Arnsberg umfasst. Die Vorlage wird im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt. Die parlamentarische Beratung ist für die Sitzungen des Ausschusses für Planung und Mobilität sowie des Verbandsausschusses und der Verbandsversammlung im Februar und März 2026 vorgesehen.
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Hauptdokument|20260204115547-0|20260204115553-2|20260204115553-3|20260204115553-0|20260204115553-1
- 3.3Um- und Ausbau von Landesstraßen gemäß Priorisierung Hier: Beschluss über die Priorisierung von Maßnahmen für das Jahr 2026Zur Vorlage · 15/0115 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0115 befasst sich mit der Priorisierung von Maßnahmen zum Um- und Ausbau von Landesstraßen für das Jahr 2026. Der Entwurf wird im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt. Gegenstand des Beschlussvorschlags ist die Verabschiedung einer Prioritätenliste, welche die Reihenfolge der geplanten Straßenbauprojekte festlegt.
Die Vorlage umfasst verschiedene Anlagen, die detaillierte Informationen zu den ersten dreißig prioritären Projekten sowie Einzelberichte mit entsprechenden Lageplänen enthalten. Zudem werden weitere Maßnahmen sowie eine Übersicht über Projekte aufgeführt, die im Vergleich zum Vorjahr neu aufgenommen wurden oder Veränderungen unterliegen. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Ausschuss für Planung und Mobilität. Die Beratung der Unterlagen ist für die Sitzung des Ausschusses Ende Februar 2026 sowie für den Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung im März 2026 vorgesehen.
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Hauptdokument|20260204132822-0|20260204132831-3|20260204132828-0|20260204132830-1|20260204132830-2
- 3.3.1Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschluss über die Priorisierung von Maßnahmen zum Um- und Ausbau von Landesstraßen gemäß Priorisierung 2026Zur Vorlage · 15/0180 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat im Ruhrparlament einen Änderungsantrag zur Vorlage 15/0115 eingebracht. Der Antrag befasst sich mit der Priorisierung von Maßnahmen zum Um- und Ausbau von Landesstraßen gemäß der Priorisierung 2026. Die Fraktion fordert eine intensivere Beteiligung sowie eine Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Gremien des Regionalverbandes Ruhr und dem Land bei der Erstellung der Prioritätenlisten. Hierbei soll die regionale Planungsebene verbindlich in die Priorisierung einbezogen werden, ergänzt durch klare Verfahren für Rückmeldungen seitens des Landes.
Zudem wird eine qualitative Verbesserung der Priorisierungslisten angestrebt. Die Rangfolge der Maßnahmen soll unter Berücksichtigung des Planungsstandes und der örtlichen Gefahrensituation angepasst werden, wobei Projekte mit höherer Planungsreife oder größerem Gefahrenpotenzial stärker gewichtet werden sollen. Abgeschlossene Maßnahmen sollen künftig in einer separaten Übersichtstabelle aufgeführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Priorisierung in der Anlage 1 dahingehend anzupassen, dass Planungsstände und Gefahrenabschätzungen ausreichend berücksichtigt werden.
Die Begründung des Antrags nennt strukturelle Defizite im aktuellen Verfahren als Grund für die Forderungen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitwirkungsrechte des Regionalverbandes durch eine unzureichende Beratung durch die Straßenbauverwaltung und mangelnde Transparenz beim Planungsstand sowie Mittelabfluss eingeschränkt seien. Eine frühzeitigere Einbindung soll eine zukunftsorientierte Umsetzung gewährleisten. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden mit dem Antrag nicht begründet.
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- 3.4Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten; Förderprogramm 2026 Beratung und BeschlussfassungZur Vorlage · 15/0119 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) befasst sich im Rahmen der Sitzung am 20. März 2026 mit der Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten sowie dem Förderprogramm für das Jahr 2026. Die Beschlussvorlage 15/0119 wurde gemeinsam von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster zur Beratung vorgelegt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Dringlichkeitsliste 2026 für die Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten sowie die Förderliste 2026 für Maßnahmen des Bodenschutzes im Verbandsgebiet zur Kenntnis nimmt. Zudem soll die Versammlung den in den Listen aufgeführten Maßnahmen zustimmen.
Die Vorlage durchläuft vor der abschließenden Entscheidung in der Verbandsversammlung die Beratung im Ausschuss für Klima, Umwelt und Liegenschaften sowie im Verbandsausschuss. Als Grundlage der Vorlage dienen eine Sachverhaltsdarstellung sowie die detaillierten Listen zur Altlastensanierung und zum Bodenschutz.
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Hauptdokument|20260204130834-0|20260204122944-1|20260204122944-0
Beratungsfolge
- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
Zur Vorlage · 15/0119 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) befasst sich im Rahmen der Sitzung am 20. März 2026 mit der Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten sowie dem Förderprogramm für das Jahr 2026. Die Beschlussvorlage 15/0119 wurde gemeinsam von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster zur Beratung vorgelegt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Dringlichkeitsliste 2026 für die Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten sowie die Förderliste 2026 für Maßnahmen des Bodenschutzes im Verbandsgebiet zur Kenntnis nimmt. Zudem soll die Versammlung den in den Listen aufgeführten Maßnahmen zustimmen.
Die Vorlage durchläuft vor der abschließenden Entscheidung in der Verbandsversammlung die Beratung im Ausschuss für Klima, Umwelt und Liegenschaften sowie im Verbandsausschuss. Als Grundlage der Vorlage dienen eine Sachverhaltsdarstellung sowie die detaillierten Listen zur Altlastensanierung und zum Bodenschutz.
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Hauptdokument|20260204130834-0|20260204122944-1|20260204122944-0
Beratungsfolge
- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 3.4.1Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten; Förderprogramm 2026 Beratung und BeschlussfassungZur Vorlage · 15/0119-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0119-1 der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) behandelt die Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten sowie das entsprechende Förderprogramm für das Jahr 2026. Der Entwurf wurde gemeinsam von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster zur Beratung vorgelegt.
Im Zentrum der Vorlage steht die Dringlichkeitsliste „Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten 2026“ sowie eine Förderliste für Maßnahmen des Bodenschutzes im Verbandsgebiet. Die Verbandsversammlung wird gebeten, diese Listen zur Kenntnis zu nehmen und den darin enthaltenen Maßnahmen zuzustimmen.
Die Vorlage wurde gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes erstellt. Die Beratung der Unterlagen ist für die Sitzungen des Ausschusses für Klima, Umwelt und Liegenschaften sowie des Verbandsausschusses und der Verbandsversammlung im März 2026 vorgesehen.
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Hauptdokument|20260312133354-0|20260204122944-1|20260204122944-0
- 4Vorlagen aus dem Ausschuss für Planung und Mobilität
- 4.1Feststellungsbeschluss zur 3. Änderung des Regionalplans Ruhr: Änderung eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs (AFAB) mit den überlagernden Zweckbestimmungen Regionaler Grünzug (RG) und teilweise Bereich zum Schutz der Natur (BSN) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt BottropZur Vorlage · 15/0137 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Regionalplanungsbehörde legt der Verbandsversammlung einen Beschlussvorschlag zur dritten Änderung des Regionalplans Ruhr vor. Gegenstand der Änderung ist ein Gebiet in der Stadt Bottrop, in dem ein Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich, der mit den Zweckbestimmungen eines Regionalen Grünzugs sowie Teilen eines Bereichs zum Schutz der Natur überlagert ist, in einen Allgemeinen Siedlungsbereich umgewandelt werden soll.
Die Änderung schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Feuer- und Rettungswache an der Josef-Albers-Straße. Der bestehende Standort kann die gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Betriebsorganisation sowie die Vorgaben zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit nicht mehr gewährleisten.
Im Zuge des Verfahrens wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, die Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung einbezieht. Da die baurechtliche Umsetzung erst durch die nachfolgende Bauleitplanung erfolgt, sind durch die Regionalplanänderung selbst keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima zu erwarten. Die im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Regionalplanungsbehörde bearbeitet; eine weitere Erörterung der Anregungen und Bedenken ist nicht vorgesehen. Für den Regionalverband entstehen durch die Vorlage keine zusätzlichen haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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Hauptdokument|20260202140002-0|20260202140006-0|20260202140010-0|20260202140021-2|20260202140020-0|20260202140020-1|20260202140535-0
- 4.2Feststellungsbeschluss zur 4. Änderung des Regionalplans Ruhr: Änderung eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs (AFAB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt WaltropZur Vorlage · 15/0136 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über den Feststellungsbeschluss zur vierten Änderung des Regionalplans Ruhr. Gegenstand der Vorlage ist die Umwidmung eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs in einen Allgemeinen Siedlungsbereich auf dem Gebiet der Stadt Waltrop. Ziel dieser Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Feuer- und Rettungswache an der Recklinghäuser Straße zu schaffen.
Der Bedarf für diesen Neubau ergibt sich aus der Notwendigkeit, die gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Betriebsorganisation sowie die Vorgaben zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit am bisherigen Standort sicherzustellen. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, wobei im Umweltbericht unter anderem die Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung bewertet wurden. Direkte Auswirkungen auf das Klima werden durch die Regionalplanänderung selbst nicht erwartet, da die konkreten baurechtlichen Folgen erst durch die nachfolgende Bauleitplanung festgelegt werden.
Die Vorlage sieht vor, die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Stellungnahmen der öffentlichen Stellen zur Kenntnis zu nehmen. Die Anregungen und Bedenken aus dem Beteiligungsverfahren sollen den Erwiderungsvorschlägen der Regionalplanungsbehörde folgen, wobei die eingegangenen Einwände zurückgewiesen werden sollen. Die Maßnahme ist für den Haushalt neutral.
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Hauptdokument|20260202091846-0|20260202091846-1|20260202091848-2|20260202091849-3|20260202091851-4|20260202091852-5|20260202091852-6
- 5Fraktionsanträge
- 6Anfragen und Mitteilungen
- 6.1Anfragen
- 6.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 7Vorlagen aus dem Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 7.1Das Ruhrgebiet - Hier bleibt alles anders Entscheidung über die Fortsetzung der Standortmarketingkampagne und die Zusammenarbeit mit der derzeitigen Agentur für ein weiteres Jahr (Nutzung der Option zur Vertragsverlängerung)Zur Vorlage · 15/0099 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll über die Fortsetzung der Standortmarketingkampagne „Das Ruhrgebiet – Hier bleibt alles anders“ entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Option zur einjährigen Vertragsverlängerung mit der Agentur Scholz & Friends aus Berlin für das Jahr 2027 zu nutzen. Damit soll eine Kontinuität in der Kommunikation sichergestellt und eine Neuausschreibung während des Präsentationsjahres der IGA 2027 vermieden werden.
Die Kampagne, die unter dem Titel „Das Ruhrgebiet – Die grüne Industrieregion“ auftritt, thematisiert den wirtschaftlichen Wandel der Region sowie die Gewinnung von Fachkräften und Investoren. Die Verwaltung berichtet von einer Steigerung der Interaktionen in sozialen Medien um 90 Prozent im Vergleich zum Vorjahr sowie einem Zuwachs der Website-Zugriffe um 33 Prozent. Der im Jahr 2025 etablierte TikTok-Kanal verzeichnete bereits 25 Millionen Zugriffe.
Die finanzielle Umsetzung der Verlängerung erfordert Anpassungen in der Haushaltsplanung für das Jahr 2027, da die entsprechenden Mittel bislang nicht eingeplant sind. Neben den Kosten für die Agentur sind auch Mittel in Höhe von 400.000 Euro für Aufgaben der Business Metropole Ruhr mbH zu berücksichtigen.
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- 7.1.1Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU (Drs.: 15/0099) Fortsetzung der StandortmarketingkampagneZur Vorlage · 15/0194 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0194 der Fraktionen SPD und CDU sieht eine Fortsetzung der Standortmarketingkampagne „Das Ruhrgebiet – Hier bleibt alles anders“ vor. Der Antrag beinhaltet den Vorschlag, dass die Verbandsversammlung die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) dazu ermächtigt, von der Möglichkeit einer Vertragsverlängerung um ein Jahr mit der Agentur Scholz & Friends aus Berlin Gebrauch zu machen.
Die damit verbundenen finanziellen Mittel sollen im Rahmen der Haushaltsplanung ab dem Jahr 2027 berücksichtigt werden. Laut den vorliegenden Informationen ist für die Umsetzung des Vorhabens keine überplanmäßige oder außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln erforderlich, da die Auswirkungen als haushaltsneutral beschrieben werden. Der Verbandsausschuss berät die Vorlage vorberatend, während die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung für den 20. März 2026 vorgesehen ist.
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- 7.2Beitritt KDNZur Vorlage · 15/0138 · Beschlussvorlage
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Der Regionalverband Ruhr (RVR) strebt den Beitritt zur Kommunalen Digitalisierung (KDN) an. Laut der Beschlussvorlage 15/0138 soll die Verbandsversammlung diesen Beitritt beschließen, um die Digitalisierungsaufgaben durch eine Bündelung von Ressourcen gemeinsam anzugehen.
Die Vorlage begründet das Vorhaben mit der Notwendigkeit, den Fachkräftemangel sowie steigende technische Anforderungen an IT-Infrastrukturen zu bewältigen. Der RVR bietet seinen Mitgliedskommunen bereits Dienste wie den Betrieb von Fachanwendungen, das OpenData-Portal und die Geodateninfrastruktur an. Durch den Beitritt zum KDN soll eine Konsolidierung des IT-Betriebs angestrebt werden, indem Rechenzentrumskapazitäten genutzt werden, um Projekte von externen Anbietern in kommunale Strukturen zu überführen. Ein weiterer Fokus liegt auf der gemeinsamen Beschaffung von Hardware – etwa Desktop-Systeme, Mobilgeräte und Netzwerkkomponenten – sowie Standardsoftware, um Doppelkosten zu vermeiden.
Die Kosten für die Mitgliedschaft werden auf circa 30.000 Euro pro Jahr geschätzt. Die finanziellen Auswirkungen sind im Rahmen der zentralen Budgetierung für Mitgliedschaften vorgesehen, wobei die neue Mitgliedschaft im aktuellen Haushaltsplan nicht explizit veranschlagt wurde. Eine überplanmäßige Mittelbereitstellung könnte daher im weiteren Jahresverlauf notwendig werden. Klimarelevante Auswirkungen werden nicht festgestellt.
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Zur Vorlage · 15/0138 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) strebt den Beitritt zur Kommunalen Digitalisierung (KDN) an. Laut der Beschlussvorlage 15/0138 soll die Verbandsversammlung diesen Beitritt beschließen, um die Digitalisierungsaufgaben durch eine Bündelung von Ressourcen gemeinsam anzugehen.
Die Vorlage begründet das Vorhaben mit der Notwendigkeit, den Fachkräftemangel sowie steigende technische Anforderungen an IT-Infrastrukturen zu bewältigen. Der RVR bietet seinen Mitgliedskommunen bereits Dienste wie den Betrieb von Fachanwendungen, das OpenData-Portal und die Geodateninfrastruktur an. Durch den Beitritt zum KDN soll eine Konsolidierung des IT-Betriebs angestrebt werden, indem Rechenzentrumskapazitäten genutzt werden, um Projekte von externen Anbietern in kommunale Strukturen zu überführen. Ein weiterer Fokus liegt auf der gemeinsamen Beschaffung von Hardware – etwa Desktop-Systeme, Mobilgeräte und Netzwerkkomponenten – sowie Standardsoftware, um Doppelkosten zu vermeiden.
Die Kosten für die Mitgliedschaft werden auf circa 30.000 Euro pro Jahr geschätzt. Die finanziellen Auswirkungen sind im Rahmen der zentralen Budgetierung für Mitgliedschaften vorgesehen, wobei die neue Mitgliedschaft im aktuellen Haushaltsplan nicht explizit veranschlagt wurde. Eine überplanmäßige Mittelbereitstellung könnte daher im weiteren Jahresverlauf notwendig werden. Klimarelevante Auswirkungen werden nicht festgestellt.
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- 8Vorlagen aus dem Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 9Vorlagen aus dem Ausschuss für Planung und Mobilität
- 10Vorlagen aus dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 10.1Angelegenheiten der Maximilianpark Hamm GmbH - Bereitstellung eines investiven Zuschusses für das Jahr 2026 für IGA-ProjekteZur Vorlage · 15/0096 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung befasst sich mit der Bereitstellung eines investiven Zuschusses für die Maximilianpark Hamm GmbH für das Jahr 2026. Der Beschlussvorschlag sieht eine Förderung in Höhe von maximal 150.000 Euro vor, um die Verlagerung des Betriebshofes im Rahmen des Projektes IGA 2027 zu ermöglichen. Diese Maßnahme dient der Vorbereitung der Erweiterungsfläche „Maxigarten“, die als Gartenkompetenzzentrum für Themen wie Nachhaltigkeit und Klimafolgenanpassung geplant ist.
Die Umsetzung umfasst bauliche Vorarbeiten, wie die Schaffung von Lagermöglichkeiten für Pflanzen sowie Räumlichkeiten für die Belegschaft. Die Finanzierung des investiven Zuschusses erfolgt durch die Gesellschafter: Die Stadt Hamm übernimmt 70 Prozent und der Regionalverband Ruhr (RVR) 30 Prozent eines Gesamtzuschusses von maximal 500.000 Euro. Die Bereitstellung der Mittel durch den RVR ist an die Bedingung geknüpft, dass die Stadt Hamm ihren Anteil ebenfalls bereitstellt.
Zudem wird die Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 100.000 Euro beantragt. Diese Mittel sind im Bereich des Finanzmanagements innerhalb der Kostenstelle für die Beteiligungssteuerung vorgesehen.
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Zur Vorlage · 15/0096 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der Bereitstellung eines investiven Zuschusses für die Maximilianpark Hamm GmbH für das Jahr 2026. Der Beschlussvorschlag sieht eine Förderung in Höhe von maximal 150.000 Euro vor, um die Verlagerung des Betriebshofes im Rahmen des Projektes IGA 2027 zu ermöglichen. Diese Maßnahme dient der Vorbereitung der Erweiterungsfläche „Maxigarten“, die als Gartenkompetenzzentrum für Themen wie Nachhaltigkeit und Klimafolgenanpassung geplant ist.
Die Umsetzung umfasst bauliche Vorarbeiten, wie die Schaffung von Lagermöglichkeiten für Pflanzen sowie Räumlichkeiten für die Belegschaft. Die Finanzierung des investiven Zuschusses erfolgt durch die Gesellschafter: Die Stadt Hamm übernimmt 70 Prozent und der Regionalverband Ruhr (RVR) 30 Prozent eines Gesamtzuschusses von maximal 500.000 Euro. Die Bereitstellung der Mittel durch den RVR ist an die Bedingung geknüpft, dass die Stadt Hamm ihren Anteil ebenfalls bereitstellt.
Zudem wird die Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 100.000 Euro beantragt. Diese Mittel sind im Bereich des Finanzmanagements innerhalb der Kostenstelle für die Beteiligungssteuerung vorgesehen.
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- 10.2Änderung von Gesellschaftsverträgen bei Beteiligungsgesellschaften des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 15/0097 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 15/0097 sieht eine Änderung der Vorgehensweise bei den Gesellschaftsverträgen der Beteiligungsgesellschaften des Regionalverbandes Ruhr vor. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen legt vor, dass die Verbandsversammlung einer generellen Zustimmung zu Vertragsänderungen zustimmt, sofern diese durch Gesetzesänderungen oder Anpassungen an die geltende Rechtslage notwendig werden. In diesen Fällen ist keine gesonderte Beschlussfassung der Verbandsversammlung mehr erforderlich, wobei die vorgenommenen Änderungen der Versammlung zur Kenntnis gegeben werden müssen.
Von dieser grundsätzlichen Zustimmung ausgenommen bleiben wesentliche Änderungen der Gesellschaftsverträge. Dazu zählen beispielsweise Änderungen des Gesellschaftszwecks oder Vorgänge, die gemäß § 115 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen an die Kommunalaufsicht anzuzeigen sind. Solche Änderungen bedürfen weiterhin der ausdrücklichen Zustimmung der Verbandsversammlung. Mit diesem Vorgehen soll ein Beschluss aus dem Jahr 2013 erneuert werden, um Abstimmungsprozesse zu verkürzen und die Verwaltung zu vereinfachen.
Die vorliegende Vorlage weist darauf hin, dass keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen und keine Nachveranschlagungen erforderlich sind. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen des Beschlusses.
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- 10.3Angelegenheiten der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH - Finanzierung der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbHZur Vorlage · 15/0104 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0104 behandelt die Finanzierung der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH. Aufgrund einer Weiterqualifizierung der Planung wurde ein zusätzlicher Bedarf von insgesamt 19,7 Millionen Euro ermittelt. Dieser resultiert aus einem Planungskonflikt zwischen der für erwartete Besucherzahlen vorgesehenen Infrastruktur und dem angestrebten inhaltlichen Niveau der Ausstellung.
Zur Bewältigung dieses Mehrbedarfs wird die Option einer qualitativen Prioritätensetzung vorgeschlagen. Dabei soll das Gesamtbudget um etwa 14 bis 15 Millionen Euro erhöht werden. Die Finanzierung dieser Maßnahme ist durch die Inanspruchnahme der bestehenden Risikovorsorge in Höhe von insgesamt 5 Millionen Euro sowie durch prognostizierte zusätzliche Ticketeinnahmen in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro vorgesehen. Der Regionalverband Ruhr wird dabei seinen Anteil an der Risikovorsorge anteilig in den Jahren 2026 und 2027 nutzen.
Die Verbandsversammlung soll den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH ermächtigen, der Anpassung des Gesamt-Durchführungshaushalts sowie der Inanspruchnahme der Risikovorsorge zuzustimmen. Damit sollen die Qualität der Veranstaltung gesichert und eine zusätzliche finanzielle Belastung der Gesellschafter vermieden werden.
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Beratungsfolge
- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
Zur Vorlage · 15/0104 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0104 behandelt die Finanzierung der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH. Aufgrund einer Weiterqualifizierung der Planung wurde ein zusätzlicher Bedarf von insgesamt 19,7 Millionen Euro ermittelt. Dieser resultiert aus einem Planungskonflikt zwischen der für erwartete Besucherzahlen vorgesehenen Infrastruktur und dem angestrebten inhaltlichen Niveau der Ausstellung.
Zur Bewältigung dieses Mehrbedarfs wird die Option einer qualitativen Prioritätensetzung vorgeschlagen. Dabei soll das Gesamtbudget um etwa 14 bis 15 Millionen Euro erhöht werden. Die Finanzierung dieser Maßnahme ist durch die Inanspruchnahme der bestehenden Risikovorsorge in Höhe von insgesamt 5 Millionen Euro sowie durch prognostizierte zusätzliche Ticketeinnahmen in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro vorgesehen. Der Regionalverband Ruhr wird dabei seinen Anteil an der Risikovorsorge anteilig in den Jahren 2026 und 2027 nutzen.
Die Verbandsversammlung soll den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH ermächtigen, der Anpassung des Gesamt-Durchführungshaushalts sowie der Inanspruchnahme der Risikovorsorge zuzustimmen. Damit sollen die Qualität der Veranstaltung gesichert und eine zusätzliche finanzielle Belastung der Gesellschafter vermieden werden.
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Beratungsfolge
- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 10.4Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Abgabe einer Einstandspflichterklärung für die Zentraldeponie Datteln (ZDD)Zur Vorlage · 15/0125 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung unter dem Vorbehalt einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Gleichstellung und Digitalisierung NRW eine Einstandspflichterklärung in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro gegenüber der Bezirksregierung Münster abgibt. Diese Maßnahme betrifft die Zentraldeponie Datteln (ZDD).
Ziel der Erklärung ist es, die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheiten für den Deponiebetrieb sowie die Stilllegungs- und Nachsorgephasen zu gewährleisten. Durch die Abgabe der Einstandspflicht soll die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH finanziell entlastet werden, indem die Notwendigkeit zur Barhinterlegung von Sicherheiten reduziert und die Kreditlinien bei Bankinstituten geschont werden. Dies soll den Einsatz liquider Mittel für Investitionsprogramme ermöglichen.
Laut der Begründung erweitert sich das Risiko für den Regionalverband Ruhr (RVR) nicht, da der RVR als Eigentümer der Grundstücke im Falle eines Ausfalls der Betreiberin zur Gefahrenabwehr verpflichtet wäre. Die wirtschaftliche Lage der AGR wird in der Vorlage als stabil beschrieben. Für den RVR entstehen durch die zusätzliche Gebühr voraussichtlich jährliche Kosten in Höhe von etwa 23.400 Euro, wobei bereits Erträge aus der Gesellschaft fließen. Eine Überprüfung der Höhe der Sicherheitsleistung soll alle fünf Jahre erfolgen.
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- 10.5Bericht über die Optimierung des Beteiligungsportfolios des Regionalverbandes Ruhr EssenZur Vorlage · 15/0139 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) setzt sich mit der Optimierung seines Beteiligungsportfolios auseinander. Auf Grundlage eines Auftrags zur Untersuchung von Synergieeffekten liegt nun ein Gutachten der Firma Bergmann, Kaufmann und Partner aus Wuppertal vor. Die Untersuchung befasste sich mit steuerrechtlichen, rechtlichen sowie wirtschaftlichen Aspekten und prüfte Möglichkeiten zur Verschlankung der Beteiligungsstruktur, etwa durch die Verschmelzung von Gesellschaften oder die Beendigung von Gesellschafterstellungen, um Doppelstrukturen aufzulösen.
Zum Ende des Jahres 2024 war der Verband unmittelbar an 16 Gesellschaften in privater Rechtsform beteiligt, ergänzt durch die eigenbetriebsähnliche Einrichtung RVR Ruhr Grün sowie die neue Tochtergesellschaft RuhrFutur gGmbH. Ein wesentlicher Teil dieser Beteiligungen ist auf Zuschussleistungen des Regionalverbandes angewiesen, die sich auf etwa 33 Millionen Euro pro Jahr belaufen, was rund 25 Prozent der ordentlichen Aufwendungen entspricht.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage soll die Verbandsversammlung das Gutachten sowie dessen Handlungsempfehlungen zur Kenntnis nehmen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, weiterführende Vorschläge zur Nutzung von Synergieeffekten und zum Umgang mit den Beteiligungen auszuarbeiten. Diese sollen anschließend den Gremien des Regionalverbandes zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Umsetzung der Maßnahmen ist nach derzeitiger Planung haushaltsneutral und weist keine klimarelevanten Auswirkungen auf.
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- 10.5.1Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU (Drs.: 15/0139) Bericht über die Optimierung des Beteiligungsportfolios des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 15/0195 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 15/0195 der Fraktionen CDU und SPD wird eine Änderung zum Beschlussvorschlag der Drucksache 15/0134 zur Optimierung des Beteiligungsportfolios des Regionalverbandes Ruhr angestrebt. Der Antrag sieht vor, dass die Verbandsversammlung das bereits erstellte Gutachten sowie die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen zur Kenntnis nimmt.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Empfehlungen des Gutachtens aufzugreifen und zu bewerten. Die zuständige Stelle soll zudem vertiefende Vorschläge zur Nutzung von Synergieeffekten sowie weitergehende Empfehlungen für den Umgang mit den Beteiligungen erarbeiten. Diese Ergebnisse sollen anschließend den Gremien des Regionalverbandes Ruhr zur Entscheidung vorgelegt werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird im Antrag festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist, womit das Vorhaben haushaltsneutral bleibt.
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- 10.6Angelegenheiten der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr GmbH - Anpassung der GesellschaftervereinbarungenZur Vorlage · 15/0146 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird gebeten, die Anpassung der Gesellschafterzuschüsse für das Jahr 2026 an der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR mbH) zur Kenntnis zu nehmen und dem Abschluss der aktualisierten Gesellschaftervereinbarungen zuzustimmen. Die Auszahlung der Zuschussleistungen steht unter dem Vorbehalt, dass die jeweils zuschusspflichtigen Mitgesellschafter ihre Anteile in anteiliger Höhe gewähren.
Der Regionalverband Ruhr hält eine Beteiligung von 64,14 % an der FMR mbH, neben weiteren Anteilen der Städte Duisburg, Bochum, Witten, Oberhausen, Bottrop, Essen und Gelsenkirchen sowie des Ennepe-Ruhr-Kreises. Für das Jahr 2026 weist die Wirtschaftsplanung einen Zuschussbedarf für Betriebsaufwendungen in Höhe von etwa 5,65 Millionen Euro aus. Darüber hinaus sind Investitionszuschüsse in einer Gesamthöert von 12,925 Millionen Euro vorgesehen, wobei die Gesellschafter 10,925 Millionen Euro bereitstellen sollen. Zu den Schwerpunkten gehören die Sanierung des Bades in Vonderort sowie Planungsleistungen für die Niederrhein-Therme Mattlerbusch.
Für die Betriebsstätte Mattlerbusch sind aufgrund der noch nicht abschließenden Planung keine konkreten investiven Zuschüsse festgesetzt; die Vereinbarung verweist auf die grundsätzliche Möglichkeit künftiger Mittel für die Erreichung der Entscheidungsreife. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes Ruhr werden als haushaltsneutral oder als Verbesserung eingestuft, da die notwendigen Mittel bereits berücksichtigt sind oder über Rückstellungen abgedeckt werden.
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Hauptdokument|20260206073029-0|20260206073030-1|20260206073030-2|20260206073030-3
Zur Vorlage · 15/0146 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird gebeten, die Anpassung der Gesellschafterzuschüsse für das Jahr 2026 an der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR mbH) zur Kenntnis zu nehmen und dem Abschluss der aktualisierten Gesellschaftervereinbarungen zuzustimmen. Die Auszahlung der Zuschussleistungen steht unter dem Vorbehalt, dass die jeweils zuschusspflichtigen Mitgesellschafter ihre Anteile in anteiliger Höhe gewähren.
Der Regionalverband Ruhr hält eine Beteiligung von 64,14 % an der FMR mbH, neben weiteren Anteilen der Städte Duisburg, Bochum, Witten, Oberhausen, Bottrop, Essen und Gelsenkirchen sowie des Ennepe-Ruhr-Kreises. Für das Jahr 2026 weist die Wirtschaftsplanung einen Zuschussbedarf für Betriebsaufwendungen in Höhe von etwa 5,65 Millionen Euro aus. Darüber hinaus sind Investitionszuschüsse in einer Gesamthöert von 12,925 Millionen Euro vorgesehen, wobei die Gesellschafter 10,925 Millionen Euro bereitstellen sollen. Zu den Schwerpunkten gehören die Sanierung des Bades in Vonderort sowie Planungsleistungen für die Niederrhein-Therme Mattlerbusch.
Für die Betriebsstätte Mattlerbusch sind aufgrund der noch nicht abschließenden Planung keine konkreten investiven Zuschüsse festgesetzt; die Vereinbarung verweist auf die grundsätzliche Möglichkeit künftiger Mittel für die Erreichung der Entscheidungsreife. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes Ruhr werden als haushaltsneutral oder als Verbesserung eingestuft, da die notwendigen Mittel bereits berücksichtigt sind oder über Rückstellungen abgedeckt werden.
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Hauptdokument|20260206073029-0|20260206073030-1|20260206073030-2|20260206073030-3
Zur Vorlage · 15/0146 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird gebeten, die Anpassung der Gesellschafterzuschüsse für das Jahr 2026 an der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR mbH) zur Kenntnis zu nehmen und dem Abschluss der aktualisierten Gesellschaftervereinbarungen zuzustimmen. Die Auszahlung der Zuschussleistungen steht unter dem Vorbehalt, dass die jeweils zuschusspflichtigen Mitgesellschafter ihre Anteile in anteiliger Höhe gewähren.
Der Regionalverband Ruhr hält eine Beteiligung von 64,14 % an der FMR mbH, neben weiteren Anteilen der Städte Duisburg, Bochum, Witten, Oberhausen, Bottrop, Essen und Gelsenkirchen sowie des Ennepe-Ruhr-Kreises. Für das Jahr 2026 weist die Wirtschaftsplanung einen Zuschussbedarf für Betriebsaufwendungen in Höhe von etwa 5,65 Millionen Euro aus. Darüber hinaus sind Investitionszuschüsse in einer Gesamthöert von 12,925 Millionen Euro vorgesehen, wobei die Gesellschafter 10,925 Millionen Euro bereitstellen sollen. Zu den Schwerpunkten gehören die Sanierung des Bades in Vonderort sowie Planungsleistungen für die Niederrhein-Therme Mattlerbusch.
Für die Betriebsstätte Mattlerbusch sind aufgrund der noch nicht abschließenden Planung keine konkreten investiven Zuschüsse festgesetzt; die Vereinbarung verweist auf die grundsätzliche Möglichkeit künftiger Mittel für die Erreichung der Entscheidungsreife. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes Ruhr werden als haushaltsneutral oder als Verbesserung eingestuft, da die notwendigen Mittel bereits berücksichtigt sind oder über Rückstellungen abgedeckt werden.
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Hauptdokument|20260206073029-0|20260206073030-1|20260206073030-2|20260206073030-3
- 10.7Angelegenheiten der Freizeitzentrum Xanten GmbH - Zuschusserhöhung und Neufassung der Gesellschaftervereinbarung 2026 bis 2028Zur Vorlage · 15/0149 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über die Angelegenheiten der Freizeitzentrum Xanten GmbH, insbesondere über eine Erhöhung der Zuschussleistung in Höhe von 300.000 Euro pro Jahr auf insgesamt 594.000 Euro. Dieser Beschluss ist an die Vorgabe gebunden, dass jährlich mindestens 50.000 Euro zweckgebunden für die Rückführung des Darlehens der Sozialstiftung Xanten einzusetzen sind. Zudem wird die Neufassung einer Gesellschaftervereinbarung für den Zeitraum 2026 bis 2028 vorgeschlagen, welche die Höhe und Modalitäten der Zuschüsse durch den Regionalverband Ruhr, den Kreis Wesel und die Stadt Xanten regelt. Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der anteiligen Mittelbereitstellung durch die Mitgesellschafter Kreis Wesel und Stadt Xanten.
Die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft ist durch witterungsbedingte Einnahmeschwankungen, die Folgen der Pandemie sowie den Wegfall des Xantener Oktoberfestes geprägt. Ein externes Gutachten der Firma Altenburg geht von einem künftigen jährlichen Zuschussbedarf zwischen 900.000 und 1.000.000 Euro aus. Laut Vorlage besteht ohne die geplanten Maßnahmen das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit im Jahr 2026 sowie einer möglichen bilanziellen Überschuldung bis zum Jahr 2028. Die Gesellschaft ist zu 50 Prozent am Regionalverband Ruhr beteiligt, während der Kreis Wesel und die Stadt Xanten jeweils 25 Prozent der Anteile halten.
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Zur Vorlage · 15/0149 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über die Angelegenheiten der Freizeitzentrum Xanten GmbH, insbesondere über eine Erhöhung der Zuschussleistung in Höhe von 300.000 Euro pro Jahr auf insgesamt 594.000 Euro. Dieser Beschluss ist an die Vorgabe gebunden, dass jährlich mindestens 50.000 Euro zweckgebunden für die Rückführung des Darlehens der Sozialstiftung Xanten einzusetzen sind. Zudem wird die Neufassung einer Gesellschaftervereinbarung für den Zeitraum 2026 bis 2028 vorgeschlagen, welche die Höhe und Modalitäten der Zuschüsse durch den Regionalverband Ruhr, den Kreis Wesel und die Stadt Xanten regelt. Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der anteiligen Mittelbereitstellung durch die Mitgesellschafter Kreis Wesel und Stadt Xanten.
Die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft ist durch witterungsbedingte Einnahmeschwankungen, die Folgen der Pandemie sowie den Wegfall des Xantener Oktoberfestes geprägt. Ein externes Gutachten der Firma Altenburg geht von einem künftigen jährlichen Zuschussbedarf zwischen 900.000 und 1.000.000 Euro aus. Laut Vorlage besteht ohne die geplanten Maßnahmen das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit im Jahr 2026 sowie einer möglichen bilanziellen Überschuldung bis zum Jahr 2028. Die Gesellschaft ist zu 50 Prozent am Regionalverband Ruhr beteiligt, während der Kreis Wesel und die Stadt Xanten jeweils 25 Prozent der Anteile halten.
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- 10.8Ruhr LIVE gGmbH - Erwerb von Anteilen - GesellschaftsvertragZur Vorlage · 15/0150-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Beschlussvorschlag der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr sieht den Erwerb von 100 Prozent der Anteile an der Rhein-Ruhr-Legacy gGmbH zu einem Kaufpreis von 25.000 Euro vor, mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Mai 2026. Die Maßnahme ist abhängig von einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Prüfung des EU-Beihilferechts und der Feststellung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt. Im Zuge dessen wird die Gesellschaft in Ruhr LIVE gGmbH umfirmiert, wobei der Regionalverband als alleiniger Gesellschafter auftritt.
Die neue Struktur sieht die Bestellung eines Aufsichtsrats vor. Der bisherige Geschäftsführer der Rhein-Ruhr-Legacy gGmbH bleibt in seiner Funktion im Hauptamt tätig, ergänzt durch eine weitere Geschäftsführung aus dem Kreis der Bediensteten des RVR im Nebenamt. Die Verwaltung ist mit der Umsetzung der Beschlüsse und der Beurkundung des Gesellschaftsvertrages beauftragt.
Zur Finanzierung der RUHR GAMES 2027 sowie weiterer Vorhaben sind Gesellschafterzuschüsse in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 vorgesehen. Die Mittel werden aus den Bereichen Kultur, Sport und Industriekultur sowie aus nachhaltigen Sportprojekten bereitgestellt. Für das Jahr 2026 ist eine budgetaufnehmende Summe von 857.000 Euro geplant, um die durch die FISU World University Games entstandenen Strukturen und Fachkompetenzen in der Region zu sichern.
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Hauptdokument|20260223143612-0|20260223143613-1|20260223143613-2
Zur Vorlage · 15/0150-1 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Beschlussvorschlag der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr sieht den Erwerb von 100 Prozent der Anteile an der Rhein-Ruhr-Legacy gGmbH zu einem Kaufpreis von 25.000 Euro vor, mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Mai 2026. Die Maßnahme ist abhängig von einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Prüfung des EU-Beihilferechts und der Feststellung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt. Im Zuge dessen wird die Gesellschaft in Ruhr LIVE gGmbH umfirmiert, wobei der Regionalverband als alleiniger Gesellschafter auftritt.
Die neue Struktur sieht die Bestellung eines Aufsichtsrats vor. Der bisherige Geschäftsführer der Rhein-Ruhr-Legacy gGmbH bleibt in seiner Funktion im Hauptamt tätig, ergänzt durch eine weitere Geschäftsführung aus dem Kreis der Bediensteten des RVR im Nebenamt. Die Verwaltung ist mit der Umsetzung der Beschlüsse und der Beurkundung des Gesellschaftsvertrages beauftragt.
Zur Finanzierung der RUHR GAMES 2027 sowie weiterer Vorhaben sind Gesellschafterzuschüsse in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 vorgesehen. Die Mittel werden aus den Bereichen Kultur, Sport und Industriekultur sowie aus nachhaltigen Sportprojekten bereitgestellt. Für das Jahr 2026 ist eine budgetaufnehmende Summe von 857.000 Euro geplant, um die durch die FISU World University Games entstandenen Strukturen und Fachkompetenzen in der Region zu sichern.
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Hauptdokument|20260223143612-0|20260223143613-1|20260223143613-2
Zur Vorlage · 15/0150-1 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Beschlussvorschlag der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr sieht den Erwerb von 100 Prozent der Anteile an der Rhein-Ruhr-Legacy gGmbH zu einem Kaufpreis von 25.000 Euro vor, mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Mai 2026. Die Maßnahme ist abhängig von einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Prüfung des EU-Beihilferechts und der Feststellung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt. Im Zuge dessen wird die Gesellschaft in Ruhr LIVE gGmbH umfirmiert, wobei der Regionalverband als alleiniger Gesellschafter auftritt.
Die neue Struktur sieht die Bestellung eines Aufsichtsrats vor. Der bisherige Geschäftsführer der Rhein-Ruhr-Legacy gGmbH bleibt in seiner Funktion im Hauptamt tätig, ergänzt durch eine weitere Geschäftsführung aus dem Kreis der Bediensteten des RVR im Nebenamt. Die Verwaltung ist mit der Umsetzung der Beschlüsse und der Beurkundung des Gesellschaftsvertrages beauftragt.
Zur Finanzierung der RUHR GAMES 2027 sowie weiterer Vorhaben sind Gesellschafterzuschüsse in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 vorgesehen. Die Mittel werden aus den Bereichen Kultur, Sport und Industriekultur sowie aus nachhaltigen Sportprojekten bereitgestellt. Für das Jahr 2026 ist eine budgetaufnehmende Summe von 857.000 Euro geplant, um die durch die FISU World University Games entstandenen Strukturen und Fachkompetenzen in der Region zu sichern.
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Hauptdokument|20260223143612-0|20260223143613-1|20260223143613-2
Zur Vorlage · 15/0150-1 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Beschlussvorschlag der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr sieht den Erwerb von 100 Prozent der Anteile an der Rhein-Ruhr-Legacy gGmbH zu einem Kaufpreis von 25.000 Euro vor, mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Mai 2026. Die Maßnahme ist abhängig von einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Prüfung des EU-Beihilferechts und der Feststellung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt. Im Zuge dessen wird die Gesellschaft in Ruhr LIVE gGmbH umfirmiert, wobei der Regionalverband als alleiniger Gesellschafter auftritt.
Die neue Struktur sieht die Bestellung eines Aufsichtsrats vor. Der bisherige Geschäftsführer der Rhein-Ruhr-Legacy gGmbH bleibt in seiner Funktion im Hauptamt tätig, ergänzt durch eine weitere Geschäftsführung aus dem Kreis der Bediensteten des RVR im Nebenamt. Die Verwaltung ist mit der Umsetzung der Beschlüsse und der Beurkundung des Gesellschaftsvertrages beauftragt.
Zur Finanzierung der RUHR GAMES 2027 sowie weiterer Vorhaben sind Gesellschafterzuschüsse in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 vorgesehen. Die Mittel werden aus den Bereichen Kultur, Sport und Industriekultur sowie aus nachhaltigen Sportprojekten bereitgestellt. Für das Jahr 2026 ist eine budgetaufnehmende Summe von 857.000 Euro geplant, um die durch die FISU World University Games entstandenen Strukturen und Fachkompetenzen in der Region zu sichern.
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- 10.8.1Zusätzliche Informationen zur Vorlage Ruhr LIVE gGmbHZur Vorlage · 15/0191 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr plant die Professionalisierung der RUHR GAMES durch die Überführung in eine neue Organisationsstruktur, die Ruhr LIVE gGmbH. Hierzu sollen die Anteile der Rhein-Ruhr Legacy gGmbH erworben werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Know-how der Rhine-Ruhr 2025 FISU Games sowie die Expertise des Regionalverbandes Ruhr zu bündeln, um die Region als Sportstandort nachhaltig zu stärken.
Die Verwaltung empfiehlt, den derzeitigen Geschäftsführer der Rhein-Ruhr Legacy gGmbH als hauptamtlichen Geschäftsführer der neuen Gesellschaft weiterzubeschäftigen, unterstützt durch eine nebenamtliche Geschäftsführung. Im Zuge der Übernahme werden sämtliche Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten übernommen. Die Rechte zur Ausrichtung der 3x3 German Championships stehen der neuen Struktur bis zum Jahr 2029 kostenneutral zur Verfügung.
Die Finanzierung für die Jahre 2026 und 2027 basiert auf Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundes sowie Gesellschafterzuschüssen des Regionalverbandes Ruhr. Ergänzend sollen Drittmittel aus Sponsoring, Ticketing und Teilnahmegebühren generiert werden. Der Regionalverband Ruhr behält als Alleingesellschafter die strategische Steuerung, trägt jedoch im Falle unzureichender Drittmittel die Verantwortung für die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft.
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- 10.8.1.1Zusätzliche Informationen zur Vorlage Ruhr LIVE gGmbHZur Vorlage · 15/0191-1 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr plant die Übernahme der Anteile an der Rhein-Ruhr Legacy gGmbH, welche im Zuge dessen in die Ruhr LIVE gGmbH umbenannt werden soll. Ziel dieser Maßnahme ist die Professionalisierung der RUHR GAMES sowie die Sicherung von Fachwissen aus dem Organisationskomitee der Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games. Die Verwaltung empfiehlt, den bisherigen Geschäftsführer der Rhein-Ruhr Legacy gGmbH als hauptamtlichen Leiter der neuen Gesellschaft weiterzubeschäftigen, unterstützt durch eine nebenamtliche Geschäftsführung.
Die neue Struktur soll zudem die Durchführung der 3x3 German Championships ermöglichen, deren Rechte bis zum Jahr 2029 kostenneutral zur Verfügung gestellt werden. Der Satzungszweck der Ruhr LIVE gGmbH umfasst die Förderung von Jugend, Kultur und Sport sowie die Umsetzung weiterer Live-Events im Ruhrgebiet.
Die Finanzierung für die Jahre 2026 und 2027 basiert auf Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundes sowie Gesellschafterzuschüssen des Regionalverbandes Ruhr. Ergänzt werden diese Mittel durch Drittmittel aus Sponsoring, Ticketing und Teilnahmegebühren. Der Regionalverband Ruhr behält als hundertprozentige Muttergesellschaft die strategische Steuerung inne und trägt im Falle unzureichender Drittmittel die Verantwortung für die Aufrechterstellung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft.
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- 10.8.2Ergänzungsantrag der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU Ruhr Live gGmbH - Erwerb von Anteilen - GesellschaftervertragZur Vorlage · 15/0199 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben einen Antrag zur Beteiligung an der Ruhr Live gGmbH vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist der Erwerb von Anteilen sowie die Verabschiedung eines Entwurfs für den Gesellschaftsvertrag.
Die Verbandsversammlung soll dem beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages zustimmen, wobei diese Entscheidung an verschiedene Bedingungen geknüpft ist. Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigenbestätigung durch den Municipalverband Rheinisch-Westfälischer Kreis-Bezirke (MHKBD) NRW sowie der abschließenden Prüfung des EU-Beihilferechts. Zudem muss die Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt erfolgen. Ein weiterer Vorbehalt bezieht sich auf die Deckung etwaiger finanzieller Mehraufwendungen innerhalb des Haushalts des Regionalverbands Ruhr (RVR).
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- 10.9Angelegenheiten der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Bereitstellung eines investiven Zuschusses für das Jahr 2026 für Planungsleistungen des Projektes Niederrhein Therme 2.0Zur Vorlage · 15/0152 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über die Bereitstellung eines investiven Zuschusses für das Jahr 2026 informiert und soll der Gewährung von Mitteln in Höhe von bis zu 1 Million Euro zustimmen. Diese Mittel sind für Planungsleistungen im Rahmen des Projektes Niederrheintherme 2.0 im Revierpark Mattlerbusch vorgesehen. Die Bereitstellung erfolgt als überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2026, wobei die Zustimmung unter dem Vorbehalt steht, dass die Stadt Duisburg ihre Finanzierungsanteile ebenfalls sicherstellt.
Hintergrund der Vorlage ist der bauliche Zustand der bestehenden Niederrheintherme. Zur Sicherung des langfristigen Betriebs werden derzeit zwei Varianten geprüft: eine energetische Generalsanierung mit geschätzten Kosten von etwa 39 Millionen Euro sowie ein Ersatzneubau für knapp 46 Millionen Euro. Der Aufsichtsrat der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH hat sich bereits für die Sanierungsvariante ausgesprochen. Bis September 2026 sollen durch Detailplanungen unter Einbindung von Fachplanern und Gutachtern die weiteren Grundlagen erarbeitet werden.
Die Finanzierung der Planungsleistungen soll aus bestehenden Budgets im Bereich Liegenschaften, Hochbau und Finanzmanagement erfolgen. Ziel ist es, nach Abschluss der Leistungsphase 3 auf Basis detaillierter Kostenberechnungen über die Fortführung des Projektes zu entscheiden. Ein zeitlicher Ablauf sieht vor, dass ein etwaiger Rückbau am Standort Mattlerbusch erst nach der Fertigstellung eines Neubaus am Standort Vonderort erfolgt, um die Einwerbung von Fördermitteln und die Besucherlenkung zu unterstützen.
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Zur Vorlage · 15/0152 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über die Bereitstellung eines investiven Zuschusses für das Jahr 2026 informiert und soll der Gewährung von Mitteln in Höhe von bis zu 1 Million Euro zustimmen. Diese Mittel sind für Planungsleistungen im Rahmen des Projektes Niederrheintherme 2.0 im Revierpark Mattlerbusch vorgesehen. Die Bereitstellung erfolgt als überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2026, wobei die Zustimmung unter dem Vorbehalt steht, dass die Stadt Duisburg ihre Finanzierungsanteile ebenfalls sicherstellt.
Hintergrund der Vorlage ist der bauliche Zustand der bestehenden Niederrheintherme. Zur Sicherung des langfristigen Betriebs werden derzeit zwei Varianten geprüft: eine energetische Generalsanierung mit geschätzten Kosten von etwa 39 Millionen Euro sowie ein Ersatzneubau für knapp 46 Millionen Euro. Der Aufsichtsrat der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH hat sich bereits für die Sanierungsvariante ausgesprochen. Bis September 2026 sollen durch Detailplanungen unter Einbindung von Fachplanern und Gutachtern die weiteren Grundlagen erarbeitet werden.
Die Finanzierung der Planungsleistungen soll aus bestehenden Budgets im Bereich Liegenschaften, Hochbau und Finanzmanagement erfolgen. Ziel ist es, nach Abschluss der Leistungsphase 3 auf Basis detaillierter Kostenberechnungen über die Fortführung des Projektes zu entscheiden. Ein zeitlicher Ablauf sieht vor, dass ein etwaiger Rückbau am Standort Mattlerbusch erst nach der Fertigstellung eines Neubaus am Standort Vonderort erfolgt, um die Einwerbung von Fördermitteln und die Besucherlenkung zu unterstützen.
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- 10.10Angelegenheiten der Manifesta 16 Ruhr gGmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2024Zur Vorlage · 15/0163 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0163 behandelt den Jahresabschluss der Manifesta 16 Ruhr gGmbH zum 31. Dezember 2024. Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung ermächtigen, den Abschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses für 2024 zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das vergangene Geschäftsjahr zu erteilen.
Der Bericht der Märkischen Revision GmbH bescheinigt dem Abschluss einen uneingeschränten Bestätigungsvermerk. Das Jahresergebnis ist ausgeglichen, da Erträge und Aufwendungen in Höhe von 874,5 T€ einander gegenüberstanden. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 603,2 T€. Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt durch Zuschüsse, wobei im Jahr 2024 auch Mittel der Mercator Stiftung, der Brost-Stiftung sowie der Kunststiftung NRW flossen. Die Liquidität ist mit Bankguthaben von 166,2 T€ gesichert.
Im Berichtsjahr wurde die personelle Struktur der Gesellschaft weiter ausgebaut. Aufgrund von Fachkräftemangel und befristeten Stellen kam es bei einzelnen Positionen zu Verzögerungen in der Besetzung, was zu Minderausgaben führte. Die Gesellschaft arbeitet zur Entlastung der Geschäftsführung mit Mitarbeitenden des Regionalverbands Ruhr sowie der IFM zusammen und nutzt externe Dienstleister. Eine Nachveranschlagung von Mitteln aus dem Haushaltsplan ist nicht erforderlich, und ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 10.11Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 KomHVO NRWZur Vorlage · 15/0147 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0147 behandelt die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026 gemäß § 22 Abs. 1 KomHVO NRW. Dies umfasst Mittel aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro sowie Mittel aus der Investitionstätigkeit in Höhe von etwa 6,7 Millionen Euro.
Die Übertragung erfolgt auf Grundlage der im Jahr 2021 durch die Regionaldirektorin mit Zustimmung der Verbandsversammlung festgelegten Grundsätze. Die Vorlage dokumentiert die Auswirkungen dieser Übertragungen auf die Ergebnis- und Finanzrechnung für das Jahr 2026. Im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit führt die Übertragung zu einer Verschlechterung im Ergebnisplan. Für den Finanzplan ergibt sich durch die Zusammenführung der Mittel aus Verwaltung und Investition eine Gesamtschlechterung des Finanzmittelfehlbetrags um insgesamt 9,8 Millionen Euro.
Die Vorlage wird dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, dem Verbandsausschuss sowie der Verbandsversammlung zur Kenntnis vorgelegt. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen der Maßnahme.
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Hauptdokument|20260211141253-0|20260211141253-1|20260211141254-2|20260211141254-3
- 10.12Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.07.2025 bis 31.12.2025 für das Haushaltsjahr 2025 genehmigten HaushaltsüberschreitungenZur Vorlage · 15/0148 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvlage mit der Nummer 15/0148 informiert die Verbandsversammlung über die im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2025 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2025. Gemäß den gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen zulässig, sofern sie unabweisbar sind und die Deckung im laufenden Haushalt gewährleistet ist.
Der Kämmerer ist befugt, über die Leistung dieser Aufwendungen zu entscheiden, sofern die Verbandsversammlung keine abweichenden Regelungen getroffen hat. Im Rahmen des Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzepts für den Regionalverband Ruhr gilt zudem, dass der Kämmerer über Haushaltsüberschreitungen unter einem Anteil von 100.000 Euro entscheidet, während Beträge ab dieser Grenze die vorherige Zustimmung der Verbandsversammlung erfordern. Die vorliegende Vorlage dient der Kenntnisnahme der im genannten Zeitraum durch den Kämmerer genehmigten Überschreitungen. Für die betreffenden Haushaltsvorgänge wurden keine klimarelevanten Auswirkungen festgestellt.
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- 11Vorlagen aus dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 12Vorlagen aus dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
- 13Vorlagen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss
- 14Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 14.1Benennung von stimmberechtigten Delegierten und Gästen für die Mitgliederversammlung des Städtetages NRWZur Vorlage · 15/0158 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll im Rahmen einer Beschlussvorlage stimmberechtigte Delegierte sowie Gäste für die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen benennen. Die Versammlung findet vom 9. bis 10. Juni 2026 in Oberhausen statt. Als außerordentliches Mitglied ist der Regionalverband Ruhr gemäß den Satzungsbestimmungen des Städtetages berechtigt, drei stimmberechtigte Delegierte sowie Gäste zu entsenden.
Es wird vorgeschlagen, die Delegierten und deren Stellvertretungen bereits für die gesamte 15. Wahlperiode festzulegen. Dies soll sicherstellen, dass eine Vertretung auch bei außerordentlichen Versammlungen ohne erneute Beschlussfassung gewährleistet ist. Bei der Auswahl der Delegierten sollen Frauen entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in der gewählten Vertretung berücksichtigt werden. Bestimmte Amtsträger sind bereits kraft ihrer Funktion stimmberechtigt und werden bei der Anzahl der zu benennenden Delegierten nicht mitgezählt.
Die Vorlage hält fest, dass für diese Benennungen keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich sind. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 14.2Abberufung und Bestellung/Vorschlag von Vertreter*innen in den Gremien der Beteiligungsgesellschaften des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 15/0162 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 15/0162 sieht die Abberufung und Neubesetzung von Vertretungen in den Gremien der Beteiligungsgesellschaften des Regionalverbandes Ruhr vor. Zum 19. März 2026 sollen die bisherigen Vertreter in den Aufsichtsräten der Kultur Ruhr GmbH sowie der Manifesta 16 Ruhr gGmbH abberufen werden. Mit Wirkung zum 20. März 2026 ist die Bestellung neuer Vertreter und Stellvertreter für diese Gremien vorgesehen, wie in der Anlage zur Vorlage aufgeführt. Die Verzögerung der Neubesetzung gegenüber dem Jahresbeginn wird mit noch anzupassenden Gesellschaftsverträgen begründet.
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft den Aufsichtsrat der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH, in dem eine Vertreterin aufgrund von Terminkollisionen abberufen und durch einen Mitarbeiter der Verwaltung ersetzt werden soll. Zudem ist die Nachbesetzung einer Vertretung in der Verbandsversammlung der EKO City GmbH vorgesehen. Im Rahmen der Besetzungsverfahren wird auf die Einhaltung des Landesgleichstellungsgesetzes hingewiesen, welches eine Frauenquote von mindestens 40 Prozent in wesentlichen Gremien vorsieht. Die Vorlage ist haushaltsneutral und weist keine klimarelevanten Auswirkungen auf.
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- 14.3Änderung der VerbandsordnungZur Vorlage · 15/0168 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 15/016lar sieht Änderungen der Verbandsordnung des Regionalverbandes Ruhr vor. Die vorgeschlagenen Anpassungen betreffen primär die Regelungen zu Dringlichkeitsentscheidungen sowie die Erstattung von Kinderbetreuungskosten während der Mandatsausübung.
Im Bereich der Dringlichkeitsentscheidungen nach § 5 der Verbandsordnung soll festgelegt werden, dass getroffene Entscheidungen der Verbandsversammlung in der darauffolgenden Sitzung zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Die Verbandsversammlung erhält zudem die Möglichkeit, diese Entscheidungen aufzuheben, sofern durch die Ausführung des Beschlusses noch keine Rechte Dritter entstanden sind. Diese Änderung dient der Anpassung an die Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen sowie des Regionalverbandsratsgesetzes.
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft § 12 der Verbandsordnung hinsichtlich des Ersatzes für Verdienstausfall und Kinderbetreuungskosten. Die Neuregelung sieht vor, dass nachgewiesene Kosten für eine entgeltliche Kinderbetreuung auf Antrag erstattet werden können, sofern diese während der Ausübung des Mandats notwendig sind. Damit sollen auch Situationen erfasst werden, in denen die Teilnahme an digitalen Sitzungen eine umfassende Kinderbetreuung verhindert. Die Formulierung wird von der „Abwesenheit vom Haushalt“ auf die „Zeit der Ausübung des Mandats“ erweitert.
Die Anpassungen haben laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt und sind budgetneutral. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 14.4Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr: Feststellung der Gültigkeit der WahlZur Vorlage · 15/0090 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr, die Wahl vom 14. September 2025 für gültig zu erklären. Die Empfehlung basiert auf den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes.
Nachdem das Wahlergebnis am 8. Oktober 2025 festgestellt wurde, erfolgte die öffentliche Bekanntmachung in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Münster, Arnsberg und Düsseldorf im Oktober 2025. Die daraufhin laufende Einspruchsfrist endete am 17. November 2025 ohne Eingang von Einsprüchen beim Wahlleiter.
Im Rahmen einer Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss wurden die Voraussetzungen für die Gültigkeit der Wahl untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass keine Einsprüche gegen die Wahl vorliegen und die Wählbarkeit aller gewählten Vertreterinnen und Vertreter amtlich bestätigt wurde. Zudem liegen keine Meldungen über Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl aus den 53 Kommunen des Wahlgebiets vor, welche das Ergebnis hätten beeinflussen können. Auch für das festgestellte Wahlergebnis wurden keine Anhaltspunkte für eine Ungültigkeit gefunden.
Die Verbandsversammlung soll auf Grundlage dieser Prüfung die Gültigkeit der Wahl förmlich beschließen. Aus dem Vorgang ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen.
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- 14.5Manifesta 16 Ruhr gGmbH - Erhöhung des GesellschafterzuschussesZur Vorlage · 15/0202 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Erhöhung des Gesellschafterzuschusses an die Manifesta 16 Ruhr gGmbH um 120.000 Euro. Mit diesem Beschluss ist auch die Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben für das Jahr 2026 im Personalkostenbudget verbunden.
Die Manifesta 16 Ruhr gGmbH, an der der RVR mit 50,01 Prozent beteiligt ist, bereitet die Europäische Nomadische Biennale „Manifesta 16 Ruhr“ vor, die vom 21. Juni bis zum 4. Oktober 2026 im Ruhrgebiet stattfinden soll. Die Notwendigkeit der Mittelaufstockung ergibt sich aus Programmanpassungen, einer Ausweitung der Veranstaltungsorte auf vier Städte und zwölf Kirchen sowie allgemeinen Kostensteigerungen. Ein Teil der Mehrkosten konnte bereits durch Drittmittel gedeckt werden, jedoch besteht eine verbleibende Finanzierungslücke in Höhe von rund 120.000 Euro.
Der RVR hat sich im Rahmen einer Gesellschaftervereinbarung zur Bereitstellung eines Mindestbudgets von etwa 6,5 Millionen Euro verpflichtet, wovon ein Anteil von 1 Million Euro aus eigenen Haushaltsmitteln stammt. Die zusätzliche Finanzierung der 120.000 Euro kann durch Einsparungen im allgemeinen Personalkostenbudget erfolgen. Sollten im weiteren Verlauf weitere Drittmittel akquiriert werden, wird der Gesellschafterzuschuss entsprechend reduziert.
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Zur Vorlage · 15/0202 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Erhöhung des Gesellschafterzuschusses an die Manifesta 16 Ruhr gGmbH um 120.000 Euro. Mit diesem Beschluss ist auch die Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben für das Jahr 2026 im Personalkostenbudget verbunden.
Die Manifesta 16 Ruhr gGmbH, an der der RVR mit 50,01 Prozent beteiligt ist, bereitet die Europäische Nomadische Biennale „Manifesta 16 Ruhr“ vor, die vom 21. Juni bis zum 4. Oktober 2026 im Ruhrgebiet stattfinden soll. Die Notwendigkeit der Mittelaufstockung ergibt sich aus Programmanpassungen, einer Ausweitung der Veranstaltungsorte auf vier Städte und zwölf Kirchen sowie allgemeinen Kostensteigerungen. Ein Teil der Mehrkosten konnte bereits durch Drittmittel gedeckt werden, jedoch besteht eine verbleibende Finanzierungslücke in Höhe von rund 120.000 Euro.
Der RVR hat sich im Rahmen einer Gesellschaftervereinbarung zur Bereitstellung eines Mindestbudgets von etwa 6,5 Millionen Euro verpflichtet, wovon ein Anteil von 1 Million Euro aus eigenen Haushaltsmitteln stammt. Die zusätzliche Finanzierung der 120.000 Euro kann durch Einsparungen im allgemeinen Personalkostenbudget erfolgen. Sollten im weiteren Verlauf weitere Drittmittel akquiriert werden, wird der Gesellschafterzuschuss entsprechend reduziert.
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- 15Fraktionsanträge/Resolutionen
- 15.1Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU Kräfte bündeln: BMR und RTG zu einer Gesellschaft für Wirtschaft, Tourismus und Standortmarketing zusammenführenZur Vorlage · 15/0155 · Fraktionsantrag
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Die Fraktionen SPD und CDU haben im Regionalverband Ruhr den Fraktionsantrag 15/0155 eingebracht. Der Antrag sieht die Zusammenführung der Business Metropole Ruhr (BMR) und der Ruhr Tourismus GmbH (RTG) zu einer einheitlichen Gesellschaft für Wirtschaft, Tourismus und Standortmarketing vor. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept sowie eine Beschlussvorlage zu entwickeln, um eine Zusammenführung dieser Einheiten im Jahr 2027 zu realisieren.
Die neue Gesellschaft soll als zentrale Plattform für die Außendarstellung des Ruhrgebiets dienen und dabei die Zusammenarbeit mit den Kommunen, regionalen Wirtschaftspartnern sowie Tourismusakteuren sicherstellen. Ziel der Maßnahme ist es, bestehende Doppelstrukturen zu beseitigen und die Effizienz bei der Aufgabenwahrnehmung zu steigern. Dabei soll das Profil des Regionalverbandes als Dienstleister und Netzwerker geschärft werden.
Der Antrag wird im Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales sowie in weiteren Gremien beraten. Die finanziellen Auswirkungen der geplanten Zusammenführung werden im Dokument als haushaltsneutral dargestellt, da keine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln aus dem Haushalt erforderlich ist.
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- 16Anfragen und Mitteilungen
- 16.1Anfragen
- 16.1.1Antwort auf die Anfrage gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung und der Ausschüsse des Regionalverbandes Ruhr des Mitgliedes der VV Tobias Stockhoff, DorstenZur Vorlage · 15/0183 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort auf eine Anfrage eines Mitglieds der Verbandsversammlung erläutert die Regionaldirektion den aktuellen Stand zu verschiedenen Deponievorhaben im Regionalverband Ruhr. Bezüglich des Vorhabens Lohmannsheide wird darauf hingewiesen, dass das Oberverwaltungsgericht NRW einen Eilantrag der DAH1 GmbH abgelehnt hat. Eine Errichtung der Deponie kann erst nach einer rechtskräftigen Entscheidung oder einer erneuten Anordnung zur sofortigen Vollziehung erfolgen. Zwar äußerte das Gericht in einem Eilverfahren eine mögliche Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses, die endgültige Entscheidung hierzu steht jedoch im Hauptsacheverfahren noch aus. Die AGR beabsichtigt, etwaige Mängel durch ergänzende Maßnahmen oder Verfahren zu beheben.
Zum Regionalplan Ruhr wird ausgeführt, dass die Festlegung der Deponiestandorte auf den Halden Lohmannsheide, Brinkfortsheide-Erweiterung und Hürfeld nach raumordnerischer Abwägung erfolgte. Gegen den Regionalplan sind derzeit fünf Normenkontrollanträge beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängig, darunter ein Antrag der Stadt Marl. Bezüglich der Herkunft von Abfällen wird mitgeteilt, dass auf der Deponie ZDE in Gelsenkirchen 94 Prozent der Abfallmengen aus dem Verbandsgebiet des Regionalverbandes Ruhr stammten.
Hinsichtlich der Entsorgungssicherheit nach dem voraussichtlichen Ende der Kapazitäten der Zentraldeponie Emscherbruch wird klargestellt, dass die Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten gemäß den gesetzlichen Vorgaben in der Verantwortung der Kreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger liegt. Der Regionalverband geht davon aus, dass die regionalplanerisch gesicherten Standorte zum Zeitpunkt der Kapazitätserschöpfung zur Verfügung stehen werden.
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- 16.2Mitteilungen
- 16.2.1Sachstandsbericht: Einführung einer digitalen Beschlusskontrolle beim RVRZur Vorlage · 15/0164 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung nimmt einen Sachstandsbericht zur Einführung einer digitalen Beschlusskontrolle beim Regionalverband Ruhr (RVR) zur Kenntnis. Ziel der Maßnahme ist die Bereitstellung eines Instruments für die Politik, um den Umsetzungsstatus von Beschlüssen des Ruhrparlaments zu überwachen.
Zukünftig wird im Ratsinformationssystem ein digitales Ampelsystem eingesetzt, das den Fortschritt farblich kennzeichnet: Rot steht für laufende Bearbeitung, Gelb für die Umsetzung und Grün für abgeschlossene Vorgänge. Dieses Verfahren gilt rückwirkend für alle Beschlussvorlagen der 15. Wahlperiode. Der Prozess wird jeweils nach der Niederschrift der Sitzung und dem Erhalt der Beschlussausfertigung durch die zuständigen Stellen angestoßen sowie bei Bedarf um Notizen zum Umsetzungsstatus ergänzt.
Die Aktualisierung der Informationen erfolgt durch die Verwaltung in einem zweiwöchentlichen Rhythmus, sodass die Daten für die politischen Gremien stets auf einem aktuellen Stand bleiben. Dies betrifft sowohl die Beschlüsse der Verbandsversammlung als auch die der Fachausschüsse. Die Einführung des Systems ist haushaltsneutral und erfordert keine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 17Vorlagen mit Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 18Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 18.1Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Projekt "Hoesch-Hafenbahn-Weg (Gartenstadtradweg) Dortmund"nicht öffentlich
- 19Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich
- 19.1Anfragennicht öffentlich
- 19.2Mitteilungennicht öffentlich