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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Einführung und Verpflichtung neuer Mitglieder
- 1.2Um- und Nachbesetzung in Gremien und Aufsichtsräten
- 1.2.1Antrag der AfD-Fraktion GremienumbesetzungZur Vorlage · 15/0167 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Fraktionsantrag der AfD-Fraktion mit der Drucksache Nummer 15/0167 sieht eine personelle Neubesetzung innerhalb eines Gremiums des Regionalverbands Ruhr vor. In der Verbandsversammlung soll über die Umbesetzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün entschieden werden.
Der Antrag sieht vor, Bernhard Schneider als neues Mitglied in den genannten Ausschuss zu wählen. Damit soll die Position besetzt werden, die durch das Ausscheiden von Max Bröcker vakant geworden ist. Die Entscheidung über diesen Vorschlag ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 20. März 2026 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird im Dokument festgehalten, dass die personelle Änderung haushaltsneutral erfolgt. Es sind keine Nachveranschlagungen oder zusätzliche Mittelbereitstellungen erforderlich, da keine Auswirkungen auf den Haushalt entstehen. Der Antrag wurde von der Fraktionsleitung Reinard Zielke eingebracht.
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- 1.2.2Antrag der CDU-Fraktion Umbesetzung in GremienZur Vorlage · 15/0190 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Verbandsversammlung am 20. März 2026 wird über einen Antrag der CDU-Fraktion zur personellen Umbesetzung in einem Gremium beraten. Die Beschlussvorlage mit der Nummer 15/0190 sieht eine Änderung in der Zusammensetzung des Ausschusses für Europa, Wirtschaft und Soziales vor.
Dem Antrag zufolge soll Udo Bovenkerk als stellvertretendes Mitglied in den genannten Ausschuss berufen werden. Diese Neubesetzung dient der Anpassung der personellen Struktur innerhalb des Gremiums.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass die Maßnahme haushaltsneutral ist. Es sind keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen oder Nachveranschlagungen erforderlich, da durch die Umbesetzung keine Auswirkungen auf den Haushalt entstehen. Der Antrag wurde von der CDU-Fraktion unter Beteiligung des Fraktionsgeschäftsführers Jonas Löckenhoff vorbereitet.
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- 2Aktuelles
- –Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 3Vorlagen der Bezirksregierungen
- 3.1Radwegebau an bestehenden Landesstraßen Hier: Beschluss über die Priorisierung von Maßnahmen für das Jahr 2026Zur Vorlage · 15/0110 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0110 regelt die Priorisierung von Maßnahmen für den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen für das Jahr 2026. Die Vorlage wird im Namen der Regierungspräsidenten von Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt.
Gegenstand des Beschlussvorschlags ist die Festlegung einer Prioritätenliste gemäß den beigefügten Anlagen. Diese umfasst eine Liste der 30 wichtigsten Projekte sowie Einzelberichte mit entsprechenden Lageplänen. Die Unterlagen enthalten zudem Informationen zu weiteren Maßnahmen sowie eine Übersicht über neue und im Vergleich zum Vorjahr veränderte Projekte.
Der Entscheidungsweg sieht eine Beratung im Ausschuss für Planung und Mobilität am 25. Februar 2026 vor. Im Anschluss erfolgt die weitere Behandlung im Verbandsausschuss am 9. März 2026 sowie in der Verbandsversammlung am 20. März 2026.
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Hauptdokument|20260204132100-0|20260204132106-2|20260204132107-3|20260204132105-0|20260204132106-1
- 3.1.1Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschluss über die Priorisierung von Maßnahmen zum Radwegebau an bestehenden Landesstraßen 2026Zur Vorlage · 15/0179 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen im Ruhrparlament hat einen Änderungsantrag zur Priorisierung von Maßnahmen zum Radwegebau an bestehenden Landesstraßen für das Jahr 2026 vorgelegt. Der Antrag fordert eine intensivere Zusammenarbeit und Beteiligung der Gremien des Regionalverbandes Ruhr mit dem Land bei der Erstellung der Prioritätenlisten. Dabei soll die regionale Planungsebene verbindlich in den Prozess eingebunden werden, ergänzt durch klare Verfahren für Rückmeldungen seitens des Landes.
Ein weiterer Kernpunkt des Antrags ist die qualitative Verbesserung der Priorisierungslisten. Die Rangfolge der Maßnahmen soll unter Berücksichtigung des jeweiligen Planungsstands sowie der konkreten örtlichen Gefahrensituationen angepasst werden. Projekte mit hoher Planungsreife oder einer größeren Gefahrenlage sollen dabei höher gewichtet werden, um eine schnellere Umsetzung zu ermöglichen. Zudem sollen bereits abgeschlossene Maßnahmen aus der Priorisierungsliste in eine separate Übersichtstabelle überführt werden. Die Verwaltung soll die Priorisierung in der Anlage 1 entsprechend anpassen.
Die Begründung des Antrags führt strukturelle Defizite im aktuellen Verfahren an, wie etwa eine unzureichende Beratung durch die Straßenbauverwaltung und mangelnde Transparenz beim Planungsstand sowie dem Mittelabfluss. Durch die vorgeschlagenen Änderungen soll eine sachgerechte und zukunftsorientierte Planung sichergestellt werden. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich aus dem Antrag nicht.
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- 3.2Förderung der Nahmobilität Hier: Vorschlag für das Förderprogramm 2026 Beschluss über Radschnellwege und RadvorrangroutenZur Vorlage · 15/0114 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0114 behandelt den Vorschlag für das Förderprogramm Nahmobilität 2026 sowie Entscheidungen über Radschnellwege und Radvorrangrouten im Bereich des Regionalverbands Ruhr (RVR). Die Vorlage wird gemeinsam im Namen der Regierungspräsidenten von Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt.
Im Rahmen der geplanten Sitzung der Verbandsversammlung am 20. März 2026 soll die Versammlung den Vorschlag für das Förderprogramm Nahmobilität 2026 zur Kenntnis nehmen. Dieser umfasst die Programmentwürfe für die RVR-Gebiete in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Zudem wird ein Beschluss über Radschnellverbindungen im Regierungsbezirk Arnsberg angestrebt.
Der Entscheidungsprozess sieht eine Vorberatung im Ausschuss für Planung und Mobilität am 25. Februar 2026 sowie im Verbandsausschuss am 9. März 2026 vor. Die Vorlage dient der Abstimmung über die künftige Förderung von Radinfrastrukturen und die Festlegung von Radvorrangrouten in den betroffenen Planungsregionen.
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Hauptdokument|20260204115547-0|20260204115553-2|20260204115553-3|20260204115553-0|20260204115553-1
- 3.3Um- und Ausbau von Landesstraßen gemäß Priorisierung Hier: Beschluss über die Priorisierung von Maßnahmen für das Jahr 2026Zur Vorlage · 15/0115 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0115 regelt die Priorisierung von Maßnahmen für den Um- und Ausbau von Landesstraßen für das Jahr 2026. Die Vorlage wurde gemeinsam im Namen der Regierungspräsidenten von Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt. Kern des Beschlussvorschlags ist die Festlegung der Prioritätenliste gemäß den beigefügten Anlagen.
Die Unterlagen umfassen die Priorisierung der ersten 30 Projekte sowie Einzelberichte mit entsprechenden Lageplänen. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen sowie eine Übersicht über neue und im Vergleich zum Vorjahr veränderte Projekte dokumentiert. Federführend für die Bearbeitung ist der Ausschuss für Planung und Mobilität.
Der zeitliche Ablauf sieht eine Beratung im Ausschuss für Planung und Mobilität am 25. Februar 2026 sowie im Verbandsausschuss am 9. März 2026 vor. Die endgültige Entscheidung über die Priorisierung der Maßnahmen soll in der Sitzung der Verbandsversammlung am 20. März 2026 getroffen werden. Die Vorlage erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes.
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Hauptdokument|20260204132822-0|20260204132831-3|20260204132828-0|20260204132830-1|20260204132830-2
- 3.3.1Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschluss über die Priorisierung von Maßnahmen zum Um- und Ausbau von Landesstraßen gemäß Priorisierung 2026Zur Vorlage · 15/0180 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat mit der Vorlage 15/0180 einen Änderungsantrag zum Beschluss über die Priorisierung von Maßnahmen zum Um- und Ausbau von Landesstraßen eingebracht. Der Antrag fordert eine intensivere Beteiligung sowie eine Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Gremien des Regionalverbands und dem Land bei der Erstellung der Prioritätenlisten. Hierbei soll die regionale Planungsebene verbindlich in die Priorisierung einbezogen werden, ergänzt durch klare Verfahren für Rückmeldungen seitens des Landes.
Zudem wird eine qualitative Verbesserung der Priorisierungslisten angestrebt. Die Anpassung der Priorisierungsränge soll unter Berücksichtigung des Planungsstandes sowie der konkreten örtlichen Gefahrensituationen erfolgen. Projekte mit höherer Planungsreife oder einer größeren Gefahrenlage sollen dabei stärker gewichtet werden. Zudem sollen bereits abgeschlossene Maßnahmen in einer separaten Übersichtstabelle aufgeführt werden.
Die Begründung des Antrags führt strukturelle Defizite im aktuellen Verfahren an, wodurch die Mitwirkungsrechte des Regionalrats derzeit eingeschränkt seien. Es wird darauf hingewiesen, dass die Transparenz zum Planungsstand und Mittelabfluss fehle und Projekte oft erst bei Erreichen der Baureife vorgelegt würden. Der Antrag hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 3.4Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten; Förderprogramm 2026 Beratung und BeschlussfassungZur Vorlage · 15/0119 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0119 des Regionalverbandes Ruhr (RVR) befasst sich mit der Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten sowie dem Förderprogramm für das Jahr 2026. Gegenstand der Vorlage ist die geplante Entscheidung der Verbandsversammlung, die Dringlichkeitsliste 2026 zur Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten sowie die Förderliste 2026 für Maßnahmen des Bodenschutzes im Verbandsgebiet zur Kenntnis zu nehmen und den darin vorgesehenen Maßnahmen zuzustimmen.
Der Beratungsprozess ist auf mehrere Termine verteilt. Die Vorlage wird zunächst im Ausschuss für Klima, Umwelt und Liegenschaften am 6. März 2026 beraten, gefolgt von einer Sitzung des Verbandsausschusses am 9. März 2026. Die abschließende Entscheidung soll in der Sitzung der Verbandsversammlung am 20. März 2026 erfolgen.
Die Vorlage wird als gemeinsame Sitzungsvorlage im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt. Sie beinhaltet neben der Sachverhaltsdarstellung die entsprechenden Anlagen zur Dringlichkeitsliste sowie zur Förderliste für Maßnahmen des Bodenschutzes im Verbandsgebiet.
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Hauptdokument|20260204130834-0|20260204122944-1|20260204122944-0
Beratungsfolge
- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
Zur Vorlage · 15/0119 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0119 des Regionalverbandes Ruhr (RVR) befasst sich mit der Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten sowie dem Förderprogramm für das Jahr 2026. Gegenstand der Vorlage ist die geplante Entscheidung der Verbandsversammlung, die Dringlichkeitsliste 2026 zur Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten sowie die Förderliste 2026 für Maßnahmen des Bodenschutzes im Verbandsgebiet zur Kenntnis zu nehmen und den darin vorgesehenen Maßnahmen zuzustimmen.
Der Beratungsprozess ist auf mehrere Termine verteilt. Die Vorlage wird zunächst im Ausschuss für Klima, Umwelt und Liegenschaften am 6. März 2026 beraten, gefolgt von einer Sitzung des Verbandsausschusses am 9. März 2026. Die abschließende Entscheidung soll in der Sitzung der Verbandsversammlung am 20. März 2026 erfolgen.
Die Vorlage wird als gemeinsame Sitzungsvorlage im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt. Sie beinhaltet neben der Sachverhaltsdarstellung die entsprechenden Anlagen zur Dringlichkeitsliste sowie zur Förderliste für Maßnahmen des Bodenschutzes im Verbandsgebiet.
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Hauptdokument|20260204130834-0|20260204122944-1|20260204122944-0
Beratungsfolge
- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 3.4.1Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten; Förderprogramm 2026 Beratung und BeschlussfassungZur Vorlage · 15/0119-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster haben eine gemeinsame Sitzungsvorlage für die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist das Förderprogramm 2026 zur Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten sowie Maßnahmen zum Bodenschutz im Verbandsgebiet.
Mit dem Beschlussvorschlag wird die Verbandsversammlung ersucht, die Dringlichkeitsliste für das Jahr 2026 und die entsprechende Förderliste für Maßnahmen des Bodenschutzes zur Kenntnis zu nehmen und den darin vorgesehenen Maßnahmen zuzustimmen. Die Vorlage dient der Koordination von Sanierungsschritten und der Identifizierung von Gefahrenpotenzialen im Rahmen der Altlastenbewirtschaftung.
Der Beratungsprozess sieht eine Behandlung im Ausschuss für Klima, Umwelt und Liegenschaften am 6. März 2026 sowie im Verbandsausschuss am 9. März 2026 vor, bevor die Vorlage in der Sitzung der Verbandsversammlung am 20. März 2026 zur Entscheidung ansteht. Die Unterzeichnung der Vorlage erfolgte durch Heinrich Böckelühr auf Grundlage der Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes.
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Hauptdokument|20260312133354-0|20260204122944-1|20260204122944-0
- 4Vorlagen aus dem Ausschuss für Planung und Mobilität
- 4.1Feststellungsbeschluss zur 3. Änderung des Regionalplans Ruhr: Änderung eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs (AFAB) mit den überlagernden Zweckbestimmungen Regionaler Grünzug (RG) und teilweise Bereich zum Schutz der Natur (BSN) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt BottropZur Vorlage · 15/0137 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über die dritte Änderung des Regionalplans Ruhr beraten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, ein Gebiet in der Stadt Bottrop umzuplanen. Konkret soll ein Bereich, der bisher als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) mit den Zweckbestimmungen Regionaler Grünzug (RG) sowie teilweise als Bereich zum Schutz der Natur (BSN) ausgewiesen war, in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) umgewandelt werden.
Ziel dieser Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Feuer- und Rettungswache an der Josef-Albers-Straße. Die Begründung führt an, dass der derzeitige Standort die gesetzlichen Anforderungen an die Betriebsorganisation sowie die Vorgaben zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit nicht mehr erfüllen kann.
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens wurden Stellungnahmen von öffentlichen Stellen und Privatpersonen eingeholt. Die Regionalplanungsbehörde empfiehlt jedoch, die im Beteiligungsverfahren geäußerten Anregungen und Bedenken zurückzuweisen und den Erwiderungsvorschlägen der Behörde zu folgen. Eine weitere Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen ist nicht vorgesehen.
Hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, wobei für die Regionalplanänderung selbst keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima erwartet werden. Die finanziellen Folgen der Maßnahme sind laut den vorliegenden Unterlagen haushaltsneutral.
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Hauptdokument|20260202140002-0|20260202140006-0|20260202140010-0|20260202140021-2|20260202140020-0|20260202140020-1|20260202140535-0
- 4.2Feststellungsbeschluss zur 4. Änderung des Regionalplans Ruhr: Änderung eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs (AFAB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt WaltropZur Vorlage · 15/0136 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die 4. Änderung des Regionalplans Ruhr beschließen. Gegenstand der Vorlage ist die Umwidmung eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs (AFAB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt Waltrop. Ziel dieser Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Feuer- und Rettungswache an der Recklinghäuser Straße zu schaffen. Der bestehende Standort kann die gesetzlichen Anforderungen an die Betriebsorganisation sowie den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit nicht mehr erfüllen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen öffentlicher Stellen sowie die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis genommen. Die Regionalplanungsbehörde empfiehlt, die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus dem Beteiligungsverfahren zurückzuweisen und den Erwiderungsvorschlägen zu folgen. Eine weitere Erörterung der Stellungnahmen ist nicht vorgesehen.
Eine durchgeführte Umweltprüfung hat die Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung bewertet. Da baurechtliche Entscheidungen erst durch die nachfolgende Bauleitplanung erfolgen, werden durch die Regionalplanänderung selbst keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima erwartet. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen.
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Hauptdokument|20260202091846-0|20260202091846-1|20260202091848-2|20260202091849-3|20260202091851-4|20260202091852-5|20260202091852-6
- 5Fraktionsanträge
- 6Anfragen und Mitteilungen
- 6.1Anfragen
- 6.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 7Vorlagen aus dem Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 7.1Das Ruhrgebiet - Hier bleibt alles anders Entscheidung über die Fortsetzung der Standortmarketingkampagne und die Zusammenarbeit mit der derzeitigen Agentur für ein weiteres Jahr (Nutzung der Option zur Vertragsverlängerung)Zur Vorlage · 15/0099 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) beabsichtigt, die Standortmarketingkampagne „Das Ruhrgebiet – Hier bleibt alles anders“ über das aktuelle Vertragsende hinaus fortzuführen. Die Verwaltung schlägt vor, die Option zur einjährigen Vertragsverlängerung mit der Agentur Scholz & Friends aus Berlin für das Jahr 2027 zu nutzen. Damit soll eine erneute Ausschreibung während des Präsentationsjahres der Internationalen Gartenschau (IGA) 2027 vermieden werden, um die Verlässlichkeit in der Kommunikation zu gewährleisten.
Die Kampagne wurde im Rahmen der dritten Phase in ihrem Titel von „Metropole Ruhr – Stadt der Städte“ zu „Das Ruhrgebiet – Die grüne Industrieregion“ angepasst. Der Fokus liegt auf der Darstellung der wirtschaftlichen Transformation hin zu einer modernen, grünen Industrieregion sowie der Gewinnung von Fachkräften und Investoren. Laut den vorliegenden Daten führte eine neue Digitalstrategie mit einem „Social First“-Ansatz zu einer Steigerung der direkten Interaktionen um 90 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Zudem stieg der Zugriff auf die Website um 33 Prozent an.
Für das Projekt sind im laufenden Haushalt Aufwandsermächtigungen in Höhe von jeweils 2,317 Millionen Euro vorgesehen. Da für das Jahr 2027 bislang keine Mittel eingeplant sind, müssen die Kosten für die Vertragsverlängerung sowie die Beteiligung der Business Metropole Ruhr mbH in Höhe von 400.000 Euro im Rahmen der künftigen Haushaltsplanung berücksichtigt werden.
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- 7.1.1Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU (Drs.: 15/0099) Fortsetzung der StandortmarketingkampagneZur Vorlage · 15/0194 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und CDU haben einen Änderungsantrag zur Fortsetzung der Standortmarketingkampagne „Das Ruhrgebiet – Hier bleibt alles anders“ vorgelegt. Mit diesem Antrag wird die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) ersucht, die Verwaltung des RVR zu beauftragen, von der Möglichkeit einer Vertragsverlängerung Gebrauch zu machen. Konkret geht es um eine einjährige Verlängerung der Zusammenarbeit mit der in Berlin ansässigen Agentur Scholz & Friends.
Die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen sollen im Rahmen der Haushaltsplanung ab dem Jahr 2027 berücksichtigt werden. Laut den vorliegenden Dokumenten ist für dieses Vorhaben keine zusätzliche, außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich, da die Kosten in die künftige Budgetierung einfließen sollen. Der Antrag wurde im Verbandsausschuss zur Vorberatung angesetzt und steht zur Entscheidung in der Verbandsversammlung an.
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- 7.2Beitritt KDNZur Vorlage · 15/0138 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) plant den Beitritt zum Kommunalen Digitalisierungs-Netzwerk (KDN). Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird der Verbandsversammlung vorgeschlagen, die Mitgliedschaft zu beschließen, um die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung durch eine Bündelung von Aufgaben und Ressourcen voranzutreiben.
Die Vorlage führt an, dass durch den Beitritt Herausforderungen wie der Fachkräftemangel sowie steigende technische Anforderungen an die IT-Infrastruktur adressiert werden sollen. Bestehende IT-Dienstleistungen des RVR, wie der Betrieb von RuDi oder des OpenData Portals, können so durch Wissenstransfer weiterentwickelt werden. Ein weiteres Ziel ist die Konsolidierung und Auslagerung des Cloud-IT-Betriebs auf kommunale Rechenzentrumskapazitäten, um die Vertrauenswürdigkeit der IT-Infrastruktur zu erhöhen.
Darüber hinaus sollen Synergien bei der gemeinsamen Beschaffung von Hardware – etwa Desktop-PCs, mobile Geräte, Netzwerkkomponenten und Server – sowie bei Standardsoftware genutzt werden. Durch die Bündelung von Expertenwissen in den Bereichen Hardware, Software und IT-Betrieb sollen Fehler minimiert und Prozesse beschleunigt werden. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge belaufen sich auf circa 30.000 Euro. Die Kosten für RVR-Mitgliedschaften sind in der Kostenstelle Beteiligungssteuerung budgetiert, wobei für die neue Mitgliedschaft im weiteren Jahresverlauf eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich sein könnte.
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Zur Vorlage · 15/0138 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) plant den Beitritt zum Kommunalen Digitalisierungs-Netzwerk (KDN). Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird der Verbandsversammlung vorgeschlagen, die Mitgliedschaft zu beschließen, um die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung durch eine Bündelung von Aufgaben und Ressourcen voranzutreiben.
Die Vorlage führt an, dass durch den Beitritt Herausforderungen wie der Fachkräftemangel sowie steigende technische Anforderungen an die IT-Infrastruktur adressiert werden sollen. Bestehende IT-Dienstleistungen des RVR, wie der Betrieb von RuDi oder des OpenData Portals, können so durch Wissenstransfer weiterentwickelt werden. Ein weiteres Ziel ist die Konsolidierung und Auslagerung des Cloud-IT-Betriebs auf kommunale Rechenzentrumskapazitäten, um die Vertrauenswürdigkeit der IT-Infrastruktur zu erhöhen.
Darüber hinaus sollen Synergien bei der gemeinsamen Beschaffung von Hardware – etwa Desktop-PCs, mobile Geräte, Netzwerkkomponenten und Server – sowie bei Standardsoftware genutzt werden. Durch die Bündelung von Expertenwissen in den Bereichen Hardware, Software und IT-Betrieb sollen Fehler minimiert und Prozesse beschleunigt werden. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge belaufen sich auf circa 30.000 Euro. Die Kosten für RVR-Mitgliedschaften sind in der Kostenstelle Beteiligungssteuerung budgetiert, wobei für die neue Mitgliedschaft im weiteren Jahresverlauf eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich sein könnte.
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- 8Vorlagen aus dem Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 9Vorlagen aus dem Ausschuss für Planung und Mobilität
- 10Vorlagen aus dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 10.1Angelegenheiten der Maximilianpark Hamm GmbH - Bereitstellung eines investiven Zuschusses für das Jahr 2026 für IGA-ProjekteZur Vorlage · 15/0096 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird über die Bereitstellung eines investiven Zuschusses für die Maximilianpark Hamm GmbH beraten. Die Beschlussvorlage 15/0096 sieht vor, für das Jahr 202läufig einen Zuschuss von maximal 150.000 Euro bereitzustellen. Dieser ist zweckgebunden für die Verlagerung des Betriebshofes im Rahmen des Projektes IGA 2027 vorgesehen.
Die Maßnahme ist Teil der Parkerweiterung „Maxigarten“, die als Gartenkompetenzzentrum für Themen wie Nachhaltigkeit und Klimafolgenanpassung geplant ist. Um die Erweiterungsflächen nutzbar zu machen, sind Vorarbeiten notwendig, darunter die Herrichtung von Lagermöglichkeiten für Pflanzen sowie Räumlichkeiten für das Personal. Die Finanzierung des Zuschusses erfolgt durch die Gesellschafter, wobei der RVR einen Anteil von 30 Prozent übernimmt, sofern die Stadt Hamm den verbleibenden Anteil von 70 Prozent trägt.
Zusätzlich wird die Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 100.000 Euro für das Haushaltsjahr 2026 beantragt. Die Mittel werden dem Bereich Finanzmanagement entnommen. Laut der Vorlage sind die finanziellen Auswirkungen haushaltsneutral, da der Bedarf durch geringere Investitionsausgaben bei anderen Freizeitgesellschaften im selben Zeitraum gedeckt werden kann.
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- 10.2Änderung von Gesellschaftsverträgen bei Beteiligungsgesellschaften des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 15/0097 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) strebt eine Vereinfachung der Verfahren zur Änderung von Gesellschaftsverträgen seiner Beteiligungsgesellschaften an. Mit einem beantragten Grundsatzbeschluss soll die Verbandsversammlung dazu ermächtigt werden, Anpassungen der Verträge, die durch Gesetzesänderungen oder die Notwendigkeit einer Angleichung an die geltende Rechtslage erforderlich werden, ohne erneute Einzelbeschlüsse zu genehmigen. Solche Änderungen sollen der Verbandsversammlung künftig lediglich zur Kenntnis gegeben werden.
Von dieser generellen Zustimmung ausgenommen bleiben jedoch wesentliche Änderungen der Verträge. Hierzu zählen insbesondere Anpassungen des Gesellschaftszwecks sowie Vorgänge, die gemäß § 115 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegenüber der Kommunalaufsicht anzeigepflichtig sind. Für diese Fälle bleibt die vorherige Zustimmung der Verbandsversammlung weiterhin zwingend erforderlich.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit dem Ziel einer Verwaltungsvereinfachung und einer Verkürzung der Abstimmungsverfahren zwischen den Beteiligungsgesellschaften und dem Regionalverband. Das Verfahren knüpft an einen Beschluss aus dem Jahr 2013 an. Laut der vorliegenden Drucksache ergeben sich durch die Regelung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Verbandes sowie keine klimarelevanten Folgen. Die Beratung der Vorlage ist für das erste Quartal 2026 in den Ausschüssen für Finanzen und Beteiligungen sowie im Verbandsausschuss vorgesehen.
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- 10.3Angelegenheiten der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH - Finanzierung der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbHZur Vorlage · 15/0104 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll die Anpassung des Gesamt-Durchführungshaushalts der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH beschließen. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird der Vertreter in der Gesellschafterversammlung ermächtigt, einer Budgeterhöhung sowie der Inanspruchnahme der Risikovorsorge zuzustimmen. Hintergrund ist ein identifizierter Mehrbedarf von insgesamt 19,7 Millionen Euro, der aus der Weiterqualifizierung der Planungen resultiert. Dabei wurde eine Diskrepanz zwischen der Infrastrukturplanung für hohe Besucherzahlen und den inhaltlichen Ausstellungen auf Bundesgartenschau-Niveau festgestellt.
Zur Umsetzung der sogenannten qualitativen Prioritätensetzung wird eine Erhöhung des Gesamtbudgets um etwa 14 bis 15 Millionen Euro angestrebt. Die Finanzierung soll durch die Nutzung der bestehenden Risikovorsorge in Höhe von insgesamt 5 Millionen Euro sowie durch erwartete zusätzliche Ticketeinnahmen von bis zu 10 Millionen Euro erfolgen. Für den Regionalverband Ruhr sieht die Verteilung der Risikovorsorge eine anteilige Inanspruchnahme von rund 932.800 Euro im Jahr 2026 und etwa 2,79 Millionen Euro im Jahr 2027 vor. Die Entscheidung dient der weiteren Wirtschaftsplanung sowie den anstehenden Auftragsvergaben der IGA gGmbH.
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Beratungsfolge
- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
Zur Vorlage · 15/0104 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll die Anpassung des Gesamt-Durchführungshaushalts der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH beschließen. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird der Vertreter in der Gesellschafterversammlung ermächtigt, einer Budgeterhöhung sowie der Inanspruchnahme der Risikovorsorge zuzustimmen. Hintergrund ist ein identifizierter Mehrbedarf von insgesamt 19,7 Millionen Euro, der aus der Weiterqualifizierung der Planungen resultiert. Dabei wurde eine Diskrepanz zwischen der Infrastrukturplanung für hohe Besucherzahlen und den inhaltlichen Ausstellungen auf Bundesgartenschau-Niveau festgestellt.
Zur Umsetzung der sogenannten qualitativen Prioritätensetzung wird eine Erhöhung des Gesamtbudgets um etwa 14 bis 15 Millionen Euro angestrebt. Die Finanzierung soll durch die Nutzung der bestehenden Risikovorsorge in Höhe von insgesamt 5 Millionen Euro sowie durch erwartete zusätzliche Ticketeinnahmen von bis zu 10 Millionen Euro erfolgen. Für den Regionalverband Ruhr sieht die Verteilung der Risikovorsorge eine anteilige Inanspruchnahme von rund 932.800 Euro im Jahr 2026 und etwa 2,79 Millionen Euro im Jahr 2027 vor. Die Entscheidung dient der weiteren Wirtschaftsplanung sowie den anstehenden Auftragsvergaben der IGA gGmbH.
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Beratungsfolge
- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 10.4Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Abgabe einer Einstandspflichterklärung für die Zentraldeponie Datteln (ZDD)Zur Vorlage · 15/0125 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Abgabe einer Einstandspflichterklärung für die Zentraldeponie Datteln. Der Beschlussvorschlag sieht vor, gegenüber der Bezirksregierung Münster eine Sicherheit in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro zu leisten. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Gleichstellung und Digitalisierung NRW.
Die Maßnahme dient der Absicherung der Deponiebetriebs- und Nachsorgepflichten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH. Durch die Einstandserklärung soll die Bindung liquider Mittel bei der Gesellschaft reduziert werden, was Investitionsprogramme ermöglichen und Kreditlinien entlasten soll. Ähnliche Regelungen bestehen bereits für die Zentraldeponien Emscherbruch und Hünxe-Schermbeck.
Da der Regionalverband als Alleingesellschafter der AGR auch Eigentümer der Grundstücke der Zentraldeponie Datteln ist, wird keine wesentliche Ausweitung des Haftungsrisikos für den Verband festgestellt. Im Falle eines Ausfalls der Betreibergesellschaft bliebe die Verantwortung für die Gefahrenabwehr beim Regionalverband bestehen. Für den Verband entstehen durch die zusätzliche Sicherheit jährliche Kosten in Form von Avalgebühren in Höhe von etwa 23.400 Euro, während die Erträge aus der AGR jährlich bei über 300.000 Euro liegen.
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- 10.5Bericht über die Optimierung des Beteiligungsportfolios des Regionalverbandes Ruhr EssenZur Vorlage · 15/0139 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) befasst sich mit einem Bericht zur Optimierung seines Beteiligungsportfolios. Grundlage ist ein Gutachten der Firma Bergmann, Kaufmann und Partner aus Wuppertal, das im Auftrag der Verbandsversammlung erstellt wurde. Ziel der Untersuchung war die Identifizierung von Möglichkeiten zur Hebung von Synergieeffekten sowie rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Optimierungen innerhalb der Beteiligungsstruktur.
Der Bericht untersucht unter anderem die Zusammenlegung von Gesellschaften, die Beendigung von Gesellschafterstellungen sowie den Abbau von Doppelstrukturen zwischen Beteiligungsgesellschaften und dem Verband. Zum Ende des Jahres 2024 war der RVR unmittelbar an 16 Gesellschaften privatrechtlicher Form beteiligt. Ein Aspekt der aktuellen Situation ist die finanzielle Abhängigkeit dieser Unternehmen vom Verband, da sich die Zuschussleistungen für Tochtergesellschaften und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen auf rund 33 Millionen Euro pro Jahr belaufen.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage nimmt die Verbandsversammlung das Gutachten sowie dessen Handlungsempfehlungen zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, weiterführende Vorschläge zur Nutzung von Synergieeffekten und zum künftigen Umgang mit den Beteiligungen auszuarbeiten. Diese Entwürfe sollen anschließend den Gremien des Regionalverbandes zur Entscheidung vorgelegt werden. Für die Umsetzung der vorliegenden Vorlage sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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- 10.5.1Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU (Drs.: 15/0139) Bericht über die Optimierung des Beteiligungsportfolios des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 15/0195 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben mit der Drucksache 15/0195 einen gemeinsamen Fraktionsantrag zur Optimierung des Beteiligungsportfolios des Regionalverbandes Ruhr vorgelegt. Dieser Antrag stellt eine Änderung zum vorangegangenen Dokument 15/0139 dar.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung das erstellte Gutachten sowie die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen zur Kenntnis nimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Gutachten aufgeführten Empfehlungen zu bewerten und vertiefende Vorschläge für die Hebung von Synergieeffekten aus den Beteiligungen zu erarbeiten. Zudem sollen weitergehende Empfehlungen für den Umgang mit dem Portfolio entwickelt werden, um diese den Gremien des Regionalverbandes zur Entscheidung vorzulegen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird im Antrag festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist, was einer Haushaltsneutralität entspricht. Die Vorlage wird im Verbandsausschuss vorberatend behandelt und steht für die Sitzung der Verbandsversammlung am 20. März 2026 zur Entscheidung an.
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- 10.6Angelegenheiten der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr GmbH - Anpassung der GesellschaftervereinbarungenZur Vorlage · 15/0146 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Anpassung der Gesellschaftervereinbarungen für die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR mbH) für das Jahr 2026. Der RVR ist mit einem Anteil von 64,14 % an der Gesellschaft beteiligt; weitere Gesellschafter sind unter anderem die Städte Duisburg, Bochum und Essen sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis.
Die Beschlussvorlage sieht vor, die aktualisierten Vereinbarungen zu verabschieden, um den Wirtschaftsplan 2026 umzusetzen. Für dieses Jahr wird ein Zuschussbedarf für Betriebsausgaben in Höhe von rund 5,65 Millionen Euro ausgewiesen. Darüber hinaus sind Investitionszuschüsse in der Gesamthöhe von 12,925 Millionen Euro vorgesehen, wovon die Gesellschafter einen Anteil von 10,925 Millionen Euro tragen sollen. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Sanierung des Bades in Vonderort sowie Planungsleistungen zur Weiterentwicklung der Niederrhein-Therme in Mattlerbusch.
Die finanzielle Beteiligung des RVR an den Kosten für das Bad Vonderort wird über eine bereits gebildete Rückstellung abgebildet. Für die Betriebsstätte Mattlerbusch sind aufgrund des aktuellen Planungsstandes noch keine konkreten investiven Zuschüsse festgeschrieben. Die Gewährung der Zuschussleistungen steht unter dem Vorbehalt, dass alle zuschusspflichtigen Mitgesellschafter ihre Anteile anteilig leisten.
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Hauptdokument|20260206073029-0|20260206073030-1|20260206073030-2|20260206073030-3
Zur Vorlage · 15/0146 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Anpassung der Gesellschaftervereinbarungen für die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR mbH) für das Jahr 2026. Der RVR ist mit einem Anteil von 64,14 % an der Gesellschaft beteiligt; weitere Gesellschafter sind unter anderem die Städte Duisburg, Bochum und Essen sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis.
Die Beschlussvorlage sieht vor, die aktualisierten Vereinbarungen zu verabschieden, um den Wirtschaftsplan 2026 umzusetzen. Für dieses Jahr wird ein Zuschussbedarf für Betriebsausgaben in Höhe von rund 5,65 Millionen Euro ausgewiesen. Darüber hinaus sind Investitionszuschüsse in der Gesamthöhe von 12,925 Millionen Euro vorgesehen, wovon die Gesellschafter einen Anteil von 10,925 Millionen Euro tragen sollen. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Sanierung des Bades in Vonderort sowie Planungsleistungen zur Weiterentwicklung der Niederrhein-Therme in Mattlerbusch.
Die finanzielle Beteiligung des RVR an den Kosten für das Bad Vonderort wird über eine bereits gebildete Rückstellung abgebildet. Für die Betriebsstätte Mattlerbusch sind aufgrund des aktuellen Planungsstandes noch keine konkreten investiven Zuschüsse festgeschrieben. Die Gewährung der Zuschussleistungen steht unter dem Vorbehalt, dass alle zuschusspflichtigen Mitgesellschafter ihre Anteile anteilig leisten.
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Hauptdokument|20260206073029-0|20260206073030-1|20260206073030-2|20260206073030-3
Zur Vorlage · 15/0146 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Anpassung der Gesellschaftervereinbarungen für die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR mbH) für das Jahr 2026. Der RVR ist mit einem Anteil von 64,14 % an der Gesellschaft beteiligt; weitere Gesellschafter sind unter anderem die Städte Duisburg, Bochum und Essen sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis.
Die Beschlussvorlage sieht vor, die aktualisierten Vereinbarungen zu verabschieden, um den Wirtschaftsplan 2026 umzusetzen. Für dieses Jahr wird ein Zuschussbedarf für Betriebsausgaben in Höhe von rund 5,65 Millionen Euro ausgewiesen. Darüber hinaus sind Investitionszuschüsse in der Gesamthöhe von 12,925 Millionen Euro vorgesehen, wovon die Gesellschafter einen Anteil von 10,925 Millionen Euro tragen sollen. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Sanierung des Bades in Vonderort sowie Planungsleistungen zur Weiterentwicklung der Niederrhein-Therme in Mattlerbusch.
Die finanzielle Beteiligung des RVR an den Kosten für das Bad Vonderort wird über eine bereits gebildete Rückstellung abgebildet. Für die Betriebsstätte Mattlerbusch sind aufgrund des aktuellen Planungsstandes noch keine konkreten investiven Zuschüsse festgeschrieben. Die Gewährung der Zuschussleistungen steht unter dem Vorbehalt, dass alle zuschusspflichtigen Mitgesellschafter ihre Anteile anteilig leisten.
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Hauptdokument|20260206073029-0|20260206073030-1|20260206073030-2|20260206073030-3
- 10.7Angelegenheiten der Freizeitzentrum Xanten GmbH - Zuschusserhöhung und Neufassung der Gesellschaftervereinbarung 2026 bis 2028Zur Vorlage · 15/0149 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über eine dauerhafte Erhöhung der Zuschussleistung für die Freizeitzentrum Xanten GmbH. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den jährlichen Zuschuss zur Sicherung der operativen Handlungsfähigkeit von 300.000 Euro auf insgesamt 594.000 Euro anzuheben. Diese Erhöhung ist an die Bedingung geknüpft, dass jährlich mindestens 50.000 Euro des Betrages zweckgebunden für die Rückführung eines Darlehens der Sozialstiftung Xanten verwendet werden müssen.
Gegenstand der Vorlage ist zudem die Neufassung einer Gesellschaftervereinbarung mit einer Laufzeit von maximal drei Jahren. Diese soll die Höhe und die Modalitäten der Zuschussleistungen durch die Gesellschafter Regionalverband Ruhr, Kreis Wesel und Stadt Xanten regeln. Die Umsetzung der Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt der anteiligen Mittelbereitstellung durch die Mitgesellschafter Kreis Wesel und Stadt Xanten.
Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ist durch Witterungseinflüsse, die Folgen der Pandemie sowie den Wegfall des Xantener Oktoberfestes geprägt. Laut der Begründung besteht ein erhöhter Finanzierungsbedarf, um die Liquidität sicherzustellen. Ohne eine Anpassung der Zuschüsse wird mit einer fortschreitenden Verschlechterung der finanziellen Situation und einer möglichen bilanziellen Überschuldung der Gesellschaft bis zum Jahr 2028 gerechnet.
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Zur Vorlage · 15/0149 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über eine dauerhafte Erhöhung der Zuschussleistung für die Freizeitzentrum Xanten GmbH. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den jährlichen Zuschuss zur Sicherung der operativen Handlungsfähigkeit von 300.000 Euro auf insgesamt 594.000 Euro anzuheben. Diese Erhöhung ist an die Bedingung geknüpft, dass jährlich mindestens 50.000 Euro des Betrages zweckgebunden für die Rückführung eines Darlehens der Sozialstiftung Xanten verwendet werden müssen.
Gegenstand der Vorlage ist zudem die Neufassung einer Gesellschaftervereinbarung mit einer Laufzeit von maximal drei Jahren. Diese soll die Höhe und die Modalitäten der Zuschussleistungen durch die Gesellschafter Regionalverband Ruhr, Kreis Wesel und Stadt Xanten regeln. Die Umsetzung der Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt der anteiligen Mittelbereitstellung durch die Mitgesellschafter Kreis Wesel und Stadt Xanten.
Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ist durch Witterungseinflüsse, die Folgen der Pandemie sowie den Wegfall des Xantener Oktoberfestes geprägt. Laut der Begründung besteht ein erhöhter Finanzierungsbedarf, um die Liquidität sicherzustellen. Ohne eine Anpassung der Zuschüsse wird mit einer fortschreitenden Verschlechterung der finanziellen Situation und einer möglichen bilanziellen Überschuldung der Gesellschaft bis zum Jahr 2028 gerechnet.
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- 10.8Ruhr LIVE gGmbH - Erwerb von Anteilen - GesellschaftsvertragZur Vorlage · 15/0150-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) plant den Erwerb von 100 Prozent der Anteile an der Rhein-Ruhr-Legacy gGmbH zu einem Kaufpreis von 25.000 Euro. Im Zuge dieser Übernahme soll die Gesellschaft in die Ruhr LIVE gGmbH umfirmiert werden, wobei Niklas Börger als bisheriger Geschäftsführer im Hauptamt verbleibt. Die Umsetzung des Vorhabens steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Prüfung des EU-Beihilferechts und der steuerlichen Gemeinnützigkeit.
Die Verbandsversammlung beabsichtigt zudem, die im Haushaltsjahr 2026 geplanten Mittel für die RUHR GAMES 2027 als Gesellschafterzuschuss an die neue Gesellschaft zu leisten. Dies umfasst einen Betrag von insgesamt 857.000 Euro, der sich aus Mitteln für die Projekte RUHR GAMES sowie nachhaltige Sportprojekte zusammensetzt. Ziel der strukturellen Neuausrichtung ist es, die durch die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games entstandenen Kompetenzen und Fachkräfte in der Region zu halten und die Organisation künftiger Sportveranstaltungen wie der 3x3 German Championships zu professionalisieren. Der Regionalverband Ruhr wird dabei als alleiniger Gesellschafter der Gesellschaft fungieren, ergänzt durch einen Aufsichtsrat.
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Hauptdokument|20260223143612-0|20260223143613-1|20260223143613-2
Zur Vorlage · 15/0150-1 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) plant den Erwerb von 100 Prozent der Anteile an der Rhein-Ruhr-Legacy gGmbH zu einem Kaufpreis von 25.000 Euro. Im Zuge dieser Übernahme soll die Gesellschaft in die Ruhr LIVE gGmbH umfirmiert werden, wobei Niklas Börger als bisheriger Geschäftsführer im Hauptamt verbleibt. Die Umsetzung des Vorhabens steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Prüfung des EU-Beihilferechts und der steuerlichen Gemeinnützigkeit.
Die Verbandsversammlung beabsichtigt zudem, die im Haushaltsjahr 2026 geplanten Mittel für die RUHR GAMES 2027 als Gesellschafterzuschuss an die neue Gesellschaft zu leisten. Dies umfasst einen Betrag von insgesamt 857.000 Euro, der sich aus Mitteln für die Projekte RUHR GAMES sowie nachhaltige Sportprojekte zusammensetzt. Ziel der strukturellen Neuausrichtung ist es, die durch die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games entstandenen Kompetenzen und Fachkräfte in der Region zu halten und die Organisation künftiger Sportveranstaltungen wie der 3x3 German Championships zu professionalisieren. Der Regionalverband Ruhr wird dabei als alleiniger Gesellschafter der Gesellschaft fungieren, ergänzt durch einen Aufsichtsrat.
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Hauptdokument|20260223143612-0|20260223143613-1|20260223143613-2
- 10.8.1Zusätzliche Informationen zur Vorlage Ruhr LIVE gGmbHZur Vorlage · 15/0191 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) plant die Übernahme der Anteile an der Rhein-Ruhr Legacy gGmbH, welche im Zuge dessen in Ruhr LIVE gGmbH umbenannt werden soll. Ziel dieser Maßnahme ist die Professionalisierung der RUHR GAMES sowie die Sicherung des Know-how-Transfers aus den Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games. Durch die Überführung in eine eigenständige, agile Trägerstruktur sollen Kompetenzen gebündelt und die Position des Ruhrgebiets als Sportstandort gestärkt werden.
Niklas Börger, der derzeit als geschäftsführender Gesellschafter der Rhein-Ruhr Legacy gGmbH fungiert, soll auch in der neuen Gesellschaft die Position des hauptamtlichen Geschäftsführers übernehmen. Er stellt zudem die Rechte für die Ausrichtung der 3x3 German Championships bis zum Jahr 2029 kostenneutral zur Verfügung. Der RVR übernimmt als alleinige Gesellschafterin die strategische Steuerung und trägt die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit, sofern nicht ausreichend Drittmittel akquiriert werden können.
Die Finanzierung der Gesellschaft für die Jahre 2026 und 2027 basiert auf Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundes sowie auf Gesellschafterzuschüssen des RVR. Für das Jahr 2027 sind Projektförderungen des Landes in Höhe von bis zu 1,225 Millionen Euro sowie ein RVR-Zuschuss von maximal 1,980 Millionen Euro vorgesehen. Ergänzt wird die Finanzierung durch geplante Drittmittel aus Sponsoring, Ticketing und Teilnahmegebühren.
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- 10.8.1.1Zusätzliche Informationen zur Vorlage Ruhr LIVE gGmbHZur Vorlage · 15/0191-1 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr plant die Übernahme der Rhein-Ruhr Legacy gGmbH und deren Umbenennung in Ruhr LIVE gGmbH. Ziel dieser Maßnahme ist die Professionalisierung der RUHR GAMES sowie die Sicherung von Fachwissen aus den Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games. Durch die neue Struktur soll eine agile Organisation geschaffen werden, die als Träger für weitere Sport- und Eventprojekte im Ruhrgebiet fungiert.
Niklas Börger, der derzeitige Geschäftsführer der Rhein-Ruhr Legacy gGmbH, soll die Leitung der Ruhr LIVE gGmbH hauptamtlich weiterführen. Im Zuge dessen stellt er die Rechte für die Ausrichtung der 3x3 German Championships bis zum Jahr 20ng kostenneutral zur Verfügung. Die Finanzierung der Gesellschaft setzt sich aus Projektförderungen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes, Gesellschafterzuschüssen des Regionalverbandes Ruhr sowie Drittmitteln aus Sponsoring und Ticketing zusammen.
Der Regionalverband Ruhr übernimmt dabei als Alleingesellschafter die strategische Steuerung der Gesellschaft. Die Verantwortung für die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit verbleibt beim Verband, falls die Akquise von Drittmitteln nicht den geplanten Umfang erreicht.
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- 10.8.2Ergänzungsantrag der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU Ruhr Live gGmbH - Erwerb von Anteilen - GesellschaftervertragZur Vorlage · 15/0199 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben mit der Vorlage 15/0199 einen Antrag zum Erwerb von Anteilen an der Ruhr Live gGmbH sowie zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages vorgelegt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages zustimmt, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehören eine positive Anzeigenbestätigung durch das MHKBD NRW sowie die abschließende Prüfung des EU-Beihilferechts. Zudem muss die Finanzbehörde die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit gemäß der Abgabenordnung feststellen. Ein weiterer Vorbehalt betrifft die Deckung etwaiger finanzieller Mehraufwendungen im Rahmen des Haushalts des Regionalverbands Ruhr.
Bezüglich der finanziellen Auswirkungen wird im Antrag angeführt, dass keine außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist und die Maßnahme haushaltsneutral erfolgt.
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- 10.9Angelegenheiten der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Bereitstellung eines investiven Zuschusses für das Jahr 2026 für Planungsleistungen des Projektes Niederrhein Therme 2.0Zur Vorlage · 15/0152 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr plant die Bereitstellung eines investiven Zuschusses für das Jahr 2026 zur Weiterentwicklung des Projektes „Niederrheintherme 2.0“ im Revierpark Mattlerbusch. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine überplanmäßige Auszahlung von bis zu einer Million Euro vor, um der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) die Erarbeitung detaillierter Planungsleistungen in der Leistungsphase 3 zu ermöglichen. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt, dass auch die Stadt Duisburg als Mitgesellschafterin die Finanzierung ihrer Anteile sicherstellt.
Hintergrund ist der bauliche Sanierungsbedarf der 45 Jahre alten Thermenanlage. Der Aufsichtsrat der FMR hat die Geschäftsführung mit der Erarbeitung von Planungsgrundlagen beauftragt, wobei aktuell zwei Varianten vorliegen: eine energetische Generalsanierung für etwa 39 Millionen Euro sowie ein Ersatzneubau für rund 46 Millionen Euro. Der Aufsichtsrat hat sich bereits für die Variante der Generalsanierung ausgesprochen. Die Finanzierung des Zuschusses im Jahr 2026 soll durch Mittel aus anderen Projekten des Regionalverbandes erfolgen, bei denen aufgrund von Zeitplanverschiebungen Mittel frei werden, etwa beim Umbau eines Dienstgebäudes oder dem Projekt Wasserwerk Volmarstein.
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Zur Vorlage · 15/0152 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr plant die Bereitstellung eines investiven Zuschusses für das Jahr 2026 zur Weiterentwicklung des Projektes „Niederrheintherme 2.0“ im Revierpark Mattlerbusch. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine überplanmäßige Auszahlung von bis zu einer Million Euro vor, um der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) die Erarbeitung detaillierter Planungsleistungen in der Leistungsphase 3 zu ermöglichen. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt, dass auch die Stadt Duisburg als Mitgesellschafterin die Finanzierung ihrer Anteile sicherstellt.
Hintergrund ist der bauliche Sanierungsbedarf der 45 Jahre alten Thermenanlage. Der Aufsichtsrat der FMR hat die Geschäftsführung mit der Erarbeitung von Planungsgrundlagen beauftragt, wobei aktuell zwei Varianten vorliegen: eine energetische Generalsanierung für etwa 39 Millionen Euro sowie ein Ersatzneubau für rund 46 Millionen Euro. Der Aufsichtsrat hat sich bereits für die Variante der Generalsanierung ausgesprochen. Die Finanzierung des Zuschusses im Jahr 2026 soll durch Mittel aus anderen Projekten des Regionalverbandes erfolgen, bei denen aufgrund von Zeitplanverschiebungen Mittel frei werden, etwa beim Umbau eines Dienstgebäudes oder dem Projekt Wasserwerk Volmarstein.
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- 10.10Angelegenheiten der Manifesta 16 Ruhr gGmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2024Zur Vorlage · 15/0163 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Manifesta 16 Ruhr gGmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 festzustellen. Damit verbunden ist die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024.
Der Bericht zur Prüfung des Abschlusses durch die Märkische Revision GmbH weist einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk aus. Das Jahresergebnis war ausgeglichen, wobei Erträge und Aufwendungen jeweils 874.500 Euro betrugen. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 603.200 Euro, wobei die Liquidität der Gesellschaft durch Bankguthaben in Höhe von 166.200 Euro gesichert ist. Die Finanzierung erfolgt weiterhin ausschließlich über Zuschüsse, unter anderem von der Mercator Stiftung, der Brost-Stiftung und der Kunststiftung NRW.
Im Berichtsjahr wurde die personelle Struktur der Gesellschaft weiter ausgebaut. Aufgrund eines Fachkräftemangels im Kulturbereich und befristeter Verträge kam es jedoch zu Verzögerungen bei der Besetzung einzelner Stellen, was zu Minderausgaben führte. Die Gesellschaft arbeitet zudem eng mit Mitarbeitenden des Regionalverbands Ruhr sowie externen Dienstleistern zusammen. Für die inhaltliche Gestaltung der Manifesta 2026 wurde das Artistic Board erweitert. Aus budgetärer Sicht ergeben sich durch den Beschluss keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen oder klimarelevanten Auswirkungen.
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- 10.11Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 KomHVO NRWZur Vorlage · 15/0147 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0147 regelt die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026 gemäß § 22 der Kommunalen Haushaltsverordnung (KomHVO) NRW. Die rechtlichen Grundlagen für die Art, Dauer und den Umfang dieser Übertragungen wurden durch die Regionaldirektorin Geiß-Netthöfel im Jahr 2021 festgelegt.
Der Umfang der übertragenen Mittel umfasst rund 3,1 Millionen Euro aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie etwa 6,7 Millionen Euro aus der Investitionstätigkeit. Diese Übertragungen haben Auswirkungen auf die Haushaltsplanung für das Jahr 2026. Im Finanzplan resultiert daraus ein Anstieg des Finanzmittelfehlbetrags um insgesamt 9,8 Millionen Euro. Die Vorlage enthält zudem eine Übersicht über die Auswirkungen der Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen auf die Ergebnis- und Finanzrechnung. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie weitere Gremien des Regionalverbands werden über diese Entwicklungen in Kenntnis gesetzt.
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Hauptdokument|20260211141253-0|20260211141253-1|20260211141254-2|20260211141254-3
- 10.12Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.07.2025 bis 31.12.2025 für das Haushaltsjahr 2025 genehmigten HaushaltsüberschreitungenZur Vorlage · 15/0148 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über die Haushaltsüberschreitungen informiert, die im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2025 für das Haushaltsjahr 2025 genehmigt wurden. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in den zuständigen Gremien, darunter der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie der Verbandsausschuss.
Die rechtliche Grundlage bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet ist. Der Kämmerer ist befugt, über die Leistung solcher Aufwendungen zu entscheiden, sofern keine abweichenden Regelungen der Verbandsversammlung vorliegen. Im Rahmen des Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzepts des RVR liegt die Entscheidungskompetenz des Kämmerers bei Haushaltsüberschreitungen unter 100.000 Euro des RVR-Eigenanteils. Bei Beträgen ab 100.000 Euro ist die vorherige Zustimmung der Verbandsversammlung erforderlich.
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- 11Vorlagen aus dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 12Vorlagen aus dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
- 13Vorlagen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss
- 14Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 14.1Benennung von stimmberechtigten Delegierten und Gästen für die Mitgliederversammlung des Städtetages NRWZur Vorlage · 15/0158 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0158 regelt die Benennung von stimmberechtigten Delegierten und Gästen für die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen. Die Versammlung findet vom 9. bis 10. Juni in Oberhausen statt. Der Regionalverband Ruhr kann gemäß der Satzung des Städtetages NRW als außerordentliches Mitglied drei stimmberechtigte Delegierte sowie Gäste entsenden.
Neben den neu zu benennenden Personen sind bestimmte Funktionsträger kraft Amtes bereits stimmberechtigt, darunter Regionaldirektor Garrelt Duin. Die Vorlage sieht vor, die Delegierten und deren Stellvertretungen für die gesamte 15. Wahlperiode festzulegen. Dies soll sicherstellen, dass eine Vertretung auch bei außerordentlichen Versammlungen ohne zusätzliche Beschlussfassungen gewährleistet ist. Bei der Besetzung der Delegierten sollen Frauen in einem Umfang berücksichtigt werden, der ihrem Anteil an den Sitzen in der gewählten Vertretung entspricht. Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen.
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- 14.2Abberufung und Bestellung/Vorschlag von Vertreter*innen in den Gremien der Beteiligungsgesellschaften des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 15/0162 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 15/162 beabsichtigt der Regionalverband Ruhr, die personelle Besetzung von Vertretungen in den Aufsichtsräten seiner Beteiligungsgesellschaften zu ändern. Die bisherigen Vertreter in den Aufsichtsräten der Kultur Ruhr GmbH und der Manifesta 16 Ruhr gGmbH sowie Nina Frense im Aufsichtsrat der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH sollen zum 19. März 2026 abberufen werden. Ab dem 20. März 2026 sollen die in Anlage 1 aufgeführten Vertreter und Stellvertreter für die entsprechenden Gremien bestellt werden. Die Verzögerung der Neubesetzung gegenüber dem Jahresbeginn 2026 wird auf noch ausstehende Anpassungen der Gesellschaftsverträge der Kultur Ruhr GmbH und der Manifests 16 Ruhr gGmbH zurückgeführt.
Im Bereich der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH soll Nina Frense aufgrund von Terminkollisionen durch Markus Schlüter aus der Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr ersetzt werden. Zudem wird vorgeschlagen, Oliver Seidel als Vertreter für Nina Frense in der Verbandsversammlung der EKO City GmbH nachzubestellen. Bei den Neubesetzungen wird auf die Einhaltung des Landesgleichstellungsgesetzes hingewiesen, das eine Frauenquote von mindestens 40 Prozent in wesentlichen Gremien vorsieht, sowie auf die Berücksichtigung von Diversität. Die Vorlage hat keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 14.3Änderung der VerbandsordnungZur Vorlage · 15/0168 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über eine Änderung der Verbandsordnung beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht Anpassungen in zwei wesentlichen Abschnitten vor, um die internen Regelungen an geltendes Recht anzupassen.
Im Rahmen von § 5 soll festgelegt werden, dass Dringlichkeitsentscheidungen der Verbandsversammlung in der jeweils nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Die Versammlung erhält zudem die Befugnis, diese Entscheidungen aufzuheben, sofern durch die Ausführung des Beschlusses noch keine Rechte Dritter entstanden sind. Diese Anpassung erfolgt aufgrund der Vorgaben des Kommunalverfassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie des Regionalverbandes Ruhr.
Ein weiterer Änderungsvorschlag betrifft § 12 und regelt den Ersatz für Kinderbetreuungskosten. Die Neufassung ermöglicht die Erstattung nachgewiesener Kosten, wenn während der Ausübung eines Mandats eine entgeltliche Kinderbetreuung erforderlich ist. Damit werden auch Fälle berücksichtigt, in denen Mandatsträger aufgrund der Teilnahme an digitalen Sitzungen nicht in der Lage sind, die Betreuung ihrer Kinder selbst zu übernehmen. Die Änderung dient der Angleichung an aktuelle gesetzliche Anforderungen.
Die vorgeschlagenen Änderungen haben keine Auswirkungen auf den Haushalt und führen zu keinen klimarelevanten Veränderungen.
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- 14.4Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr: Feststellung der Gültigkeit der WahlZur Vorlage · 15/0090 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wahlprüfungsausschuss des Regionalverbandes Ruhr hat eine Beschlussvorlage zur Feststellung der Gültigkeit der Wahl der Verbandsversammlung vorgelegt. Die am 14. September 2025 durchgeführte Wahl soll gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes für gültig erklärt werden.
Die Empfehlung des Ausschusses basiert auf einer Vorprüfung, die nach Ablauf der Einspruchsfrist am 17. November 2025 abgeschlossen wurde. Bis zum Ende dieser Frist gingen beim Wahlleiter keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl ein. Die Prüfung ergab zudem, dass die Wählbarkeit aller gewählten Vertreterinnen und Vertreter amtlich festgestellt wurde und keine nachträglichen Erkenntnisse vorliegen, die diese infrage stellen könnten.
Des Weiteren wurden im Rahmen der Überprüfung keine Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl in den 53 Kommunen des Wahlgebietes festgestellt, die das Ergebnis maßgeblich hätten beeinflussen können. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, welche die vom Wahlausschuss am 8. Oktober 2025 festgestellten Ergebnisse für ungültig erklären würden. Die Vorlage wird im Rahmen der kommenden Sitzungen des Wahlprüfungsausschusses sowie der Verbandsversammlung zur Entscheidung vorgelegt.
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- 14.5Manifesta 16 Ruhr gGmbH - Erhöhung des GesellschafterzuschussesZur Vorlage · 15/0202 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über eine Erhöhung des Gesellschafterzuschusses an die Manifesta 16 Ruhr gGmbH. Konkret wird vorgeschlagen, den Beitrag um 120.000 Euro zu steigern. Hintergrund ist die Finanzierung der Europäischen Nomadischen Biennale „Manifesta 16 Ruhr“, die im Zeitraum vom 21. Juni bis zum 4. Oktober 2026 im Ruhrgebiet stattfinden soll.
Die Notwendigkeit der Aufstockung ergibt sich aus Programmanpassungen sowie einer Ausweitung der Veranstaltungsorte auf vier Städte und zwölf Kirchen. Zusammen mit allgemeinen Kostensteigerungen hat dies zu einer Finanzierungslücke von etwa 120.000 Euro geführt. Da für die Eröffnung im Juni bereits vertragsrelevante Verpflichtungen eingegangen werden müssen und weitere Drittmittel zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht schriftlich fixiert sind, soll der Zuschuss erhöht werden. Der RVR ist mit einer Beteiligung von 50,01 Prozent an der Gesellschaft beteiligt.
Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes werden als budgetneutral beschrieben, da die erforderlichen Mittel durch Einsparungen im allgemeinen Personalkostenbudget bereitgestellt werden können. Sollten im weiteren Verlauf zusätzliche Drittmittel für das Projekt akquiriert werden, sollen diese zur Reduzierung des Gesellschafterzuschusses unterhalb der vorgeschlagenen Erhöhung herangezogen werden.
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Zur Vorlage · 15/0202 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über eine Erhöhung des Gesellschafterzuschusses an die Manifesta 16 Ruhr gGmbH. Konkret wird vorgeschlagen, den Beitrag um 120.000 Euro zu steigern. Hintergrund ist die Finanzierung der Europäischen Nomadischen Biennale „Manifesta 16 Ruhr“, die im Zeitraum vom 21. Juni bis zum 4. Oktober 2026 im Ruhrgebiet stattfinden soll.
Die Notwendigkeit der Aufstockung ergibt sich aus Programmanpassungen sowie einer Ausweitung der Veranstaltungsorte auf vier Städte und zwölf Kirchen. Zusammen mit allgemeinen Kostensteigerungen hat dies zu einer Finanzierungslücke von etwa 120.000 Euro geführt. Da für die Eröffnung im Juni bereits vertragsrelevante Verpflichtungen eingegangen werden müssen und weitere Drittmittel zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht schriftlich fixiert sind, soll der Zuschuss erhöht werden. Der RVR ist mit einer Beteiligung von 50,01 Prozent an der Gesellschaft beteiligt.
Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes werden als budgetneutral beschrieben, da die erforderlichen Mittel durch Einsparungen im allgemeinen Personalkostenbudget bereitgestellt werden können. Sollten im weiteren Verlauf zusätzliche Drittmittel für das Projekt akquiriert werden, sollen diese zur Reduzierung des Gesellschafterzuschusses unterhalb der vorgeschlagenen Erhöhung herangezogen werden.
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- 15Fraktionsanträge/Resolutionen
- 15.1Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU Kräfte bündeln: BMR und RTG zu einer Gesellschaft für Wirtschaft, Tourismus und Standortmarketing zusammenführenZur Vorlage · 15/0155 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und CDU haben den Fraktionsantrag 15/0155 vorgelegt, der eine Zusammenführung der Business Metropole Ruhr (BMR) und der Ruhr Tourismus GmbH (RTG) vorsieht. Die Verwaltung wird damit beauftragt, eine Beschlussvorlage mit einem Konzept zu entwickeln, um beide Organisationen zu einer gemeinsamen Gesellschaft für Wirtschaft, Tourismus und Standortmarketing zu vereinen. Ziel des Vorhabens ist es, Doppelstrukturen abzubauen und die Effizienz der Aufgabenwahrnehmung zu steigern.
Die neue Gesellschaft soll als zentrale Plattform für die Außendarstellung des Ruhrgebiets dienen und dabei weiterhin eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen, regionalen Wirtschaftspartnern sowie Tourismusakteuren sicherstellen. Die Umsetzung der Zusammenführung ist für das Jahr 2027 geplant. Laut dem Antrag sind für dieses Vorhaben keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich, da die Maßnahme als haushaltsneutral eingestuft wird. Federführend für die Beratung des Antrags ist der Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales.
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- 16Anfragen und Mitteilungen
- 16.1Anfragen
- 16.1.1Antwort auf die Anfrage gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung und der Ausschüsse des Regionalverbandes Ruhr des Mitgliedes der VV Tobias Stockhoff, DorstenZur Vorlage · 15/0183 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort auf eine Anfrage von Tobias Stockhoff erläutert der Regionaldirektor den aktuellen Stand zum Deponievorhaben Lohmannsheide in Duisburg. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hat einen Eilantrag der DAH1 GmbH zur sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses abgelehende. Ein Baubeginn ist erst nach Rechtskraft des Beschlusses oder durch eine neue gerichtliche Anordnung möglich, wobei der genaue Zeitpunkt derzeit nicht absehbar ist. Für das Vorhaben Hürfeld in Dorsten beabsichtigt die AGR, einen Planfeststellungsantrag einzureichen, der die vom OVG angedeuteten Mängel vermeidet.
Hinsichtlich des Regionalplans Ruhr wird festgehalten, dass die Standorte Lohmannsheide, Brinkfortsheide-Erweiterung und Hürfeld als potenziell geeignete Flächen gesichert wurden. Gegen den Regionalplan sind derzeit fünf Normenkontrollanträge beim OVG Münster anhängig, darunter ein Verfahren der Stadt Marl. Zur Abfallherkunft gibt die AGR an, dass durch Einzugsgebietsregelungen die Entsorgungssicherheit in der Region gewährleistet wird. Bei der Deponie ZDE in Gelsenkirchen stammten im Zeitraum von 2021 bis 2023 etwa 94 Prozent der Abfallmengen aus dem Verbandsgebiet des Regionalverbandes Ruhr.
Da die Kapazitäten der Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) in Gelsenkirchen absehbar erschöpft sind, müssen neue Kapazitäten geschaffen werden. Eine Verpflichtung des Regionalverbandes oder der AGR zur Prüfung alternativer Entsorgungsmöglichkeiten besteht nicht; stattdessen obliegt den Kreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern die Prüfung von Erweiterungen bei drohenden Engpässen.
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- 16.2Mitteilungen
- 16.2.1Sachstandsbericht: Einführung einer digitalen Beschlusskontrolle beim RVRZur Vorlage · 15/0164 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) führt ein digitales Instrument zur Überwachung der Beschlüsse des Ruhrparlaments ein. Wie aus einem Sachstandsbericht hervorgeht, wird die Kontrolle der getroffenen Entscheidungen künftig über ein digitales Ampelsystem im Ratsinformationssystem (RIS) ermöglicht. Dabei kennzeichnet die Farbe Rot den Status „in Bearbeitung“, Gelb steht für „in Umsetzung“ und Grün signalisiert, dass ein Beschluss erledigt ist.
Das Verfahren wird rückwirkend für die 15. Wahlperiode angewendet. Die Aktualisierung der Beschlusskontrollen erfolgt durch das Referat 2 in einem zweiwöchigen Turnus, beginnend zum 1. Januar 2026. Damit soll sichergestellt werden, dass die politischen Entscheidungsträger über den aktuellen Umsetzungsstatus informiert bleiben. Der Prozess wird nach Vorliegen der Beschlussausfertigungen durch die zuständigen Stellen angestoßen und bei Bedarf mit Notizen zum Status ergänzt.
Die Einführung des Systems hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt und ist haushaltsneutral gestaltet. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Verbandsversammlung hat den vorliegenden Bericht zur Kenntnis genommen.
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- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 17Vorlagen mit Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 18Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 18.1Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Projekt "Hoesch-Hafenbahn-Weg (Gartenstadtradweg) Dortmund"nicht öffentlich
- 19Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich
- 19.1Anfragennicht öffentlich
- 19.2Mitteilungennicht öffentlich