Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Niederschrift der Sitzung vom 29.05.2020
- 1Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- –Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 1.1Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe (GEP E-L), auf dem Gebiet der Stadt Haltern am See - Erweiterung eines Bereichs für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB)Zur Vorlage · 13/1787 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über den Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe. Der Beschluss betrifft die Erweiterung eines Bereichs für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze auf dem Gebiet der Stadt Haltern am See.
Die Vorlage basiert auf einem Antrag der Quarzwerke GmbH aus dem Jahr 2019. Mit der Änderung sollen die regionalplanerischen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Erweiterung des bestehenden Quarzsandtagebaus „Haltern-Sythen“ in nördlicher Richtung zu ermöglichen. Damit sollen die Bedingungen für die Zulassung eines bergrechtlich erforderlichen Rahmenbetriebsplans erfüllt werden.
Die Regionalplanungsbehörde hat das Erarbeitungsverfahren durchgeführt, welches unter anderem Umweltberichte sowie artenschutzrechtliche und hydrogeologische Fachbeiträge umfasst. Im Rahmen eines Erörterungstermins im Juni 2020 wurden Anregungen und Bedenken der Beteiligten behandelt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, jene Anregungen zurückzuweisen, über die kein Meinungsausgleich erzielt werden konnte. Zudem soll die Regionalplanungsbehörde beauftragt werden, die Änderung der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Für den Verband entstehen durch das Verfahren keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20200717141559-0|20200717141559-1|20200717141600-2|20200717141602-3|20200717141610-4|20200717141614-5|20200717141629-6|20200717141629-7|20200717141631-8
- 1.2Aufstellungsbeschluss zur 11. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, im Gebiet der Stadt Waltrop – Umwandlung eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs mit den Freiraumfunktionen Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) und Regionaler Grünzug in einen Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) für zweckgebundene Nutzungen sowie Ergänzung einer textlichen Festlegung zum GIB für zweckgebundene NutzungenZur Vorlage · 13/1814 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über den Aufstellungsbeschluss zur 11. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, im Gebiet der Stadt Waltrop. Die Vorlage sieht die Umwandlung eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs, der Funktionen zum Schutz der Landschaft, landschaftsorientierte Erholung sowie einen Regionalen Grünzug umfasst, in einen Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) vor.
Die Stadt Waltrop hat diese Änderung bereits im März 2018 beantragt. Zweck der Planänderung ist die Schaffung regionalplanerischer Voraussetzungen für die Verlagerung und Erweiterung eines ortsansässigen Nutzfahrzeugproduzenten. Die Erweiterung soll auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche auf einer ehemaligen Bergehalde im südlichen Stadtgebiet von Waltrop realisiert werden.
Der Beschlussvorschlag beinhaltet zudem die Kenntnisnahme des Berichts der Regionalplanungsbehörde sowie die Anweisung an diese, die 11. Änderung des Regionalplans der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Etwaige Anregungen und Bedenken aus der Erörterung, für die kein Meinungsausgleich erzielt wurde, sollen zurückgewiesen werden. Aus den finanziellen Auswirkungen der Vorlage ergeben sich keine zusätzlichen Anforderungen an den Haushalt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20200731114539-0|20200731114539-1|20200731114540-2|20200731114541-3|20200731114543-4|20200731114544-5|20200731114546-6|20200828112018-0
- 1.3Veranlassung der Bekanntmachung in fünf RegionalplanänderungsverfahrenZur Vorlage · 13/1855 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wurde über die bevorstehende Bekanntmachung von fünf Regionalplanänderungen im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen informiert. Die Änderungen betreffen verschiedene Teilabschnitte der Regionalpläne Münster und Arnsberg.
Im Regionalplan Münster (Teilabschnitt Emscher-Lippe) sind die 12. Änderung für die Städte Bottrop, Herten und Marl zum Thema „Bergbau“, die 13. Änderung für Datteln und Waltrop („newPark“) sowie die 14. Änderung für Castrop-Rauxel („Knepper“) vorgesehen. Darüber hinaus umfasst die Vorlage die 6. Änderung des Regionalplans Arnsberg (Teilabschnitt Dortmund-Westlicher Teil) für das Gebiet der Stadt Dortmund („Knepper“) und die 14. Änderung des Regionalplans Arnsberg (Teilabschnitte Bochum und Hagen) für die Hansestadt Breckerfeld zur Siedlungserweiterung.
Die Landesplanungsbehörde hat die Rechtsprüfung der vorliegenden Änderungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Dabei wurden keine Einwendungen erhoben. Mit der Veröffentlichung der Bekanntmachungserlasse im Landesgesetz- und Verordnungsblatt werden die Planänderungen rechtskräftig. Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch diese Verfahren keine Auswirkungen auf den Haushalt, da keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20200908092525-0|20200908092718-0|20200908093042-0|20200908093044-0|20200908092555-0
- 1.4Resolution: Krankenhausplanung im Ruhrgebiet
- 1.5Anfragen und Mitteilungen
- 1.5.1Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen zum Sachstand Landeswassergesetz NRWZur Vorlage · 13/1848-1 · Fraktionsanfrage Antwort
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen erläutert den aktuellen Stand des Gesetzentwurfs zur Änderung des Landeswasserrechts NRW. Ziel der geplanten Novelle ist die Vereinfachung von Regelungen sowie die Beschleunigung von Verfahren durch eine Anpassung an das Bundeswasserhaushaltsgesetz. Zu den wesentlichen Änderungen gehören die Aufhebung von Bauverboten im Innenbereich bei Gewässerrandstreifen, die Deregulierung von Anzeigepflichten und Genehmigungsverfahren für die Einleitung flüssiger Stoffe sowie Anpassungen im Bereich des Hochwasserschutzes und der Stauanlagen.
Die Gesetzesänderung beeinflusst zudem die Rohstoffgewinnung im Regionalplan Ruhr, da das Verbot der oberirdischen Gewinnung von Bodenschätzen in Wasserschutzgebieten gestrichen werden soll. Dies ermöglicht es der regionalen Planung, Abgrabungsbereiche innerhalb bestimmter Schutzzonen unter Berücksichtigung einer Einzelfallprüfung in Erwägung zu ziehen. Die Verbandsversammlung kann jedoch am bestehenden Steuerungsansatz festhalten und Wasserschutzgebiete weiterhin als weiche Tabukriterien behandeln. Es stehen alternative Flächen für die Gewinnung von Kies oder Sand zur Verfügung, bei denen kein Konflikt mit dem Grundwasserschutz besteht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 1.5.2Verfahrenserleichterungen des PlanSiGZur Vorlage · 13/1865 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 13/1865 regelt das Beteiligungsverfahren zum Sachlichen Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ unter Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG). Hintergrund sind die durch die COVID-19-Pandemie bedingten Kontaktbeschränkungen, welche die öffentliche Auslegung von Antragsunterlagen in den Kommunen erschweren.
Da viele Gemeindeverwaltungen im Planungsgebiet des Regionalverbands Ruhr den Publikumsverkehr eingeschränkt haben, wird auf eine physische Auslegung der Unterlagen in den Kreisen und kreisfreien Städten verzichtet. Die Bekanntmachung erfolgt stattdessen über die Internetpräsenz des Regionalverbands. Aufgrund personeller Kapazitätsgrenzen ist die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift nicht vorgesehen. Als alternative Möglichkeit für Personen ohne ausreichenden Internetzugang wird eine persönliche Einsichtnahme in der Bibliothek des Regionalverbands Ruhr angeboten.
Die Maßnahme ist haushaltsneutral und führt zu keinen zusätzlichen finanziellen Auswirkungen. Die Vorlage dient dem Verbandsausschuss sowie der Verbandsversammlung zur Kenntnisnahme.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- –Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 2.1Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018, Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und Entlastung der Regionaldirektorin, Karola Geiß-Netthöfel, für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018Zur Vorlage · 13/1845 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Regionalverbandes Ruhr hat seinen Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses 2018 vorgelegt. Nach der Überprüfung des von der Verwaltung erstellten Jahresabschlussberichts sowie des Lageberichts für das Jahr 2018 hat der Ausschuss keine Einwendungen gegen die vorliegenden Zahlen erhoben.
Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den geprüften Jahresabschluss 2018 gemäß den gesetzlichen Vorgaben feststellt. Zudem soll über die Entlastung der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 entschieden werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat seinen Bericht zur weiteren Beratung an die Verbandsversammlung weitergeleitet.
Die Vorlage, deren Federführung beim Verbandsausschuss liegt, weist darauf hin, dass keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan resultieren. Es sind keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20200827130020-0|20200827130025-0|20200827130038-0|20200827130044-0|20200828140428-0
- 2.2Beschluss über die Behandlung des Jahresüberschusses 2018Zur Vorlage · 13/1844 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 13/1844 wird die Verwendung des Jahresüberschusses aus dem Jahr 2018 behandelt. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, den gesamten Überschuss in Höhe von 2.657.969,54 Euro der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Die rechtliche Grundlage für diesen Beschluss bildet der § 20 RVRG in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NRW.
Der Verbandsausschuss berät die Vorlage am 14. September 2020 vorberatend, während die endgültige Entscheidung in der Verbandsversammlung für die Sitzung am 25. September 2020 vorgesehen ist. Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen wird angeführt, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist, da die Maßnahme budgetneutral beziehungsweise als Haushaltsverbesserung eingestuft wird. Weitere finanzielle Folgen aus Veräußerungsgewinnen oder -verlusten werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.3Genehmigung der Festsetzung des Umlagesatzes für das Haushaltsjahr 2020 und 2021 durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 13/1786 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr nimmt die Genehmigung des Umlagesatzes für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis. Das zuständige Ministerium hat dem Regionalverband mit Schreiben vom 19. Juni 2020 die Festsetzung des Umlagesatzes in Höhe von 0,68 Prozent der Bemessungsgrundlagen genehmigt.
Die Grundlage für diesen Vorgang bildete die im Dezember 2019 beschlossene Haushaltssatzung für die Jahre 2020 und 2021, welche dem Ministerium am 3. März 2020 angezeigt wurde. Die Wirksamkeit der Haushaltssatzung ist gemäß den geltenden Vorschriften an die Veröffentlichung in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster gebunden.
Aus der vorliegenden Berichtsvorlage geht hervor, dass durch die Genehmigung keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder eine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich sind. Der Vorgang ist somit haushaltsneutral.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.4Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.01.2020 – 31.07.2020 für das Haushalts-jahr 2020 genehmigten HaushaltsüberschreitungZur Vorlage · 13/1819 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 13/1819 dient der Information der Verbandsversammlung über die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2020 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2020. Die Mitteilung erfolgt gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Nach den rechtlichen Grundlagen sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung innerhalb des laufenden Haushaltsjahres sichergestellt ist. Die Entscheidung über die Durchführung solcher Ausgaben obliegt dem Kämmerer, sofern keine anderweitige Regelung durch die Vergangenheitsentscheidungen der Verbandsversammlung besteht. Gemäß dem Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept des Regionalverbandes Ruhr (RVR) liegt die Entscheidungsbefugnis des Kämmerers bei einem RVR-Eigenanteil von weniger als 100.000 Euro; Beträge, welche diese Grenze überschreiten, erfordern eine Entscheidung durch den Verbandsausschuss.
Die vorliegende Vorlage stellt fest, dass für die gemeldeten Überschreitungen keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung notwendig ist, wodurch die Haushaltsneutralität gewahrt bleibt. Es sind keine weiteren finanziellen Folgewirkungen aus diesen Vorgängen ersichtlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.5Ermächtigungsübertragungen 2019/2020 gem. § 22 KomHVO NRW - Korrektur der Position I12100-051 – Ankauf Waldflächen von der RAGZur Vorlage · 13/1834 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 13/1834 regelt die Anpassung der aus dem Haushaltsjahr 2019 in das Jahr 2020 übertragenen Ermächtigungen aus Investitionstätigkeit. Die bisher festgesetzte Summe von 11.224.069 Euro wird um 2.950.000 Euro erhöht, sodass sich der Gesamtbetrag auf 14.174.069 Euro beläuft. Diese Erhöhung betrifft primär die Position zum Ankauf von Waldflächen von der RAG.
Grund für die Anpassung sind Verzögerungen im Verhandlungsprozess mit der RAG, welche erst im Laufe des Jahres 2020 abgeschlossen werden konnten. Im Rahmen der Verhandlungen während des Sommers 2020 stellte sich heraus, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um den geplanten Erwerb der Waldflächen zu realisieren. Der Kämmerer hat die zusätzliche Übertragung der Mittel auf Basis des vorläufigen Jahresabschlusses 2019 bereits bewilligt. Die Maßnahme führt zu einer Anpassung der entsprechenden Positionen im Finanzplan 2020 und wirkt sich auf den Jahresabschluss 2020 aus, wobei keine weitere Nachveranschlagung erforderlich ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.6Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (2022-2024)Zur Vorlage · 13/1849 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/1849 behandelt die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für den Zeitraum von 2022 bis 2024. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für den Verbandsausschuss in der Sitzung am 14. September 2020 sowie für die Verbandsversammlung am 25. September 2020 vorgesehen.
Die Durchführung dieser Fortschreibung erfolgt gemäß § 9 Abs. 2 der Kommunalen Haushaltsverlag Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW). Diese Regelung verpflichtet dazu, bei einem Doppelhaushalt die mittelfristige Planung im ersten Haushaltsjahr vor dem Beginn des zweiten Haushaltsjahres vorzulegen. Die in der Vorlage enthaltenen Änderungen für die Jahre 2022 bis 2024 sind in zwei Anlagen dokumentiert, welche den Ergebnisplan sowie den investiven Finanzplan betreffen.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen wird ausgeführt, dass keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel notwendig ist, wodurch die Planung als haushaltsneutral eingestuft wird. Die Vorlage enthält zudem Informationen zur Bilanzierung, wobei zum aktuellen Zeitpunkt keine finanziellen Auswirkungen aus Veräußerungsgewinnen oder -verlusten ausgewiesen werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.7Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Baumaßnahme „Brücke Bert-hold-Beitz-Boulevard in Essen“ (I-9140101)Zur Vorlage · 13/1843 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss des Regionalverbandes Ruhr berät über die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für das Bauprojekt „Brücke Berthold-Beitz-Boulevard“ in Essen. Es wird vorgeschlagen, im Haushaltsjahr 2020 zusätzliche Zahlungen in Höhe von 296.000 Euro zu leisten. Hintergrund ist ein schnellerer Baufortschritt des Projekts, wodurch die Fertigstellung früher als ursprünglich geplant erfolgt.
Die Brücke soll eine niveaugleiche Querung einer verkehrsreichen Kreuzung ersetzen und wird Bestandteil des Radschnellweges Ruhr (RS1). Durch die bauliche Maßnahme soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Das Projekt wird mit einer Quote von 80 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Da die Auszahlungen aufgrund des Baufortschritts früher anfallen, entsteht eine finanzielle Unterdeckung im laufenden Haushaltsjahr. Diese soll durch Mittel aus anderen Investitionsmaßnahmen gedeckt werden, darunter die Sanierung des Tunnels Marbach sowie Projekte zur Pflegestation Emscherbruch und zum Ausbau der ELP Parkstation.
Zudem ist eine Erhöhung der Gesamtkosten um etwa 400.000 Euro zu erwarten, was auf einen verstärkten Gründungsaufwand für das Bauwerk zurückzuführen ist. Die Verhandlungen mit der Bezirksregierung über die Förderfähigkeit dieser Mehrkosten sind noch nicht abgeschlossen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.8Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Baumaßnahmen am Dienstge-bäude Kronprinzenstr. 35Zur Vorlage · 13/1846 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss berät über eine Beschlussvorlage zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 470.000 Euro für das Haushaltsjahr 2020. Die Mittel sind für Baumaßnahmen am Dienstgebäude in der Kronprinzenstraße 35 vorgesehen.
Die Kostensteigerungen resultieren aus der Rechnungslegung für die Sanierungsarbeiten, die aufgrund von Bauprüfungen, Nacharbeiten und der Umsetzung behördlicher Auflagen über den ursprünglichen Planungszeitraum hinausgeht. Zu den wesentlichen Kostenfaktoren gehören Mehraufwendungen in den Gewerken Lüftungstechnik, Kälte- und Sanitäranlagen sowie bei der Sanierung der Tiefgarage, wobei dort nachträglich Undichtigkeiten in der Decke festgestellt wurden. Weitere Ausgaben entstanden durch die Umgestaltung des Erdgeschosses zur Gewährleistung eines barrierefreien Zugangs zum Plenarsaal, den Einbau einer neuen Aufzuganlage sowie die Anpassung der Klimaanlage an die Nutzergruppen. Zusätzlich führten Arbeiten an der Helbingstraße, die Installation eines elektronischen Schließsystems und ein neues Leitsystem zu weiteren Kosten.
Die Finanzierung der überplanmäßigen Auszahlungen wird durch eine Verschiebung einer anderen Investitionsmaßnahme sichergestellt. Die Sanierung in der Gutenbergstraße 47 wird nicht im Jahr 2020 durchgeführt; die neue Projektplanung soll bis zum Haushaltsjahr 2022 abgeschlossen sein, wodurch die Maßnahme für den Haushalt finanziell neutral bleibt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.9Fortschreibung des Gleichstellungsplans 2020 – 2025 zur Gleichstellung von Frauen und Männern beim RVR 2016 – 2019 inkl. Abschlussbericht zur Umsetzung des Gleichstellungsplans 2016 – 2019Zur Vorlage · 13/1831 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Fortführung des Gleichstellungsplans für den Zeitraum von 2020 bis 2025. Im Zentrum der Beschlussvorlage 13/1831 steht neben der Weiterentwicklung des Plans auch die Kenntnisnahme des Abschlussberichts zur Umsetzung des vorangegangenen Gleichstellungsplans aus den Jahren 2016 bis 2019. Der Bericht dokumentiert die Maßnahmen, die im Rahmen der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Regionalverband umgesetzt wurden.
Die Vorlage begründet sich mit der gesetzlichen Berichtspflicht nach § 5 a LGG NRW, welche die Information des Verbandsausschusses und der Verbandsversammlung über die Personalentwicklung sowie die durchgeführten Maßnahmen vorsieht. Mit dem Beschluss zur Fortschreibung des Plans sollen die entsprechenden Zielsetzungen für den Zeitraum 2020 bis 2025 festgelegt werden. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme sind haushaltsneutral, da keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung zusätzlicher Mittel erforderlich ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.10Sitzungsgeld für Online-FraktionssitzungenZur Vorlage · 13/1783 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1783 sieht vor, die Auszahlung von Sitzungsgeld für Fraktionssitzungen auf Online-Formate auszuweiten. Nach dem Entwurf soll das gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 5 b) der Entschädigungsverordnung zu zahlende Sitzungsgeld neben Präsenzsitzungen auch für Online-Fraktionssitzungen gewährt werden. Diese Regelung soll rückwirkend ab Beginn der 13. Wahlperiode gelten.
Die Grundlage für diesen Vorschlag bilden Handlungsempfehlungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem April 2020. Demnach ist die Zahlung von Sitzungsgeld bei Online-Sitzungen möglich, sofern diese im gleichen Rahmen wie reguläre Fraktionssitzungen durchgeführt werden. Der Ältestenrat hatte bereits im April 2020 eine entsprechende Entscheidung getroffen. Laut Ministerialerlass liegt die Entscheidung über die Zulassung von Online-Fraktionssitzungen bei der jeweiligen Vertretung und ist nicht an das Bestehen einer epidemischen Lage gebunden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird angegeben, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Die Vorlage wird im Verbandsausschuss vorberatend behandelt und soll in der Verbandsversammlung beschlossen werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- –Vorlagen aus dem Wirtschaftsausschuss
- 2.11Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Gysenberg Herne GmbH - Neustrukturierung der Gesellschaft zum 01.01.2021Zur Vorlage · 13/1445-1 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll die Neustrukturierung der Revierpark Gysenberg Herne GmbH (RPG) zum 1. Januar 2021 beschließen. Die Vorlage sieht eine neue Zusammenarbeit zwischen der RPG, der Herner Bädergesellschaft mbH (HBG) und der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) vor. Geplant ist eine fünfjährige Erprobungsphase mit der Option auf Verlängerung.
Im Rahmen dieses Prozesses wird die Geschäftsführung der RPG ermächtigt, die notwendigen Vertragsvorbereitungen einzuleiten. Der erste Schritt umfasst den Abschluss eines Betriebsführungsvertrages zwischen der RPG und der HBG bis zum Jahresbeginn 2021. Ein zweiter Schritt sieht für das Jahr 2021 einen Betriebsführungsvertrag zwischen der RPG und der FMR vor, welcher auch Personalüberleitungen beinhaltet. Die endgültige Entscheidung über die Neuorganisation durch die RVR-Vertreter im Verwaltungsrat und in der Gesellschafterversammlung erfolgt nach dem Nachweis der Wirtschaftlichkeit und der Vorlage entsprechender Organigramme. Eine Evaluierung der neuen Struktur ist nach einer 24-monatigen Anlaufphase vorgesehen.
Der Stadtdirektor der Stadt Herne, Dr. Klee, hat um eine zeitnahe Entscheidung gebeten, um die wirtschaftlichen Vorteile der Umstrukturierung zur Abmilderung von Folgen der Corona-Pandemie zu nutzen. Die kalkulierten Synergieeffekte belaufen sich auf etwa eine Million Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren. Für das Vorhaben ist keine zusätzliche Mittelbereitstellung aus dem Haushalt erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.11.1Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Gysenberg Herne GmbH - Neustrukturierung der Gesellschaft zum 01.01.2021 hier: Änderungsantrag zur Drucksache 13/1445-1Zur Vorlage · 13/1850 · Fraktionsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 13/1850 wird eine Änderung zur Neustrukturierung der Revierpark Gysenberg Herne GmbH zum 1. Januar 2021 vorgeschlagen. Der Antrag sieht vor, dass die Verbandsversammlung einer zweijährigen Erprobungsphase mit einer Option auf Verlängerung zustimmt.
Nach einer zwölfmonatigen Anlaufphase soll zudem eine Evaluierung der Neuorganisation vorgenommen werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen im Wirtschaftsausschuss des Regionalverbands Ruhr vorgestellt werden. Der vorliegende Antrag stellt einen Änderungsantrag zur Drucksache 13/1445-1 dar.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist, wodurch das Vorhaben haushaltsneutral bleibt. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.11.2Änderungsantrag zur Beschlussvorlage Drucksache Nr. 13/1445 Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Gysenberg Herne GmbH - Neustrukturierung der Zusammenarbeit mit der Stadt HerneZur Vorlage · 13/1852 · Fraktionsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 13/1852 wird eine Änderung zur Beschlussvorlage 13/1445 bezüglich der Zusammenarbeit zwischen der Revierpark Gysenberg Herne GmbH und der Stadt Herne beantragt. Der Antrag sieht vor, die bisher geplante Regelung durch eine dreijährige Erprobungsphase zu ersetzen, die idealerweise am 1. Januar 2021 beginnen soll.
Die Begründung führt an, dass ein längerfristiger Vertrag Strukturen verfestigen könnte, die einer angestrebten Integration der Gesellschaft in die FMR entgegenstehen. Zudem weist der Kämmerer der Stadt Herne auf die finanziellen Folgen der Covid-19-Krise für die Revierpark Gysenberg GmbH hin. Eine Neustrukturierung der Zusammenarbeit bietet laut den Angaben des Kämmerers das Potenzial, einen jährlichen wirtschaftlichen Vorteil von etwa 250.000 Euro zu erzielen.
Im Rahmen der dreijährigen Erprobungsphase ist nach einer 24-monatigen Evaluierung eine endgültige Entscheidung über die Fortführung der Zusammenarbeit oder eine mögliche Trennung von der gemeinsamen Gesellschaft vorgesehen. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt werden als haushaltsneutral bzw. als Verbesserung eingestuft, da keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden müssen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.12Bericht über die Beteiligungen für das Jahr 2018 gemäß GO NRWZur Vorlage · 13/1818 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr legt einen Bericht über seine Beteiligungen für das Jahr 2018 gemäß § 117 GO NRW vor. Dieser Bericht dient der Information politischer Vertreter sowie der Öffentlichkeit über die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeit des Verbandes in Unternehmen und Einrichtungen. In der Fassung für das Jahr 2018 werden die Beteiligungen der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH und der Business Metropole Ruhr GmbH erstmals detailliert dargestellt, statt sie lediglich in einer Übersicht zusammenzufassen.
Der Bericht umfasst zudem die neu aufgenommene Abfallwirtschaft metropoleruhr GmbH sowie eine ausführliche Betrachtung mittelbarer Beteiligungen der Business Metropole Ruhr GmbH, etwa an der ecce-european centre for creative economy GmbH oder der Ruhr:HUB GmbH. Die Dokumentation enthält Angaben zur Erfüllung des öffentlichen Zweckes, zu finanziellen Verpflichtungen, den Beteiligungsverhältnissen und der Zusammensetzung der Organe. Ein Drei-Jahresvergleich von Kennzahlen wie Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Mitarbeiterzahlen soll die Entwicklung der Gesellschaften nachvollziehbar machen.
Der Bericht steht zur öffentlichen Einsichtnahme in den Räumlichkeiten des Regionalverbandes bereit und ist digital über das Gremien-Informationssystem sowie die Website der Metropole Ruhr abrufbar. Für die Erstellung des Berichts sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.13Auswirkungen der Corona-Krise auf die Beteiligungsgesellschaften - Sachstandsbericht mit finanziellen Auswirkungen und zu erwartenden Sonderzuschüssen zum 31.12.2020Zur Vorlage · 13/1821 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln zur Sicherung der Liquidität von Freizeitgesellschaften. Laut der Beschlussvorlage 13/1821 wird ein Zuschuss von maximal 3,9 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2020 beantragt, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern.
Nach aktuellen Liquiditätsübersichten wird zum Jahresende 2020 ein gesamter Bedarf von 7,4 Millionen Euro erwartet, wovon der Anteil des RVR 3,9 Millionen Euro beträgt. Dieser Wert liegt unter der im Mai prognostizierten Summe von 8,1 Millionen Euro (RVR-Anteil: 4,1 Millionen Euro), was auf eine aktualisierte Planung unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus dem teilweisen Wiederaufstieg des Betriebs zurückzuführen ist.
Die finanziellen Auswirkungen resultieren aus der vorübergehenden Einstellung des Bade- und Saunabetriebs sowie der Absage von Großveranstaltungen. Trotz der Wiedereröffnung vieler Anlagen führen Hygienemaßnahmen und Kapazitätsbeschränkungen dazu, dass die Umsatzerlöse in vielen Bereichen unter den Vorjahreswerten liegen. Die Vorlage führt zudem auf, dass im Rahmen der Krise Pachtstundungen oder -erlasse gewährt wurden. Betroffen sind insbesondere Gesellschaften wie die Metropole Ruhr mbH, die Revierpark Gysenberg Herne GmbH sowie die Revierpark Wischlingen GmbH.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20200810125646-0|20200810125646-1|20200810125646-2|20200810125647-3|20200810125647-4
- 2.14Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH – AGR GmbHZur Vorlage · 13/1779 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll über die Jahresabschlüsse der AGR Abfallentsorgopengungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH zum 31. Dezember 2019 entscheiden. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass der Vertreter in der Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss feststellt, die Verwendung des Jahresergebnisses beschließt und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss wurde von der ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Für das Jahr 2019 wird ein Jahresüberschuss vor Gewinnabführung von etwa 14,06 Millionen Euro ausgewiesen, was einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Von diesem Ergebnis sollen rund 4,5 Millionen Euro den anderen Gewinnrücklagen zugeführt werden. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von circa 3,6 Millionen Euro soll an den RVR ausgeschüttet werden, woraus für den Verband Erträge in Höhe von 3,0 Millionen Euro resultieren.
Der Lagebericht weist auf Entwicklungen bei den Umsatzerlösen im Bereich der Thermik sowie bei der Schlackenaufbereitung auf der Zentraldeponie Emscherbruch in Gelsenkirchen hin. Das Ergebnis (EBIT) liegt über dem geplanten Niveau. Zudem werden Projekte zur Schaffung zusätzlicher Deponiekapazitäten, unter anderem am Standort Gelsenkirchen und ein Pilotprojekt in Duisburg mit der DAH1 GmbH, angeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.15Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH – RZR II Herten GmbHZur Vorlage · 13/1781 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der RZR II Herten GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss der RZR II wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ETL AG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags mit der AGR mbH weist die Gesellschaft einen Jahresüberschuss vor Gewinnabführung von 14.059,4 T€ aus, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 10.109,2 T€ entspricht. Die Gesellschaft erhält keine Zuschüsse.
Die wirtschaftliche Entwicklung wird durch stabile mittelfristige Abfallanlieferverträge sowie die Preisentwicklung auf dem Markt für kurzfristige Abfälle beeinflusst, wobei im Jahr 2019 ein leichter Preisanstieg zu verzeichnen war. Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurden betriebliche Präventionsmaßnahmen umgesetzt, um den Anlagenbetrieb trotz Risiken durch rückläufige Abfallmengen oder Quarantäne von Mitarbeitenden aufrechtzuerhalten. Für das Jahr 2020 werden negative Auswirkungen erwartet, während eine schrittweise Erholung für die Jahre 2021 bis 2023 angenommen wird. Zudem wurde der Kreditvertrag mit der Landesbank Baden-Württemberg zum 30. September 2019 vollständig zurückgeführt. Die Vorlage erfordert keine zusätzliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.16Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - Maximilianpark Hamm GmbHZur Vorlage · 13/1782 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird ersucht, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Maximilianpark Hamm GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festzustellen. Damit einhergehend sollen die Verwendung des Jahresergebnisses beschlossen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt werden.
Der Jahresabschluss weist einen Jahresfehlbetrag von 1.760,5 T€ aus, was eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahreswert von 1.636,2 T€ darstellt. Während der Bereich Eis einen Überschuss von 3,7 T€ erzielte, verzeichnete der Parkbereich einen Fehlbetrag von 1.764,2 T€. Die Deckung des Defizits erfolgte teilweise durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 1.724,1 T€. Die Finanzierung der Gesellschaft stützt sich auf Zuschüsse der Stadt Hamm sowie des RVR.
Der Bericht erläutert, dass die Eintrittserlöse im Vergleich zum Vorjahr um 146,3 T€ sanken, was unter anderem auf wetterbedingte Auswirkungen auf Sonderveranstaltungen zurückzuführen ist. Zudem wird auf die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie hingewiesen, die ab März 2020 zur behördlich angeordneten Schließung des Parks führte und zu Einnahmeausfällen führte. Zur Unterstützung der Gesellschaft hat die Verbandsversammlung bereits am 15. Juni 2020 eine Liquiditätshilfe beschlossen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.17Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - Umweltzentrum Westfalen GmbHZur Vorlage · 13/1784 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Umweltzentrum Westfalen GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüferin Birgit Aufdemkamp geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Die Gesellschaft weist für das Jahr 2019 einen Jahresüberschuss von 39,1 T€ aus, nachdem im Vorjahr ein Fehlbetrag von 2,2 T€ verzeichnet wurde. Der Verlustvortrag aus den Vorjahren beläuft sich auf 32,9 T€. Die jährliche Gesamtzuschussleistung für die Gesellschaft beträgt 400,0 T€, wobei sich der Regionalverband Ruhr und der Kreis Unna jeweils zur Hälfte beteiligen. Für die Jahre 2020 bis 2023 sind weitere Erhöhungen dieser Zuschüsse vorgesehen.
Die Einnahmen der Gesellschaft belaufen sich auf rund 930,0 T€. Neben den Zuschüssen stammen die Erträge unter anderem aus Vermietung, Verpachtung sowie Leistungen im Bereich Tourismus und Klassenfahrten. Die Personalkosten werden mit etwa 344,0 T€ angegeben, ergänzt durch Rückstellungen für Urlaubs- und Überstundenansprüche in Höhe von rund 52,0 T€. Im Hinblick auf die Corona-Pandemie führt die Geschäftsführung aus, dass präventive Maßnahmen ergriffen wurden, um einen wirtschaftlichen Schaden sowie eine Schließung der Einrichtungen wie des Gästehauses oder des Zerlegebetriebs zu vermeiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.18Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - Kultur Ruhr GmbHZur Vorlage · 13/1785 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Kultur Ruhr GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss weist für das Jahr 2019 einen Fehlbetrag von 686.200 Euro aus, nachdem im Vorjahr ein Überschuss von rund 1,45 Millionen Euro erzielt wurde. Das Eigenkapital beläuft sich auf etwa 2,38 Millionen Euro. Die Prüfung durch die Märkische Revision GmbH ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Einnahmen aus Zuschüssen beliefen sich im Berichtsjahr auf rund 17,9 Millionen Euro, wobei wesentliche Anteile von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und dem Regionalverband Ruhr stammen.
Trotz der durch die Corona-Pandemie bedingten Absage der letzten Triennale-Spielzeit unter Intendantin Dr. Stefanie Carp sowie weiterer Veranstaltungen wird die wirtschaftliche Lage zum Zeitpunkt der Berichterstattung als stabil bewertet. Die Gesellschaft verfügt über flüssige Mittel in Höhe von etwa 2,7 Millionen Euro. Es sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes zu erwarten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.19Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - Revierpark Wischlingen GmbHZur Vorlage · 13/1801 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird gebeten, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Revierpark Wischlingen GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen. Der Abschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly Roelfs geprüft, wobei ein uneingeschränker Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Es wurden keine Sachverhalte bekannt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sprechen.
Im Jahr 2019 leistete die Stadt Dortmund einen erhöhten konsumtiven Zuschuss von 250.000 Euro. Der Regionalverband Ruhr hat zudem einen jährlichen Investitionszuschuss in Höhe von 200.000 Euro ab dem Jahr 2019 zugesagt. Beide Gesellschafter gewährten für das Jahr 2019 zudem investive Sonderzuschüsse von jeweils etwa 145.000 Euro für bestimmte Maßnahmen.
Hinsichtlich der operativen Entwicklung wird auf die Auswirkungen der Corona-Krise hingewiesen, die durch die Schließung der Anlage ab April zu Einnahmeausfällen im Zeitraum von März bis Mai 2020 führte. Zur Sicherstellung der Liquidität wurden die Gesellschafterzuschüsse vorzeitig abgerufen. Die Gesellschafter haben sich bereit erklärt, den Liquiditätsmehrbedarf für die Jahre 2020 und folgende in Abstimmung mit der Geschäftsführung zu decken. Parallel dazu sind Projekte wie die Erweiterung des Freizeitangebots durch eine Adventuregolf-Anlage sowie ökologische Aufwertungen im Rahmen des Projektes „Revierparks 2020“ vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.20Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - Business Metropole Ruhr GmbHZur Vorlage · 13/1808 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Business Metropole Ruhr GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festzustellen. Damit verbunden sind die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Verwaltungsrats.
Der Jahresabschluss wurde von der ETL AG, Essen, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft. Das Geschäftsjahr 2019 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von rund 2,9 Millionen Euro ab, welcher der Kapitalrücklage entnommen werden soll. Hierfür sieht die Vorlage einen Gesellschafterzuschuss des Regionalverbandes Ruhr in Höhe von 3,0 Millionen Euro vor. Die Umsatzerlöse beliefen sich im Berichtsjahr auf 1.840.000 Euro. Ein wesentlicher Teil dieser Erlöse resultierte aus Messebeteiligungen und Veranstaltungen sowie dem Verkauf von Dienstleistungen wie ruhrAGIS.
Die Finanzierung der Gesellschaft basiert auf der Grundfinanzierung durch den Regionalverband Ruhr, der Akquise von Projektmitteln sowie dem Verkauf von Dienstleistungen. Im Berichtsjahr waren die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung mit durchschnittlich 33 Mitarbeitenden beschäftigt. Die Bilanzsumme belief sich zum Stichtag auf 1.502.900 Euro bei einem Eigenkapital von 805.600 Euro. Aus der Feststellung des Jahresabschlusses ergeben sich keine weiteren haushaltsmäßigen Auswirkungen oder notwendige Nachveranschlagungen für den Regionalverband Ruhr.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.21Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - Ruhr Tourismus GmbHZur Vorlage · 13/1809 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/1809 behandelt die Feststellung des Jahresabschlusses der Ruhr Tourismus GmbH zum 31. Dezember 2019. Der Verbandsausschuss bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der HLB Auditteam Dortmund AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Geschäftsjahr schließt mit einem Bilanzgewinn von 899.600 Euro ab, welcher in die Gewinnrücklage eingestellt werden soll. Dieser Wert resultiert unter anderem aus der Auflösung von Steuerrückstellungen in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro, die aufgrund eines Abschlussberichts der Betriebsprüfer im Berichtsjahr möglich wurde.
Die Umsatzerlöse der Gesellschaft beliefen sich im Jahr 2019 auf etwa 12,3 Millionen Euro, wovon ein wesentlicher Teil auf die Einnahmen aus der RuhrTOPCard entfiel. Die Personalkapazität lag im Berichtszeitraum bei durchschnittlich 48 Beschäftigten. Aus den finanziellen Auswirkungen ergeben sich keine Notwendigkeiten für eine Nachveranschlagung von Mitteln im Haushaltsplan.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.22Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbHZur Vorlage · 13/1810 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festzustellen. Damit verbunden sind die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Verwaltungsrats.
Der Jahresabschluss weist für das Jahr 2019 einen Fehlbetrag von 111.500 Euro aus, während im Vorjahr ein Ergebnis von 93.100 Euro erzielt wurde. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 1.692.400 Euro. Der Abschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision, Essen, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft. Die Gesellschaft erhält Zuschüsse in Höhe von insgesamt 215.000 Euro, wovon der Regionalverband Ruhr 109.700 Euro beisteuert.
Aufgrund des Ausscheidens der Stadt Hagen aus dem Gesellschafterkreis wurden die Anteile auf die verbleibenden Gesellschafter verteilt. Der Anteil des Regionalverbandes Ruhr beläuft sich nun auf 51 Prozent. Im Zuge dieser Änderung des Gesellschaftsvertrages wurde zudem die maximale jährliche Zuschusshöhe von bisher 125.000 Euro auf maximal 400.000 Euro angepasst. Für die Vorlage ist vermerkt, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.23Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH und ihre BetriebsstättenZur Vorlage · 13/1811 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird gebeten, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Die Prüfer wiesen darauf hin, dass die langfristige Entwicklung der Gesellschaft ohne eine Erhöhung der Zuschüsse der Gesellschafter oder Maßnahmen zur Steigerung der Einnahmen beziehungsweise Senkung der Ausgaben beeinträchtigt ist. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ist die Liquidität der Gesellschaft auf die weitere finanzielle Unterstützung der Gesellschafter angewiesen. Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat sich bereit erklärt, den Liquiditätsmehrbedarf ab 2020 in Abstimmung mit der Geschäftsführung zu lösen. Das Jahr 2019 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 5.446.000 Euro ab, der durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll.
Im Berichtsjahr wurden zudem Sonderzuschüsse der Gesellschafter in Höhe von 612.000 Euro zur Ablösung von Darlehen geleistet. Eine Rückstellung in Höhe von 343.000 Euro wurde für erwartete Umsatzsteuernachzahlungen infolge neuer steuerrechtlicher Vorgaben gebildet. Neben der Inbetriebnahme des Solebeckens in Kemnade war das Solebecken in Vonderort seit August 2019 wegen eines Schadens außer Betrieb. Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtszeitraum durchschnittlich 265 Mitarbeitende.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.24Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - Freizeitzentrum Xanten GmbHZur Vorlage · 13/1812 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird ersucht, den Jahresabschluss der Freizeitzentrum Xanten GmbH zum 31. Dezember 2019 festzustellen. Der Beschlussvorschlag umfasst zudem die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Verwaltungsrates. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WPR Rhein-Ruhr GmbH hat den Abschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft und keine Beanstandungen an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung festgestellt.
Im Vergleich zum Vorjahr fielen die Erträge niedriger aus als im Rekordjahr 2018. Im Zusammenhang mit dem Förderprojekt „Gesundheitstourismus Xantener Nord- und Südsee“ kam es zu Mehrkosten, für die eine Aufstockung der Fördermittel durch die Bezirksregierung Düsseldorf um 293,4 T€ erreicht wurde. Zur Überbrückung eines Liquiditätsdefizites, das durch Vorleistungen des Unternehmens entstand, stellten die Gesellschafter Sonderzuschüsse in Höhe von 278,0 T€ bereit.
Das Geschäftsjahr weist einen Jahresfehlbetrag von 300,7 T€ aus. Nach einer Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 322,8 T€ und unter Einbeziehung des Gewinnvortrags resultiert ein Bilanzgewinn von 47,8 T€. Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten belief sich im Berichtszeitraum auf 51 Personen. Für den Haushalt des Regionalverbandes ergeben sich aus diesem Abschluss keine weiteren finanziellen Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.25Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - Seegesellschaft Haltern mbHZur Vorlage · 13/1813 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Seegesellschaft Haltern mbH ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen. Der Jahresabschluss wurde von der KPRE Treuhand Vest GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Im Geschäftsjahr 2019 verzeichnete die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag von 104.000 Euro, während im Vorjahr ein Jahresüberschuss von 31.900 Euro ausgewiesen wurde. Die Besucherzahlen im Seebad lagen bei etwa 28.000 Personen, was einem Rückgang gegenüber den rund 43.000 Besuchern des Vorjahres entspricht. Als Gründe für die geringere Besucherzahl werden unter anderem der Befall mit Elodea sowie das Fehlen eines Nichtschwimmerbereichs aufgrund von Trockenheit angeführt.
Die Liquidität der Gesellschaft reduzierte sich auf 163.000 Euro, während die Kapitalrücklage bei 229.000 Euro liegt. Durch einen seit dem 1. April 2020 bestehenden Pachtvertrag mit den Stadtwerken Haltern soll die Wetterabhängigkeit des Ergebnisses verringert werden. Die Einnahmen aus der Pacht sollen mittelfristig die Aufwendungen decken, sodass keine weiteren Gesellschafterzuschüsse zur Verlustabdeckung erforderlich sind. Für das Budget des Regionalverbands ergeben sich aus diesem Vorgang keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.26Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - Revierpark Gysenberg Herne GmbHZur Vorlage · 13/1817 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Revierpark Gysenberg Herne GmbH ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen. Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Im Berichtsjahr stiegen die Umsatzerlöse insgesamt um 120,2 T€, wobei die Badeinnahmen aufgrund von Tarifanpassungen auf 3.876,6 T€ zunahmen. Erhöhte Aufwendungen beim Personal- und Materialaufwand führten zu einem Jahresfehlbetrag von -1.586,3 T€. Dieser Wert liegt leicht unter dem Ergebnis des Vorjahres von -1.558,42 T€ und wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen. Das laufende Investitionsprojekt „Racer-Rutsche“ mit einer Gesamtsumme von 1.023 T€ wird maßgeblich durch Sonderzuschüsse der Gesellschafter finanziert.
Hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Pandemie wird für das Geschäftsjahr 2020 ein zusätzlicher Liquiditätsbedarf von rund 1,23 Millionen Euro erwartet. Der geplante Fehlbetrag könnte sich demnach auf bis zu 3.821 T€ erhöhen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.27Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - TouristikEisenbahn Ruhrgebiet GmbHZur Vorlage · 13/1822 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird ersucht, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der TouristikEisenbahn Ruhrgebiet GmbH (TER) hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 zu ermächtigen. Der Beschlussvorschlag umfasst die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung.
Der Jahresabschluss wurde von der Märkischen Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Gesellschaft weist einen Jahresüberschuss von 17.000 Euro aus, der zusammen mit einem Verlustvortrag von 3.100 Euro auf das neue Jahr vorgetragen werden soll. Der Regionalverband Ruhr ist Alleingesellschafter der TER und gewährt der Gesellschaft einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 100.000 Euro.
Als wesentliche Einnahmequelle dient der Betriebskostenzuschuss, wodurch die Gesellschaft von diesen Mitteln abhängig ist. Der Lagebericht weist auf Unsicherheiten hin, die durch die COVID-19-Pandemie entstanden sind. Durch die Absage touristischer Fahrten bis Ende Juni 2020 ist mit einem Rückgang der Einnahmen aus Trassennutzungsentgelten in Höhe von 10.000 Euro zu rechnen. Für die vorliegende Vorlage sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel oder Nachveranschlagungen erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- –Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 2.28Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole RuhrZur Vorlage · 13/1790 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr informiert über den aktuellen Fortschritt der zweiten Planungsstufe. Der Zeitraum für die kommunale und institutionelle Beteiligung wurde bis zum 30. September 202
020 verlängert. Bis Ende Juli 2020 sind bereits zwölf Stellungnahmen von Städten, Gemeinden und Kreisen beim Regionalverband Ruhr (RVR) eingegangen. Die Auswertung dieser Rückmeldungen soll im Frühjahr 2021 erfolgen.
Parallel zur Beteiligungsphase arbeitet der RVR an einem Umsetzungskonzept. In einem Workshop im Juni 2020 haben Vertreter verschiedener Institutionen, darunter die IHK Essen sowie die Handwerkskammern Dortmund und Düsseldorf, über mögliche Schwerpunkte beraten. Ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts sind 23 identifizierte Modellprojekte, die Themen wie den Ausbau der Schieneninfrastruktur, die Förderung des Radverkehrs sowie digitale Mobilitätslösungen umfassen. In weiteren Terminen sollen für diese Projekte konkrete Meilensteine festgelegt werden.
Zudem laufen die Vorbereitungen für die Mobilitätskonferenz Metropole Ruhr (MOKO 2021), die im April 2021 unter der Schirmherrschaft des Landesverkehrsministers Hendrik Wüst stattfinden soll. Die Veranstaltung wird gemeinsam vom RVR und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) organisiert. Für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.29Regionales Wohnungsmarktkonzept Hier: Antragstellung ZUKUR IIZur Vorlage · 13/1795 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der Weiterentwicklung des Regionalen Wohnungsmarktkonzeptes sowie der Antragstellung für das BMBF-Verbundprojekt ZUKUR II. In der vorliegenden Beschlussvorlage wird der Sachstandsbericht der Verwaltung zum Wohnungsmarktkonzept zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, bestehende Synergien mit dem Forschungsprojekt ZUKUR im Themenfeld Wohnen weiter zu vertiefen und sich an einem Vollantrag für das Nachfolgeprojekt ZUKUR II zu beteiligen. Zur Deckung des erforderlichen Eigenanteils für diese Antragstellung sollen Mittel aus dem Haushalt 2021 des Referats 8 für die „Konzepte der Regionalentwicklung“ verwendet werden.
Das Ziel des Regionalen Wohnungsmarktkonzeptes ist die Schaffung einer Orientierungsgrundlage zur Sicherung von bezahlbarem Wohnraum und zur strategischen Steuerung des regionalen Marktes. Nachdem die inhaltliche Arbeit nach einem Expertenworkshop im Jahr 2019 aufgrund personeller Engpässe pausierte, soll durch die Verknüpfung mit ZUKUR II der Fokus auf Themen wie klimaresilientes Wohnen in der Metropole Ruhr gelegt werden. Das geplante Projekt umfasst eine Zusammenarbeit mit der TU Dortmund sowie den Städten Bottrop und Dortmund. Bei einer erfolgreichen Bewilligung des Vollantrags ist ein Projektzeitraum von April 2021 bis März 2023 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.29.1Regionales Wohnungsmarktkonzept Hier: Antragstellung ZUKUR IIZur Vorlage · 13/1795-1 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der Weiterentwicklung des Regionalen Wohnungsmarktkonzeptes sowie der Antragstellung für das BMBF-Verbundprojekt ZUKUR II. Im Rahmen der vorliegenden Beschlussvorlage wird der Sachstandsbericht der Verwaltung zum Wohnungsmarktkonzept zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Synergien mit dem Forschungsprojekt ZUKUR im Themenfeld Wohnen weiter zu vertiefen und sich an einem Vollantrag für das Nachfolgeprojekt ZUKUR II zu beteiligen. Zur Finanzierung der Antragstellung sollen Eigenmittel aus dem Haushalt 2020/21 des Referats 8 verwendet werden.
Das Regionale Wohnungsmarktkonzept wurde ursprünglich im Dezember 2018 mit dem Ziel beschlossen, eine Orientierungsgrundlage für die strategische Steuerung des regionalen Wohnungsmarktes zu schaffen. Nach personellen Engpässen, die den Prozess im Jahr 2019 verzögerten, soll nun durch die Verknüpfung mit ZUKUR II ein Fokus auf klimaresilientes Wohnen in der Metropole Ruhr gelegt werden. Das geplante Projekt umfasst zudem Kooperationen mit der TU Dortmund sowie den Städten Bottrop und Dortmund-Marten. Für die weitere Bearbeitung ist die Einstellung einer befristeten Teilzeitkraft vorgesehen, um Leistungsbeschreibungen für die Ausschreibung externer Gutachten zu erarbeiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.30Fortführung der Luftbildkooperation - regelmäßige, verbandsweite Bereitsstellung der Luftbildprodukte als umlagefinanzierte Aufgabe des RVRZur Vorlage · 13/1823 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) plant die dauerhafte Fortführung der Luftbildkooperation unter der Federführung des Verbandes. Gemäß der Beschlussvorlage 13/1823 soll der RVR künftig regelmäßig standardisierte Luftbildprodukte für das gesamte Verbandsgebiet bereitstellen. Die Finanzierung dieser Aufgabe erfolgt über die Verbandsumlage, wodurch eine direkte Kostenbeteiligung der kommunalen Partner entfällt.
Die Kooperation wurde ursprünglich im Jahr 2017 im Rahmen des Geonetzwerks Metropole Ruhr mit den kreisfreien Städten und Kreisen der Region ins Leben gerufen. Ziel der Zusammenarbeit ist die Abstimmung von Anforderungen sowie eine Kostenreduktion durch gemeinsame Auftragsvergaben. Eine wissenschaftliche Evaluierung durch Prof. Dr. Kappas von der Georg-August-Universität Göttingen empfiehlt die Übernahme dieser Aufgabe als Daueraufgabe des RVR.
Zusätzlich besteht ein Kooperationsvertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen (Geobasis NRW) für die Jahre 2021 und 2022. Im Rahmen dieses Vertrages beteiligt sich das Land an den Kosten der Befliegungen, während es im Gegenzug auf eigene Befliegungen im Verbandsgebiet verzichtet. Die technischen Rahmenbedingungen werden in Abstimmung mit den kommunalen Partnern in regelmäßigen Arbeitskreistreffen weiterentwickelt. Die Bereitstellung der Produkte erfolgt durch das Referat 9 des RVR.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20200805090944-0|20200805090944-1|20200805090945-2|20200805090945-3|20200805090945-4
- 2.31Anfrage zum Zeitplan des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 13/1789 · Fraktionsanfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zum aktuellen Zeitplan des Regionalplans Ruhr gestellt. In der Drucksache 13/1789 wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung zuvor beauftragt wurde, das laufende Aufstellungsverfahren mit aktualisierter Datengrundlage zu Flächenreserven fortzuführen. Da die Beteiligung von Behörden, öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit bereits im Februar 2019 endete, bittet die Fraktion um Auskunft über den derzeitigen Arbeitsstand sowie über konkrete weitere Verfahrensschritte.
Die Anfrage umfasst spezifische Fragen zur Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zum Regionalplan Ruhr sowie zum geplanten Termin für die zweite Offenlage. Zudem wird um einen Zeitplan für das weitere Vorgehen gebeten, der auch den Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte berücksichtigt. Die Fraktion bezieht sich dabei auf die Vorgaben aus einer Vorlage vom Mai 2019, um eine zeitliche Einordnung der weiteren Planungsschritte zu erhalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.32Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen zum Zeitplan des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 13/1789-1 · Fraktionsanfrage Antwort
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Zeitplan des Regionalplans Ruhr reagiert. Die Bearbeitung der Stellungnahmen zu den textlichen Festlegungen sowie zur Begründung ist weitgehend abgeschlossen. Als nächster Schritt sind die Anpassung der zeichnerischen Festlegungen und die Ergänzung der Datensätze mit Erwiderungsvorschlägen vorgesehen. Der Beschluss für die zweite Beteiligungsphase wird nach aktuellem Stand voraussichtlich im Juni 2021 angestrebt.
Für den Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte wird ein Aufstellungsbeschluss für die Sitzung der Verbandsversammlung im März 2021 angestrebt. Dieser Zeitplan steht unter dem Vorbehalt der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligungsfrist sowie etwaiger Erörterungstermine. Die Verwaltung beabsichtigt, den Beschluss möglichst vor der zweiten Beteiligung am Regionalplan Ruhr zu fassen. Dies soll eine Integration der rechtskräftig festgelegten Flächen für die regionalen Kooperationsstandorte in den übergeordneten Regionalplan ermöglichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.32.1Zeitplan des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 13/1862 · Fraktionsanfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr die Fraktionsanfrage 13/1862 zum Zeitplan des Regionalplans Ruhr und des sachlichen Teilplans Regionale Kooperationsstandorte eingebracht. Die Anfrage bezieht sich auf die vorangegangene Antwort der RVR-Verwaltung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion zum weiteren Aufstellungsprozess dieser Planungen.
Die Fraktion thematisiert in dem Schreiben den Zeitplan des Verfahrens. Nach Ansicht der CDU-Fraktion stellt die von der Verwaltung dargestellte Zeitschiene ein ambitioniertes Vorhaben dar, wobei insbesondere die geplante Aufstellung des sachlichen Teilplans Regionale Kooperationsstandorte bis März 2021 mit einem entsprechenden Zeitdruck verbunden sei.
Im Rahmen der Anfrage bittet die Fraktion um Auskunft darüber, ob im Zuge der Flächenausweisung zu den Regionalen Kooperationsstandorten bereits Kommunen mit der Anpassung ihrer Bauleitpläne begonnen haben. Falls solche Anpassungen bereits stattfinden, wird um die Benennung der betroffenen Kommunen gebeten. Die Anfrage wurde von dem Fraktionsvorsitzenden Roland Mitschke gestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- –Vorlagen aus dem Betriebsausschuss Ruhr Grün
- 2.33Festellung des Jahresabschlusses und Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31.12.2019 Beschluss über die Zuführung zur Ausgleichsrücklage Entlastung des Betriebsausschusses RVR Ruhr GrünZur Vorlage · 13/1762 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31. Dezember 2019 feststellen. Laut der Beschlussvorlage 13/1762 weist die Bilanz eine Summe von 29.173.352,65 Euro auf. Das Eigenkapital beläuft sich auf 8.229.208,51 Euro. Ein Verlustausgleich in Höhe von 8.838.130,21 Euro wird durch den Regionalverband Ruhr geleistet, wobei ein RVR-Zuschuss in das eigene Vermögen der Einrichtung 579.646,58 Euro beträgt.
Der Jahresüberschuss für das Jahr 2019 liegt bei 39.249,85 Euro. Die Vorlage sieht vor, diesen Betrag der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Zudem wird die Entlastung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün beantragt. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird angeführt, dass keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.34Änderung des Stellenplans 2020/2021Zur Vorlage · 13/1800 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1800 sieht eine Anpassung der Stellenpläne für die Haushaltsjahre 2020/2021 vor. Gegenstand der Änderung ist die Neubewertung der Leitungsposition innerhalb der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün.
Aufgrund von Änderungen in der Betriebssatzung aus dem Jahr 20int8 sowie einer gestiegenen Mitarbeiterzahl auf rund 100 Personen soll die Stelle des Betriebsleiters neu eingestuft werden. Die Aufgabenstruktur und die wirtschaftliche Verantwortung der Betriebsleitung wurden im Vergleich zu Referatsleitungen oder Beigeordneten des Regionalverbandes Ruhr bewertet. Im Beamtenbereich des Sondervermögens RVR Ruhr Grün wird dadurch eine Stelle der Besoldungsgruppe B3 geschaffen, während gleichzeitig eine Stelle der Besoldungsgruppe A16 reduziert wird.
Die finanziellen Auswirkungen dieser personellen Veränderung sind für den Haushalt des Regionalverbandes Ruhr neutral. Die durch die Höhergruppierung entstehenden Mehraufwendungen werden über den Wirtschaftsplan von RVR Ruhr Grün aufgefangen, sodass kein erhöhter Betriebskostenzuschuss durch den Verband notwendig ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.35Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün - Kürzung des Betriebskostenzuschusses an RVR Ruhr Grün im Haushaltsjahr 2020Zur Vorlage · 13/1826 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr nimmt die Kürzung des Betriebskostenzuschusses an die eigenbetriebsähnliche Einrichtung RVR Ruhr Grün für das Haushaltsjahr 2020 im Umfang von 1.570.200 Euro zur Kenntnis. Die Maßnahme dient der Deckung von Mehraufwendungen, die im Rahmen der Zuschüsse an die RVR-Freizeitgesellschaften aufgrund der Corona-Pandemie entstanden sind.
Im Haushaltsplan für das Jahr 2020 war ursprünglich ein Betriebskostenzuschuss in Höhe von insgesamt 7.260.000 Euro für RVR Ruhr Grün vorgesehen. Um die finanzielle Auswirkung der Kürzung abzufangen, soll der daraus resultierende Jahresfehlbetrag mit dem allgemeinen Teil der Ausgleichsrücklage verrechnet werden. Diese Rücklage belief sich zum 31. Dezember 2019 auf rund 1,53 Millionen Euro und wurde durch ein Jahresüberschuss aus dem Vorjahr weiter erhöht.
Ziel des Verfahrens ist es, RVR Ruhr Grün so zu stellen, dass zum Abschluss des Haushaltsjahres 2020 ein ausgeglichenes Jahresergebnis erzielt wird. Die Berichtsvorlage wurde im Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- –Vorlagen aus dem Kultur- und Sportausschuss
- 2.36Förderanträge Regionale Sportförderung und Förderfonds Interkultur RuhrZur Vorlage · 13/1791 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kultur- und Sportausschuss hat eine Beschlussvorlage zur Regelung von Förderanträgen für den Förderfonds Interkultur Ruhr sowie die Regionale Sportförderung vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, die Regionaldirektorin zu ermächtigen, in dringenden Fällen über die Bewilligung oder Ablehnung von Anträgen zu entscheiden. Dies gilt für den Förderfonds Interkultur Ruhr bei einer Antragssumme ab 5.000 Euro sowie für die Regionale Sportförderung.
Diese Regelung soll bis zur ersten Sitzung des Kultur- und Sportausschusses der kommenden Wahlperiode wirksam bleiben. Ziel ist es, eine zeitnahe Bearbeitung von Projekten zu gewährleisten und Verzögerungen bei der Umsetzung von Vorhaben zu vermeiden, die noch im Jahr 2020 oder Anfang 2021 stattfinden sollen. Als Hintergrund wird die Corona-Pandemie angeführt, durch die der Förderbedarf in den Bereichen Kultur und Sport gestiegen ist. Die Verwaltung wird den Ausschuss in der ersten Sitzung der neuen Wahlperiode über die zwischenzeitlich getroffenen Entscheidungen informieren. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich aus der Vorlage nicht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- –Anfragen und Mitteilungen
- 2.37Wehrbrücke am Hengsteysee – RuhrtalradwegZur Vorlage · 13/1838 · Fraktionsanfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Regionalverband Ruhr hat eine Fraktionsanfrage zur Wehrbrücke am Hengsteysee gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Information, dass das Unternehmen Amprion plant, die Brücke im Jahr 2021 aufzugeben. Die Brücke wird derzeit für den Wirtschaftsverkehr freigegeben, dient jedoch auch als Verbindung zwischen Herdecke und Hagen für Fußgänger und Radfahrer. Aufgrund von verlegten Schienen besteht für Radfahrer aktuell eine Sturzgefahr, weshalb sie ihre Fahrräder über die Brücke schieben müssen.
Die Fraktion bittet den Verbandsausschuss um Beantwortung verschiedener Fragen zum weiteren Verbleib der Brücke. Es wird angefragt, inwiefern die Verwaltung des Regionalverbandes eine Übernahme der Brücke nach der letzten Nutzung durch Amprion prüft und wie der aktuelle Stand der Gespräche zwischen den beteiligten Akteuren ist. Zudem werden Informationen zum geschätzten Aufwand und zu den Kosten für eine Qualifizierung der Brücke als Teil des Ruhrtalradweges sowie zur allgemeinen Sanierung der Brücke erbeten. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die mögliche Vereinbarkeit von entsprechenden Plänen mit dem Denkmalschutz.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.37.1Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der CDU-Fraktion Wehrbrücke am Hengsteysee – RuhrtalradwegZur Vorlage · 13/1838-1 · Fraktionsanfrage Antwort
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum weiteren Verbleib und zur Nutzung der Wehrbrücke am Hengsteysee im Rahmen des Ruhrtalradweges reagiert. Ein Ziel der RVR-Verwaltung ist es, im Herbst 2020 ein Abstimmungsgespräch einzuberufen, an dem wesentliche Akteure wie das Unternehmen Amprion sowie die Städte Hagen und Herdecke teilnehmen sollen.
Bisher fand der Austausch über den Erhalt oder den Umgang mit dem Brückenbauwerk vornehmlich zwischen den Städten Herdecke und Hagen statt. Das geplante Gespräch soll dazu dienen, den Sachstand der beteiligten Akteure zu bündeln und zu moderieren.
Hinsichtlich des Aufwands sowie der Kosten für eine Qualifizierung der Brücke als Bestandteil des Ruhrtalradweges liegen derzeit noch keine Informationen vor. Ebenso kann zum allgemeinen Sanierungsbedarf der Konstruktion aktuell keine Aussage getroffen werden. Auch die Frage, inwiefern eine mögliche Unterstellung unter Denkmalschutz den weiteren Planungen entgegenstehen könnte, soll im Rahmen des anvisierten Abstimmungsgesprächs erörtert werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.38Verweil- und Gastronomieangebote auf der Halde Hoheward in HertenZur Vorlage · 13/1839 · Fraktionsanfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr die Fraktionsanfrage 13/1839 eingereicht, welche die Infrastruktur auf der Halde Hoheward in Herten zum Gegenstand hat. Im Fokus der Anfrage stehen das Fehlen von Gastronomieangeboten sowie das Nichtvorhandensein von Toilettenanlagen auf dem Gelände.
Die Fraktion weist darauf hin, dass die Halde als Teil der Route der Industriekultur und als Ausflugsziel für Aktivitäten wie Wandern oder Mountainbiken genutzt wird. In der Anfrage werden die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr vier Fragen zur Beantwortung vorgelegt. Diese umfassen die Bewertung des aktuellen Angebots an Gastronomie und sanitären Einrichtungen durch die Verwaltung, die Auswirkungen auf die Aufenthaltsqualität sowie die Prüfung von Möglichkeiten zur Umsetzung eines Gastronomiebetriebs. Des Weiteren wird nach etwaigen Bedenken der Verwaltung gegenüber solchen Maßnahmen gefragt.
Die Beantwortung der Fragen ist bis zur Sitzung des Verbandsausschusses am 14. September 2020 vorgesehen. Die Anfrage wurde von der CDU-Fraktionsleitung unter Roland Mitschke gestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.38.1Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion Verweil- und Gastronomieangebote auf der Halde Hoheward in HertenZur Vorlage · 13/1839-1 · Fraktionsanfrage Antwort
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die RVR-Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Situation der Verweil- und Gastronomieangebote auf der Halde Hoheward reagiert. Laut der Antwort ist die Entwicklung von Gastronomie- und Sanitärangeboten angestrebt, um die touristische Attraktivität des Standortes zu steigern. Ein im Jahr 2017 vorgeschlagenes Konzept für eine mobile „Docking Station“ wurde jedoch aufgrund finanzieller Erwägungen vom Land Nordrhein-Westfalen abgelehnt.
Für die Realisierung dauerhafter Angebote bestehen technische und rechtliche Hindernisse. Auf dem Haldentop fehlt es derzeit an der notwendigen Infrastruktur für Strom, Wasser und Abwasser, was erhebliche Investitionen erfordern würde. Zudem müsste das örtliche Planungs- und Baurecht angepasst werden, da die Fläche aktuell als Forstwirtschafts- und Grünfläche ausgewiesen ist. Auch die Belange des Horizontobservatoriums müssen berücksichtigt werden, da eine feste Gastronomie am obersten Plateau die erforderliche 360-Grad-Sicht einschränken könnte.
Hinsichtlich der sanitären Anlagen bestehen Bedenken wegen möglicher Unterhaltskosten und Vandalismusrisiken bei Einrichtungen ohne gastronomische Einbindung. Aktuell stehen Alternativen auf dem Areal der Zeche Ewald oder am Handweiser zur Verfügung. Zur Priorisierung künftiger Maßnahmen wird derzeit ein Handlungskonzept für den Landschaftspark Hoheward erarbeitet, dessen Entwurfsfassung im September 2020 erwartet wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.39RVR-Delegation zu den Olympischen Spielen 2020Zur Vorlage · 13/1798 · Fraktionsanfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Verbandsversammlung hat mit der Drucksache 13/1798 eine Anfrage zum Thema der RVR-Delegation zu den Olympischen Spielen in Tokyo gestellt. Die Anfrage knüpft an eine vorangegangene Auskunft der Regionaldirektorin an, in der die Kosten und Teilnehmer für eine Reise im Jahr 2021 – bedingt durch die Verschiebung der Spiele aufgrund der Corona-Pandemie – mit etwa 15.000 Euro für vier Personen beziffert wurden.
Die Fraktion bittet nun um nähere Informationen zur ursprünglichen Planung für das Jahr 2020. Im Zentrum der Fragen steht die Identität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Reise zu den Olympischen und Paralympischen Spiele 2020 vorgesehen waren. Des Weiteren werden die potenziellen Zusatzkosten bei einer Durchführung der Reise im Jahr 2020 sowie die bereits durch die Absage der ursprünglichen Reise entstandenen Kosten erfragt. Zudem wird nach der Möglichkeit einer Rückerstattung dieser bereits angefallenen Kosten gefragt. Die Beantwortung der Fragen wird bis zur Sitzung des Verbandsausschusses am 14. September 2020 erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.39.1Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der CDU-Fraktion RVR-Delegation zu den Olympischen Spielen 2020Zur Vorlage · 13/1798-1 · Fraktionsanfrage Antwort
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Verbandsausschuss Fragen zur geplanten Delegationsreise des Regionalverbands Ruhr (RVR) zu den Olympischen Spielen in Tokio gestellt. Die Verwaltung beantwortete die Anfrage bezüglich der Kosten und der personellen Zusammensetzung. Aufgrund der pandemiebedingten Verschiebung der Spiele auf das Jahr 2021 ist für diesen Zeitraum eine vierköpfige Delegation mit geschätzten Kosten von etwa 15.000 Euro vorgesehen.
Ursprünglich war für die Reise im Jahr 2020 eine größere Gruppe geplant, bestehend aus der Regionaldirektorin, der Referatsleitung Kultur und Sport, der Projektleitung Ruhr Games, dem Projektmanagement Sport sowie der Beigeordneten für den Bereich IV. Ziel der Reise sollte es sein, Synergieeffekte zwischen dem Dekadenprojekt IGA 2027 und einer möglichen Bewerbung für die Olympischen Spiele „Rhein Ruhr City 2032“ zu untersuchen. In diesem Zusammenhang ist auch der Geschäftsführer der Olympiainitiative in das Kuratorium der IGA eingebunden.
Die Durchführung der Reise im Jahr 2020 hätte zusätzliche Kosten in Höhe von rund 10.000 Euro verursacht. Bezüglich der bereits abgesagten Reise für 2020 gab die Verwaltung an, dass die Buchungen für drei Personen umgebucht wurden. Bei zwei weiteren Personen erfolgte eine Stornierung, wobei die Kosten durch den Reiseveranstalter vollständig erstattet wurden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.40Auswirkungen der Corona-Krise auf die Freizeitgesellschaften des RVRZur Vorlage · 13/1854 · Fraktionsanfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat im Regionalverband Ruhr (RVR) eine Anfrage zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Freizeitgesellschaften des Verbandes gestellt. Mit der Drucksache 13/1854 werden Fragen zur finanziellen Lage der Revierparks sowie der Metropole Ruhr GmbH thematisiert.
Die Fraktion bittet die Verwaltung und die Geschäftsführung der Metropole Ruhr GmbH um Auskunft darüber, inwieweit Einnahmeausfälle und Mehrkosten für Hygienemaßnahmen über die staatlichen Corona-Hilfen von Bund und Land hinaus finanziert werden können. Zudem wird nach weiteren Möglichkeiten zur Kompensation dieser Kosten gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die Erfüllung des Gesellschafterzwecks der Einrichtungen in den Bereichen Bäder, Sauna und Parks unter den aktuellen Bedingungen. Es wird nach Überlegungen zur möglichen Einschränkung des Betriebs von Bad- und Saunabereichen sowie nach den Entscheidungsprozessen, den zugrunde liegenden wirtschaftlichen Kennzahlen und den Folgen für die Beschäftigungsverhältnisse gefragt.
Darüber hinaus umfasst die Anfrage Fragen zum potenziellen Imageverlust der Einrichtungen hinsichtlich ihrer sozialen Funktionen sowie zu den notwendigen Aufwendungen, um Besucherinnen und Besucher nach etwaigen Schließungen wiederzugewinnen. Die Vorlage wurde zur Information in den Wirtschaftsausschuss und den Verbandsausschuss eingebracht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.41Situation des Vereins „Freunde des Bahnbetriebswerks Bismarck e.V.“ – Perspektiven für das GeländeZur Vorlage · 13/1858 · Fraktionsanfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zur Situation des Vereins „Freunde des Bahnbetriebswerks Bismarck e.V.“ eingereicht. Anlass für die Vorlage 13/1858 ist eine Räumungsaufforderung an den Verein, die zum 18. September 2020 datiert war. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Erläuterungen zu den Gründen für diese Aufforderung sowie zur Identifizierung der betroffenen Flächen auf dem Gelände des Bahnbetriebswerkes.
Zudem wird nach der Umsetzbarkeit eines Auszugs innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens gefragt und ob auch der Verein „Historische Eisenbahn Gelsenkirchen e.V.“ von der Aufforderung betroffen ist. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die zukünftige Nutzung des Geländes im Kontext der IGA 2027. Hierbei wird nach Möglichkeiten für einen Austausch mit der Stadt Gelsenkirchen zur Entwicklung von Flächen für die Landesgartenschau gefragt.
Darüber hinaus möchte die Fraktion Informationen über die allgemeinen Entwicklungsperspektiven des Geländes erhalten, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Zusammenarbeit mit der Stadt Gelsenkirchen oder dem Eisenbahnmuseum Bochum-Dahlbusch. Die Anfrage umfasst zudem die Frage nach potenziellen Hindernissen für eine solche Entwicklung sowie nach Ansätzen zur Beseitigung dieser Schwierigkeiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.41.1Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion Die Linke Situation des Vereins „Freunde des Bahnbetriebswerks Bismarck e.V.“ – Perspektiven für das GeländeZur Vorlage · 13/1858-1 · Fraktionsanfrage Antwort
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Situation des Vereins „Freunde des Bahnbetriebswerks Gelsenkirchen-Bismarck e.V.“ reagiert. Eine Räumungsaufforderung für die derzeit außervertraglich genutzten Flächen wurde erlassen, da der Verein nicht auf Aufforderungen zum Abschluss eines Nutzungsüberlassungsvertrages reagiert hat. Davon unberührt bleibt der Verein „Historische Eisenbahn Gelsenkirchen e.V.“, der über ein bestehendes Vertragsverhältnis verfügt und Verhandlungen zur Fortführung führt. Zudem besteht ein Rechtsstreit mit dem erstgenannten Verein über die Kosten einer durch den RVR durchgeführten Räumung eines Teilbereichs, die aufgrund notwendiger statischer Sicherungsmaßnahmen erforderlich wurde.
Hinsichtlich der Entwicklung des Geländes bereitet der RVR einen Ideenwettbewerb vor, um nachhaltige Nutzungskonzepte zu ermitteln. Die Stadt Gelsenkirchen hat das Areal im Projekt „BauLandPartner“ zur Flächenmobilisierung angemeldet. In den Wettbewerb sind verschiedene städtische Fachdienststellen eingebunden. Als Herausforderungen für eine künftige Nutzung werden Altlasten, Lärmimmissionen durch Bahn und Autobahn, der Denkmalschutzstatus sowie der Fachplanungsvorbehalt der Bahn genannt. Eine Erweiterung des IGA-Standortes Gelsenkirchen auf dieses Gelände wird aufgrund der zeitlichen Planung der IGA 2027 als Projektrisiko eingestuft, da sich die Stadt aktuell auf die Emscherinsel konzentriert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.41.2Sachstand zum Bahnbetriebswerk Gelsenkirchen-BismarckZur Vorlage · 13/1864 · Fraktionsanfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr eine Fraktionsanfrage zum Sachstand des ehemaligen Bahnbetriebswerks Gelsenkirchen-Bismarck eingereicht. Hintergrund der Anfrage sind Berichte über Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Regionalverband und einem auf dem Gelände ansässigen Verein.
Die Anfrage richtet sich an die Regionaldirektorin und umfasst mehrere Fragen zur künftigen Nutzung des Areals sowie des dort befindlichen Ringlokschuppens. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, mit welchen Akteuren die RVR-Verwaltung derzeit Gespräche führt und wie der aktuelle Stand dieser Verhandlungen ist. Zudem werden Informationen zu den geplanten Entwicklungsschritten für das Areal und die denkmalgeschützten Aufbauten angefordert.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der finanziellen Situation. Die CDU-Fraktion bittet um eine Einschätzung des Kostenaufwands für die Instandhaltung der Bauwerke sowie der Außenanlagen, einschließlich der Drehscheibe. Darüber hinaus wird nach den Möglichkeiten gefragt, Drittmittel von Land, Bund, der EU oder privaten Dritten für die Sanierung zu akquirieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.41.3Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der CDU-Fraktion Sachstand zum Bahnbetriebswerk Gelsenkirchen-BismarckZur Vorlage · 13/1864-1 · Fraktionsanfrage Antwort
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die RVR-Verwaltung hat zum Sachstand des Bahnbetriebswerks Gelsenkirchen-Bismarck Stellung bezogen. Aktuell finden Gespräche mit der Stadtverwaltung Gelsenkirchen, den Organisatoren eines Ideenwettbewerbs für die Nachfolgenutzung sowie den Vereinen „Historische Eisenbahn Gelsenkirchen e.V.“ und „Freunde des Bahnbetriebswerkes Gelsenkirchen-Bismarck e.V.“ statt. Während der Abschluss eines Nutzungsüberlassungsvertrages mit dem Verein „Historische Eisenendeisenbahn Gelsenkirchen e.V.“ unmittelbar bevorsteht, lehnt der Verein „Freunde des Bahnbetriebswerkes Gelsenkirchen-Bismarck e.V.“ einen Vertrag ab, sofern die RVR-Verwaltung auf einem Pachtentgelt besteht. Aus haushaltsrechtlichen Gründen kann die Verwaltung auf ein Nutzungsentgelt nicht vollständig verzichten.
Zur Ermittlung nachhaltiger Nutzungskonzepte bereitet der Regionalverband einen Ideenwettbewerb für das Gelände vor. Die weiteren Realisierungsschritte hängen vom Ergebnis dieses Wettbewerbs ab. In den vergangenen zwei Jahren fielen für die Instandhaltung des Bahnbetriebswerks Kosten in Höhe von etwa 155.000 Euro an. Aufgrund des zunehmend schlechteren Zustands der Gebäude ist mit steigenden Erhaltungskosten zu rechnen. Sollte das Ergebnis des Wettbewerbs eine fortdauernde Eigentümerrolle des RVR vorsehen, plant die Verwaltung, der Verbandsversammlung eine Generalsanierung des Objekts vorzuschlagen. Die Identifizierung von Fördermöglichkeiten durch Land, Bund, EU oder private Dritter soll ebenfalls Bestandteil des Ideenwettbewerbs sein.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.42Möglichkeiten einer Rückführung von industriell genutzten Flächen in das Verbandsverzeichnis GrünflächenZur Vorlage · 13/1859 · Fraktionsanfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat im Regionalverband Ruhr eine Fraktionsanfrage (Drucksache 13/1859) eingereicht, die sich mit den Möglichkeiten der Rückführung industriell genutzter Flächen in das Verbandsverzeichnis Grünflächen befasst. Als Beispiel dient ein Vorhaben in Bochum auf dem Gelände der Firma Philippine GmbH &CO Dämmstoffsysteme im Bereich der Bövinghauser Straße. Dort plant die Stadt die Umsiedlung der Firma Ecosoil Nord-West GmbH zur Errichtung einer Anlage für die Behandlung und zeitweise Lagerung von Abfällen. Während diese Fläche im Regionalen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche ausgewiesen ist, gehört sie zum Verbandsverzeichnis Grünflächen und grenzt an Landschaftsschutzgebiete.
Die Anfrage fordert die Verwaltung auf darzulegen, welche Möglichkeiten bestehen, in Zusammenarbeit mit den Kommunen eine Änderung der Flächennutzungspläne zu erreichen, um eine Wiederherstellung als Grünfläche zu ermöglichen. Zudem werden die hierfür notwendigen Schritte sowie Informationen über weitere Flächen angefragt, die aktuell als Wohn- oder Gewerbeflächen in Landschaftsschutzgebieten geführt, aber Bestandteil des Verzeichnisses Grünflächen sind. Abschließend wird nach dem aktuellen Stand der Überarbeitung der Flächenkulisse der Verbandsgrünflächen sowie nach dem geplanten Zeitpunkt für eine entsprechende Vorlage in der Verbandsversammlung gefragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.43Vergütung nebenamtliche GeschäftsführertätigkeitenZur Vorlage · 13/1863 · Fraktionsanfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Regionalverband Ruhr hat mit der Drucksache 13/1863 eine Fraktionsanfrage zur Vergütung nebenamtlicher Geschäftsführertätigkeiten eingereicht. Hintergrund der Anfrage ist die Praxis des Verbandes, Verwaltungsmitarbeitende zusätzlich zu den hauptamtlichen Geschäftsführungen als nebenamtliche Geschäftsführer in die Beteiligungsgesellschaften des RVR zu entsenden.
Die Fraktion bittet die Regionaldirektorin um detaillierte Auskünfte zu diesem Vorgang. Konkret sollen die Beteiligungsgesellschaften benannt werden, in denen Entsendungen von nebenamtlichen Geschäftsführern aus der RVR-Verwaltung stattfinden. Zudem wird nach den Regelungen zur Vergütung dieser Tätigkeiten gefragt.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Struktur der Bezahlung. Die CDU-Fraktion möchte erfahren, ob ein einheitliches Vergütungsmodell angewandt wird und wie hoch dieses bemessen ist. Sollte kein einheitliches Modell existieren, bittet die Fraktion um eine Erläuterung der Gründe für etwaige Abweichungen zwischen den verschiedenen Beteiligungsgesellschaften. Der Verbandsausschuss ist für die Bearbeitung der Anfrage zuständig.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- –Nichtöffentliche Niederschrift der Sitzung vom 29.05.2020nicht öffentlich
- –Vorlagen aus dem Umweltausschussnicht öffentlich
- 1Grundstücksangelegenheiten 235/05nicht öffentlich
- 2Grundstücksangelegenheiten 161/11nicht öffentlich
- 3Grundstücksangelegenheiten 125/14nicht öffentlich
- 4Grunderwerbsmaßnahmen kleineren Umfangsnicht öffentlich
- 5Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich