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Tagesordnung
- –Niederschrift der Sitzung vom 14.09.2020
- –Bestellung und Abberufung der Schriftführung nebst Stellvertretung für die 14. WahlperiodeZur Vorlage · 14/0105 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/0105 wird die personelle Neubesetzung der Schriftführung sowie deren Stellvertretung für die 14. Wahlperiode im Regionalverband Ruhr thematisiert. Es wird vorgeschlagen, Carsten Kießling mit Wirkung vom 3. Februar 2021 als stellvertretenden Schriftführer der Verbandsversammlung und des Verbandsausschusses abzuberafen. Hintergrund ist das Ende seiner Abordnung von der Bezirksregierung Düsseldorf zum Regionalverband Ruhr sowie seine Rückkehr in den Dienst der Bezirksregierung am 4. Februar 2021.
Zudem sieht die Vorlage vor, Marie von Oepen als erste Stellvertreterin für die Schriftführung des Verbandsausschusses zu benennen. Damit wird von der Regelung in der Geschäftsordnung abgewichen, wonach die Schriftführungen der Verbandsversammlung auch für den Verbandsausschuss gelten sollen. Diese Änderung begründet sich durch eine interne Neuzuordnung im Referat 2: Während Silke Volz-Schwach die Verantwortung für die Verbandsversammlung trägt, ist Marie von Oepen für den Verbandsausschuss zuständig. Die Neubesetzung soll sicherstellen, dass die Stellvertretung der Person zugewiesen wird, welche die konkrete Aufgabenwahrnehmung im jeweiligen Gremium übernimmt. Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 1Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- –Vorlagen der Bezirksregierungen
- 1.1Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau 2021 BeschlussfassungZur Vorlage · 14/0073 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über den regionalen Vorschlag zum Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau 2021“. Nachdem die Bundesmittel für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zum Ende des Jahres 2019 ausgelaufen sind, erfolgt die Finanzierung des kommunalen Straßenbaus nun aus Landesmitteln. Für das Haushaltsjahr 2021 ist ein Budget von 135,86 Millionen Euro bereitgestellt.
Der Beschlussvorschlag umfasst die regionalen Voten für das RVR-Gebiet in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Die Vorlage beinhaltet die Planung von insgesamt 17 neuen Straßenbaumaßnahmen mit einem Fördervolumen von rund 34,37 Millionen Euro. Die Gesamtkosten dieser Maßnahmen belaufen sich auf 53,52 Millionen Euro, wobei 48,52 Millionen Euro als zuwendungsfähig gelten. Mit diesem Volumen nimmt das RVR-Gebiet einen Anteil von etwa 25,3 Prozent am landesweiten Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau im Jahr 2021 ein.
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Hauptdokument|20210129133408-2|20210129133408-0|20210129133408-1
- 1.2Städtebauförderprogramme 2021 BeschlussfassungZur Vorlage · 14/0088 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0088 befasst sich mit dem Städtebauförderprogramm für das Jahr 2021. Der vorliegende Entwurf basiert auf einem gemeinsamen Vorschlag der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Ziel der Vorlage ist es, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) dem Vorschlag dieser drei Regierungsbezirke zustimmt.
Die Unterlagen enthalten textliche Erläuterungen zum Programmvorschlag sowie einen spezifischen Vorschlag der Bezirregierung Düsseldorf für den Bereich des Regionalrats. Darüber hinaus wird die Verteilung der Fördersätze für die Städtebauförderung im Jahr 2021 dargelegt. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss am 8. März 2021 beraten und ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 19. März 2021 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidentinnen und des Regierungspräsidenten der Bezirke Düsseldorf, Münster und Arnsberg vorgelegt.
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Hauptdokument|20210217134630-0|20210217134631-1|20210217134631-2
- 1.3Städtebauförderung hier: Vorschlag für den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2021Zur Vorlage · 14/0115 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0115 behandelt einen Vorschlag für einen Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten im Jahr 2021 im Rahmen der Städtebauförderung. Der Entwurf wurde gemeinsam von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erarbeitet und liegt der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zur Entscheidung vor.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung dem Programmvorschlag der drei Bezirksregierungen zustimmt. Die Vorlage wurde gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidentinnen der Regierungsbezirke Düsseldorf und Münster sowie des Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Arnsberg vorgelegt.
Der Entscheidungsprozess umfasst die Beratung in verschiedenen Gremien, beginnend beim Planungsausschuss über den federführenden Verbandsausschuss bis hin zur abschließenden Sitzung der Verbandsversammlung im März 2021. Als Grundlage für die Entscheidung dienen die textlichen Erläuterungen sowie der Programmvorschlag der beteiligten Bezirksregierungen.
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- –Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 1.4Änderungsverfahren 39 E des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) - Erteilung des Einvernehmens gemäß § 39 Abs. 3 Landesplanungsgesetz NRWZur Vorlage · 14/0053 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Erteilung des Einvernehmens zum Änderungsverfahren 39 E des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP). Der vorliegende Beschlussvorschlag, der im Verbandsausschuss vorberatend behandelt wurde, sieht vor, sich der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde vom 10. September 2020 anzuschließen und das Einvernehmen gemäß § 39 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes NRW zu erteilen.
Das Verfahren zur Änderung der regionalplanerischen Festlegungen wird durch die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr durchgeführt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist für dieses Vorhaben die Zustimmung des Regionalverbands Ruhr erforderlich, um die notwendige Willensübereinstimmung zwischen den beteiligten Behörden herzustellen. Die Regionalplanungsbehörde hat in ihrer Stellungnahme dargelegt, dass die geplante Änderung 39 E im Einklang mit den Zielen des sich in der Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr steht.
Die Entscheidungsgrundlage umfasst neben der genannten Stellungnahme weitere Planunterlagen, wie etwa einen Umweltbericht und eine Artenschutzprüfung. Für den Haushalt des Regionalverbands Ruhr ergeben sich aus diesem Vorgang keine finanziellen Auswirkungen oder die Notwendigkeit einer Nachveranschlagung von Mitteln.
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Hauptdokument|20210114154538-0|20210114154547-0|20210114154555-0|20210114154605-0|20210114154613-0|20210114154620-0|20210114154628-0
- 1.5Änderungsverfahren 40 E des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) - Erteilung des Einvernehmens gemäß § 39 Abs. 3 Landesplanungsgesetz NRWZur Vorlage · 14/0054 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/0054 wird die Erteilung des Einvernehmens für das Änderungsverfahren 40 E des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) behandelt. Gemäß § 39 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes NRW ist bei Änderungen der regionalplanerischen Festlegungen durch die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr die Zustimmung des Regionalverbandes Ruhr erforderlich.
Die Regionalplanungsbehörde hat in einer Stellungnahme vom 10. September 2020 mitgeteilt, dass das Änderungsverfahren 40 E im Einklang mit den Zielen des sich in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr steht. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde beitritt und das gesetzlich erforderliche Einvernehmen erteilt.
Die Vorlage wurde vom Verbandsausschuss als federführendes Gremium zur Beratung vorbereitet. Aus den Begründungen geht hervor, dass durch dieses Verfahren keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder eine Nachveranschlagung im Haushalt des Regionalverbandes Ruhr entstehen.
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Hauptdokument|20210114170153-0|20210114170201-0|20210114170209-0|20210114170215-0|20210114170222-0|20210114170228-0|20210114170236-0|20210114172248-0|20210114172421-0
- 1.6Änderungsverfahren 43 E des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) - Erteilung des Einvernehmens gemäß § 39 Abs. 3 Landesplanungsgesetz NRWZur Vorlage · 14/0055 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Erteilung des Einvernehmens zum Änderungsverfahren 43 E des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP). Im Rahmen der Beschlussvorlage 14/0055 wird vorgeschlagen, sich der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde vom 10. September 2020 anzuschließen und das Einvernehmen gemäß § 39 Abs. 3 Landesplanungsgesetz NRW zu erteilen.
Das entsprechende Änderungsverfahren wird von der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr durchgeführt. Die Regionalplanungsbehörde hat in ihrer Stellungnahme dargelegt, dass die Änderung 43 E mit den Zielen des derzeit in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr vereinbar ist. Da das Verfahren zur Änderung regionalplanerischer Festlegungen im gesamten Planungsraum des Regionalverbands Ruhr die Zustimmung des Verbandes erfordert, liegt der Gegenstand der Beratung zur Entscheidung vor.
Der Verbandsausschuss ist für diese Vorlage federführend. Die Entscheidungsgrundlage umfasst neben der Stellungnahme der Behörde auch weitere Unterlagen wie einen Umweltbericht, eine Artenschutzprüfung sowie ein Bodengutachten. Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch das Verfahren keine Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbands; es sind keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen oder Nachveranschlagungen erforderlich.
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Hauptdokument|20210114173113-0|20210114173121-0|20210114173130-0|20210114173136-0|20210114173147-0|20210114173153-0|20210114173200-0|20210114173208-0
- 1.7Bekanntmachung in zwei RegionalplanänderungsverfahrenZur Vorlage · 14/0041 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wurde über die Bekanntmachung zweier Regionalplanänderungen informiert. Betroffen ist die 10. Änderung des Regionalplans Münster für den Teilabschnitt Emscher-Lippe auf dem Gebiet der Stadt Haltern am See im Bereich „Quarzwerke“ sowie die 11. Änderung desselben Regionalplans für das Gebiet „Im Dicken Dören“ in der Stadt Waltrop. Die entsprechenden Bekanntmachungen wurden im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.
Die vorliegenden Planänderungen wurden der Landesplanungsbehörde zur Rechtsprüfung vorgelegt. Das Ergebnis dieser Prüfung zeigt, dass keine Einwendungen gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes NRW erhoben wurden. Mit der erfolgten Bekanntmachung treten die Änderungen in Kraft.
Für den Haushalt ergeben sich aus diesen Verfahren keine Auswirkungen, da keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist. Die Vorgänge sind somit haushaltsneutral.
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- –Anfragen und Mitteilungen
- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- –Vorlagen aus dem Wahlprüfungsausschuss
- 2.1Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr: Feststellung der Gültigkeit der WahlZur Vorlage · 14/0029 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wahlprüfungsausschuss hat eine Beschlussvorlage zur Feststellung der Gültigkeit der Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Überprüfung der am 13. September 2020 durchgeführten Wahl.
Nach Abschluss der Vorprüfung stellt der Ausschuss fest, dass bis zum Ende der Einspruchsfrist am 23. November 2020 keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl eingegangen sind. Die Prüfung ergab zudem, dass alle gewählten Vertreterinnen und Vertreter wählbar waren. Es wurden keine Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl festgestellt, die das Ergebnis maßgeblich beeinflusst haben könnten. Auch liegen keine Anhaltspunkte vor, welche die im Oktober 2020 erfolgte Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss infrage stellen würden.
Auf Grundlage dieser Ergebnisse empfiehlt der Wahlprüfungsausschuss, die Wahl gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes für gültig zu erklären. Der Verbandsausschuss soll diesen Vorschlag beschließen. Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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- –Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 2.2Organisationsmaßnahmen innerhalb der RVR-VerwaltungZur Vorlage · 14/0110 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss des Regionalverbandes Ruhr (RVR) plant organisatorische Änderungen innerhalb der Verwaltung, die die Bereiche I und III betreffen. Im Zentrum der Beschlussvorlage steht die Einrichtung eines neuen Referats Mobilität im Bereich III. Hierfür werden die Teams für Mobilität sowie das Kompetenzzentrum Radmobilität Ruhr aus dem bisherigen Referat 8 Regionalentwicklung ausgegliedert. Die neue Struktur soll Kompetenzen in der regionalen Mobilitätsplanung und der Radinfrastruktur bündeln, wobei auch Personal aus dem Referat 19 Industriekultur hinzugezogen wird.
Gleichzeitig sieht die Vorlage die Auflösung des Referats 19 Industriekultur vor. Die entsprechenden Aufgaben sollen in das Referat 4 integriert werden, welches künftig unter dem Arbeitstitel „Referat 4 Kultur, Sport und Industriekultur“ geführt werden kann. Durch diese Zusammenführung der Themenbereiche soll eine engere Verzahnung mit den bestehenden Strukturen für Kultur und Sport sowie eine verstärkte Kooperation mit der Ruhr Tourismus GmbH erreicht werden. Die konkrete Ausgestaltung der neuen Teamstrukturen wird durch die Stabsstelle Organisation begleitet. Die geplanten Maßnahmen sind haushaltsneutral und erfordern keine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln.
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- 2.3Umbesetzungen und Bildungen von Arbeitskreisen
- 2.3.1Umbesetzungen in den Gremien und OrganenZur Vorlage · 14/0118 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0118 des Regionalverbandes Ruhr behandelt personelle Umbesetzungen in den Gremien und Organen des Verbandes. Basierend auf einer Mitteilung der AfD-Fraktion vom 17. Februar 2021 werden neue stellvertretende sachkundige Bürger für verschiedene Ausschüsse vorgeschlagen.
Der Vorschlag sieht die Bestellung von Ludwig Hahn als stellvertretendes Mitglied für den Ausschuss AWB vor. Zudem sollen Dennis Heine und Holger Graf als stellvertretende Mitglieder für die Ausschüsse ADBI beziehungsweise AM berufen werden.
Die personellen Änderungen haben keine Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes Ruhr. Es ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel erforderlich, sodass die Vorlage haushaltsneutral bleibt. Die Entscheidung über die vorgeschlagenen Besetzungen war für die Sitzung des Verbandsausschusses am 8. März 2021 vorgesehen.
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- 2.3.2Einrichtung von interfraktionellen Arbeitsgruppen für die Bereiche Kultur und Vielfalt sowie SportZur Vorlage · 14/0121 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss befasst sich mit der Einrichtung von zwei interfraktionellen Arbeitsgruppen für die Bereiche Kultur und Vielfalt sowie Sport. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Besetzung dieser Gremien mit Vertretern der verschiedenen Fraktionen des Regionalverbands Ruhr vor.
Für die Arbeitsgruppe Kultur und Vielfalt sowie für die Arbeitsgruppe Sport sollen Mitglieder aus den Fraktionen SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, FDP und AfD bestellt werden. Als bereits vorgesehene Personen für beide Arbeitsgruppen sind Jörg Obereiner, der Vorsitzende der AKSV, sowie Monika Simshäuser, die stellvertretende Vorsitzende der AKSV, aufgeführt.
Die Initiative zur Bildung dieser Arbeitsgruppen erfolgt auf Grundlage einer übereinstimmenden Empfehlung des AKSV. Die Einrichtung der Gremien ist mit keinen zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder einer Nachveranschlagung im Haushalt verbunden.
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- 2.4Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Revierpark Wischlingen GmbH - Wechsel im VerwaltungsratZur Vorlage · 14/0122 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 14/0122 wird ein personeller Wechsel im Verwaltungsrat der Revierpark Wischlingen GmbH beantragt. Mit Wirkung zum 8. März 2021 soll Svenja Noltemeyer aus dem Verwaltungsrat abberufen werden.
Als Nachfolgerin für das Ausscheiden von Svenja Noltemeyer wurde Katrin Lögering vorgeschlagen, wobei die Nominierung durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erfolgte. Die Grundlage für die Besetzung des Verwaltungsrats bildet der Gesellschaftsvertrag der Revierpark Wischlingen GmbH, wonach die Mitglieder des Verwaltungsrats durch die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) entsandt werden. Im Rahmen einer Entscheidung der Verbandsversammlung vom 11. Dezember 2020 wurden vier Vertreter des RVR für das Gremium bestimmt, zu denen auch Svenja Noltemeyer gehörte.
Der personelle Wechsel führt zu keinen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt, da keine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln erforderlich ist. Die Vorlage liegt dem Verbandsausschuss zur Entscheidung vor.
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- 2.5Ergänzungsvorlage Stellenplan 2020/ 2021 RVR und RVR Ruhr GrünZur Vorlage · 14/0093-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) und RVR Ruhr Grün planen eine Erweiterung des Stellenplans für den Zeitraum 2020/2021. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Erhöhung der Planstellen von bisher 455 auf insgesamt 463 Stellen vor. Im Rahmen dieser Anpassung werden acht neue Positionen in verschiedenen Bereichen geschaffen, unter anderem in der Verwaltung des Teams Mobilität, im IT-Support sowie für die Abwicklung touristischer Touren.
Gleichzeitig ist eine Veränderung der Wertigkeit bei neun bestehenden Planstellen vorgesehen. Diese umfasst sowohl Aufwertungen als auch Herabstufungen sowie die Verschiebung von Stellen aus dem Beschäftigtenplan in den Beamtenplan. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die kontinuierliche Aufgabenwahrnehmung in Führungsfunktionen sicherzustellen und die Handlungsfähigkeit im IT-Bereich während der Umstellung auf digitale Verwaltungsprozesse zu gewährleisten. Die Anpassung der Stellenwerte soll zudem den Bewerberkreis für anstehende Besetzungsverfahren erweitern, indem Stellen für Beamte zugänglich gemacht werden.
Die durch die Erweiterung entstehenden Personalmehraufwendungen sollen aus dem bestehenden Gesamtbudget des RVR und RVR Ruhr Grün gedeckt werden, wobei Mittel aus verspäteten Stellenbesetzungen, Elternzeiten oder langfristigen Erkrankungen zur Verfügung stehen. Eine zusätzliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln über den Plan hinaus ist laut der Vorlage nicht erforderlich, da die Anpassungen haushaltsneutral erfolgen.
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- 2.6Informationen zur Besetzung des Arbeitskreises VRR-NWL-RVRZur Vorlage · 14/0086 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0086 befasst sich mit der Neubesetzung des gemeinsamen politischen Arbeitskreises VRR-NWL-RVR. Dieses Gremium, das aus Vertretern des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR), des Nahverkehrszweckverbandes Westfalen-Lippe (NWL) und des Regionalverbands Ruhr (RVR) besteht, wurde im Jahr 2016 gegründet. Die letzte Sitzung dieses Arbeitskreises fand im August 2020 statt.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung sieben ordentliche sowie sieben stellvertretende Mitglieder für die Vertretung im genannten Arbeitskreis entsendet. In der Struktur des Gremiums sind die Anteile der beteiligten Verbände festgelegt: Während der VRR und der RVR jeweils sieben Vertreter entsenden, ist der NWL mit fünf Mitgliedern vertreten.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Neubesetzung keine zusätzlichen Notwendigkeiten für eine Nachveranschlagung im Haushaltsplan des Regionalverbands. Die Vorlage dient somit der personellen Festlegung der Vertretung in diesem regionalen Koordinierungsgremium.
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- 2.7Einrichtung einer PlanungskommissionZur Vorlage · 14/0117 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Fraktionsantrag der FDP-Fraktion (Drucksache 14/0117) sieht die erneute Einrichtung einer Planungskommission vor, welche das Regionalplanverfahren begleitet. Die geplante Kommission soll dabei analog zur bisherigen Kommission gemäß der Beschlussvorlage 13/1482 agieren.
Hintergrund des Antrags ist ein Anliegen der FDP-Fraktion, das in der Sitzung des Planungsausschusses am 17. Februar 2021 geäußert wurde. Ziel ist es, die Arbeit der bisherigen Kommission fortzuführen, wofür laut Dokument ein neuer Beschluss erforderlich ist. Eine zeitnahe Entscheidung wird angestrebt, da die Kommission bereits vor der nächsten Sitzung des Planungsausschusses am 26. Mai 2021 tagen soll. Ein wesentlicher Punkt auf der Agenda der kommenden Sitzungen der Kommission ist die Beratung über Kooperationsstandorte.
Finanzielle Auswirkungen werden im Antrag nicht ausgewiesen; eine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist nicht erforderlich, sodass der Vorgang haushaltsneutral bleibt. Der Antrag wurde von Thorsten Leineweber eingereicht.
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- 2.8Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Baumaßnahme ?Emscher Park Radweg ? Lückenschluss Brakerstr.? (IRG-083)Zur Vorlage · 14/0109 · Beschlussvorlage
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Der Verbandsausschuss wird im Rahmen der Beschlussvorlage 14/0109 ersucht, die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für das Bauprojekt „Emscher Park Radweg – Lückenschluss Brakerstr.“ (IRG-083) zu beschließen. Konkret geht es um eine Auszahlung in Höhe von 185.000 Euro für das Haushaltsjahr 2021.
Das Vorhaben umfasst die Schließung einer Lücke im Emscher Park Radweg an der Brakerstraße in Bottrop. Das Gesamtbauvolumen beläuft sich auf 370.000 Euro, wobei die verbleibenden 50 Prozent durch Trägerschaftsmittel des Emscher Landschaftsparks finanziert werden. Ziel der Maßnahme ist die Qualitätssicherung des Radwegnetzes sowie die Beseitigung einer Unfallgefahr an einem Abschnitt zwischen der Brakerstraße und der Gohrweide, der derzeit durch eine steile und serpentinenförmige Rampe gekennzeichnet ist.
Die Finanzierung der außerplanmäßigen Mittel erfolgt durch die Verschiebung einer anderen Maßnahme, konkret der Pflegestation Emscherbruch in Gelsenkirchen, die im Jahr 2021 nicht durchgeführt wird. Damit wird die Deckung der notwendigen Ausgaben sichergestellt.
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- 2.9Haushaltsangelegenheiten
- 2.9.1Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.08.2020 ? 31.12.2020 für das Haushaltsjahr 2020 genehmigten HaushaltsüberschreitungenZur Vorlage · 14/0119 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss des Regionalverbands Ruhr wurde über die im Zeitraum vom 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2020 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2020 informiert. Die Berichtsvorlage legt dar, dass die entsprechenden überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen durch den Kämmerer autorisiert wurden.
Die rechtliche Grundlage für diese Maßnahmen bildet § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Dieser regelt, dass überplanmäßige Ausgaben nur zulässig sind, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet ist. Gemäß dem im Doppelhaushalt 2020/2021 beschlossenen Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept liegt die Entscheidungsgewalt für Ausgaben unter einem Eigenanteil von 100.000 Euro beim Kämmerer. Bei Überschreitungen ab dieser Grenze ist der Verbandsausschuss zuständig.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass für die genannten Haushaltsüberschreitungen keine zusätzliche Nachveranschlagung oder Bereitstellung von Mitteln erforderlich ist, was einer Haushaltsneutralität oder -verbesserung entspricht. Die Vorlage dient der förmlichen Kenntnisnahme durch das Gremium.
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- 2.9.2NKF-Gesamtabschluss zum 31.12.2018 und der VorjahreZur Vorlage · 14/0120 · Beschlussvorlage
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Der Verbandsausschuss des Regionalverbandes Ruhr befasst sich mit dem Entwurf des NKF-Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2018 sowie der Vorjahre. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den Entwurf zur Kenntnis nimmt und diesen zur Prüfung gemäß § 116 Abs. 6 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleitet.
Die Vorlage bezieht sich auf die gesetzliche Möglichkeit zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse für die Haushaltsjahre 2011 bis 2017. Durch eine entsprechende Änderung des Kommunalrechts können diese Abschlüsse ohne eine vorherige Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss eingereicht werden, sofern der Gesamtabschluss des Jahres 2018 spätestens bis zum 31. Dezember 2021 der Aufsichtsbehörde angezeigt wird. Da die Abschlüsse für die Jahre 2010 bis 2012 bereits gemeldet wurden, werden nun die Abschlüsse der Haushaltsjahre 2013 bis 2017 beigefügt.
Bei der Erstellung des NKF-Gesamtabschlusses für das Jahr 2018 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO aus Essen unterstützt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen oder eine Nachveranschlagung von Mitteln im Haushaltsplan erforderlich sind.
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Berichtsvorlage mit der Nummer 14/0024 setzt sich der Verbandsausschuss mit einer Dringlichkeitsentscheidung auseinander, die am 30. November 2020 getroffen wurde. Gegenstand dieser Entscheidung ist die Abberufung von Rasmus Christopher Beck aus seiner Funktion als Geschäftsführer der Business Metropole Ruhr GmbH.
Der Ausschuss nimmt die getroffene Entscheidung zur Kenntnis. In Bezug auf die finanziellen und haushaltsmäßigen Auswirkungen geht aus der Vorlage hervor, dass durch diesen Vorgang keine Nachveranschlagungen oder die Bereitstellung von überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Mitteln notwendig werden. Die Maßnahme ist somit als haushaltsneutral einzustufen, da keine zusätzlichen finanziellen Mittel für den Haushalt erforderlich sind. Eventuelle Folgewirkungen sind in der vorliegenden Planung bereits berücksichtigt.
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- 2.11Dringlichkeitsentscheidung Angelegenheiten der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH - Bestellung von Herrn Ludwig Schönefeld als Geschäftsführer der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbHZur Vorlage · 14/0025 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss setzt sich mit der Dringlichkeitsentscheidung vom 30. November 2020 zur Bestellung von Ludwig Schönefeld als Geschäftsführer der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH auseinander. Die vorliegende Berichtsvorlage dient der förmlichen Kenntnisnahme dieser Entscheidung durch das Gremium.
Hinsichtlich der finanziellen und haushaltsmäßigen Auswirkungen wird dokumentiert, dass für diese Personalentscheidung keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung von überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Mitteln notwendig ist. Die Maßnahme wird als haushaltsneutral eingestuft, da keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen entstehen, die über den bereits veranschlagten Rahmen hinausgehen. Es sind keine weiteren Folgewirkungen zu erwarten, die nicht bereits im bestehenden Bedarf berücksichtigt wurden. Zudem ergeben sich aus der Vorlage keine Hinweise auf etwaige Auswirkungen auf die Bilanz durch Veräußerungsgewinne oder -verluste.
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- 2.12Dringlichkeitsentscheidung Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Baumaßnahmen an der Entwässerungsleitung SKO Herne (Wiedehopfstr. / Resser Wäldchen)Zur Vorlage · 14/0026 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass für die Baumaßnahmen an der Entwässerungsleitung SKO Herne im Bereich Wiedehopfstraße und Resser Wäldchen außerplanmäßige Mittel bereitgestellt werden sollen. Grundlage hierfür ist eine Dringlichkeitsentscheidung vom 13. November 2020.
Im Rahmen des Teilfinanzplans sind für diese Maßnahme Auszahlungen in Höhe von 240.000 Euro vorgesehen. Zur Deckung der im Jahr 2020 erforderlichen Mehrauszahlungen wird eine andere Investitionsmaßnahme herangezogen: Die Sanierung der Gutenbergstraße 47, die ursprünglich für das Jahr 2020 geplant war, wird in diesem Zeitraum nicht durchgeführt und stattdessen im Haushaltsjahr 2022 neu veranschlagt.
Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Bereitstellung eine Haushaltsverschlechterung eintritt. Die finanziellen Auswirkungen werden dabei als unerheblich im Sinne des § 81 Abs. 2 GO NRW eingestuft.
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- 2.13Veröffentlichung von Tondokumenten der VerbandsversammlungZur Vorlage · 14/0097 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Drucksache 14/0097 hat die Fraktion DIE LINKE einen Antrag zur Veröffentlichung von Tondokumenten der Verbandsversammlung vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, sämtliche Audio-Aufnahmen der laufenden Wahlperiode ab sofort öffentlich zugänglich zu machen. Sollten hierfür Anpassungen der Geschäftsordnung erforderlich sein, soll dies auf Basis einer Verwaltungsvorlage in einer der folgenden Sitzungen erfolgen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen für eine Veröffentlichung von Audio-Dateien aus früheren Wahlperioden im Internet zu prüfen. Ziel des Antrags ist es, die politische Willensbildung transparenter zu gestalten und die Bürgerinnen und Bürger stärker an die Arbeit des Ruhrparlaments heranzuführen. In der Begründung wird auf Bestrebungen anderer Fraktionen sowie auf den Vorschlag der Fraktion B90/Die Grünen für ein „Ruhrparlaments-TV“ verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen werden im Antrag nicht veranschlagt; die Umsetzung soll haushaltsneutral erfolgen. Der Antrag wurde von der Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Freye und der Fraktionsgeschäftsführerin Heike Kretschmer eingereicht.
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- 2.14Ruhrparlaments-TVZur Vorlage · 14/0046 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat mit der Drucksache 14/0046 den Antrag auf Einführung eines „Ruhrparlaments-TV“ gestellt. Das Vorhaben sieht ein audiovisuelles Streaming- und On-Demand-Angebot vor, über das die öffentlichen Sitzungen der Verbandsversammlung sowie des Verbandsausschusses – sofern dieser in Vertretung der Verbandsversammlung tagt – auf rvr.ruhr zugänglich gemacht und archiviert werden sollen.
Ziel des Antrags ist es, die Transparenz der politischen Arbeit zu erhöhen und den Öffentlichkeitsgrundsatz auch unter Bedingungen, die eine physische Teilnahme erschweren, zu gewährleisten. Ein Livestream soll zudem die Teilhabe für Personen ermöglichen, die eine persönliche Anwesenheit bei den Sitzungen nicht wahrnehmen können, beispielsweise aufgrund von Quarantänemaßnahmen.
Im Rahmen des Antrags wird die Verwaltung beauftragt, Beschlussvorlagen über notwendige Anpassungen der Geschäftsordnung sowie der Verbandsordnung vorzulegen. Zudem soll ein Entwurf zur technischen Umsetzung erarbeitet werden. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme werden im Dokument als haushaltsneutral beschrieben, da keine Nachveranschlagung erforderlich ist.
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- 2.15(ohne Titel)
- 2.16Sanierungsmaßnahmen und Raumangelegenheiten
- 2.16.1Machbarkeitsstudie RVR-Dienstgebäude Gutenbergstraße 47; SachstandZur Vorlage · 14/0123 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss hat einen Sachstandsbericht zur Machbarkeitsstudie für das Dienstgebäude in der Gutenbergstraße 47 zur Kenntnis genommen. Das Vorhaben sieht vor, die Liegenschaft zu einem „Haus der Beteiligungen“ umzubauen, um Flächen für Tochtergesellschaften wie die Business Metropole Ruhr GmbH, die Ruhrgebiet Tourismus GmbH und die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr GmbH sowie eine Großtagespflegestelle bereitzustellen. Der zukünftige Bedarf wird auf etwa 270 Arbeitsplätze geschätzt.
Die vorliegende Studie vergleicht zwei Bauvarianten. Variante 1b sieht eine Kernsanierung des Bestandsgebäudes mit einem Anbau und einer Tiefgarage vor, wobei die Kosten auf 22,7 Millionen Euro beziffert werden. Die Alternative, Variante 2b, umfasst den Abriss des Gebäudes und einen Neubau inklusive Tiefgarage zu geschätzten Kosten von 25,5 Millionen Euro.
Das Fachreferat empfiehlt die Umsetzung der Variante 1b. Als Gründe werden der Erhalt der historischen Bausubstanz im Kontext des Moltkeviertels sowie ökologische Vorteile durch Ressourcenschonung angeführt. Auch die Stadt Essen hat sich für den Erhalt des Gebäudes ausgesprochen. Nach einer endgültigen politischen Entscheidung über die Sanierung oder den Neubau soll ein externes Architekturbüro mittels eines Teilnehmerwettbewerbs mit der weiteren Planung beauftragt werden.
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- 2.16.2Anmietung von externen BüroflächenZur Vorlage · 14/0128 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss wird ersuchen, der zeitlich begrenzten Anmietung externer Büroflächen zuzustimmen. Hintergrund der Vorlage ist das Wachstum der RVR-Verwaltung, die laut Prognosen jährlich um durchschnittlich etwa 20 Mitarbeitende wächst. Da die bestehenden Dienstgebäude in Essen bereits voll ausgelastet sind und ein weiteres Gebäude in der Gutenbergstraße erst nach einer umfassenden Sanierung zur Verfügung steht, wird die Anmietung zusätzlicher Flächen vorgeschlagen.
Geplant ist die Anmietung von bis zu 1.000 Quadratmetern Bürofläche in unmittelbarer Nähe der derzeitigen Standorte. Konkret werden Flächen im Komplex Kronprinzenstraße 5-7/Gutenbergstraße 39 im Umfang von etwa 880 Quadratmetern betrachtet, die Platz für circa 40 bis 45 Mitarbeitende sowie Sitzungs- und Sozialräume bieten könnten. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung RVR RuhrGrün hat Interesse an der Nutzung dieser Flächen signalisiert.
Der Mietvertrag soll eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren vorsehen, wobei die Rückgabe der Räumlichkeiten nach Abschluss der Sanierung des Gebäudes in der Gutenbergstraße angestrebt wird. Die Kosten für die Miete belaufen sich im Jahr 2021 auf etwa 50.000 Euro brutto und steigen ab dem Jahr 2022 voraussichtlich auf rund 198.000 Euro brutto an. Die Mietaufwendungen werden von RVR RuhrGrün getragen.
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- 2.17Regionale Abstimmung für die Europäische Förderperiode ab 2028, Antrag der KoalitionZur Vorlage · 14/0112 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag der Koalition (Drucksache 14/0112) wird die Verwaltung aufgefordert, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligung Vorschläge zu erarbeiten, welche Dienstleistungs- und Serviceangebote des Regionalverbands Ruhr (RVR) für die europäische Strukturförderung der Kommunen und Kreise infrage kommen.
Ziel ist die frühzeitige Vorbereitung auf die EU-Förderperiode ab 2028. Der Regionalverband beabsichtigt, durch eine verstärkte Präsenz in Brüssel sowie in europäischen Netzwerken den Einfluss der Metropole Ruhr zu stärken und die regionalen Potenziale in Europa sichtbarer zu machen. Zudem soll sichergestellt werden, dass EU-Strukturinstrumente sowie Mittel zur Bewältigung der pandemiebedingten Krise in der Region wirksam eingesetzt werden können. Durch die Erweiterung des RVR-Dienstleistungsangebots sollen die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme an Förderaufrufen auf kommunaler und regionaler Ebene verbessert werden.
Der Antrag hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt und ist haushaltsneutral.
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- –Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 2.18Regionaler Diskurs Hier: Zukünftige Besetzung und Aufgaben des Beirats für die aktuelle WahlperiodeZur Vorlage · 14/0044 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 14/0044 befasst sich der Verbandsausschuss mit der Neubesetzung und den Aufgaben des Beirats für die aktuelle Wahlperiode. Der Beirat, der ursprünglich im Rahmen des Ideenwettbewerbs „Zukunft Metropole Ruhr“ eingerichtet wurde, soll die strategische und fachliche Begleitung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) im regionalen Diskurs fortsetzen.
Die Vorlage sieht vor, dass die Fraktionen der Verbandsversammlung bis zur Sitzung am 19. März 2021 jeweils eine Person für die Mitarbeit im Beirat benennen. Die Auswahl kann dabei auf Basis fachlicher Hintergründe erfolgen, sodass die Mitglieder nicht zwingend Parteipolitiker sein müssen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die bereits aktiven Mitglieder aus Wissenschaft, Forschung und Landesplanung zu fragen, ob sie ihre Mitwirkung fortsetzen oder Nachfolger benennen möchten.
Die Aufgaben des Beirats umfassen die fachliche Begleitung der Auswertung von Hinweisen zum Handlungsprogramm sowie die Unterstützung bei der Fortschreibung der „Perspektiven für die räumliche Entwicklung der Metropole Ruhr“. Die Umsetzung dieser Vorlage ist haushaltsneutral, da keine zusätzlichen Mittel veranschlagt werden müssen.
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- 2.18.1Regionaler Diskurs Hier: Zukünftige Besetzung und Aufgaben des Beirats für die aktuelle WahlperiodeZur Vorlage · 14/0044-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/0044-1 wird die Neubesetzung und die Aufgabenverteilung des Beirats für die aktuelle Wahlperiode thematisiert. Der Beirat, dessen Tätigkeit auf den Ideenwettbewerb „Zukunft Metropole Ruhr“ zurückgeht, soll weiterhin den regionalen Diskurs sowie die fachliche Begleitung von Planungsprozessen, wie etwa die Fortschreibung des Regionalplans Ruhr, unterstützen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Aufgaben des Beirats bestätigt. Die Fraktionen der Verbandsversammlung werden gebeten, bis zur Sitzung des Verbandsausschusses am 8. März 2021 jeweils eine Person sowie Stellvertretungen für die Mitarbeit im Gremium zu benennen. Die Auswahl der Mitglieder kann dabei auf Basis fachlicher Qualifikationen unabhängig von einer Parteizugehörigkeit erfolgen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die bisher aktiven Mitglieder aus Wissenschaft, Forschung und Landesplanung bezüglich einer weiteren Mitwirkung oder der Benennung von Nachfolgern anzufragen.
Die strategische und fachliche Beratung des Regionalverbandes Ruhr an den Schnittstellen zwischen formeller und informeller Planung bleibt Kernaufgabe des Gremiums. Die Neubesetzung hat laut vorliegenden Unterlagen keine Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 2.19Aufnahme der Zeche Friedrich Heinrich (Kamp-Lintfort) als 27. Ankerpunkt der Route IndustriekulturZur Vorlage · 14/0062 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll die Zeche Friedrich Heinrich in Kamp-Lintfort als 27. Ankerpunkt der Route Industriekultur aufnehmen. Der entsprechende Beschlussvorschlag basiert auf der Empfehlung eines Expertengremiums. Mit der Entscheidung ist beauftragt, die notwendigen infrastrukturellen und medialen Anpassungen im System der Route Industriekultur umzusetzen.
Der Antrag auf Aufnahme wurde von der Stadt Kamp-Lintfort im Jahr 2019 gestellt. Das zuständige Expertengremium prüfte den Standort anhand festgelegter Kriterien. In einem ersten Prüfschritt forderte das Gremium eine detailliertere Darstellung der kulturlandschaftlichen Zusammenhänge zwischen der Zeche und der umliegenden industriellen Landschaft. Nach Vorlage eines überarbeiteten Antrags bestätigte das Gremium im September 2020 die Erfüllung aller Anforderungen. Dabei wurden unter anderem die historische Bedeutung der Zeche als erste mechanisierte Zeche der 1950er Jahre sowie die Anbindung an das Radwegenetz Radrevier Ruhr berücksichtigt.
Die finanziellen Auswirkungen der Integration sind im Doppelhaushalt 2020/21 bereits berücksichtigt. Dies umfasst die Errichtung von Signalobjekten, Informationstafeln sowie die Anpassung der Beschilderung im Straßen- und Radverkehr. Eine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln aus dem Haushalt ist für dieses Vorhaben nicht erforderlich.
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- –Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 2.20(ohne Titel)
- –Vorlagen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen
- 2.21Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbHZur Vorlage · 14/0060 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird gebeten, ihren Vertreter in der Gesellschafterversammlung der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen. Die Gesellschaft wurde am 20. Dezember 2019 durch den Regionalverband Ruhr, die Deutsche Bundesgartenschau-Gesellschaft mbH sowie die Städte Dortmund, Duisburg und Gelsenkirchen gegründet.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2019 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG geprüft, wobei am 31. August 2020 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Im Berichtsjahr 2019 beschäftigte die Gesellschaft keine Mitarbeiter. An Gesellschafterzuschüsse wurden insgesamt 2.572.899 Euro gezahlt, wovon der Anteil des Regionalverbandes Ruhr 1.508.901 Euro betrug. Die Vorlage sieht vor, dass durch diesen Beschluss keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsplan erforderlich ist.
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- 2.22Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbHZur Vorlage · 14/0061 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen. Die Wirtschaftsprüferin Birgit Aufdemkamp hat für den vorliegenden Abschluss sowie den Lagebericht einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Es liegen keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung oder den wirtschaftlichen Verhältnissen vor.
Im Berichtsjahr 2019 gab es eine Veränderung in der Gesellschafterstruktur, da sich die Sythengrund Wasagchemie Grundstückverwertungsgesellschaft mbH aus der Gesellschaft zurückgezogen hat. Der Kreis Recklinghausen übernahm die entsprechenden Anteile in Höhe von 8 Prozent, wodurch sich sein Beteiligungsanteil auf 16 Prozent erhöhte. Die Bewirtschaftung der Anlage erfolgt weiterhin durch den Generalpächter HSV auf Basis eines Vertrages, der bis zum Ende des Jahres 2025 läuft. Eine im Jahr 2018 eingeführte Gebührenordnung hat zur Stabilisierung der Gesellschaft beigetragen, wobei die Pachtzahlungen für das Jahr 2019 vertragsgemäß geleistet wurden.
Die Liquidität der Gesellschaft verringerte sich im Jahr 2019 geringfügig, wobei keine Gesellschafterzuschüsse in Anspruch genommen wurden. Im Durchschnitt beschäftigte das Unternehmen zwei Mitarbeiter. Die vorliegende Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan, da keine Nachveranschlagungen oder zusätzliche Mittelbereitstellungen erforderlich sind.
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- 2.23Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Revierpark Gysenberg Herne GmbH ? Änderung des Gesellschaftsvertrages und Abschluss einer Gesellschaftervereinbarung zum 01.01.2021Zur Vorlage · 14/0042 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Revierpark Gysenberg Herne GmbH sowie über den Abschluss einer neuen Gesellschaftervereinbarung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Regelungen zur Höhe und zu den Modalitäten der Zuschussleistungen durch die Gesellschafter RVR und die Stadt Herne anzupassen.
Die Anpassung des Gesellschaftsvertrages, der zuletzt im Oktober 2005 aktualisiert wurde, erfolgt aufgrund veränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen, etwa durch das Kommunalabsatzgesetz (GO NRW) und das EU-Beihilferecht. Zudem werden die Rechte und Pflichten von Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung präzisiert sowie der Public Corporate Governance Kodex des RVR in den Vertrag aufgenommen. Ein weiterer Grund für die Neuregelung ist die zum 1. Januar 2021 erfolgte Neuorganisation der Gesellschaft, die unter anderem die Übernahme der Betriebsführung des LAGO durch die Herner Bädergesellschaft umfasst. Die neue Gesellschaftervereinbarung soll zudem die Zuschussgewährung bei vergleichbaren Freizeitgesellschaften vereinheitlichen und Möglichkeiten für zusätzliche Investitionszuschüsse zur Infrastrukturerneuerung schaffen.
Der Entwurf wurde zwischen den Beteiligungssteuerungen der Gesellschafter abgestimmt und bereits mit dem zuständigen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen koordiniert. Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage werden als haushaltsneutral eingestuft, da keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist.
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- 2.23.1Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Revierpark Gysenberg Herne GmbH ? Änderung des Gesellschaftsvertrages und Abschluss einer Gesellschaftervereinbarung zum 01.01.2021Zur Vorlage · 14/0042-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss berät über eine Beschlussvorlage zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der Revierpark Gysenberg Herne GmbH sowie zum Abschluss einer neuen Gesellschaftervereinbarung mit Wirkung zum 1. Januar 2021. Die Vorlage regelt die Höhe und die Modalitäten der Zuschussleistungen durch den Regionalverband Ruhr (RVR) und die Stadt Herne.
Die Anpassungen des Gesellschaftsvertrages, der zuletzt im Jahr 2005 aktualisiert wurde, ergeben sich aus veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen, etwa durch das Kommunalorganisationsgesetz Nordrhein-Westfalen oder EU-Beihilferecht. Neben der Präzisierung von Kompetenzen und Pflichten des Aufsichtsrates, der Gesellschafterversammlung und der Geschäftsführung wird die Anwendung des Public Corporate Governance Kodex des RVR in den Vertrag aufgenommen. Zudem erfordert die Neuorganisation der Gesellschaft – insbesondere die Übernahme der Betriebsführung des LAGO durch die Herner Bädergesellschaft – Anpassungen bei den Zuständigkeiten für die Genehmigung von Betriebsführungsverträgen.
Die neue Gesellschaftervereinbarung soll zudem die Zuschussgewährung an vergleichbare Freizeitgesellschaften vereinheitlichen und die Möglichkeit für zusätzliche Investitionszuschüsse zur Infrastrukturverbesserung schaffen. Der Entwurf wurde zwischen den Beteiligungssteuerungen der Gesellschafter abgestimmt und bereits mit dem zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abgestimmt. Ein abschließender Beschluss durch die Verbandsversammlung ist für den 19. März 2021 vorgesehen.
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- 2.24Public Corporate Governance Kodex des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 14/0040 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll den überarbeiteten Public Corporate Governance Kodex (PCGK) in der Fassung vom 7. Januar 2021 beschließen. Die Neufassung ersetzt die ursprüngliche Richtlinie aus dem Jahr 2012 und dient der Anpassung an aktuelle landes-, bundes- und EU-rechtliche Entwicklungen, insbesondere im Bereich des EU-Beihilferechts.
Die Aktualisierung wurde durch die Beteiligungssteuerung des RVR sowie das Referat Recht geprüft. Ein Schwerpunkt der Überarbeitung liegt auf der Konkretisierung von Instrumenten zur Wirtschaftsplanung und zum Berichtswesen, um die Transparenz und Kontrolle im Verhältnis zwischen den Beteiligungsgesellschaften und dem Regionalverband zu erhöhen. Durch die Hinzufügung von zehn neuen Anlagen soll zudem die Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen der Gesellschaften und der Beteiligungssteuerung unterstützt werden.
Der Kodex definiert Standards für das Zusammenwirken der beteiligten Gremien, verbessert den Informationsfluss und sichert die Ausrichtung der Unternehmen am Gemeinwohl sowie an wirtschaftlicher Effizienz ab. Für die Beteiligungsunternehmen, vorwiegend in der Rechtsform der GmbH, sieht der Kodex eine jährliche Abgabe einer Entsprechenserklärung zur Anwendung der Richtlinien vor. Die Umsetzung des Beschlusses hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes.
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- 2.25Bericht über die Beteiligungen 2019 gemäß GO NRWZur Vorlage · 14/0056 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr legt den Bericht über die Beteiligungen für das Jahr 2019 gemäß § 117 GO NRW vor. Dieser Bericht dient der Information politischer Vertreter und der Öffentlichkeit über die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeit des Verbandes in verschiedenen Unternehmen und Einrichtungen. Zu den voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen gehören unter anderem RVR Ruhr Grün, die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, die Ruhr Tourismens GmbH (RTG), die Business Metropole Ruhr GmbH (BMR) sowie die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR).
Der Bericht umfasst zudem Beteiligungen von untergeordneter Bedeutung, wie etwa die IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH. In der vorliegenden Fassung werden insbesondere die Beteiligungen der AGR und der BMR in einer ausführlichen Darstellung berücksichtigt. Der Inhalt des Berichts umfasst Angaben zur Erfüllung des öffentlichen Zweckes, zu wirtschaftlichen Auswirkungen, finanziellen Verpflichtungen sowie zur Zusammensetzung der Organe. Ein Drei-Jahres-Vergleich von Kennzahlen wie Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Besucherzahlen bei Freizeitgesellschaften ermöglicht die Nachvollziehbarkeit der Entwicklungen. Ergänzt wird dies durch Informationen zu Investitionen und Beschäftigtenzahlen.
Die Einsichtnahme in den Bericht ist ab Mai 2021 möglich, sowohl in den Räumlichkeiten des Teams „Controlling, Beteiligungssteuerung“ als auch digital über das Gremien-Informationssystem (GIS) und die Website der Metropole Ruhr. Für die Erstellung des Berichts sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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- 2.25.1Bericht über die Beteiligungen 2019 gemäß GO NRWZur Vorlage · 14/0056-1 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr legt einen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen für das Jahr 2019 vor, wie es § 117 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vorsieht. Der Bericht dient der Information politischer Vertreter sowie der Öffentlichkeit über die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeit des Verbandes. Zu den voll zu konsolidierenden Unternehmen gehören unter anderem RVR Ruhr Grün, die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, die Ruhr Tourismus GmbH (RTG), die Business Metropole Ruhr GmbH (BMR) sowie die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR). Zudem werden untergeordnete Unternehmen wie die IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH aufgeführt.
Der vorliegende Bericht erscheint in einer erweiterten Fassung. Im Gegensatz zu Vorjahren werden die Beteiligungen der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH und der Business Metropole Ruhr GmbH detailliert dargestellt, einschließlich mittelbarer Beteiligungen wie der Ruhr:HUB GmbH. Die Dokumentation umfasst Angaben zur Erfüllung des öffentlichen Zweckes, zu wirtschaftlichen Auswirkungen, finanziellen Verpflichtungen sowie zur Zusammensetzung der Organe. Ein Drei-Jahresvergleich von Kennzahlen wie Bilanzen, Personalkosten und Besucherzahlen ermöglicht die Nachvollziehbarkeit der Entwicklungen. Der Bericht ist zur Einsichtnahme öffentlich zugänglich, sowohl in den Geschäftsräumen des Verbandes als auch über das Gremien-Informationssystem oder die Website der Metropole Ruhr.
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- –Vorlagen aus dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz
- 2.26Integriertes Handlungskonzept 'Zukunft und Heimat Revierparks 2020'; hier: Wasserspielplatz Revierpark VonderortZur Vorlage · 14/0064 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung hat der Übernahme der Maßnahme „Wasserspielplatz Oberhausen-Osterfeld“ im Rahmen des integrierten Handlungskonzepts „Zukunft und Heimat Revierparks 2020“ zugestimmt. Damit wird auch die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von rund 182.300 Euro beschlossen. Die Finanzierung erfolgt über den Investitionstitel zur Attraktivierung des Wasserspielplatzes im Revierpark Vonderort, wobei die Deckungsmittel aus dem Budget der Pflegestation Emscher Bruch stammen.
Die Sanierung des als Baudenkmal eingestuften Wasserspielplatzes ist notwendig, da die 50 Jahre alte Anlage den aktuellen Anforderungen an Hygiene und Sicherheit nicht mehr entspricht. Aufgrund von Kapazitätsengpässen in der Stadt Oberhausen übernimmt nun der Regionalverband Ruhr die Durchführung der Revitalisierung. Ziel des Projekts ist es, die Nutzungsdauer der Anlage von bisher vier auf sieben Monate zu erweitern. Dies soll durch die Einführung zweier unterschiedlicher Betriebssysteme – eines Kreislaufsystems und eines Sprinklersystems – sowie durch neue Spielangebote wie einen Kletterparkour und einen Kugelwald erreicht werden.
Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf etwa 1,2 Millionen Euro. Während 70 Prozent der Kosten über das Städtebauförderprogramm gedeckt werden, teilen sich der Regionalverband Ruhr und die Stadt Oberhausen den verbleibenden Eigenanteil zu gleichen Teilen. Die künftigen Betriebs- und Pflegekosten werden von der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr getragen.
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- –Vorlagen aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt
- 2.27Verstetigung der Ruhr Games bis 2030Zur Vorlage · 14/0082 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr plant die Verstetigung der „Ruhr Games“ bis zum Jahr 2030. Auf Grundlage der bisherigen Entwicklung des Sport- und Kulturfestivals soll das Format als Leitprojekt für die Metropole Ruhr dauerhaft etabliert werden. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird zudem das Land Nordrhein-Westfalen gebeten, die Fortführung der Ruhr Games als Bestandteil der sportpolitischen Landesstrategie bis 2030 sowie die weitere Förderung zu bestätigen.
Der Regionalverband übernimmt dabei die Finanzierung von Mehrbedarfen in Höhe von maximal 451.000 Euro pro Veranstaltung. Die geplante Ausweitung des Formats erfolgt im Kontext weiterer Sportgroßveranstaltungen in der Region, wie der Universiade 2025 und einer möglichen Olympiabewerbung „Rhein Ruhr City“ 2032.
Das Programm der Ruhr Games umfasst drei Säulen: ein Sportprogramm mit internationalen Wettbewerben, ein Kulturprogramm mit Schwerpunkten auf Urban Art und Hip-Hop sowie die Förderung internationaler Jugendbegegnungen. Als Veranstalter übernimmt der RVR die Konzeption und Durchführung des Festivals. Die Finanzierung erfolgt durch verschiedene Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen, wobei der Landessportbund Nordrhein-Westfalen als strategischer Partner in das Konzept eingebunden ist.
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- 2.27.1Verstetigung der Ruhr Games bis 2030Zur Vorlage · 14/0082-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss des Regionalverbandes Ruhr (RVR) beabsichtigt, die „Ruhr Games“ bis zum Jahr 2030 zu verstetigen. Basierend auf der bisherigen Entwicklung des Sport- und Kulturfestivals für Jugendliche soll das Format als Leitprojekt der Region dauerhaft etabliert werden. Mit dieser Maßnahme ist ein Mehrbedarf von maximal 451.000 Euro pro Veranstaltung verbunden, den der RVR zusätzlich zu finanzieren hat. Zudem wird das Land Nordrhein-Westfalen angefragt, die Fortführung der Förderung sowie die Aufnahme der Spiele in die sportpolitische Landesstrategie bis 2030 zu bestätigen.
Die Beschlussvorlage umfasst zudem die Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von insgesamt 451.000 Euro. Diese Summe setzt sich aus Projektaufwendungen im Rahmen des Projekts „100 Jahre RVR“ sowie aus langfristigen Zinsaufwendungen zusammen.
Das Programm der Ruhr Games umfasst sportliche Wettbewerbe in verschiedenen Disziplinen sowie kulturelle Angebote wie Urban Art und Hip-Hop, um den interkulturellen Austausch zu fördern. Die Verstetigung des Formats erfolgt vor dem Hintergrund weiterer Sportgroßveranstaltungen in der Metropole Ruhr, wie der Universiade 2025 oder möglicher Olympiabewerbungen für die Region.
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- –Anfragen und Mitteilungen
- 2.28Ziele und Sachstand der aktuellen Initiativen des Regionalverbandes Ruhr zu Olympia 2032Zur Vorlage · 14/0079 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Regionalverband Ruhr die Anfrage 14/0079 eingereicht, um den aktuellen Sachstand und die Ziele der Initiativen zur Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele 2032 zu erfragen. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage nach der Einbindung der Verwaltung in den potenziellen Bewerbungsprozess der Region Rhein-Ruhr sowie der zeitliche Ablauf der Planungen.
Die Fraktion bittet um Informationen zur Rolle der Verwaltung beim Marketing und zur Umsetzung der „Nationalen Strategie Sportgroßveranstaltungen“. Dabei werden insbesondere die Integration von Breitensport, Vereinssport und Spitzensport sowie die Berücksichtigung von Diversität und kulturellen Aspekten thematisiert. Zudem wird nach Konzepten gefragt, um ökologische und soziale Auswirkungen der Spiele messbar zu machen und fest in den Planungsprozess einzubinden.
Des Weiteren werden Fragen zur Öffentlichkeitsarbeit, zur Beteiligung der Bürger sowie zum Austausch mit anderen Institutionen und Behörden gestellt. Die Anfrage umfasst zudem die Klärung der personellen Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung für konzeptionelle Überlegungen. Abschließend wird die Verwaltung aufgefordert, die erwarteten Auswirkungen auf die Metropole Ruhr sowie die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen für den Regionalverband Ruhr darzulegen.
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- 2.28.1Antwort auf die Anfrage der Fraktione B90/Die Grünen Ziele und Sachstand der aktuellen Initiativen des Regionalverbandes Ruhr zu Olympia 2032Zur Vorlage · 14/0079-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Die Drucksache 14/0079-1 enthält die Antwort der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel auf eine Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen. Gegenstand der parlamentarischen Anfrage sind die Ziele sowie der aktuelle Sachstand der Initiativen des Regionalverbandes Ruhr im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen 2032.
Der Verbandsausschuss hat die Vorlage in seiner Sitzung am 8. März 2021 beschließend behandelt. Die inhaltliche Bearbeitung der Anfrage erfolgte durch das zuständige Referat unter der Leitung von Niklas Boerger und Stefanie Reichart im Bereich I des Regionalverbandes. Das Dokument dient der Information über den aktuellen Stand der Bestrebungen des Verbandes hinsichtlich der Olympischen Spiele 2032.
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- 2.28.2Olympiade 2032 ? Übersicht über Sportstätten und BürgerbefragungZur Vorlage · 14/0126 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion DIE LINKE hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage (Drucksache 14/0126) Fragen zur potenziellen Bewerbung der Rhein-Ruhr-Region für die Olympischen Spiele 2032 an die Verwaltung gestellt. Hintergrund ist die Entscheidung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), Verhandlungen über die Austragung der Sommerspiele 2032 exklusiv mit Brisbane aufzunehmen.
Die Anfrage umfasst mehrere Themenbereiche. Zunächst wird nach den verbleibenden Chancen für eine weitere Bewerbung sowie nach den Gründen für die Verzögerung der Interessensbekundung und die Erweiterung des Bewerberkreises um Standorte wie Bottrop und Kiel gefragt.
Ein weiterer Teil der Anfrage bezieht sich auf die Eignung regionaler Sportstätten. Die Verwaltung wird gebeten, die Realisierbarkeit olympischer Standards, den notwendigen Umbaubedarf sowie die erforderlichen Investitionen zu bewerten. Dabei sollen auch Aspekte der Nachhaltigkeit, Erreichbarkeit und Sicherheit berücksichtigt werden.
Zuletzt fordert die Fraktion Informationen zur Durchführung einer Bürgerbefragung an. Es wird nach dem Zeitplan, der Federführung sowie der inhaltlichen Gestaltung einer solchen Befragung gefragt. Zudem möchte die Fraktion wissen, wann Konzepte zur Durchführung und Finanzierung der Spiele vorliegen werden, die als Grundlage für eine Entscheidung der Bevölkerung dienen sollen.
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- 2.29Beteiligungsverfahren Sachlicher Teilplan Regionale KooperationsstandorteZur Vorlage · 14/0047 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit der Drucksache 14/0047 eine Anfrage zum Beteiligungsverfahren des Sachlichen Teilplans Regionale Kooperationsstandorte eingereicht. Ziel der Anfrage ist es, die politischen Gremien frühzeitig in den Prozess der Konsensfindung einzubinden.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft über die Anzahl der im Beteiligungsverfahren eingegangenen Einzelstellungnahmen sowie deren räumliche und standortbezogene Zuordnung zu den jeweiligen Kooperationsstandorten, Kreisen oder kreisfreien Städten. Zudem wird nach der Gesamtzahl der im Verfahren vorgebrachten Einzelargumente gefragt.
Darüber hinaus fordert die Fraktion die Bereitstellung jener Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange an, sofern diese Argumente gegen den Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte vorbringen. Diese Unterlagen sollen den Geschäftsstellen der Fraktionen analog zum Vorgehen beim Regionalplan Ruhr zugänglich gemacht werden.
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- 2.29.1Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion Die Linke Sachlicher Teilplan Regionale Kooperationsstandorte ? Stand des Verfahrens und Möglichkeit der Minimierung von auszuweisenden StandortenZur Vorlage · 14/0095-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte geantwortet. Im Zentrum der Untersuchung stehen 24 Standorte mit einer Gesamtfläche von 1.345 Hektar. Davon sind laut amtlicher Statistik 41,5 Prozent als Siedlungs- und Verkehrsflächen vorgenutzt. Über die Hälfte der Fläche, konkret 53,5 Prozent, wird als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen, während die restlichen Anteile auf Wald-, Gehölz- sowie Wasser- und Hafenflächen entfallen.
Hinsichtlich der Differenzen zwischen Regionalplan und kommunalen Flächennutzungsplänen führt die Verwaltung den längeren Planungshorizont der Regionalplanung von etwa 20 Jahren an. Bisher sind in den Flächennutzungplänen rund 265 Hektar der Flächenkulisse als gewerbliche Bauflächen gesichert.
Zum Beteiligungsverfahren liegen etwa 1.000 Stellungnahmen vor, deren Auswertung derzeit durch die Verwaltung erfolgt. Diese dienen als Grundlage für die weitere Erörterung mit Fachbehörden und Verbänden. Bezüglich des Flächenbedarfs wird ein Bedarf von 1.290 Hektar angegeben. Eine Verringerung der Standorte auf unter 1.000 Hektar müsste durch Nutzungskonkurrenzen oder andere Restriktionen begründet werden, um die planerische Steuerungswirksamkeit zu wahren.
Die künftige Ausgestaltung des Kooperationsgedankens zwischen den Kommunen soll unter Einbeziehung externer Beratung konkretisiert werden. Erste Ergebnisse zur Umsetzung der regionalplanerischen Festlegungen werden für Ende April 2021 erwartet.
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- 2.30Einbindung der regionalen Kooperationsstandorte in den Regionalplan RuhrZur Vorlage · 14/0085 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit der Anfrage 14/0085 Fragen zur Einbindung der regionalen Kooperationsstandorte in den Regionalplan Ruhr gestellt. Der Sachliche Teilplan für diese Standorte befindet sich aktuell im Erarbeitungsverfahren, wobei die Verwaltung einen Aufstellungsbeschluss für den Zeitraum zwischen März und Juni 2021 erwartet.
Die Anfrage thematisiert, wie die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Teilplans in den Regionalplan Ruhr aufgenommen werden sollen. Zudem wird gefragt, ob die regionalen Kooperationsstandorte bei der zweiten Offenlage des Regionalplans Ruhr erneut Gegenstand eines Beteiligungsverfahrens sein werden oder ob eine erneute Planung und Abwägung nicht vorgesehen ist.
Grundlage der Anfrage ist eine frühere Auskunft der Verwaltung, nach der die Standorte zwar in den Regionalplan aufgenommen, aber nicht mehr Gegenstand eines neuen Beteiligungsverfahrens sein sollten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verweist auf ein von ihr beauftragtes Gutachten, welches die Notwendigkeit einer erneuten Planung und Abwägung bejaht. Dies sei erforderlich, um den Grundgedanken einer integrierten Regionalplanung durch die Berücksichtigung verschiedener Fachbereiche zu gewährleisten.
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- 2.30.1Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen Einbindung der regionalen Kooperationsstandorte in den Regionalplan RuhrZur Vorlage · 14/0085-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen zur Einbindung regionaler Kooperationsstandorte in den Regionalplan Ruhr reagiert. Derzeit wird angestrebt, den Aufschlussbeschluss zum sachlichen Teilplan der regionalen Kooperationsstandorte im Juni 2021 durch die Verbandsversammlung fassen zu lassen. Dabei verfolgt die Verwaltung eine sogenannte Integrationslösung, bei der die textlichen und zeichnerischen Festlegungen des Teilplans vollständig in das spätere Gesamtkonzept des Regionalplans Ruhr übernommen werden sollen. Damit wird sichergestellt, dass der Regionalplan Ruhr die Inhalte des vorlaufenden Teilplans ohne Weißflächen oder widersprüchliche Altflächen aufnimmt.
Die Integration der Inhalte soll unmittelbar nach der Rechtskraft des sachlichen Teilplans, voraussichtlich Ende 2021, erfolgen. In Bezug auf das Beteiligungsverfahren geht die Verwaltung davon aus, dass die Integration noch vor der zweiten Offenlage des Regionalplans Ruhr abgeschlossen sein kann. Gegenstand dieser erneuten Beteiligung wird lediglich der geänderte Teil des Regionalplans Ruhr sein. Die Verwaltung begründet dies damit, dass durch die bereits durchgeführten Beteiligungsverfahren zum Gesamtplan und zum Teilplan ausreichendes Abwägungsmaterial vorliege. Die Ausgestaltung des sachlichen Teilplans habe bereits Anregungen aus der ersten Beteiligungsphase berücksichtigt.
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- –Nichtöffentliche Niederschrift der Sitzung vom 14.09.2020nicht öffentlich
- –Angelegenheiten der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH - Wechsel in der Geschäftsführungnicht öffentlich
- –Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich