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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Genehmigung der Niederschrift
- 1.2Um- und Nachbesetzung in Gremien und Aufsichtsräten
- 1.2.1Umbesetzung im Beirat Regionaler DiskursZur Vorlage · 14/0533 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/0533 wurde eine personelle Umbesetzung im Beirat Regionaler Diskurs beantragt. Der Antrag, der von der Fraktion DIE LINKE eingebracht wurde, sieht vor, die bisherige Stellvertretung in diesem Gremium zu verändern. Konkret soll Olaf Jung aus der Position des Stellvertreters ausscheiden und durch Wolfgang Freye ersetzt werden.
Die Vorlage war im Verbandsausschuss zur Vorberatung auf der Tagesordnung und sollte in der Verbandsversammlung beschlossen werden. In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderung wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagungen oder eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich sind. Die Umbesetzung ist somit haushaltsneutral gestaltet. Der Antrag wurde von der Fraktionsleitung der DIE LINKE unterzeichnet und im Rahmen des parlamentarischen Prozesses zur Entscheidung vorgelegt.
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- 2Vorträge und Sonstiges
- 2.1Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung gemäß § 105 GO NRW - Vorstellung der Ergebnisse durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 14/0429 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss des Regionalverbandes Ruhr setzt sich mit den Ergebnissen einer überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung auseinander. Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) hat im Zeitraum von Januar bis September 2021 eine turnusmäßige Prüfung gemäß § 105 GO NRW durchgeführt. Gegenstand der Untersuchung waren die Bereiche Finanzen, Beteiligungen, Kultur und Freizeit, Bauen sowie IT und das gpa-Kennzahlenset.
Im Rahmen der Sitzung werden die wesentlichen Prüfungsergebnisse präsentiert. An der Vorstellung nehmen die Prüfungsleiterin Friederike Wandmacher sowie die stellvertretende Präsidentin der gpaNRW, Simone Kaspar, teil. Der vollständige Bericht liegt dem Ausschuss vor, wobei Teile des Kapitels zum Vergabewesen als vertraulich eingestuft sind.
Der weitere Verfahrensablauf sieht vor, dass die Regionaldirektorin den Prüfbericht zusammen mit einer Stellungnahme zu den Feststellungen und Empfehlungen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vorlegt. Dieser informiert anschließend die Verbandsversammlung über die Ergebnisse seiner Beratungen. Die abschließende Entscheidung über die gegenüber der gpaNRW und der Aufsichtsbehörde abzugebende Stellungnahme obliegt der Verbandsversammlung. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Prüfung keine zusätzlichen finanziellen Mittel oder Nachveranschlagungen erforderlich sind.
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- –Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 3Vorlagen der Bezirksregierungen
- 3.1Förderprogramm Kommunaler Straßenbau 2022 hier: Unterrichtung und BeschlussfassungZur Vorlage · 14/0466 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/0466 wird der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) die Entscheidung über das Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau 2022“ zur Vorlage gemacht. Die Vorlage dient der Unterrichtung und Beschlussfassung über die regionalen Vorschläge für die RVR-Gebiete innerhalb der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den regionalen Vorschlag zum Förderprogramm gemäß den Anlagen 1 bis 3 bestätigt. Diese Anlagen umfassen jeweils das regionale Votum für die RVR-Gebiete in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
Die gemeinsame Sitzungsvorlage wird im Namen der Regierungspräsidentinnen von Düsseldorf und Münster sowie des Regierungspräsidenten von Arnsberg gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes (LPlG) vorgelegt. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss. Die parlamentarische Vorberatung erfolgte im Planungsausschuss am 8. März 2022 sowie im Verbandsausschuss am 21. März 2022, bevor die endgültige Beratung in der Verbandsversammlung für den 1. April 2022 vorgesehen ist.
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Hauptdokument|20220203135456-0|20220203135713-0|20220203135715-0|20220203135718-0
- 3.1.1Ersetzungsvorlage Förderprogramm Kommunaler Straßenbau 2022 hier: Unterrichtung und BeschlussfassungZur Vorlage · 14/0466-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0466-1 behandelt das Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau 2022“. Der Verbandsausschuss hat die Vorlage zur Entscheidung für die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Beschlussfassung über den regionalen Vorschlag zum genannten Förderprogramm, welcher die Gebiete des RVR innerhalb der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster umfasst.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Annahme der regionalen Voten gemäß den Anlagen 1 bis 3 der Vorlage vor. Diese Anlagen enthalten die spezifischen regionalen Voten für das RVR-Gebiet in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Die gemeinsame Sitzungsvorlage wird auf Grundlage des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidentinnen von Düsseldorf und Münster sowie des Regierungspräsidenten von Arnsberg vorgelegt.
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Hauptdokument|20220315172318-0|20220315172321-0|20220315172323-0|20220315172326-0
- 3.2Städtebauförderung Bericht zum Programmvorschlag 'Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW 2021'Zur Vorlage · 14/0484 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster haben eine gemeinsame Beschlussvorlage zur Städtebauförderung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht zum Programmvorschlag „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW 2021“. Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird durch diesen Vorschlag um ihre Zustimmung gebeten.
Die Unterlagen enthalten neben den textlichen Erläuterungen zum Programmvorschlag auch ein entsprechendes Programmdatenblatt. Der Entscheidungsprozess sieht eine Beratung im Planungsausschuss am 8. März 2022 sowie im Verbandsausschuss am 21. März 2022 vor, bevor die endgültige Beschlussfassung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 1. April 2022 erfolgen soll. Die gemeinsame Vorlage der Bezirksregierungen erfolgt auf Grundlage des Landesplanungsgesetzes.
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- 3.3Städtebauförderung Bericht zur Veröffentlichung des 'Sofortprogramm zur Stärkung unserer In-nenstädte und Zentren in NRW 2021/22'Zur Vorlage · 14/0503 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0503 behandelt den Bericht zur Veröffentlichung des „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW 2021/22“. Die Vorlage wird gemeinsam von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt.
Gegenstand der Sitzungsvorlage ist die Information über das Sonderprogramm zur Städtebauförderung. Der Verbandsausschuss übernimmt hierbei die Federführung für das Verfahren. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) der Vorlage zustimmt.
Der parlamentarische Ablauf umfasst eine Vorberatung im Planungsausschuss am 9. März 2022 sowie im Verbandsausschuss am 21. März 2022. Die abschließende Beratung in der Verbandsversammlung ist für den 1. April 2022 angesetzt. Die Unterlagen beinhalten zudem textliche Erläuterungen und ein Programmdatenblatt zum Sonderprogramm „Innenstädte“.
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- 3.4Städtebauförderung hier: Vorschlag für das Städtebauförderprogramm 2022Zur Vorlage · 14/0524 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/0524 wird der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) ein Vorschlag für das Städtebauförderprogramm 2022 zur Entscheidung vorgelegt. Dieser Entwurf resultiert aus einer gemeinsamen Initiative der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
Die Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung dem Programmvorschlag der drei Bezirksregierungen zustimmt. Die dazugehörigen Unterlagen enthalten textliche Erläuterungen zum Programm sowie konkrete Details zur Umsetzung im Bereich des Regionalverbandes Ruhr. Ein wesentlicher Bestandteil der Dokumentation ist zudem die Festlegung der Verteilung der Fördersätze für das Jahr 2022.
Der Entscheidungsweg der Vorlage sieht eine Vorberatung im Planungsausschuss am 9. März 2022 sowie im federführenden Verbandsausschuss am 21. März 2022 vor. Die abschließende Beratung in der Verbandsversammlung ist für die Sitzung am 1. April 2022 angesetzt. Die Einreichung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidenten der beteiligten Bezirke.
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Hauptdokument|20220304121212-0|20220304121215-0|20220304121218-0|20220304121220-0|20220304121224-0
- 4Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 4.1Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil: Änderung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) mit bergbaulicher Zweckbindung in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt Hamm sowie Änderung des textlichen Ziels 12 (2)Zur Vorlage · 14/0474 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil. Die Beschlussvorlage sieht die Umwidmung eines Bereichs auf dem Gebiet der Stadt Hamm vor. Konkret soll eine Fläche, die bisher für gewerbliche und industrielle Nutzungen mit bergbaulicher Zweckbindung ausgewiesen war, in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) umgewandelt werden. Zudem ist eine Änderung des textlichen Ziels 12 (2) vorgesehen.
Die Stadt Hamm hat diese Änderung beantragt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines geplanten „CreativReviers“ auf dem ehemaligen Bergwerkgelände Heinrich Robert in den Stadtteilen Pelkum und Herringen zu schaffen. Die Entwicklung der Fläche soll Schwerpunkte in den Bereichen Kreativwirtschaft, Freizeit, Wohnen, Arbeiten sowie Handel und Dienstleistung umfassen. Eine durchgeführte Vorprüfung ergab, dass die Änderung keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen zur Folge hat, weshalb kein separater Umweltbericht erforderlich ist.
Die Unterlagen zum Planentwurf sowie die Begründung werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. In Hamm erfolgt die Auslegung elektronisch; ergänzend werden die Dokumente auf den Internetseiten des Regionalverbandes Ruhr und der Regionalplanungsbehörde veröffentlicht. Während der Auslegungsfrist können betroffene Stellen und die Öffentlichkeit Stellung zum Entwurf nehmen. Für den Regionalverband ergeben sich aus diesem Verfahren keine finanziellen Auswirkungen.
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Hauptdokument|20220126145005-3|20220126145004-0|20220126145005-1|20220126145005-2
- 4.290. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) zur Änderung eines Bereichs für gewerbliche Nutzungen (GIB) mit der Angabe 'Güterumschlagshafen' in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) sowie die Änderung eines Schienenweges für den überregionalen Verkehr in der Stadt Duisburg - Feststellungsbeschluss -Zur Vorlage · 14/0480 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der Feststellung der 90. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf. Gegenstand der Vorlage ist die Umwidmung eines Bereichs für gewerbliche Nutzungen, der bisher als Güterumschlagshafen ausgewiesen war, in einen Allgemeinen Siedlungsbereich. Zudem sieht die Änderung Anpassungen an einem Schienenweg für den überregionalen Verkehr in der Stadt Duisburg vor.
Ziel dieser regionalplanerischen Maßnahme ist die städtebauliche Umstrukturierung von Flächen im Duisburger Stadtteil Alt-Homberg. Konkret sollen brachliegende Gewerbeflächen, wie das Areal „Plange Mühle“ sowie die ehemalige Maschinenbaufabrik „Schmitz und Söhne“, sowie ungenutzte Bahnflächen parallel zum Rhein neu genutzt werden können. Der Antrag auf diese Änderung wurde von der Stadt Duisburg gestellt.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurden Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeit sowie von betroffenen öffentlichen Stellen geprüft. Eine Erörterung der Stellungnahmen ist aufgrund der geringen Auswirkungen der Planänderung nicht vorgesehen. Die Regionalplanungsbehörde wird die Änderung nach dem Beschluss der Verbandsversammlung der Landesplanungsbehörde anzeigen. Für den Haushalt ergeben sich aus dieser Maßnahme keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.
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Hauptdokument|20220127154559-0|20220203074215-0|20220203074219-0
- 4.3Änderungsverfahren 45 MH des Regionalen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr; Einvernehmensherstellung gemäß § 41 (3) LPlGZur Vorlage · 14/0488 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über das Änderungsverfahren 45 MH des Regionalen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr. Gegenstand der Beschlussvorlage 14/0488 ist die Herstellung des Einvernehmens gemäß § 41 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes NRW.
Die Regionaldirektorin hat in einer Stellungnahme vom 9. Februar 2022 mitgeteilt, dass das vorliegende Änderungsverfahren im Einklang mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr steht. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass sich die Verbandsversammlung der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde anschließt und das erforderliche Einvernehmen zu dem Verfahren erteilt. Die Zustimmung des Regionalverbandes ist für die Durchführung der Änderung durch die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gemäß den gesetzlichen Vorgaben notwendig.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind laut den vorliegenden Unterlagen keine zusätzlichen Mittel oder Nachveranschlagungen im Haushaltsplan erforderlich, sodass das Verfahren haushaltsneutral bleibt.
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Hauptdokument|20220210083123-0|20220210083125-0|20220210083127-0|20220210083129-0|20220210083133-0|20220210083135-0|20220210083139-0
- 5Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 6Fraktionsanträge
- 6.1Kein Ausbau der A3Zur Vorlage · 14/0499 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsantrag der Fraktionen Die Grünen und Die Linke sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) den achtspurigen Ausbau der Bundesautobahn 3 von der südlichen Verbandsgrenze bis zum Autobahnkreuz Oberhausen ablehnt. Zudem soll der Ausbau der Autobahnkreuze Kaiserberg und Oberhausen unterbunden werden.
Die Vorlage fordert die Verwaltung des RVR auf, bei der Landes- und Bundesregierung für einen Verzicht auf diese Ausbaumaßnahmen zu werben und eine entsprechende Anpassung des Bundesverkehrswegeplans zu erwirken. Zur Bewältigung von Kapazitätsproblemen sollen Konzepte zur großräumigen Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene unterstützt werden. Darüber hinaus wird eine stärkere Orientierung an der Erhaltung und Sanierung der bestehenden Infrastruktur bei Straßenprojekten beantragt.
Als Begründung führt der Antrag, eingereicht von Karsten Finke und Heike Kretschmer, an, dass zusätzliche Fahrspuren lediglich kurzfristige Symptombehandlungen darstellten und die Verkehrswende nicht förderten. Es wird auf begrenzte Finanzmittel sowie Planungskapazitäten im Ingenieurbereich verwiesen. Zudem werden ökologische Auswirkungen wie die Versiegelung von Flächen und geplante Baumfällungen im Sterkrader Wald angeführt.
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- 7Anfragen und Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 8Vorlagen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen
- 8.1Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen RVR Ruhr Grün zum 31.12.2020Zur Vorlage · 14/0458 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird über die Feststellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31. Dezember 2020 beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag weist eine Bilanzsumme von 30.371.440,93 Euro und ein Eigenkapital von 8.160.808,42 Euro aus.
Der Abschluss beinhaltet einen durch den Regionalverband Ruhr geleisteten Verlustausgleich in Höhe von 10.305.784,01 Euro für investive Maßnahmen und laufende Aufwendungen sowie einen Zuschuss in das eigene Vermögen der Einrichtung von 262.593,45 Euro. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 68.400,09 Euro. Es wird beantragt, diesen Fehlbetrag aus der Ausgleichsrücklage zu entnehmen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG hat für den Jahresabschluss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Vorlage sieht zudem die Entlastung des Betriebsausschusses vor. Die endgültige Feststellung des Abschlusses steht unter dem Vorbehalt etwaiger inhaltlicher Ergänzungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
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Hauptdokument|20220211081316-0|20220211081316-1|20220211081316-2|20220211081718-0|20220211081719-1|20220211094231-0
- 9Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 9.1Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr; hier: Aktualisierung und WeiterentwicklungZur Vorlage · 14/0482 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll das aktualisierte „Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr“ zur Kenntnis nehmen. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Verwaltung beauftragt, die Endfassung des Programms unter Berücksichtigung der in einer Synopse enthaltenen Bearbeitungsvorschläge fertigzustellen und zu veröffentlichen. Grundlage für die Aktualisierung war ein Beteiligungsverfahren im Zeitraum von August 2018 bis Juli 2019, bei dem Kommunen sowie Interessenverbände Stellungnahmen einreichten. Die eingegangenen Anregungen bezogen sich unter anderem auf die Themenbereiche Wirtschaft, Mobilität und Freiraum.
Darüber hinaus wird die Verwaltung angewiesen, nach der Fertigstellung der Endfassung Vorschläge für die inhaltliche Weiterentwicklung und die Verstetigung des Handlungsprogramms zu erarbeiten und der Verbandsversammlung vorzulegen. Ein weiterer Punkt der Vorlage ist die Überarbeitung der „Perspektiven zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr“ aus dem Jahr 2014. Die Ergebnisse dieser Überarbeitung sollen nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens zum Regionalplan Ruhr zur Beratung vorgelegt werden. Für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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- 10Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 10.1Umsetzungskonzept Regionales Radwegenetz in der Metropole Ruhr Hier: Entwurf Arbeitsbericht zur politischen BeratungZur Vorlage · 14/0473 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr befasst sich mit dem Entwurf eines Arbeitsberichtes zur Umsetzung des Regionalen Radwegenetzes in der Metropole Ruhr. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den Entwurf zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung anzuweisen, auf Basis der politischen Beratung einen Endbericht zu erstellen. Dieser soll den Entscheidungsträgern in der Region sowie dem Land Nordrhein-Westfalen und den beteiligten Kommunen zur Verfügung gestellt werden.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung und Finanzierung des Radwegenetzes auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene voranzutreiben und über die Ergebnisse kontinuierlich an die Verbandsversammlung zu berichten. Ein weiteres Ziel ist die Entwicklung eines Arbeitsprogramms für das Kompetenzzentrum Radwegebau Ruhr für die Haushaltsjahre 2023 und folgende sowie die Einführung eines regelmäßigen Monitoring-Verfahrens zur Fortschrittskontrolle des Radwegebaus.
Die zugrunde liegende Untersuchung nutzt eine Nutzwertanalyse, um die Priorisierung der Radverbindungen zu bestimmen. Dabei wurden Kriterien wie Verkehrssicherheit, Umweltaspekte und die schnelle Umsetzbarkeit berücksichtigt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Realisierungszeiträume für verschiedene Kategorien zwischen vier und zwanzig Jahren liegen können. Basierend auf den Analysen werden die Verbindungen in vordringliche, mittlere und weitere Umsetzungsprioritäten eingeteilt, um eine strukturierte Infrastrukturplanung zu ermöglichen.
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- 11Vorlagen aus dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz
- 11.1Radweg Brückensteg über die Volme in Hagen; Übernahme des erhöhten Eigenanteils der Stadt HagenZur Vorlage · 14/0476 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) prüft eine Erhöhung seines Eigenanteils am Bau des Radwegs Brückensteg über die Volme in Hagen. Das Projekt ist Teil des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogrammes NRW. Ursprünglich war vereinbart, dass der RVR einen Anteil von rund 508.000 Euro übernimmt.
Aufgrund von Verzögerungen im Bauablauf sowie gestiegenen Gesamtkosten für die Maßnahme, die nun auf etwa 3,2 Millionen Euro geschätzt werden, hat sich der Finanzierungsbedarf verändert. Die Verwaltung schlägt vor, den zu übernehmenden Eigenanteil auf insgesamt circa 832.000 Euro zu erhöhen. Dieser Betrag setzt sich aus 640.000 Euro aus dem Haushaltsplanentwurf 2022 und 192.000 Euro aus Vorjahren zusammen.
Über die Übernahme eventueller weiterer Kosten soll erst nach Abschluss der Maßnahme und der endgültigen Abrechnung mit der Bezirksregierung Arnsberg entschieden werden. Zudem wird empfohlen, dass die Stadt Hagen weitere Bemühungen zur Erhöhung des Landesförderanteils unternimmt.
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Hauptdokument|20220217155016-0|20220217155025-0|20220217155031-0|20220217155038-0
- 11.2Liegenschaftskonzept des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 14/0509 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll das neue Liegenschaftskonzept beschließen und die Verwaltung mit dessen Anwendung beauftragen. Die Grundlage für die Erstellung dieses Konzepts bildeten Ergänzungsanträge zum Haushalt 2019.
Der Entwurf wurde im Rahmen eines mehrjährigen Prozesses erarbeitet, der bereits 2019 durch interne Konsultationen mit verschiedenen Referaten sowie Beteiligten wie RVR Ruhr Grün und Tochtergesellschaften begann. Nach Beratungen in der Verbandskonferenz und Verzögerungen durch die Pandemie sowie anstehende Wahlen wurde das Konzept im Mai 2021 dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz vorgestellt. In diesem Zusammenhang wurden Fragen von Vertretern der Landwirtschaftskammer sowie der Fraktionen FDP, SPD, CDU und Die Linke thematisiert, die von der Verwaltung in anschließenden Fraktionssitzungen beantwortet wurden.
Das Konzept legt Handlungsfelder und Rahmenbedingungen für den An- und Verkauf von Grundstücken sowie Grundsätze für die Bewirtschaftung der RVR-eigenen Liegenschaften fest. Es dient dazu, die Entscheidungsfindung der Verwaltung bei liegenschaftlichen Transaktionen und der Bewirtschaftung zu lenken. Ergänzend dazu werden derzeit Leitlinien zur Verpachtung und Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen entwickelt. Die Umsetzung des Konzepts hat keine Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 11.2.1Änderungsantrag zum LiegenschaftskonzeptZur Vorlage · 14/0511 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Ruhrparlament hat mit der Drucksache 14/0511 einen Änderungsantrag zum Liegenschaftskonzept des Regionalverbands Ruhr (RVR) eingebracht. Der Antrag umfasst mehrere Anpassungen der Liegenschaftsstrategie. So soll das Handlungsfeld „Freizeit und Tourismus“ als eigener Punkt ergänzt werden. Im Bereich der Flächenbevorratung sollen künftig Projekte zum Strukturwandel sowie Maßnahmen für eine nachhaltige und sozial gerechte Wohnungspolitik, beispielsweise durch genossenschaftliches Bauen, im Fokus stehen.
Für die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen wird die Aufnahme einer Klausel zum vollständigen Verzicht auf Pestizide vorgeschlagen. Zudem soll der Anbau von Mais für Biogasanlagen bei der Verpachtung ausgeschlossen werden. Bei der thermischen Nutzung von Holz wird ein hoher Wirkungsgrad gefordert, wobei Anlagen mit Kraftwärmekopplung bevorzugt werden sollen. Der Antrag sieht zudem den Verzicht auf die Bereitstellung von Kurzumtriebsflächen für Energiepflanzen vor.
Hinsichtlich der Vermietung von Flächen für den Mobilfunkausbau fordert die Fraktion die Einhaltung verschärfter Regelungen zum Strahlenschutz. Ziel ist es, die elektrische Feldstärke in der Umgebung sensibler Einrichtungen wie Schulen oder Kindertagesstätten im Rahmen der privatrechtlichen Vertragsgestaltung deutlich zu reduzieren.
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- 11.2.2Änderungsantrag der Koalition: Liegenschaftskonzept des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 14/0518 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Drucksache Nr. 14/0518 liegt ein Änderungsantrag der Koalition zum Liegenschaftskonzept des Regionalverbandes Ruhr vor. Mit diesem Beschlussvorschlag wird die Verbandsversammlung ersucht, das Liegenschaftskonzept unter Berücksichtigung der beigefügten Änderungen zu verabschieden und die Verwaltung mit dessen Anwendung zu beauftragen.
Der parlamentarische Prozess sieht für die Vorberatung des Antrags eine Sitzung im Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz am 4. März 202<0xC2>2 sowie eine Beratung im Verbandsausschuss am 21. März 2022 vor. Die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung ist für den 1. April 2022 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird dokumentiert, dass die Vorlage haushaltsneutral ist und keine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln oder eine Nachveranschlagung erfordert. Zudem werden keine Auswirkungen auf die Bilanz durch Veräußerungsgewinne oder -verluste erwartet. Der Antrag wurde im Rahmen der parlamentarischen Arbeit unter Beteiligung der Fraktionsleitung der SPD, vertreten durch Martina Schmück-Glock, und der CDU, vertreten durch Roland Mitschke, sowie des Fraktionsgeschäftsführers Michael Gustrau bearbeitet.
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- 11.3Verkauf des ehemaligen Bahnbetriebswerkes Bismarck in GelsenkirchenZur Vorlage · 14/0515 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss hat der vorgeschlagenen Vorgehensweise zum Verkauf des ehemaligen Bahnbetriebswerks Bismarck in Gelsenkirchen zugestimmt. Die Verwaltung erhält damit den Auftrag, ein geeignetes Ausschreibungsverfahren durchzuführen und die Liegenschaft auf Basis der Ergebnisse zu veräußern. Das Areal umfasst etwa 9,7 Hektar und beinhaltet denkmalgeschützte Gebäude sowie Gleisanlagen.
Der Regionalverband Ruhr (RVR) ist Eigentümer des Geländes, das ursprünglich für touristische Zwecke im Rahmen der Emscher-Park-Eisenbahn erworcht wurde. Da die geplanten Nutzungskonzepte bisher nicht realisiert werden konnten und ein erheblicher Instandsetzungsbedarf besteht, strebt der Verband einen Verkauf an einen neuen Investor an. Ziel ist das Flächenrecycling sowie die Förderung des Wirtschaftsstandortes Gelsenkirchen durch eine gewerbliche Entwicklung.
Das Ausschreibungsverfahren wird nicht ausschließlich auf dem höchsten Kaufpreis basieren. Die Interessenten müssen neben einem Gebot auch ein eisenbahnaffines Nutzungskonzept, Vorschläge zum Umgang mit den Baudenkmälern sowie zur Sicherung historischer Nutzungen vorlegen. Ein zeitnaher Baubeginn ist als Kriterium vorgesehen, um die Standsicherheit der Gebäude zu gewährleisten. Die öffentliche Bekanntmachung des Verfahrens soll kurzfristig nach dem Beschluss, idealerweise Ende März 2022, erfolgen.
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- –Änderungsantrag zur Beschlussvorlage der Verwaltung: Verkauf des ehemaligen Bahnbetriebswerkes in GelsenkirchenZur Vorlage · 14/0538 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Drucksache 14/0538 hat die Fraktion DIE LINKE einen Änderungsantrag zum Verkauf des ehemaligen Bahnbetriebswerkes Bismarck in Gelsenkirchen eingebracht. Der Antrag bezieht sich auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung und fordert eine Anpassung des geplanten Verkaufsverfahrens.
Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung ein geeignetes Ausschreibungsverfahren durchführt, welches qualitative Kriterien berücksichtigt. Dazu gehören insbesondere der Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude sowie Anforderungen an die künftige Nutzung des Geländes. Die entsprechenden Kriterien sollen der Verbandsversammlung vorliegen.
Über den Verkauf soll erst entschieden werden, sobald die Ergebnisse der Ausschreibung vorliegen und die dafür vorgesehenen politischen Gremien die Vorlage prüfen können. Für das Verfahren sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich. Der Antrag wurde von Heike Kretschmer sowie dem Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Freye eingereicht.
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- 12Vorlagen aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt
- 13Vorlagen aus dem Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation
- 13.1Strategie und Ziele der RVR-FamilieZur Vorlage · 14/0421 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll über das Strategiepapier „Strategie und Ziele der RVR-Familie“ entscheiden. Mit der Beschlussvorlage 14/0421 wird vorgeschlagen, dem Papier zuzustimmen und die Verwaltung sowie die Beteiligungsgesellschaften mit der Umsetzung der darin festgelegten Zielsetzungen zu beauftragen.
Das Dokument dient als Rahmen für das regionale Handeln in der Metropole Ruhr und legt eine Dekadenstrategie bis zum Jahr 2030 fest. Die Neufassung ist Teil eines seit 2012 bestehenden Diskussionsprozesses über die Strategiefelder des Verbandes. An der Erstellung der aktuellen Fassung waren neben der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel auch die Tochtergesellschaften AGR, BMR, RTG und FMR beteiligt.
Die Strategie umfasst neun Strategiefelder, die mit konkreten Projekten und Maßnahmen unterlegt sind. Diese Systematik wurde bereits im Entwurf des aktuellen Haushaltsplanes berücksichtigt. Aus finanzieller Sicht ist für die Umsetzung der Vorlage keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel erforderlich, da die Auswirkungen auf den Haushalt als neutral beschrieben werden.
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Beratungsfolge
- 17.02.2022 · ABGESAGT - 5. Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Bildung und Innovation
- 13.1.1Änderungsantrag Strategie und Ziele der RVR-FamilieZur Vorlage · 14/0530 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen im Ruhrparlament hat einen Änderungsantrag zur Vorlage 14/0530 eingebracht, der eine Änderung des Titels eines bestehenden Dokuments zum Regionalverband Ruhr (RVR) vorsieht. Konkret wird vorgeschlagen, die Überschrift „Strategie und Ziele der RVR-Familie“ in „Handlungsfelder der RVR-Familie“ zu ändern.
In der Begründung führt die Fraktion aus, dass die Vorlage 14/0421 zwar eine Bestandsaufnahme der aktuellen Aufgaben des Regionalverbandes darstelle und die Handlungsfelder deutlich beschreibe, jedoch die konkreten Ziele für die zukünftige Entwicklung sowie die entsprechende Strategie zu deren Erreichung fehle. Durch die vorgeschlagene Änderung soll die inhaltliche Ausrichtung des Dokuments präzisiert werden.
Der Antrag hat laut den vorliegenden Unterlagen keine finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes. Die Vorlage wurde von Karsten Finke bearbeitet und von Dr. Birgit Beisheim sowie Patrick Voss für die Fraktion Die Grünen unterzeichnet.
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- 14Vorlagen aus dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
- 15Vorlagen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss
- 16Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 16.1Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/0528 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über eine Beschlussvorlage zur Änderung des Gesellschaftsverlagtes der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung von § 3 Abs. 1 und 3, welcher den Unternehmensgegenstand regelt.
Durch die vorgeschlagene Änderung sollen Tätigkeiten im Bereich des Klimaschutzes sowie die Nutzung erneuerbarer Energien direkt im Gesellschaftsvertrag verankert werden. Ziel ist es, das unternehmerische Handeln der AGR stärker an den strategischen Handlungsfeldern des Regionalverbandes zu Energieeffizienz und Kreislaufwirtschaft auszurichten. Damit sollen auch die Aufgaben gemäß der Verbandsordnung des Regionalverbandes Ruhr berücksichtigt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die in der Synopse aufgeführten Änderungen zu verabschieden und den Vertreter in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, alle hierfür notwendigen Beschlüsse zu fassen und Erklärungen abzugeben. Die Wirksamkeit des Beschlusses steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigenbestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Da die Änderung als wesentlich eingestuft wird, ist dieses Anzeigeverfahren erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden nicht verzeichnet; die Vorlage beschreibt die Maßnahme als haushaltsneutral.
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- 16.2Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.10.2021 - 31.12.2021 für das Haushaltsjahr 2021 genehmigten HaushaltsüberschreitungenZur Vorlage · 14/0529 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Drucksache Nr. 14/0529 behandelt die Bekanntgabe der genehmigten Haushaltsüberschreitungen für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2021. Gemäß der Gemeindeordnung NRW sind überplanmäßige sowie außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet ist.
Der Bericht legt dar, dass die Entscheidungsgewalt bei Haushaltsüberschreitungen von der Höhe des RVR-Eigenanteils abhängt. Während der Kämmerer über Beträge unter 100.000 Euro entscheidet, liegt die Zuständigkeit für Überschreitungen ab dieser Grenze beim Verbandsausschuss. Die Verbandsversammlung wird hiermit über die im genannten Zeitraum genehmigten Überschreitungen in Kenntnis gesetzt.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen der vorliegenden Vorlage wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung notwendig ist. Die entsprechenden Vorgänge werden als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung eingestuft. Zudem ergeben sich aus den Vorgängen keine Auswirkungen auf die Bilanz durch Veräußerungsgewinne oder -verluste.
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- 16.3Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 KomHVO NRWZur Vorlage · 14/0534 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr legt Bericht über die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2021 in das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 22 der Kommunaldarlehensverordnung (KomHVO) NRW vor. Die übertragenen Ermächtigungen umfassen ein Volumen von rund 2,2 Millionen Euro für die laufende Verwaltungstätigkeit sowie etwa 5,7 Millionen Euro für Investitionstätigkeiten.
Die Neuregelung der Übertragungsprinzipien erfolgte nach Empfehlungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBG) NRW sowie der Kommunalprüfungsanstalt (gpaNRW). Ziel war eine zeitnähere Realisation von Aufwendungen und Auszahlungen sowie eine restriktivere Gestaltung der Ermächtigungsübertragungen. Durch die Neufassung der Grundsätze, der die Verbandsversammlung bereits zugestimmt hatte, konnten die Übertragungen im Vergleich zum Vorjahr um 5,4 Millionen Euro bzw. um 41 Prozent reduziert werden. Die Berichtsvorlage dient der Kenntnisnahme der Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan. Eine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln über den Haushaltsplan hinaus ist nicht erforderlich.
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- 17Fraktionsanträge
- 17.1Unterzeichnung der Charta der Vielfalt durch den RVR und jährliche Teilnahme am Diversity-TagZur Vorlage · 14/0520 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 14/0520 wird beantragt, dass der Regionalverband Ruhr die Charta der Vielfalt unterzeichnet und ab dem Jahr 2022 regelmäßig am jährlichen Diversity-Tag teilnimmt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Unterzeichnung der Urkunde für das Jahr 2022 möglichst öffentlichkeitswirksam am 31. Mai 2022 durchzuführen.
Die Begründung des Antrags verweist auf die Koalitionsvereinbarung zwischen den Fraktionen SPD und CDU, wonach dem Bereich Vielfalt in der aktuellen Wahlperiode ein besonderer politischer Stellenwert eingeräumt werden soll. Dies spiegelt sich auch in der Umbenennung des Ausschusses für Kultur, Sport und Vielfalt wider. Die Charta der Vielfalt verfolgt das Ziel, ein Arbeitsumfeld ohne Vorurteile zu schaffen, in dem Wertschätzung, Fairness und Teilhabe unabhängig von Herkunft, Religion, Weltanschauung, geschlechtlicher Identität oder körperlicher Verfassung im Vordergrund stehen.
Der Antrag weist darauf hin, dass bereits zahlreiche Unternehmen und Kommunen der Metropole Ruhr die Charta unterzeichnet haben. Für den Regionalverband Ruhr sind durch die Umsetzung dieser Maßnahme keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt zu erwarten.
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- 17.2Unterstützung ökologischer Land- und Forstwirtschaft auf den verbandseigenen FlächenZur Vorlage · 14/0521 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsantrag 14/0521 sieht eine Anpassung der Pachtverträge für landwirtschaftliche Flächen des Regionalverbands Ruhr (RVR) vor. Ziel ist die Erarbeitung eines Konzepts zur Neufassung bestehender und zukünftiger Verträge, um den Umwelt- und Gesundheitsschutz zu verstärken. Dieses Konzept soll neben einem Maßnahmenplan auch einen Zeitplan enthalten und konkrete Vorgaben beinhalten. Dazu gehören das Verbot von gentechnisch veränderten Organismen sowie ein grundsätzliches Verbot sämtlicher Insektizide. Zudem wird der Verzicht auf Glyphosat auf RVR-eigenen Ackerflächen, Verkehrsflächen und Wegen gefordert, ergänzt durch Regelungen zur Reduzierung anderer Herbizide. Die Nutzung von EU-Fördergeldern für ökologische Maßnahmen wie Blühstreifen soll unter Einhaltung fiskalischer Grundsätze berücksichtigt werden.
Zusätzlich wird die Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts beantragt, das auf dem Klimaschutzprogramm 2030 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) basiert. Dabei sollen die Tätigkeitsbereiche des RVR in der Land- und Forstwirtschaft berücksichtigt werden. Die Begründung verweist auf die Vorbildfunktion des Verbandes beim Umgang mit umweltrelevanten Substanzen. Laut dem Antrag sind für die Umsetzung keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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- –Ergänzung des Fraktionsantrages 'Unterstützung ökologischer Land- und Forstwirtschaft auf den verbandseigenen Flächen'Zur Vorlage · 14/0539 · Fraktionsantrag
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Mit dem Fraktionsantrag der Fraktion DIE LINKE soll eine bestehende Vorlage zur Unterstützung ökologischer Land- und Forstwirtschaft ergänzt werden. Der Antrag mit der Nummer 14/0539 sieht vor, die in einem vorherigen Punkt festgelegten Ziele auf weitere Flächen des Regionalverbands Ruhr (RVR) auszuweiten. Während sich die bisherigen Maßnahmen primär auf verbandseigene Flächen bezogen, soll durch die vorgeschlagene Ergänzung die Anwendung dieser ökologischen Zielsetzungen auch auf andere Flächen des Verbandes ermöglicht werden.
Die Vorlage wurde von Heike Kretschmer und dem Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Freye eingebracht. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Drucksache festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung zusätzlicher Mittel notwendig ist, wodurch die Maßnahme haushaltsneutral bleibt. Der Antrag war zur Vorberatung im Verbandsausschuss am 21. März 2022 vorgesehen, mit einer geplanten Entscheidung in der Verbandsversammlung am 1. April 2022.
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- 17.3Öffentliche Kommunikation des Regionalverbandes Ruhr - Thema VielfaltZur Vorlage · 14/0523 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 14/0523 wird beantragt, die öffentliche Kommunikation des Regionalverbandes Ruhr zum Thema Vielfalt zu verstärken. Die Verwaltung soll dazu angehalten werden, das Engagement und die Aktivitäten des Verbandes im Bereich Vielfalt auf der Startseite der Homepage in grafisch ansprechender Form hervorzuheben. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Sicherstellung der Barrierefreiheit digitaler Angebote für Menschen mit Hör- oder Sehbeeinträchtigungen sowie die Fortführung der Nutzung von Leichter Sprache in Internetpräsenzen und Informationsbroschüren.
Darüber hinaus sieht der Antrag vor, dass bei allen öffentlichkeitswirksamen Instrumenten, wie etwa Symbolfotos in Broschüren oder sozialen Netzwerken, verstärkt auf eine Darstellung der gesellschaftlichen Vielfalt geachtet wird. Ziel ist es, die unterschiedliche Zusammensetzung der Bevölkerung in der Metropole Ruhr – bestehend aus über fünf Millionen Menschen verschiedener Herkunft, Identität und Fähigkeiten – sichtbar zu machen. Die Begründung des Antrags verweist auf die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt sowie die Erstellung eines entsprechenden Handlungskonzeptes. Der Antrag ist haushaltsneutral gestaltet, da keine zusätzlichen finanziellen Mittel erforderlich sind.
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- 18Anfragen und Mitteilungen
- 18.1Weiterentwicklung Regionales Radwegenetz: Radhauptverbindung Oberhausen-Bottrop-Kirchellen-Dorsten (Alleenradweg) - Antwort der VerwaltungZur Vorlage · 14/0475-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat zur Weiterentwicklung des regionalen Radwegenetzes, insbesondere der Verbindung Oberhausen-Bottrop-Kirchellen-Dorsten, Stellung bezogen. Anfragen von Mitwirkenden der Initiative Aufbruch Fahrrad wurden mit dem Hinweis beantwortet, dass die zuständige Fachplanung für den Bereich Bottrop bei der jeweiligen Stadtverwaltung liegt. Die geplante Streckenführung sieht im Bereich Kirchhellen bis Dorsten die Nutzung des Straßennetzes sowie im nördlichen Abschnitt eine ehemalige Bahntrasse vor.
Für den Abschnitt zwischen Oberhausen und Gladbeck besteht seitens der Deutschen Bahn AG eine grundsätzliche Veräußerungsbereitschaft von Grundstücken. Der durchgehende Trassenverlauf bis Dorsten ist jedoch durch Kreuzungsbereiche mit der A 31 sowie durch Ortslagen unterbrochen. Zudem wird im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zur Radschnellverbindung zwischen Mülheim, Oberhausen und Bottrop untersucht, ob Teile der Flachglasstrecke genutzt werden können.
Hinsichtlich der technischen Qualitätsstandards, der Kosten und der Fördermittelakquise aus Bundesprogrammen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch keine belastbaren Aussagen möglich. Eine detaillierte Bewertung der Umsetzung sowie eine Kostenschätzung erfordern weiterführende Machbarkeitsstudien und die Einsicht in Planunterlagen der Deutschen Bahn. Die Verwaltung plant die Beantragung von Fördermitteln erst nach einer abschließenden Prüfung der Durchplanungsfähigkeit und der personellen Kapazitäten.
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- 18.2Antwort auf die Anfrage der Fraktion Die Linke Versorgungszeitraum für die Abgrabungsbereiche für Rohstoffe im Entwurf des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 14/0504-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort auf die Anfrage der Fraktion Die Linke erläutert die Regionalplanungsbehörde die Festlegungen zum Versorgungszeitraum und zur Flächenermittlung im Entwurf des Regionalplans Ruhr. Für Kies und Kiessand ist ein Versorgungszeitraum von 27 Jahren gesichert, wobei auch Reserven aus genehmigten Abgrabungen außerhalb der zeichnerisch festgelegten Bereiche einbezogen werden. Ein kleiner zeitlicher Puffer soll dabei mögliche Schwankungen, etwa durch das Auslaufen von Genehmigungen, abfangen.
Die Ermittlung von Potentialflächen basiert auf den Rohstoffmächtigkeiten der Landesrohstoffkarte. Für Erweiterungen ist eine Mindestmächtigkeit von 10 Metern erforderlich, während für Neuansätze mindestens 15 Meter vorgegeben sind. Die Reduzierung der Mindestmächtigkeit bei Neuansätzen von zuvor 20 Metern dient dazu, die Vorgaben des Landesentwicklungsplans NRW zu erfüllen und eine ausreichende Auswahl an Flächen zu gewährleisten. Ziel ist eine flächensparende Gewinnung durch die Nutzung hoher Rohstoffkonzentrationen.
Darüber hinaus wird das Potenzial für Nachauskiesungen zur Reduzierung des Flächenverbrauchs betrachtet. Ein Gutachten zu den Möglichkeiten im Kreis Wesel wird für das Frühjahr 2022 erwartet. Der Entwurf sieht zudem vor, dass Vorhaben zur Restgewinnung in bestehenden Abgrabungsgewässern nicht von der außergebietlichen Ausschlusswirkung der Abgrabungsbereiche erfasst werden.
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- 18.3Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nachnutzungskonzepte als Ziele der RaumordnungZur Vorlage · 14/0513-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Nachnutzungskonzepte als Ziele der Raumordnung geantwortet. In der Antwort wird erläutert, dass die verbindliche Festlegung von Zielen der Raumordnung auf den gesetzlichen Vorgaben des Raumordnungsgesetzes (ROG) und des Landesplanungsgesetzes (LPlG NRW) basiert. Dabei ist das sogenannte Gegenstromprinzip zu beachten, welches die Berücksichtigung kommunaler Entwicklungsvorstellungen in der Regionalplanung vorsieht.
Hinsichtlich der Kiesindustrie wird klargestellt, dass durch die nachträgliche Änderung des Regionalplans Ruhr keine Regelungslücken zu erwarten sind. Der aktuelle Plan enthält bereits zeichnerische Festlegungen für raumverträgliche Folgenutzungen, die durch textliche Vorgaben ergänzt werden. Zudem ermöglichen Folgenutzungskonzepte die Berücksichtigung einzelfallbezogener kommunaler Erfordernisse.
Die Verwaltung prüft derzeit die Umsetzung eines politischen Auftrags aus einer vorangegangenen Vorlage. Ziel ist es, Handreichungen für Kommunen zu entwickeln und Prüfkriterien für Nachnutzungskonzepte zu erarbeiten. Dabei soll sichergestellt werden, dass die regionalplanerischen Festlegungen zwar verbindlich sind, aber den nachfolgenden Planungsebenen, wie der Bauleitplanung, ausreichende Gestaltungsspielräume lassen. Die Entscheidung über die Aufstellung oder Änderung eines Regionalplans liegt letztlich bei der Verbandversammlung des Regionalverbands Ruhr.
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- 18.4Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Zukunftsfähigkeit der AbfallwirtschaftZur Vorlage · 14/0514-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Die Antwort auf die Fraktionsanfrage der Bündnis 90/Die Grünen zur Zukunftsfähigkeit der Abfallwirtschaft erläutert die Planungsebene und Kapazitäten für Deponien der Klassen III und IV im Regionalplan Ruhr. Die Sicherung von Standorten für raumbedeutsame Deponien über 10 Hektar erfolgt ohne zeichnerische Unterscheidung nach Deponieklassen; eine entsprechende Zuordnung findet erst im Rahmen der Genehmigungsverfahren durch die zuständigen Bezirksregierungen statt.
Hinsichtlich des Bedarfs an Standorten für die Deponieklasse III werden im Regionalplan Ruhr keine zusätzlichen Flächen über die bestehenden Deponien hinaus ausgewiesen. Die Verwaltung stützt sich hierbei auf Fachbeiträge des LANUV sowie den Abfallwirtschaftsplan NRW, wonach die Entsorgung gefährlicher Abfälle bis zum Jahr 2030 grundsätzlich gesichert ist. Aufgrund der hohen technischen Anforderungen und geringer Mengen werden für diese Abfallklasse bundesweite Lösungen als sinnvoll erachtet. Für die Deponieklasse IV existieren in Nordrhein-Westfalen derzeit keine Anlagen, da hierfür Kapazitäten in anderen Bundesländern oder im Ausland genutzt werden.
Im Verbandsgebiet des RVR befinden sich aktuell drei Deponien der Klasse III sowie zwei weitere mit entsprechenden Abschnitten in der Ablagerungsphase. Die im Regionalplan Ruhr festgelegten Standorte stehen allen Abfallwirtschaftsunternehmen zur Verfügung. Sollten sich die Rahmenbedingungen ändern und ein erhöhter Bedarf entstehen, kann eine planerische Standsicherung durch ein Regionalplanänderungsverfahren erfolgen.
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- 18.5Regionaler Kooperationsstandort - ehemaliges STEAG GmbH Kraftwerk VoerdeZur Vorlage · 14/0535 · Fraktionsanfrage
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Die CDU-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr eine Fraktionsanfrage zum regionalen Kooperationsstandort auf dem Gelände des ehemaligen STEAG-Kraftwerks in Voerde gestellt. Das betroffene Areal im Ortsteil Möllen umfasst etwa 63 Hektar.
Hintergrund der Anfrage ist die Information, dass die Stadtverwaltung Voerde beabsichtigt, den Flächenanteil des Kooperationsstandortes im rechtskräftigen Sachlichen Teilplan um circa 20 Hektar zu verkleinern. Ziel dieser Maßnahme sei es, künftig auch eine Wohnbebauung auf dem Gelände zu ermöglichen.
Im Rahmen der Anfrage bittet die Fraktion unter der Leitung von Roland Mitschke die RVR-Verwaltung um Auskunft zu verschiedenen Planungsschwerpunkten. Konkret werden Fragen zur aktuellen Planung gewerblicher und industrieller Nutzungen sowie zum damit verbundenen Flächenbedarf gestellt. Zudem wird nach den resultierenden Abstandserfordernissen für andere Nutzungen gefragt. Des Weiteren bittet die Fraktion um Informationen zum aktuellen Stand der kommunalen Bauleitplanung. Die Beantwortung der Fragen ist bis zur Verbandsversammlung am 1. April 2022 vorgesehen.
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- –Darstellung des Grund- und Immobilienvermögens des RVRZur Vorlage · 14/0540 · Fraktionsanfrage
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Die CDU-Fraktion der Verbandsversammlung hat im Regionalverband Ruhr eine Fraktionsanfrage zur Darstellung des Grund- und Immobilienvermögens des Verbandes eingereicht. Die Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund der Beschlussfassung zur Novellierung des RVR-Liegenschaftskonzepts sowie der Vorlage zum Verkauf des Bahnbetriebswerks Bismarck in Gelsenkirchen.
Mit der Anfrage, die von dem Fraktionsgeschäftsführer Jonas Löckenhoff und dem Fraktionsvorsitzenden Roland Mitschke unterbreitet wurde, werden konkrete Informationen zur Zusammensetzung des Immobilienvermögens angefordert. Die Fraktion bittet um eine detaillierte Darstellung der unterschiedlichen Flächenanteile sowie eine Differenzierung zwischen bebauten und unbebauten Flächen. Darüber hinaus wird die RVR-Verwaltung um eine Einschätzung zum Zustand der einzelnen im Eigentum befindlichen Immobilien gebeten. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Identifizierung von bebauten Grundstücken, die derzeit nahezu brachliegen. Die Beantwortung dieser Fragen wird durch die Fraktion bis zur Herbstsitzungsrunde angestrebt.
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- –RVR-seitige Übernahme von kommunalen Eigenanteilen für Bau- und SanierungsprojekteZur Vorlage · 14/0541 · Fraktionsanfrage
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Die CDU-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr (RVR) eine Fraktionsanfrage zur Übernahme von kommunalen Eigenanteilen für Bau- und Sanierungsprojekte eingereicht. Hintergrund der Anfrage ist die Beobachtung, dass der RVR in jüngerer Vergangenheit regelmäßig Beschlüsse gefasst hat, um die Eigenanteile der Mitgliedskommunen zu übernehmen. Die Verwaltung begründet diese Entscheidungen damit, dass entsprechende Zusagen bereits im Vorfeld für spezifische Projekte erfolgt seien, was die Beschlussfassung nahezu verpflichtend mache.
Im Rahmen der Anfrage bittet die Fraktion um eine detaillierte Auflistung aller noch in der Planung befindlichen Vorhaben, bei denen die RVR-Verwaltung die Übernahme von Eigenanteilen bereits in Aussicht gestellt oder zugesagt hat, einschließlich der jeweiligen Beträge. Zudem möchte die Fraktion die Bewertung der Verwaltung zur Notwendigkeit einholen, solche Zusagen vorab durch die zuständigen politischen Gremien beschließen zu lassen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Einschätzung der potenziellen Sogwirkung solcher Zusagen und der Frage, inwiefern dadurch zukünftige Erwartungshaltungen bei anderen Mitgliedskommunen geweckt werden könnten. Abschließend wird nach den Gründen gefragt, warum die Verwaltung die Übernahme von kommunalen Eigenanteilen überhaupt in Aussicht stellt oder zusagt.
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- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 19Vorlagen aus dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienznicht öffentlich
- 20Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 20.1Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen GmbH Abberufung des Geschäftsführers Ralf Sänger zum 30.04.2022 sowie Bestellung von Herrn Oliver Wendenkampf zum 01.05.2022 zum Geschäftsführernicht öffentlich
- 21Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich
- –Tischvorlagen