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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Genehmigung der Niederschrift
- 1.2Um- und Nachbesetzung in Gremien und Aufsichtsräten
- 2Haushalt 2023
- 2.1Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften für das Haushaltsjahr 2023Zur Vorlage · 14/0839 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll über den Hebesatz der Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2023 entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Hebesatz auf 0,68 % festzulegen, womit der Wert des Vorjahres beibehalten wird. Damit sollen die Einwendungen der Mitgliedskörperschaften zurückgewiesen werden.
Die Reaktionen der beteiligten Kommunen fallen unterschiedlich aus. Während die Städte Essen und Mülheim an der Ruhr den Hebesatz auf dem bisherigen Niveau begrüßen oder keine Bedenken äußern, fordern andere Mitglieder eine Senkung oder Überprüfung. Die Städte Bochum, Dortmund, Duisburg, Hagen und Herne sowie die Stadt Hamm streben eine Reduzierung oder zumindest eine Einfrierung des Satzes an. Insbesondere die Stadt Hamm fordert einen Rückgang auf 0,635 %. Auch der Kreis Unna, der Ennepe-Ruhr-Kreis und die Stadt Gelsenkirchen verlangen eine konstante Umlagebelastung.
Als Gründe für den Widerstand werden die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg sowie steigende Energiepreise angeführt. Zudem wird auf Kostensteigerungen bei der IGA 2027 und höhere Umlagen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe verwiesen. Der Kreis Recklinghausen regt an, die vorhandene Ausgleichsrücklage zur Vermeidung zusätzlicher Belastungen einzusetzen. Fast alle Mitgliedskörperschaften fordern zudem eine kritische Prüfung der geplanten Personal sowie Projektaufwendungen im Haushaltsplan 2023 des RVR.
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- 2.2Verabschiedung des Haushaltsplans 2023Zur Vorlage · 14/0733-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0733-1 sieht die Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 sowie die Änderung des Stellenplans vor. Der Entwurf wurde nach einer öffentlichen Auslegungsfrist ohne Einwendungen vonseiten der Bürger vorgelegt. Die beigefügte Änderungsliste basiert auf veränderten Rahmenbedingungen in Projekten, Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie des Krieges und neuen Prognosen für die mittelfristige Finanzplanung.
Für das Haushaltsjahr 2023 sind wesentliche Anpassungen vorgesehen, darunter eine Reduzierung der Verbandsumlage um 267.000 Euro sowie Erträge aus einer Rückerstattung in Höhe von 3,1 Millionen Euro durch die IGA 2026 gGmbH. Zudem werden Zuschüsse für verschiedene Bereiche wie RVR Ruhr Grün, die RVR-Freizeitgesellschaften und die RTG angehoben. Im Investitionsplan wird eine Einzahlung von 5,1 Millionen Euro aus der Veräußerung des Bahnbetriebswerks Bismarck berücksichtigt.
Aufgrund der notwendigen Mittelbereitstellung zur Stützung der Beteiligungsgesellschaften entstehen in der Finanzplanung negative Liquiditätsbestände. Der Bedarf an Liquiditätskrediten beläuft sich bis zum Jahr 2026 auf etwa 15,5 Millionen Euro. Parallel dazu sieht die Vorlage eine Erweiterung des Stellenplans für die Einrichtung RVR Ruhr Grün vor, um zwei zusätzliche Stellen im Bereich des Rangerwesens zu schaffen.
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Hauptdokument|20221123065506-0|20221123065506-1|20221123065507-2
- 2.2.1Änderungsanträge zum Haushalsplan 2023Zur Vorlage · 14/0846 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen im Ruhrparlament“ hat mit der Drucksache Nummer 14/0846 einen Fraktionsantrag zur Änderung des Haushaltsplans für das Jahr 2023 vorgelegt. Der Antrag beinhaltet den Vorschlag, neun spezifische Änderungsanträge zu beschließen, deren Einzelheiten in einer Anlage zum Dokument dokumentiert sind.
Der parlamentarische Ablauf der Vorlage ist auf zwei Sitzungen verteilt. Im Verbandsausschuss ist eine vorberatende Behandlung für den 28. November 2022 vorgesehen. Die abschließende Entscheidung über die beantragten Änderungen soll in der Verbandsversammlung während der Sitzung am 9. Dezember 2022 erfolgen.
Die Bearbeitung der Vorlage erfolgte durch Karsten Finke. Als Antragsteller der Fraktion Die Grülen sind Dr. Brigit Beisheim und Patrick Voss aufgeführt. Der Inhalt des Antrags konzentriert sich auf die Anpassungen innerhalb der Haushaltsplanung für das Jahr 2023.
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- –Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 3Vorlagen der Bezirksregierungen
- 3.1Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten; Förderprogramm 2023Zur Vorlage · 14/0776 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0776 behandelt die Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten sowie das Förderprogramm für das Jahr 2023 im Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr. Die Vorlage wurde als gemeinsame Sitzungsvorlage der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster zur Beratung durch den Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung vorgelegt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Dringlichkeitsliste „Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten 2023“ sowie die Förderliste 2023 für Maßnahmen des Bodenschutzes zur Kenntnis nimmt. Mit dem Beschluss sollen zudem die in den Listen aufgeführten vorgesehenen Maßnahmen genehmigt werden. Die Unterlagen beinhalten eine Sachverhaltsdarstellung sowie die entsprechenden Listen zur Identifizierung von Sanierungsbedarfen und zur Förderung von Bodenreinigungsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Verbands.
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Hauptdokument|20221019135925-0|20221019140013-0|20221019140015-0
- 3.2Programm Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. EUR Gesamtkosten (Titel 777 12): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2023Zur Vorlage · 14/0777 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0777 befasst sich mit der Priorisierung von Maßnahmen im Programm zum Um- und Ausbau von Landesstraßen für das Jahr 2023. Das Programm umfasst Projekte, deren Gesamtkosten drei Millionen Euro pro Maßnahme nicht überschreiten. Die Vorlage wird gemeinschaftlich von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt.
Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Prioritätenliste gemäß den beigefügten Anlagen vor. Diese enthalten eine Liste der 30 wichtigsten Maßnahmen sowie weitere Projekte für das Jahr 2023. Zudem werden neue und im Vergleich zum Vorjahr veränderte Projekte dokumentiert.
Die Federführung liegt beim Verbandsausschuss. Die Vorlage durchläuft die Beratung in den Ausschüssen für Planung und Mobilität, bevor sie am 9. Dezember 2022 in der Verabschiedung der Verbandsversammlung zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Hauptdokument|20221019141245-0|20221019141253-2|20221019141252-0|20221019141253-1
- 3.3Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen (Titel 777 14) - Priorisierung für das Jahr 2023Zur Vorlage · 14/0778 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0778 befasst sich mit der Priorisierung von Maßnahmen im Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen für das Jahr 2023. Der Entwurf legt eine Rangfolge für die Umsetzung fest, wobei die Anlage 1 eine Liste der 30 wichtigsten Projekte enthält. Darüber hinaus werden in den weiteren Anlagen zusätzliche Maßnahmen für das Jahr 2023 sowie eine Übersicht über neue und gegenüber dem Vorjahr veränderte Projekte aufgeführt.
Die gemeinsame Sitzungsvorlage wird im Namen der Regierungspräsidenten von Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt. Der vorgeschlagene Beschluss sieht die Festlegung der Prioritätenliste gemäß den beigefügten Anlagen vor. Die Vorlage durchläuft verschiedene Beratungsstufen in den Gremien des Regionalverbands Ruhr, beginnend beim Planungsausschuss über den Ausschuss für Mobilität bis hin zum Verbandsausschuss. Die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung ist für den 9. Dezember 2022 vorgesehen. Die rechtliche Grundlage für die Vorlage bildet das Landesplanungsgesetz.
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Hauptdokument|20221019153241-0|20221019153245-1|20221019153245-2|20221019153245-0
- 4Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 4.1Änderungsverfahren 44 MH des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr Einvernehmensherstellung nach § 41 Abs. 3 LPlGZur Vorlage · 14/0755 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll im Rahmen der Beschlussvorlage 14/0755 ihr Einvernehmen zum Änderungsverfahren 44 MH des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr erklären. Das Verfahren betrifft die Änderung im Bereich Wissollstraße.
Nach den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen ist für solche Änderungen des RFNP durch die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr die Zustimmung des Regionalverbandes Ruhr erforderlich. Die Regionalplanungsbehörde hat in einer Stellungnahme vom 14. September 2022 mitgeteilt, dass das Änderungsverfahren im Einklang mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr steht.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, sich der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde anzuschließen und das Einvernehmen gemäß § 41 Abs. 3 LPlG NRW zu erteilen. Die Entscheidungsgrundlage umfasst unter anderem einen Umweltbericht sowie ein Artenschutzgutachten. Für den Haushalt des Regionalverbandes Ruhr ergeben sich aus diesem Verfahren keine finanziellen Auswirkungen.
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Hauptdokument|20221011090055-6|20221011090049-0|20221011090049-1|20221011090049-2|20221011090050-3|20221011090051-4|20221011090052-5
- 5Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 6Fraktionsanträge
- 7Anfragen und Mitteilungen
- 7.1Anfragen
- 7.1.1Wind-an-Land-GesetzZur Vorlage · 14/0838 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr eine Fraktionsanfrage mit der Nummer 14/0838 zum Thema Wind-an-Land-Gesetz eingereicht. Anlass der Anfrage sind die aktuellen Diskussionen um dieses Gesetz sowie eine Veranstaltung des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) vom 8. November 2022.
Im Zentrum der Anfrage steht die Frage nach den Auswirkungen der Aufhebung gesetzlicher Mindestabstände auf die Regionalplanung. Die Fraktion bittet um Informationen darüber, in welchem Umfang und auf welchen Flächen im Verbandsgebiet bereits Windenergieanlagen umgesetzt oder genehmigt wurden, wobei eine kommunalscharfe Auflistung angefordert wird. Zudem möchte die Fraktion die Einschätzung der RVR-Verwaltung dazu erfahren, inwieweit bestehende Konzentrationszonen und Windenergiestandorte auf die künftigen Flächenziele angerechnet werden können. Die Beantwortung der Fragen ist für die Sitzung des Verbandsausschusses am 28. November 2022 vorgesehen.
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- 7.1.1.1Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion Wind-an-Land-GesetzZur Vorlage · 14/0838-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Regionalplanungsbehörde hat auf die Anfrage der CDU-Fraktion zum Wind-an-Land-Gesetz reagiert und Informationen zum aktuellen Stand der Windenergie im Regionalverband Ruhr (RVR) vorgelegt. Laut den vorliegenden Daten zum Stand Dezember 2021 befinden sich 116 Windenergieanlagen in Betrieb, die innerhalb von Flächen für Windenergie in den Flächennutzungsplänen der Kommunen liegen. Weitere 140 Anlagen sind außerhalb dieser Flächen in Betrieb. Zudem sind 10 genehmigte Anlagen innerhalb von Konzentrationszonen und 23 Anlagen außerhalb dieser Zonen für den Betrieb vorgesehen, jedoch zum Berichtszeitpunkt noch nicht in Betrieb. Die Behörde merkte an, dass fast alle Kommunen im RVR-Gebiet – mit Ausnahme der Stadt Unna – überlagernde Darstellungen von Konzentrationszonen in ihren Flächennutzungsplänen aufweisen.
Hinsichtlich der Anrechnung bestehender Standorte und Konzentrationszonen auf die künftigen Flächenziele des Wind-an-Land-Gesetzes verweist die Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel auf laufende Abstimmungsprozesse mit den zuständigen Landesministerien und anderen Regionalplanungsbehörden. Aktuell seien noch ungeklärte Fragen offen, insbesondere wie Konzentrationszonen in Flächennutzungsplänen berücksichtigt werden, sofern sie nicht explizit als Sonderbauflächen oder Sondergebiete ausgewiesen sind. Zudem besteht die Unsicherheit, inwieweit ältere Konzentrationszonen aufgrund moderner Anforderungen an Anlagengrößen sowie bauplanungs- und immissionsschutzrechtlicher Maßstäbe für neue Windenergieanlagen weiterhin geeignet sind.
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- 7.1.2Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion Auswirkungen des Wind-an-Land-Gesetzes auf das RP-VerfahrenZur Vorlage · 14/0795-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Regionalplanungsbehörde hat in einer Antwort auf eine Fraktionsanfrage der AfD dargelegt, wie das Wind-an-Land-Gesetz das laufende Verfahren zum Regionalplan Ruhr beeinflusst. Ein Bedarf für eine vierte Beteiligungsphase im aktuellen Aufstellungsverfahren wird derzeit nicht gesehen. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Windenergie soll über Änderungen am Landesentwicklungsplan (LEP) erfolgen, deren Einleitung für Anfang 2023 vorgesehen ist.
Da der Feststellungsbeschluss zum Regionalplan Ruhr voraussichtlich vor dem Abschluss des LEP-Änderungsverfahrens erfolgt, plant die Verwaltung, das Thema Windenergie in einem nachgelagerten Verfahren zu bearbeiten. Unter einem solchen Verfahren versteht die Behörde eine Änderung des Regionalplans Ruhr nach dessen Inkrafttreten.
Eine Ausweisung von Flächen für Windenergie im Rahmen einer Teilfortschreibung des Regionalplans kann nicht ausgeschlossen werden. Die Grundlage hierfür bilden die Ergebnisse einer Potenzialstudie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie die daraus resultierenden Ziele im Landesentwicklungsplan. Sobald diese landesplanerischen Vorgaben rechtskräftig sind, müssen sie in der Planungsregion des Regionalverbands Ruhr verbindlich berücksichtigt werden.
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- 7.1.3Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion Fragen zum Abgrabungsmonitoring DS 14/0696Zur Vorlage · 14/0815-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort auf eine Fraktionsanfrage der AfD zur Vorlage 14/0815-1 erläutert die Regionaldirektorin Details zum Abgrabungsmonitoring von Lockergesteinen. Das Monitoring erfasst sowohl Rohstoffmengen in den Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) als auch in Genehmigungen außerhalb dieser Flächen. Eine spezifische Aufteilung der Mengen zwischen diesen beiden Kategorien wird durch das Monitoring jedoch nicht ausgewiesen.
Für die Rohstoffgruppe Ton/Schluff liegen derzeit keine Angaben zur Jahresförderung oder zum Versorgungszeitraum vor. Grund hierfür ist die Notwendigkeit, das Monitoring weiterzuentwickeln, um das abbaubare Volumen über den Abbaufortschritt zur Tiefe hin präzise ermitteln zu können. Hierzu wird eine Methode entwickelt, die sich an der für Festgesteine angewandten Verfahren orientiert.
Hinsichtlich der Neuausweisung von BSAB-Flächen im Rahmen des neuen Regionalplans Ruhr stellt die Antwort klar, dass nach dessen Rechtskraft die bestehenden Regionalpläne der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster sowie Teile des Regionalen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft der StädteRegion Ruhr abgelöst werden. Gemäß den Vorgaben des Landesentwicklungsplans NRW ist ein Versorgungszeitraum von mindestens 20 Jahren durch die Festlegung von BSAB zu sichern. Die im Monitoring ermittelten Restmengen sollen dabei anteilig in das Mengengerüst des neuen Regionalplans einfließen.
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- 7.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 8Vorlagen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen
- 8.1Bericht über die Beteiligungen des Regionalverbandes Ruhr für das Jahr 2021Zur Vorlage · 14/0821 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll den Bericht über die Beteiligungen des Verbandes für das Jahr 2021 beschließen. Obwohl der RVR aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur Erstellung eines Gesamtabschlusses nicht zur Erstellung eines Beteiligungsberichts verpflichtet ist, wird dieser zur Gewährleistung von Transparenz und Kontinuität freiwillig vorgelegt.
Der Bericht basiert auf den geprüften Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2021 und umfasst sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der Beteiligungen. Er bietet eine Übersicht über die Entwicklung einzelner Gesellschaften und führt, im Gegensatz zum Vorjahr, wieder die Vergütungen der Geschäftsführungen auf. Neben unmittelbaren Beteiligungen werden auch mittelbare Beteiligungen über die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH sowie die Business Metropole Ruhr GmbH detailliert dargestellt. Die Beteiligung an der EKOCity GmbH wird nicht berücksichtigt, da diese über den Zweckverband EKOCity erfolgt.
Der Bericht enthält zudem Informationen zur Gründung der Manifesta 16 Ruhr gGmbH, deren Vertragsunterzeichnung für Mitte November 2022 geplant ist, sowie zum Jahresabschluss von RVR Ruhr Grün. Die Veröffentlichung des Berichts auf der Homepage der Metropole Ruhr ist für Anfang 2023 vorgesehen. Für die Erstellung des Berichts sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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- 8.2Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH - Anteilserhöhung Ruhr:HUB GmbH zum 31.12.2021Zur Vorlage · 14/0817 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll die Erhöhung der Stammeinlage der Business Metropole Ruhr GmbH (BMR) an der Ruhr:HUB GmbH beschließen. Konkret wird vorgeschlagen, den Anteil von 1.197 Euro auf 6.804 Euro zu steigern. Die Finanzierung dieser Erhöhung erfolgt durch einen jährlichen Zuschuss der BMR in Höhe von bis zu 135.000 Euro, der aus dem allgemeinen Budget der BMR gedeckt wird. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Aufsichtsbehörde MHKBD.
Ziel der Maßnahme ist die Sicherstellung der Finanzierung der Ruhr:HUB GmbH nach Auslaufen der aktuellen Förderung im Oktober 2022, wobei eine Förderzusage des Landes über einen Zeitraum bis September 2025 vorliegt. Im Zuge der Erhöhung des Stammkapitals der Ruhr:HUB GmbH von 25.200 Euro auf 36.414 Euro werden auch die Anteile der weiteren Gesellschafter neu verteilt. Zudem erhöht sich die Anzahl der Mitglieder im Aufsichtsrat von zehn auf zwölf Personen, wodurch die BMR und die Duisburg Business & Innovation GmbH jeweils zwei Vertreter entsenden können. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes Ruhr sind laut Vorlage budgetneutral.
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- 8.3Angelegenheit der Umweltzentrum Westfalen GmbH - Investitionen und Finanzierung der zukünftigen Entwicklung der Gesell-schaft (Maschinenhalle und Besucherzentrum)Zur Vorlage · 14/0819 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Bereitstellung eines Finanzierungsbeitrags für die bauliche Weiterentwicklung der Umweltzentrum Westfalen GmbH. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Kostenbeteiligung des RVR auf maximal 1,5 Millionen Euro zu begrenzen. Diese Mittel sollen in das Gesamtkonzept der Bauphasen I bis V fließen, welches den Neubau eines Besucherzentrums sowie den Ersatz der abgebrannten Maschinenhalle umfasst.
Die Planung basiert auf einem Auftrag des Kreises Unna zur Modernisierung der Ökologiestation in Bergkamen. Während frühere Schätzungen eine hälftige Kostenübernahme durch den RVR an Gesamtkosten von etwa 3,0 Millionen Euro vorsahen, wird die Beteiligung im aktuellen Vorschlag auf den genannten Höchstbetrag gedeckelt. Der Kreistag des Kreises Unna hat bereits einen Baubeschluss für das Besucherzentrum mit einem Kostenrahmen von bis zu 3,9 Millionen Euro gefasst.
Das Vorhaben beinhaltet neben dem Neubau auch die Neugestaltung von Zuwegungen und Parkflächen sowie die Sanierung bestehender Gebäude. Nach der Fertigstellung sollen die neuen Räumlichkeiten zudem der Biologischen Station Unna-Dortmund und der Naturförderungsgesellschaft als Bürostandort dienen. Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushaltsplan für die kommenden Jahre bereits berücksichtigt.
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- 8.4Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Darlehensvertrag / Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter 2021Zur Vorlage · 14/0820 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wird um die Zustimmung zum Abschluss eines Darlehensverlag zwischen der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) und dem Regionalverband Ruhr gebeten. Der Vertrag über 1.545.095,34 Euro dient der Tilgung ausgewiesener Verbindlichkeiten gegenüber dem Regionalverband aus dem Jahresabschluss 2021 der Gesellschaft.
Im Geschäftsjahr 2021 leisteten die Gesellschafter der FMR Betriebskostenzuschüsse sowie Corona-Sonderhilfen in einer Gesamthöhe von rund 7,7 Millionen Euro. Aufgrund eines Freistellungsbeschlusses der EU-Kommission ergaben sich daraus Überzahlungen in Höhe von 2,6 Millionen Euro, die als Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern ausgewiesen wurden. Um eine sofortige Rückzahlung und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Liquidität der FMR zu vermeiden, wurde vereinbart, diese Beträge als Darlehen zur Verfügung zu stellen.
Die Eckdaten des Darlehensvertrages sehen eine Laufzeit vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2025 vor. Der Zinssatz beträgt 1,5 Prozent pro Jahr, wobei die Tilgung in 36 gleichmäßigen Raten ab dem 15. Januar 2023 erfolgen soll. Die Zulässigkeit der Vergabe wurde vorab mit dem zuständigen Ministerium abgestimmt.
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- 8.5Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitzentrum Xanten GmbH - Erhöhung des Gesellschafterzuschusses und Änderung der Gesellschafter-vereinbarung 2023Zur Vorlage · 14/0824 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) beabsichtigt, die jährlichen Zuschüsse für die Freizeitzentrum Xanten GmbH ab dem Jahr 2023 zu erhöhen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, der Gesellschaft einen zusätzlichen jährlichen Zuschuss in Höhe von 100.000 Euro aus investiven Haushaltsmitteln zu gewähren. Dieser Betrag stellt den Anteil des RVR an einem insgesamt um 200.000 Euro pro Jahr steigenden Finanzierungsbedarf dar.
Grund für die geplante Erhöhung ist eine bestehende Unterfinanzierung im investiven sowie konsumtiven Bereich der Gesellschaft. Als Ursachen werden Preissteigerungen bei Personal- und Sachkosten sowie die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie angeführt. Die bisherigen Zuschüsse waren über mehrere Jahre unverändert geblieben. Mit der Neufassung der Gesellschaftervereinbarung sollen die Regelungen zur Höhe und zu den Modalitäten der Zuschussleistungen angepasst werden. Aufgrund der volatilen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird vorgeschlagen, die Vereinbarung wieder auf unbestimmte Zeit zu schließen, wobei eine jährliche Überprüfung der Zuschusshöhe vorgesehen ist.
Die Umsetzung des Beschlusses steht unter dem Vorbehalt einer gleichlautenden Entscheidung in den Gremien der Mitgesellschafter Kreis Wesel und Stadt Xanten. Die finanziellen Auswirkungen sind im Rahmen der Haushaltsänderungen für das Jahr 2023 und die Folgejahre zu berücksichtigen.
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- 8.6Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Maximilianpark Hamm GmbH - Zuschuss- und FinanzierungsvertragZur Vorlage · 14/0825 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung soll dem Zuschuss- und Finanzierungsvertrag 2023 für die Maximilianpark Hamm GmbH zustimmen. Da der bisherige Vertrag zum 31. Dezember 2022 ausläuft, ist eine Neuregelung ab dem 1. Januar 2023 erforderlich. Die Vorlage begründet den Bedarf an angepassten Mitteln mit gestiegenen Personalaufwendungen durch Tarifsteigerungen und die Anpassung des Mindestlohns sowie wirtschaftlichen Einflüssen der Corona- und Ukraine-Krise.
Ein Plan zur Erhöhung der Eintrittspreise wurde von der Stadt Hamm abgelehnt, um die Familienfreundlichkeit des Parks zu wahren. Stattdessen wurde ein Kompromiss zwischen dem Regionalverband Ruhr (RVR) und der Stadt Hamm vereinbart: Die durch den Verzicht auf Preiserhöhungen entstehenden Einnahmeausfälle werden zu 70 Prozent von der Stadt Hamm und zu 30 Prozent vom RVR getragen.
Der Gesamtzuschuss für das Jahr 2023 beläuft sich auf 1.137.500 Euro. Dieser setzt sich aus dem Gesellschafterzuschuss des RVR in Höhe von 717.800 Euro, einem Ausgleich für nicht generierte Umsatzerlöse sowie dem Verlustausgleich für das Jahr 2023 und Vorjahre zusammen. Der neue Vertrag ist zunächst auf eine Laufzeit von einem Jahr befristet. Nach dem Beschluss wird der Vorgang dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis gegeben.
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- 8.7Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/0826 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kultur Ruhr GmbH beschließen. Ziel der Anpassungen ist es, eine rechtssichere Grundlage für digitale und hybride Gremiensitzungen zu schaffen, da die pandemiebedingten Übergangsregelungen zum Ende August 2022 ausgelaufen sind.
Die in einer Arbeitsgruppe erarbeiteten Änderungen umfassen unter anderem die Digitalisierung von Beschlussfassungs- und Kommunikationsprozessen sowie der Einladungsverfahren. Zudem werden Regelungen zur Dauer, Bestellung und Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern sowie die Möglichkeit zur Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat festgeschrieben. Weitere Anpassungen betreffen die Mustersatzung hinsichtlich des Gesellschaftszwecks und der Gemeinnützigkeit sowie eine strukturelle Verbesserung der Ordnung des Vertrages.
Das zuständige Ministerium für Heimat, Kultur, Bau und Digitalisierung NRW hat den Entwurf bereits vorläufig geprüft und keine Einwände gegen die Anzeige der Vertragsänderung erhoben. Da die Anpassung als wesentliche Änderung im Sinne der Gemeindeordnung NRW eingestuft wird, muss das entsprechende Anzeigeverfahren bei der Aufsichtsbehörde durchgeführt werden. Der Beschluss soll unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde sowie das zuständige Finanzamt erfolgen. Es entstehen durch die Änderungen keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 8.8Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH - Public Corporate Governance Kodex des RVR - spezifische Regelungen für die AGR mbHZur Vorlage · 14/0827 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über eine Beschlussvorlage zur Einführung spezifischer Regelungen für die AGR Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH beraten. Diese Regelungen sollen als Ergänzung zum Public Corporate Governance Kodex (PCGK) des RVR dienen.
Die Grundlage hierfür bildet der am 24. September 2021 beschlossene PCGK, der es erlaubt, für Beteiligungen des RVR mit besonderer wirtschaftlicher Bedeutung oder spezifischen Konzernstrukturen individuelle Konkretisierungen festzulegen. Die AGR mbH hat die Anwendung solcher Sonderregelungen beantragt. In Abstimmung mit der Beteiligungssteuerung wurde hierzu eine Synopse erstellt, welche die entsprechenden Änderungen zusammenfasst.
Nach der Beschlussfassung durch den Verbandsausschuss werden diese spezifischen Regelungen als Anlage zum bestehenden Kodex veröffentlicht. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Umsetzung der Regelungen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes hat und keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist.
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- 8.9Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - GesellschaftervereinbarungenZur Vorlage · 14/0828 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll die Anpassung der Gesellschafterzuschüsse für das Jahr 2023 an die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH beschließen sowie dem Abschluss der darauf basierenden, aktualisierten Gesellschaftervereinbarungen zustimmen. Der RVR hält mit 64,14 % die Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft, an der zudem verschiedene Städte und der Ennepe-Ruhr-Kreis beteiligt sind.
Aufgrund veränderter geopolitischer Rahmenbedingungen sowie steigender Kosten im Personal- und Energiebereich wird von einer dreijährigen Regelung abgesehen; die neuen Vereinbarungen gelten vorerst nur für das Jahr 2023. Die Zuschüsse decken verschiedene Betriebsstätten wie Kemnade, Nienhausen und Vonderort ab. Für die Betriebsstätte Mattlerbusch ist lediglich der Regelzuschuss Bestandteil dieser Vereinbarung, da zusätzliche Bedarfe aus kriegsbedingten Effekten und den Nachwirkungen der Pandemie durch den Mitgesellschafter Duisburg separat bereitgestellt werden sollen.
Die inhaltlichen Änderungen der Vereinbarungen umfassen unter anderem die Erhöhung der Zuschüsse gemäß der Wirtschaftsplanung 2023, die Verwendung der Mittel zur Sicherstellung der Liquidität sowie die Vereinheitlichung der Zahlungsmodalitäten auf zwölf Monatsraten. Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt einer positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamtes. Zudem wird die Gesellschaftervertreterin des RVR beauftragt, die erforderlichen Unterschriften zu leisten.
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Hauptdokument|20221109140144-0|20221109140144-1|20221109140144-2|20221109140145-3
- 8.10Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Gesellschaftsvertrag einschließlich Aufhebung des BetrauungsaktesZur Vorlage · 14/0829 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH sowie über die Aufhebung des sogenannten Betrauungsaktes bezüglich der Zuschussleistungen. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die Änderungen unter Vorbehalt bestimmter Bedingungen erfolgen, darunter eine gleichlautende Entscheidung der Mitgesellschafter, die positive Anzeigenbestätigung der Kommunalaufsichtsbehörde sowie eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes zu möglichen umsatzsteuerlichen Folgen.
Grundlage für die Änderung ist ein Gutachten, wonach die Zuschüsse für den Bäderbetrieb aufgrund ihres lokalen Charakters nicht gegen EU-Beihilferecht verstoßen. Während sich die Gesellschafter grundsätzlich einig über die Aufhebung des Betrauungsaktes zum 1. Januar 2023 sind, prüft die Stadt Duisburg derzeit eine weitere juristische Einschätzung zu den Betriebsstätten Mattlerbusch und Vonderort.
Der geplante neue Gesellschaftsvertrag enthält zudem inhaltliche Anpassungen. Dazu gehören die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes um die Altenhilfe, die Ermöglichung digitaler Sitzungen der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrates sowie die Einführung von Dringlichkeitsbeschlüssen und Ausschüssen. Die Vorlage ist haushaltsneutral gestaltet. Eine notarielle Beurkundung des neuen Vertrages soll noch im laufenden Jahr erfolgen.
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- 8.11Angelegenheiten des Referates Europäische und regionale Netzwerke Ruhr - Regionale Europakampagne 2023/2024Zur Vorlage · 14/0830 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Konzeption zur Durchführung einer regionalen Europakampagne für die Jahre 2023 und 2024 befürworten. Die Verwaltung erhält damit den Auftrag, die Detailplanung sowie die Umsetzung der Maßnahmen in Abstimmung mit den Kommunen und Kreisen der Metropole Ruhr zu übernehmen. Für die Umsetzung der Kampagne sind im Haushaltsjahr 2023 Sachmittel in Höhe von 42.000 Euro und im Haushaltsjahr 2024 Sachmittel in Höhe von bis zu 130.000 Euro aus Mitteln des Regionalverbands Ruhr (RVR) vorgesehen.
Die Kampagne konzentriert sich inhaltlich auf die Errungenschaften, Werte und Chancen der Europäischen Union sowie auf die Auswirkungen europäischer Förderprogramme in der Metropole Ruhr. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Ansprache junger Menschen und Erstwählender durch zeitgemäße, insbesondere digitale Kommunikationsformate. Ziel ist es, die Bedeutung der europäischen Einigung sowie individuelle Mitwirkungsmöglichkeiten und das Wahlrecht zu verdeutlichen. Die Kampagne soll sich mit der kommunalen Europawoche im Mai 2023 beginnen und mit der Konstituierung des neuen EU-Parlaments Mitte 2024 enden.
Die Grundlage für den Beschluss bildet ein Sondierungsprozess, der zwischen Juni und Oktober 2022 unter Beteiligung der EU-Beauftragten der Metropole Ruhr durchgeführt wurde. Die Umsetzung erfolgt unter Federführung des RVR in interkommunaler Zusammenarbeit mit weiteren regionalen Partnern.
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- 9Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 9.1Wanderlandschaft Metropole RuhrZur Vorlage · 14/0771 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über eine Beschlussvorlage zur Wanderlandschaft Metropole Ruhr informiert. Der Entwurf sieht vor, einen Bericht zur Thematik zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer Konzeption zur Weiterentwicklung des Wanderwegenetzes zu beauftragen. Ein Schwerpunkt soll dabei auf einem Ansatz für urbanes Wandern liegen, der an die touristischen Hotspots der Metropole Ruhr anknüpft. Zudem wird die Verwaltung angewiesen, gemeinsam mit der Regionalen Tourismusagentur (RTG) und dem Sauerländischen Gebirgsverein einen EFRE-Förderantrag vorzubereiten.
Unter dem Arbeitstitel „Grüne Urban-Outdoor-Metropole“ sollen die Potenziale des urbanen Wanderns sowie klimaneutrale Reiseangebote weiterentwickelt werden. Die geplante Konzeption umfasst die Schaffung authentischer Erlebnisrouten, die Attraktivierung der Wanderinfrastruktur durch Einbeziehung von Kommunen und Mobilitätsanbietern sowie die Digitalisierung des Wanderangebots im Rahmen der regionalen Datenstrategie. Bei der weiteren Bearbeitung sollen relevante Akteure einbezogen werden. Die Antragstellung für die EFRE-Förderperiode 2021–27 ist für das Frühjahr 2023 vorgesehen, wobei ein Projektstart ab Sommer 2023 angestrebt wird.
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- 9.2Entwicklungs- und Vermarktungskonzept Regionale KooperationsstandorteZur Vorlage · 14/0808 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll das von dem Regionalverband Ruhr (RVR) und der BMR erarbeitete Entwicklungskonzept für die „Regionalen Kooperationsstandorte“ beschließen. Dieses Konzept dient als Grundlage zur Bewältigung des gewerblich-industriellen Flächenbedarfs durch einen Interessenausgleich zwischen den Großstädten im Ballungskern und dem kreisangehörigen Raum. Parallel dazu wird die RVR-Verwaltung beauftragt, einen Leitfaden für den Einsatz raumordnerischer Verträge zu erstellen. Dieser soll die Umsetzung des Konzepts ermöglichen und mit den Vertragspartnern Vereinbarungen zu städtebaulichen Qualitäten, Klimaanpassungsmaßnahmen sowie zur energieeffizienten Nutzung bei der Entwicklung der Standorte festlegen.
Der Beschluss über das dazugehörige Vermarktungskonzept wurde in die erste Sitzung des Jahres 2023 verschoben, um eine weitere Ausgestaltung der Priorisierung, der Finanzierung und der inhaltlichen Profilierung zu ermöglichen. Im Rahmen der Vorberatung äußerte die Stadt Bochum Vorschläge zur Erweiterung der Standortmarke sowie zur Entkopplung künftiger Standorte von bestehenden Bedarfskonten. Die Bochum Wirtschaftsentwicklung regte zudem die Erarbeitung interkommunaler Vereinbarungen an, um auch Kommunen ohne eigene Kooperationsstandorte einzubinden. Die Stadt Dorsten hinterfragte die Festlegung eines spezifischen Standortes. Für die Umsetzung der Vorlagen sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen im Haushaltsplan vorgesehen.
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- 10Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 10.1Ergebnispräsentation Regionales FreizeitmobilitätskonzeptZur Vorlage · 14/0754 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird im Rahmen der Beschlussvorlage 14/0754 über den Endbericht zum Regionalen Freizeitmobilitätskonzept informiert. Das Projekt „Stärkung der vernetzten Freizeitmobilität in der Metropole Ruhr“, welches durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW gefördert wurde, schloss im Januar 202läufig im Rahmen des Projektzeitraums von Mai 2020 bis Januar 2023 ab.
Der vorliegende Bericht beschreibt die Ergebnisse eines Arbeitsprozesses, der darauf abzielt, die Erreichbarkeit von Freizeit- und Tourismusstandorten mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zu verbessern und Mobilitätsangebote regional besser zu vernetzen. Damit soll ein Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele in der Metropole Ruhr geleistet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept in der Region bekannt zu machen, zur Mitwirkung aufzurufen und eine Strategie für die Umsetzung zu erarbeiten.
Die künftige Umsetzungsphase soll ab 2023 durch die Auswahl und Priorisierung von Maßnahmen sowie die Identifizierung von Fördermöglichkeiten geprägt sein. Dabei ist eine Kooperation mit den Kommunen, Kreisen und weiteren regionalen Akteuren vorgesehen. Bestehende Initiativen wie das Fahrrad-Sharingangebot metropolradruhr sollen in diesen Prozess einfließen. Die Finanzierung der weiteren Arbeiten soll vorrangig über die Akquise von Fördermitteln erfolgen. Sollte keine Anschlussförderung gesichert werden können, ist eine Integration der Aufgaben in die Haushaltsplanung ab 2024 vorgesehen.
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- 10.2Leitbild metropolengerechter ÖPNVZur Vorlage · 14/0793 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr soll den Prozess zur Erstellung eines Leitbilds für einen metropolengerechten öffentlichen Personennahverkehr einleiten und weiterentwickeln. Dabei ist eine enge Einbindung der kommunalen Gebietskörperschaften in ihrer Funktion als Aufgabenträger des ÖPNV sicherzustellen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, über den aktuellen Sachstand im Ausschuss für Mobilität zu berichten.
Das Vorhaben ist Teil der Projektserie „Mobilitätsimpuls.RUHR“. Ziel des Leitbilds ist es, die Ausgestaltung des ÖPNV in der Metropole Ruhr bis zum Jahr 2030 durch qualitative und quantitative Ziele sowie Standards zu konkretisieren. Dabei sollen Handlungsfelder wie Zuverlässigkeit, Erreichbarkeit, Intermodalität und Barrierefreiheit berücksichtigt werden, unter Einbeziehung aktueller Rahmenbedingungen wie des Klimawandels.
Der Erarbeitungsprozess sieht eine breite Beteiligung verschiedener Akteure vor, darunter die Verkehrsverbände VRR und NWL, Interessenverbände sowie die Öffentlichkeit. Als Auftakt dient eine Mobilitätskonferenz im dritten Quartal 2023, um Themen und Herausforderungen zu sammeln. Ein Beirat und eine Facharbeitsgruppe sollen den Prozess begleiten. Die Konkretisierung der Handlungsfelder soll bis Anfang 2024 erfolgen, wobei der gesamte Prozess mit der Mobilitätskonferenz 2025 abgeschlossen werden soll. Die Ergebnisse des Leitbilds sollen anschließend in die weitere Nahverkehrsplanung einfließen.
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- 11Vorlagen aus dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz
- 11.1Beschluss des Konzepts zum ProzessschutzZur Vorlage · 14/0749 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über eine Beschlussvorlage zum Thema Prozessschutz beraten. Der vorliegende Entwurf sieht die Verabschiedung eines Konzepts zum Prozessschutz sowie die dauerhafte Ausnahme von Potenzialflächen in einer Höhe von 6,5 Prozent aus der forstlichen Nutzung vor. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist zudem die sukzessive rechtliche Sicherung dieser Flächen.
Der Entscheidungsprozess durchläuft verschiedene Gremien, darunter den Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz sowie den Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün. Die abschließende Beratung und Entscheidung in der Verbandsversammlung ist für Dezember 2022 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Das Vorhaben ist somit haushaltsneutral gestaltet.
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- 12Vorlagen aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt
- 12.1Kunst- und Kulturförderung - Projektförderung im Rahmen des Regionalen Kulturprogramms - Kulturregionen Hellweg, Niederrhein und Ruhrgebiet hier: Beratung und Beschlussfassung 2022Zur Vorlage · 14/0783 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0783 behandelt die Kunst- und Kulturförderung im Rahmen des Regionalen Kulturprogramms für die Kulturregionen Hellweg, Niederrhein und Ruhrgebiet. Die Vorlage wurde als gemeinsame Sitzungsvorlage der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt.
Gegenstand der Unterlagen ist die Beratung und Beschlussfassung über die Projektförderung für das Jahr 2023. Der Verbandsausschuss übernimmt dabei die Federführung. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt sowie in den Verbandsausschuss vorgelegt, bevor sie in der Verbandsversammlung am 9. Dezember 2022 zur Entscheidung ansteht.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die kurzfristig vorgelegte Vorlage zur Kenntnis nimmt und den vorgesehenen Maßnahmen zustimmt. Die Einreichung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidentinnen und des Regierungspräsidenten der Bezirke Düsseldorf, Münster und Arnsberg.
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Hauptdokument|20221114161426-0|20221114161428-0|20221114161430-0|20221114161432-0
- 13Vorlagen aus dem Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation
- 13.1Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle Digital HealthZur Vorlage · 14/0832 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0832 sieht die Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle für Digital Health im Regionalverband Ruhr vor. Das Vorhaben ist ab dem 1. Juli 2023 geplant, wobei für das Jahr 2023 ein Budget von 125.000 Euro vorgesehen ist. Diese Mittel sollen für den Aufbau eines Informationsangebots sowie die Durchführung einer Auftaktveranstaltung verwendet werden.
Die Umsetzung der Koordinierungsstelle erfolgt in einem dreistufigen Prozess. Zunächst sollen Informationen zu Trends und Akteuren im Bereich Digital Health im Ruhrgebiet gesammelt und über einen Internetauftritt aufbereitet werden. In der darauffolgenden Phase stehen die Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsformate im Fokus, während die dritte Stufe eine aktive Beratungs- und Netzwerkarbeit vorsieht. Die Stelle soll organisatorisch an die MedEcon Ruhr GmbH angegliedert werden und durch personelle sowie technische Ressourcen des RVR aus dem Projektbüro Digitale Metropole Ruhr unterstützt werden.
Die finanziellen Aufwendungen sind für die Jahre 2024 und 2025 mit 250.000 Euro beziehungsweise 300.000 Euro veranschlagt. Die Verwaltung empfiehlt, das Projekt nach einer positiven Evaluation im Jahr 2024 dauerhaft einzurichten, sofern die Resonanz entsprechend ausfällt.
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- 13.2Ganztag - Beschluss zur Begleitung der Kommunen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf GanztagZur Vorlage · 14/0774 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr prüft im Rahmen der Beschlussvorlage 14/0774 die Möglichkeiten einer Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung. Die Verwaltung soll beauftragt werden zu untersuchen, wie die Bedarfe der Kommunen über die Bildungsbeigeordneten gegenüber dem Land kommuniziert werden können.
Hintergrund ist die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Jahr 2026. Die Umsetzung bringt für die Schulträger und Jugendämter in der Metropole Ruhr verschiedene Aufgaben mit sich, darunter die Ermittlung des voraussichtlichen Platzbedarfs, die Gewinnung von Fachkräften sowie den Ausbau und Umbau von Räumlichkeiten.
Zur Identifizierung der kommunalen Herausforderungen wurden bereits Austauschformate zwischen Akteuren aus Land und Kommune durchgeführt. Die Vorlage schlägt vor, auf Grundlage des Positionspapiers „Guter Ganztag in der Primarstufe in der Bildungsregion Ruhr“ aus dem Jahr 2018 gemeinsam mit der AG Bildungsregion Ruhr, den Bildungsbeigeordneten und RuhrFutur zu prüfen, welche Unterstützungsleistungen durch den Regionalverband erbracht werden können. Derzeit sind durch die Prüfung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbands verbunden.
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- 14Vorlagen aus dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
- 14.1Feststellung des Wirtschaftsplanes der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün 2023Zur Vorlage · 14/0747 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0747 sieht die Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2023 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün vor. Der Entwurf wurde von der Betriebsleitung erarbeitet und im Rahmen des ordnungsgemäßen Verfahrens mit der Regionaldirektorin sowie der Beigeordneten für Umwelt und Grüne Infrastruktur, Karola Geiß-Netthöfel, abgestimmt. Zudem erfolgt die Abstimmung mit der Wirtschaftsführung des Regionalverbandes Ruhr.
Der Prozess sieht vor, dass der Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün eine Empfehlung zum Wirtschaftsplanteil abgibt, damit die Verbandsversammlung den Plan final feststellen kann. Die Vorlage durchläuft hierfür die Beratung im Betriebsausschuss sowie im Verbandsausschuss, bevor sie in der Verbandsversammlung beschlossen wird. Dabei bleiben Änderungen im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan des Regionalverbandes vorbehalten.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung aus dem Haushalt des Regionalverbandes erforderlich ist. Die Planung wird als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung eingestuft.
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- 14.2Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31.12.2021. Beschluss über die Ausgleichsrücklage. Entlastung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün.Zur Vorlage · 14/0748 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird über den Jahresabschluss und den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31. Dezember 2021 beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Feststellung des Abschlusses mit einer Bilanzsumme von 32.595.256,63 Euro und einem Eigenkapital von 8.174.003,66 Euro vor.
Der Finanzbericht beinhaltet einen Verlustausgleich in Höhe von 11.430.410,00 Euro durch den Regionalverband Ruhr sowie einen Zuschuss in das eigene Vermögen der Einrichtung in Höhe von 1.689.186,95 Euro. Der ausgewiesene Jahresüberschuss beläuft sich auf 13.195,24 Euro. Es wird beantragt, diesen Betrag dem Jahr 2022 der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Zudem ist die Entlastung des Betriebsausschusses von RVR Ruhr Grün Gegenstand der Vorlage.
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Hauptdokument|20221102151155-0|20221102151155-1|20221102151155-2|20221102151155-3|20221102151155-4|20221102151156-5
- 15Vorlagen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss
- 15.1Bericht des Referates Rechnungsprüfung des Regionalverbandes Ruhr über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019Zur Vorlage · 14/0843 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll im Rahmen der Beschlussvorlage 14/0843 den Gesamtabschluss für das Jahr 2019 bestätigen. Mit diesem Beschluss ist die Entlastung der Regionaldirektorin für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 verbunden. Der entsprechende Entwurf des Abschlusses wurde durch den Beigeordneten für Wirtschaftsführung, Markus Schlüter, erstellt und von der Regionaldirektorin bestätigt.
Die Prüfung des Abschlusses erfolgte durch das Referat Rechnungsprüfung sowie den Rechnungsprüfungsausschuss. Das Referat hat die Ergebnisse in einem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16. November 2022 diesem Bestätigungsvermerk angeschlossen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist festzuhalten, dass durch die vorliegende Vorlage keine Nachveranschlagungen oder die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich sind. Der Vorgang bleibt somit haushaltsneutral.
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- 16Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 16.1Änderung der Verbandsordnung hier: Erstattungsfähige Fraktionssitzungen; Aufwandsentschädigungen; Vorsitz Wahlprüfungsausschuss; Film- und Tonaufnahmen während der VerbandsversammlungZur Vorlage · 14/0773 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) plant Änderungen der Verbandsordnung, um diese an neue rechtliche Vorgaben anzupassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Neuregelung von Bild-, Film-<0xE2><0x80><0xAF>und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen. Solange die Ordnung der Sitzung nicht gefährdet wird, sind solche Aufnahmen zulässig. Dies umfasst auch die Erstellung von Live-Übertragungen im Internet sowie eine zeitweise Archivierung auf der Webseite des Ruhrparlaments.
Zudem sieht die Vorlage eine Begrenzung der Anzahl erstattungsfähiger Fraktionssitzungen pro Kalenderjahr vor. In Bezug auf die Aufwandsentschädigungen wird vorgeschlagen, die zusätzliche Vergütung für den Vorsitz des Wahlprüfungsausschusses zu streichen, da dieser Ausschuss nur selten tagt. Gleichzeitig wird die Erstattungsfähigkeit von Kosten für die professionelle Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger während der Mandatsausübung festgeschrieben.
Neben diesen inhaltlichen Anpassungen enthält das Dokument redaktionelle Korrekturen zur Nummerierung der Paragrafen sowie eine Aktualisierung der Anlagen aufgrund veränderter Entschädigungsverordnungen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Laut den vorliegenden Informationen ergeben sich aus diesen Anpassungen keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Verbandes.
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- 16.2Überplanmäßige Mittelbereitstellung für diverse Projekte im Büro RDinZur Vorlage · 14/0834 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss hat eine Beschlussvorlage zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 157.000 Euro für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegt. Die Mittel sind für verschiedene Projekte im Büro der Regionaldirektorin vorgesehen und sollen die Kostenstelle 00110 decken.
Die Summe setzt sich aus mehreren Einzelposten zusammen. Ein Betrag von 40.000 Euro ist für die Teilnahme an der Polis Convention vorgesehen, da durch interne Zuständigkeitsänderungen ein Bedarf entstanden ist. Für die Erarbeitung eines Konzepts zur Gesundheitsversorgung im Kontext des Gesundheitsstandorts Metropole Ruhr werden 20.000 Euro beantragt. Ein weiterer Teilbetrag von 75.000 Euro dient der Entwicklung eines Kreativkonzepts für die Standortmarketingkampagne „Stadt der Städte“, wobei die Kosten durch eine zeitliche Vorverlegung des Beratungsprozesses in das vierte Quartal 2022 anfallen. Zudem werden 22.000 Euro für ein Gutachten im Rahmen eines Wasserstoff-Projekts benötigt, um die bereits etatierten Mittel zu ergänzen.
Die Deckung der Mehraufwendungen soll durch Einsparungen im allgemeinen Personalaufwand erfolgen, die unter anderem auf verspätete Stellenbesetzungen sowie Altersteilzeit und langfristige Erkrankungen zurückzuführen sind. Die Vorlage steht zur Beratung im Verbandsausschuss am 28. November 2022 und zur Entscheidung in der Verbandsversammlung am 9. Dezember 2022 an.
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- 16.3Entwurf des NKF-Gesamtabschlusses zum 31.12.2020Zur Vorlage · 14/0836 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/0836 wird der Entwurf des NKF-Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2020 zur Beratung vorgelegt. Der Verbandsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung, den vorliegenden Entwurf zur Kenntnis zu nehmen. Gleichzeitig soll der Entwurf dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung und zur Erstellung eines entsprechenden Schlussberichtes gemäß der Gemeindeordnung NRW überwiesen werden.
Der Konsolidierungskreis des Abschlusses umfasst neben dem Regionalverband Ruhr auch die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, die Einrichtung RVR Ruhr Grün sowie die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH. Die Erstellung des Abschlusses erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben des NKF-Einführungsgesetzes NRW und beinhaltet Elemente wie die Bilanz, die Gesamtergebnisrechnung sowie die Kapitalflussrechnung. Bei der Aufstellung des Entwurfs wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH aus Düsseldorf als Unterstützung hinzugezogen.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine zusätzlichen finanziellen Mittel oder Nachveranschlagungen im Haushaltsplan erforderlich sind; die Maßnahme ist somit haushaltsneutral. Der Abschluss für das folgende Haushaltsjahr 2021 wird voraussichtlich bis Mitte des Jahres 2023 erstellt.
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- 16.4Projekt- und Finanzberichtswesen zum 31.08.2022Zur Vorlage · 14/0833 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss hat den Projekt- und Finanzbericht zum Stichtag 31.08.2022 zur Kenntnis genommen. Die Prognose für das laufende Haushaltsjahr sieht eine Verbesserung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit um etwa 4,9 Millionen Euro vor. Diese Entwicklung resultiert aus Mindererträgen von rund 5,3 Millionen Euro und Minderaufwendungen in Höhe von etwa 10,2 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung außerordentlicher Erträge aus der COVID-19-Pandemie sowie kriegsbedingter Folgen wird ein Jahresergebnis von circa -1,3 Millionen Euro prognostiziert, was einer Verbesserung gegenüber dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz von etwa 5,5 Millionen Euro entspricht.
Innerhalb der verschiedenen Strategiefelder zeigen sich unterschiedliche Entwicklungen. Während im Bereich Umwelt und Grüne Infrastruktur ein Minderbedarf von rund 3,4 Millionen Euro zu verzeichnen ist, weist das Strategiefeld Tourismus und Freizeit einen Mehrbedarf von etwa 980.000 Euro auf, der primär auf erhöhte Zuschussbedarfe für Freizeitgesellschaften infolge der Pandemie zurückzuführen ist. Auch im Bereich Querschnitt entsteht ein Minderbedarf von rund 2 Millionen Euro, hauptsächlich durch die Vereinnahmung von Overheadkostenerstattungen und geringere Personalkosten. Im Investitionsbereich wird eine Saldoverbesserung um etwa 16,9 Millionen Euro erwartet, was unter anderem auf geringere Bedarfe bei der Sanierung des Dienstgebäudes Gutenbergstraße sowie im Flächenverkehr zurückzuführen ist.
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- 16.5Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.07.2022 - 31.10.2022 für das Haushaltsjahr 2022 genehmigten HaushaltsüberschreitungenZur Vorlage · 14/0835 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr setzt sich mit der Bekanntgabe von Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2022 auseinander. Konkret geht es um die im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 genehmigten Überschreitungen, die dem Kämmerer vorliegen. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 83 Abs. 2 GO NRW).
Gemäß dem geltenden Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept des Regionalverbands liegt die Entscheidungsgewalt über überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bei unterschiedlichen Stellen, abhängig von der Höhe des RVR-Eigenanteils. Während der Kämmerer über Beträge unter 100.000 Euro entscheidet, obliegt die Entscheidung bei Überschreitungen ab dieser Grenze dem Verbandsausschuss. Die vorliegende Bekanntgabe umfasst jene Maßnahmen, die im genannten Zeitraum durch den Kämmerer genehmigt wurden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird dokumentiert, dass für die betreffenden Haushaltsüberschreitungen keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung notwendig ist. Die Vorgänge werden als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung eingestuft.
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- 17Fraktionsanträge/Resolutionen
- 17.1Investitionsbedarfe und Sachkosten der Bäderlandschaft der RVR-FamilieZur Vorlage · 14/0814 · Fraktionsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/0814 fordert die Fraktion der Grünen im Ruhrparlament, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Freizeit Metropole Ruhr GmbH die Investitionsbedarfe und Sachkosten der Bäderlandschaft des Regionalverbandes Ruhr (RVR) ermittelt. Die Untersuchung soll verschiedene Szenarien bis zum Jahr 2035 umfassen. Im Szenario „Status quo plus“ sollen die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Badebetriebs an den einzelnen Standorten sowie der entsprechende Finanzbedarf ermittelt werden. Ein weiteres Szenario, die „Nullenergiebäder“, soll die Investitionen für einen klimaschutzgerechten Umbau der Standorte aufzeigen.
Darüber hinaus sollen die Primärenergiebedarfe beider Ausbauszenarien sowie Möglichkeiten zur Deckung durch erneuerbare Energien, etwa durch Solar- oder Geothermie, analysiert werden. Dies schließt die Entwicklung von Kostenszenarien für den Energiebezrag ein. Der Antrag sieht zudem eine Ermittlung der Zeitachsen für die Umsetzung der Maßnahmen und der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf den RVR vor. Die Begründung des Antrags führt an, dass bisher kein verwertbares regionales Bäderkonzept vorliegt und die Ermittlung der Kosten eine Grundlage für eine zukunftsfähige Strategie der Metropolregion bilden soll.
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- 17.2Erneuerbare Energien auf den Flächen des Regionalverbands Ruhr jetzt entfesseln!Zur Vorlage · 14/0818 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/0818 hat die Fraktion Die Grünen im Regionalverband Ruhr (RVR) die Verwaltung beauftragt, Maßnahmen zur Nutzung von Verbandsflächen für erneuerbare Energien vorzubereiten. Bis zum 31. März 2023 soll die Verwaltung konkrete Liegenschaften im Besitz des RVR vorschlagen, die kurzfristig für die Erzeugung regenerativer Energie genutzt werden können. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Darstellung von Windenergieflächen auf Halden in dicht besiedelten Gebieten.
Der Antrag umfasst zudem die Erstellung eines Zeitplans für die Flächenbereitstellung sowie die Ausarbeitung von Eckpunkten für Flächenbereitstellungsverträge. Diese Verträge sollen Optionen für eine finanzielle Beteiligung durch kommunale Unternehmen oder Bürgerenergiegenossenschaften berücksichtigen. Darüber hinaus wird eine Übersicht über bereits vorliegende Anfragen Dritter sowie ein Plan des Verbandsgebietes gefordert, der die verbleibenden Potenzialflächen unter Berücksichtigung der Windkraft-Abstandsregeln (2H und 3H) ausweist. Auch eine Darstellung der rechtlichen Situation zur Ausweisung von Windpotenzialflächen ist Bestandteil der Anfrage.
In der Begründung wird auf das Potenzial von Dach-, Wald- und Wasserflächen hingewiesen, um die Energiewende aktiv mitzugestalten. Laut dem vorliegenden Dokument sind für die Umsetzung des Antrags keine zusätzlichen Mittel aus dem Haushalt erforderlich.
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- 17.3Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Hier: Kündigung der Beteiligung am Revierpark Wischlingen GmbH und Entwicklung eines AusstiegsszenariosZur Vorlage · 14/0845 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 14/0845) wird die Kündigung der Beteiligung des Regionalverbandes Ruhr an der Revierpark Wischlingen GmbH sowie die Entwicklung eines Ausstiegsszenarios beantragt. Da Gespräche mit der Verwaltung der Stadt Dortmund zur Einbindung der Gesellschaft in die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH bislang nicht zu einem Ergebnis geführt haben, soll der bestehende Gesellschaftervertrag vom 31. März 2014 fristgerecht zum 31. Dezember 2022 gekündigt werden.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, Verhandlungen über notwendige Übergangsregelungen sowie eine mögliche schrittweise Reduzierung der Zuschüsse des Verbandes für den Geschäfts- und Betriebsaufwand der Gesellschaft zu führen. Dabei soll die Sicherung der bestehenden Arbeitsverhältnisse im Fokus stehen. Ein entsprechendes Konzept wird in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungsangelegenheiten vorgelegt. Sollte eine Vereinbarung über die Überführung des Revierparks in die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH zustande kommen, ist eine Rücknahme des Beschlusses vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden durch den Antrag nicht als Nachveranschlagung dargestellt.
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- 18Anfragen und Mitteilungen
- 18.1Anfragen
- 18.1.1Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion Strategieprozess FMR GmbHZur Vorlage · 14/0738-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Strategieprozess der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) reagiert. Gegenstand der Anfrage sind die grundsätzliche Haltung der beteiligten kommunalen Gesellschafter zur Modernisierung und Attraktivierung der Freizeitbäder sowie mögliche kommunale Investitionsabsichten, die den Einzugsbereich der FMR-Standorte betreffen oder eine Konkurrenzwirkung entfalten könnten.
Zur Beantwortung dieser Fragen wurden die zuständigen Ansprechpartner der Beteiligungssteuerungen der FMR-Mitgesellschafter kontaktiert. Bisher liegen Rückmeldungen von fünf der acht angeschriebenen Kommunen vor. Antworten aus Essen, Bottrop sowie dem Ennepe-Ruhr-Kreis stehen zum aktuellen Zeitpunkt noch aus. Über den derzeitigen Stand der Meinungsbildung in den jeweiligen Kommunalräten liegt der Beteiligungssteuerung keine Information vor; eine Stellungnahme hierzu wird durch das Referat 2 – Verbandsgremien erfolgen.
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- 18.1.2Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion Personalaufwuchs in der RVR-VerwaltungZur Vorlage · 14/0743-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort auf eine Fraktionsanfrage der AfD zur Personalentwicklung in der Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) werden die Besetzungszahlen für verschiedene Organisationseinheiten dargelegt. Für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Oktober 2022 sind die bereits besetzten Stellen in den verschiedenen Referaten sowie bei RVR Ruhr Grün aufgeführt. Die Aufstellung umfasst unter anderem Positionen in den Referaten 4, 11, 12 und 18 sowie Aushilfen und Auszubildende. Bei RVR Ruhr Grün wurden zudem saisonale Kräfte für den Feuerwachdienst sowie ein Bundesfreiwilligendienstleistender verzeichnet.
Die Vorlage enthält ferner Informationen zu geplanten Einstellungen im Zeitraum vom 1. November bis zum 31. Dezember 2022. In diesem Zeitraum sind Besetzungen für das Büro der Regionaldirektorin sowie in den Referaten 9, 18, 20 und 21 vorgesehen. Darüber hinaus werden die geplanten personellen Erweiterungen über das Jahr 2022 hinaus aufgeführt. Hierbei handelt es sich um Stellen, bei denen die Besetzungsverfahren bereits eingeleitet oder abgeschlossen wurden, deren genauer Zeitpunkt der Besetzung jedoch noch offensteht. Betroffen sind unter anderem die Referate 1, 2, 4, 6, 7, 9, 11, 12, 18, 20 und 21 sowie die Einheit RVR Ruhr Grün.
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- 18.1.3Antwort auf die Anfrage der SPD-Fraktion Energiesparen beim RVR und seinen TochtergesellschaftenZur Vorlage · 14/0729-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Drucksache Nr. 14/0729-1 beantwortet die Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel eine Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema Energiesparen beim Regionalverband Ruhr (RVR) und dessen Tochtergesellschaften. Die Verwaltung hatte im August 2022 alle Geschäftsführungen der RVR-Beteiligungssteuerungen um Rückmeldungen gebeten und dabei eine Matrix zur Standardisierung der Antworten bereitgestellt.
Die eingegangenen Rückmeldungen aus den beteiligten Gesellschaften unterschieden sich in ihrer Quantität und Qualität so stark, dass eine einheitliche Aufbereitung der Daten nicht möglich war. Infolgedessen werden die Informationen in unaufbereiteter Form als Gesamtpaket zur Kenntnis gegeben. Von einigen Unternehmen, darunter die Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH sowie die Ruhrwind Herten GmbH, lagen keine Rückmeldungen vor, da aufgrund ihrer jeweiligen Aufgabenbereiche keine Berichte zu erwarten waren. Rückmeldungen wurden hingegen von verschiedenen Gesellschaften wie der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH, der AGR AbfallentsorgungsGesellschaft Ruhrgebiet mbH und dem Maximilianpark Hamm GmbH übermittelt.
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- 18.1.4IBA-AnschlussprojektZur Vorlage · 14/0847 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion der Grünen hat im Regionalverband Ruhr die Fraktionsanfrage 14/0847 eingereicht, die sich mit einem möglichen IBA-Anschlussprojekt befasst. Grundlage der Anfrage sind Presseberichte der WAZ vom 12. November 2022, in denen Dr. Frank Dudda sowie die Regionaldirektorin die Bedeutung eines Projekts zum industriellen Wandel im Ruhrgebiet thematisierten. Die Berichterstattung legte nahe, dass der Regionalverband Ruhr (RVR) Vorbereitungen für eine Bewerbung und Planung einer neuen Internationalen Bauausstellung (IBA) trifft.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur Entscheidungsgrundlage des Verbandes. Es wird erfragt, ob die Verwaltung des RVR eine neue IBA anstrebt und ob hierzu bereits Beschlüsse des Verwaltungsvorstandes oder politischer Gremien vorliegen. Sollten keine derartigen Beschlüsse existieren, möchte die Fraktion die Grundlage für die Presseäußerungen von Dr. Frank Dudda und der Regionaldirektorin kennen. Zudem wird nach den Gründen gefragt, warum die Gremien des RVR nicht im Vorfeld über eine solche Initiative informiert wurden. Die Vorlage wurde dem Verbandsausschuss zur Kenntnis vorgelegt.
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- 18.2Mitteilungen
- 18.2.1Manifesta 16 Ruhr gGmbH - Bestellung einer GründungsgeschäftsführungZur Vorlage · 14/0840 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss des Regionalverbands Ruhr setzt sich mit der Bestellung einer Gründungsgeschäftsführung für die Manifesta 16 Ruhr gGmbH auseinander. In der vorliegenden Berichtsvorlage Nummer 14/0840 wird die Information über eine bereits getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 7. November 2022 zur Kenntnis gebracht. Gegenstand dieser Entscheidung ist die Besetzung der Geschäftsführung für die Gesellschaft.
Hinsichtlich der finanziellen und haushaltsmäßigen Auswirkungen der Maßnahme wird dargelegt, dass keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung von überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Mitteln notwendig ist. Die Umsetzung der Entscheidung ist somit als haushaltsneutral einzustufen. Es sind keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen erforderlich, und die entsprechenden Folgewirkungen sind im bestehenden Bedarf berücksichtigt. Zudem wird in der Vorlage festgehalten, dass keine finanziellen Auswirkungen durch Veräußerungsgewinne oder -verluste zu erwarten sind.
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- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 19Vorlagen mit Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 19.1Grunderwerbsmaßnahmen kleineren Umfangsnicht öffentlich
- 20Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 21Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich
- 21.1Anfragennicht öffentlich
- 21.2Mitteilungennicht öffentlich