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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Genehmigung der Niederschrift
- 1.2Um- und Nachbesetzung in Gremien und Aufsichtsräten
- 2Aktuelles
- –Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 3Vorlagen der Bezirksregierungen
- 4Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 4.1Regionalplan Ruhr für das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr Beschluss zur dritten BeteiligungZur Vorlage · 14/0673 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr plant die Durchführung einer dritten Beteiligungsphase für den Regionalplan Ruhr. Nachdem die ersten beiden Beteiligungsschritte abgeschlossen wurden, bearbeitet die Regionalplanungsbehörde derzeit die Auswertung der rund 8.100 eingegangenen Stellungnahmen aus der zweiten Phase sowie die Überarbeitung der Planunterlagen, der Begründung und des Umweltberichts.
Die dritte Beteiligung soll eingeleitet werden, sobald die Auswertungen abgeschlossen und die Anpassungen am Entwurf vollzogen sind. Der überarbeitete Regionalplanentwurf wird für etwa zwei Monate öffentlich ausgelegt. In den Kreisen und kreisfreien Städten des Verbandsgebiets erfolgt die Auslegung elektronisch, während beim Regionalverband Ruhr neben der Online-Veröffentlichung auch eine Druckfassung bereitgestellt wird. Die Öffentlichkeit sowie betroffene öffentliche Stellen können zu den Änderungen am Planentwurf, der Begründung und dem Umweltbericht Stellung nehmen.
Grund für die erneute Beteiligung sind erwartete inhaltliche Änderungen, die über einfache Anpassungen hinausgehen. Dazu gehört unter anderem die Anpassung der Festlegungen zu Abgrabungsbereichen an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen sowie die Anpassung von Versorgungszeiträumen. Für die Durchführung dieses Verfahrensschritts sind keine zusätzlichen finanziellen Mittel erforderlich.
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- 4.1.1Regionalplan Ruhr für das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr Beschluss zur dritten Beteiligung - weitere Einbindung der Politik, der Kommunen, Initiativen und Bürgerinnen in den EntscheidungsprozessZur Vorlage · 14/0760 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/0760 wird die Durchführung einer dritten Beteiligungsphase für den Regionalplan Ruhr beantragt. Dieser Schritt soll erfolgen, sobald die Stellungnahmen aus der zweiten Beteiligung ausgewertet und der Planentwurf sowie die Begründung und der Umweltbericht angepasst wurden. Vor der erneuten Offenlage soll die Verwaltung eine zweite Informationsveranstaltung für Mitglieder der Verbandsversammlung durchführen, um die Ergebnisse der Abwägung zu erläutern.
Der geänderte Entwurf des Regionalplans sowie die dazugehörigen Unterlagen sollen für etwa zwei Monate öffentlich ausgelegt werden, wobei die Auslegung in den Kreisen und kreisfreien Städten elektronisch erfolgt. Zudem wird die Organisation einer weiteren öffentlichen Informationsveranstaltung im Kreis Wesel beantragt, unter Einbeziehung der betroffenen Kommunen und lokaler Initiativen wie dem Niederrhein-Appell.
Darüber hinaus fordert der Antrag, dass die Verwaltung Maßnahmen zum Ausgleich der Meinungen ergreift, insbesondere im Hinblick auf die Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze. Hierbei soll auch die Möglichkeit einer Mediation geprüft werden. Die Begründung des Antrags verweist auf das hohe Aufkommen von rund 8.000 Stellungnahmen in der vorangegangenen Phase und das Ziel, bestehende Differenzen zwischen Unternehmensinteressen und kommunalen Belangen abzubauen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
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- 4.2(ohne Titel)
- 4.37. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil - zur Änderung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) mit bergbaulicher Zweckbindung in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt Hamm sowie Änderung des textlichen Ziels 12 (2) - Feststellungsbeschluss -Zur Vorlage · 14/0694 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die 7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil. Gegenstand der Beschlussvorlage 14/0694 ist die Umwidmung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen mit bergbaulicher Zweckbindung in einen Allgemeinen Siedlungsbereich auf dem Gebiet der Stadt Hamm sowie eine Änderung des textlichen Ziels 12 (2).
Die Planung dient dazu, die regionalplanerischen Voraussetzungen für die städtebauliche Umstrukturierung der ehemaligen Bergwerksflächen Heinrich Robert in den Stadtteilen Hamm Pelkum und Hamm Herringen zu schaffen. Die Stadt Hamm hatte die entsprechende Änderung bereits im September 2021 beantragt. Im Zuge des Aufstellungsverfahrens wurden Stellungnahmen von der Öffentlichkeit sowie von betroffenen öffentlichen Stellen eingeholt. Die Regionalplanungsbehörde empfiehlt, die eingegangenen Anregungen und Bedenken zurückzuweisen und den Erwiderungsvorschlägen zu folgen.
Mit dem beantragten Feststellungsbeschluss soll die Änderung des Regionalplans offiziell bestätigt werden, damit die Regionalplanungsbehörde die Anpassung der Landesplanungsbehörde anzeigen kann. Für den Haushalt ergeben sich aus dieser Vorlage keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder notwendigen Nachveranschlagungen.
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Hauptdokument|20220725093016-2|20220725093015-0|20220725093016-1
- 4.4Änderungsverfahren 03a BO des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr Einvernehmensherstellung nach § 41 Abs. 3 LPlGZur Vorlage · 14/0700 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über die Erteilung des Einvernehmens zum Änderungsverfahren 03a BO des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr. Auf Basis von § 41 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen ist für dieses Verfahren die Zustimmung des RVR erforderlich.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass sich die Verbandsversammlung der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde vom 30. Juni 2022 anschließt. In dieser Stellungnahme wird bestätigt, dass das geplante Änderungsverfahren im Einklang mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr steht. Durch diese Entscheidung soll das notwendige Einvernehmen zwischen der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr und dem Regionalverband Ruhr hergestellt werden.
Die Vorlage umfasst verschiedene Planunterlagen, darunter Umweltberichte sowie zeichnerische Festlegungen zum Änderungsverfahren. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass das Verfahren haushaltsneutral ist und keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich macht. Die Bearbeitung der Vorlage erfolgt im Referat unter der Leitung von Michael Bongartz.
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Hauptdokument|20220726102012-0|20220726102012-1|20220726102012-2|20220726102012-3|20220726102013-4|20220726102014-5
- 4.5Zielabweichungsverfahren nach § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 16 LPlG NRW vom Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil - auf dem Gebiet der Stadt Werne, ehemaliges ZechengeländeZur Vorlage · 14/0701 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über ein Zielabweichungsverfahren gemäß dem Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen beraten. Gegenstand der Beschlussvorlage 14/0701 ist die Abweichung von den Zielen des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil. Konkret geht es um eine Fläche auf einem ehemaligen Zechengelände in der Stadt Werne.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Festlegung „Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ für ein etwa 5,7 Hektar großes Gebiet aufzuheben. Ziel ist die Umsetzung der 44. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Werne, die eine Sonderbaufläche für ein Wassersport- und Forschungszentrum vorsieht. Durch diese Änderung soll die kommunale Bauleitplanung an die Vorgaben der Raumordnung angepasst werden.
Die Regionalplanungsbehörde beabsichtigt, das Verfahren einzuleiten, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung raumordnerisch als vertretbar eingestuft wird. Im Zuge des Beteiligungsverfahrens wurden 21 Stellen angehört; die Behörde hat die vorgetragenen Bedenken in die weitere Planung einbezogen. Ein Einvernehmen mit der Stadt Werne sowie den beteiligten öffentlichen Stellen wurde bereits hergestellt. Finanzielle Auswirkungen für den Verband werden durch das Vorhaben nicht erwartet.
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Hauptdokument|20220727154558-0|20220727154558-1|20220727152639-2|20220727152640-3|20220727152641-4|20220727152642-5|20220727160053-0
- 4.5.1Antrag der AfD-Fraktion zur Drucksache Nr. 14/0701 Zielabweichungsverfahren nach §6 Abs.2 ROG i.V.m. §16 LPIG NRW vom Regionalplan für den Reg.bez. Arnsberg, Teilabschnitt Dortmund, auf dem Gebiet der Stadt Werne, ehem. ZechengeländeZur Vorlage · 14/0742 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr den Fraktionsantrag 14/0742 eingebracht, der ein Zielabweichungsverfahren für den Regionalplan Arnsberg (Teilabschnitt Dortmund) auf einem ehemaligen Zechengelände in der Stadt Werne zum Gegenstand hat. Der Antrag bezieht sich auf die Drucksache 14/0701 und fordert eine erneute Abwägung bestimmter Kriterien im Rahmen des Verfahrens nach §6 Abs.2 ROG i.V.m. §16 LPIG NRW.
Laut dem Antrag wäre für das Zielabweichungsverfahren eine umfassende Prüfung der Zielvorgabe Z 6.6-E des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW notwendig gewesen. Dabei müssten insbesondere die unmittelbare Anbindung an allgemeine Siedlungsbereiche, die Umwelt-, Sozial- und Zentrenverträglichkeit sowie eine leistungsfähige, kurzwege Anbindung an einen Verkehrsträger mit hoher Transportfähigkeit untersucht werden. Die AfD-Fraktion betrachtet den bisherigen Verweis auf nachfolgende Planungsebenen als unzureichend und beantragt daher die erneute Prüfung der genannten Sachverhalte.
Aus dem Dokument geht hervor, dass keine finanziellen Auswirkungen oder eine Nachveranschlagung von Mitteln für den Haushalt durch diesen Antrag zu erwarten sind.
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- 4.5.2Zielabweichungsverfahren nach § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 16 LPlG NRW vom Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil - auf dem Gebiet der Stadt Werne, ehemaliges ZechengeländeZur Vorlage · 14/0763 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung nimmt die Mitteilung der Verwaltung zum Zielabweichungsverfahren im Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg zur Kenntnis. Gegenstand des Verfahrens ist ein Teilabschnitt im Oberbereich Dortmund, der das Gebiet der Stadt Werne auf einem ehemaligen Zechengelände umfasst. Dort ist die Ausweisung eines Sondergebietes „Wassersport und Forschungszentrum“ vorgesehen.
Nach Einschätzung der Verwaltung entspricht die Planung den Vorgaben des Landesentwicklungsplans NRW (Ziel 6.6-2). Dieser sieht vor, dass raumbedeutsame Erholungs-, Sport- und Tourismuseinrichtungen in der Regel an Siedlungsbereiche oder Gewerbe- und Industriegebiete anzusiedeln sind. Da das geplante Sondergebiet unmittelbar an ein bestehendes Gewerbegebiet grenzt bzw. darin liegt, ist eine Prüfung von Ausnahmevoraussetzungen, wie etwa die Anbindung an leistungsfähige Verkehrsträger, nicht erforderlich.
Die Verantwortung für die Umsetzung der Umwelt-, Sozial- und Zentrenverträglichkeit obliegt der kommunalen Bauleitplanung. Die Kommunen müssen in ihren Planungen darlegen, inwieweit sie die landesplanerischen Zielvorgaben berücksichtigen. Die Regionalplanungsbehörde wird dies im Rahmen des landesplanerischen Anpassungsverfahrens prüfen. Für den Haushalt ergeben sich aus diesem Vorgang keine finanziellen Auswirkungen.
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- 4.690. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) auf dem Gebiet der Stadt Duisburg (Alt-Homberg) Veranlassung der BekanntmachungZur Vorlage · 14/0702 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird darüber informiert, dass die Landesplanungsbehörde die Bekanntmachung der 90. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) auf dem Gebiet der Stadt Duisburg (Alt-Homberg) veranlassen wird. Die Veröffentlichung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen.
Grundlage für diesen Vorgang ist ein Feststellungsbeschluss, den der Regionalrat in seiner Sitzung am 1. April 2022 einstimmig gefasst hat. Im Anschluss an diesen Beschluss wurde die Änderung der Landesplanungsbehörde zur Rechtsprüfung vorgelegt. Die Prüfung ergab keine Einwendungen gegen die vorliegende Planung. Mit dem Erlass der Bekanntmachung im Landesgesetzblatt wird die 90. Änderung des Regionalplans rechtskräftig.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind laut der Berichtsvorlage keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich. Die Maßnahme ist für den Haushalt neutral.
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- 5Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 6Fraktionsanträge
- 6.1Antrag der AfD im Ruhrparlament zur Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr, Abschluss des Verfahrens der Zweiten AnhörungZur Vorlage · 14/0672 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr einen Antrag zur Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr vorgelegt. Der Antrag fordert, das Verfahren auf Grundlage der Auswertung der Stellungnahmen aus dem zweiten Beteiligungsverfahren unverzüglich abzuschließen und den finalen Entwurf des Plans den Gremien des Regionalverbandes im Herbst vorzulegen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Streichung des Kapitels „5.4 Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze“ aus dem Entwurf. Dies wird mit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 3. Mai 2022 begründet. Bis eine Neuregelung dieses Kapitels erfolgt, sollen die bisherigen Festsetzungen für Abgrabungsbereiche in den rechtskräftigen Regionalplänen weiterhin gültig bleiben.
Zudem wird die Verwaltung dazu aufgefordert, die Umsetzung des Feststellungsbeschlusses zum Regionalplanentwurf in der Verbandsversammlung am 9. Dezember 2022 sicherzustellen. Die Begründung des Antrags weist darauf hin, dass eine weitere Verzögerung durch ein mögliches drittes Beteiligungsverfahren die kommunale Entwicklung und Investitionsprojekte beeinträchtigen könnte. Zudem wird die rechtliche Sicherheit im Hinblick auf die Landesentwicklungspläne (LEP NRW) als Argument angeführt, um weitere Unwägbarkeiten zu vermeiden.
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- 7Anfragen und Mitteilungen
- 7.1Anfragen
- 7.1.1Anfrage der AfD-Fraktion zur Drucksache Nr. 14/0701 Zielabweichungsverfahren nach §6 Abs. 2 ROG i.V.m. §16 LPIG NRW vom Regionalplan für den Reg.bez. Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund, auf dem Gebiet der Stadt Werne,ehem. ZechengeländeZur Vorlage · 14/0740 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion der Verbandsversammlung hat mit der Drucksache 14/0740 eine Anfrage zum Zielabweichungsverfahren im Regionalplan für den Bereich Dortmund auf dem Gebiet der Stadt Werne eingereicht. Gegenstand der Untersuchung ist ein Projekt auf einem ehemaligen Zechengelände.
Die Anfrage umfasst Fragen zur wirtschaftlichen Situation der SW GmbH+Co KG, insbesondere hinsichtlich ihrer Eigentümerstruktur, Solvenz und etwaiger Bankbürgschaften. Zudem wird nach der Höhe der geplanten Investitionssumme sowie nach den Gebühren gefordert, die bei einer Beantragung durch den Investor statt durch die Kommune angefallen wären. Im Kontext des 5-Standorte-Programms bittet die Fraktion um Informationen zur Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und zu möglichen weiteren Finanzmitteln von Land oder Kommunen.
Ein weiterer Fokus liegt auf der Identität und Notwendigkeit beteiligter Forschungseinrichtungen im Vergleich zu anderen Institutionen in Nordrhein-Westfalen oder dem Bund. Bezüglich der Wasserentnahme von 110 Millionen Litern aus dem Uferfiltrat der Lippe werden die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der zunehmenden Wasserknappheit sowie bestehende Entnahmeverbote thematisiert. Schließlich werden Informationen zur Identität von Investor und Betreiber, zur Existenz von Renditeberechnungen sowie zur Regelung möglicher Betriebsverluste erbeten.
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- 7.1.1.1Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion zur Drucksache Nr. 14/0701 Zielabweichungsverfahren nach §6 Abs. 2 ROG i.V.m. §16 LPIG NRW vom Regionalplan für den Reg.bez. Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund, auf dem Gebiet der Stadt Werne,ehem. ZechengeländeZur Vorlage · 14/0740-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Regionalplanungsbehörde hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zum Zielabweichungsverfahren im Bereich des ehemaligen Zechengeländes in Werne geantwortet. Die Stadt Werne hat ein Verfahren gemäß den gesetzlichen Vorgaben beantragt, um die regionalplanerischen Voraussetzungen mit ihrem Flächennutzungsplan in Einklang zu bringen. Das Projekt sieht eine Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Partnern wie der RWTH Aachen und der Hochschule Köln vor.
In der Antwort wird klargestellt, dass die Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit, der Solvenz des Investors oder der Investitionssummen nicht Teil der planerischen Entscheidung im Rahmen eines regionalen Zielabweichungsverfahrens ist. Zudem fallen für dieses Verfahren keine Verwaltungsgebühren an, anders als bei einem Raumordnungsverfahren.
Hinsichtlich der Wasserentnahme aus dem Uferfiltrat der Lippe teilte die untere Wasserbehörde des Kreises Unna mit, dass eine Entnahme von 110 Millionen Litern als äußerst geringfügig einzustufen sei. Die genaue Festlegung der Entnahmemengen sowie mögliche Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt und zur Sicherung der Mindestwasserführung werden im Rahmen des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens nach dem Wasserhaushaltsgesetz vorgenommen. Hierbei können auch zeitliche Einschränkungen festgelegt werden, um die Auswirkungen auf das Ökosystem zu minimieren.
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- 7.1.2Anfrage der AfD-Fraktion zur Drucksache Nr. 14/ 0673 Regionaplan Ruhr für das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr, Beschluss zur dritten BeteiligungZur Vorlage · 14/0744 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion der Verbandsversammlung hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage (Drucksache Nr. 14/0744) Informationen zum weiteren Vorgehen beim Regionalplan Ruhr angefordert. Hintergrund ist die geplante Durchführung einer dritten Beteiligungsrunde zur Anpassung des Regionalplanentwurfs. Aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster zu den Zielen 9.2.-2 und 9.2.-3 des Landesentwicklungsplans (LEP) sollen die Festlegungen der Abgrabungsbereiche im Entwurf angepasst werden. Da die zuvor beabsichtigte Verlängerung des Versorgungszeitraums auf 25 Jahre wegen Mängeln in der Abwägung unwirksam wurde, ist vorgesehen, den ursprünglichen Versorgungszeitraum aus dem LEP-Ziel von 2017 als Planungsgrundlage heranzuziehen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Klärung der rechtlichen Grundlagen für das Wiederaufleben des Sachstands von 2017 sowie um Auskunft über einen etwaigen Schriftwechsel zu diesem Verfahren. Sollte keine schriftliche Fixierung der Abstimmung mit dem fachlich zuständigen Ministerium vorliegen, fordert die Fraktion eine Darstellung der mündlich getroffenen Vereinbarungen bezüglich der Versorgungszeiträume und deren rechtlicher Begründung.
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- 7.2Mitteilungen
- 7.2.1Entwicklungs- und Vermarktungskonzept Regionale KooperationsstandorteZur Vorlage · 14/0722 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat mit der Vorlage 14/0722 einen Entwurf für ein Entwicklungs- und Vermarktungskonzept der regionalen Kooperationsstandorte vorgelegt. Grundlage ist der Beschluss der Verbandsversammlung vom 25. Juni 2021, ein Flächenportfolio von insgesamt 1.260 Hektar auf 24 Standorten für die Ansiedlung von Betrieben ab einer Größe von mindestens fünf Hektar planerisch zu sichern.
Das vorliegende Entwicklungskonzept konkretisiert den Umsetzungsprozess dieser Standorte. Dabei sollen vorrangig Flächen berücksichtigt werden, für die ein Interesse an einer zeitnahen Entwicklung besteht. In Abstimmung mit der Business Metropole Ruhr (BMR) wurde zudem ein Vermarktungskonzept erstellt. Dieses sieht eine Profilierung der 24 Standorte für bestimmte Branchen sowie die Konzeption und Umsetzung einer Dachmarke durch entsprechende Marketingmaßnahmen vor.
Bevor die Entwürfe der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden, ist im Herbst eine Beratung mit den beteiligten Kommunen vorgesehen. Die Vorlage weist keine Auswirkungen auf den Haushalt aus, da keine Nachveranschlagung erforderlich ist.
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- 7.2.1.1Ersetungsantrag der Fraktion Die Linke Entwicklungs- und Vermarktungskonzept Regionale Kooperationsstandorte - Ansprüche an die städtebauliche QualitätZur Vorlage · 14/0737-1 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/0737-1 fordert die Fraktion Die Linke eine Präzisierung der Beurteilungsmaßstäbe für das Entwicklungs- und Vermarktungskonzept der regionalen Kooperationsstandorte. Die Verwaltung soll im Zuge der weiteren Umsetzung, in Zusammenarbeit mit der Business Metropole Ruhr GmbH und den Kommunen, die Kriterien für diese Kooperationen weiter schärfen.
Dabei sollen insbesondere Maßstäbe aus der Charta Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr sowie aus dem Handlungsprogramm zum Regionalplan stärker in die Darstellung der städtebaulichen Qualitäten und in künftige raumordnerische Verträge einfließen. Der Antrag sieht vor, das Kapitel zu den Kooperationskriterien um Aspekte wie Klimaschutz, Klimaanpassung, Resilienz sowie eine sparsame Energienutzung – beispielsweise durch Gebäude nach GEG- oder KfW-100-Standard – zu ergänzen. Zudem soll die Verpflichtung der Kommunen zur Umsetzung regionaler Ziele in städtebaulichen Verträgen konkretisiert werden.
Zusätzlich wird die Verwaltung gebeten, den Planungsausschuss bei dessen nächster Sitzung über die Inhalte der raumordnerischen Verträge zu informieren. Die Begründung des Antrags verweist auf die Angleichung des Entwicklungskonzepts an bestehende regionale Grundsatzpapiere. Finanzielle Auswirkungen werden durch den Antrag nicht verursacht.
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- 7.2.1.2Ergänzungsantrag der RVR-Koalition zur Drucksache 14/0722 Entwicklungs- und Vermarktungskonzept Regionale KooperationsstandorteZur Vorlage · 14/0758 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die RVR-Koalition hat mit der Vorlage 14/0758 einen Ergänzungsantrag zum Entwicklungs- und Vermarktungskonzept für regionale Kooperationsstandorte vorgelegt. Der Antrag sieht vor, das Entwicklungskonzept als Grundlage für die weitere Arbeit zur Kenntnis zu nehmen. Ziel ist es, den gewerblich-industriellen Flächenbedarf durch eine Kooperation zwischen den Großstädten im Ballungsraum und den kreisangehörigen Gebieten auszugleichen. Die Verwaltung soll hierzu Möglichkeiten der Zusammenarbeit in einem Umsetzungsleitfaden konkretisieren.
Hinsichtlich des Handlungsrahmens für die Vermarktung fordert der Antrag Anpassungen und weitere Erläuterungen durch die Verwaltung. Dabei sollen die Kriterien für eine politische Priorisierung sowie die Anwendung der sogenannten „Intelligenten Spezialisierung“ auf Basis der S3-Strategie nachvollziehbarer gestaltet werden. Zudem wird eine Darstellung der Finanzierung der Vermarktungsmaßnahmen gefordert.
Ein weiterer Punkt des Antrags ist die Erstellung eines Leitfadens für den zukünftigen Umsetzungsprozess bis zum zweiten Quartal 2023. Dieser soll unter anderem raumordnerische Verträge zur Realisierung der Standorte sowie städtebauliche Qualitätsstandards in Bezug auf Klimaanpassung, Klimaresilienz und Energieeffizienz umfassen. Der Antrag hat keine Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 7.2.1.3Ergänzungsantrag zu TOP 7.2.1Zur Vorlage · 14/0762 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsantrag der FDP zur Drucksache 14/0762 ergänzt die Berichtsvorlage zum Entwicklungs- und Vermarktungskonzept für regionale Kooperationsstandorte. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird die Anlage 1 des Konzepts, welche die Entwicklung dieser Standorte beschreibt, als Grundlage für die weitere Arbeit zur Kenntnis genommen.
Ein zentraler Punkt des Antrags regelt den Umgang mit Standortdaten innerhalb der Plattform. Demnach sollen Flächeninformationen zu den insgesamt 24 regionalen Kooperationsstandorten nur dann in der Plattform hinterlegt werden, wenn die jeweils betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften ihre Zustimmung dazu gegeben haben.
Der Antrag wurde von Thorsten Leineweber und Thomas Boos von der Fraktion FDP eingebracht. Aus dem Dokument geht hervor, dass durch diesen Beschluss keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen.
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- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 8Vorlagen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen
- 8.1Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2021 - Business Metropole Ruhr GmbHZur Vorlage · 14/0667 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Business Metropole Ruhr GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 festzustellen. Damit einhergehend sollen die Verwendung des Jahresergebnisses beschlossen sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats beschlossen werden.
Der Jahresabschluss wurde von der ETL AG, Essen, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Im Berichtsjahr 2021 belief sich der Gesellschafterzuschuss auf rund 3,2 Millionen Euro, während ein Jahresfehlbetrag von etwa 3,04 Millionen Euro ausgewiesen wurde. Es ist beabsichtigt, diesen Fehlbetrag der Kapitalrücklage zu entnehmen. Zudem erhielt die Gesellschaft Fördermittel für Projekte in Höhe von rund 941.000 Euro.
Die Geschäftstätigkeit war im Berichtsjahr weiterhin durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt, was unter anderem zur verstärkten Nutzung digitaler Formate und zur Anpassung der Teilnahme an Fachmessen führte. Während die ExpoReal unter Auflagen realisiert werden konnte, wurde von einer Teilnahme an der MIPIM abgesehen. Die Gesellschaft beschäftigte im Durchschnitt 32 Mitarbeitende. Für den Haushalt ergeben sich aus diesem Abschluss keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen oder Nachveranschlagungen.
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- 8.2Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2021 - Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbHZur Vorlage · 14/0668 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen. Der Jahresabschluss wurde von der Märkischen Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung, wobei die Gesellschaft ihre Aufgaben sowie den öffentlichen Zweck erfüllt hat.
Die Bilanzsumme der Gesellschaft stieg im Berichtsjahr um 322.000 Euro auf insgesamt 2.512.000 Euro an. Das Eigenkapital erhöhte sich um 417.000 Euro auf 868.000 Euro. Das Rohbetriebsergebnis belief sich im Jahr 2021 auf 181.000 Euro, verglichen mit 410.000 Euro im Vorjahr. Dieser Wert setzt sich im Wesentlichen aus Umsatzerlösen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten zusammen. Im Durchschnitt waren im Berichtszeitraum zwei Arbeitnehmer beschäftigt. Aus der Beschlussvorlage geht hervor, dass durch die Feststellung des Jahresabschlusses keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen für den Regionalverband Ruhr erforderlich sind.
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- 8.3Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2021 - Revierpark Gysenberg Herne GmbHZur Vorlage · 14/0669 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/0669 wird der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr vorgeschlagen, den Jahresabschluss der Revierpark Gysenberg Herne GmbH zum 31. Dezember 2021 festzustellen. Die Vorlage sieht vor, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2021 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 2.354,5 T€ ab, welcher der Kapitalrücklage entnommen werden soll. Im Berichtsjahr erhielt die Gesellschaft Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 1.794,5 T€, wovon 730,7 T€ auf einen Corona-Sonderzuschuss entfallen. Zusätzlich wurden Pandemiehilfen in Höhe von 1.256,9 T€ durch die Gesellschafter bereitgestellt.
Die Prüfung der Jahresabschlüsse erfolgte durch die Märkische Revision GmbH mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Bericht bestätigt, dass die Gesellschaft ihre übertragenen Aufgaben sowie den öffentlichen Zweck im Berichtsjahr ordnungsgemäß erfüllt hat. Im Jahr 2021 war das Unternehmen mit durchschnittlich 60 Mitarbeitenden beschäftigt.
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- 8.4Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2021 - Ruhr Tourismus GmbHZur Vorlage · 14/0670 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Ruhr Tourismus GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der HLB Auditteam Dortmund AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Es wurden keine Sachverhalte festgestellt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sprechen. Das Geschäftsjahr schloss mit einem Bilanzverlust von 4.395,4 T€ ab, welcher aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll. Dem gegenüber stand ein Gesellschafterzuschuss in Höhe von 3.529,0 T€, der einen Corona-Sonderzuschuss von 900,0 T€ enthielt.
Die wirtschaftliche Entwicklung war durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie geprägt, was sich insbesondere bei den Verkaufszahlen der RTC-Karten im Vergleich zu 2019 deutlich bemerkbar machte. Trotz dieser Umstände konnte das Leistungsniveau durch die bereitgestellten Mittel und Fördermittel aufrechterhalten werden. Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich 49 Mitarbeitende. Für den Vorlagentext ist vermerkt, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung aus dem Haushalt des Regionalverbands Ruhr erforderlich ist.
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- 8.5Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2021 - AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - AGR GmbHZur Vorlage · 14/0677 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR GmbH) ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 festzustellen. Damit einhergehend sollen die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates beschlossen werden.
Der Jahresabschluss wurde von der ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung oder den wirtschaftlichen Verhältnissen. Im Berichtsjahr 2021 erzielte die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von rund 21,07 Millionen Euro, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahreswert von etwa 11,87 Millionen Euro darstellt. Von diesem Ergebnis sollen 17,51 Millionen Euro in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt und 3,55 Millionen Euro an den Gesellschafter ausgeschüttet werden.
Die Anzahl der Beschäftigten sank zum Stichtag 2021 auf 285 Personen im Vergleich zu 293 Mitarbeitenden im Vorjahr. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch die Feststellung des Jahresabschlusses keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen aus dem Haushaltsplan erforderlich sind.
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- 8.6Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2021 - Kultur Ruhr GmbHZur Vorlage · 14/0678 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/0678 geht es um die Feststellung des Jahresabschlusses der Kultur Ruhr GmbH zum 31. Dezember 2021. Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der ECOVIS Audit AG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf eine Unregelmäßigkeit in der Geschäftsführung. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben sowie den öffentlichen Zweck im Berichtsjahr erfüllt.
Finanziell schloss das Jahr 2021 mit einem Jahresfehlbetrag von 1.267,2 T€ ab, nachdem im Vorjahr ein Jahresüberschuss von 2.506,9 T€ erzielt worden war. Der Fehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Im Berichtszeitraum wurden Gesellschaftsanteile in Höhe von 19.174,0 T€ als Zuschüsse erhalten. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 beschäftigte die Gesellschaft 68 Arbeitnehmer. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen für den Haushalt erforderlich sind.
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- 8.7Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2021 - Maximilianpark Hamm GmbHZur Vorlage · 14/0679 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll die Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Maximilianpark Hamm GmbH ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 festzustellen. Damit verbunden sind die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2021 weist einen Jahresfehlbetrag von rund 2,48 Millionen Euro aus, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahresfehlbetrag von 2,22 Millionen Euro darstellt. Der Ausgleich erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von etwa 2,47 Millionen Euro. Ein verbleibender Bilanzverlust von 29,8 Tausend Euro wird vollständig vom RVR getragen. Die Prüfung des Abschlusses durch die KOMTAX Wirtschaftsprüfung GmbH erfolgte mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Im Berichtszeitraum beliefen sich die Corona-bedingten Mehrbedarfe auf 263,7 Tausend Euro. Zur Unterstützung wurden Sonderzuschüsse durch den RVR sowie die Stadt Hamm bereitgestellt. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 73 Mitarbeiter. Aus finanzieller Sicht ist laut der Vorlage keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel erforderlich, da die Auswirkungen haushaltsneutral sind.
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- 8.8Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2021 - Umweltzentrum Westfalen GmbHZur Vorlage · 14/0681 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird ersucht, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Umweltzentrum Westfalen GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 festzustellen. Damit verbunden ist die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung und den Verwaltungsrat.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüferin Birreg Aufdemkamp geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Im Berichtsjahr 2021 erwirtschaftete die Gesellschaft einen Jahresüberschuss in Höhe von 35,9 Tausend Euro, nachdem im Vorjahr ein Überschuss von 64,9 Tausend Euro ausgewiesen wurde. Die Finanzierung der Gesellschaft umfasste im genannten Zeitraum Zuschüsse in Höhe von 420 Tausend Euro. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, den Überschuss auf das neue Rechnungskonto vorzutragen.
Hinsichtlich der Personalstruktur beschäftigte die GmbH zum Stichtag 31. Dezember 2021 insgesamt 13 Mitarbeiter, während im Vorjahr noch 15 Beschäftigte verzeichnet wurden. Aus den finanziellen Auswirkungen der Vorlage ergeben sich keine Notwendigkeiten für eine Nachveranschlagung oder eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsplan des Regionalverbands.
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- 8.9Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2021 - Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbHZur Vorlage · 14/0689 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll die Vertreter der Gesellschafterversammlung der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Der Bericht der Wirtschaftsprüferin Birgit Aufdemkamp bescheinigt dem Abschluss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung oder der wirtschaftlichen Verhältnisse. Der Geschäftsverlauf wird als stabil bewertet, wobei die vereinbarte Pacht im Berichtsjahr gezahlt wurde.
Das Jahr 2021 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 6.100 Euro ab, was eine Verringerung gegenüber dem Vorjahreswert von 26.600 Euro bedeutet; der Betrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Es wurden keine Gesellschafterzuschüsse abgerufen. Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtszeitraum einen Mitarbeiter. Für den Haushalt des Regionalverbandes ergeben sich aus diesem Abschluss keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder Notwendigkeiten für Nachveranschlagungen.
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- 8.10Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2021 - Freizeitzentrum Xanten GmbHZur Vorlage · 14/0690 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Feststellung des Jahresabschlusses der Freizeitzentrum Xanten GmbH zum 31. Dezember 2021. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung ermächtigt, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung sowie dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen.
Der Abschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Es wurden keine Sachverhalte festgestellt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung oder die wirtschaftlichen Verhältnisse sprechen. Das Geschäftsjahr 2021 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 405,9 Tausend Euro ab, welcher durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen wird.
Aufgrund einer Schließung in der ersten Jahreshälfte konnten die ursprünglichen Planansätze nicht gehalten werden. In den Sommermonaten wurden jedoch in verschiedenen Betriebsbereichen – mit Ausnahme des Naturbadens – Umsatzsteigerungen erzielt, was auf gute Witterungsbedingungen und einen Nachholbedarf der Gäste zurückzuführen ist. Durch die Anwendung von Kurzarbeit wurden zudem Kosteneinsparungen realisiert. Ein Teil der im Vorjahr erhaltenen Corona-Sonderzuschüsse wird im Jahr 2022 zurückerstattet. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 53 Mitarbeiter. Die Vorlage führt aus, dass keine zusätzlichen finanziellen Mittel aus dem Haushaltsplan des Verbandes erforderlich sind.
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- 8.11Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2021 - TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbHZur Vorlage · 14/0699 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll die Vertretung in der Gesellschafterversammlung der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 ermächtigen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der Märkischen Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Für das Jahr 2021 wird ein Jahresüberschuss von 33,7 Tausend Euro ausgewiesen, nachdem im Vorjahr ein Jahresfehlbetrag von 1,7 Tausend Euro vorlag. Diese Zahlen beinhalten Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 100 Tausend Euro. Es ist vorgesehen, den Gewinnvortrag auf neue Rechnung zu übertragen.
Bezüglich der Personalsituation wird dokumentiert, dass zum Stichtag 31. Dezember 2021 keine Arbeitnehmer beschäftigt waren, im Vergleich zu einer Person im Vorjahr. Die Vorlage stellt fest, dass für diesen Vorgang keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung aus dem Haushaltsplan des Regionalverbandes Ruhr erforderlich ist, sodass die Maßnahme haushaltsneutral bleibt.
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- 8.12Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2021 - IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbHZur Vorlage · 14/0704 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Vertreter in der Gesellschaftversammlung der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. Die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ohne Feststellung von Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung oder den wirtschaftlichen Verhältnissen.
Das Unternehmen schloss das Berichtsjahr mit einem Jahresfehlbetrag von 2.133 T€ ab, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahresfehlbetrag von 1.209 T€ darstellt. Dieser Anstieg resultiert aus der Zunahme des operativen Geschäftes bei bestehenden linearen Zuschüssen. Der Fehlbetrag soll durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden. Die Gesellschafterzuschüsse beliefen sich im Berichtsjahr auf insgesamt 2.851,9 T€, wovon 1.530,6 T€ vom Regionalverband Ruhr stammen. Die Mitarbeiterzahl stieg von neun im Vorjahr auf 14 Personen zum Stichtag 31. Dezember 2021 an. Für die Umsetzung der Vorlage sind keine zusätzlichen haushaltsmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich.
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- 8.13Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2021 - Revierpark Wischlingen GmbHZur Vorlage · 14/0705 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Revierpark Wischlingen GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen.
Der Wirtschaftsprüfer, die Märkische Revision GmbH, hat am 10. Mai 2022 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk abgegeben. Im Prüfbericht wurde angemerkt, dass der Jahresabschluss sowie der Lagebericht nicht innerhalb der vertraglich vorgesehenen Frist von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufgestellt wurden. Es liegen jedoch keine Erkenntnisse vor, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung oder die wirtschaftlichen Verhältnisse sprechen. Die Gesellschaft hat ihre übertragenen Aufgaben und den öffentlichen Zweck im Berichtsjahr erfüllt.
Finanziell weist die Gesellschaft einen bereinigten Jahresfehlbetrag von 734,3 Tausend Euro aus, verglichen mit einem Fehlbetrag von 7,5 Tausend Euro im Vorjahr. Grund hierfür sind Corona-bedingte Mehrbedarfe in Höhe von rund 1.490,5 Tausend Euro. Die Gesellschafter leisteten Zuschüsse in Höhe von etwa 988,3 Tausend Euro, wovon der Regionalverband Ruhr (RVR) rund 494,1 Tausend Euro übernahm. Der nicht gedeckte Bedarf wurde durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 52 Mitarbeiter. Für die Vorlage sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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- 8.14Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2021 - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH und ihre BetriebsstättenZur Vorlage · 14/0709 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird gebeten, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss weist für das Geschäftsjahr 2021 einen Fehlbetrag von 6.522,4 T€ aus, welcher durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll. Im Berichtsjahr wurden Regelzuschüsse der Gesellschafter in Höhe von 4.448,0 T€ geleistet. Zur Kompensation von Pandemiefolgen flossen zudem Sonderzuschüsse in Höhe von 2.226,3 T€ sowie projektbezogene Investitionszuschüsse in Höhe von 1.426,4 T€. Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft war im Berichtsjahr durch behördliche Schließungen der Betriebsstätten geprägt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH hat den Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft. Das Prüfungsurteil enthält einen Hinweis auf eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgrund einer angespannten Liquiditätssituation, sofern keine ausreichenden Zuschüsse durch die Gesellschafter bereitgestellt werden. Bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung wurden keine Sachverhalte festgestellt, die gegen eine ordnungsgemäße Führung sprechen. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 282 Arbeitnehmer.
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- 8.15Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Änderung der Gesellschaftsverträge der RZR II Herten GmbH sowie der LAMBDA Gesellschaft für Gastechnik mbHZur Vorlage · 14/0675 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll die Änderung der Gesellschaftsverträge der RZR II Herten GmbH sowie der LAMBDA Gesellschaft für Gastechnik mbH beschließen. Im Zentrum der Vorlage steht die Anpassung des Unternehmensgegenstandes gemäß § 2 Abs. 1 beider Gesellschaften. Die Neufassung soll Tätigkeiten im Bereich des Klimaschutzes und der Nutzung erneuerbarer Energien explizit verankern. Zudem ist eine Änderung der Firmierung der LAMBDA Gesellschaft für Gastechnik mbH vorgesehen, die künftig unter dem Namen „LAMBDA Gesellschaft für Klimaschutz und regenerative Energien mbH“ firmieren soll.
Diese Anpassungen sollen die unternehmerischen Handlungen der Gesellschaften stärker an den strategischen Zielen des Regionalverbandes zur Energieeffizienz, zum Klimaschutz und zur Kreislaufwirtschaft ausrichten. Da es sich um wesentliche Änderungen handelt, ist ein Anzeigeverfahren beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen erforderlich. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bestätigung durch das zuständige Ministerium. Aus finanzieller Sicht ergeben sich aus der Vorlage keine Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 8.16Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Überplanmäßige Mittelbereitstellung 2022Zur Vorlage · 14/0683 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wird über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Freizeitgesellschaften im Jahr 2022 beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Erhöhung der Gesellschafterzuschüsse um insgesamt 674.000 Euro vor. Die Deckung dieser Mehraufwendungen soll durch Einsparungen im allgemeinen Personalkostenbudget des Verbandes sichergestellt werden.
Die Notwendigkeit der Aufstockung ergibt sich aus verschiedenen finanziellen Entwicklungen bei den beteiligten Gesellschaften. Bei der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr GmbH (FMR) besteht Bedarf zur Deckung eines Bilanzverlustes in der Betriebsstätte Vonderort sowie aufgrund höherer Energiekosten in Nienhausen infolge bestehender Gaslieferverträge. Für die Revierpark Wischlingen GmbH sind höhere Corona-bedingte Schäden als ursprünglich veranschlagt zu erwarten. Beim Freizeitzentrum Xanten GmbH wird eine mögliche Nachzahlung aus einer Betriebsprüfung im sechsstelligen Bereich prognostiziert, wobei der Anteil des RVR etwa 225.000 Euro betragen könnte. Zudem sind beim Maximilianpark Hamm GmbH die Deckung von Verlustvorträgen sowie Corona-bedingte Schäden vorgesehen.
Ein Ausblick auf die kommenden Jahre deutet darauf hin, dass auch in den Haushaltsplanungen ab 2023 Anpassungen der Zuschüsse notwendig sein könnten. Faktoren wie die Energiekrise sowie anstehende Finanzierungsfragen bei Projekten wie der IGA 2027 oder der Glörtalsperre GmbH werden als potenzielle Belastungen aufgeführt.
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- 8.17Masterplan Mittelstand und Handwerk Hier: Sachstand und weiteres VorgehenZur Vorlage · 14/0706 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung hat den Sachstandsbericht zur Erarbeitung des Masterplans Mittelstand und Handwerk zur Kenntnis genommen und dem weiteren Vorgehen zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2023 einen Vorschlag zur Bereitstellung der erforderlichen Personal- und Sachmittel zu unterbreiten sowie regelmäßig über den Projektfortschritt zu berichten.
Ziel des Masterplans ist die fachliche Bewertung der Belange von Mittelstand und Handwerk für die Regionalentwicklung der Metropole Ruhr. Die Erarbeitung erfolgt in Kooperation mit den Handwerkskammern Düsseldorf, Münster und Dortmund sowie weiteren Akteuren aus Wirtschaftsförderung und Wissenschaft. Zu den thematischen Schwerpunkten gehören Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Flächenbedarf, Planungsrecht, Bildung und Innovation.
Der weitere Prozess umfasst die Beauftragung eines externen Beratungsunternehmens zur Durchführung einer Struktur- und Potenzialanalyse. Auf Basis dieser Ergebnisse sollen bis zum Jahr 2026 Handlungsempfehlungen und Maßnahmen entwickelt werden. Die Koordination übernimmt das Referat Regionalentwicklung unter Einbeziehung der Fachreferate für Mobilität, Bildung und Soziales sowie Klima und Umweltschutz. Eine anteilige Mitfinanzierung durch die Handwerkskammern ist vorgesehen.
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- 8.17.1Änderungsantrag der RVR-Koalition zur Drucksache Nr. 14/0706 Masterplan Mittelstand und Handwerk Hier: Sachstand und weiteres VorgehenZur Vorlage · 14/0764 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsantrag der RVR-Koalition zur Drucksache Nr. 14/0764 befasst sich mit dem Sachstand und dem weiteren Vorgehen beim Masterplan Mittelstand und Handwerk. Im Rahmen des Antrags wird der Sachstandsbericht der Verwaltung zu den Arbeiten am Masterplan zur Kenntnis genommen.
Ein Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die Priorisierung einer Strukturdatenanalyse zum Ist-Zustand des Mittelstands und Handwerks in der Metropole Ruhr. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Masterplan noch innerhalb der laufenden Wahlperiode im Ruhrparlament zu beschließen, weshalb der Zeitplan zur Erarbeitung angepasst werden soll. Dabei folgt das Parlament der Empfehlung der Verwaltung, für die Durchführung der Analyse zeitnah ein entsprechendes Institut zu beauftragen.
Die weiteren Schritte zur Ausarbeitung des Masterplans sollen im Laufe des Haushaltsjahres 2023 festgelegt werden. Diese Entscheidung soll auf den Ergebnissen der Datenanalyse sowie nach Rücksprache mit relevanten Stakeholdern erfolgen. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Antrag sind nicht vorgesehen, da keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist.
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- 8.18Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH - Finanzierung der Sanierung der Zufahrtstraße zur K10Zur Vorlage · 14/0708 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll über die Bereitstellung von investiven Zuschüssen in Höhe von 873.000 Euro entscheiden. Dieser Betrag ist für die Stadt Breckerfeld bestimmt, um die erweiterte Sanierung der Zufahrtsstraße zur K10 am Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre anteilig mitzufinanzieren. Die Summe entspricht dem Gesellschafteranteil des Regionalverbands Ruhr (RVR) von 53 Prozent an der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH.
Die Zufahrtsstraße ist für den regionalen Freizeitverkehr maßgeblich und weist derzeit Mängel bei der Verkehrssicherheit auf, insbesondere durch Engstellen und Verkehrsbehinderungen in den Sommermonaten. Ein geotechnisches Gutachten ergab zudem, dass die ursprüngliche Sanierungsplanung aufgrund mangelnder Standsicherheit des Baugrunds angepasst werden muss. Dies führt zu einem veränderten Finanzbedarf für das Projekt.
Nach der Untersuchung verschiedener Bauvarianten wurde unter den Gesellschaftervertretern die Empfehlung für eine spezifische Ausbauform ausgesprochen, welche die Erweiterung von Ausweichstellen und die Einrichtung eines Fußweges vorsieht. Die Kostenplanung basiert auf dem Stand von Ende 2021, wobei aktuelle Preissteigerungen noch nicht berücksichtigt sind.
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- 8.19Manifesta 16 Ruhr gGmbH
- 8.19.1Antwort der Verwaltung - Zum Ergänzungsantrag zu Drucksache Nr. 14/0321-1 Manifesta 2026 – Beschluss zur Gründung der Durchführungsgesellschaft 'Manifesta 16 Ruhr gGmbH' Ergänzungen zur VertragsgestaltungZur Vorlage · 14/0341-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zur Gründung der Durchführungsgesellschaft „Manifesta 16 Ruhr gGmbH“ für das Projekt Manifesta 2026 eine Stellungnahme vorgelegt. Ein Bestandteil des Gesellschaftervertrags wird eine Anlage zu den Dienstleistungen der IFM sein, die ein pauschales Honorar von 1,26 Millionen Euro für Markenrechte, operative Leistungen sowie die Bereitstellung der Geschäftsführung und fünf Abteilungsleitungen umfasst.
Für die Personalkosten sind im Jahr 2022 bis zu 20.000 Euro und für das Jahr 2023 etwa 45.000 Euro für Positionen wie die Generalkoordination und Pressearbeit geplant. Der inhaltliche Prozess beginnt mit Workshops unter Einbeziehung von Expertinnen, Experten sowie Vertretern der Städte Duisburg, Essen, Bochum und Dortmund sowie des Regionalverbands Ruhr. Auf Basis von Forschungsstudien soll ab 2023 das künstlerische Konzept entwickelt werden.
Das Budget für die künstlerische Arbeit beläuft sich auf 1,6 Millionen Euro, ergänzt durch 350.000 Euro für Bildung und Vermittlung. Ein Mindestgesamthaushalt von rund 6,5 Millionen Euro soll durch die Akquise von Drittmitteln erhöht werden. Zudem wird eine Zusammenarbeit mit der IGA 2027 angestrebt, wobei ein Sitz im Kuratorium sowie die mögliche Fortführung von Projekten geprüft werden. Ein Austausch mit der Region Barcelona soll über bestehende Netzwerke erfolgen.
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- 8.19.2Manifesta 16 Ruhr gGmbH - Sachdarstellung zur Manifesta 16 und Bestellung von Vertreter*innen in den AufsichtsratZur Vorlage · 14/0710 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll die Sachdarstellung zur Manifesta 16 Ruhr gGmbH zur Kenntnis nehmen und Vertreter für den Aufsichtsrat bestellen. Die Bestellung der Vertreter ist mit dem Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister vorgesehen.
Der Gründungsprozess der Gesellschaft, der ursprünglich für den 1. Januar 2022 geplant war, verzögerte sich aufgrund von Abstimmungsgesprächen zum Gesellschaftsvertrag sowie zur Klärung steuerrechtlicher Fragen. Das Finanzamt Essen-Süd hat bestätigt, dass der Entwurf des Gesellschaftsvertrages die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt. Die Finanzierung durch den RVR soll über einen Gesellschafterzuschuss in Höhe von einer Million Euro erfolgen, der der Kapitalrücklage zugeführt wird.
Das geplante Mindestbudget der Manifesta 16 beläuft sich auf rund 6,5 Millionen Euro. Von diesem Betrag sind bereits 5,3 Millionen Euro durch Zusagen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie verschiedener Stiftungen, darunter die RAG-Stiftung und die e.on Stiftung, gesichert oder beantragt. Eine Differenz von etwa 638.000 Euro soll bis zur Biennale durch die Einwerbung weiterer Drittmittel geschlossen werden; andernfalls ist eine Erhöhung des Eigenanteils des RVR möglich.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus zwölf Mitgliedern, wovon sechs durch den RVR entsandt werden. Eines dieser Mandate ist für die Regionaldirektorin des RVR oder eine von ihr vorgeschlagene Person vorgesehen, die beim Verband beschäftigt ist.
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- 9Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 9.1Freizeit- und Tourismuskonzept für die Metropole Ruhr Hier: Entwurf Endbericht und weiteres VorgehenZur Vorlage · 14/0661 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll den Endbericht zum Freizeit- und Tourismuskonzept für die Metropole Ruhr beschließen und die Verwaltung beauftragen, diesen Bericht den Kommunen sowie relevanten Akteuren bekannt zu machen. Zudem wird die Erarbeitung einer Umsetzungsstrategie beantragt. Diese Strategie soll Piloträume identifizieren, konkrete Maßnahmen und Priorisierungen festlegen, Zeitpläne sowie Förderprogramme aufzeigen und die beteiligten Kommunen in den Prozess einbeziehen.
Das Konzept basiert auf einer Bestandsanalyse der regionalen Infrastruktur und identifiziert insgesamt 65 räumliche Schwerpunkte, sogenannte Hotspots. Davon werden 18 als touristische Hotspots eingestuft, die überregional und international wirken, während 36 regionale touristische Hotspots primär Besucher aus der Metropole Ruhr und den Nachbarregionen ansprechen. Die thematische Ausrichtung der Hotspots erfolgt über sechs Leitthemen, darunter Industriekultur, Sport, Stadtzentrum sowie Natur- und Urbane Erholung, ergänzt durch die Themen Radverkehr und Veranstaltungen.
Für das weitere Vorgehen ist eine vertiefende Betrachtung der einzelnen Hotspots vorgesehen, die Analysen zu Stärken, Schwachstellen und Handlungsansätzen umfasst. Die Umsetzung soll sich zunächst auf ausgewählte Piloträume konzentrieren, insbesondere im Zusammenhang mit der IGA 2027, dem Naturpark Hohe Mark, der Haldenlandschaft sowie Gewässern zur Freizeitnutzung.
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- 10Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 11Vorlagen aus dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz
- 11.1Charta Grüne InfrastrukturZur Vorlage · 14/0719 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Charta Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr als freiwillige Selbstverpflichtung der Region für die zukünftige Entwicklung der grünen Infrastruktur beschließen. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) beauftragt, eine Strategie zur Umsetzung der Charta zu erarbeiten. Die Umsetzung soll im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben und der Haushaltsplanung des RVR erfolgen, wobei zusätzlich Fördermittel auf Landes- und Bundesebene angeworben werden können.
Die Charta dient als strategisches Instrument für die Stadt- und Regionalentwicklung, um Herausforderungen wie den Klimawandel durch ein integriertes Planungsverständnis zu begegnen. Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis eines partizipativen Prozesses, der unter anderem die Netzwerktage Grüne Infrastruktur in den Jahren 2020 und 2022 sowie verschiedene Praxisdialoge mit regionalen Akteuren einschloss.
Die Erarbeitung der darauf aufbauenden Strategie Grüne Infrastruktur ist für den Zeitraum von September 2022 bis Ende 2023 vorgesehen. Diese soll konkrete Handlungsziele definieren und räumlich festlegen. Die Charta ist Teil der sogenannten „Offensive Grüne Infrastruktur 2030“, die neben der Strategieentwicklung auch eine regionale Biodiversitätsstrategie, ein Aktionsprogramm zur Schließung grüner Lücken sowie die Entwicklung von Daten- und Analysetools umfasst.
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- 12Vorlagen aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt
- 12.1Aktueller Planungsstand Ruhr Games 2023 und Anpassung des ProjektbudgetsZur Vorlage · 14/0720 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) prüft eine Anpassung des Projektbudgets für die Ruhr Games 2023. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln zur Erhöhung des Eigenanteils um bis zu 225.000 Euro zu genehmigen. Die Deckung dieser Mehraufwendungen soll durch Einsparungen im allgemeinen Personalkostenbudget sichergestellt werden.
Der Planungsstand der Veranstaltung im Landschaftspark Duisburg-Nord ist durch personelle und finanzielle Entwicklungen gekennzeichnet. Im Projektteam kam es aufgrund von Vakanzen in der Leitung und im Management zu Know-how-Verlusten und Verzögerungen, weshalb ein externes Strategieteam zur Projektsteuerung eingesetzt werden soll. Auf finanzieller Ebene führen die weltpolitische Lage, die Inflation sowie ein Fachkräftemangel zu einem geschätzten Gesamtminderergebnis von 450.000 Euro, insbesondere in den Bereichen Infrastruktur und Sicherheit.
Um die Qualität des Programms zu sichern, sollen Synergieeffekte mit anderen Veranstaltungen wie „Die Finals“ und dem Traumzeitfestival genutzt werden. Dies betrifft unter anderem Sportarten wie BMX-Park und Speedklettern. Parallel zur Erhöhung des RVR-Eigenanteils wird eine entsprechende Aufstockung der Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen angestrebt.
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- 13Vorlagen aus dem Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation
- 13.1Veranstaltung 'Digital Health in der Metropole Ruhr', Bericht und PerspektiveZur Vorlage · 14/0695 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation hat einen Beschlussvorschlag zur Einrichtung einer regionalen Koordinierungs- und Netzwerkstelle für das Thema „Digital Health“ vorgelegt. Grundlage ist eine im Juni 2022 in Hagen stattgefundene Veranstaltung, die Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung zusammenbrachte.
Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung Gespräche mit potenziellen Kooperationspartnern führt, um eine solche Stelle zu etablieren. Ziel ist es, die Vernetzung mit den Gesundheitsämtern der Städte und Kreise in der Metropole Ruhr sowie den Informationsfluss zum Thema Digitalisierung der Gesundheitsversorgung langfristig sicherzustellen. Als möglicher Partner wird MedEcon Ruhr aufgrund seiner regionalen Vernetzung und Fachkompetenz angeführt. Eine interne Umsetzung durch den Regionalverband Ruhr (RVR) wurde als kurz- bis mittelfristig aufgrund des erforderlichen Personalaufbaus nicht als sinnvoll bewertet.
Im Falle einer Entscheidung für eine Kooperation mit einem geeigneten Stakeholder soll gemeinsam mit der Verwaltung ein Konzept erstellt werden, das die Rahmenbedingungen und finanziellen Auswirkungen darlegt. Während für den aktuellen Schritt keine zusätzlichen Mittel veranschlagt werden müssen, sollen etwaige künftige Kosten aus einer möglichen Kooperation im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt werden.
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- 14Vorlagen aus dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
- 15Vorlagen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss
- 16Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 16.1Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung beim Regionalverband RuhrZur Vorlage · 14/0726 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/0726 behandelt die neue Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung beim Regionalverband Ruhr. Der Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung haben diesen Entwurf zur Kenntnis genommen. Die Dienstanweisung dient der Sicherstellung ordnungsgemäßer Abläufe bei der Erledigung von Aufgaben in der Finanzbuchhaltung, wobei ein besonderer Fokus auf dem Umgang mit Zahlungsmitteln sowie der Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen liegt. Die rechtliche Grundlage für die Erlassung dieser Vorschriften durch die Regionaldirektorin ist § 32 Absatz 1 der Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW).
Die aktuelle Fassung ersetzt die bisherige Dienstanweisung vom 21. März 2011. Im Rahmen der redaktionellen Überarbeitung wurden die Regelungen an die neuen digitalen Buchhaltungsprozesse sowie an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Zudem wurden die Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW aus einer durchgeführten überörtlichen Prüfung berücksichtigt. Die Neufassung der Dienstanweisung hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan des Regionalverbandes, da keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung notwendig ist.
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- 16.2Beschluss über die Behandlung des Jahresüberschusses 2020Zur Vorlage · 14/0731 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 14/0731 befasst sich mit der Verwendung des Jahresüberschusses aus dem Jahr 2020. Der Betrag beläuft sich auf insgesamt 2.931.350,65 Euro. Gemäß dem vorliegenden Entwurf soll die Verbandsversammlung beschließen, diesen gesamten Überschuss in die Ausgleichsrücklage einzulegen.
Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss vorberatend behandelt und dient als Grundlage für die Entscheidung in der Verbandsversammlung, die für den 23. September 2022 angesetzt ist. In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass durch diesen Beschluss keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Die Maßnahme wird somit als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung eingestuft.
Es werden keine zusätzlichen Auswirkungen auf die Bilanz im Sinne von Veräußerungsgewinnen oder -verlusten erwartet. Der Vorgang dient der formalen Behandlung des Ergebnisses aus dem Geschäftsjahr 2020 gemäß den entsprechenden rechtlichen Vorgaben.
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- 16.3Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.01.2022 - 30.06.2022 für das Haushalts-jahr 2022 genehmigten HaushaltsüberschreitungZur Vorlage · 14/0734 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wurde über die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2022 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2022 informiert. Gemäß der Berichtsvorlage 14/0734 erfolgte die Genehmigung dieser Überschreitungen durch den Kämmerer auf Grundlage von § 8läufig 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Die rechtliche Grundlage sieht vor, dass überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen nur zulässig sind, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung innerhalb des laufenden Haushaltsjahres sichergestellt ist. Die Entscheidungskompetenz für solche Maßnahmen liegt beim Kämmerer, sofern keine anderweitigen Regelungen durch die Verbandsversammlung bestehen. Im Rahmen des bestehenden Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzepts des RVR ist zudem festgelegt, dass der Kämmerer über Ausgaben unterhalb einer Grenze von 100.000 Euro entscheidet, während bei Beträgen ab dieser Höhe die Entscheidung durch den Verbandsausschuss erfolgt.
Die Vorlage dient der formellen Kenntnisnahme der bereits erfolgten Genehmigungen. Aus den aufgeführten Haushaltsüberschreitungen resultieren keine weiteren finanziellen Auswirkungen oder Notwendigkeiten für eine Nachveranschlagung, die zu einer Verschlechterung des Haushalts führen würden.
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- 16.4Einbringung des Haushaltsplans 2023Zur Vorlage · 14/0733 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 14/0733 wird die Einbringung des Haushaltsplans für das Jahr 2023 in den politischen Entscheidungsprozess des Regionalverbandes Ruhr geführt. Der Entwurf sieht vor, dass der Haushaltsplan 2023 dem Verbandsausschuss sowie den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung zugeleitet wird.
Der zeitliche Ablauf der Vorlage ist für das dritte Quartal 2022 festgeschrieben: Im Verbandsausschuss findet die Vorberatung zum Thema am 12. September 2022 statt. In der anschließenden Sitzung der Verbandsversammlung am 23. September 2022 wird der Entwurf des Haushaltsplans als Tischvorlage vorgelegt, um dort den abschließenden Beschluss herbeizuführen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass die Einbringung des Plans keine Nachveranschlagungen oder die Bereitstellung überplanmäßiger sowie außerplanmäßiger Mittel erfordert. Die Maßnahme ist somit als haushaltsneutral zu bewerten. Weitere Auswirkungen auf die Bilanz durch Veräußerungsgewinne oder -verluste werden in der vorliegenden Drucksache nicht ausgewiesen.
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- 16.5Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften für das Haus-haltsjahr 2023Zur Vorlage · 14/0732 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/0732 behandelt die Festsetzung des Umlagesatzes des Regionalverbandes Ruhr (RVR) für das Haushaltsjahr 2023. Im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens, das zwischen Juli und September 2022 stattfand, wurde ein Hebesatz von 0,68 % vorgeschlagen, der dem Vorjahresniveau entspricht.
Die Stellungnahmen der Mitgliedskörperschaften weisen unterschiedliche Positionen auf. Die Städte Essen und Mülheim an der Ruhr äußerten keine Bedenken gegen den Beibehalt des Satzes. Im Gegensatz dazu forderten die Städte Bochum, Dortmund, Duisburg und Hagen eine Reduzierung bzw. Überprüfung oder Einfrierung des Hebesatzes. Die Stadt Hamm strebt eine Senkung auf 0,635 % an, während Gelsenkirchen, der Kreis Unna und der Ennepe-Ruhr-Kreis eine konstante Umlagezahllast fordern. Der Kreis Recklinghausen regte die Nutzung der Ausgleichsrücklage an, um zusätzliche Belastungen zu vermeiden.
Als Ursachen für die Forderungen werden die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg sowie steigende Energiepreise angeführt. Zudem wurden Kostensteigerungen bei der IGA 2027 und höhere Umlagen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe thematisiert. Die Mitgliedskörperschaften forderten zudem eine kritische Prüfung der im Haushaltsplan 2023 vorgesehenen Aufwendungen des RVR, insbesondere hinsichtlich der Steigerungen bei den Personal-, Projekt- und Transferaufwendungen.
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- 16.6Bestellung der Betriebsleitung RVR Ruhr GrünZur Vorlage · 14/0739 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät in ihrer Sitzung am 23. September 2022 über die Neubesetzung der Betriebsleitung der Einrichtung RVR Ruhr Grün. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Bestellung eines neuen Betriebsleiters mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 beantragt. Die rechtliche Grundlage für diese Entscheidung bildet die Eigenbetriebsverordnung NRW in Verbindung mit der Betriebssatzung von Ruhr Grün.
Die Stelle der Betriebsleitung ist nachzubesetzen, nachdem sie im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens zur Disposition stand. In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen der Personalentscheidung wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagungen oder überplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind. Die Maßnahme wird als haushaltsneutral eingestuft, da keine Abweichungen zum veranschlagten Haushaltsplan entstehen.
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- 16.6.1Bestellung der Betriebsleitung RVR Ruhr GrünZur Vorlage · 14/0759 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/0759 wird der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr vorgeschlagen, Holger Böse zum Betriebsleiter der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zu bestellen. Die Ernennung soll mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 erfolgen. Als rechtliche Grundlage für die Bestellung dienen § 4 (a) der EigVO NRW in Verbindung mit § 6 der Betriebssatzung von RVR Ruhr Grün.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird im Antrag festgehalten, dass die Maßnahme haushaltsneutral ist. Eine Nachveranschlagung oder die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel ist nicht erforderlich. Der Beschlussvorschlag wurde für die Sitzung der Verbandsversammlung am 23. September 2022 zur Entscheidung vorgelegt und unter Beteiligung der Fraktionen SPD und CDU erstellt.
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- 16.7Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 14/0746 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr befasst sich mit dem Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Versammlung den Entwurf zur Kenntnis nimmt und diesen gemäß der Kommunalverfassung zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleitet.
Der Jahresabschluss weist für das Jahr 2021 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.813.000 Euro aus. Im Vergleich zum fortgeschriebenen Haushaltsplan, der einen Fehlbetrag von 6.827.000 Euro vorsah, zeigt sich eine finanzielle Verbesserung von rund 5 Millionen Euro. Demgegenüber steht jedoch eine Verschlechterung gegenüber dem Jahresabschluss des Vorjahres 2020 um etwa 4,7 Millionen Euro.
Der Abschluss umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Bilanz und den Anhang. Die Bilanz weist zum Stichtag ein Gesamtvermögen von rund 639,8 Millionen Euro aus. Den Unterlagen ist zudem ein Lagebericht beigefügt, der die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Verbandes darstellt.
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- 17Fraktionsanträge/Resolutionen
- 17.1Quo vadis Queer in der Metropole RuhrZur Vorlage · 14/0703 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 14/0703 hat die Fraktion „Die Grünen im Ruhrparlament“ einen Antrag gestellt, der die Erarbeitung eines Konzepts für ein Vernetzungstreffen oder einen „Queer-Empfang“ vorsieht. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt einen Vorschlag zu unterbreiten, um Organisationen und Initiativen aus dem Bereich der LGBTIQ-Szene in der Metropole Ruhr zusammenzuführen.
Das Vorhaben sieht eine Auftaktveranstaltung unter dem Motto „Quo vadis Queer in der Metropole Ruhr“ vor. Ziel ist es, den Austausch zwischen den im Ruhrgebiet aktiven Akteuren zu fördern und die Vernetzung der Organisatorinnen der verschiedenen Christopher Street Day (CSD) Veranstaltungen zu stärken. Als Teil des Konzepts wird ein inhaltlicher Austausch über den aktuellen Status quo sowie das Potenzial einer weiteren Kooperation angeregt, wobei auch eine Einladung von Organisatorinnen des CSD Köln als Inputmöglichkeit genannt wird.
Der Antrag begründet die Initiative mit dem Ziel, die Sichtbarkeit der queeren Community zu fördern und Synergieeffekte zwischen den Organisationen zu nutzen. Dabei wird das Potenzial für einen „Ruhr-CSD“, etwa durch eine Rotation über verschiedene Städte hinweg, thematisiert. Für die Umsetzung des Antrags sind laut vorliegendem Dokument keine zusätzlichen finanziellen Mittel erforderlich.
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- 17.2Resolution des Ruhrparlaments: Energiekrise stoppen-Volksverarmung abwendenZur Vorlage · 14/0753 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Ruhrparlament die Beschlussvorlage 14/0753 mit dem Titel „Energiekrise stoppen – Volksverarmung abwenden“ vorgelegt. Der Antrag enthält Forderungen zur Abmilderung der Energiekrise. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, Nord Stream 2 wieder in Betrieb zu nehmen und die Sanktionen gegen Russland aufzuheben. Zudem sollen die drei verbleibenden Kernkraftwerke am Netz gehalten, abgeschaltete Kraftwerke reaktiviert und das Potenzial der Kohleverstromung ausgeschöpft werden.
Zur Entlastung von Bürgern sowie kleinen und mittleren Unternehmen sieht der Antrag eine Senkung der Steuern auf Benzin, Diesel, Strom, Gas und Heizöl sowie die vollständige Aussetzung der Mehrwertsteuer vor. Des Weiteren sollen die Gasumlage abgeschafft und die Energiesparverordnung außer Kraft gesetzt werden. Anstelle von punktuellen Unterstützungsleistungen wird eine generelle Steuerentlastung vorgeschlagen. Nach einer möglichen Verabschiedung der Resolution soll die Verwaltung das Dokument an den Bundeskanzler, den Ministerpräsidenten sowie an die zuständigen Ministerien in Bund und Land weiterleiten.
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- 18Anfragen und Mitteilungen
- 18.1Anfragen
- 18.1.1Personalaufwuchs in der RVR-VerwaltungZur Vorlage · 14/0743 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der AfD hat im Regionalverband Ruhr eine Fraktionsanfrage mit der Nummer 14/0743 eingereicht, die den Personalaufwuchs innerhalb der RVR-Verwaltung thematisiert. Die Anfrage fordert detaillierte Auskünfte darüber an, wie viele Stellen seit Beginn des Jahres 2022 in den verschiedenen Referaten und Abteilungen besetzt wurden. Dabei sollen auch die jeweiligen Aufgabenbereiche sowie die dadurch entstandenen Kosten unter Angabe der entsprechenden Kostenstellen dargelegt werden.
Zusätzlich umfasst die Anfrage Informationen zur künftigen Personalplanung. Die Verwaltung wird gebeten, darzulegen, wie viele Stellen ab sofort geplant sind, für welchen Zeitraum diese vorgesehen sind und in welchen Abteilungen sowie Aufgabenbereichen sie angesiedelt werden sollen. Ferner wird nach den zu erwartenden zusätzlichen Kosten für diese geplanten Stellen gefragt. Die Vorlage wurde von der Fraktionsleitung unter Wolfgang Seitz eingereicht und von Ulrike Wilmshöver bearbeitet.
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- 18.1.2Sachstand Masterplan Klimaneutrale Metropole RuhrZur Vorlage · 14/0761 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Regionalverband Ruhr eine Fraktionsanfrage zum Sachstand des Masterplans Klimaneutrale Metropole Ruhr eingereicht. Hintergrund der Anfrage ist ein Bericht der Verwaltung, der in der siebten Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz vorgelegt wurde.
Mit der Vorlage 14/0761 werden konkrete Informationen zu den Klimazielen der Mitgliedskommunen angefordert. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche Zieltermine zur Erreichung der Klimaneutralität die Kommunen im Verbandsgebiet in ihren Beschlüssen festgelegt haben. Zudem wird nach dem Zeitplan für die Vorlage verschiedener Szenarien und Maßnahmen für die Jahre 2030, 2040 und 2045 gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Entwicklung eines digitalen Werkzeugs zur regionalen Planung und zum Monitoring. Hierbei wird nach dem Abstimmungsprozess mit den 53 Kommunen des Verbandsgebiets sowie den Beteiligungsgesellschaften des Regionalverbands Ruhr (RVR) gefragt. Die Fraktion möchte zudem erfahren, welche Parameter aktuell für dieses digitale Instrument diskutiert werden. Abschließend wird die Frage gestellt, wie die regionale Bewertung der Daten erfolgt und auf welche Weise diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen.
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- 18.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 19Vorlagen mit Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 20Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 20.1Ersetzungsvorlage Hoesch-Hafenbahn-Weg; hier: Kreuzungsbauwerk S-Bahnbrücke 'Massener Weg, Dortmund'nicht öffentlich
- 21Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich
- 22.1Anfragennicht öffentlich
- 22.2Mitteilungennicht öffentlich