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Tagesordnung
- –Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 1Formalia
- 1.1Genehmigung der Niederschrift
- 1.2Um- und Nachbesetzung in Gremien und Aufsichtsräten
- 1.2.1Umbesetzung im Beirat Regionaler DiskursZur Vorlage · 14/0533 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/0533 wurde eine personelle Umbesetzung im Beirat Regionaler Diskurs beantragt. Der Antrag, der von der Fraktion DIE LINKE eingebracht wurde, sieht vor, die bisherige Stellvertretung in diesem Gremium zu verändern. Konkret soll Olaf Jung aus der Position des Stellvertreters ausscheiden und durch Wolfgang Freye ersetzt werden.
Die Vorlage war im Verbandsausschuss zur Vorberatung auf der Tagesordnung und sollte in der Verbandsversammlung beschlossen werden. In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderung wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagungen oder eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich sind. Die Umbesetzung ist somit haushaltsneutral gestaltet. Der Antrag wurde von der Fraktionsleitung der DIE LINKE unterzeichnet und im Rahmen des parlamentarischen Prozesses zur Entscheidung vorgelegt.
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- 1.2.2GremienumbesetzungZur Vorlage · 14/0536 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/0536 wird eine Neubesetzung verschiedener Gremien im Regionalverband Ruhr vorgeschlagen. Die AfD-Fraktion benennt hierbei neue beratende Mitglieder für mehrere Ausschüsse. Im Planungsausschuss soll Ulrike Wilmshöver als neues beratendes Mitglied aufgenommen werden, wobei Michael Mathews, Ludwig Hahn, Hans-Jürgen Hofstätter, Wolfgang Seitz und Alan Imamura als Stellvertreter fungieren sollen. Für den Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt wird Wolfgang Seitz als beratendes Mitglied vorgeschlagen; die Stellvertretung soll durch Andrea Pousset, Ulrike Wilmshöver, Alan Imamura und Hans-Jürgen Hofstätter erfolgen. Im Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation wird Andrea Pousset als neues beratendes Mitglied benannt, mit der Stellvertretung durch Wolfgang Seitz, Ulrike Wilmshöver, Alan Imamura und Hans-Jürgen Hofstätter.
Der Antrag umfasst zudem personelle Veränderungen in weiteren Gremien. Im Verbandsausschuss übernimmt Alan Imamura die Position des ersten Stellvertreters anstelle von Reinard Zielke. Im Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün findet ein Wechsel zwischen den Stellvertretern statt, wobei Rainer Peitz den ersten und Hans-Jürgen Hofstätter den zweiten Stellvertreterposten übernimmt. Gleichzeitig werden in mehreren Ausschüssen – darunter dem Rechnungsprüfungsausschuss, Wahlprüfungsausschuss, Wirtschaft und Beteiligungen sowie Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz – Positionen als unbesetzt geführt, da Christian Krampitz und Reinard Zielke aus diesen Funktionen ausscheiden. Der Antrag hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 1.2.3Antrag der SPD im Ruhrparlament auf Umbesetzung im Aufsichtsrat der BMRZur Vorlage · 14/0544 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Ruhrparlament hat mit der Vorlage 14/0544 einen Antrag auf Umbesetzung im Aufsichtsrat der BMR vorgelegt. Der Antrag sieht vor, die Zusammensetzung des Gremiums zu verändern, indem Michael Hübner als ordentliches Mitglied berufen wird. Er soll die Position von Timo Schisanowski, MdB, übernehmen.
Die Verbandsversammlung sollte über diesen Beschlussvorschlag in ihrer Sitzung am 1. April 2022 entscheiden. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass diese personelle Veränderung keine finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den Regionalverband Ruhr hat. Die Maßnahme wird als haushaltsneutral beschrieben, da keine Nachveranschlagungen oder zusätzliche Mittelbereitstellungen erforderlich sind. Der Antrag wurde von der SPD-Fraktion unter der Leitung von Martina Schmück-Glock eingebracht.
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- 1.2.4Antrag der SPD im Ruhrparlament auf Umbesetzung in den FachausschüssenZur Vorlage · 14/0550 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Ruhrparlament hat mit der Drucksache 14/0550 einen Antrag auf Umbesetzung in den Fachausschüssen des Regionalverbandes Ruhr vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht eine personelle Veränderung innerhalb des Ausschusses für Digitalisierung, Bildung und Innovation vor.
Dem Antrag zufolge soll Sonja Leidemann als ordentliches Mitglied in diesen Ausschuss berufen werden. Sie tritt damit die Position von Romina Eggert an. Die Verbandsversammlung war dazu im Rahmen ihrer Sitzung am 1. April 2022 aufgerufen, über diesen Vorschlag zu entscheiden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass die Umbesetzung haushaltsneutral erfolgt. Es entstehen durch diese personelle Änderung keine zusätzlichen Kosten oder Verpflichtungen für den Haushalt des Regionalverbandes. Eine Nachveranschlagung oder die Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln ist nicht erforderlich.
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- 2Aktuelle Entwicklung
- 2.1Resolution der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR): Ruhrparlament verurteilt den Angriffskrieg auf die Ukraine - die Metropole Ruhr unterstützt Geflüchtete aus der UkraineZur Vorlage · 14/0548 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat mit der Drucksache 14/0548 eine Beschlussvorlage zur Beratung vorgelegt. Der vorliegende Fraktionsantrag sieht die Annahme einer Resolution vor, in welcher das Ruhrparlament den Angriffskrieg auf die Ukraine verurteilt und die Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine zum Gegenstand hat.
Der Antrag wurde von Vertretern der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE sowie FDP eingebracht. Die Vorlage beinhaltet den Vorschlag, dass die Verbandsversammlung die beiliegende Resolution beschließt.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen wird in dem Dokument festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist; der Vorgang ist somit haushaltsneutral gestaltet. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzung der Verbandsversammlung am 1. April 2022 vorgesehen.
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- 3Vorlagen der Bezirksregierungen
- 3.1Förderprogramm Kommunaler Straßenbau 2022 hier: Unterrichtung und BeschlussfassungZur Vorlage · 14/0466 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/0466 wird der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) die Entscheidung über das Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau 2022“ zur Vorlage gemacht. Die Vorlage dient der Unterrichtung und Beschlussfassung über die regionalen Vorschläge für die RVR-Gebiete innerhalb der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den regionalen Vorschlag zum Förderprogramm gemäß den Anlagen 1 bis 3 bestätigt. Diese Anlagen umfassen jeweils das regionale Votum für die RVR-Gebiete in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
Die gemeinsame Sitzungsvorlage wird im Namen der Regierungspräsidentinnen von Düsseldorf und Münster sowie des Regierungspräsidenten von Arnsberg gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes (LPlG) vorgelegt. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss. Die parlamentarische Vorberatung erfolgte im Planungsausschuss am 8. März 2022 sowie im Verbandsausschuss am 21. März 2022, bevor die endgültige Beratung in der Verbandsversammlung für den 1. April 2022 vorgesehen ist.
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Hauptdokument|20220203135456-0|20220203135713-0|20220203135715-0|20220203135718-0
- 3.1.1Ersetzungsvorlage Förderprogramm Kommunaler Straßenbau 2022 hier: Unterrichtung und BeschlussfassungZur Vorlage · 14/0466-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0466-1 behandelt das Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau 2022“. Der Verbandsausschuss hat die Vorlage zur Entscheidung für die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Beschlussfassung über den regionalen Vorschlag zum genannten Förderprogramm, welcher die Gebiete des RVR innerhalb der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster umfasst.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Annahme der regionalen Voten gemäß den Anlagen 1 bis 3 der Vorlage vor. Diese Anlagen enthalten die spezifischen regionalen Voten für das RVR-Gebiet in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Die gemeinsame Sitzungsvorlage wird auf Grundlage des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidentinnen von Düsseldorf und Münster sowie des Regierungspräsidenten von Arnsberg vorgelegt.
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Hauptdokument|20220315172318-0|20220315172321-0|20220315172323-0|20220315172326-0
- 3.2Städtebauförderung Bericht zum Programmvorschlag 'Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW 2021'Zur Vorlage · 14/0484 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster haben eine gemeinsame Beschlussvorlage zur Städtebauförderung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht zum Programmvorschlag „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW 2021“. Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird durch diesen Vorschlag um ihre Zustimmung gebeten.
Die Unterlagen enthalten neben den textlichen Erläuterungen zum Programmvorschlag auch ein entsprechendes Programmdatenblatt. Der Entscheidungsprozess sieht eine Beratung im Planungsausschuss am 8. März 2022 sowie im Verbandsausschuss am 21. März 2022 vor, bevor die endgültige Beschlussfassung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 1. April 2022 erfolgen soll. Die gemeinsame Vorlage der Bezirksregierungen erfolgt auf Grundlage des Landesplanungsgesetzes.
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- 3.3Städtebauförderung Bericht zur Veröffentlichung des 'Sofortprogramm zur Stärkung unserer In-nenstädte und Zentren in NRW 2021/22'Zur Vorlage · 14/0503 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0503 behandelt den Bericht zur Veröffentlichung des „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW 2021/22“. Die Vorlage wird gemeinsam von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt.
Gegenstand der Sitzungsvorlage ist die Information über das Sonderprogramm zur Städtebauförderung. Der Verbandsausschuss übernimmt hierbei die Federführung für das Verfahren. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) der Vorlage zustimmt.
Der parlamentarische Ablauf umfasst eine Vorberatung im Planungsausschuss am 9. März 2022 sowie im Verbandsausschuss am 21. März 2022. Die abschließende Beratung in der Verbandsversammlung ist für den 1. April 2022 angesetzt. Die Unterlagen beinhalten zudem textliche Erläuterungen und ein Programmdatenblatt zum Sonderprogramm „Innenstädte“.
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- 3.4Städtebauförderung hier: Vorschlag für das Städtebauförderprogramm 2022Zur Vorlage · 14/0524 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/0524 wird der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) ein Vorschlag für das Städtebauförderprogramm 2022 zur Entscheidung vorgelegt. Dieser Entwurf resultiert aus einer gemeinsamen Initiative der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
Die Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung dem Programmvorschlag der drei Bezirksregierungen zustimmt. Die dazugehörigen Unterlagen enthalten textliche Erläuterungen zum Programm sowie konkrete Details zur Umsetzung im Bereich des Regionalverbandes Ruhr. Ein wesentlicher Bestandteil der Dokumentation ist zudem die Festlegung der Verteilung der Fördersätze für das Jahr 2022.
Der Entscheidungsweg der Vorlage sieht eine Vorberatung im Planungsausschuss am 9. März 2022 sowie im federführenden Verbandsausschuss am 21. März 2022 vor. Die abschließende Beratung in der Verbandsversammlung ist für die Sitzung am 1. April 2022 angesetzt. Die Einreichung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidenten der beteiligten Bezirke.
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Hauptdokument|20220304121212-0|20220304121215-0|20220304121218-0|20220304121220-0|20220304121224-0
- 4Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 4.1Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil: Änderung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) mit bergbaulicher Zweckbindung in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt Hamm sowie Änderung des textlichen Ziels 12 (2)Zur Vorlage · 14/0474 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil. Die Beschlussvorlage sieht die Umwidmung eines Bereichs auf dem Gebiet der Stadt Hamm vor. Konkret soll eine Fläche, die bisher für gewerbliche und industrielle Nutzungen mit bergbaulicher Zweckbindung ausgewiesen war, in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) umgewandelt werden. Zudem ist eine Änderung des textlichen Ziels 12 (2) vorgesehen.
Die Stadt Hamm hat diese Änderung beantragt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines geplanten „CreativReviers“ auf dem ehemaligen Bergwerkgelände Heinrich Robert in den Stadtteilen Pelkum und Herringen zu schaffen. Die Entwicklung der Fläche soll Schwerpunkte in den Bereichen Kreativwirtschaft, Freizeit, Wohnen, Arbeiten sowie Handel und Dienstleistung umfassen. Eine durchgeführte Vorprüfung ergab, dass die Änderung keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen zur Folge hat, weshalb kein separater Umweltbericht erforderlich ist.
Die Unterlagen zum Planentwurf sowie die Begründung werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. In Hamm erfolgt die Auslegung elektronisch; ergänzend werden die Dokumente auf den Internetseiten des Regionalverbandes Ruhr und der Regionalplanungsbehörde veröffentlicht. Während der Auslegungsfrist können betroffene Stellen und die Öffentlichkeit Stellung zum Entwurf nehmen. Für den Regionalverband ergeben sich aus diesem Verfahren keine finanziellen Auswirkungen.
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Hauptdokument|20220126145005-3|20220126145004-0|20220126145005-1|20220126145005-2
- 4.290. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) zur Änderung eines Bereichs für gewerbliche Nutzungen (GIB) mit der Angabe 'Güterumschlagshafen' in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) sowie die Änderung eines Schienenweges für den überregionalen Verkehr in der Stadt Duisburg - Feststellungsbeschluss -Zur Vorlage · 14/0480 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der Feststellung der 90. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf. Gegenstand der Vorlage ist die Umwidmung eines Bereichs für gewerbliche Nutzungen, der bisher als Güterumschlagshafen ausgewiesen war, in einen Allgemeinen Siedlungsbereich. Zudem sieht die Änderung Anpassungen an einem Schienenweg für den überregionalen Verkehr in der Stadt Duisburg vor.
Ziel dieser regionalplanerischen Maßnahme ist die städtebauliche Umstrukturierung von Flächen im Duisburger Stadtteil Alt-Homberg. Konkret sollen brachliegende Gewerbeflächen, wie das Areal „Plange Mühle“ sowie die ehemalige Maschinenbaufabrik „Schmitz und Söhne“, sowie ungenutzte Bahnflächen parallel zum Rhein neu genutzt werden können. Der Antrag auf diese Änderung wurde von der Stadt Duisburg gestellt.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurden Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeit sowie von betroffenen öffentlichen Stellen geprüft. Eine Erörterung der Stellungnahmen ist aufgrund der geringen Auswirkungen der Planänderung nicht vorgesehen. Die Regionalplanungsbehörde wird die Änderung nach dem Beschluss der Verbandsversammlung der Landesplanungsbehörde anzeigen. Für den Haushalt ergeben sich aus dieser Maßnahme keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.
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Hauptdokument|20220127154559-0|20220203074215-0|20220203074219-0
- 4.3Änderungsverfahren 45 MH des Regionalen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr; Einvernehmensherstellung gemäß § 41 (3) LPlGZur Vorlage · 14/0488 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über das Änderungsverfahren 45 MH des Regionalen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr. Gegenstand der Beschlussvorlage 14/0488 ist die Herstellung des Einvernehmens gemäß § 41 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes NRW.
Die Regionaldirektorin hat in einer Stellungnahme vom 9. Februar 2022 mitgeteilt, dass das vorliegende Änderungsverfahren im Einklang mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr steht. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass sich die Verbandsversammlung der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde anschließt und das erforderliche Einvernehmen zu dem Verfahren erteilt. Die Zustimmung des Regionalverbandes ist für die Durchführung der Änderung durch die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gemäß den gesetzlichen Vorgaben notwendig.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind laut den vorliegenden Unterlagen keine zusätzlichen Mittel oder Nachveranschlagungen im Haushaltsplan erforderlich, sodass das Verfahren haushaltsneutral bleibt.
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Hauptdokument|20220210083123-0|20220210083125-0|20220210083127-0|20220210083129-0|20220210083133-0|20220210083135-0|20220210083139-0
- 5Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 6Fraktionsanträge
- 6.1Kein Ausbau der A3Zur Vorlage · 14/0499 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsantrag der Fraktionen Die Grünen und Die Linke sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) den achtspurigen Ausbau der Bundesautobahn 3 von der südlichen Verbandsgrenze bis zum Autobahnkreuz Oberhausen ablehnt. Zudem soll der Ausbau der Autobahnkreuze Kaiserberg und Oberhausen unterbunden werden.
Die Vorlage fordert die Verwaltung des RVR auf, bei der Landes- und Bundesregierung für einen Verzicht auf diese Ausbaumaßnahmen zu werben und eine entsprechende Anpassung des Bundesverkehrswegeplans zu erwirken. Zur Bewältigung von Kapazitätsproblemen sollen Konzepte zur großräumigen Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene unterstützt werden. Darüber hinaus wird eine stärkere Orientierung an der Erhaltung und Sanierung der bestehenden Infrastruktur bei Straßenprojekten beantragt.
Als Begründung führt der Antrag, eingereicht von Karsten Finke und Heike Kretschmer, an, dass zusätzliche Fahrspuren lediglich kurzfristige Symptombehandlungen darstellten und die Verkehrswende nicht förderten. Es wird auf begrenzte Finanzmittel sowie Planungskapazitäten im Ingenieurbereich verwiesen. Zudem werden ökologische Auswirkungen wie die Versiegelung von Flächen und geplante Baumfällungen im Sterkrader Wald angeführt.
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- 7Anfragen und Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 8Vorlagen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen
- 8.1Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen RVR Ruhr Grün zum 31.12.2020Zur Vorlage · 14/0458 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird über die Feststellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31. Dezember 2020 beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag weist eine Bilanzsumme von 30.371.440,93 Euro und ein Eigenkapital von 8.160.808,42 Euro aus.
Der Abschluss beinhaltet einen durch den Regionalverband Ruhr geleisteten Verlustausgleich in Höhe von 10.305.784,01 Euro für investive Maßnahmen und laufende Aufwendungen sowie einen Zuschuss in das eigene Vermögen der Einrichtung von 262.593,45 Euro. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 68.400,09 Euro. Es wird beantragt, diesen Fehlbetrag aus der Ausgleichsrücklage zu entnehmen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG hat für den Jahresabschluss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Vorlage sieht zudem die Entlastung des Betriebsausschusses vor. Die endgültige Feststellung des Abschlusses steht unter dem Vorbehalt etwaiger inhaltlicher Ergänzungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
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Hauptdokument|20220211081316-0|20220211081316-1|20220211081316-2|20220211081718-0|20220211081719-1|20220211094231-0
- 9Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 9.1Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr; hier: Aktualisierung und WeiterentwicklungZur Vorlage · 14/0482 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll das aktualisierte „Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr“ zur Kenntnis nehmen. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Verwaltung beauftragt, die Endfassung des Programms unter Berücksichtigung der in einer Synopse enthaltenen Bearbeitungsvorschläge fertigzustellen und zu veröffentlichen. Grundlage für die Aktualisierung war ein Beteiligungsverfahren im Zeitraum von August 2018 bis Juli 2019, bei dem Kommunen sowie Interessenverbände Stellungnahmen einreichten. Die eingegangenen Anregungen bezogen sich unter anderem auf die Themenbereiche Wirtschaft, Mobilität und Freiraum.
Darüber hinaus wird die Verwaltung angewiesen, nach der Fertigstellung der Endfassung Vorschläge für die inhaltliche Weiterentwicklung und die Verstetigung des Handlungsprogramms zu erarbeiten und der Verbandsversammlung vorzulegen. Ein weiterer Punkt der Vorlage ist die Überarbeitung der „Perspektiven zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr“ aus dem Jahr 2014. Die Ergebnisse dieser Überarbeitung sollen nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens zum Regionalplan Ruhr zur Beratung vorgelegt werden. Für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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- 10Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 10.1Umsetzungskonzept Regionales Radwegenetz in der Metropole Ruhr Hier: Entwurf Arbeitsbericht zur politischen BeratungZur Vorlage · 14/0473 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr befasst sich mit dem Entwurf eines Arbeitsberichtes zur Umsetzung des Regionalen Radwegenetzes in der Metropole Ruhr. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den Entwurf zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung anzuweisen, auf Basis der politischen Beratung einen Endbericht zu erstellen. Dieser soll den Entscheidungsträgern in der Region sowie dem Land Nordrhein-Westfalen und den beteiligten Kommunen zur Verfügung gestellt werden.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung und Finanzierung des Radwegenetzes auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene voranzutreiben und über die Ergebnisse kontinuierlich an die Verbandsversammlung zu berichten. Ein weiteres Ziel ist die Entwicklung eines Arbeitsprogramms für das Kompetenzzentrum Radwegebau Ruhr für die Haushaltsjahre 2023 und folgende sowie die Einführung eines regelmäßigen Monitoring-Verfahrens zur Fortschrittskontrolle des Radwegebaus.
Die zugrunde liegende Untersuchung nutzt eine Nutzwertanalyse, um die Priorisierung der Radverbindungen zu bestimmen. Dabei wurden Kriterien wie Verkehrssicherheit, Umweltaspekte und die schnelle Umsetzbarkeit berücksichtigt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Realisierungszeiträume für verschiedene Kategorien zwischen vier und zwanzig Jahren liegen können. Basierend auf den Analysen werden die Verbindungen in vordringliche, mittlere und weitere Umsetzungsprioritäten eingeteilt, um eine strukturierte Infrastrukturplanung zu ermöglichen.
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- 11Vorlagen aus dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz
- 11.1Radweg Brückensteg über die Volme in Hagen; Übernahme des erhöhten Eigenanteils der Stadt HagenZur Vorlage · 14/0476 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) prüft eine Erhöhung seines Eigenanteils am Bau des Radwegs Brückensteg über die Volme in Hagen. Das Projekt ist Teil des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogrammes NRW. Ursprünglich war vereinbart, dass der RVR einen Anteil von rund 508.000 Euro übernimmt.
Aufgrund von Verzögerungen im Bauablauf sowie gestiegenen Gesamtkosten für die Maßnahme, die nun auf etwa 3,2 Millionen Euro geschätzt werden, hat sich der Finanzierungsbedarf verändert. Die Verwaltung schlägt vor, den zu übernehmenden Eigenanteil auf insgesamt circa 832.000 Euro zu erhöhen. Dieser Betrag setzt sich aus 640.000 Euro aus dem Haushaltsplanentwurf 2022 und 192.000 Euro aus Vorjahren zusammen.
Über die Übernahme eventueller weiterer Kosten soll erst nach Abschluss der Maßnahme und der endgültigen Abrechnung mit der Bezirksregierung Arnsberg entschieden werden. Zudem wird empfohlen, dass die Stadt Hagen weitere Bemühungen zur Erhöhung des Landesförderanteils unternimmt.
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Hauptdokument|20220217155016-0|20220217155025-0|20220217155031-0|20220217155038-0
- 11.2Liegenschaftskonzept des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 14/0509 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll das neue Liegenschaftskonzept beschließen und die Verwaltung mit dessen Anwendung beauftragen. Die Grundlage für die Erstellung dieses Konzepts bildeten Ergänzungsanträge zum Haushalt 2019.
Der Entwurf wurde im Rahmen eines mehrjährigen Prozesses erarbeitet, der bereits 2019 durch interne Konsultationen mit verschiedenen Referaten sowie Beteiligten wie RVR Ruhr Grün und Tochtergesellschaften begann. Nach Beratungen in der Verbandskonferenz und Verzögerungen durch die Pandemie sowie anstehende Wahlen wurde das Konzept im Mai 2021 dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz vorgestellt. In diesem Zusammenhang wurden Fragen von Vertretern der Landwirtschaftskammer sowie der Fraktionen FDP, SPD, CDU und Die Linke thematisiert, die von der Verwaltung in anschließenden Fraktionssitzungen beantwortet wurden.
Das Konzept legt Handlungsfelder und Rahmenbedingungen für den An- und Verkauf von Grundstücken sowie Grundsätze für die Bewirtschaftung der RVR-eigenen Liegenschaften fest. Es dient dazu, die Entscheidungsfindung der Verwaltung bei liegenschaftlichen Transaktionen und der Bewirtschaftung zu lenken. Ergänzend dazu werden derzeit Leitlinien zur Verpachtung und Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen entwickelt. Die Umsetzung des Konzepts hat keine Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 11.2.1Änderungsantrag zum LiegenschaftskonzeptZur Vorlage · 14/0511 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Ruhrparlament hat mit der Drucksache 14/0511 einen Änderungsantrag zum Liegenschaftskonzept des Regionalverbands Ruhr (RVR) eingebracht. Der Antrag umfasst mehrere Anpassungen der Liegenschaftsstrategie. So soll das Handlungsfeld „Freizeit und Tourismus“ als eigener Punkt ergänzt werden. Im Bereich der Flächenbevorratung sollen künftig Projekte zum Strukturwandel sowie Maßnahmen für eine nachhaltige und sozial gerechte Wohnungspolitik, beispielsweise durch genossenschaftliches Bauen, im Fokus stehen.
Für die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen wird die Aufnahme einer Klausel zum vollständigen Verzicht auf Pestizide vorgeschlagen. Zudem soll der Anbau von Mais für Biogasanlagen bei der Verpachtung ausgeschlossen werden. Bei der thermischen Nutzung von Holz wird ein hoher Wirkungsgrad gefordert, wobei Anlagen mit Kraftwärmekopplung bevorzugt werden sollen. Der Antrag sieht zudem den Verzicht auf die Bereitstellung von Kurzumtriebsflächen für Energiepflanzen vor.
Hinsichtlich der Vermietung von Flächen für den Mobilfunkausbau fordert die Fraktion die Einhaltung verschärfter Regelungen zum Strahlenschutz. Ziel ist es, die elektrische Feldstärke in der Umgebung sensibler Einrichtungen wie Schulen oder Kindertagesstätten im Rahmen der privatrechtlichen Vertragsgestaltung deutlich zu reduzieren.
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- 11.2.2Änderungsantrag der Koalition: Liegenschaftskonzept des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 14/0518 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Drucksache Nr. 14/0518 liegt ein Änderungsantrag der Koalition zum Liegenschaftskonzept des Regionalverbandes Ruhr vor. Mit diesem Beschlussvorschlag wird die Verbandsversammlung ersucht, das Liegenschaftskonzept unter Berücksichtigung der beigefügten Änderungen zu verabschieden und die Verwaltung mit dessen Anwendung zu beauftragen.
Der parlamentarische Prozess sieht für die Vorberatung des Antrags eine Sitzung im Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz am 4. März 202<0xC2>2 sowie eine Beratung im Verbandsausschuss am 21. März 2022 vor. Die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung ist für den 1. April 2022 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird dokumentiert, dass die Vorlage haushaltsneutral ist und keine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln oder eine Nachveranschlagung erfordert. Zudem werden keine Auswirkungen auf die Bilanz durch Veräußerungsgewinne oder -verluste erwartet. Der Antrag wurde im Rahmen der parlamentarischen Arbeit unter Beteiligung der Fraktionsleitung der SPD, vertreten durch Martina Schmück-Glock, und der CDU, vertreten durch Roland Mitschke, sowie des Fraktionsgeschäftsführers Michael Gustrau bearbeitet.
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- 11.2.2.1Ergänzung des Änderungsantrags der Koalition zum Liegenschaftskonzept des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 14/0549 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr hat im Rahmen der Sitzung am 1. April 2022 eine Ergänzung zum Liegenschaftskonzept beschlossen. Der Fraktionsantrag mit der Nummer 14/0549 ergänzt den bestehenden Änderungsantrag der Koalition und bezieht sich konkret auf das Kapitel 2.1.3, welches die Themen Forst- und Landwirtschaft behandelt.
Diese Anpassung erfolgt als Reaktion auf einen Hinweis der Landwirtschaftskammer, der im Nachgang der Fachausschussberatungen eingebracht wurde. Durch die Ergänzung soll die Multifunktionalität von Flächen, insbesondere im Hinblick auf eine nachhaltige Nahrungsmittelerzeugung, gestärkt bzw. erhalten werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist festzuhalten, dass durch diesen Beschluss keine zusätzlichen Mittel aus dem Haushalt beansprucht werden. Die Maßnahme ist somit haushaltsneutral und führt zu keiner Nachveranschlagung von Mitteln.
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- 11.2.3Änderungsantrag LiegenschaftskonzeptZur Vorlage · 14/0537 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 14/0537 liegt ein Fraktionsantrag der AfD zur Beratung in der Verbandsversammlung vor, der Änderungen am bestehenden Liegenschaftskonzept vorsieht. Der Antrag konzentriert sich auf die Neugestaltung des Abschnitts 4.3 zum Thema regenerative Energien.
Nach dem Beschlussvorschlag sollen die textlichen Inhalte zu den Themen Windenergie und Solarenergie sowie die Rahmenbedingungen für die Bereitstellung von Flächen für regenerative Energien gestrichen werden. In der neuen Fassung soll unter dem Punkt 4.3 lediglich die Überschrift bestehen bleiben. Der bisherige Abschnitt über Biomasse und Holz soll als neuer Punkt 4.3.1 in das Konzept aufgenommen werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird im Antrag festgehalten, dass die Änderungen haushaltsneutral sind. Eine Nachveranschlagung oder die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist nicht erforderlich. Der Antrag wurde von Alan Imamura sowie dem Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Seitz eingebracht.
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- 11.2.4Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE Liegenschaftskonzept des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 14/0542 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 14/0542 einen Änderungsantrag zum Liegenschaftskonzept des Regionalverbandes Ruhr vorgelegt. Der Antrag umfasst Anpassungen in den Bereichen der Grundstücksveräußerung sowie der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen.
Im Bereich der Ausschreibungen und Wettbewerbe für Veräußerungsgrundstücke sieht der Antrag vor, qualitative Anforderungen an die Nutzung in die Wettbewerbsverfahren aufzunehmen. Die Kriterien sowie deren Gewichtung sollen dabei im Vorfeld genau festgelegt werden. Zudem soll eine Regelung ergänzt werden, die es ermöglicht, Grundstücke auch an nachrangige Bieter zu veräußern, sofern qualitative Anforderungen Teil des Ausschreibungsverfahrens waren und mit einem bestimmten Anteil bewertet wurden.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags betrifft die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen im Abschnitt 4.2. Hier soll die Regelung zu Pflanzenschutzmaßnahmen geändert werden. Die Neufassung sieht vor, dass Pflanzenschutzmaßnahmen standort-, kultur- und situationsbezogen erfolgen und auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden. Dabei sollen ausschließlich Mittel eingesetzt werden, die für den ökologischen Landbau zugelassen sind.
Der Antrag wurde von der Fraktionsgeschäftsführerin Heike Kretschmer sowie dem Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Freye eingereicht. Laut den vorliegenden Unterlagen ergeben sich durch die vorgeschlagenen Änderungen keine zusätzlichen finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen für den Verband.
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- 12Vorlagen aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt
- 13Vorlagen aus dem Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation
- 13.1Strategie und Ziele der RVR-FamilieZur Vorlage · 14/0421 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll über das Strategiepapier „Strategie und Ziele der RVR-Familie“ entscheiden. Mit der Beschlussvorlage 14/0421 wird vorgeschlagen, dem Papier zuzustimmen und die Verwaltung sowie die Beteiligungsgesellschaften mit der Umsetzung der darin festgelegten Zielsetzungen zu beauftragen.
Das Dokument dient als Rahmen für das regionale Handeln in der Metropole Ruhr und legt eine Dekadenstrategie bis zum Jahr 2030 fest. Die Neufassung ist Teil eines seit 2012 bestehenden Diskussionsprozesses über die Strategiefelder des Verbandes. An der Erstellung der aktuellen Fassung waren neben der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel auch die Tochtergesellschaften AGR, BMR, RTG und FMR beteiligt.
Die Strategie umfasst neun Strategiefelder, die mit konkreten Projekten und Maßnahmen unterlegt sind. Diese Systematik wurde bereits im Entwurf des aktuellen Haushaltsplanes berücksichtigt. Aus finanzieller Sicht ist für die Umsetzung der Vorlage keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel erforderlich, da die Auswirkungen auf den Haushalt als neutral beschrieben werden.
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Beratungsfolge
- 17.02.2022 · ABGESAGT - 5. Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Bildung und Innovation
- 13.1.1Änderungsantrag Strategie und Ziele der RVR-FamilieZur Vorlage · 14/0530 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen im Ruhrparlament hat einen Änderungsantrag zur Vorlage 14/0530 eingebracht, der eine Änderung des Titels eines bestehenden Dokuments zum Regionalverband Ruhr (RVR) vorsieht. Konkret wird vorgeschlagen, die Überschrift „Strategie und Ziele der RVR-Familie“ in „Handlungsfelder der RVR-Familie“ zu ändern.
In der Begründung führt die Fraktion aus, dass die Vorlage 14/0421 zwar eine Bestandsaufnahme der aktuellen Aufgaben des Regionalverbandes darstelle und die Handlungsfelder deutlich beschreibe, jedoch die konkreten Ziele für die zukünftige Entwicklung sowie die entsprechende Strategie zu deren Erreichung fehle. Durch die vorgeschlagene Änderung soll die inhaltliche Ausrichtung des Dokuments präzisiert werden.
Der Antrag hat laut den vorliegenden Unterlagen keine finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes. Die Vorlage wurde von Karsten Finke bearbeitet und von Dr. Birgit Beisheim sowie Patrick Voss für die Fraktion Die Grünen unterzeichnet.
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- 13.1.2Änderungsantrag zu DS Nr. 14/0421, Strategie und Ziele der RVR-FamilieZur Vorlage · 14/0532 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Regionalverband Ruhr (RVR) hat unter der Leitung von Wolfgang Seitz einen Änderungsantrag zum Strategiepapier „Strategie und Ziele der RVR-Familie“ vorgelegt. Der Antrag umfasst zahlreiche inhaltliche Anpassungen in verschiedenen Strategiefeldern. Im Bereich Umwelt und grüne Infrastruktur wird die Aufnahme von Ernährungssicherheit als neues Ziel sowie die Konzentration auf Klimaresilienz statt Klimaneutralität beantragt. Zudem sollen bestimmte Passagen zur Umweltgerechtigkeit und zum Klimafestival gestrichen werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags betrifft die sprachliche Gestaltung. Die Fraktion fordert die Entfernung von Gender-Sternchen und die Verwendung neutraler Personenbezeichnungen im Plural. Im Bereich der digitalen Metropole soll zudem der Begriff „Smart-City“ aus den Kooperationszielen entfernt werden. Für das Feld Teilhabe und Chancengleichheit wird vorgeschlagen, die demografische Veränderung ohne den Zusatz „Vielfalt“ als Ressource zu beschreiben.
Im Strategiefeld Mobilität sieht der Antrag eine Reduzierung der Ziele vor, wobei die Bedeutung alternativer Verkehrsträger sowie die Dekarbonisierung logistischer Einheiten gestrichen werden sollen. Zudem soll die Standortmarketingkampagne aus dem Bereich Tourismus in den Bereich Wirtschaft überführt werden. Laut dem Dokument sind durch diese Änderungen keine zusätzlichen finanziellen Mittel oder Haushaltsanpassungen erforderlich.
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- 14Vorlagen aus dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
- 15Vorlagen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss
- 16Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung /Vorlagen aus dem Verbandsausschuss
- 16.1Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/0528 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über eine Beschlussvorlage zur Änderung des Gesellschaftsverlagtes der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung von § 3 Abs. 1 und 3, welcher den Unternehmensgegenstand regelt.
Durch die vorgeschlagene Änderung sollen Tätigkeiten im Bereich des Klimaschutzes sowie die Nutzung erneuerbarer Energien direkt im Gesellschaftsvertrag verankert werden. Ziel ist es, das unternehmerische Handeln der AGR stärker an den strategischen Handlungsfeldern des Regionalverbandes zu Energieeffizienz und Kreislaufwirtschaft auszurichten. Damit sollen auch die Aufgaben gemäß der Verbandsordnung des Regionalverbandes Ruhr berücksichtigt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die in der Synopse aufgeführten Änderungen zu verabschieden und den Vertreter in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, alle hierfür notwendigen Beschlüsse zu fassen und Erklärungen abzugeben. Die Wirksamkeit des Beschlusses steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigenbestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Da die Änderung als wesentlich eingestuft wird, ist dieses Anzeigeverfahren erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden nicht verzeichnet; die Vorlage beschreibt die Maßnahme als haushaltsneutral.
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- 16.2Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.10.2021 - 31.12.2021 für das Haushaltsjahr 2021 genehmigten HaushaltsüberschreitungenZur Vorlage · 14/0529 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Drucksache Nr. 14/0529 behandelt die Bekanntgabe der genehmigten Haushaltsüberschreitungen für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2021. Gemäß der Gemeindeordnung NRW sind überplanmäßige sowie außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet ist.
Der Bericht legt dar, dass die Entscheidungsgewalt bei Haushaltsüberschreitungen von der Höhe des RVR-Eigenanteils abhängt. Während der Kämmerer über Beträge unter 100.000 Euro entscheidet, liegt die Zuständigkeit für Überschreitungen ab dieser Grenze beim Verbandsausschuss. Die Verbandsversammlung wird hiermit über die im genannten Zeitraum genehmigten Überschreitungen in Kenntnis gesetzt.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen der vorliegenden Vorlage wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung notwendig ist. Die entsprechenden Vorgänge werden als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung eingestuft. Zudem ergeben sich aus den Vorgängen keine Auswirkungen auf die Bilanz durch Veräußerungsgewinne oder -verluste.
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- 16.3Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 KomHVO NRWZur Vorlage · 14/0534 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr legt Bericht über die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2021 in das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 22 der Kommunaldarlehensverordnung (KomHVO) NRW vor. Die übertragenen Ermächtigungen umfassen ein Volumen von rund 2,2 Millionen Euro für die laufende Verwaltungstätigkeit sowie etwa 5,7 Millionen Euro für Investitionstätigkeiten.
Die Neuregelung der Übertragungsprinzipien erfolgte nach Empfehlungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBG) NRW sowie der Kommunalprüfungsanstalt (gpaNRW). Ziel war eine zeitnähere Realisation von Aufwendungen und Auszahlungen sowie eine restriktivere Gestaltung der Ermächtigungsübertragungen. Durch die Neufassung der Grundsätze, der die Verbandsversammlung bereits zugestimmt hatte, konnten die Übertragungen im Vergleich zum Vorjahr um 5,4 Millionen Euro bzw. um 41 Prozent reduziert werden. Die Berichtsvorlage dient der Kenntnisnahme der Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan. Eine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln über den Haushaltsplan hinaus ist nicht erforderlich.
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- 17Fraktionsanträge/Resolutionen
- 17.1Unterzeichnung der Charta der Vielfalt durch den RVR und jährliche Teilnahme am Diversity-TagZur Vorlage · 14/0520 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 14/0520 wird beantragt, dass der Regionalverband Ruhr die Charta der Vielfalt unterzeichnet und ab dem Jahr 2022 regelmäßig am jährlichen Diversity-Tag teilnimmt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Unterzeichnung der Urkunde für das Jahr 2022 möglichst öffentlichkeitswirksam am 31. Mai 2022 durchzuführen.
Die Begründung des Antrags verweist auf die Koalitionsvereinbarung zwischen den Fraktionen SPD und CDU, wonach dem Bereich Vielfalt in der aktuellen Wahlperiode ein besonderer politischer Stellenwert eingeräumt werden soll. Dies spiegelt sich auch in der Umbenennung des Ausschusses für Kultur, Sport und Vielfalt wider. Die Charta der Vielfalt verfolgt das Ziel, ein Arbeitsumfeld ohne Vorurteile zu schaffen, in dem Wertschätzung, Fairness und Teilhabe unabhängig von Herkunft, Religion, Weltanschauung, geschlechtlicher Identität oder körperlicher Verfassung im Vordergrund stehen.
Der Antrag weist darauf hin, dass bereits zahlreiche Unternehmen und Kommunen der Metropole Ruhr die Charta unterzeichnet haben. Für den Regionalverband Ruhr sind durch die Umsetzung dieser Maßnahme keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt zu erwarten.
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- 17.2Unterstützung ökologischer Land- und Forstwirtschaft auf den verbandseigenen FlächenZur Vorlage · 14/0521 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsantrag 14/0521 sieht eine Anpassung der Pachtverträge für landwirtschaftliche Flächen des Regionalverbands Ruhr (RVR) vor. Ziel ist die Erarbeitung eines Konzepts zur Neufassung bestehender und zukünftiger Verträge, um den Umwelt- und Gesundheitsschutz zu verstärken. Dieses Konzept soll neben einem Maßnahmenplan auch einen Zeitplan enthalten und konkrete Vorgaben beinhalten. Dazu gehören das Verbot von gentechnisch veränderten Organismen sowie ein grundsätzliches Verbot sämtlicher Insektizide. Zudem wird der Verzicht auf Glyphosat auf RVR-eigenen Ackerflächen, Verkehrsflächen und Wegen gefordert, ergänzt durch Regelungen zur Reduzierung anderer Herbizide. Die Nutzung von EU-Fördergeldern für ökologische Maßnahmen wie Blühstreifen soll unter Einhaltung fiskalischer Grundsätze berücksichtigt werden.
Zusätzlich wird die Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts beantragt, das auf dem Klimaschutzprogramm 2030 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) basiert. Dabei sollen die Tätigkeitsbereiche des RVR in der Land- und Forstwirtschaft berücksichtigt werden. Die Begründung verweist auf die Vorbildfunktion des Verbandes beim Umgang mit umweltrelevanten Substanzen. Laut dem Antrag sind für die Umsetzung keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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- 17.2.1Ergänzung des Fraktionsantrages 'Unterstützung ökologischer Land- und Forstwirtschaft auf den verbandseigenen Flächen'Zur Vorlage · 14/0539 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag der Fraktion DIE LINKE soll eine bestehende Vorlage zur Unterstützung ökologischer Land- und Forstwirtschaft ergänzt werden. Der Antrag mit der Nummer 14/0539 sieht vor, die in einem vorherigen Punkt festgelegten Ziele auf weitere Flächen des Regionalverbands Ruhr (RVR) auszuweiten. Während sich die bisherigen Maßnahmen primär auf verbandseigene Flächen bezogen, soll durch die vorgeschlagene Ergänzung die Anwendung dieser ökologischen Zielsetzungen auch auf andere Flächen des Verbandes ermöglicht werden.
Die Vorlage wurde von Heike Kretschmer und dem Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Freye eingebracht. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Drucksache festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung zusätzlicher Mittel notwendig ist, wodurch die Maßnahme haushaltsneutral bleibt. Der Antrag war zur Vorberatung im Verbandsausschuss am 21. März 2022 vorgesehen, mit einer geplanten Entscheidung in der Verbandsversammlung am 1. April 2022.
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- 17.3Öffentliche Kommunikation des Regionalverbandes Ruhr - Thema VielfaltZur Vorlage · 14/0523 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 14/0523 wird beantragt, die öffentliche Kommunikation des Regionalverbandes Ruhr zum Thema Vielfalt zu verstärken. Die Verwaltung soll dazu angehalten werden, das Engagement und die Aktivitäten des Verbandes im Bereich Vielfalt auf der Startseite der Homepage in grafisch ansprechender Form hervorzuheben. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Sicherstellung der Barrierefreiheit digitaler Angebote für Menschen mit Hör- oder Sehbeeinträchtigungen sowie die Fortführung der Nutzung von Leichter Sprache in Internetpräsenzen und Informationsbroschüren.
Darüber hinaus sieht der Antrag vor, dass bei allen öffentlichkeitswirksamen Instrumenten, wie etwa Symbolfotos in Broschüren oder sozialen Netzwerken, verstärkt auf eine Darstellung der gesellschaftlichen Vielfalt geachtet wird. Ziel ist es, die unterschiedliche Zusammensetzung der Bevölkerung in der Metropole Ruhr – bestehend aus über fünf Millionen Menschen verschiedener Herkunft, Identität und Fähigkeiten – sichtbar zu machen. Die Begründung des Antrags verweist auf die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt sowie die Erstellung eines entsprechenden Handlungskonzeptes. Der Antrag ist haushaltsneutral gestaltet, da keine zusätzlichen finanziellen Mittel erforderlich sind.
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- 17.3.1Öffentliche Kommunikation des Regionalverbandes Ruhr - Thema VielfaltZur Vorlage · 14/0546 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wurde ein Fraktionsantrag zur Gestaltung der öffentlichen Kommunikation behandelt. Der Antrag sieht vor, die sprachliche Vielfalt der Region in den Veröffentlichungen sowie auf der Internetpräsenz des Verbandes zumindest in Ausschnitten zu berücksichtigen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Informationen für verschiedene Bevölkerungsgruppen zugänglicher zu gestalten.
Im Rahmen dieses Antrags wird die Verwaltung angewiesen, einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung eines solchen mehrsprachigen Angebots auszuarbeiten. Dabei sollen auch die potenziell anfallenden Kosten für die Umsetzung dokumentiert werden. Die Vorlage der entsprechenden Entwürfe und Kostenschätzungen soll noch vor den Etatberatungen für das Haushaltsjahr 2023 erfolgen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist, sodass die Maßnahme haushaltsneutral bleibt. Der Antrag wurde in der Sitzung am 1. April 2022 beschließend behandelt.
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- 17.4Leitbildprozess für den Regionalverband RuhrZur Vorlage · 14/0531 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag der Fraktion „Die Grünen“ im Ruhrparlament (Drucksache 14/0531) wird die Beauftragung der Verwaltung zur Konzeption eines Leitbildprozesses für den Regionalverband Ruhr beantragt. Die Verwaltung soll einen entsprechenden Prozess entwerfen und diesen der Verbandsversammlung zur Beratung vorlegen.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass die Vorlage „Strategie und Ziele der RVR-Familie“ eine Bestandsaufnahme der Handlungsfelder des Regionalverbandes darstellt. Der Antrag sieht vor, dass der Regionalverband künftig Ziele für die Zukunft aufzeigt und Strategien zu deren Erreichung entwickelt. Dabei soll das Ruhrparlament gemeinsam mit der Verbandsspitze eine Vision für die Metropole Ruhr erarbeiten.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist in der Vorlage vermerkt, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist und der Vorgang haushaltsneutral erfolgt. Der Antrag wurde von Karsten Finke sowie Dr. Birgit Beisheim und Patrick Voss eingereicht.
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- 17.5Resolution der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr Kommunalfinanzen stärken - Städte brauchen endlich eine Altschuldenlösung!Zur Vorlage · 14/0545 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsantrag mit der Nummer 14/0545 befasst sich mit der Verabschiedung einer Resolution durch die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr. Im Zentrum des Antrags steht das Thema der Stärkung der Kommunalfinanzen sowie die Forderung nach einer Lösung für Altschulden in den Städten.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die beiliegende Resolution beschließt. Der Antrag wurde von mehreren Fraktionen der Verbandsversammlung gemeinsam eingebracht, namentlich von der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, der DIE LINKE sowie der FDP. Die Vorlage adressiert die finanzielle Situation der Kommunen und thematisiert die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Bewältigung bestehender Schuldenlasten. Die Beratung des Antrags war für die Sitzung der Verbandsversammlung am 1. April 2022 vorgesehen.
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- 18Anfragen und Mitteilungen
- 18.1Weiterentwicklung Regionales Radwegenetz: Radhauptverbindung Oberhausen-Bottrop-Kirchellen-Dorsten (Alleenradweg) - Antwort der VerwaltungZur Vorlage · 14/0475-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat zur Weiterentwicklung des regionalen Radwegenetzes, insbesondere der Verbindung Oberhausen-Bottrop-Kirchellen-Dorsten, Stellung bezogen. Anfragen von Mitwirkenden der Initiative Aufbruch Fahrrad wurden mit dem Hinweis beantwortet, dass die zuständige Fachplanung für den Bereich Bottrop bei der jeweiligen Stadtverwaltung liegt. Die geplante Streckenführung sieht im Bereich Kirchhellen bis Dorsten die Nutzung des Straßennetzes sowie im nördlichen Abschnitt eine ehemalige Bahntrasse vor.
Für den Abschnitt zwischen Oberhausen und Gladbeck besteht seitens der Deutschen Bahn AG eine grundsätzliche Veräußerungsbereitschaft von Grundstücken. Der durchgehende Trassenverlauf bis Dorsten ist jedoch durch Kreuzungsbereiche mit der A 31 sowie durch Ortslagen unterbrochen. Zudem wird im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zur Radschnellverbindung zwischen Mülheim, Oberhausen und Bottrop untersucht, ob Teile der Flachglasstrecke genutzt werden können.
Hinsichtlich der technischen Qualitätsstandards, der Kosten und der Fördermittelakquise aus Bundesprogrammen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch keine belastbaren Aussagen möglich. Eine detaillierte Bewertung der Umsetzung sowie eine Kostenschätzung erfordern weiterführende Machbarkeitsstudien und die Einsicht in Planunterlagen der Deutschen Bahn. Die Verwaltung plant die Beantragung von Fördermitteln erst nach einer abschließenden Prüfung der Durchplanungsfähigkeit und der personellen Kapazitäten.
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- 18.2Regionale SportförderungZur Vorlage · 14/0516 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage Informationen zur regionalen Sportförderung im Regionalverband Ruhr angefordert. Gegenstand der Anfrage ist die Frage, ob das bestehende Förderprogramm für herausragende und international bedeutsame Sportveranstaltungen im Ruhrgebiet künftig passgenauer unterstützt werden kann.
Hintergrund der Anfrage sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Sportsektor. Laut der Fraktion konnten aufgrund der Pandemie viele geplante Veranstaltungen nicht stattfinden, was dazu führte, dass die zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht in vollem Umfang abgerufen wurden. In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion die Verwaltung um Auskunft über die Entwicklung des Fördermittelabrufs in den vergangenen fünf Jahren.
Des Weiteren wird gefragt, ob die aktuellen Förderkriterien noch zeitgemäß sind oder aufgrund der pandemiebedingten Veränderungen sowie anderer Entwicklungen Anpassungsbedarf besteht. Die Anfrage umfasst zudem die Erfragung von Rückmeldungen und Anregungen aus der Sportszene zu den bestehenden Kriterien sowie zum weiteren Förderbedarf. Abschließend wird die Verwaltung nach möglichen Entwicklungsmöglichkeiten für das regionale Sportförderprogramm gefragt.
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- 18.3Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion Regionaler Kooperationsstandort - ehemaliges STEAG GmbH Kraftwerk VoerdeZur Vorlage · 14/0535-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort auf eine Fraktionsanfrage der CDU zum ehemaligen STEAG-Kraftwerk in Voerde erläutert die Regionalplanungsbehörde den aktuellen Kenntnisstand zur Entwicklung des Kooperationsstandortes. Nach vorliegenden Berichten soll ein Teil der Fläche für die Wasserstoffproduktion genutzt werden. Der Regionalplanungsbehörde liegen jedoch keine weiterführenden Informationen über die genaue Art der gewerblichen Nutzungen oder den damit verbundenen Flächenbedarf vor.
Bezüglich möglicher Abstandserfordernisse weist die Behörde darauf hin, dass Elektrolyseure als genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz einzustufen sind. Da Wasserstoff gemäß der Störfallverordnung als gefährlicher Stoff definiert ist, können bei Überschreiten bestimmter Mengenschwellen Anforderungen zur Störfallvermeidung bestehen. Dies kann die Einhaltung von Abständen zu schutzwürdigen Nutzungen beinhalten, wobei die konkreten Vorgaben von den Details der jeweiligen Planung abhängen.
Zum aktuellen Stand der kommunalen Bauleitplanung für das Kraftwerksareal in Voerde liegt der Regionalplanungsbehörde bislang keine landesplanerische Anfrage nach § 34 LPlG vor, aus der sich der Status der Planung ergeben würde.
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- 18.4Gremieninformationssystem: Neuer InternetauftrittZur Vorlage · 14/0543 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wurde über den neuen Internetauftritt des Gremieninformationssystems informiert. Im Rahmen der Drucksache 14/0543 wird die Neugestaltung der Website www.ruhrparlament.de zur Kenntnis genommen. Diese Maßnahme ist Teil eines Prozesses zur sukzessiven Digitalisierung der Verfahrensabläufe innerhalb der Verbandsversammlung, dem beschließenden Gremium des Regionalverbandes Ruhr.
Die Anpassung des Online-Auftritts erfolgt im Zuge der Angleichung an das Corporate Design des Verbandes. Durch das Referat 2 wurde der Webauftritt technisch erneuert, um Funktionen zu erweitern und das Layout zu modernisieren. Ziel dieser Maßnahme ist die Unterstützung der digitalen Gremienarbeit. Die finanziellen Auswirkungen sind haushaltsneutral, da keine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln oder eine Nachveranschlagung erforderlich ist. Der neue Internetauftritt wird in Kürze veröffentlicht.
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- –Tischvorlagen
- –Anfrage der SPD im Ruhrparlament: Abgleich des überarbeiteten Handlungsprogramms mit dem PerspektivenpapierZur Vorlage · 14/0554 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Ruhrparlament hat mit der Drucksache 14/0554 eine Anfrage zur Überprüfung des aktualisierten Handlungsprogramms zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr eingereicht. Anlass der Anfrage ist die Entscheidung der Verbandsversammlung über eine neue Fassung des Programms, in die Rückmeldungen aus einem vorangegangenen Beteiligungsprozess eingeflossen sind.
Die Fraktion hebt hervor, dass weite Teile des aktuellen Handlungsprogramms weiterhin auf dem Perspektivenpapier aus dem Jahr 2014 basieren. In diesem Zusammenhang bittet die SPD um eine schriftliche Stellungnahme für die Sitzung des Planungsausschusses am 18. Mai 2022. Die Anfrage zielt darauf ab, festzustellen, ob die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgenommenen Änderungen im Widerspruch zu den Festlegungen des ursprünglichen Perspektivenpapiers von 2014 stehen.
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- –Anfrage der SPD im Ruhrparlament: Aktualität des BundesverkehrswegeplansZur Vorlage · 14/0563 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der SPD im Ruhrparlament hat eine Anfrage zur Aktualität des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) gestellt. Im Fokus steht die laufende Bedarfsplanüberprüfung, deren Abschluss für das Jahr 2023 erwartet wird. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Informationen darüber, welche Autobahnabschnitte in der Metropole Ruhr vom aktuellen BVWP betroffen sind und wann mit entsprechenden Baumaßnahmen zu rechnen ist.
Die Anfrage umfasst zudem Fragen zur Rolle der RVR-Verwaltung im Überprüfungsprozess sowie zum Stand der Verkehrsprognose 2040 und deren Bedeutung für das Straßennetz. Des Weiteren wird erfragt, inwiefern neue Radschnellverbindungen und Schnellbusverbindungen in die Planung einfließen und wie sich gestiegene Baukosten auf die Umsetzung des BVWP auswirken könnten. Abschließend bittet die Fraktion um eine Bewertung der künftigen Entwicklung der Straßeninfrastruktur unter Berücksichtigung globaler Trends.
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