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Tagesordnung
- –Tagesordnung
- 1Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- –Vorlagen der Bezirksregierungen / Strukturausschuss vom 10.03.2020
- 1.1Förderprogramm Kommunaler Straßenbau 2020 hier: Unterrichtung und BeschlussfassungZur Vorlage · 13/1696 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1696 zum Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau 2020“ liegt der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zur Entscheidung vor. Der Verbandsausschuss ist für die Vorlage federführend. Gegenstand der Vorlage ist die Beschlussfassung über einen regionalen Vorschlag, der drei spezifische regionale Voten umfasst. Diese Voten beziehen sich auf das RVR-Gebiet innerhalb der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
Die Vorlage wurde im Rahmen eines gemeinsamen Verfahrens gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes (LPlG) im Namen der Regierungspräsidentinnen von Düsseldorf und Münster sowie des Regierungspräsidenten von Arnsberg vorgelegt. Die inhaltliche Beratung der Vorlage erfolgte bereits im Strukturausschuss am 10. März 2020 sowie im Verbandsausschuss am 16. März 2020. Ziel der Sitzung der Verbandsversammlung am 27. März 2020 ist die Beschlussfassung über die Anlagen 1 bis 3, welche die regionalen Voten für die jeweiligen Gebiete der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster enthalten.
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Hauptdokument|20200219123601-0|20200219123607-0|20200219123607-1|20200219123607-2
- 1.2Städtebauförderung hier: Vorschlag für das Städtebauförderprogramm 2020Zur Vorlage · 13/1641 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1641 befasst sich mit dem Vorschlag für das Städtebauförderprogramm 2020. Die Vorlage basiert auf einem gemeinsamen Entwurf der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) den Programmvorschlag dieser drei Bezirksregierungen annimmt.
Der Entscheidungsprozess umfasst mehrere Beratungsstufen in den zuständigen Gremien des Regionalverbandes. Die Vorlage durchläuft die Vorberatungen im Strukturausschuss, im Planungsausschuss sowie im Verbandsausschuss, bevor sie in der Sitzung der Verbandsversammlung am 27. März 2020 zur endgültigen Beschlussfassung ansteht.
Die Begleitunterlagen zur Vorlage enthalten eine Sachdarstellung, den detaillierten Programmvorschlag der Bezirksregierungen sowie Informationen zur Verteilung der Fördersätze für die Städtebauförderung im Jahr 2020. Die gemeinsame Einreichung der Sitzungsvorlage erfolgt im Namen der Regierungspräsidentinnen von Düsseldorf und Münster sowie des Regierungspräsidenten von Arnsberg gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes.
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- 1.2.1Ergänzung zur Beschlussvorlage 13/1641 Vorschlag für das Städtebauförderprogramm 2020Zur Vorlage · 13/1714 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsantrag 13/1714 regelt Ergänzungen zum Städtebauförderprogramm 2020. Die Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung dem Vorschlag der Bezirksregierung Münster zustimmt.
Bezüglich der Projekte in Duisburg, konkret „Soziale Stadt, Laar“ und „Soziale Stadt Hochheide“, wird das Ministerium für Städtebau um eine Prüfung zur Hochstufung in die Kategorie A gebeten. Dies soll die Fortführung bereits eingeleiteter Entwicklungen gewährleisten. Der Antrag weist darauf hin, dass sich die Fördervolumina aufgrund von Änderungen am Stadtentwickragungsplan (STEP 2020) der Stadt Duisburg verringern: Für das Projekt „Soziale Stadt, Laar“ sinkt der Betrag von 2,629 Millionen Euro auf 2,055 Millionen Euro, während das Volumen für „Soziale Stadt Hochheide“ von 7,538 Millionen Euro auf 470 Tausend Euro reduziert wird.
Des Weiteren wird eine Prüfung zur Hochstufung der Projekte „Bochum Hamme“ sowie „Bochum Innenstadt“ in die Kategorie A beantragt, um Verzögerungen in der Entwicklung zu vermeiden. Der Antrag legt fest, dass diese Anpassungen nicht zu Lasten anderer bereits in Kategorie A eingestufter Projekte erfolgen dürfen. Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind haushaltsneutral.
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- 1.3Städtebauförderung hier: Vorschlag für das Sonderförderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2020“Zur Vorlage · 13/1642 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1642 befasst sich mit der Städtebauförderung, konkret mit dem Vorschlag für das Sonderförderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2020“. Der Programmentwurf wurde von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster gemeinsam erarbeitet.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr dem Vorschlag der drei Bezirksregierungen zustimmt. Die Vorlage durchläuft im Rahmen des Entscheidungsprozesses verschiedene Gremien, darunter den Strukturausschuss, den Planungsausschuss sowie den federführenden Verbandsausschuss. Die abschließende Beratung in der Verbandsversammlung ist für den 27. März 2020 vorgesehen.
Die Einreichung der Unterlagen erfolgt gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Düsseldorf, Münster und Arnsberg. Als Grundlage für die Entscheidung dienen die beigefügten Sachdarstellungen sowie der detaillierte Programmvorschlag der zuständigen Behörden.
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- 1.3.1Ergänzung zur Beschlussvorlage 13/1642 Vorschlag für das Sonderförderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2020Zur Vorlage · 13/1713 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsantrag 13/1713 befasst sich mit der Ergänzung zur Beschlussvorlage 13/1642 bezüglich des Sonderförderprogramms „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2020“. Die Verbandsversammlung soll den Vorschlägen der Bezirksregierungen Münster und Düsseldorf zu diesem Programm zustimmen.
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Behandlung des Projektes „Integratives Zentrum - Am Hausacker“, welches von der Bezirksregierung Arnsberg vorgeschlagen wurde. Hierbei bittet die Verbandsversammlung das Ministerium für Städtebau um eine Prüfung, das Projekt in die Kategorie A hochzustufen. Diese Einstufung soll den Umbau des Bestandsgebäudes zu einem integrativen Zentrum ohne zeitliche Verzögerungen ermöglichen. Der Antrag stellt dabei fest, dass eine solche Höherstufung nicht zu Lasten anderer Projekte führen darf, die bereits der Kategorie A zugeordnet sind.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist vermerkt, dass der Antrag haushaltsneutral ist. Eine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist für das Vorhaben nicht erforderlich.
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- 1.4Änderungen beim Verfahren der Erarbeitung von Vorlagen zu Maßnahmen und Förderprojekten für die Metropole RuhrZur Vorlage · 13/1713-1 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 13/1713-1 wird eine Änderung des Verfahrens zur Erarbeitung von Vorlagen für Maßnahmen und Förderprojekte in der Metropole Ruhr angestrebt. Dies betrifft insbesondere die Städtebauförderung NRW sowie das Sonderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2020“.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) künftig gleichberechtigt an der Erstellung der Prioritätenlisten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster beteiligt wird. Damit soll eine fachliche Begleitung sowie eine zeitnahe Kommunikation zwischen der regionalen und kommunalen Politik und den zuständigen Verwaltungen gewährleistet werden. Die Verwaltung wird zudem gebeten, den personellen Aufwand für diese Aufgabe darzustellen und Möglichkeiten für Sachstandsberichte in den RVR-Gremien aufzuzeigen.
Des Weiteren soll die RVR-Verwaltung an den Einplanungsgesprächen im zuständigen Ministerium teilnehmen und ein Verfahren zur Abstimmung der Beratungen für das Jahr 2021 mit dem Land und den Bezirksregierungen vorbereiten. Nach der Konstituierung der neuen Verbandsversammlung und der Fachausschüsse soll zudem ein zeitlicher Ablaufplan für die Beratungen der Folgejahre unter Einbeziehung des RVR erstellt werden. Der Antrag hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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- –Vorlagen des Regionalverbandes Ruhr / Planungsausschuss vom 04.03.2020
- –Dringlichkeitsentscheidungen aus dem VA am 16.03.2020
- 1.5Aufhebung des Piktogramms „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ in einem Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (Ehemaliges Kraftwerk Knepper)Zur Vorlage · 13/1643 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über die 6. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg im Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil. Kern der Beschlussvorlage ist der Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung der Nutzungsbindung „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ im Gebiet der Stadt Dortmund.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht der Regionalplanungsbehörde über das schriftliche Erörterungsverfahren zur Kenntnis zu nehmen. Dabei sollen nicht ausgeräumte Anregungen und Bedenken zurückgewiesen werden. Die Vorlage hält zudem fest, dass aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind.
Die Regionalplanungsbehörde soll beauftragt werden, die 6. Änderung des Regionalplans gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch diese Maßnahme keine Auswirkungen auf den Haushalt; eine Nachveranschlagung oder Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist nicht erforderlich.
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Hauptdokument|20200122140240-0|20200123091439-0|20200123091557-0|20200123091603-0
- 1.6Aufhebung der Zweckbindung und des Piktogramms für „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (ehemaliges Kraftwerk Knepper)Zur Vorlage · 13/1644 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll über den Aufstellungsbeschluss zur 14. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, entscheiden. Gegenstand der Vorlage ist ein Gebiet in der Stadt Castrop-Rauxel, das für gewerbliche und industrielle Nutzungen vorgesehen ist. Mit der geplanten Änderung sollen die Zweckbindung sowie das Piktogramm für „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ in diesem Bereich aufgehoben werden.
Im Rahmen des Verfahrens nimmt die Verbandsversammlung den Bericht der Regionalplanungsbehörde über das schriftliche Erörterungsverfahren zur Kenntnis. Nicht ausgeräumte Anregungen und Bedenken sollen zurückgewiesen werden. Aus der Öffentlichkeit sind zu diesem Vorgang keine Stellungnahmen eingegangen. Die Regionalplanungsbehörde wird beauftragt, die 14. Änderung des Regionalplans gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Landesplanungsbehörde anzuzeigen.
Die Vorlage, die im Verbandsausschuss vorberaten wurde, hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt; es ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich.
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Hauptdokument|20200122140506-0|20200123091656-0|20200123091703-0|20200123091707-0
- 1.713. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, Änderung der textlichen Festlegung 16.2 zum Bereich für flächenintensive Großvorhaben (newPark) - AufstellungbeschlussZur Vorlage · 13/1652 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der 13. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe. Gegenstand der Beschlussvorlage 13/1652 ist die Änderung der textlichen Festlegung 16.2 zum Bereich für flächenintensive Großvorhaben im Bereich newPark.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Aufstellung dieser Änderung gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetze Nordrhein-Westfalen vor. Die Verbandsversammlung soll dabei den Bericht der Regionalplanungsbehörde über das schriftliche Erörterungsverfahren zur Kenntnis nehmen und die nicht ausgeglichenen Anregungen sowie Bedenken zurückweisen. Es wird festgehalten, dass aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen zu diesem Vorgang eingegangen sind.
Nach dem Beschluss ist die Regionalplanungsbehörde angewiesen, die aufgestellte Änderung der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Für den Haushalt ergeben sich durch diese Maßnahme keine Auswirkungen, da keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Die Vorlage wurde durch die zuständige Fachabteilung zur Entscheidung vorgelegt.
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Hauptdokument|20200122142959-0|20200123105133-0|20200122143000-2|20200122144453-0
- 1.8Änderungsverfahren 35 E (Pferdebahnstraße / Berthold-Beitz-Boulevard - ESSEN 51) des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) Erteilung des Einvernehmens gemäß § 39 Abs. 3 Landesplanungsgesetz NRWZur Vorlage · 13/1653 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über das Änderungsverfahren 35 E des Regionalen Flächennutzungplans (RFNP), welches die Bereiche Pferdebahnstraße und Berthold-Beitz-Boulevard in Essen umfasst. Gegenstand der Beschlussvorlage ist die Erteilung des Einvernehmens gemäß § 39 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes NRW.
Der Vorschlag sieht vor, dass sich die Verbandsversammlung der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde vom 16. Januar 2020 anschließt. Die Regionalplanungsbehörde hat in dieser Stellungnahme bereits die Aussicht gegeben, das Einvernehmen zu erteilen, da die geplante Änderung des RFNP im Einklang mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr steht.
Das Verfahren zur Änderung regionalplanerischer Festlegungen erfordert nach den gesetzlichen Vorgaben eine Willensübereinstimmung zwischen der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr und dem Regionalverband Ruhr. Durch die Zustimmung des Regionalverbands wird das Einvernehmen für das vorliegende Verfahren hergestellt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Beschluss keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen im Haushalt entstehen.
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Hauptdokument|20200207123327-2|20200207123327-3|20200207123327-4|20200207123330-5|20200207123331-6|20200207123327-0|20200207123327-1
- –Weitere Vorlagen aus dem Planungsausschuss am 04.03.2020
- 1.9Erarbeitungsbeschluss zur 15. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, in der Stadt Marl: Erweiterung eines Allgemeinen Siedlungsbereichs im Rahmen eines FlächentauschsZur Vorlage · 13/1645 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll die Erarbeitung der 15. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, in der Stadt Marl beschließen. Gegenstand dieses Erarbeitungsbeschlusses ist die Erweiterung eines Allgemeinen Siedlungsbereichs im Rahmen eines Flächentausches.
Das Verfahren zur Umsetzung dieser Planänderung orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Im Zuge des Prozesses werden die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sowie Privatpersonen beteiligt. Diesen wird eine Frist von einem Monat eingeräumt, um Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben. Parallel dazu findet eine einmonatige öffentliche Auslegung der Regionalplanänderung beim Kreis Recklinghausen und beim Regionalverband Ruhr statt, wodurch der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben wird.
Für das Vorhaben sind keine zusätzlichen finanziellen Mittel oder Nachveranschlagungen aus dem Haushalt erforderlich, da die Maßnahme haushaltsneutral gestaltet ist.
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Hauptdokument|20200127085210-0|20200127085210-1|20200127085210-2|20200127085212-3
- 1.9.1Erarbeitungsbeschluss zur 15. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, in der Stadt Marl Neufassung des Erarbeitungsbeschlusses – Minimierung des Änderungsbereiches dauf die Fläche des Jahnstadions und der WaldschuleZur Vorlage · 13/1760 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag der Fraktion Die Linke zur 15. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, in der Stadt Marl wird eine Neufassung des Erarbeitungsbeschlusses beantragt. Der von Heike Kretschmer und Wolfgang Freye eingereichte Antrag sieht vor, den aktuellen Beschlussvorschlag zurückzuweisen.
Die Verwaltung soll stattdessen angewiesen werden, die Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) auf die Fläche des Jahnstadions sowie auf die bereits versiegelten Flächen der Waldschule zu beschränken. Als Begründung führt der Antrag den Schutz von Freiflächen und Baumbestand an. Ein Bericht über die Umweltauswirkungen weist darauf hin, dass im Bereich des Landschaftsbildes hohe bis sehr hohe Verluste entstehen können und die Wald- sowie Gehölzbestände eine hohe Bedeutung aufweisen. Diese Faktoren sollen bereits bei der Änderung des Regionalplans stärker gewichtet werden, um eine Lösung nicht erst auf Ebene der Bauleitplanung zu erzwingen.
Für den Haushalt ergeben sich aus diesem Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen.
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- 1.10Zeitplan für die Umsetzung der Aufträge der Beratung in den GremienZur Vorlage · 13/1664 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt Informationen zum Zeitplan für die Umsetzung von Aufträgen aus Gremienberatungen sowie zu den daraus resultierenden personellen Bedarfen vor. Dies erfolgt als Reaktion auf einen vorangegangenen Beschluss zur Vorlage eines entsprechenden Zeitplans.
Für den Regionalplan Ruhr wird derzeit ein Zeitplan für die weiteren Verfahrensschritte erarbeitet, der der Verbandsversammlung zeitnah vorgelegt werden soll. Die geplanten Daten für die Aufstellungsbeschlüsse der laufenden Regionalplanänderungsverfahren sind in einer tabellarischen Anlage enthalten.
Hinsichtlich des sachlichen Teilplans „Regionale Kooperationsstandorte“ wird eine Veröffentlichung in den Amtsblättern für Ende Februar oder Anfang März angestrebt. Die Fassung des Erarbeitungsbeschlusses ist für Juni 2020 vorgesehen, worauf ein Beteiligungsverfahren folgen soll. Über die Durchführung einer Erörterung wird nach der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen entschieden.
Zur personellen Situation in der Verwaltung wird mitgeteilt, dass Mitarbeiter des Referats für staatliche Regionalplanung die verschiedenen Verfahren betreuen. Während einzelne Mitarbeiter die laufenden Planänderungsverfahren und den sachlichen Teilplan bearbeiten, sind alle 14 Mitarbeitenden des Referats an der Auswertung der Stellungnahmen zum Regionalplan Ruhr beteiligt. Zudem stehen Stellenausschreibungen für drei zusätzliche Planerstellen bevor; eine Stelle für Verkehrsplanung wird ab März neu besetzt, während eine weitere Stelle entfristet wurde.
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- –Vorlagen aus dem Planungsausschuss am 20.05.2020
- 1.1112. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe Hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 13/1732 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll über den Aufstellungsbeschluss zur 12. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, entscheiden. Gegenstand der Planänderung ist die Nachnutzung ehemaliger Bergbaustandorte auf dem Gebiet der Städte Bottrop, Herten und Marl.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Aufstellung der 12. Änderung gemäß § 19 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) vor. In diesem Zusammenhang soll die Verbandsversammlung den Bericht der Regionalplanungsbehörde über das Beteiligungsverfahren sowie die entsprechende Synopse zur Kenntnis nehmen. Anregungen und Bedenken, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebracht wurden und für die kein Meinungsausgleich erzielt werden konnte, sollen zurückgewiesen werden. Es wird dokumentiert, dass aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind.
Zudem ist die Regionalplanungsbehörde beauftragt, die aufgestellte Änderung gemäß § 19 Abs. 6 LPlG der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Die Vorlage enthält den Hinweis, dass das Verfahren haushaltsneutral erfolgt und keine zusätzlichen finanziellen Mittel oder Auswirkungen auf die Bilanz erforderlich sind.
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Hauptdokument|20200422091511-0|20200422091511-1|20200422091511-2|20200422092718-0|20200422092718-1|20200422092719-2|20200422092719-3
- 1.1214. Änderung Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) im Gebiet der Hansestadt Breckerfeld - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 13/1728 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die 14. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen. Gegenstand der Beschlussvorlage 13/1728 ist der Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) in der Hansestadt Breckerfeld.
Die Planung basiert auf einem Bedarf an neuen Wohnbauflächen in Breckerfeld, insbesondere im Bereich der Klevinghauser Straße zwischen dem Friedhof und der Kleingartenanlage. Da laut Siedlungsflächenmonitoring keine ausreichenden Reserven im aktuellen Regionalplan oder Flächennutzungsplan vorhanden sind, soll die Erweiterung des Siedlungsbereichs zur Schaffung von Bauland ermöglichen.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nahmen 15 von 38 angeforderten Stellen Stellung. Während aus der Öffentlichkeit keine Einwendungen eingingen, konnten bei der Erörterung von Anregungen und Bedenken mit dem Landesbüro der Naturschutzverbände sowie der Landwirtschaftskammer keine Einigungen erzielt werden. Die Vorlage sieht vor, diese nicht ausgeglichenen Anregungen zurückzuweisen. Nach dem Beschluss soll die Regionalplanungsbehörde die Änderung der Landesplanungsbehörde anzeigen. Für den Haushalt entstehen durch das Vorhaben keine zusätzlichen Kosten.
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Hauptdokument|20200420150349-0|20200421151117-1|20200420150029-0|20200421151117-0|20200420150031-1
- 1.13Sachlicher Teilplan Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr hier: ErarbeitungsbeschlussZur Vorlage · 13/1729 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über den Erarbeitungsbeschluss für den Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr. Mit der Beschlussvorlage 13/1729 wird die Durchführung des Erarbeitungsverfahrens durch die Regionalplanungsbehörde beantragt. Die Öffentlichkeit sowie die betroffenen öffentlichen Stellen wurden bereits über die Aufstellung dieses Teilplans in den Amtsblättern der Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster und Arnsberg informiert.
Der Entwurf des Sachlichen Teilplans soll im Rahmen des Verfahrens für die Dauer von zwei Monaten beim Regionalverband Ruhr sowie in den Kreisen und kreisfreien Städten des Verbandsgebiets öffentlich ausgelegt werden. Ergänzend dazu erfolgt eine elektronische Veröffentlichung auf der Internetseite des Regionalverbandes. Die Bekanntmachung über Ort und Dauer der Auslegung wird mindestens zwei Wochen im Voraus in den entsprechenden Amtsblättern veröffentlicht.
Während der Auslegungsfrist besteht für die Beteiligten die Möglichkeit, zum Planentwurf, zum Umweltbericht sowie zur Begründung Stellung zu nehmen. Die Regionalplanungsbehörde wird zudem die Pflichtbeteiligten und ausgewählte Behörden im Rahmen des Verfahrens anschreiben. Für das Vorhaben sind keine zusätzlichen haushaltsmäßigen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen erforderlich.
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Hauptdokument|20200420160949-0|20200420160955-0|20200420161003-0|20200420161012-0|20200427095811-0|20200427095822-0|20200427095912-0
- 1.13.1Sachlicher Teilplan Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr Begleitung der Erarbeitung des Aufstellungsbeschlusses durch die Kommission zum Regionalplan RuhrZur Vorlage · 13/1768 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 13/1768 wird vorgeschlagen, die bestehende Kommission zum Regionalplan Ruhr in das weitere Verfahren zur Erarbeitung des Aufstellungsbeschlusses für den Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte einzubinden. Die Begleitung durch die Kommission soll nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung aktiv erfolgen.
Gemeinsam mit der Regionalplanungsbehörde soll im Vorfeld der Beschlussfassung ein Austausch stattfinden, der insbesondere die eingegangenen Einwände zu den Standorten aus dem Erarbeitungsbeschluss berücksichtigt. Ziel ist es, dass bestimmte Standorte, wie etwa Emmelkamp in Dorsten oder Linderhausen in Schwelm, vor der finalen Erarbeitung des Aufstellungsbeschlusses zwischen Politik und Verwaltung diskutiert werden können.
Der von Heike Kretschmer eingebrachte Antrag hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 1.14Anfragen und Mitteilungen
- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 2.0Umbesetzung von GremienZur Vorlage · 13/1770 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich im Rahmen der Sitzung am 15. Juni 2020 mit einer personellen Änderung im Wirtschaftsausschuss. Die vorliegende Beschlussvorlage 13/1770 sieht eine Umbesetzung eines beratenden Mitglieds innerhalb dieses Gremiums vor.
Nach dem vorliegenden Entwurf soll Udo Bayer von der Fraktion der Freien Wähler durch Dr. Thomas Reinbold ersetzt werden. Diese Änderung basiert auf einem Antrag der Fraktion Freie Wähler, die bereits am 29. Mai 2020 per E-Mail um die Entsendung von Dr. Reinbold als beratendes Mitglied in den Ausschuss gebeten hatte.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass die Umbesetzung keine Auswirkungen auf den Haushalt hat. Es ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich, sodass die personelle Veränderung haushaltsneutral bleibt.
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- –Wahlen
- 2.1Wahl einer/eines Beigeordneten für den Bereich IIIZur Vorlage · 13/1745 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll im Rahmen der Sitzung am 15. Juni 2020 die Wahl einer Beigeordneten bzw. eines Beigeordneten für den Bereich III vornehmen. Der Beschlussvorschlag sieht eine Amtszeit von acht Jahren vor, wobei die Eingruppierung in die Besoldungsgruppe B 5 LBesG erfolgt.
Auf die Ausschreibung der Stelle sind insgesamt zwölf Bewerbungen eingegangen. Die entsprechenden Unterlagen wurden den Fraktionen zur Verfügung gestellt, welche im Vorfeld Gespräche mit den Bewerberinnen und Bewerbern geführt haben. Das Wahlverfahren folgt den Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Wahl wird grundsätzlich durch offene Abstimmung durchgeführt, sofern kein Mitglied der Verbandsversammlung eine geheime Wahl verlangt. Für den Fall einer geheimen Abstimmung sind zudem Maßnahmen zur Einhaltung der zum Sitzungszeitpunkt geltenden infektionshygienischen Bestimmungen vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder überplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist. Die Besetzung der Stelle ist somit haushaltsneutral.
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- 2.2Ersatzwahl eines beratenden Mitglieds der VerbandsversammlungZur Vorlage · 13/1677 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/1677 regelt die Ersatzwahl eines beratenden Mitglieds der Verbandsversammlung. Auf Vorschlag des DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk Nordrhein-Westfalen) wird die Wahl einer Person als Nachfolge für ein ausgeschiedenes Mitglied beantragt. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bildet die Anwendung von § 10 Abs. 9 RVR-G in Verbindung mit § 3 Abs. 8 der Verbandsordnung.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine Veränderungen im Haushaltsplan vorgesehen. Eine Nachveranschlagung oder eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist für diesen Vorgang nicht erforderlich, sodass die Maßnahme als haushaltsneutral eingestuft wird. Es entstehen durch die personelle Neubesetzung keine Auswirkungen auf die Bilanz des Regionalverbandes Ruhr.
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- –Resolution
- 2.3Antrag der Fraktion Die Linke auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes Resolution zu Altschulden und Coronalasten der Verbandskommunen
- –Vorlagen aus dem Verbandsausschuss vom 16.03.2020
- 2.4Bestellung der Prüfer im Referat RechnungsprüfungZur Vorlage · 13/1704 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 13/1704 wird die Bestellung von zwei neuen Prüfern im Referat Rechnungsprüfung des Regionalverbandes Ruhr beantragt. Dem Entwurf zufolge sollen Simon Meier und Julian Swiderski mit Wirkung zum 1. April 2020 in ihre jeweiligen Funktionen berufen werden.
Simon Meier soll ab diesem Zeitpunkt als technischer Prüfer tätig sein. Parallel dazu wird die Bestellung von Julian Swiderski als Prüfer vorgeschlagen, wobei sich dessen Dienstverhältnis an die Dauer seines befristeten Arbeitsvertrages bis zum 31. März 2022 knüpft. Die Auswahl der beiden Personen erfolgte im Rahmen der ausgeschriebenen Stellenbesetzungen.
Hinsichtlich der Haushaltsauswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass die Personalbesetzungen keine zusätzlichen finanziellen Folgen für den Haushalt nach sich ziehen. Die entsprechenden Stellen sind bereits seit dem Haushaltsjahr 2019 budgetiert. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Vorlage federführend.
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- 2.5Übersicht über die Fraktionsanfragen aus dem Jahr 2019Zur Vorlage · 13/1654 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/1654 bietet eine Übersicht über die im Jahr 2019 eingegangenen Fraktionsanfragen. Der vorliegende Bericht wurde für die Sitzungen des Verbandsausschusses am 16. März 2020 sowie der Verbandsversammlung am 27. März 2020 zur Kenntnisnahme vorbereitet.
Hinsichtlich der finanziellen und haushaltsmäßigen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder eine außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln erforderlich ist. Die Maßnahme ist somit als haushaltsneutral zu bewerten. Es ergeben sich aus dem Bericht keine weiteren finanziellen Folgen für den Haushalt oder die Bilanz des Verbandes, da keine Veräußerungsgewinne oder -verluste entstehen. Der Bericht dient der Information der Gremien über die im vergangenen Jahr gestellten Anfragen der Fraktionen.
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- –Vorlagen aus dem Verbandsausschuss vom 29.05.2020
- 2.6Steuerlicher QuerverbundZur Vorlage · 13/1748 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 13/1748 wurde die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) beauftragt, die Möglichkeit eines steuerlichen Querverbunds zwischen den Beteiligungsgesellschaften des Verbandes zu prüfen. Die Untersuchung soll klären, zwischen welchen profitablen und defizitären Gesellschaften ein solcher Verbund gebildet werden kann und wie sich die finanziellen Auswirkungen auf Basis der aktuellen Daten darstellen würden.
Ein steuerlicher Querverbund ermöglicht laut Antrag die Ermittlung eines einheitlichen Einkommens. Durch die damit verbundene Reduzierung der Bemessungsgrundlage für die Körperschaft- und Gewerbesteuer könnten Steuerersparnisse erzielt werden.
Die vorliegenden Unterlagen weisen darauf hin, dass für die Umsetzung keine zusätzlichen Mittel aus dem Haushalt erforderlich sind, da die Maßnahme als haushaltsneutral oder als Verbesserung einzustufen ist. Der Antrag wurde zur Beratung im Verbandsausschuss sowie in der Verbandsversammlung vorgelegt.
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- 2.6.1Steuerlicher QuerverbundZur Vorlage · 13/1748-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat auf eine Anfrage der Fraktion Freie Wähler zum Thema eines steuerlichen Querverbundes geantwortet. Ein solcher Verbund zielt darauf ab, die Körperschaft- und Gewerbesteuerbelastung durch die Zusammenfassung verschiedener Betriebe gewerblicher Art zu senken, indem technische, organisatorische oder finanzwirtschaftliche Synergien genutzt werden.
Nach Auskunft der Verwaltung ist eine Bildung eines steuerlichen Querverbundes zwischen den Gesellschaften AGR, BMR, RTG und RVR Ruhr Grün derzeit nicht möglich. Die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 4 Abs. 6 KStG, die eine Gleichartigkeit oder eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung der Betriebe erfordern, sind nicht erfüllt. Im RVR-Konzern erzielt aktuell nur die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH operative Gewinne.
Eine mögliche technische Verflechtung zwischen der AGR und der Metropole Ruhr mbH (FMR) durch die Installation von Blockheizkraftwerken wurde als Option für eine Prüfung genannt, wobei ein solches Verfahren als zeit- und kostenintensiv beschrieben wird. Zudem weist die Antwort auf rechtliche Unsicherheiten im EU-Beihilferecht hin. Es ist ungeklärt, ob die steuerliche Begünstigung defizitärer kommunaler Tätigkeiten eine genehmigungspflichtige staatliche Beihilfe darstellt. Ein entsprechendes Verfahren vor dem Bundesfinanzhof wurde Anfang 2020 eingestellt.
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- –Vorlagen aus dem Wirtschaftsausschuss vom 03.03.2020
- 2.7Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 KomHVO NRWZur Vorlage · 13/1700 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 13/1700 behandelt die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2019 in das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 22 Abs. 1 KomHVO NRW. Dies umfasst Mittel für die laufende Verwaltungstätigkeit in Höhe von rund 3,95 Millionen Euro sowie Mittel aus der Investitionstätigkeit in Höhe von über 11,22 Millionen Euro. Die Übertragungen werden dem Verbandsausschuss und der Verbandsversammlung zur Kenntnis vorgelegt.
Der Bericht erläutert die Entwicklung der Haushaltskennzahlen der Jahre 2017 bis 2019. Bei den ordentlichen Aufwendungen ergab sich im betrachteten Zeitraum eine Differenz von etwa 24,3 Millionen Euro zwischen den geplanten und den vorläufigen Ist-Werten. Im Bereich der Investitionstätigkeit wurden im Zeitraum von 2017 bis 2019 lediglich rund 30,2 Prozent des geplanten Volumens von insgesamt 104,7 Millionen Euro realisiert. Die Vorlage verweist zudem auf einen Hinweis des Ministeriums für Heimat, Kommunen, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBG NRW), wonach eine zeitnähere Realisierung der eingeplanten Mittel angestrebt werden soll.
Die übertragenen Ermächtigungen führen zu einer Erhöhung der entsprechenden Positionen im Ergebnis- und Finanzplan für das Jahr 2020. Eine zusätzliche Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist jedoch nicht erforderlich, da die Auswirkungen die wirtschaftliche Bilanz des Jahresabschlusses 2020 betreffen.
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- 2.8Dringlichkeitsentscheidung - Entwurf des Jahresabschlusses 2018 des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 13/1746 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wird über die nachträgliche Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zum Entwurf des Jahresabschlusses 2018 beraten. Die Beschlussvorlage mit der Nummer 13/1746 sieht vor, die am 23. März 2020 getroffene Entscheidung offiziell zu bestätigen.
Anlass für das Verfahren war der Ausfall der Verbandsversammlung am 27. März 2020. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde getroffen, um eine Verzögerung bei der Genehmigung des Haushaltsplans für den Doppelhaushalt 2020/2021 durch das MHKGB NRW zu vermeiden.
Finanzielle Auswirkungen oder die Notwendigkeit einer Nachveranschlagung von Mitteln ergeben sich aus der Vorlage nicht. Der Vorgang wird als haushaltsneutral eingestuft, da keine überplanmäßigen Mittel bereitgestellt werden müssen. Die Unterlagen wurden im Bereich der Wirtschaftsführung unter Beteiligung der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel zur Entscheidung vorgelegt.
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- –Vorlagen aus dem Wirtschaftsausschuss am 19.05.2020
- 2.9Angelegenheiten der Ruhrwind Herten GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2019Zur Vorlage · 13/1730 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Ruhrwind Herten GmbH ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung für das Jahr 2019 zu erteilen.
Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss von 69.200 Euro aus, was eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr von 35.600 Euro darstellt. Die Strommenge belief sich auf 7.256.502 kWh und lag damit um 505.502 kWh über der Planung. Für das Jahr 2020 ist eine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter in Höhe von 69.000 Euro vorgesehen, während ein Restbetrag von etwa 200 Euro auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.
Die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Windkraftanlage, die im Jahr 2016 im Rahmen eines Repowerings in Betrieb ging, wird über eine Dauer von 16 Jahren abgeschrieben. Für die Nutzung des Grundstücks entrichtet die Gesellschaft ein jährliches Entgelt von 40.000 Euro. Die technische und kaufmännische Betriebsführung durch die Hertener Stadtwerke GmbH erfolgt gegen eine jährliche Vergütung von 26.000 Euro.
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- 2.10Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH - Mehrkosten in Verbindung mit den Projekten „Staumauersanierung“, „Glör 365“ und „Andere Maßnahmen“Zur Vorlage · 13/1736 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird über die Gewährung von Sonderzuschüssen an die Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH (FSG) für das Haushaltsjahr 2020 beraten. Die Beschlussvorlage sieht vor, überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 274.700 Euro zu bewilligen. Dieser Betrag unterteilt sich in 243.400 Euro für investive Maßnahmen und 31.300 Euro für konsumtive Ausgaben.
Die Mittel dienen der Deckung von Mehrkosten bei verschiedenen Baumaßnahmen. Ein wesentlicher Teil entfällt auf die Sanierung der Staumauer. Nach einer vertieften Überprüfung der technischen Anlagen wurden zusätzliche Instandsetzungsbedarfe an der Sicherheits- und Messtechnik festgestellt, was einen investiven Anteil des RVR in Höhe von 161.200 Euro zur Folge hat.
Ein weiterer Teil der Mittel ist für das Projekt „Glör 365“ vorgesehen, welches die Standortentwicklung und Aufenthaltsqualität fördern soll. Kostensteigerungen ergeben sich hier aus Gutachten zum rechtssicheren Badebetrieb sowie aus den Ergebnissen von Ausschreibungsverfahren. Der RVR-Anteil an den Mehrkosten für dieses Vorhaben beläuft sich auf 95.500 Euro. Zusätzlich werden 18.000 Euro für weitere Maßnahmen, wie die Installation einer Fahrradabstellanlage nach dem Abriss eines Gebäudes, beantragt.
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- 2.11Angelegenheiten der IGA 2027 gGmbH - Erweiterung des Gesellschafterkreises der Durchführungsgesellschaft 'Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH'Zur Vorlage · 13/1739 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Erweiterung des Gesellschafterkreises der Durchführungsgesellschaft „Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH“. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Kreis Recklinghausen sowie die Städte Bergkamen und Lünen als neue Gesellschafter aufzunehmen. Damit einhergehend sollen der Gesellschaftsvertrag und die Gesellschaftervereinbarung angepasst werden. Im Rahmen dieser Erweiterung ist zudem die Veräußerung von Anteilen des RVR an der Gesellschaft im Wert von 1.100 Euro vorgesehen.
Durch die Aufnahme der neuen Mitglieder verändert sich die Struktur des Aufsichtsrates, dessen Anzahl von 15 auf 18 Sitze steigt. Die drei neuen Gesellschafter erhalten jeweils einen Sitz, üben jedoch gemeinsam eine Stimme aus, die im jährlichen Wechsel ausgeübt wird. Um die Letztentscheidungskompetenz des RVR und der Deutschen Bundesgartenschaugesellschaft bei der Gesamtplanung sowie bei Budgets zu gewährleisten, werden die erforderlichen Stimmenmehrheiten für bestimmte Beschlüsse neu geregelt. Darüber hinaus umfasst die Vorlage die Beauftragung der IGA GmbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, um die EU-beihilferechtliche Konformität der Zuschussleistungen sicherzustellen.
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Hauptdokument|20200508125410-0|20200508125411-1|20200508125412-2
- 2.12Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH Prüfung des Vorschlages der Künstlerischen Leitung zur alternativen Durchführung der RuhrtriennaleZur Vorlage · 13/1750 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 13/1750 regelt die Fraktion Die Linke die Prüfung einer alternativen Durchführung der Ruhrtriennale für das Jahr 2020. Der Antrag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vorschlag der künstlerischen Leitung der Kultur Ruhr GmbH prüft, die Veranstaltung im Herbst 20mu020 unter Einhaltung entsprechender Corona-Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Die künstlerische Leiterin Stefanie Carp steht laut Begründung bereits im Austausch mit den beteiligten Künstlern, um die Umsetzung der Projekte unter den aktuellen veranstaltungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu untersuchen. Ziel ist es, die Ruhrtriennale als Forschungsraum für neue Formate im Kulturbereich des Ruhrgebiets und Nordrhein-Westfalias zu nutzen. Zudem wird angeführt, dass die bereits für das Jahr 2020 bereitgestellten Mittel eingesetzt werden sollen.
Der Antrag fordert zudem die Vertreter der Verbandsversammlung im Aufsichtsrat sowie in der Gesellschafterversammlung der Kultur Ruhr GmbH auf, die notwendigen Beschlüsse und Schritte einzuleiten. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Prüfprozess sind laut dem Dokument nicht vorgesehen, da keine Nachveranschlagung erforderlich ist.
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- 2.13Auswirkungen der Corona-Krise auf die Beteiligungsgesellschaften - SachstandsberichtZur Vorlage · 13/1737-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird um die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2020 gebeten, um Liquiditätszuschüsse an Freizeitgesellschaften bereitzustellen. Bis zum 30. September 2020 ist ein Betrag von zunächst maximal 1,7 Millionen Euro vorgesehen. Hintergrund sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Beteiligungsgesellschaften des Regionalverbands Ruhr (RVR).
Der Sachstandsbericht weist für verschiedene Gesellschaften Liquiditätsengpässe aus. Bei der FMR wird bis zum Jahresende eine Finanzierungslücke von etwa 2,8 Millionen Euro erwartet. Der Revierpark Gysenberg Herne GmbH sowie der Revierpark Wischlingen GmbH steht ein Liquiditätsunterdeck von jeweils rund 1,1 Millionen Euro gegenüber. Für das Freizeitzentrum Xanten GmbH wird eine Lücke von 1,65 Millionen Euro prognostiziert, wobei bereits im Juni kurzfristige Unterstützung geplant ist. Im Maximilianpark wird zum Jahresende eine Unterdeckung von 1,2 Millionen Euro angezeigt. Bei den Seegesellschaften besteht bei der FSG ein Liquiditätsbedarf, während für die Haltern mbH ein Gesellschafterzuschuss möglich ist.
Insgesamt belaufen sich die voraussichtlichen Liquiditätslücken für den Anteil des RVR zum Jahresende 2020 auf circa 4,1 Millionen Euro. Die Verwaltung wird die Entwicklung der Liquiditätssituation regelmäßig beobachten und eine aktualisierte Drucksache für das vierte Quartal 2020 vorlegen, um den weiteren Handlungsbedarf zu konkretisieren.
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- 2.14Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH – Verschmelzung der BFUB GmbH auf die AGRZur Vorlage · 13/1754 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wurde über die Verschmelzung der BFUB Gesellschaft für Umweltberatung und Projektmanagement mbH auf die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH informiert. Die BFUB ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der AGR und erbringt Dienstleistungen in den Bereichen technische Planung im Deponiebau, Rekultivierungsplanung sowie Genehmigungsmanagement.
Ziel des Verschmelzungsvertrages ist die Integration des Fachwissens der BFUB in die Bereiche Deponiemanagement sowie Umweltmanagement und Compliance der AGR. Der AGR-Aufsrat hat der Gesellschafterversammlung die Zustimmung zum Abschluss des entsprechenden Vertrages empfohlen. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Verschmelzung bereits zugestimmt.
Im Zuge der Verschmelzung werden die Mitarbeiter der BFUB auf die AGR übergehen und künftig ausschließlich in den Bereichen Genehmigungs- und Deponiemanagement für die AGR sowie deren Tochtergesellschaften tätig sein. Aus finanzieller Sicht ist für diesen Vorgang keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung aus dem Haushaltsplan erforderlich, da die Maßnahme haushaltsneutral bleibt.
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- 2.15Überplanmäßige MIttelbereitstellung für das Projekt Ruhrtalradweg in Bochum-StiepelZur Vorlage · 13/1755 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird um die Genehmigung einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 360.000 Euro für das Haushaltsjahr 2020 gebeten. Die Mittel sind für das Projekt „Optimierung des Ruhrtalradweges Bochum-Stiepel“ vorgesehen. Die Summe verteilt sich auf verschiedene Maßnahmen, darunter die Instandsetzung von Brücken, Arbeiten an der Halde Scholvener Feld sowie Anpassungen im Bereich des Reitwegebaus und der Wegepflege.
Die zusätzliche Finanzierung ist erforderlich, um eine finanzielle Unterdeckung bei den Eigenanteilen des Regionalverbands Ruhr zu decken. Grund für die Kostensteigerung sind bauliche Notwendigkeiten, die über die ursprünglich geplanten Förderfähigkeiten hinausgehen. Dazu gehören die Behebung von Schäden an der Tragschicht sowie Planänderungen infolge von Kanalbaumaßnahmen durch Straßen.NRW. Zudem führten Ergebnisse aus öffentlichen Ausschreibungen zu höheren Kosten. Ziel des Projektes ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Wegequalität auf einem etwa 4,7 Kilometer langen Abschnitt zwischen dem Kemnader See und der Kosterbrücke in Bochum-Stiepel.
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- –Vorlagen aus dem Planungsausschuss am 04.03.2020
- 2.16Fortführung Luftbildkooperation Geonetzwerk.metropoleRuhrZur Vorlage · 13/1673 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung hat der Empfehlung des Planungsausschusses zugestimmt, ein Übernahmekonzept für die Luftbildbefliegungen im Gebiet des Regionalverbandes Ruhr (RVR) vorzubereiten. Damit soll die Fortführung der Luftbildkooperation im Rahmen des Geonetwerks Metropole Ruhr vorbereitet werden.
Die Kooperation wurde 2017 zwischen den kreisfreien Städten und Kreisen der Metropole Ruhr initiiert, um Anforderungen an das Bildmaterial sowie die Befliegungszeiträume abzustimmen und Kosten durch gemeinsame Ausschreibungen zu senken. Nachdem die Befliegungen in den Jahren 2018 und 2019 die gesetzten Ansprüche erfüllten, empfahl eine externe Evaluation die Weiterführung der Kooperation unter der Federführung des RVR. Das Land Nordrhein-Westfalen hat zudem zugesagt, sich finanziell an der Kooperation zu beteiligen und das Material in seine turnusmäßigen Befliegungen zu integrieren.
Um Planungssicherheit für die Haushaltsaufstellung nach 2021 zu gewährleisten, soll nun ein Konzept zur Integration der Luftbildbefliegungen in den Aufgabenbereich des RVR erarbeitet werden. Die zuständige Fachabteilung wird hierzu in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Geonetwerks die Vorbereitung eines Übernahmekonzepts übernehmen, welches anschließend den Gremien zur Entscheidung vorgelegt wird. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt werden als haushaltsneutral dargestellt.
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- –Vorlagen aus dem Planungsausschuss am 20.05.2020
- 2.17Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole RuhrZur Vorlage · 13/1724 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr liegt den politischen Gremien zur Kenntnis vor. Nachdem der Entwurf des Endberichts der zweiten Stufe bereits im Herbst 2019 vorgelegt wurde, wurden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens verschiedene Regionalkonferenzen sowie Informationsveranstaltungen für Vertreter der Wirtschaftsförderung, der IHK und der HWK durchgeführt.
Die ursprünglich geplante Frist für die Einreichung von Anregungen durch beteiligte Kommunen, Kreise und Verbände bis zum 29. Mai 2020 kann aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht eingehalten werden. Die im Land Nordrhein-Westfalen geltenden Kontaktbeschränkungen führten zu Ausfällen politischer Gremiensitzungen in den betroffenen Gebietskörperschaften, wodurch eine rechtzeitige Befassung der Gremien erschwert wurde.
Um die Beteiligung aller Akteure sicherzustellen, hat der Regionalverband Ruhr den Zeitraum für Stellungnahmen bis zum 30. September 2020 verlängert. Nach Abschluss dieser Phase wird die Verwaltung die Auswertung der eingegangenen Hinweise vornehmen. Es ist vorgesehen, die Ergebnisse des gesamten Prozesses im Frühjahr 2021 den politischen Gremien des Regionalverbandes zur Beratung vorzulegen. Für den Haushalt ergeben sich aus diesem Vorgang keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.
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- 2.17.1Antrag der Fraktionen CDU, SPD, B90/Die Grünen Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr (Drucksache 13/1724) Aufnahme der Bahnverbindung von Recklinghausen über Bochum nach WittenZur Vorlage · 13/1772 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben im Regionalverband Ruhr einen Antrag zur Anpassung des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzepts für die Metropole Ruhr vorgelegt. Mit der Drucksache 13/1772 wird die Aufnahme einer spezifischen Bahnverbindung beantragt, welche Recklinghausen über Bochum mit Witten verknüpfen soll.
Der vorliegende Antrag fordert die Verwaltung dazu auf, diese neue Schienenverbindung in das bestehende Mobilitätsentwicklungskonzept zu integrieren. In diesem Prozess sollen in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) verschiedene Varianten der Umsetzung geprüft und bewertet werden. Ziel ist eine Untersuchung der Möglichkeiten zur Realisierung dieser Verbindung über die genannten Standorte.
Bezüglich der finanziellen Auswirkungen wird im Dokument festgehalten, dass keine unmittelbare Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist. Die Vorlage ist somit als haushaltsneutral einzustufen. Der Antrag wurde zur Beratung in die Verbandsversammlung eingebracht.
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- 2.18Statusbericht zum Freizeit- und Tourismuskonzept für die Metropole RuhrZur Vorlage · 13/1733 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Bericht zur Drucksache 13/1733 informiert über den aktuellen Sachstand des Freizeit- und Tourismuskonzeptes für die Metropole Ruhr. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Konzeptes wurde auf Basis früherer politischer Beschlüsse entschieden, die Bestandsanalyse um weitere öffentliche sowie private Freizeit- und Tourismusinfrastrukturen zu ergänzen. Zudem werden relevante Projekte der Region mit einem Zeithorizont von etwa zehn Jahren in die Konzeption einbezogen.
Der Regionalverband Ruhr (RVR) arbeitet bei diesen Aufgaben eng mit dem Regionalverband Tourismus Ruhr (RTG) zusammen. Der Bericht enthält zudem einen Statusbericht vom März 2020, welcher den aktuellen Stand sowie die weiteren Arbeitsschritte für die Jahre 2020 und 2021 darlegt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist. Die Kosten für Personal- und Sachaufwendungen sind im Haushaltsplan vorgesehen und führen zu einer haushaltsneutralen Entwicklung.
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- 2.19Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr Hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 13/1731 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage 13/1731 informiert über den aktuellen Sachstand des Handlungsprogramms zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr. Im Fokus stehen die Auswertung der im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie Überlegungen zu einer strategischen Weiterentwicklung des Programms.
Die Auswertung der 344 Anregungen, die von 56 öffentlichen Stellen und Einzelpersonen eingereicht wurden, ist weit fortgeschritten. Die Rückmeldungen decken verschiedene Themenfelder ab, darunter Wirtschaft, Mobilität, Wohnen sowie Klimaschutz. In einer vorliegenden Synopse werden die Beiträge kategorisiert, um festzulegen, inwieweit sie in das Programm einfließen oder als neue Themen aufgenommen werden. Die eingegangenen Hinweise befürworten die Funktion des Handlungsprogramms als ergänzendes Instrument zum Regionalplan Ruhr, regen jedoch auch eine stärkere Berücksichtigung von Querschnittsthemen wie Gesundheit und Gendergerechtigkeit sowie der kommunalen Perspektiven an.
Parallel dazu werden Ansätze für eine perspektivische Weiterentwicklung geprüft. Mögliche Szenarien umfassen eine räumlich-thematische Entwicklungsstrategie, ein regionales Strategiebuch oder eine sogenannte Dekaden-Strategie mit Fokus auf Themen wie Digitalisierung und Klimaresilienz. Ein fachlicher Austausch mit dem Arbeitskreis sowie dem Beirat Regionaler Diskurs ist für das erste Halbjahr 2020 vorgesehen. Die politischen Gremien des Regionalverbands Ruhr sollen im zweiten Halbjahr 2020 über die weiteren Schritte informiert werden.
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- –Vorlagen aus dem Betriebsausschuss Ruhr Grün am 28.02.2020
- 2.20Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31.12.2018 Beschluss über die Zuführung zur Ausgleichsrücklage Entlastung des Betriebsausschusses RVR Ruhr GrünZur Vorlage · 13/1646 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31. Dezember 2018. Der Beschlussvorschlag sieht die Feststellung des Abschlusses mit einer Bilanzsumme von 25.608.209,66 Euro vor. Das Eigenkapital beläuft sich dabei auf 8.189.958,66 Euro. Der Abschluss weist einen Verlustausgleich durch den Regionalverband Ruhr in Höhe von 8.843.176,43 Euro sowie einen Zuschuss in das eigene Vermögen der Einrichtung von 203.383,64 Euro aus.
Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr beträgt 1.252.903,81 Euro. Es wird vorgeschlagen, diesen Überschuss der Ausgleichsrücklage zuzuführen, wobei ein Teilbetrag von 543.565,84 Euro der forstlichen Ausgleichsrücklage zugewiesen werden soll. Zudem ist die Entlastung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün Bestandteil der Vorlage.
Aus finanzieller Sicht sind keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich, sodass die Vorlage haushaltsneutral bleibt.
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- –Vorlagen aus dem Kultur- und Sportausschuss vom 05.03.2020
- 2.21Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag der Kultur Ruhr GmbH für den Zeitraum 2021-2023Zur Vorlage · 13/1639 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird um die Zustimmung zur Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag der Kultur Ruhr GmbH für den Zeitraum 2021 bis 2023 gebeten. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigenbestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Kultur Ruhr GmbH ist für die Planung und Durchführung kultureller Projekte im Ruhrgebiet zuständig, wobei die RuhrTriennale als Trägerin der Gesellschaft eine zentrale Rolle einnimmt. Neben weiteren künstlerischen Einheiten wie dem ChorWerk Ruhr, der Tanzlandschaft Ruhr und den Urbanen Künsten Ruhr umfasst die Gesellschaft auch die Nutzung industrieller Standorte. Die Verlängerung der Nebenabrede dient der Sicherung der Planung der RuhrTriennale.
Der Regionalverband Ruhr leistet neben dem Land Nordrhein-Westfalen regelmäßige Zuwendungen aus dem Stammhaushalt zur Finanzierung der Gesellschaft. Für den Zeitraum 2021 bis 2023 ist ein jährlicher Eigenanteil des Regionalverbandes in Höhe von 1.073.712 Euro vorgesehen. Der Beitrag des Landes Nordrhein-Westfalen beträgt 1.117.537 Euro, woraus sich ein jährlicher Gesamthaushalt von 2.191.249 Euro ergibt. Die Anpassung der Nebenabrede erfolgt aufgrund eines Wechsels in der Geschäftsführung zum 1. November 2020 sowie zur Absicherung der Gesellschafterzuschüsse für den neuen Zeitraum. Die entsprechenden Mittel werden im Haushalt des Regionalverbandes bereitgestellt.
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- –Fraktionsanträge
- 2.22Antrag der Fraktion Die Linke Positionen der Metropole Ruhr zur EU-Strukturförderung 2021-2027Zur Vorlage · 13/1706 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung hat die Positionen der Metropole Ruhr zur EU-Strukturförderung für den Zeitraum 2021 bis 2027 bekräftigt. Im Rahmen eines Fraktionsantrags der Fraktion Die Linke wurde zudem beschlossen, den Kommunalrat über die Ergebnisse zu informieren.
Die Verwaltung wird beauftragt, die regionalen Positionen an alle Gremien des EU-Parlaments sowie des Bundestages und Landtages weiterzuleiten, die für die Kohäsionspolitik der Europäischen Union zuständig sind. Parallel dazu sollen Ansätze zur Verwaltungsvereinfachung in Abstimmung mit dem Arbeitskreis der EU-Beauftragten zeitnah an die zuständigen Ministerien im Land Nordrhein-Westfalen übermittelt werden.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit dieser Maßnahmen mit den Verfahrensweisen in Nordrhein-Westfalen, die im Vergleich zu anderen Bundesländern eine hohe Komplexität aufweisen. Zudem wird auf eine uneinheitliche Auslegung von Verwaltungsvorschriften durch die zuständigen Abteilungen der Bezirksregierungen hingewiesen. Ziel ist es, die regionalen Vorschläge zur Vereinfachung sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene einzubringen. Der Antrag hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 2.23Antrag der Fraktion Die Linke Stand des Auftrages zur Erarbeitung eines einheitlichen Sozialtarifs für die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH und die RevierparksZur Vorlage · 13/1707 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 13/1707 fordert die Fraktion Die Linke von der Verbandsversammlung einen Bericht über den aktuellen Stand zur Erarbeitung eines einheitlichen Sozialtarifs für die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH und die Revierparks. Die Verwaltung soll dazu einen Vorschlag zur Umsetzung unterbreiten, wobei lokale Regelungen, etwa für Bezieherinnen und Bezieher von existenzsichernden Leistungen, berücksichtigt werden sollen.
Der Antrag verweist auf bestehende Differenzen in den aktuellen Tarifsystemen der beteiligten Einrichtungen. Derzeit weichen die Richtwerte für Vergünstigungen sowie die Anwendung von Zuschlägen an Wochenenden und Feiertagen voneinander ab. Zudem wird angeführt, dass bisher keine Sozialtarife für Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums existieren. Im Hinblick auf die „Vier im Revier“-Card und die Neugestaltung der Außenanlagen in den Revierparks sieht die Fraktion die Möglichkeit, durch eine Vereinheitlichung neue Zielgruppen zu erreichen und die Auslastung zu steigern.
Finanzielle Auswirkungen des Vorhabens werden als haushaltsneutral bewertet, da keine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln erforderlich ist. Der Antrag wurde von Heike Kretschmer und dem Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Freye eingebracht.
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- –Fraktionsanfragen und Antworten
- 2.24Antwort auf die Anfrage der Piratenfraktion RS1 - kilometergenauer SachstandZur Vorlage · 13/1697-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Antwort der Regionaldirektion auf die Anfrage der Piratenfraktion zum aktuellen Sachstand des Radschnellwegs Ruhr RS1 gibt detaillierte Informationen zu den bereits fertiggestellten und im Bau befindlichen Abschnitten. In Mülheim zwischen der Hochschule Ruhr West und der Ruhrpromenade sind etwa 1,5 Kilometer gemäß den Vorgaben für Radschnellverbindungen in Nordrhein-Westfalen fertiggestellt.
Derzeit befinden sich weitere Teilstücke in der Umsetzung. Dazu gehören eine etwa 100 Meter lange Brücke am Berthold-Beitz-Boulevard in Essen sowie Abschnitte von rund 1.100 Metern in Gelsenkirchen, die im Rahmen einer Maßnahme der Emschergenossenschaft provisorisch nutzbar sind. In Bochum-Stahlhausen werden etwa 900 Meter im Bereich des „Grünen Rahmens“ umgesetzt.
Hinsichtlich der Planungsphase werden Abstimmungsbedarfe zwischen Institutionen und der Öffentlichkeit sowie die Notwendigkeit von Planfeststellungsverfahren angeführt. Zudem wird auf geringe Planungskapazitäten durch Personalmangel hingewiesen. Die Angaben zur Streckenlänge basieren auf dem aktuellen Planungsstand oder Machbarkeitsstudien, wobei aufgrund noch nicht endgültig festgelegter Verläufe die Angabe von Start- und Endpunkten der einzelnen Abschnitte erfolgt, um eine entsprechende Genauigkeit zu gewährleisten.
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- 2.25Antwort der Verwaltung auf Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen Sachstand regionales RadwegenetzZur Vorlage · 13/1659-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen zum aktuellen Sachstand des regionalen Radwegenetzes reagiert. Grundlage der Anfrage war ein Beschluss der Verbandsversammlung aus dem Juni 2019, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, die Weiterentwicklung des Netzes voranzutreiben. Dies beinhaltet die Suche nach Fördermitteln, die Planung der Umsetzung sowie die Erarbeitung eines Konzepts zur Integration des Freizeitnetzes.
Laut der Antwort konnte eine kontinuierliche Bearbeitung des Konzepts aufgrund personeller Kapazitäten und anderer prioritärer Aufgaben bisher nicht in dem gewünschten Umfang erfolgen. Ein im Herbst 2019 eingereichtes Förderprojekt zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland wurde abgelehnt. Die Arbeiten am regionalen Radwegenetz sollen ab April 2020 wieder konsequent aufgenommen werden, wobei auch Gespräche über neue Fördermöglichkeiten vorbereitet werden.
Für die Bearbeitung der Themen rund um das regionale Radwegenetz sind im Referat 8 dauerhaft 1,1 Stellen vorgesehen. Im Haushalt für die Jahre 2020 und 2021 ist ein Betrag von rund 150.000 Euro für dieses Thema eingeplant. Zu weiteren spezifischen Fragen der Fraktionsanfrage konnte zum Zeitpunkt der Antwort keine Aussage getroffen werden.
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- 2.26Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion Weiterentwicklung Regionales Radwegenetz: Radhauptverbindung Neukirchen-Vluyn – Kamp-LintfortZur Vorlage · 13/1688-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort auf eine Fraktionsanfrage der CDU zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes (RRWN) hat die Regionaldirektorin den aktuellen Stand der Planung für die Radhauptverbindung zwischen Neukirchen-Vluyn und Kamp-Lintfort dargelegt. Das grundlegende Konzept zur Entwicklung des RRWN wurde bereits im Juni 2019 von der Verbandsversammlung beschlossen.
Die weiteren geplanten Schritte, darunter Untersuchungen zur Luftreinhaltung sowie die Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes und der Finanzierung, konnten aus personellen Gründen bislang nicht weiterverfolgt werden. Der Planungsstand entspricht daher dem Stand aus dem Jahr 2019. Die Einstufung der Verbindung als Radhauptverbindung bleibt jedoch weiterhin ein Ziel des Regionalverbandes Ruhr (RVR).
Hinsichtlich konkreter lokaler Planungen liegen dem RVR keine Informationen vor, allerdings hat der Kreis Wesel einen Koordinierungskreis Mobilität eingerichtet, der sich schwerpunktmäßig mit dem RRWN und dem Mobilitätskonzept des Kreises befasst. Zu einem möglichen Baubeginn oder einem Fertigstellungstermin können derzeit keine Angaben gemacht werden. Die Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes soll in Kürze beginnen, um eine Grundlage für die zeitliche Einordnung der einzelnen Projekte im Radwegenetz zu schaffen.
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- 2.27Antwort der Bezirksregierung Münster auf die Anfrage der CDU-Fraktion Nicht abgerufene Fördermittel der letzten Jahre in der Metropole RuhrZur Vorlage · 13/1661-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Drucksache Nummer 13/1661-1 wird die Antwort der Bezirksregierung Münster auf eine Anfrage der CDU-Fraktion behandelt. Gegenstand der Vorlage ist das Thema nicht abgerufene Fördermittel in der Metropole Ruhr aus den vergangenen Jahren. Die Dokumentation befasst sich mit der Frage, welche Mittel für Förderzwecke bereitgestellt, aber in den letzten Jahren nicht in Anspruch genommen wurden.
Die Antwort der Bezirksregierung Münster ist als Anlage zum Dokument beigefügt und dient der Information der Verbandsversammlung. Der Status der Vorlage war für die Sitzung am 27. März 2020 zur Kenntnisnahme vorgesehen. Federführend für diesen Vorgang ist die Verbandsversammlung unter der Leitung von Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel. Die Bearbeitung erfolgte durch das zuständige Referat, um die Informationen zu den nicht abgerufenen Fördermitteln im regionalen Kontext bereitzustellen.
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- 2.27.1Mündliche Anfrage der CDU-Fraktion Nicht abgerufene Fördermittel der letzten Jahre in der Metropole RuhrZur Vorlage · 13/1661-2 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Verbandsversammlung hat im Rahmen der Drucksache 13/1661-2 eine erneute Anfrage zu nicht abgerufenen Fördermitteln in der Metropole Ruhr gestellt. Hintergrund ist die vorangegangene Beantwortung einer Anfrage durch die Bezirksregierung Münster, die unter Einbeziehung der Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf erfolgte. Während für die Bewilligungen seit 2014 eine Übersicht vorliegt, wurde auf eine detaillierte Auflistung von Projekten und Kommunen, bei denen bewilligte Mittel nicht abgerufen wurden, mit Verweis auf den hohen Arbeitsaufwand verzichtet.
Aufgrund der unvollständigen Informationen fordert die CDU-Fraktion nun eine projektscharfe Aufstellung. Die Anfrage umfasst zwei Kernpunkte: Zum einen wird die Gesamthöhe der seit 2014 bewilligten Landesfördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen abgefragt, die in den Gremien des Regionalverbands Ruhr (RVR) beraten wurden. Zum anderen verlangt die Fraktion eine detaillierte Aufstellung darüber, für welche Projekte und in welcher Höhe Kommunen bewilligte Fördermittel nicht abgerufen haben.
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- 2.28Anfrage der SPD-Fraktion Hilfe für Schaustellerinnen und Schausteller in der Metropole Ruhr durch den Regionalverband Ruhr (RVR) und seine TochtergesellschaftenZur Vorlage · 13/1751 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion der Verbandsversammlung hat mit der Drucksache 13/1751 eine Anfrage zur Unterstützung von Schaustellerinnen und Schaustellern in der Metropole Ruhr gestellt. Angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Volksfeste bittet die Fraktion die RVR-Verwaltung um eine Prüfung von Flächennutzungsmöglichkeiten.
In Abstimmung mit den Geschäftsführungen der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr (FMR) und der Ruhrgebiet Tourismus GmbH (RTG) soll bis zu den Sommerferien untersucht werden, ob Flächen des Regionalverbandes Ruhr oder seiner Tochtergesellschaften für Dienstleistungen von Schaustellenden genutzt werden können. Als mögliche Einsatzorte werden unter anderem Parkplätze, Freiflächen auf Halden oder Bereiche an Radwegen angeführt. Die Anfrage nennt Beispiele wie Autokinos oder Drive-in-Formate zur Erweiterung kulinarischer Angebote.
Ziel der Anfrage ist es, die ökonomische Situation der Schaustellenden zu verbessern und gleichzeitig die Attraktivität der RVR-Flächen temporär zu erhöhen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen muss dabei unter Einhaltung aller erforderlichen Sicherheitsaspekte erfolgen. Als Kontaktstelle für das Vorhaben wird unter anderem der Landesverband der Schausteller und Marktkaufleute Nordrhein e.V. (LSM Nordrhein) - Nordrhein-Westfalen angeführt.
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- 2.28.1Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der SPD-Fraktion Hilfe für Schaustellerinnen und Schausteller in der Metropole Ruhr durch den Regionalverband Ruhr (RVR) und seine TochtergesellschaftenZur Vorlage · 13/1751-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion geantwortet, in der es um die Unterstützung von Schaustellerinnen und Schaustellern im Regionalverband Ruhr (RVR) sowie dessen Tochtergesellschaften ging. Die RVR-Liegenschaftsverwaltung erklärte, dass verbandseigene Flächen nach Bedarf zur Verfügung gestellt werden sollen, die aktuelle Nachfrage jedoch gering sei, da attraktivere Standorte in Kommunen oder anderen Bereichen des RVR-Konzerns genutzt werden können.
Die Ruhr Tourismus GmbH (RTG) verfügt laut der Antwort über keine geeigneten Flächen für Schausteller. Die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) bietet derzeit Angebote für Eis- und Imbisswagen sowie kleinere Verkaufsstände in ihren Parkanlagen an, wie etwa ein Autokino am Kemnader See oder den Zirkus Probst in Nienhausen.
Die FMR sieht Möglichkeiten für temporäre Angebote wie Foodtrucks oder Riesenräder, da die großzügigen Parkflächen die Einhaltung von Abstandsregeln erleichtern könnten. Als wesentliche Hindernisse wurden jedoch die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, etwa Strom und Wasser, sowie ordnungsrechtliche Genehmigungen durch die zuständigen Ämter genannt. Die FMR beabsichtigt, neue Angebotsformate mit dem LSM Nordrhein abzustimmen, um die wirtschaftliche Situation der Schausteller zu verbessern und die Attraktivität der Flächen zu steigern.
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- 2.29Anfrage der CDU-Fraktion Verunreinigung des Tenderingssees durch Sedimente der KiesbaggereiZur Vorlage · 13/1752 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Verbandsversammlung hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage (Drucksache 13/1752) Informationen zur Wasserqualität des Tenderingssees in Hünxe und Voerde angefordert. Gegenstand der Anfrage ist die Eintrübung des Gewässers durch Sedimente, die aus dem Spülwasser eines anliegenden Kieswerks stammen sollen. Laut der Anfrage wurden bereits Maßnahmen wie die Installation von Schluffvorhängen durchgeführt, um diesen Effekt zu begrenzen.
Die Fraktion verweist auf Meldungen einer örtlichen Tauchgruppe, wonach es erneut zu Verunreinigungen gekommen sei, welche die Nutzung des Sees für Freizeitaktivitäten einschränken. In der Anfrage werden die Verwaltung verschiedene Fragen gestellt. Es wird um Auskunft gebeten, inwiefern dem Regionalverband Ruhr (RVR) eine aktuelle Veränderung der Wasserqualität bekannt ist und wie die bisherigen Maßnahmen zur Vermeidung von Eintrübungen bewertet werden. Zudem sollen Informationen darüber bereitgestellt werden, welche dauerhaften Maßnahmen zur Vermeidung der Verunreinigungen geplant sind und bis wann deren Umsetzung erfolgen soll. Die Anfrage wurde von Arnd Cappell-Höpken unter Mitwirkung von Jonas Löckenhoff eingereicht.
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- 2.29.1Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der CDU-Fraktion Verunreinigung des Tenderingssees durch Sedimente der KiesbaggereiZur Vorlage · 13/1752-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Verunreinigung des Tenderingssees durch Sedimente aus der Kiesbaggerei reagiert. Dem RVR sind Beschwerden über die Wasserqualität seit dem 5. Mai 2020 bekannt. Die bereits umgesetzten Maßnahmen, wie etwa der Einsatz von Schluffvorhängen, erweisen sich nach Einschätzung der Verwaltung als nicht ausreichend, um das Gewässer langfristig vor Einträgen sedimenthaltiger Wässer zu schützen.
Die Verantwortung für die Vermeidung dieser Einträge liegt beim zuständigen Auskiesungsbetrieb. Die Fachverwaltung des RVR führt Gespräche mit dem Unternehmer, um eine dauerhafte Lösung zu erreichen. Ziel ist es, die Einleitung von Abwässern in einen weiter südöstlich gelegenen See zu verlagern, der derzeit für die Auskiesung genutzt wird. Da hierfür ein Genehmigungsverfahren sowie Investitionen notwendig sind, wird eine Umsetzung erst auf mittlere Sicht erwartet. Bis zur Realisierung dieser Lösung beabsichtigt die Verwaltung, Sedimenteinträge so gering wie möglich zu halten und Beeinträchtigungen für den Tauchsport zu vermeiden.
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- 2.30Gründe für die Verzögerungen bei der Neuauflage des Förderfonds Interkultur 2020Zur Vorlage · 13/1756 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Drucksache 13/1756 eine Anfrage zur Verzögerung bei der Neuauflage des Förderfonds Interkultur 2020 gestellt. Die Anfrage befasst sich mit dem aktuellen Stand der Ausschreibung des Fonds und den damit verbundenen zeitlichen Verzögerungen.
Konkret möchte die Fraktion erfahren, welche Gründe für die bisher ausbleibende Öffnung des Förderfonds im Jahr 2020 vorliegen und wann mit einer neuen Ausschreibung zu rechnen ist. Zudem wird nach Rückmeldungen von Kulturschaffenden an das Referat Kultur und Sport sowie an das Kuratorenteam gefragt, welche Auswirkungen die Verzögerungen auf die Umsetzung geplanter Projekte haben.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Anpassung der Förderbedingungen unter den Bedingungen der Corona-Pandemie. Die Fraktion erkundigt sich nach Möglichkeiten, die Bedingungen so zu modifizieren, dass im Falle von Veranstaltungsausfällen auch eine anteilige Finanzierung von bereits erbrachten Vorleistungen übernommen werden kann. Die Anfrage wurde von der Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Freye und der Fraktionsgeschäftsführerin Heike Kretschmer eingereicht.
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- 2.30.1Antwort auf die Fraktionsanfrage Gründe für die Verzögerungen bei der Neuauflage des Förderfonds Interkultur 2020Zur Vorlage · 13/1756-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Antwort auf die Fraktionsanfrage zur Verzögerung bei der Neuauflage des Förderfonds Interkultur Ruhr 2020 erläutert die Gründe für den bisher ausstehenden Start. Da der Durchführungszeitraum des Vorjahres im April 2020 endete und zwei Projekte aufgrund der Corona-Pandemie nicht wie geplant abgeschlossen werden konnten, führt die Verwaltung derzeit Gespräche mit der zuständigen Bezirksregierung. Ziel dieser Gespräche ist eine Klärung über die Verlängerung von Durchführungszeiträumen sowie die mögliche Übertragung von Mitteln in das Jahr 2021, um den Fördernehmern mehr Planungssicherheit zu ermöglichen und Zeit für alternative Konzepte zu schaffen. Eine Öffnung des Förderfonds wird für den Sommer 2020 angestrebt.
Im Austausch mit Kulturschaffenden stellt die Verwaltung einen anhaltend hohen und durch die Pandemie verstärkten Förderbedarf fest. Um auf die veränderten Bedingungen zu reagieren, werden eine Verlängerung der Durchführungszeiträume sowie die Nutzung von Konzeptförderungen als Instrumente zur Erhöhung der Flexibilität verfolgt. Zudem prüft die Verwaltung die Möglichkeit, bei Bedarf Ausnahmeregelungen für zukünftige Projekte festzulegen, etwa im Hinblick auf die Übernahme von Ausfallkosten, wie dies bereits im April 2020 für bewilligte Projekte umgesetzt wurde.
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- 2.31Olympische Sommerspiele 2021 in Tokio – Fachdelegation RVRZur Vorlage · 13/1769 · Berichtsvorlage
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Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr plant für den Sommer 2021 eine Reise einer Fachdelegation zu den Olympischen Sommerspielen nach Tokio. Hintergrund der Planung ist die mögliche Olympiabewerbung „Rhein Ruhr City 203elle“. Aufgrund der durch die Corona-Pandemie bedingten Verschiebung der Spiele um ein Jahr sieht die aktuelle Planung lediglich eine Fachdelegation vor, bestehend aus Stefanie Reichart (Referatsleitung Kultur und Sport), Niklas Börger (Projektleitung Ruhr Games) und Sina Diekmann (Projektmanagement Sport). Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf etwa 15.000 Euro, wobei aufgrund noch nicht feststehender Flugpreise und des Wettkampfkalenders des IOC mit Schwankungen zu rechnen ist.
Die Reise dient dazu, Erkenntnisse über Sportinfrastruktur und Wettkampforganisation zu gewinnen, da ein Besuch der Spiele erst wieder 2024 möglich wäre. Dies wird im Hinblick auf eine mögliche Bewerbung als für die Fachkompetenz des Verbandes notwendig eingestuft. Zudem soll der Aufenthalt der internationalen Vernetzung der „Ruhr Games“ sowie der Vorbereitung eines Besuchs einer japanischen Delegation dienen. In diesem Zusammenhang findet bereits ein Austausch mit der Staatskanlei NRW zur inhaltlichen Gestaltung des NRW-Tages im Deutschen Haus statt.
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- 2.32Anfragen und Mitteilungen
- 2.32.1Austritt von verunreinigtem Wasser im Bereich der Bergehaldenerweiterung Brinkfortsheide Erkenntnisse der Bezirksregierung ArnsbergZur Vorlage · 13/1774 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage (Drucksache 13/1774) Informationen zum Austritt von verunreinigtem Wasser im Bereich der Halde Brinkfortsheide angefordert. Hintergrund sind Beobachtungen am Silvertbach vor der Römerstraße in Marl sowie Berichte von Bewohnern über mineralölhaltig riechendes Brunnenwasser, was auf eine mögliche Beeinträchtigung des Grund- und Oberflächenwassers hindeutet.
Die Anfrage richtet sich an die Bergaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg. Die Fraktion bittet um Auskunft zum regelmäßigen Monitoring durch die RAG seit 2004 sowie zu den im Rahmen des Altlastenmonitorings festgestellten Belastungen. Zudem werden Fragen zur Vergleichbarkeit von Probennahmen in unterschiedlichen Tiefen und zur Bewertung der Gefahren für Mensch, Boden, Wasser sowie Flora und Fauna gestellt.
Des Weiteren sollen Informationen über angeordnete Maßnahmen zur Vermeidung von Auswaschungen oder zur Filterung des Wassers sowie deren Erfolg vorliegen. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Untersuchung eines möglichen Zusammenhangs zwischen der Ringdrainage der Halde und den Bahnanlagen der Chemiepark-Werkbahn im Hinblick auf Schäden an der Drainage. Die Beantwortung der Fragen wird bis zur Sitzung des Umweltausschusses im September 2020 erbeten.
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- –Angelegenheiten nach RVR Gesetznicht öffentlich
- 1Übernahme von 20 Halden der RAG in der Metropole Ruhrnicht öffentlich
- 1.1Übernahme von 20 Halden der RAG in der Metropole Ruhr Vorlage ist noch nicht veröffentlicht worden.nicht öffentlich
- 1.2Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion Die Linke Übernahme von 20 Halden der RAG in der Metropole Ruhrnicht öffentlich
- 1.3Änderungsantrag zu 13/1734: Übernahme von 20 Halden der RAG in der Metropole Ruhrnicht öffentlich
- 2RVR Ruhr Grün - Vierteljahresbericht I. Quartal 2020nicht öffentlich
- 3Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich