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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.0Genehmigung der Niederschrift
- 1.1Einführung und Verpflichtung neuer Mitglieder der Verbandsversammlung
- 1.2Um- und Nachbesetzung in Gremien und Aufsichtsräten
- 1.2.1GremienumbesetzungZur Vorlage · 14/0772 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/0772 wurden personelle Veränderungen in verschiedenen Gremien des Regionalverbands Ruhr beschlossen. Die AfD-Fraktion benannte Rainer Peitz als neues beratendes Mitglied für den Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz. Als Stellvertreter für dieses Gremium wurden Michael Mathews, Ludwig Hahn und Ulrike Wilmshöver vorgeschlagen.
Eine vergleichbare Neubesetzung betrifft den Betriebsausschuss Ruhr-Grün. Auch hier wurde Rainer Peitz als neues beratendes Mitglied nominiert. Die Liste der Stellvertreter für diesen Ausschuss umfasst Ludwig Hahn, Ulrike Wilmshöver und Alan Imamura.
Darüber hinaus sieht die Vorlage die Streichung von Friedhelm Rikowski als Stellvertreter in den Ausschüssen VA, RPA, WA, WPA, AWB sowie AM vor. Hintergrund dieser Änderung ist das Ausscheiden von Herrn Rikowski aus der Fraktion. Der Antrag hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Verbandes.
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- 1.2.2GremienumbesetzungenZur Vorlage · 14/0848 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über einen Fraktionsantrag der Grünen zur Neubesetzung verschiedener Gremien. Im Mobilitätsausschuss soll Walter Wandtke den Sitz von Claudia Landes übernehmen. Für den Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz ist vorgesehen, dass Gerrit Heil als Mitglied nachrückt, während Jan Matzoll die Position des Stellvertreters übernimmt.
Im Arbeitskreis Europa wird ein Wechsel in der Besetzung vorgeschlagen: Oliver Linsel soll Jan Matzoll ersetzen, wobei die weiteren Mitglieder der Fraktion die Stellvertretungen übernehmen sollen. Darüber hinaus sieht der Antrag vor, dass Walter Wandtke als stellvertretendes Mitglied in allen Ausschüssen des Verbandes eingesetzt wird, mit Ausnahme des Mobilitätsausschusses.
Die vorgeschlagenen personellen Änderungen im Bereich der Gremienbesetzung sind haushaltsneutral und führen zu keinen zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder Verpflichtungen im Haushalt des Regionalverbands.
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- 1.2.3GremienumbesetzungZur Vorlage · 14/0850 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat mit der Drucksache 14/0850 einen Antrag auf Umbesetzung ihrer Mandate in den Ausschüssen des Regionalverbandes Ruhr vorgelegt. Der Antrag betrifft personelle Änderungen in zwei Gremien und wird in der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung vorliegen.
Im Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz ist vorgesehen, Jenny Westermann als ordentliches Mitglied zu berufen. Rainer Mull soll aus der Position des ordentlichen Mitglieds in die Rolle eines stellvertretenden Mitglieds wechseln.
Zudem sieht der Antrag eine Neubesetzung im Ausschuss für Mobilität vor. Hier wird Thomas Nückel als ordentliches Mitglied eingesetzt, nachdem Julius Will aus dem Gremium ausgeschieden ist.
Die personellen Veränderungen innerhalb der FDP-Fraktion sind mit keinen finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen für den Verband verbunden.
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- 1.2.4Antrag der SPD im Ruhrparlament auf Umbesetzung in den FachausschüssenZur Vorlage · 14/0857 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der SPD hat mit dem Fraktionsantrag Nummer 14/0857 eine Umbesetzung in den Fachausschüssen des Regionalverbandes Ruhr beantragt, über die die Verbandsversammlung am 9. Dezember 2022 beschlossen hat.
Der Beschluss umfasst personelle Änderungen in zwei Gremien. Im Betriebsausschuss Ruhr Grün übernimmt Dietmar Thieser das Amt eines ordentlichen Mitglieds anstelle von Benedikt Falszewski. Im Rechnungsprüfungsausschuss tritt Maria Tepperis als ordentliches Mitglied nach, womit sie die Position von Dietmar Thieser übernimmt.
Die Vorlage weist darauf hin, dass diese personellen Veränderungen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Verbandes haben und somit haushaltsneutral sind. Eine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel ist nicht erforderlich. Zudem ergeben sich aus der Vorlage keine Auswirkungen auf die Bilanz durch Veräußerungsgewinne oder -verluste.
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- 1.2.5Gremienumbesetzung - Stellvertretender AusschussvorsitzZur Vorlage · 14/0852 · Fraktionsantrag
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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Regionalverband Ruhr einen Antrag zur personellen Neubesetzung eines Gremiums eingebracht. Mit der Vorlage Nummer 14/0852 wird eine Änderung im Stellvertretenden Vorsitz des Ausschusses für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz beantragt.
Konkret sieht der Vorschlag vor, den bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden Jan Matzoll durch Marvin Rübhagen zu ersetzen. Die entsprechende Entscheidung war für die Sitzung der Verbandsversammlung am 9. Dezember 2022 vorgesehen. Aus dem Antrag geht hervor, dass diese personelle Umbesetzung keine Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes hat. Es sind keine zusätzlichen finanziellen Mittel oder Nachveranschlagungen erforderlich, da die Änderung budgetneutral erfolgt.
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- 2Haushalt 2023
- 2.1Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften für das Haushaltsjahr 2023Zur Vorlage · 14/0839 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll über den Hebesatz der Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2023 entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Hebesatz auf 0,68 % festzulegen, womit der Wert des Vorjahres beibehalten wird. Damit sollen die Einwendungen der Mitgliedskörperschaften zurückgewiesen werden.
Die Reaktionen der beteiligten Kommunen fallen unterschiedlich aus. Während die Städte Essen und Mülheim an der Ruhr den Hebesatz auf dem bisherigen Niveau begrüßen oder keine Bedenken äußern, fordern andere Mitglieder eine Senkung oder Überprüfung. Die Städte Bochum, Dortmund, Duisburg, Hagen und Herne sowie die Stadt Hamm streben eine Reduzierung oder zumindest eine Einfrierung des Satzes an. Insbesondere die Stadt Hamm fordert einen Rückgang auf 0,635 %. Auch der Kreis Unna, der Ennepe-Ruhr-Kreis und die Stadt Gelsenkirchen verlangen eine konstante Umlagebelastung.
Als Gründe für den Widerstand werden die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg sowie steigende Energiepreise angeführt. Zudem wird auf Kostensteigerungen bei der IGA 2027 und höhere Umlagen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe verwiesen. Der Kreis Recklinghausen regt an, die vorhandene Ausgleichsrücklage zur Vermeidung zusätzlicher Belastungen einzusetzen. Fast alle Mitgliedskörperschaften fordern zudem eine kritische Prüfung der geplanten Personal sowie Projektaufwendungen im Haushaltsplan 2023 des RVR.
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- 2.2Verabschiedung des Haushaltsplans 2023Zur Vorlage · 14/0733-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0733-1 sieht die Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 sowie die Änderung des Stellenplans vor. Der Entwurf wurde nach einer öffentlichen Auslegungsfrist ohne Einwendungen vonseiten der Bürger vorgelegt. Die beigefügte Änderungsliste basiert auf veränderten Rahmenbedingungen in Projekten, Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie des Krieges und neuen Prognosen für die mittelfristige Finanzplanung.
Für das Haushaltsjahr 2023 sind wesentliche Anpassungen vorgesehen, darunter eine Reduzierung der Verbandsumlage um 267.000 Euro sowie Erträge aus einer Rückerstattung in Höhe von 3,1 Millionen Euro durch die IGA 2026 gGmbH. Zudem werden Zuschüsse für verschiedene Bereiche wie RVR Ruhr Grün, die RVR-Freizeitgesellschaften und die RTG angehoben. Im Investitionsplan wird eine Einzahlung von 5,1 Millionen Euro aus der Veräußerung des Bahnbetriebswerks Bismarck berücksichtigt.
Aufgrund der notwendigen Mittelbereitstellung zur Stützung der Beteiligungsgesellschaften entstehen in der Finanzplanung negative Liquiditätsbestände. Der Bedarf an Liquiditätskrediten beläuft sich bis zum Jahr 2026 auf etwa 15,5 Millionen Euro. Parallel dazu sieht die Vorlage eine Erweiterung des Stellenplans für die Einrichtung RVR Ruhr Grün vor, um zwei zusätzliche Stellen im Bereich des Rangerwesens zu schaffen.
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Hauptdokument|20221123065506-0|20221123065506-1|20221123065507-2
- 2.2.1Änderungsanträge zum Haushalsplan 2023Zur Vorlage · 14/0846 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen im Ruhrparlament“ hat mit der Drucksache Nummer 14/0846 einen Fraktionsantrag zur Änderung des Haushaltsplans für das Jahr 2023 vorgelegt. Der Antrag beinhaltet den Vorschlag, neun spezifische Änderungsanträge zu beschließen, deren Einzelheiten in einer Anlage zum Dokument dokumentiert sind.
Der parlamentarische Ablauf der Vorlage ist auf zwei Sitzungen verteilt. Im Verbandsausschuss ist eine vorberatende Behandlung für den 28. November 2022 vorgesehen. Die abschließende Entscheidung über die beantragten Änderungen soll in der Verbandsversammlung während der Sitzung am 9. Dezember 2022 erfolgen.
Die Bearbeitung der Vorlage erfolgte durch Karsten Finke. Als Antragsteller der Fraktion Die Grülen sind Dr. Brigit Beisheim und Patrick Voss aufgeführt. Der Inhalt des Antrags konzentriert sich auf die Anpassungen innerhalb der Haushaltsplanung für das Jahr 2023.
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- 2.2.2Verabschiedung des Haushaltsplanes 2023 Hier: Veränderungen im Haushaltsplan zur Erfüllung von Aufgabenstellungen aus dem Strategie- und Zielkonzept des RVRZur Vorlage · 14/0851 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat mit der Drucksache 14/0851 einen Antrag zur Verabschiedung des Haushaltsplanes 2023 vorgelegt. Der Antrag umfasst Änderungen im Haushaltsplan für das Jahr 2023 sowie die dazugehörigen Haushaltsbegleitanträge. Zweck dieser Anpassungen ist die Erfüllung von Aufgabenstellungen, die aus dem Strategie- und Zielkonzept des Regionalverbandes Ruhr (RVR) resultieren.
Der parlamentarische Ablauf sieht eine Vorberatung im Verbandsausschuss am 28. November 2022 vor. Die abschließende Entscheidung über den Beschlussvorschlag ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 9. Dezember 2022 vorgesehen. Der Antrag wurde von Heike Kretschmer und dem Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Freye eingereicht.
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- 2.2.3Änderungsanträge zum Haushaltsplan 2023Zur Vorlage · 14/0854 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der AfD hat mit der Drucksache 14/0854 einen Fraktionsantrag zur Änderung des Haushaltsplans für das Jahr 2023 vorgelegt. Der Antrag umfasst insgesamt zwölf spezifische Änderungsanträge, die in einer Anlage zum Dokument aufgeführt sind. Die Verbandsversammlung wird gebeten, die in dieser Anlage enthaltenen Anpassungen zu beschließen.
Die Begründung der vorgeschlagenen Änderungen ist für die Beratung in der Sitzung mündlich vorgesehen. Der Antrag wurde von Ulrike Wilmshöver bearbeitet und unterzeichnet. In der Vorlage sind zudem die formalen Rahmenbedingungen für die finanzielle Bewertung der Änderungen aufgeführt, wobei die Entscheidung über die endgültige Umsetzung im Rahmen der Verbandsversammlung erfolgt. Die Sitzung zur Beratung dieses Antrags ist für den 9. Dezember 2022 angesetzt, wobei der Beratungsstatus als beschließend ausgewiesen ist.
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- 2.2.4Anträge der Koalition zum Haushalt 2023Zur Vorlage · 14/0867 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD und CDU haben mit der Drucksache 14/0867 Anträge zum Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2023 vorgelegt. Diese Vorlagen waren Gegenstand der Beratung in der Verbandsversammlung am 9. Dezember 2022.
Der Fraktionsantrag beinhaltet die im Anhang aufgeführten Einzelanträge der Koalition, welche den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2023 ergänzen sollen. Die Vorlage dient der Festlegung von haushaltsmäßigen Anpassungen innerhalb des Regionalverbandes Ruhr.
Die Dokumentation umfasst Vorgaben zur Bewertung der finanziellen und haushaltsmäßigen Auswirkungen. Hierbei werden die Personalaufwendungen, Sachaufwendungen sowie Abschreibungen und Zinsaufwendungen für die Jahre 2023 bis 2026 und darüber hinaus betrachtet. Zudem ist die Darstellung von Teilfinanzplänen vorgesehen, um Einzahlungen, Auszahlungen und etwaige Abweichungen in der Investitionsplanung aufzuführen. Die Vorlage dient somit als Grundlage für die parlamentarische Entscheidung über die Budgetierung des kommenden Haushaltsjahres unter Berücksichtigung der koalitionsspezifischen Anforderungen.
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- –Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 3Vorlagen der Bezirksregierungen
- 3.1Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten; Förderprogramm 2023Zur Vorlage · 14/0776 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0776 behandelt die Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten sowie das Förderprogramm für das Jahr 2023 im Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr. Die Vorlage wurde als gemeinsame Sitzungsvorlage der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster zur Beratung durch den Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung vorgelegt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Dringlichkeitsliste „Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten 2023“ sowie die Förderliste 2023 für Maßnahmen des Bodenschutzes zur Kenntnis nimmt. Mit dem Beschluss sollen zudem die in den Listen aufgeführten vorgesehenen Maßnahmen genehmigt werden. Die Unterlagen beinhalten eine Sachverhaltsdarstellung sowie die entsprechenden Listen zur Identifizierung von Sanierungsbedarfen und zur Förderung von Bodenreinigungsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Verbands.
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Hauptdokument|20221019135925-0|20221019140013-0|20221019140015-0
- 3.2Programm Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. EUR Gesamtkosten (Titel 777 12): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2023Zur Vorlage · 14/0777 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0777 befasst sich mit der Priorisierung von Maßnahmen im Programm zum Um- und Ausbau von Landesstraßen für das Jahr 2023. Das Programm umfasst Projekte, deren Gesamtkosten drei Millionen Euro pro Maßnahme nicht überschreiten. Die Vorlage wird gemeinschaftlich von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt.
Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Prioritätenliste gemäß den beigefügten Anlagen vor. Diese enthalten eine Liste der 30 wichtigsten Maßnahmen sowie weitere Projekte für das Jahr 2023. Zudem werden neue und im Vergleich zum Vorjahr veränderte Projekte dokumentiert.
Die Federführung liegt beim Verbandsausschuss. Die Vorlage durchläuft die Beratung in den Ausschüssen für Planung und Mobilität, bevor sie am 9. Dezember 2022 in der Verabschiedung der Verbandsversammlung zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Hauptdokument|20221019141245-0|20221019141253-2|20221019141252-0|20221019141253-1
- 3.3Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen (Titel 777 14) - Priorisierung für das Jahr 2023Zur Vorlage · 14/0778 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0778 befasst sich mit der Priorisierung von Maßnahmen im Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen für das Jahr 2023. Der Entwurf legt eine Rangfolge für die Umsetzung fest, wobei die Anlage 1 eine Liste der 30 wichtigsten Projekte enthält. Darüber hinaus werden in den weiteren Anlagen zusätzliche Maßnahmen für das Jahr 2023 sowie eine Übersicht über neue und gegenüber dem Vorjahr veränderte Projekte aufgeführt.
Die gemeinsame Sitzungsvorlage wird im Namen der Regierungspräsidenten von Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt. Der vorgeschlagene Beschluss sieht die Festlegung der Prioritätenliste gemäß den beigefügten Anlagen vor. Die Vorlage durchläuft verschiedene Beratungsstufen in den Gremien des Regionalverbands Ruhr, beginnend beim Planungsausschuss über den Ausschuss für Mobilität bis hin zum Verbandsausschuss. Die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung ist für den 9. Dezember 2022 vorgesehen. Die rechtliche Grundlage für die Vorlage bildet das Landesplanungsgesetz.
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Hauptdokument|20221019153241-0|20221019153245-1|20221019153245-2|20221019153245-0
- 4Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 4.1Änderungsverfahren 44 MH des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr Einvernehmensherstellung nach § 41 Abs. 3 LPlGZur Vorlage · 14/0755 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll im Rahmen der Beschlussvorlage 14/0755 ihr Einvernehmen zum Änderungsverfahren 44 MH des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr erklären. Das Verfahren betrifft die Änderung im Bereich Wissollstraße.
Nach den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen ist für solche Änderungen des RFNP durch die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr die Zustimmung des Regionalverbandes Ruhr erforderlich. Die Regionalplanungsbehörde hat in einer Stellungnahme vom 14. September 2022 mitgeteilt, dass das Änderungsverfahren im Einklang mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr steht.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, sich der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde anzuschließen und das Einvernehmen gemäß § 41 Abs. 3 LPlG NRW zu erteilen. Die Entscheidungsgrundlage umfasst unter anderem einen Umweltbericht sowie ein Artenschutzgutachten. Für den Haushalt des Regionalverbandes Ruhr ergeben sich aus diesem Verfahren keine finanziellen Auswirkungen.
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Hauptdokument|20221011090055-6|20221011090049-0|20221011090049-1|20221011090049-2|20221011090050-3|20221011090051-4|20221011090052-5
- 5Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 6Fraktionsanträge
- 7Anfragen und Mitteilungen
- 7.1Anfragen
- 7.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 8Vorlagen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen
- 8.1Bericht über die Beteiligungen des Regionalverbandes Ruhr für das Jahr 2021Zur Vorlage · 14/0821 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll den Bericht über die Beteiligungen des Verbandes für das Jahr 2021 beschließen. Obwohl der RVR aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur Erstellung eines Gesamtabschlusses nicht zur Erstellung eines Beteiligungsberichts verpflichtet ist, wird dieser zur Gewährleistung von Transparenz und Kontinuität freiwillig vorgelegt.
Der Bericht basiert auf den geprüften Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2021 und umfasst sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der Beteiligungen. Er bietet eine Übersicht über die Entwicklung einzelner Gesellschaften und führt, im Gegensatz zum Vorjahr, wieder die Vergütungen der Geschäftsführungen auf. Neben unmittelbaren Beteiligungen werden auch mittelbare Beteiligungen über die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH sowie die Business Metropole Ruhr GmbH detailliert dargestellt. Die Beteiligung an der EKOCity GmbH wird nicht berücksichtigt, da diese über den Zweckverband EKOCity erfolgt.
Der Bericht enthält zudem Informationen zur Gründung der Manifesta 16 Ruhr gGmbH, deren Vertragsunterzeichnung für Mitte November 2022 geplant ist, sowie zum Jahresabschluss von RVR Ruhr Grün. Die Veröffentlichung des Berichts auf der Homepage der Metropole Ruhr ist für Anfang 2023 vorgesehen. Für die Erstellung des Berichts sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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- 8.2Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH - Anteilserhöhung Ruhr:HUB GmbH zum 31.12.2021Zur Vorlage · 14/0817 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll die Erhöhung der Stammeinlage der Business Metropole Ruhr GmbH (BMR) an der Ruhr:HUB GmbH beschließen. Konkret wird vorgeschlagen, den Anteil von 1.197 Euro auf 6.804 Euro zu steigern. Die Finanzierung dieser Erhöhung erfolgt durch einen jährlichen Zuschuss der BMR in Höhe von bis zu 135.000 Euro, der aus dem allgemeinen Budget der BMR gedeckt wird. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Aufsichtsbehörde MHKBD.
Ziel der Maßnahme ist die Sicherstellung der Finanzierung der Ruhr:HUB GmbH nach Auslaufen der aktuellen Förderung im Oktober 2022, wobei eine Förderzusage des Landes über einen Zeitraum bis September 2025 vorliegt. Im Zuge der Erhöhung des Stammkapitals der Ruhr:HUB GmbH von 25.200 Euro auf 36.414 Euro werden auch die Anteile der weiteren Gesellschafter neu verteilt. Zudem erhöht sich die Anzahl der Mitglieder im Aufsichtsrat von zehn auf zwölf Personen, wodurch die BMR und die Duisburg Business & Innovation GmbH jeweils zwei Vertreter entsenden können. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes Ruhr sind laut Vorlage budgetneutral.
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- 8.3Angelegenheit der Umweltzentrum Westfalen GmbH - Investitionen und Finanzierung der zukünftigen Entwicklung der Gesell-schaft (Maschinenhalle und Besucherzentrum)Zur Vorlage · 14/0819 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Bereitstellung eines Finanzierungsbeitrags für die bauliche Weiterentwicklung der Umweltzentrum Westfalen GmbH. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Kostenbeteiligung des RVR auf maximal 1,5 Millionen Euro zu begrenzen. Diese Mittel sollen in das Gesamtkonzept der Bauphasen I bis V fließen, welches den Neubau eines Besucherzentrums sowie den Ersatz der abgebrannten Maschinenhalle umfasst.
Die Planung basiert auf einem Auftrag des Kreises Unna zur Modernisierung der Ökologiestation in Bergkamen. Während frühere Schätzungen eine hälftige Kostenübernahme durch den RVR an Gesamtkosten von etwa 3,0 Millionen Euro vorsahen, wird die Beteiligung im aktuellen Vorschlag auf den genannten Höchstbetrag gedeckelt. Der Kreistag des Kreises Unna hat bereits einen Baubeschluss für das Besucherzentrum mit einem Kostenrahmen von bis zu 3,9 Millionen Euro gefasst.
Das Vorhaben beinhaltet neben dem Neubau auch die Neugestaltung von Zuwegungen und Parkflächen sowie die Sanierung bestehender Gebäude. Nach der Fertigstellung sollen die neuen Räumlichkeiten zudem der Biologischen Station Unna-Dortmund und der Naturförderungsgesellschaft als Bürostandort dienen. Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushaltsplan für die kommenden Jahre bereits berücksichtigt.
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- 8.4Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Darlehensvertrag / Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter 2021Zur Vorlage · 14/0820 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wird um die Zustimmung zum Abschluss eines Darlehensverlag zwischen der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) und dem Regionalverband Ruhr gebeten. Der Vertrag über 1.545.095,34 Euro dient der Tilgung ausgewiesener Verbindlichkeiten gegenüber dem Regionalverband aus dem Jahresabschluss 2021 der Gesellschaft.
Im Geschäftsjahr 2021 leisteten die Gesellschafter der FMR Betriebskostenzuschüsse sowie Corona-Sonderhilfen in einer Gesamthöhe von rund 7,7 Millionen Euro. Aufgrund eines Freistellungsbeschlusses der EU-Kommission ergaben sich daraus Überzahlungen in Höhe von 2,6 Millionen Euro, die als Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern ausgewiesen wurden. Um eine sofortige Rückzahlung und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Liquidität der FMR zu vermeiden, wurde vereinbart, diese Beträge als Darlehen zur Verfügung zu stellen.
Die Eckdaten des Darlehensvertrages sehen eine Laufzeit vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2025 vor. Der Zinssatz beträgt 1,5 Prozent pro Jahr, wobei die Tilgung in 36 gleichmäßigen Raten ab dem 15. Januar 2023 erfolgen soll. Die Zulässigkeit der Vergabe wurde vorab mit dem zuständigen Ministerium abgestimmt.
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- 8.5Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitzentrum Xanten GmbH - Erhöhung des Gesellschafterzuschusses und Änderung der Gesellschafter-vereinbarung 2023Zur Vorlage · 14/0824 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) beabsichtigt, die jährlichen Zuschüsse für die Freizeitzentrum Xanten GmbH ab dem Jahr 2023 zu erhöhen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, der Gesellschaft einen zusätzlichen jährlichen Zuschuss in Höhe von 100.000 Euro aus investiven Haushaltsmitteln zu gewähren. Dieser Betrag stellt den Anteil des RVR an einem insgesamt um 200.000 Euro pro Jahr steigenden Finanzierungsbedarf dar.
Grund für die geplante Erhöhung ist eine bestehende Unterfinanzierung im investiven sowie konsumtiven Bereich der Gesellschaft. Als Ursachen werden Preissteigerungen bei Personal- und Sachkosten sowie die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie angeführt. Die bisherigen Zuschüsse waren über mehrere Jahre unverändert geblieben. Mit der Neufassung der Gesellschaftervereinbarung sollen die Regelungen zur Höhe und zu den Modalitäten der Zuschussleistungen angepasst werden. Aufgrund der volatilen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird vorgeschlagen, die Vereinbarung wieder auf unbestimmte Zeit zu schließen, wobei eine jährliche Überprüfung der Zuschusshöhe vorgesehen ist.
Die Umsetzung des Beschlusses steht unter dem Vorbehalt einer gleichlautenden Entscheidung in den Gremien der Mitgesellschafter Kreis Wesel und Stadt Xanten. Die finanziellen Auswirkungen sind im Rahmen der Haushaltsänderungen für das Jahr 2023 und die Folgejahre zu berücksichtigen.
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- 8.6Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Maximilianpark Hamm GmbH - Zuschuss- und FinanzierungsvertragZur Vorlage · 14/0825 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll dem Zuschuss- und Finanzierungsvertrag 2023 für die Maximilianpark Hamm GmbH zustimmen. Da der bisherige Vertrag zum 31. Dezember 2022 ausläuft, ist eine Neuregelung ab dem 1. Januar 2023 erforderlich. Die Vorlage begründet den Bedarf an angepassten Mitteln mit gestiegenen Personalaufwendungen durch Tarifsteigerungen und die Anpassung des Mindestlohns sowie wirtschaftlichen Einflüssen der Corona- und Ukraine-Krise.
Ein Plan zur Erhöhung der Eintrittspreise wurde von der Stadt Hamm abgelehnt, um die Familienfreundlichkeit des Parks zu wahren. Stattdessen wurde ein Kompromiss zwischen dem Regionalverband Ruhr (RVR) und der Stadt Hamm vereinbart: Die durch den Verzicht auf Preiserhöhungen entstehenden Einnahmeausfälle werden zu 70 Prozent von der Stadt Hamm und zu 30 Prozent vom RVR getragen.
Der Gesamtzuschuss für das Jahr 2023 beläuft sich auf 1.137.500 Euro. Dieser setzt sich aus dem Gesellschafterzuschuss des RVR in Höhe von 717.800 Euro, einem Ausgleich für nicht generierte Umsatzerlöse sowie dem Verlustausgleich für das Jahr 2023 und Vorjahre zusammen. Der neue Vertrag ist zunächst auf eine Laufzeit von einem Jahr befristet. Nach dem Beschluss wird der Vorgang dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis gegeben.
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- 8.7Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/0826 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kultur Ruhr GmbH beschließen. Ziel der Anpassungen ist es, eine rechtssichere Grundlage für digitale und hybride Gremiensitzungen zu schaffen, da die pandemiebedingten Übergangsregelungen zum Ende August 2022 ausgelaufen sind.
Die in einer Arbeitsgruppe erarbeiteten Änderungen umfassen unter anderem die Digitalisierung von Beschlussfassungs- und Kommunikationsprozessen sowie der Einladungsverfahren. Zudem werden Regelungen zur Dauer, Bestellung und Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern sowie die Möglichkeit zur Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat festgeschrieben. Weitere Anpassungen betreffen die Mustersatzung hinsichtlich des Gesellschaftszwecks und der Gemeinnützigkeit sowie eine strukturelle Verbesserung der Ordnung des Vertrages.
Das zuständige Ministerium für Heimat, Kultur, Bau und Digitalisierung NRW hat den Entwurf bereits vorläufig geprüft und keine Einwände gegen die Anzeige der Vertragsänderung erhoben. Da die Anpassung als wesentliche Änderung im Sinne der Gemeindeordnung NRW eingestuft wird, muss das entsprechende Anzeigeverfahren bei der Aufsichtsbehörde durchgeführt werden. Der Beschluss soll unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde sowie das zuständige Finanzamt erfolgen. Es entstehen durch die Änderungen keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 8.8Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - GesellschaftervereinbarungenZur Vorlage · 14/0828 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll die Anpassung der Gesellschafterzuschüsse für das Jahr 2023 an die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH beschließen sowie dem Abschluss der darauf basierenden, aktualisierten Gesellschaftervereinbarungen zustimmen. Der RVR hält mit 64,14 % die Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft, an der zudem verschiedene Städte und der Ennepe-Ruhr-Kreis beteiligt sind.
Aufgrund veränderter geopolitischer Rahmenbedingungen sowie steigender Kosten im Personal- und Energiebereich wird von einer dreijährigen Regelung abgesehen; die neuen Vereinbarungen gelten vorerst nur für das Jahr 2023. Die Zuschüsse decken verschiedene Betriebsstätten wie Kemnade, Nienhausen und Vonderort ab. Für die Betriebsstätte Mattlerbusch ist lediglich der Regelzuschuss Bestandteil dieser Vereinbarung, da zusätzliche Bedarfe aus kriegsbedingten Effekten und den Nachwirkungen der Pandemie durch den Mitgesellschafter Duisburg separat bereitgestellt werden sollen.
Die inhaltlichen Änderungen der Vereinbarungen umfassen unter anderem die Erhöhung der Zuschüsse gemäß der Wirtschaftsplanung 2023, die Verwendung der Mittel zur Sicherstellung der Liquidität sowie die Vereinheitlichung der Zahlungsmodalitäten auf zwölf Monatsraten. Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt einer positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamtes. Zudem wird die Gesellschaftervertreterin des RVR beauftragt, die erforderlichen Unterschriften zu leisten.
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Hauptdokument|20221109140144-0|20221109140144-1|20221109140144-2|20221109140145-3
- 8.9Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Gesellschaftsvertrag einschließlich Aufhebung des BetrauungsaktesZur Vorlage · 14/0829 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH sowie über die Aufhebung des sogenannten Betrauungsaktes bezüglich der Zuschussleistungen. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die Änderungen unter Vorbehalt bestimmter Bedingungen erfolgen, darunter eine gleichlautende Entscheidung der Mitgesellschafter, die positive Anzeigenbestätigung der Kommunalaufsichtsbehörde sowie eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes zu möglichen umsatzsteuerlichen Folgen.
Grundlage für die Änderung ist ein Gutachten, wonach die Zuschüsse für den Bäderbetrieb aufgrund ihres lokalen Charakters nicht gegen EU-Beihilferecht verstoßen. Während sich die Gesellschafter grundsätzlich einig über die Aufhebung des Betrauungsaktes zum 1. Januar 2023 sind, prüft die Stadt Duisburg derzeit eine weitere juristische Einschätzung zu den Betriebsstätten Mattlerbusch und Vonderort.
Der geplante neue Gesellschaftsvertrag enthält zudem inhaltliche Anpassungen. Dazu gehören die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes um die Altenhilfe, die Ermöglichung digitaler Sitzungen der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrates sowie die Einführung von Dringlichkeitsbeschlüssen und Ausschüssen. Die Vorlage ist haushaltsneutral gestaltet. Eine notarielle Beurkundung des neuen Vertrages soll noch im laufenden Jahr erfolgen.
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- 8.10Angelegenheiten des Referates Europäische und regionale Netzwerke Ruhr - Regionale Europakampagne 2023/2024Zur Vorlage · 14/0830 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Konzeption zur Durchführung einer regionalen Europakampagne für die Jahre 2023 und 2024 befürworten. Die Verwaltung erhält damit den Auftrag, die Detailplanung sowie die Umsetzung der Maßnahmen in Abstimmung mit den Kommunen und Kreisen der Metropole Ruhr zu übernehmen. Für die Umsetzung der Kampagne sind im Haushaltsjahr 2023 Sachmittel in Höhe von 42.000 Euro und im Haushaltsjahr 2024 Sachmittel in Höhe von bis zu 130.000 Euro aus Mitteln des Regionalverbands Ruhr (RVR) vorgesehen.
Die Kampagne konzentriert sich inhaltlich auf die Errungenschaften, Werte und Chancen der Europäischen Union sowie auf die Auswirkungen europäischer Förderprogramme in der Metropole Ruhr. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Ansprache junger Menschen und Erstwählender durch zeitgemäße, insbesondere digitale Kommunikationsformate. Ziel ist es, die Bedeutung der europäischen Einigung sowie individuelle Mitwirkungsmöglichkeiten und das Wahlrecht zu verdeutlichen. Die Kampagne soll sich mit der kommunalen Europawoche im Mai 2023 beginnen und mit der Konstituierung des neuen EU-Parlaments Mitte 2024 enden.
Die Grundlage für den Beschluss bildet ein Sondierungsprozess, der zwischen Juni und Oktober 2022 unter Beteiligung der EU-Beauftragten der Metropole Ruhr durchgeführt wurde. Die Umsetzung erfolgt unter Federführung des RVR in interkommunaler Zusammenarbeit mit weiteren regionalen Partnern.
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- 9Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 9.1Wanderlandschaft Metropole RuhrZur Vorlage · 14/0771 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über eine Beschlussvorlage zur Wanderlandschaft Metropole Ruhr informiert. Der Entwurf sieht vor, einen Bericht zur Thematik zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer Konzeption zur Weiterentwicklung des Wanderwegenetzes zu beauftragen. Ein Schwerpunkt soll dabei auf einem Ansatz für urbanes Wandern liegen, der an die touristischen Hotspots der Metropole Ruhr anknüpft. Zudem wird die Verwaltung angewiesen, gemeinsam mit der Regionalen Tourismusagentur (RTG) und dem Sauerländischen Gebirgsverein einen EFRE-Förderantrag vorzubereiten.
Unter dem Arbeitstitel „Grüne Urban-Outdoor-Metropole“ sollen die Potenziale des urbanen Wanderns sowie klimaneutrale Reiseangebote weiterentwickelt werden. Die geplante Konzeption umfasst die Schaffung authentischer Erlebnisrouten, die Attraktivierung der Wanderinfrastruktur durch Einbeziehung von Kommunen und Mobilitätsanbietern sowie die Digitalisierung des Wanderangebots im Rahmen der regionalen Datenstrategie. Bei der weiteren Bearbeitung sollen relevante Akteure einbezogen werden. Die Antragstellung für die EFRE-Förderperiode 2021–27 ist für das Frühjahr 2023 vorgesehen, wobei ein Projektstart ab Sommer 2023 angestrebt wird.
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- 9.1.1Wanderlandschaft Metropole RuhrZur Vorlage · 14/0858 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsantrag 14/0858 der Fraktionen CDU und SPD sieht eine Ergänzung des Beschlussvorschlages zum Projekt „Wanderlandschaft Metropole Ruhr“ vor. Die Antragsteller beantragen, die angesetzten RVR-Haushaltsmittel für den Eigenanteil bis zur Erteilung eines EFRE-Förderbescheids mit einem Sperrvermerk zu versehen. Eine Bereitstellung der Mittel zur Projektumsetzung soll demnach nur im Falle eines erfolgreichen Förderantrages erfolgen.
Darüber hinaus wird gefordert, dass den politischen Gremien des Regionalverbands Ruhr im ersten Quartal 2023 eine Konzeption zur Weiterentwicklung des Wanderwegenetzes und -angebotes vorgelegt wird. Diese Ausarbeitung soll die zukünftige Aufgabenverteilung zwischen den beteiligten Akteuren – darunter die RTG GmbH, das Referat 8, RVR Ruhr Grün sowie der Sauerländische Gebirgsverein – beinhalten und zudem Maßnahmen, Kosten sowie eine Zeitplanung umfassen.
Die Begründung des Antrags beruht auf dem Fehlen einer konkreten Konzeption in der vorliegenden Verwaltungsvorlage hinsichtlich der zeitlichen, personellen und sachlichen Umsetzung. Die Antragsteller streben an, die vorhandenen Ressourcen im Bereich der Freizeitplanung bei einem negativen Förderbescheid gezielt zu bündeln, um bestehende Projekte abzuschließen, bevor neue Vorhaben initiiert werden.
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- 9.2Entwicklungs- und Vermarktungskonzept Regionale KooperationsstandorteZur Vorlage · 14/0808 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll das von dem Regionalverband Ruhr (RVR) und der BMR erarbeitete Entwicklungskonzept für die „Regionalen Kooperationsstandorte“ beschließen. Dieses Konzept dient als Grundlage zur Bewältigung des gewerblich-industriellen Flächenbedarfs durch einen Interessenausgleich zwischen den Großstädten im Ballungskern und dem kreisangehörigen Raum. Parallel dazu wird die RVR-Verwaltung beauftragt, einen Leitfaden für den Einsatz raumordnerischer Verträge zu erstellen. Dieser soll die Umsetzung des Konzepts ermöglichen und mit den Vertragspartnern Vereinbarungen zu städtebaulichen Qualitäten, Klimaanpassungsmaßnahmen sowie zur energieeffizienten Nutzung bei der Entwicklung der Standorte festlegen.
Der Beschluss über das dazugehörige Vermarktungskonzept wurde in die erste Sitzung des Jahres 2023 verschoben, um eine weitere Ausgestaltung der Priorisierung, der Finanzierung und der inhaltlichen Profilierung zu ermöglichen. Im Rahmen der Vorberatung äußerte die Stadt Bochum Vorschläge zur Erweiterung der Standortmarke sowie zur Entkopplung künftiger Standorte von bestehenden Bedarfskonten. Die Bochum Wirtschaftsentwicklung regte zudem die Erarbeitung interkommunaler Vereinbarungen an, um auch Kommunen ohne eigene Kooperationsstandorte einzubinden. Die Stadt Dorsten hinterfragte die Festlegung eines spezifischen Standortes. Für die Umsetzung der Vorlagen sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen im Haushaltsplan vorgesehen.
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- 9.2.1Entwicklungs- und Vermarktungskonzept Regionale KooperationsstandorteZur Vorlage · 14/0860 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsantrag der Fraktionen CDU und SPD mit der Nummer 14/0860 sieht eine Ergänzung des Entwicklungs- und Vermarktungskonzepts für regionale Kooperationsstandorte vor. Die Vorlage beantragt, Punkt 2 eines bestehenden Beschlussvorschlags um einen spezifischen Satz zu erweitern.
Nach dem Antrag sollen in dem entsprechenden Leitfaden Modelle entwickelt werden, die eine Kooperation zwischen Standortkommunen und Kommunen, welche über keine eigenen Standorte verfügen, ermöglichen. Damit wird die inhaltliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Kommunen im Rahmen des Konzepts für regionale Kooperationsstandorte präzisiert.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass die Umsetzung des Antrags keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erfordert. Die Maßnahme ist somit haushaltsneutral und führt zu keinen Veränderungen im Haushaltsplan.
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- 10Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 10.1Ergebnispräsentation Regionales FreizeitmobilitätskonzeptZur Vorlage · 14/0754 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird im Rahmen der Beschlussvorlage 14/0754 über den Endbericht zum Regionalen Freizeitmobilitätskonzept informiert. Das Projekt „Stärkung der vernetzten Freizeitmobilität in der Metropole Ruhr“, welches durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW gefördert wurde, schloss im Januar 202läufig im Rahmen des Projektzeitraums von Mai 2020 bis Januar 2023 ab.
Der vorliegende Bericht beschreibt die Ergebnisse eines Arbeitsprozesses, der darauf abzielt, die Erreichbarkeit von Freizeit- und Tourismusstandorten mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zu verbessern und Mobilitätsangebote regional besser zu vernetzen. Damit soll ein Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele in der Metropole Ruhr geleistet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept in der Region bekannt zu machen, zur Mitwirkung aufzurufen und eine Strategie für die Umsetzung zu erarbeiten.
Die künftige Umsetzungsphase soll ab 2023 durch die Auswahl und Priorisierung von Maßnahmen sowie die Identifizierung von Fördermöglichkeiten geprägt sein. Dabei ist eine Kooperation mit den Kommunen, Kreisen und weiteren regionalen Akteuren vorgesehen. Bestehende Initiativen wie das Fahrrad-Sharingangebot metropolradruhr sollen in diesen Prozess einfließen. Die Finanzierung der weiteren Arbeiten soll vorrangig über die Akquise von Fördermitteln erfolgen. Sollte keine Anschlussförderung gesichert werden können, ist eine Integration der Aufgaben in die Haushaltsplanung ab 2024 vorgesehen.
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- 10.1.1Ergebnispräsentation Regionales FreizeitmobilitätskonzeptZur Vorlage · 14/0859 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Ruhrparlament den Fraktionsantrag 14/0859 eingebracht, der sich auf die Ergebnispräsentation des Regionalen Freizeitmobilitätskonzepts bezieht. Der Antrag sieht eine Änderung eines bestehenden Beschlussvorschlages vor. Konkret wird das Ruhrparlament angehalten, die Verwaltung zu beauftragen, auf Grundlage des vorliegenden Endberichts einen Entwurf für eine Umsetzungsstrategie zu erarbeiten. Dieser Entwurf soll anschließend den politischen Gremien des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Nach Begründung des Antrags sollen die Ergebnisse des Konzepts zunächst in der Region bekannt gemacht werden. Ziel ist es, für eine gemeinsame Umsetzung prioritierter Projekte zu werben und dabei die Zusammenarbeit in der Region sowie einen effizienten Ressourceneinsatz des RVR zu fördern. Die Umsetzung soll schrittweise im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten des Verbandes erfolgen. Aus dem Antrag ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 10.2Leitbild metropolengerechter ÖPNVZur Vorlage · 14/0793 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr soll den Prozess zur Erstellung eines Leitbilds für einen metropolengerechten öffentlichen Personennahverkehr einleiten und weiterentwickeln. Dabei ist eine enge Einbindung der kommunalen Gebietskörperschaften in ihrer Funktion als Aufgabenträger des ÖPNV sicherzustellen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, über den aktuellen Sachstand im Ausschuss für Mobilität zu berichten.
Das Vorhaben ist Teil der Projektserie „Mobilitätsimpuls.RUHR“. Ziel des Leitbilds ist es, die Ausgestaltung des ÖPNV in der Metropole Ruhr bis zum Jahr 2030 durch qualitative und quantitative Ziele sowie Standards zu konkretisieren. Dabei sollen Handlungsfelder wie Zuverlässigkeit, Erreichbarkeit, Intermodalität und Barrierefreiheit berücksichtigt werden, unter Einbeziehung aktueller Rahmenbedingungen wie des Klimawandels.
Der Erarbeitungsprozess sieht eine breite Beteiligung verschiedener Akteure vor, darunter die Verkehrsverbände VRR und NWL, Interessenverbände sowie die Öffentlichkeit. Als Auftakt dient eine Mobilitätskonferenz im dritten Quartal 2023, um Themen und Herausforderungen zu sammeln. Ein Beirat und eine Facharbeitsgruppe sollen den Prozess begleiten. Die Konkretisierung der Handlungsfelder soll bis Anfang 2024 erfolgen, wobei der gesamte Prozess mit der Mobilitätskonferenz 2025 abgeschlossen werden soll. Die Ergebnisse des Leitbilds sollen anschließend in die weitere Nahverkehrsplanung einfließen.
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- 10.2.1Änderungsantrag zur Drucksache 14/0793 Leitbild metropolengerechter VerkehrZur Vorlage · 14/0864 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und CDU haben im Regionalverband Ruhr den Fraktionsantrag 14/0864 vorgelegt, der eine Änderung zur Erarbeitung eines Leitbildes für metropolengerechten Verkehr vorsieht. Der Antrag sieht vor, von der ursprünglich beschlossenen Erstellung eines neuen Leitbildes sowie dem geplanten Beteiligungsprozess abzusehen. Begründet wird dies mit einem nicht bearbeiteten Auftrag aus den Haushaltsberatungen 2020/21 und Verzögerungen bei der Entwicklung eines Umsetzungskonzeptes.
Statt einer theoretischen Leitbilddiskussion sollen die bereits vorhandenen Leitsätze, welche Aspekte wie Zuverlässigkeit, Erreichbarkeit, Intermodalität und Barrierefreiheit umfassen, als Basis für den Mobilitätsimpuls „Ruhr2025“ dienen. Die Priorität soll auf der praktischen Umsetzung des in der Mobilitätskonferenz erarbeiteten Konzepts sowie der Bearbeitung des 11-Punkte-Papiers liegen. Für das Haushaltsjahr 2023 wird vorgeschlagen, die Arbeit im Bereich Mobilität auf die bereits im Haushalt genannten Projekte zu konzentrieren.
Die Erfahrungen aus der praktischen Umsetzung sollen später in eine Überprüfung und Ergänzung der Leitsätze einfließen. Zudem soll in Abstimmung mit den Verkehrsverbünden NWL und VRR ein Leitbild für einen metropolengerechten öffentlichen Personennahverkehr entwickelt werden. Der Antrag hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 11Vorlagen aus dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz
- 11.1Beschluss des Konzepts zum ProzessschutzZur Vorlage · 14/0749 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über eine Beschlussvorlage zum Thema Prozessschutz beraten. Der vorliegende Entwurf sieht die Verabschiedung eines Konzepts zum Prozessschutz sowie die dauerhafte Ausnahme von Potenzialflächen in einer Höhe von 6,5 Prozent aus der forstlichen Nutzung vor. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist zudem die sukzessive rechtliche Sicherung dieser Flächen.
Der Entscheidungsprozess durchläuft verschiedene Gremien, darunter den Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz sowie den Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün. Die abschließende Beratung und Entscheidung in der Verbandsversammlung ist für Dezember 2022 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Das Vorhaben ist somit haushaltsneutral gestaltet.
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- 12Vorlagen aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt
- 12.1Kunst- und Kulturförderung - Projektförderung im Rahmen des Regionalen Kulturprogramms - Kulturregionen Hellweg, Niederrhein und Ruhrgebiet hier: Beratung und Beschlussfassung 2022Zur Vorlage · 14/0783 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0783 behandelt die Kunst- und Kulturförderung im Rahmen des Regionalen Kulturprogramms für die Kulturregionen Hellweg, Niederrhein und Ruhrgebiet. Die Vorlage wurde als gemeinsame Sitzungsvorlage der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt.
Gegenstand der Unterlagen ist die Beratung und Beschlussfassung über die Projektförderung für das Jahr 2023. Der Verbandsausschuss übernimmt dabei die Federführung. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt sowie in den Verbandsausschuss vorgelegt, bevor sie in der Verbandsversammlung am 9. Dezember 2022 zur Entscheidung ansteht.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die kurzfristig vorgelegte Vorlage zur Kenntnis nimmt und den vorgesehenen Maßnahmen zustimmt. Die Einreichung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidentinnen und des Regierungspräsidenten der Bezirke Düsseldorf, Münster und Arnsberg.
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Hauptdokument|20221114161426-0|20221114161428-0|20221114161430-0|20221114161432-0
- 13Vorlagen aus dem Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation
- 13.1Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle Digital HealthZur Vorlage · 14/0832 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0832 sieht die Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle für Digital Health im Regionalverband Ruhr vor. Das Vorhaben ist ab dem 1. Juli 2023 geplant, wobei für das Jahr 2023 ein Budget von 125.000 Euro vorgesehen ist. Diese Mittel sollen für den Aufbau eines Informationsangebots sowie die Durchführung einer Auftaktveranstaltung verwendet werden.
Die Umsetzung der Koordinierungsstelle erfolgt in einem dreistufigen Prozess. Zunächst sollen Informationen zu Trends und Akteuren im Bereich Digital Health im Ruhrgebiet gesammelt und über einen Internetauftritt aufbereitet werden. In der darauffolgenden Phase stehen die Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsformate im Fokus, während die dritte Stufe eine aktive Beratungs- und Netzwerkarbeit vorsieht. Die Stelle soll organisatorisch an die MedEcon Ruhr GmbH angegliedert werden und durch personelle sowie technische Ressourcen des RVR aus dem Projektbüro Digitale Metropole Ruhr unterstützt werden.
Die finanziellen Aufwendungen sind für die Jahre 2024 und 2025 mit 250.000 Euro beziehungsweise 300.000 Euro veranschlagt. Die Verwaltung empfiehlt, das Projekt nach einer positiven Evaluation im Jahr 2024 dauerhaft einzurichten, sofern die Resonanz entsprechend ausfällt.
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- 13.2Ganztag - Beschluss zur Begleitung der Kommunen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf GanztagZur Vorlage · 14/0774 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr prüft im Rahmen der Beschlussvorlage 14/0774 die Möglichkeiten einer Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung. Die Verwaltung soll beauftragt werden zu untersuchen, wie die Bedarfe der Kommunen über die Bildungsbeigeordneten gegenüber dem Land kommuniziert werden können.
Hintergrund ist die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Jahr 2026. Die Umsetzung bringt für die Schulträger und Jugendämter in der Metropole Ruhr verschiedene Aufgaben mit sich, darunter die Ermittlung des voraussichtlichen Platzbedarfs, die Gewinnung von Fachkräften sowie den Ausbau und Umbau von Räumlichkeiten.
Zur Identifizierung der kommunalen Herausforderungen wurden bereits Austauschformate zwischen Akteuren aus Land und Kommune durchgeführt. Die Vorlage schlägt vor, auf Grundlage des Positionspapiers „Guter Ganztag in der Primarstufe in der Bildungsregion Ruhr“ aus dem Jahr 2018 gemeinsam mit der AG Bildungsregion Ruhr, den Bildungsbeigeordneten und RuhrFutur zu prüfen, welche Unterstützungsleistungen durch den Regionalverband erbracht werden können. Derzeit sind durch die Prüfung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbands verbunden.
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- 13.2.1Ganztag - Beschluss zur Begleitung der Kommunen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf GanztagZur Vorlage · 14/0862 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsantrag der Fraktionen CDU und SPD mit der Vorlagennummer 14/0862 befasst sich mit der Begleitung der Kommunen bei der Umsetzung des Rechtsanslag auf Ganztag. Im Rahmen dieses Antrags wurde beschlossen, zu prüfen, ob die Kommunen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs Unterstützung benötigen und ob deren Bedarfe über die Bildungsbeigeordneten an das Land kommuniziert werden sollen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist festzuhalten, dass durch diesen Beschlussvorschlag keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist; die Maßnahme ist somit haushaltsneutral. Die Verbandsversammlung hat den entsprechenden Beschluss in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2022 behandelt.
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- 14Vorlagen aus dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
- 14.1Feststellung des Wirtschaftsplanes der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün 2023Zur Vorlage · 14/0747 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0747 sieht die Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2023 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün vor. Der Entwurf wurde von der Betriebsleitung erarbeitet und im Rahmen des ordnungsgemäßen Verfahrens mit der Regionaldirektorin sowie der Beigeordneten für Umwelt und Grüne Infrastruktur, Karola Geiß-Netthöfel, abgestimmt. Zudem erfolgt die Abstimmung mit der Wirtschaftsführung des Regionalverbandes Ruhr.
Der Prozess sieht vor, dass der Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün eine Empfehlung zum Wirtschaftsplanteil abgibt, damit die Verbandsversammlung den Plan final feststellen kann. Die Vorlage durchläuft hierfür die Beratung im Betriebsausschuss sowie im Verbandsausschuss, bevor sie in der Verbandsversammlung beschlossen wird. Dabei bleiben Änderungen im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan des Regionalverbandes vorbehalten.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung aus dem Haushalt des Regionalverbandes erforderlich ist. Die Planung wird als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung eingestuft.
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- 15Vorlagen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss
- 15.1Bericht des Referates Rechnungsprüfung des Regionalverbandes Ruhr über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019Zur Vorlage · 14/0843 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll im Rahmen der Beschlussvorlage 14/0843 den Gesamtabschluss für das Jahr 2019 bestätigen. Mit diesem Beschluss ist die Entlastung der Regionaldirektorin für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 verbunden. Der entsprechende Entwurf des Abschlusses wurde durch den Beigeordneten für Wirtschaftsführung, Markus Schlüter, erstellt und von der Regionaldirektorin bestätigt.
Die Prüfung des Abschlusses erfolgte durch das Referat Rechnungsprüfung sowie den Rechnungsprüfungsausschuss. Das Referat hat die Ergebnisse in einem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16. November 2022 diesem Bestätigungsvermerk angeschlossen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist festzuhalten, dass durch die vorliegende Vorlage keine Nachveranschlagungen oder die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich sind. Der Vorgang bleibt somit haushaltsneutral.
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- 16Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 16.1Änderung der Verbandsordnung hier: Erstattungsfähige Fraktionssitzungen; Aufwandsentschädigungen; Vorsitz Wahlprüfungsausschuss; Film- und Tonaufnahmen während der VerbandsversammlungZur Vorlage · 14/0773-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung plant Änderungen der Verbandsordnung des Regionalverbandes Ruhr. Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung betrifft die Zulässigkeit von Bild-, Film- und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen. Solange die Ordnung der Sitzung nicht gefährdet wird, sind solche Aufnahmen sowie das Live-Streaming über die Internetseite des RVR möglich. Dabei sollen die Persönlichkeitsrechte der Anwesenden gewahrt bleiben, wobei Ausnahmen für Amtsträger wie die Regionaldirektorin oder Beigeordnete bestehen.
Des Weiteren wird eine Obergrenze für erstattungsfähige Fraktionssitzungen auf 150 Termine pro Kalenderjahr festgelegt. Im Bereich der Aufwandsentschädigungen entfällt für den Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschusses die doppelte Vergütung, da dieser Ausschuss nur selten tagt. Gleichzeitig wird die Erstattungsfähigkeit von Kosten für die professionelle Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger während der Mandatsausübung verankert. Zudem wird der Regelstundensatz für Verdienstausfall von 10,00 Euro auf 12,00 Euro angehoben, um ihn an den aktuellen Mindestlohn anzupassen.
Neben diesen inhaltlichen Änderungen sind redaktionelle Anpassungen sowie die Aktualisierung der Anlage zur Verbandsordnung vorgesehen. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2023 in Kraft.
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- 16.2Überplanmäßige Mittelbereitstellung für diverse Projekte im Büro RDinZur Vorlage · 14/0834 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss hat eine Beschlussvorlage zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 157.000 Euro für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegt. Die Mittel sind für verschiedene Projekte im Büro der Regionaldirektorin vorgesehen und sollen die Kostenstelle 00110 decken.
Die Summe setzt sich aus mehreren Einzelposten zusammen. Ein Betrag von 40.000 Euro ist für die Teilnahme an der Polis Convention vorgesehen, da durch interne Zuständigkeitsänderungen ein Bedarf entstanden ist. Für die Erarbeitung eines Konzepts zur Gesundheitsversorgung im Kontext des Gesundheitsstandorts Metropole Ruhr werden 20.000 Euro beantragt. Ein weiterer Teilbetrag von 75.000 Euro dient der Entwicklung eines Kreativkonzepts für die Standortmarketingkampagne „Stadt der Städte“, wobei die Kosten durch eine zeitliche Vorverlegung des Beratungsprozesses in das vierte Quartal 2022 anfallen. Zudem werden 22.000 Euro für ein Gutachten im Rahmen eines Wasserstoff-Projekts benötigt, um die bereits etatierten Mittel zu ergänzen.
Die Deckung der Mehraufwendungen soll durch Einsparungen im allgemeinen Personalaufwand erfolgen, die unter anderem auf verspätete Stellenbesetzungen sowie Altersteilzeit und langfristige Erkrankungen zurückzuführen sind. Die Vorlage steht zur Beratung im Verbandsausschuss am 28. November 2022 und zur Entscheidung in der Verbandsversammlung am 9. Dezember 2022 an.
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- 16.2.1Antworten auf Nachfragen der Fraktion B90/Grüne, Herrn Voss, in der Sitzung des Verbandsausschusses am 28.11.22 zum TOP 16.2 Überplanmäßige Mittelbereitstellung für diverse Projekte im Büro RDin (Beschlussvorlage: 14/ 0834)Zur Vorlage · 14/0868 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel hat Antworten auf die Fragen der Fraktion B90/Grüne zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Büro der Regionaldirektorin vorgelegt. Bezüglich der Grundlage für ein Gutachten zur Gesundheitsstudie wird auf gemeinsame Beratungen mit der BMR sowie den Koalitionsvertrag von SPD und CDU verwiesen. Ziel ist die Untersuchung der Stärken und Schwächen der Gesundheitswirtschaft in der Metropole Ruhr, insbesondere im Hinblick auf die Internationalisierung. Für die Vorbereitung und Steuerung dieser Studie sind zusätzliche Mittel in Höhe von 20.000 Euro vorgesehen.
Die Mehrkosten von 75.000 Euro für das Kreativkonzept der Standortmarketingkampagne (SMK) resultieren aus einer zeitlichen Vorverlegung des Prozesses, um eine verlässliche Planung trotz externer Einflüsse wie der Corona-Pandemie oder der Flutkatastrophe zu ermöglichen. Eine entsprechende Kostensenkung im Haushaltsjahr 2023 ist nicht vorgesehen. Zudem wurde erläutert, dass die Kosten für die Polis Convention in Höhe von 40.000 Euro zunächst aus dem Budget der Standortmarketingkampagne vorfinanziert wurden, da die Durchführung aufgrund der pandemischen Lage anfangs ungewiss war. Die Mittel müssen nun wieder dem Budget der SMK zugeführt werden.
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- 16.3Entwurf des NKF-Gesamtabschlusses zum 31.12.2020Zur Vorlage · 14/0836 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/0836 wird der Entwurf des NKF-Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2020 zur Beratung vorgelegt. Der Verbandsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung, den vorliegenden Entwurf zur Kenntnis zu nehmen. Gleichzeitig soll der Entwurf dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung und zur Erstellung eines entsprechenden Schlussberichtes gemäß der Gemeindeordnung NRW überwiesen werden.
Der Konsolidierungskreis des Abschlusses umfasst neben dem Regionalverband Ruhr auch die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, die Einrichtung RVR Ruhr Grün sowie die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH. Die Erstellung des Abschlusses erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben des NKF-Einführungsgesetzes NRW und beinhaltet Elemente wie die Bilanz, die Gesamtergebnisrechnung sowie die Kapitalflussrechnung. Bei der Aufstellung des Entwurfs wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH aus Düsseldorf als Unterstützung hinzugezogen.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine zusätzlichen finanziellen Mittel oder Nachveranschlagungen im Haushaltsplan erforderlich sind; die Maßnahme ist somit haushaltsneutral. Der Abschluss für das folgende Haushaltsjahr 2021 wird voraussichtlich bis Mitte des Jahres 2023 erstellt.
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- 16.4Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.07.2022 - 31.10.2022 für das Haushaltsjahr 2022 genehmigten HaushaltsüberschreitungenZur Vorlage · 14/0835 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr setzt sich mit der Bekanntgabe von Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2022 auseinander. Konkret geht es um die im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 genehmigten Überschreitungen, die dem Kämmerer vorliegen. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 83 Abs. 2 GO NRW).
Gemäß dem geltenden Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept des Regionalverbands liegt die Entscheidungsgewalt über überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bei unterschiedlichen Stellen, abhängig von der Höhe des RVR-Eigenanteils. Während der Kämmerer über Beträge unter 100.000 Euro entscheidet, obliegt die Entscheidung bei Überschreitungen ab dieser Grenze dem Verbandsausschuss. Die vorliegende Bekanntgabe umfasst jene Maßnahmen, die im genannten Zeitraum durch den Kämmerer genehmigt wurden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird dokumentiert, dass für die betreffenden Haushaltsüberschreitungen keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung notwendig ist. Die Vorgänge werden als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung eingestuft.
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- 17Fraktionsanträge/Resolutionen
- 17.2Erneuerbare Energien auf den Flächen des Regionalverbands Ruhr jetzt entfesseln!Zur Vorlage · 14/0818 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/0818 hat die Fraktion Die Grünen im Regionalverband Ruhr (RVR) die Verwaltung beauftragt, Maßnahmen zur Nutzung von Verbandsflächen für erneuerbare Energien vorzubereiten. Bis zum 31. März 2023 soll die Verwaltung konkrete Liegenschaften im Besitz des RVR vorschlagen, die kurzfristig für die Erzeugung regenerativer Energie genutzt werden können. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Darstellung von Windenergieflächen auf Halden in dicht besiedelten Gebieten.
Der Antrag umfasst zudem die Erstellung eines Zeitplans für die Flächenbereitstellung sowie die Ausarbeitung von Eckpunkten für Flächenbereitstellungsverträge. Diese Verträge sollen Optionen für eine finanzielle Beteiligung durch kommunale Unternehmen oder Bürgerenergiegenossenschaften berücksichtigen. Darüber hinaus wird eine Übersicht über bereits vorliegende Anfragen Dritter sowie ein Plan des Verbandsgebietes gefordert, der die verbleibenden Potenzialflächen unter Berücksichtigung der Windkraft-Abstandsregeln (2H und 3H) ausweist. Auch eine Darstellung der rechtlichen Situation zur Ausweisung von Windpotenzialflächen ist Bestandteil der Anfrage.
In der Begründung wird auf das Potenzial von Dach-, Wald- und Wasserflächen hingewiesen, um die Energiewende aktiv mitzugestalten. Laut dem vorliegenden Dokument sind für die Umsetzung des Antrags keine zusätzlichen Mittel aus dem Haushalt erforderlich.
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- 17.2.1Änderungsantrag zur Drucksache 14/0818 ('Erneuerbare Energien auf den Flächen des Regionalverbands Ruhr jetzt entfesseln'): Maßnahmen zur Beschleunigung des WindenergieausbausZur Vorlage · 14/0865 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und CDU haben mit der Drucksache 14/0865 einen Änderungsantrag zur Beschleunigung des Windenergieausbaus auf Flächen des Regionalverbands Ruhr (RVR) vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die Drucksache 14/0818 und zielt darauf ab, das Potenzial für erneuerbare Energien auf RVR-eigenen Flächen besser nutzbar zu machen.
Im Zentrum des Beschlussvorschlags steht die Erstellung eines Übersichtsplans durch die Verwaltung. Dieser Plan soll die potenziellen Flächen für Windkraft ausweisen, wobei die einzuhaltenden Mindestabstände von zwei H-Werten zu Wohngebieten im Außenbereich und drei H-Werten zu Baugebieten berücksichtigt werden sollen. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, eine Übersicht über die Zuständigkeiten in den Genehmigungsverfahren für Windenergie- und Photovoltaikanlagen sowie über die geltenden rechtlichen Voraussetzungen auf den entsprechenden Flächen bereitzustellen.
Die Antragsteller führen an, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien sowohl zur wirtschaftlichen Nutzung der Flächen als auch zur Energiewende beitragen soll. Eine umfassendere Betrachtung aller Flächen im Verbandsgebiet wird im Kontext der anstehenden Änderungen des Landesentwicklungsplans ab Frühjahr 2023 angestrebt. Für die Umsetzung des Antrags sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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- 17.3Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Hier: Kündigung der Beteiligung am Revierpark Wischlingen GmbH und Entwicklung eines AusstiegsszenariosZur Vorlage · 14/0845 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 14/0845) wird die Kündigung der Beteiligung des Regionalverbandes Ruhr an der Revierpark Wischlingen GmbH sowie die Entwicklung eines Ausstiegsszenarios beantragt. Da Gespräche mit der Verwaltung der Stadt Dortmund zur Einbindung der Gesellschaft in die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH bislang nicht zu einem Ergebnis geführt haben, soll der bestehende Gesellschaftervertrag vom 31. März 2014 fristgerecht zum 31. Dezember 2022 gekündigt werden.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, Verhandlungen über notwendige Übergangsregelungen sowie eine mögliche schrittweise Reduzierung der Zuschüsse des Verbandes für den Geschäfts- und Betriebsaufwand der Gesellschaft zu führen. Dabei soll die Sicherung der bestehenden Arbeitsverhältnisse im Fokus stehen. Ein entsprechendes Konzept wird in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungsangelegenheiten vorgelegt. Sollte eine Vereinbarung über die Überführung des Revierparks in die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH zustande kommen, ist eine Rücknahme des Beschlusses vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden durch den Antrag nicht als Nachveranschlagung dargestellt.
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- 17.3.1Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Hier: Kündigung der Beteiligung an der Revierpark Wischlingen GmbHZur Vorlage · 14/0863 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In einem Fraktionsantrag der CDU- und SPD-Fraktionen wird die Kündigung der Beteiligung des Regionalverbandes Ruhr an der Revierpark Wischlingen GmbH zum 31. Dezember 2023 vorgeschlagen. Parallel dazu soll die Verwaltung beauftragt werden, den Dialog mit der Stadt Dortmund fortzusetzen, um eine mögliche Rücknahme der Kündigung vor deren Wirksamwerden zu prüfen.
Das übergeordnete Ziel ist die Verschmelzung der Revierpark Wischlingen GmbH mit der FMR GmbH. Durch die schrittweise Nutzung von Synergien, wie sie bereits bei der Revierpark Gysenberg GmbH umgesetzt wurden, könnte eine Kündigung hinfällig werden. Mögliche Verhandlungen im Rahmen dieser Kündigung beziehen sich auf die Bad- und Saunabereiche der Gesellschaft. Die laufenden Modernisierungsmaßnahmen und die barrierefreie Umgestaltung der Parkanlagen im Rahmen des Projektes „Revierparks 2020“ bleiben von der Kündigung unberührt.
Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan, da keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Es werden zudem keine Veräußerungsgewinne oder -verluste aus dieser Maßnahme erwartet.
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- 17.4Resolution: Den Sport in der Metropole Ruhr in schwierigen Zeiten unterstützenZur Vorlage · 14/0861 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Regionalverband Ruhr den Fraktionsantrag mit der Nummer 14/0861 eingebracht. Der Antrag trägt den Titel „Resolution: Den Sport in der Metropole Ruhr in schwierigen Zeiten unterstützen“. Ziel des Vorlagenentwurfs ist es, die Verbandsversammlung dazu zu bewegen, die beigefügte Resolution förmlich zu beschließen.
In der vorliegenden Drucksache wird dargelegt, dass die Umsetzung des Beschlussvorschlags keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt hat. Es ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung von überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Mitteln erforderlich, wodurch das Vorhaben als haushaltsneutral eingestuft wird. Die Vorlage dient somit der politischen Festlegung eines Resolutionsentwurfs zur Unterstützung des Sports in der Metropolregion Ruhr.
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- 17.5Resolution des Ruhrparlaments zu den Anschlägen auf jüdische Einrichtungen in der Metropole RuhrZur Vorlage · 14/0866 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und CDU haben im Regionalverband Ruhr den Fraktionsantrag mit der Nummer 14/0866 eingebracht. Der Antrag beinhaltet eine Resolution des Ruhrparlaments zu den Anschlägen auf jüdische Einrichtungen in der Metropole Ruhr.
In der Sitzung der Verbandsversammlung am 9. Dezember 2022 wurde über die Vorlage beraten und beschlossen, die beiliegende Resolution anzunehmen. Der Beschlussstatus für die Verbandsversammlung ist als beschließend ausgewiesen.
Hinsichtlich der finanziellen und haushaltsmäßigen Auswirkungen ist festzuhalten, dass der Antrag haushaltsneutral ist. Eine Nachveranschlagung oder eine außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln ist nicht erforderlich. Zudem ergeben sich aus der Vorlage keine Auswirkungen auf die Bilanz des Verbandes, da keine Veräußerungsgewinne oder -verluste entstehen.
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- 18Anfragen und Mitteilungen
- 18.1Anfragen
- 18.1.1(ohne Titel)
- 18.1.2IBA-AnschlussprojektZur Vorlage · 14/0847 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen hat im Regionalverband Ruhr die Fraktionsanfrage 14/0847 eingereicht, die sich mit einem möglichen IBA-Anschlussprojekt befasst. Grundlage der Anfrage sind Presseberichte der WAZ vom 12. November 2022, in denen Dr. Frank Dudda sowie die Regionaldirektorin die Bedeutung eines Projekts zum industriellen Wandel im Ruhrgebiet thematisierten. Die Berichterstattung legte nahe, dass der Regionalverband Ruhr (RVR) Vorbereitungen für eine Bewerbung und Planung einer neuen Internationalen Bauausstellung (IBA) trifft.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur Entscheidungsgrundlage des Verbandes. Es wird erfragt, ob die Verwaltung des RVR eine neue IBA anstrebt und ob hierzu bereits Beschlüsse des Verwaltungsvorstandes oder politischer Gremien vorliegen. Sollten keine derartigen Beschlüsse existieren, möchte die Fraktion die Grundlage für die Presseäußerungen von Dr. Frank Dudda und der Regionaldirektorin kennen. Zudem wird nach den Gründen gefragt, warum die Gremien des RVR nicht im Vorfeld über eine solche Initiative informiert wurden. Die Vorlage wurde dem Verbandsausschuss zur Kenntnis vorgelegt.
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- 18.1.3Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion Personalaufwuchs in der RVR-VerwaltungZur Vorlage · 14/0743-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort auf eine Fraktionsanfrage der AfD zur Personalentwicklung in der Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) werden die Besetzungszahlen für verschiedene Organisationseinheiten dargelegt. Für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Oktober 2022 sind die bereits besetzten Stellen in den verschiedenen Referaten sowie bei RVR Ruhr Grün aufgeführt. Die Aufstellung umfasst unter anderem Positionen in den Referaten 4, 11, 12 und 18 sowie Aushilfen und Auszubildende. Bei RVR Ruhr Grün wurden zudem saisonale Kräfte für den Feuerwachdienst sowie ein Bundesfreiwilligendienstleistender verzeichnet.
Die Vorlage enthält ferner Informationen zu geplanten Einstellungen im Zeitraum vom 1. November bis zum 31. Dezember 2022. In diesem Zeitraum sind Besetzungen für das Büro der Regionaldirektorin sowie in den Referaten 9, 18, 20 und 21 vorgesehen. Darüber hinaus werden die geplanten personellen Erweiterungen über das Jahr 2022 hinaus aufgeführt. Hierbei handelt es sich um Stellen, bei denen die Besetzungsverfahren bereits eingeleitet oder abgeschlossen wurden, deren genauer Zeitpunkt der Besetzung jedoch noch offensteht. Betroffen sind unter anderem die Referate 1, 2, 4, 6, 7, 9, 11, 12, 18, 20 und 21 sowie die Einheit RVR Ruhr Grün.
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- 18.1.4Anfrage Auswirkungen der Änderungen im Umsatzsteuerrecht ab 01.01.2023Zur Vorlage · 14/0849 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Fraktionsanfrage 14/0849 befasst sich Friedhelm Rikowski mit den Auswirkungen der Änderungen im Umsatzsteuerrecht, die zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind. Im Fokus steht dabei der neue § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UstG), welcher eine grundsätzliche Umsatzsteuerpflicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts bei der Erbringung wirtschaftlicher Leistungen vorsieht.
Da der Regionalverband Ruhr (RVR) neben hoheitlichen Aufgaben auch wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, wie etwa die Verpachtung von Flächen oder den Verkauf land- und forstwirtschaftlicher Produkte, stellt sich die Frage nach der konkreten Anwendung dieser Neuregelung. Die Anfrage umfasst die Klärung, in welchen Bereichen des RVR die Änderungen anzuwenden sind und ob es steuerliche Ausnahmetatbestände gibt. Des Weiteren wird die Frage gestellt, ob durch diese gesetzlichen Änderungen Preissteigerungen für Bürger oder Kunden entstehen werden.
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- 18.1.5Investitionsbedarfe und Sachkosten der Bäderlandschaft der RVR-FamilieZur Vorlage · 14/0853 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Regionalverband Ruhr eine Fraktionsanfrage mit der Nummer 14/0853 eingereicht, die sich mit den Investitionsbedarfen und Sachkosten der regionalen Bäderlandschaft befasst. Die Anfrage richtet sich an die Verwaltung und bezieht sich auf die Betriebsstätten des Verbandes, insbesondere auf jene unter der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) sowie weitere Bädergesellschaften mit RVR-Beteiligung.
Die Fraktion bittet um Auskunft zu den notwendigen Investitionsmaßnahmen bis zum Jahr 2035 zur Aufrechterhaltung des Badebetriebs im Szenario „Status quo plus“ und dem damit verbundenen Finanzbedarf. Zudem werden Informationen zu weiteren Maßnahmen für einen klimaschutzgerechten Umbau oder energieeffiziente Neubauten bis 2035 im Rahmen eines „Nullenergiebäder“-Szenarios angefordert.
Die Anfrage umfasst ferner die Klärung des Primärenergiebedarfs in beiden Ausbauszenarien sowie die Untersuchung möglicher Deckungsoptionen, beispielsweise durch Solarenergie oder Geothermie. Dabei sollen auch Kostenszenarien für den Zukauf von Energie als Teil einer Unterhaltungskostenprognose dargestellt werden. Abschließend wird nach dem zeitlichen Ablauf der Umbau- bzw. Neubaumaßnahmen sowie nach dem Zeitpunkt gefragt, an dem die finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahmen auf den RVR voraussichtlich eintreten werden.
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- 18.1.6Vorverurteilung von PolizistenZur Vorlage · 14/0855 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der AfD hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage (Drucksache 14/0855) Fragen zur Rolle des Regionalverbands Ruhr (RVR) als Fördergeber gestellt. Hintergrund sind Artikel in der Ausgabe November/Dezember 2022 des Magazins „Stimme der Nordstadt“, das vom Verein Bezent e.V. herausgegeben wird und durch den RVR gefördert wird.
In der Anfrage werden Textpassagen aus dem Magazin angeführt, die Aussagen über polizeiliche Übergriffe sowie Vorwürfe im Zusammenhang mit Todesfällen enthalten. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft zu den Handlungsoptionen des RVR, falls ein Förderempfänger bei der Verwendung von Mitteln gegen Gesetze verstößt. Zudem wird gefragt, unter welchen Bedingungen ein Eingreifen des Verbandes notwendig ist, um dem Vorwurf einer Förderung von Straftaten zu entgehen. Abschließend wird die Information angefordert, welche konkreten Maßnahmen der RVR im Fall des Bezent e.V. ergreifen wird.
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- 18.1.7Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion Ladeinfrastruktur Metropole RuhrZur Vorlage · 14/0841-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage den aktuellen Stand beim Ausbau der Schnellladeinfrastruktur in der Metropole Ruhr sowie die Bemühungen zur Schließung bestehender Versorgungslücken angefragt. In der Antwort der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel wird erläutert, dass der Regionalverband Ruhr (RVR) kein eigenes Monitoring für Ladeinfrastrukturen betreibt. Stattdessen nutzt die Verwaltung die Daten der Bundesnetzagentur, welche über das Online-Portal Standorttool abrufbar sind.
Ein Vergleich der Daten seit 2021 zeigt eine Zunahme an Standorten mit einer Leistung von mindestens 150 kW. Durch neue Standorte in Marl, Dorsten, Selm und Dülmen wurde die Abdeckung im nördlichen Verbandsgebiet erweitert. Zudem konnte eine Versorgungslücke in Hagen durch einen neuen Standort geschlossen werden. Im westlichen Kreis Wesel sind hingegen keine Veränderungen der Infrastruktur festzustellen. Da ein umfassendes Monitoring seitens der Verwaltung nicht durchgeführt wird, soll über weitere Lückenschlüsse in den bislang unzureichend abgedeckten Bereichen künftig im Rahmen einer jährlichen Berichterstattung informiert werden.
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- 18.2Mitteilungen
- 18.2.1Aktualisierter Sachstandsbericht zum Ausbau der Erneuerbaren Energien auf den RVR Liegenschaften zum November 2022Zur Vorlage · 14/0856 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat einen Sachstandsbericht zum Ausbau der Erneuerbaren Energien auf seinen Liegenschaften vorgelegt. Aktuelle Projekte umfassen eine Windenergieanlage auf der Halde Mottbruch in Gladbeck sowie eine schwimmende Photovoltaikanlage auf dem Silbersee III in Haltern. Die Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage auf dem Dienstgebäude der KP 4-6 verzögert sich aufgrund von Lieferschwierigkeiten bis zum Frühjahr 2023. Zur Beschleunigung der Umsetzung wurde im Juli 2022 eine interne Taskforce eingesetzt, die sich primär auf Windenergie und Photovoltaik konzentriert.
Es liegen diverse Anfragen von Dritten vor, die RVR-Flächen für Windkraft- und Solaranlagen nutzen möchten. Um diese Vorhaben rechtssicher und transparent zu gestalten, arbeitet der Verband mit der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz an neuen Vertragsmustern. Ziel ist eine effiziente Energiegewinnung unter Berücksichtigung regionaler Wertschöpfung und kommunaler Interessen. Ergänzend wurde im November 2022 das Fachinformationssystem EnergyFIS zur Ersteinschätzung von Freiflächen-Photovoltaik veröffentlicht.
Für das Jahr 2023 sind weitere Abstimmungsgespräche mit den Kommunen sowie die Erstellung eines Kriterienkatalogs für Betreiber geplant. Die Verwaltung prüft zudem Potenziale auf Dachflächen und Parkplatzflächen. Um der steigenden Dynamik gerecht zu werden, wurde ein zusätzlicher Personalbedarf im Referat 12 angemeldet, der im aktuellen Haushaltsplan jedoch nur reduziert berücksichtigt wurde.
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