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Tagesordnung
- –Würdigung des Engagements sowie Schweigeminute für das verstorbene Mitglied der Verbandsversammlung, Herrn Olaf Jung
- –Genehmigung der Niederschrift vom 24.09.2021
- –Vereidigung neuer Mandatsträger*innen
- –Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 1Vorlagen der Bezirksregierungen
- 1.1Förderprogramm 2022 zur Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weiteren Maßnahmen des Bodenschutzes - Kenntnisnahme und BeschlussfassungZur Vorlage · 14/0349 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0349 behandelt das Förderprogramm 2022 zur Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes im Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr. Der Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Dringlichkeitsliste „Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten 2022“ sowie die Förderliste 2022 für Maßnahmen des Bodenschutzes zur Kenntnis nimmt und den darin vorgesehenen Maßnahmen zustimmt.
Die Vorlage wurde gemeinsam im Namen der Regierungspräsidentinnen der Regierungsbezirke Düsseldorf und Münster sowie des Regierungspräsidenten des Regierungsbezirkes Arnsberg vorgelegt. Der Beratungszyklus umfasst die fachliche Vorberatung im Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz sowie die Beratung im Verbandsausschuss vor der abschließenden Entscheidung in der Verbandsversammlung.
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Hauptdokument|20211020154613-0|20211020154616-0|20211020154619-0
- 1.2Programm Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. EUR Gesamtkosten (Titel 777 12): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2022Zur Vorlage · 14/0380 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0380 behandelt das Programm zum Um- und Ausbau von Landesstraßen, bei denen die Gesamtkosten pro Maßnahme bis zu drei Millionen Euro betragen. Gegenstand der Vorlage ist die Festlegung der Prioritäten für die Umsetzung dieser Projekte im Jahr 2022.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung einer Prioritätenliste gemäß Anlage 1 vor, welche die Top 30 der Maßnahmen umfasst. Ergänzend dazu werden in Anlage 2 weitere Projekte für das Jahr 2022 aufgeführt sowie in Anlage 3 neue und gegenüber dem Vorjahr veränderte Projekte dokumentiert.
Die Vorlage wurde gemeinschaftlich im Namen der Regierungspräsidentinnen und des Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Düsseldorf, Münster und Arnsberg vorgelegt. Die parlamentarische Behandlung erfolgt über den Ausschuss für Mobilität, den Planungsausschuss sowie den Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung.
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Hauptdokument|20211019141951-0|20211019141954-0|20211019141957-0|20211019141959-0
- 1.3Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen (Titel 777 14): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2022Zur Vorlage · 14/0381 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0381 behandelt die Priorisierung von Maßnahmen im Programm zum Radwegebau an bestehenden Landesstraßen für das Jahr 2022. Die Vorlage wurde gemeinsam von den Bezirksregierungen Düsseldorf, Münster und Arnsberg gemäß den Vorgaben des Landesplanungsgesetzes vorgelegt.
Der Inhalt der Vorlage umfasst verschiedene Anlagen zur Planung der Maßnahmen. Anlage 1 enthält eine Liste der 30 prioritär eingestuften Projekte, während Anlage 2 weitere Maßnahmen für das Jahr 2022 aufführt. In Anlage 3 werden zudem neue sowie im Vergleich zum Vorjahr veränderte Projekte dokumentiert.
Der Beschlussvorschlag sieht die Annahme der Prioritätenliste gemäß der Anlage 1 vor. Die Vorlage durchlief die Beratung in den Ausschüssen für Mobilität, Planung und den Verbandsausschuss und ist als Entscheidungsvorlage für die Sitzung der Verbandsversammlung am 17. Dezember 2021 vorgesehen.
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Hauptdokument|20211020155413-0|20211020155416-0|20211020155418-0|20211020155421-0
- 1.4Information zum Projekt 'Citybahn Essen' - Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan und den Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRWZur Vorlage · 14/0258-1 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 14/0258-1 enthält Informationen der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster zum Projekt „Citybahn Essen“. Gegenstand der Mitteilung ist die Information über die Aufnahme dieses Projekts in den ÖPNV-Bedarfsplan sowie in den Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die entsprechenden Informationen wurden im Rahmen des dritten Sitzungsquartals 2021 für verschiedene Gremien aufbereitet. Die Mitteilungen erfolgten im Ausschuss für Mobilität am 16. November 2021, im Verbandsausschuss am 6. Dezember 2021 sowie in der Verbandsversammlung am 17. Dezember 2021. Als Grundlage für diese Informationen dient ein Informationsschreiben des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einordnung des Projekts „Citybahn Essen“ in die entsprechenden Planungen des Landes.
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- 2Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 2.1Ersetzungsvorlage Regionalplan Ruhr für das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr Beschluss zur zweiten BeteiligungZur Vorlage · 14/0249-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung hat die Durchführung einer zweiten Beteiligungsphase für den Regionalplan Ruhr beschlossen. Nachdem im Rahmen der ersten Beteiligung rund 5.000 Stellungnahmen eingegangen waren, hat die Regionalplanungsbehörde den Planentwurf sowie die dazugehörige Begründung und den Umweltbericht überarbeitet. Diese Änderungen basieren auf der Auswertung der eingegangenen Anregungen sowie auf Anpassungen an das Landesentwicklungsprogramm (LEP NRW) und redaktionellen Überarbeitungen.
Im Rahmen dieser zweiten Beteiligung werden der geänderte Entwurf des Regionalplans, die Begründung und der Umweltbericht für die Dauer von drei Monaten öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen sind bei den Kreisen und kreisfreien Städten des Regionalverbands elektronisch sowie beim Regionalverband Ruhr in Druckform und auf Internetseiten einsehbar.
Die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen ist aus Gründen der Verfahrensökonomie auf die im Vergleich zum vorherigen Stand geänderten Teile des Planentwurfs, der Begründung und des Umweltberichts beschränkt. Die Bekanntmachung über Ort und Dauer der Auslegung erfolgt über die Amtsblätter der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster sowie über die Internetseite der Regionalplanungsbehörde. Betroffene öffentliche Stellen und Pflichtbeteiligte werden zudem gesondert angeschrieben.
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Hauptdokument|20211110151942-0|20211110151945-1|20211110151948-2|20211110151948-3|20211110151949-4|20211110151949-5|20211110151949-6|20211110151951-7|20211110151951-8|20211110151951-9|20211110151731-0|20211110151952-10|20211110151953-11|20211110151954-12|20211110151955-13|20211110151955-14|20211110151956-15|20211110151957-16|20211110151959-17|20211110152000-18|20211110152000-19|20211110151737-0|20211110152001-20|20211110152001-21|20211110152242-0|20211110152301-0|20211110155300-0|20211110155442-0|20211110155750-0|20211110152439-0|20211110155910-0|20211110152459-0|20211110151754-0|20211110152908-0|20211110151802-0|20211110151808-0|20211110151833-0|20211110151859-0|20211110151920-0
- 2.1.1Ersetzungsvorlage Regionalplan Ruhr für das Verbandsgebiet des Regionalverbandes Ruhr Beschluss zur zweiten Beteiligung Hier: Aufstellung eines Sachlichen Teilplans 'Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze'Zur Vorlage · 14/0438 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag der Fraktion DIE LINKE wird eine Änderung des Regionalplans Ruhr für das Verbandsgebiet des Regionalverbandes Ruhr vorgeschlagen. Der Antrag sieht vor, die Verbandsversammlung zur Durchführung einer zweiten Beteiligung gemäß § 9 Abs. 3 ROG zu bewegen. Dabei soll das Kapitel „5.4 Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze“ aus dem laufenden Verfahren ausgegliedert und in einem separaten Sachlichen Teilplan zusammengefasst werden.
Die Offenlegung dieses neuen Teilplans ist an die Klärung eines Rechtsstreits bezüglich der Berechnung von Bedarfen gekoppelt. Vor der Veröffentlichung des Teilplans soll ein Austausch mit den Kommunen stattfinden, um bestehende Interessenskonflikte durch eine Reduzierung von Flächen und eine Schärfung von Zielen zu adressieren.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Ausgliederung in einen Sachlichen Teilplan dazu beitragen kann, lokale Konflikte unter Einbindung der Fachverwaltungen und bestehender Initiativen zu entschärfen. Zudem soll die Möglichkeit genutzt werden, Ergebnisse eines Gutachtens der Landesplanungsbehörde NRW zur Nachauskiesung im Kreis Wesel einzubeziehen. Dies könnte dazu führen, dass vorhandene Restvolumina in die Bedarfsberechnung einfließen und bereits aufgegebene Abgrabungsbereiche neu ausgewiesen werden. Der Antrag hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 2.1.2Änderungsantrag Ersetzungsvorlage Regionalplan Ruhr: Verlängerung der AuslagefristZur Vorlage · 14/0440 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit der Drucksache 14/0440 einen Änderungsantrag zur Ersetzungsvorlage des Regionalplans Ruhr eingebracht. Gegenstand des Antrags ist die Anpassung der Auslagefrist für den geänderten Entwurf des Regionalplans Ruhr, einschließlich der Begründung und des Umweltberichts.
Nach dem Vorschlag sollen die Planunterlagen beim Regionalverband Ruhr sowie in den Kreisen und kreisfreien Städten des Verbands für eine Dauer von vier Monaten öffentlich ausgelegt werden. Die Fraktion begründet das Ersuchen mit der aktuellen Situation der Corona-Pandemie. Es wird angeführt, dass Bürger, Gremien, Verbände, Unternehmen und Behörden aufgrund der pandemiebedingten Lage vor Herausforderungen bei der Bildung einer gemeinsamen Meinung sowie bei der Abstimmung ihrer Stellungnahmen stehen.
Der Antrag sieht keine finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen vor; eine Nachveranschlagung von Mitteln ist nicht erforderlich. Der Antrag wurde von dem Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Seitz unterzeichnet.
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- 2.1.3(ohne Titel)
- 2.2Änderungsverfahren 41 MH des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) Erteilung des Einvernehmens gemäß § 41 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW)Zur Vorlage · 14/0346 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0346 behandelt das Änderungsverfahren 41 MH des Regionalen Flächennutzungplans (RFNP). Der Verbandsversammlung wird vorgeschlagen, sich der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde vom 14. September 2021 anzuschließen und das Einvernehmen gemäß § 41 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zu erteilen.
Das Verfahren zur Änderung regionalplanerischer Festlegungen wird durch die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr durchgeführt. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist für eine solche Änderung eines Regionalplans, der den gesamten Planungsraum des Regionalverbandes Ruhr umfasst, das Einvernehmen mit dem Regionalverband Ruhr erforderlich. Die Regionalplanungsbehörde hat in ihrer Stellungnahme dargelegt, dass die Änderung 41 MH im Einklang mit den Zielen des sich in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr steht.
Die Entscheidungsgrundlage umfasst neben der genannten Stellungnahme verschiedene Planunterlagen zum Änderungsverfahren, darunter die zeichnerische Festlegung, eine Begründung, einen Umweltbericht sowie ein Artenschutzgutachten. Für den Haushalt des Regionalverbandes ergeben sich aus diesem Vorgang keine finanziellen Auswirkungen oder Notwendigkeiten für eine Nachveranschlagung von Mitteln.
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Hauptdokument|20211012114510-1|20211012114510-2|20211012114510-3|20211012114511-4|20211012114512-5|20211012114513-6|20211012114509-0
- 2.315. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Münster Teilabschnitt Emscher-Lippe in der Stadt Marl Veranlassung der BekanntmachungZur Vorlage · 14/0390 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wurde über die anstehende Bekanntmachung der 15. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, im Bereich der Stadt Marl in Kenntnis gesetzt. Die Landesplanungsbehörde wird die entsprechende Veröffentlichung gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veranlassen.
Grundlage für diesen Vorgang ist der Aufstellungsbeschluss, den die Verbandsversammlung bereits am 25. Juni 2021 gefasst hatte. Im Rahmen der anschließenden Rechtsprüfung durch die Landesplanungsbehörde gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes NRW wurden keine Einwendungen erhoben. Mit dem Erlass der Bekanntmachung im Landesblatt wird die 15. Regionalplanänderung für das Gebiet der Stadt Marl rechtskräftig.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen oder Nachveranschlagungen erforderlich, da der Vorgang haushaltsneutral bleibt. Die vorliegende Berichtsvorlage dient somit der Information der Gremien über den Abschluss des Prüfverfahrens und die bevorstehende Rechtskraft der Planänderung.
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- 2.4Sachlicher Teilplan Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr Veranlassung der BekanntmachungZur Vorlage · 14/0399 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wurde darüber informiert, dass die Landesplanungsbehörde die Bekanntmachung des Sachlichen Teilplans Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr veranlassen wird. Die Veröffentlichung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes.
Grundlage für diesen Vorgang ist der Aufstellungsbeschluss, den der Regionalrat in seiner Sitzung am 25. Juni 2021 mehrheitlich gefasst hat. Der Sachliche Teilplan wurde im Anschluss der Landesplanungsbehörde zur Rechtsprüfung vorgelegt. Das Ergebnis dieser Prüfung ergab keine Einwendungen gegen den Plan. Mit dem Erlass der Bekanntmachung im Landesblatt wird der Sachliche Teilplan rechtskräftig.
Aus finanzieller Sicht sind keine Auswirkungen auf den Haushalt zu verzeichnen, da für diesen Vorgang keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung zusätzlicher Mittel erforderlich ist. Die Vorlage dient somit der förmlichen Kenntnisnahme des Abschlusses des Prüfverfahrens und der bevorstehenden Rechtskraft des Teilplans.
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- 3Fraktionsanträge
- 3.1Nachnutzungskonzepte bei BSAB-FlächenZur Vorlage · 14/0433 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/0433 der Fraktion Die Grünen im Ruhrparlament wird eine Initiative zur Nachnutzung von Flächen aus dem Kiesabbau angestoßen. Der Antrag fordert das Ruhrparlament dazu auf, die vom Kiesabbau betroffenen Kommunen anzuweisen, im Rahmen der zweiten Offenlage des Regionalplanverfahrens Vorschläge für Nachnutzungskonzepte einzubringen.
Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr soll dabei eine raumordnerisch verbindliche Sicherung dieser Konzepte anstreben. Als Teil einer Umsetzungstrategie wird die Einbeziehung von Instrumenten wie raumordnerischen Verträgen vorgeschlagen, um die Nachnutzung der BSAB-Flächen rechtlich abzusichern.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden durch den Antrag nicht verursacht; die Maßnahme ist haushaltsneutral. Die Vorlage wurde von Karsten Finke sowie Dr. Birgit Beisheim und Patrick Voss für die Fraktion Die Grünen eingereicht.
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- 4Anfragen und Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- –Bestellung und Abberufung der Schriftführung nebst Stellvertretung für die 14. WahlperiodeZur Vorlage · 14/0367 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0367 der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr regelt die Neubesetzung der Schriftführung sowie deren Stellvertretung für die 14. Wahlperiode. Mit der vorliegenden Vorlage wird Dr. Cornelia Jäger mit sofortiger Wirkung zur Schriftführerin der Verbandsversammlung bestellt. In ihrer bisherigen Funktion war sie als stellvertretende Schriftführerin der Verbandsversammlung tätig.
Im Zuge dieser personellen Anpassung erfolgt die Abberufung von Jochem von der Heide aus den Ämtern des Schriftführers für die Verbandsversammlung und den Verbandsausschuss. Hintergrund ist sein Ausscheiden aus der Funktion als Referatsleiter sowie sein bevorstehender Eintritt in den Ruhestand zum 31. Dezember 2021.
Marie von Oepen bleibt weiterhin als stellvertretende Schriftführerin der Verbandsversammlung bestellt. Für den Verbandsausschuss ist sie bereits als Schriftführerin im Amt. Die personellen Veränderungen führen zu keinen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes.
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- 1Haushalt 2022
- 1.1Verabschiedung des Haushaltsplans 2022Zur Vorlage · 14/0323-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll den Haushaltsplan für das Jahr 2022 verabschieden. Die vorliegende Beschlussvorlage umfasst die Haushaltssatzung 2022 sowie eine dazugehörige Änderungsliste und die Anpassung des Stellenplans. Grundlage der Änderungen sind veränderte Rahmenbedingungen in verschiedenen Projekten sowie neue Prognosen für die mittelfristige Finanzplanung. So kann beispielsweise das Projekt „Klimaneutrale Metropole Ruhr“ aufgrund einer fehlenden Förderzusage nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt werden.
Im Rahmen der Vorlage werden zudem die Wertgrenzen für die Festlegung von Erheblichkeit und Geringfügigkeit gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen neu bestimmt. Ein Fehlbetrag gilt dabei als erheblich, wenn er 500.000 Euro erreicht. Überplanmäßige Aufwendungen oder investive Auszahlungen werden ab einer Höhe von einer Million Euro als erheblich eingestuft, während außerplanmäßige investive Auszahlungen bis zu 250.000 Euro als geringfügig gelten.
Der Stellenplan wird um eine neue Planstelle im Referat 9 erweitert, um die Ausbildung von Geomatikern sicherzustellen, wobei hierdurch keine Mehraufwendungen entstehen. Die Stellenübersicht für Nachwuchskräfte und informatorisch Beschäftigte wurde zudem redaktionell überarbeitet. Während der öffentlichen Auslegungsfrist des Entwurfs wurden keine Einwendungen durch die Bürger eingereicht.
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Hauptdokument|20211130101845-0|20211130101845-1|20211130101846-2
- 1.1.1Verabschiedung des Haushaltsplans 2022Zur Vorlage · 14/0323-1-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll den Haushaltsplan 2022 einschließlich einer Änderungsliste verabschieden sowie den Stellenplan ändern. Zudem wird die Festlegung von Wertgrenzen für die Erteilung von Nachtragssatzungen gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen beantragt. Als erheblich gelten dabei ein Fehlbetrag von 500.000 Euro sowie überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen, die 1.000.000 Euro überschreiten. Kleinere investive Auszahlungen bis zu einer Höhe von 250.000 Euro werden als geringfügig eingestuft.
Die Anpassungen des Haushaltsplans resultieren aus Empfehlungen des Aufsichtsrats der Business Metropole Ruhr GmbH (BMR). Es wird vorgeschlagen, die Stammeinlage an die ruhr:HUB GmbH um bis zu 680.400 Euro sowie die Finanzierungszusage um bis zu 135.000 Euro zu erhöhen, vorbehaltlich der Förderzusage des Landes Nordrhein-Westfalen. Des Weiteren plant die BMR ab dem Jahr 2022 eine verstärkte Koordination von Wasserstoffinitiativen in der Metropole Ruhr. Hierfür sollen Sach- und Personalmittel in Höhe von insgesamt 308.000 Euro bereitgestellt werden. Diese Maßnahmen führen zu einem höheren Gesellschafterzuschuss des Regionalverbands Ruhr an die BMR und erfordern entsprechende Anpassungen im Budget des Büros der Regionaldirektorin.
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Hauptdokument|20211209140340-0|20211209140340-1|20211209140341-2
- 1.1.2Änderungsanträge zum Haushaltsplan 2022 - Drucksache 14/0323-1Zur Vorlage · 14/0430 · Fraktionsantrag
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Mit dem Fraktionsantrag 14/0430 beabsichtigt die Fraktion „Die Grünen“ im Ruhrparlament, den Haushaltsplan 2022 des Regionalverbandes anzupassen. Der Antrag umfasst insgesamt 13 einzelne Änderungsanträge zum bestehenden Haushaltsplan (Drucksache 14/0323-1), die in der geplanten Beratungsfolge einzeln zur Abstimmung gestellt werden sollen.
Die Begründung für diese Vorlage liegt in einer ökologischeren und diverseren Ausrichtung der Politik des Regionalverbandes. Der Antrag wurde von Karsten Finke sowie Dr. Birgit Beisheim und Patrick Voss eingebracht.
Der weitere parlamentarische Prozess sieht eine Vorberatung im Verbandsausschuss am 6. Dezember 2021 vor. Die abschließende Entscheidung über die vorgeschlagenen Änderungen ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 17. Dezember 2021 vorgesehen.
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- 1.1.3Verabschiedung des Haushaltes 2022 Hier: Veränderungen im Haushalt zur Erfüllung von Aufgabenstellungen aus dem Strategie- und Zielkonzept des RVRZur Vorlage · 14/0437 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Fraktionsantrag 14/0437 der Fraktion DIE LINKE befasst sich mit der Verabschiedung des Haushalts 2022 des Regionalverbandes Ruhr. Der Antrag sieht Änderungen im Haushalt sowie die entsprechenden Haushaltsbegleitanträge zur Erfüllung von Aufgabenstellungen aus dem Strategie- und Zielkonzept des RVR vor. Der Beschlussvorschlag umfasst dabei die in der Anlage aufgeführten Anpassungen.
Der parlamentarische Prozess beinhaltet eine Vorberatung im Verbandsausschuss am 6. Dezember 2021. Die abschließende Entscheidung über den vorliegenden Beschlussvorschlag ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 17. Dezember 2021 vorgesehen. Der Antrag wurde von der Fraktionsgeschäftsführerin Heike Kretschmer und dem Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Freye eingebracht.
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- 1.1.4Anträge der Koalition zum Haushaltsplanentwurf 2022Zur Vorlage · 14/0444 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage mit der Nummer 14/0444 wurden Anträge der Koalition zum Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022 zur Beratung in der Verbandsversammlung vorgelegt. Die entsprechenden Anträge stammen von den Fraktionen der SPD sowie der CDU.
Nach den Angaben in der Dokumentation sind für die Umsetzung dieser Anträge keine überplanmäßigen oder außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen erforderlich, da die Maßnahmen als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung eingestuft werden. Es entstehen durch diese Vorlagen keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen in der Bilanz aus Veräußerungsgewinnen oder -verlusten. Die Vorlage war für die Sitzung der Verbandsversammlung am 17. Dezember 2021 zur Beschlussfassung vorgesehen.
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- 1.1.5Verabschiedung des Haushalts 2022 Hier: AfD-HaushaltsantragZur Vorlage · 14/0446 · Fraktionsantrag
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Die AfD-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr einen Fraktionsantrag zur Änderung des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2022 vorgelegt. Mit der Vorlage 14/0446 werden verschiedene Anpassungen am geplanten Haushalt beantragt.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Streichung des Kapitels „Strategien und Ziele der RVR-Familie“. Darüber hinaus fordert die Fraktion, die Verbandsumlage unverändert bei 0,68 Prozent zu belassen. Diese Entscheidung würde laut dem Antrag eine Haushaltsverschlechterung von etwa 408.000 Euro zur Folge haben. Für diesen Punkt wurde im Antrag eine separate Abstimmung beantragt.
Der Antrag bezieht sich zudem auf die Prognosen des Arbeitskreises Steuerschätzung, der für November ein gegenüber der Mai-Schätzung um 8,5 Prozent erhöhtes kommunales Steuervolumen berechnet hat. Dies würde eine Haushaltsverbesserung von rund 6,5 Millionen Euro ermöglichen. Des Weiteren schlägt die Fraktion vor, den Kulturförderfonds von derzeit 125.000 Euro auf 75.000 Euro zu reduzieren, was eine Einsparung von 50.000 Euro bewirken würde.
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- 1.2Benehmensherstellung mit den Mitgliedskörperschaften gemäß § 55 KrO NRW zur Verabschiedung der Haushaltssatzung 2022Zur Vorlage · 14/0427 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll über die Festsetzung des Hebesatzes zur Verbandsumlage für den Haushalt 2022 entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht einen Hebesatz von 0,6837 % vor. Dies entspricht einer geringfügigen Erhöhung gegenüber dem Zeitraum 2021/2022, die auf eine veränderte Veranschlagung der Erträge aus der regionalen Luftbildkooperation zurückzuführen ist.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 55 der Kreisordnung haben die Mitgliedskörperschaften Stellungnahmen abgegeben. Während die Städte Dortmund, Duisburg und Oberhausen sowie Herne keine Einwände erhoben, äußerten andere Kommunen Vorbehalte. Die Städte Bochum und Hamm sowie der Kreis Gelsenkirchen forderten eine Reduzierung oder eine Diskussion über eine Senkung des Hebesatzes. Der Kreis Wesel und der Kreis Unna verwiesen auf die finanzielle Situation ihrer Gemeinden und regten an, die Entwicklung der Umlagegrundlagen für Entlastungen zu nutzen.
Zudem riefen Städte wie Bottrop, Hagen, Mülheim an der Ruhr und Essen dazu auf, den Haushalt des RVR möglichst ausgeglichen zu gestalten und Aufwandsreduzierungen zu prüfen. Der Ennepe-Ruhr-Kreis sowie der Kreis Recklinghausen empfahlen eine intensivere Analyse der Ausgabenansätze bzw. die Prüfung höherer Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage zur Entlastung der Mitglieder. Nahezu alle Mitgliedskörperschaften forderten zudem eine kritische Prüfung der geplanten Personal- und Projektaufwendungen im Haushaltsplan 2022.
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- 2Vorlagen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen
- 2.1Beteiligungsbericht des Regionalverbandes Ruhr für das Jahr 2020Zur Vorlage · 14/0360 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll den Beteiligungsbericht für das Jahr 2020 beschließen. Der Bericht dient der Information über die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeit der verschiedenen Beteiligungen des Verbandes und basiert auf den geprüften Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2020.
Der Bericht umfasst Angaben zur Lage einzelner Gesellschaften, darunter die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH sowie die Business Metropole Ruhr GmbH mit ihren mittelbaren Beteiligungen wie der ecce GmbH und der Ruhr:HUB GmbH. Auch die Abfallwirtschaft metropoleruhr GmbH wird im Bereich der Ökologie-Gesellschaften detailliert aufgeführt. Ein neuer Bestandteil des Berichts ist die IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH, welche mit der Planung der Internationalen Gartenausstellung befasst ist. Zudem wird die geplante Gründung der Manifesta 16 Ruhr gGmbH für das Jahr 2022 thematisiert.
Einige Beteiligungen wie die EKOCity GmbH werden nicht direkt aufgeführt, da die Beteiligung über einen Zweckverband erfolgt. Für die DAH1 GmbH sowie den Eigenbetrieb RVR Ruhr Grün lagen zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch keine Jahresabschlüsse vor. Der Bericht wird gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zur Gewährleistung der Transparenz erstellt und steht der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zur Verfügung.
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- 2.2Standortmarketingkampagne 'Metropole Ruhr - Stadt der Städte' - Zum Imagewandel der Metropole Ruhr - Evaluation und Imageanalyse durch das Institut für Zielgruppenkommunikation (IfZ)Zur Vorlage · 14/0406 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 14/0406 behandelt die Evaluation der Standortmarketingkampagne „Metropole Ruhr – Stadt der Städte 2021“. Gegenstand des Berichts ist die Untersuchung zum Imagewandel der Metropole Ruhr, welche durch das Institut für Zielgruppenkommunikation (IfZ) im Rahmen einer Imageanalyse durchgeführt wurde.
Die Vorlage dient der Kenntnisnahme durch die Verbandsversammlung. Die Beratungssequenz umfasst neben der Verbandsversammlung auch den Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen sowie den Verbandsausschuss. Die entsprechenden Sitzungstermine sind für das vierte Quartal des Jahres 2021 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich, sodass die Vorlage haushaltsneutral bleibt. Der Bericht wurde von der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel vorgelegt.
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- 3Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 3.1Regionales Wohnungsmarktkonzept Hier Sachstand und weiteres VorgehenZur Vorlage · 14/0347 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über den Sachstand und das weitere Vorgehen beim regionalen Wohnungsmarktkonzept. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Erarbeitung einer Analyse wohnungspolitischer Instrumente in der Region zu beauftragen. Diese Untersuchung soll als Ergänzung zum sechsten regionalen Wohnungsmarktbericht dienen und die Aktivitäten kommunaler sowie privater Akteure, Verbände und Interessenvertretungen umfassen.
Nach Abschluss dieser Analyse soll gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft (AG) Wohnungsmarkt Ruhr die Möglichkeit einer weitergehenden strategischen Befassung geprüft werden. Die Ergebnisse sollen den Gremien zur Beratung vorgelegt und der Beigeordnetenkonferenz Planung sowie dem Kommunalrat vorgestellt werden.
Die Neuausrichtung des Verfahrens folgt auf Bedenken kommunaler Vertreter, die in einem früheren Leitbildentwurf eine Beeinträchtigung der kommunalen Selbstverwaltung sahen. Die Verwaltung hat ein neues Vorgehensmodell konzipiert, das auf eine gemeinschaftliche Erarbeitung abzielt. Die beteiligten Gremien haben ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Mitwirkung signalisiert.
Die Fortführung des Projekts bis zum voraussichtlichen Abschluss im Jahr 2024 erfordert die Bereitstellung von RVR-Eigenmitteln. Veranschlagt werden für den Zeitraum von 2022 bis 2024 jährlich etwa 150.000 Euro für Personalaufwendungen sowie 30.000 Euro für Sachmittel, sofern die entsprechende Mittelbereitstellung im Rahmen der Haushaltsplanung erfolgt.
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- 4Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 4.1Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr - EndberichtZur Vorlage · 14/0378 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird über den Endbericht des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzepts für die Metropole Ruhr informiert. Das Konzept mit dem Titel „Die vernetzte Metropole Ruhr“ umfasst eine integrierte, raumspezifische Verkehrs- und Mobilitätsplanung auf multimodaler Ebene. Die Grundlage der Ausarbeitung bilden eine Definition von Leitbildern und Zielen sowie eine Analyse von Stärken und Schwächen, aus der Handlungsansätze und Modellprojekte hervorgegangen sind.
Die Verwaltung hat den vorliegenden Endbericht gemäß einem Beschluss der Verbandsversammlung vom 25. Juni 2021 angepasst. Im Rahmen des Umsetzungskonzepts ist für Dezember 2021 ein dritter Fachworkshop mit Vertretenden aus Kommunen und Institutionen vorgesehen. Ziel dieses Workshops ist die Vorbereitung von Vereinbarungen zu den Interessenbekundungen der beteiligten Akteure. Dabei soll geklärt werden, inwiefern kommunale Stellen die Federführung übernehmen oder an den geplanten Modellprojekten mitwirken können.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist; die Umsetzung erfolgt im Rahmen des bestehenden Haushaltsplans. Über den weiteren Sachstand zum Umsetzungskonzept wird der Ausschuss fortlaufend informiert.
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- 4.1.1Koalitionsantrag: Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr, hier: Frühzeitige Entwicklung der Radverbindung Klöcknerbahn - Bahnhof Kamen, als künftiger Zubringerradweg zum RS1Zur Vorlage · 14/0443 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wurde die Beschlussvorlage 14/0443 zur Entwicklung eines Zubringerradweges zum Radschnellweg Ruhr (RS1) behandelt. Die Vorlage sieht vor, dass die RVR-Verwaltung mit den zuständigen Stellen für Stadt- und Kreisentwicklung in Kamen und Unna in Verbindung tritt. Ziel ist es, den Zubringerradweg „Kamener Bahnhof“ inklusive eines Brückenbauwerks über die Heerener Straße mittelfristig als Teil des regionalen Radwegenetzes zu sichern und weiterzuentwickeln.
Die Verwaltung soll hierfür zunächst den Bedarf an Mitteln für Planung, Erwerb, Herrichtung und Erhalt ermitteln sowie die Möglichkeit von Bundes- und Landesfördermitteln prüfen. Ein erster Kurzbericht mit einem Realisierungszeitplan soll im ersten Quartal 2022 dem Ausschuss für Mobilität vorgelegt werden. Die beteiligten Kommunen sollen hierzu zum Ausschuss eingeladen werden.
Die Begründung hebt hervor, dass die Trassenführung des RS1 am Bahnhof Kamen vorbeiführt, jedoch ohne direkten Anschluss besteht. Eine Erweiterung soll die Anbindung von Gewerbegebieten und künftigen Kooperationsstandorten an das Radnetz verbessern. Da der Eigentümer der stillgelegten Bahntrasse zum Verkauf bereitsteht, aber keine langfristige Übernahme des Brückenunterhalts zusagt, soll durch eine zeitnahe Entwicklung des Zubringers einem möglichen Abriss des Bauwerks vorgebeugt werden.
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- 5Vorlagen aus dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
- 5.1Feststellung des Wirtschaftsplanes der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün 2022Zur Vorlage · 14/0355 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/035
behandelt die Feststellung des Wirtschaftsplans der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün für das Wirtschaftsjahr 2022. Der Entwurf des Plans wird durch die Betriebsleitung erstellt und mit der zuständigen Finanzverwaltung, der Regionaldirektorin sowie der Beigeordneten für Umwelt und Grüne Infrastruktur abgestimmt.
Der weitere Verfahrensweg sieht vor, dass der Betriebsausschuss eine Empfehlung ausspricht, woraufhin der Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung im Rahmen der Haushaltsberatungen des Regionalverbandes Ruhr über die wirtschaftlichen Belange beraten. Der Beschlussvorschlag sieht die Feststellung des Wirtschaftsplans für 2022 vor, unter dem Vorbehalt möglicher Anpassungen, die sich aus den Beratungen zum allgemeinen Haushaltsplan ergeben könnten.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen wird angegeben, dass keine zusätzliche Mittelbereitstellung oder Nachveranschlagung notwendig ist, sodass der Plan haushaltsneutral bleibt. Ein etwaiger Änderungsbedarf im Wirtschaftsplan wird durch den im Beschlusstext enthaltenen Vorbehalt berücksichtigt. Der final beschlossene Plan wird dem Betriebsausschuss in dessen erster Sitzung des Jahres 2022 zur Kenntnis vorgelegt.
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- 6Vorlagen aus dem Referat Rechnungsprüfung
- 6.1Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019, Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Entlastung der Regionaldirektorin, Frau Karola Geiß-Netthöfel, für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019Zur Vorlage · 14/0414 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0414 befasst sich mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 des Regionalverbandes Ruhr. Auf Grundlage des Berichts des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW wird der Verbandsversammlung die Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2019 sowie die Entlastung der Regionaldirektorin vorgeschlagen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10. November 2021 nach der Prüfung des von der Verwaltung aufgestellten Jahresabschlussberichts und Lageberichts für das Jahr 2019 keine Einwendungen erhoben und den Bericht zur Weiterleitung an die Verbandsversammlung beschlossen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den geprüften Jahresabschluss 2019 feststellt und der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 vorbehaltlos Entlastung erteilt. Die Beratung des Dokuments war im Verbandsausschuss für den 6. Dezember 2021 und in der Verbandsversammlung für den 17. Dezember 2021 vorgesehen.
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- 7Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 7.1Strategie und Ziele der RVR-FamilieZur Vorlage · 14/0421 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll über das Strategiepapier „Strategie und Ziele der RVR-Familie“ entscheiden. Mit der Beschlussvorlage 14/0421 wird vorgeschlagen, dem Papier zuzustimmen und die Verwaltung sowie die Beteiligungsgesellschaften mit der Umsetzung der darin festgelegten Zielsetzungen zu beauftragen.
Das Dokument dient als Rahmen für das regionale Handeln in der Metropole Ruhr und legt eine Dekadenstrategie bis zum Jahr 2030 fest. Die Neufassung ist Teil eines seit 2012 bestehenden Diskussionsprozesses über die Strategiefelder des Verbandes. An der Erstellung der aktuellen Fassung waren neben der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel auch die Tochtergesellschaften AGR, BMR, RTG und FMR beteiligt.
Die Strategie umfasst neun Strategiefelder, die mit konkreten Projekten und Maßnahmen unterlegt sind. Diese Systematik wurde bereits im Entwurf des aktuellen Haushaltsplanes berücksichtigt. Aus finanzieller Sicht ist für die Umsetzung der Vorlage keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel erforderlich, da die Auswirkungen auf den Haushalt als neutral beschrieben werden.
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Beratungsfolge
- 17.02.2022 · ABGESAGT - 5. Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Bildung und Innovation
- 7.2Einführung Livestreaming der Sitzungen der VerbandsversammlungZur Vorlage · 14/0409 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung plant die Einführung eines Livestreamings für den öffentlichen Teil ihrer Sitzungen. Die Übertragung von Bild und Ton soll in Echtzeit über die Internetseite www.ruhrparlament.de erfolgen. Die aufgezeichneten Sitzungen werden im Anschluss archiviert und für einen Zeitraum von drei Monaten online zugänglich gemacht, bevor die Videodateien unwiderruflich gelöscht werden.
Für die Umsetzung sieht die Vorlage vor, dass alle Mandatsträger sowie beteiligte Verwaltungsangehörige eine schriftliche Einwilligungserklärung abgeben. Auch für Gastredner soll ein Verfahren zur Einholung der Zustimmung in der Geschäftsordnung verankert werden. Die Kameraführung beschränkt sich auf die Darstellung der Sitzungsleitung sowie der aktuell sprechenden Person; ein Schwenk in das Publikum ist nicht vorgesehen. Nach der Durchführung von vier Sitzungen soll eine Evaluation stattfinden, um etwaige Erweiterungsmöglichkeiten wie Untertitel oder Gebärdensprache zu prüfen.
Zur technischen Durchführung wird ein externer Dienstleister beauftragt. Zudem soll in Referat 2 eine neue Planstelle im Umfang von 100 Prozent geschaffen werden, um die fachliche Begleitung, die Kontrolle des Dienstleisters und die Verwaltung der Einwilligungserklärungen zu gewährleisten. Die Geschäftsordnung des Regionalverbands Ruhr wird im nächsten Sitzungsquartal an diese Neuerungen angepasst.
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- 7.2.0Ergänzungsvorlage Einführung Livestreaming der Sitzungen der VerbandsversammlungZur Vorlage · 14/0409-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr plant die Einführung eines Livestreamings für den öffentlichen Teil ihrer Sitzungen. Die Übertragung von Bild und Ton soll in Echtzeit über die Internetseite www.ruhrparlament.de erfolgen. Im Anschluss an die Sitzungen werden die Aufzeichnungen archiviert und dort für einen Zeitraum von drei Monaten zur Verfügung gestellt, bevor sie unwiderruflich gelöscht werden.
Zur Umsetzung ist die Einholung schriftlicher Einwilligungserklärungen aller Mandatsträger sowie der beteiligten Verwaltungsmitglieder vorgesehen. Auch für Gastredner soll ein Verfahren zur Zustimmung in der Geschäftsordnung verankert werden. Die Teilnahme an der Übertragung bleibt für die Beteiligten freiwillig und jederzeit widerrufbar. Zur technischen Durchführung wird ein externer Dienstleister beauftragt.
Um die fachliche Begleitung und Kontrolle des Projekts sicherzustellen, soll in Referat 2 eine neue Vollzeitstelle geschaffen werden. Die Einführung des Livestreamings wird nach der Durchführung von vier Sitzungen evaluiert. Ein entsprechender Bericht der Verwaltung soll mögliche Erweiterungen, wie etwa die Ausweitung auf Fachausschüsse oder die Nutzung von Gebärdensprache, prüfen. Parallel dazu wird die Geschäftsordnung des Regionalverbands angepasst.
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- 7.2.1Änderungsantrag zur Vorlage 14/0409 'Einführung Livestreaming der Sitzungen der Verbandsversammlung'Zur Vorlage · 14/0439 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat mit der Vorlage 14/0439 einen Änderungsantrag zur Einführung des Livestreamings der Sitzungen der Verbandsversammlung vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den bestehenden Vorschlag der Verwaltung und sieht Anpassungen in zwei Punkten vor.
Im ersten Punkt wird die Dauer der Archivierung der Live-Mitschnitte verlängert. Die Aufzeichnungen sollen nach der Sitzung bis zum Ende der laufenden Wahlperiode auf der Internetseite des Ruhrparlaments zugänglich gemacht werden, bevor sie unwiderruflich gelöscht werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Inhalte über einen längeren Zeitraum hinweg, etwa für journalistische Vergleiche, abrufbar bleiben.
Der zweite Punkt betrifft die personelle Ausstattung im Referat 2. Der Antrag sieht vor, für die technische Durchführung des Livestreamings einen externen Dienstleister einzusetzen. Für die fachliche Begleitung und Betreuung dieses Prozesses soll eine halbe Planstelle in Referat 2 geschaffen werden. Zusätzlich wird die Einrichtung einer weiteren halben Planstelle im selben Referat beantragt, um bestehende Aufgaben zu bewältigen und die Leistungsfähigkeit des Referats zu erhöhen.
Der Antrag hat keine Auswirkungen auf den Haushalt im Sinne einer notwendigen Nachveranschlagung oder eines überplanmäßigen Bedarfs.
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- 7.2.2Einführung Livestreaming der Sitzung der Verbandsversammlung Hier: Änderungsantrag LöschfristZur Vorlage · 14/0447 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/0447 wurde eine Änderung bezüglich der Einführung von Livestreaming für die Sitzungen der Verbandsversammlung vorgeschlagen. Der Antrag bezieht sich auf den Punkt 2 der Drucksache 14/0409 und befasst sich konkret mit der Festlegung einer Löschfrist für Videoaufzeichnungen.
Nach dem vorliegenden Entwurf sollen die Live-Mitschnisse der Sitzungen nach deren Durchführung archiviert und für einen Zeitraum von einem Jahr auf der Internetseite www.ruhrparlament.de zugänglich gemacht werden. Im Anschluss an diesen Zeitraum soll die archivierte Videodatei unwiderruflich gelöscht werden.
Die Begründung des Antrags, der von der Fraktion AfD unter der Leitung von Wolfgang Seitz eingebracht wurde, sieht vor, dass durch diese Regelung die Information der Öffentlichkeit sowie die Transparenz über die in der Verbandsversammlung diskutierten politischen Themen unterstützt werden sollen. Eine zu kurze Löschfrist könnte laut Antrag die Erreichung dieser Ziele beeinträchtigen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine zusätzlichen Mittel oder eine Nachveranschlagung im Haushaltsplan erforderlich, da die Maßnahme als haushaltsneutral eingestuft wird.
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- 7.2.3Einführung Livestreaming der Sitzungen der Verbandsversammlung Änderungsantrag zur Vorlage 14/0409Zur Vorlage · 14/0453 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 14/0453 hat die Fraktion DIE LINKE einen Änderungsantrag zur Einführung von Livestreaming für die Sitzungen der Verbandsversammlung vorgelegt. Der Antrag sieht vor, dass die Live-Mitschnitte der Sitzungen nach deren Durchführung archiviert und auf der Internetseite www.ruhrparlament.de für die gesamte Dauer der laufenden Wahlperiode öffentlich zugänglich gemacht werden sollen. Nach Ablauf dieser Periode ist die unwiderrufliche Löschung der Videodateien vorgesehen.
Die Begründung des Antrags legt dar, dass die derzeitige Verfügbarkeit der Videomitschnitte über einen Zeitraum von drei Monaten nicht ausreicht. Da die Verbandsversammlung lediglich viermal pro Jahr tagt, soll die Nachvollziehbarkeit der Positionen der Fraktionen für die Fachöffentlichkeit und die Bürger sichergestellt werden. Dies gelte insbesondere für Themen mit langer Laufzeit, wie etwa die Erarbeitung des Regionalplans oder des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes. Es müsse Außenstehenden möglich sein, sich über den Stand der Diskussionen zu informieren.
Der Antrag hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Eingereicht wurde der Vorschlag von Heike Kretschmer und dem Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Freye von der Fraktion DIE LINKE.
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- 7.3Ersetzungsvorlage Sachstandsbericht zur Haldenentwicklung in der Metropole RuhrZur Vorlage · 14/0375-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit einem Sachstandsbericht zur Haldenentwicklung in der Metropole Ruhr. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung anzuweisen, die darin enthaltenen Konzepte auf Basis der Berichterstattung weiterzuentwickeln und zu konkretisieren.
Der Bericht umfasst verschiedene thematische Schwerpunkte für die Haldenstandorte. Dazu gehören ein Gesamtregionales Haldenkonzept sowie ein touristisches Rahmennutzungskonzept. Weitere Bestandteile sind ein Designkonzept für die Beschilderung, eine Machbarkeitsstudie zum Mountainbikekonzept „Halden.TRAIL.Ruhr“ und ein Konzept zur Nutzung regenerativer Energien auf den Flächen.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen werden für den Zeitraum von 2022 bis 2025 und darüber hinaus Personal- und Sachaufwendungen sowie Investitionen ausgewiesen. Die Vorlage führt aus, dass der dargestellte Mehrbedarf durch überplanmäßige Mittelbereitstellungen gedeckt wird.
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Hauptdokument|20211117110907-0|20211201084700-0|20211201084707-0
- 7.3.1Ergänzungsantrag - Sachstandsbericht zur Haldenentwicklung in der Metropole RuhrZur Vorlage · 14/0445 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsantrag mit der Nummer 14/0445 thematisiert einen Sachstandsbericht zur weiteren Entwicklung der Halden in der Metropole Ruhr. Der vorliegende Ergänzungsantrag sieht vor, dass die von der Verwaltung erarbeiteten Konzepte zur künftigen Gestaltung der Halden den politischen Gremien des Verbandes zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Forderung, dass diese Konzepte eine Darstellung der wirtschaftlichen Auswirkungen enthalten müssen. Damit soll die Entscheidungsgrundlage für die politischen Organe durch die explizite Einbeziehung finanzieller Aspekte ergänzt werden.
In Bezug auf die haushaltsmäßigen Auswirkungen wird in dem Dokument festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist, womit der Vorgang als haushaltsneutral einzustufen ist. Der Antrag wurde im Rahmen der Sitzung der Verbandsversammlung am 17. Dezember 2021 beschließend behandelt.
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- 7.4Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für Baumaßnahmen an der Solbadhalde in OberhausenZur Vorlage · 14/0420 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 160.000 Euro für Baumaßnahmen an der Solbadhalde in Oberhausen beschließen. Die Mittel sind für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehen und dienen der Erneuerung einer Stützwand auf dem Gelände.
Hintergrund der Maßnahme ist die Feststellung von herabfallendem Mauergestein an der etwa 100 Jahre alten Konstruktion. Eine technische Prüfung nach DIN 1076 führte aufgrund der Verkehrssicherungspflicht zur Sperrung des angrenzenden Gehweges. Da eine einfache Sanierung der bestehenden Mauer als unwirtschaftlich eingestuft wurde, sieht die Vorlage den Bau einer neuen Gabionenwand vor. Die Umsetzung soll noch im Jahr 2021 beginnen.
Die Finanzierung der Kosten erfolgt durch die Umwidmung von Mitteln aus einem anderen Projekt, konkret dem Ausbau des Dachgeschosses der Biologischen Station Lembeck, welches im Jahr 2021 nicht durchgeführt wird. Damit bleibt die Maßnahme haushaltsneutral. Da die Solbadhalde seit 1988 im Besitz des Regionalverbandes Ruhr ist und die STEAG als Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Bergbaugesellschaft für Haldenbrand und Altlasten zuständig bleibt, ist eine Abstimmung mit dem Unternehmen bei den Maßnahmen erforderlich.
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- 7.5Die industrielle und klimafreundliche Erneuerung der Metropole Ruhr vorantreiben - Einrichtung der regionalen Koordinierungsstelle für WasserstoffZur Vorlage · 14/0424 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird ersucht, die Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle für Wasserstoff in der Metropole Ruhr zu beschließen. Basierend auf einem Abschlussbericht von Energy Engineers soll die Verwaltung des RVR mit dieser Aufgabe betraut werden. In einem ersten Schritt ist die Schaffung eines virtuellen Projektbüros durch den RVR und die Business Metropole Ruhr GmbH (BMR) vorgesehen, um Ressourcen zu bündeln und Aufgaben gemeinsam zu bearbeiten.
Die Koordinierungsstelle hat zum Ziel, die Anforderungen der Wirtschaft und der Kommunen an die Wasserstofftechnologie zu identifizieren sowie regionale Bedarfe zu ermitteln. Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit soll die Beratung von Unternehmen und Wirtschaftsförderungen sein. Zudem ist eine Abstimmung zwischen den infrastrukturellen Anforderungen der Industrie und den erforderlichen Raumordnungsverfahren geplant. Zur regionalen Darstellung sollen der Hub Kommunikation der BMR und das Büro Standortmarketing des RVR gemeinsam eine Wasserstoff-Marke entwickeln.
Die veranschlagten jährlichen Kosten für dieses Vorhaben belaufen sich auf 500.000 Euro, aufgeteilt in 230.000 Euro für Personalaufwendungen und 270.000 Euro für Sachaufwendungen. Diese Mittel sind im Rahmen der Haushaltsplanung für die Jahre ab 2022 vorgesehen, sodass keine zusätzliche Nachveranschlagung erforderlich ist.
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- 7.6Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages 2019Zur Vorlage · 14/0425 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0425 regelt die Behandlung des Jahresfehlbetrages aus dem Jahr 2019. Der Verbandsausschuss hat hierzu einen Vorschlag zur Entscheidung in die Verbandsversammlung eingebracht, wonach der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.744.341,87 Euro durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in gleicher Höhe ausgeglichen werden soll.
Aus finanzieller Sicht ergeben sich laut dem Dokument keine Auswirkungen, die eine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig machen würden. Die Maßnahme wird als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung eingestuft, wobei keine weiteren Folgewirkungen über den bereits berücksichtigten Bedarf hinaus entstehen. Der Beschlussvorschlag war für die Vorberatung im Verbandsausschuss am 6. Dezember 2021 sowie für die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung am 17. Dezember 2021 vorgesehen.
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- 7.7Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 KomHVO NRW Grundsätze über Art, Dauer und Umfang der ErmächtigungsübertragungZur Vorlage · 14/0434 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll die Grundsätze über Art, Dauer und Umfang von Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 1 KomHVO NRW beschließen. Diese Instrumente ermöglichen es, nicht in Anspruch genommene Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen zum Ende eines Haushaltsjahres in das Folgejahr zu übertragen, um die unterjährige Budgetverwaltung flexibler zu gestalten.
Die Beschlussvorlage sieht eine Änderung der bisherigen Regelungen vor. Künftig sind Ermächtigungsübertragungen nur noch zulässig, wenn eine Maßnahme bereits begonnen hat und der Auftrag für die Lieferung oder Leistung noch im abgelaufenen Haushaltsjahr erteilt wurde. Eine Ausnahme besteht bei geförderten Maßnahmen mit zweckgebundenen Erträgen. Zuvor war eine Übertragung auch ohne bestehende Auftragsbindung möglich.
Anlass für diese Neuerung ist das Ergebnis einer Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen (gpaNRW). Die Prüfstelle stellte fest, dass der Anteil der Ermächtigungsübertragungen beim RVR mit rund 4,7 % höher liegt als bei den meisten kreisfreien Städten und über 75 % der mittleren kreisangehörigen Kommunen, deren Werte regelmäßig unter einem Prozent liegen. Aufgrund dieser Feststellung empfahl die gpaNRW eine restriktivere Formulierung der Grundsätze. Die Anpassung hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 7.8Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.04.2021 - 30.09.2021 für das Haushalts-jahr 2021 genehmigten HaushaltsüberschreitungenZur Vorlage · 14/0435 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage 14/0435 informiert die Verbandsversammlung über die im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September 2021 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2021. Die Bekanntgabe erfolgt gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen nur zulässig, sofern sie unabweisbar sind und die Deckung im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet ist. Die Entscheidungskompetenz für diese Mittel ist im Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept des Regionalverbands Ruhr (RVR) festgelegt. Demnach entscheidet der Kämmerer über Aufwendungen unterhalb einer Grenze von 100.000 Euro des RVR-Eigenanteils. Bei Haushaltsüberschreitungen ab einem Betrag von 100.000 Euro ist die vorherige Zustimmung des Verbandsausschusses erforderlich. Die Verbandsversammlung nimmt die entsprechenden Genehmigungen zur Kenntnis.
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- 8Fraktionsanträge/Resolutionen
- 8.1Netzwerk Film/FestivalZur Vorlage · 14/0428 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit der Vorlage 14/0428 den Antrag gestellt, dass sich der Regionalverband Ruhr (RVR) an der Bildung eines Netzwerks „Film/Festivals Ruhrgebiet“ beteiligt und die hierfür erforderlichen Ressourcen bereitstellt. Ziel des Antrags ist die Schaffung einer unabhängigen Koordinierungsstelle, welche die Vernetzung von Akteuren aus den Bereichen Filmfestivals, Filmvermittlung, Ausbildung sowie Produktion und Präsentation im Ruhrgebiet übernimmt.
Die Koordinierungsstelle soll Bedarfe abfragen, Veranstaltungen organisieren und den Wissenstransfer zwischen der Praxis und Hochschulen oder Universitäten in Dortmund, Bochum, Duisburg und Essen fördern. Als Handlungsfelder werden die Digitalisierung, die Nachhaltigkeit sowie die Arbeitsplatzvermittlung genannt. Im Bereich der Digitalisierung sollen Synergien durch gemeinsame Streaming-Plattformen und Werbekampagnen genutzt werden, um Kosten für kleinere Festivals zu senken. Hinsichtlich der ökologischen Anforderungen soll eine regionale Koordination den Übergang zu CO2-neutraler Filmarbeit unterstützen. Zudem wird die Etablierung eines Netzwerks zur besseren Verknüpfung von saisonaler Festivalarbeit und akademischen Ausbildungswegen angestrebt.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes werden in der Vorlage als haushaltsneutral beschrieben, da keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist.
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- 8.2Resolution für eine Transformation in der Baustoffproduktion und BaustoffnutzungZur Vorlage · 14/0431 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Ruhrparlament hat mit der Drucksache 14/0431 einen Antrag zur Transformation der Baustoffproduktion und Baustoffnutzung vorgelegt. Der Antrag fordert die Landesregierung auf, politische Rahmenbedingungen zu setzen oder auf Bundesebene einzufordern, um den Verbrauch endlicher Rohstoffe wie Kies, Sand, Ton oder Kalkstein zu reduzieren. Ziel ist es, die durch den Rohstoffabbau entstehenden Veränderungen in der Landschaft sowie die CO2-Emissionen bei der Produktion von Zement und Beton zu begrenzen.
Der Antrag umfasst verschiedene Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Bauwirtschaft. Dazu gehören die Erhöhung der Recyclingquote bei Baustoffen sowie die Festlegung von Recyclingquoten für Neubauten im Rahmen der Landesbauordnung. Zudem sollen klimaschonendes Bauen, die Nutzung nachwachsender Rohstoffe und die Forschung an alternativen Baustoffen gefördert werden. Ein weiterer Vorschlag ist die Einführung einer mengenbezogenen Sonderabgabe bei der Ausbeutung von Rohstoffvorkommen, unter Berücksichtigung wasserrechtlicher Belange durch Grundwasserentnahmen. Zur Senkung des Primärenergieverbrauchs wird der Einsatz regenerativer Energieträger, insbesondere grüner Wasserstoff, gefordert. Ergänzend wird die Einrichtung eines Lehrstuhls für alternative und Ersatzbaustoffe an einer Hochschule im Ruhrgebiet vorgeschlagen.
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- 8.3Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Hier: Kündigung der Beteiligung am Revierpark Wischlingen GmbH und Entwicklung eines AusstiegsszenariosZur Vorlage · 14/0432 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 14/0432) wird eine Neuausrichtung in der Beteiligung an der Revierpark Wischlingen GmbH angestrebt. Die Verbandsversammlung hält zwar am Ziel fest, die Gesellschaft in die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH einzugliedern, sieht jedoch aufgrund ausbleibender Ergebnisse in den Gesprächen mit der Stadt Dortmund die Notwendigkeit für weitere Schritte.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung den bestehenden Gesellschaftervertrag der Revierpark Wischlingen GmbH vorsorglich zum 31. Dezember 2021 kündigt. Auf dieser Grundlage soll die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr Gespräche mit der Stadt Dortmund über notwendige Übergangsregelungen führen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der schrittweisen Reduzierung der Zuschüsse des Verbandes für den Geschäfts- und Betriebsaufwand im Zeitraum von 2022 bis 2025.
Ein besonderes Augenmerk soll bei diesen Verhandlungen auf der Sicherung der bestehenden Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten liegen. Ein entsprechendes Konzept zur Umsetzung dieser Maßnahmen wird in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungen vorgelegt.
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- 9Nachbesetzung in Gremien und Aufsichtsräten
- 9.1Umbesetzung in VerbandsgremienZur Vorlage · 14/0449 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/0449 wurde eine personelle Umbesetzung in einem Verbandsgremium zur Beschlussfassung in die Verbandsversammlung vorgelegt. Der Antrag der CDU-Fraktion betrifft konkret den Aufsichtsrat der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr (FMR).
Im Rahmen dieses Antrags wird vorgeschlagen, das Gremium neu zu besetzen, indem Astrid Timmermann-Fefer durch Nicole Moenikes ersetzt wird. Die vorliegende Vorlage führt dazu aus, dass diese personelle Veränderung keine finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat und somit budgetneutral bleibt. Eine Nachveranschlagung von Mitteln ist für diesen Vorgang nicht erforderlich.
Der Antrag wurde von der CDU-Fraktion unter Beteiligung von Jonas Löckenhoff und Roland Mitschke eingebracht. Die Verbandsversammlung sollte über den Vorschlag in ihrer Sitzung am 17. Dezember 2021 beraten.
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- 9.2Umbesetzung in den VerbandsgremienZur Vorlage · 14/0450 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/0450 wurde der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr eine Neubesetzung verschiedener Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Antrag sieht personelle Änderungen in mehreren Ausschüssen vor, wobei insbesondere die Nachbesetzung von Positionen in den Bereichen Planung, Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz sowie Mobilität thematisiert wird.
Im Verbandsausschuss soll die 3. Stellvertretung durch Gültaze Aksevi neu besetzt werden. Im Planungsausschuss treten Thomas Grohé, Wolfgang Freye und Herbert Fürmann anstelle der bisherigen Besetzung nach. Auch im Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz sowie im Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün sind personelle Wechsel vorgesehen, unter anderem durch die Einbindung von Gültaze Aksevi, Udo Gabriel und Binali Demir.
Des Weiteren umfasst der Antrag Umbesetzungen im Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen, im Ausschuss für Mobilität sowie in den Ausschüssen für Rechnungsprüfung und Wahlprüfung. Die personellen Veränderungen betreffen unter anderem die Positionen von Olaf Jung, Thomas Grohé, Wolfgang Freye und Fatma Karacakurtoglu.
Der Antrag, der von der Fraktion DIE LINKE eingebracht wurde, hat laut vorliegenden Informationen keine finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den Haushalt des Verbandes.
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- 9.3Umbesetzung in den Gremien der Beteiligungsgesellschaften Hier: Business Metropole Ruhr GmbH (BMR)Zur Vorlage · 14/0451 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird über eine personelle Umbesetzung im Aufsichtsrat der Business Metropole Ruhr GmbH (BMR) beraten. Der vorliegende Fraktionsantrag der Fraktion DIE LINKE sieht eine Änderung in diesem Gremium der Beteiligungsgesellschaft vor.
Gemäß dem Beschlussvorschlag soll Olaf Jung aus dem Aufsichtsrat ausscheiden und durch Thomas Grohé ersetzt werden. Die entsprechende Vorlage wurde für die Sitzung der Verbandsversammlung am 17. Dezember 2021 vorbereitet.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in dem Antrag festgehalten, dass die personelle Änderung keine Auswirkungen auf den Haushalt hat. Es ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich, sodass die Maßnahme als haushaltsneutral eingestuft wird. Weitere Folgewirkungen sind aus der Vorlage nicht ersichtlich.
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- 9.4Änderung der Besetzung des Arbeitskreises VRR-NWL-RVRZur Vorlage · 14/0452 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr befasst sich mit dem Fraktionsantrag 14/0452, der von der Fraktion DIE LINKE eingebracht wurde. Der Antrag betrifft die Neubesetzung eines Mandats im Arbeitskreis VRR-NWL-RVR.
Im Zentrum des Beschlussvorschlags steht die Änderung der Mitgliederliste für diesen spezifischen Arbeitskreis. Konkret ist vorgesehen, Olaf Jung als Mitglied abzulösen und durch Herbert Fürmann zu ersetzen. Die Vorlage legt dar, dass diese personelle Umbesetzung keine finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den Haushalt des Verbandes hat. Es sind keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen oder Nachveranschlagungen erforderlich, sodass die Maßnahme als haushaltsneutral eingestuft wird.
Der Antrag wurde von Heike Kretschmer für die Fraktion DIE LINKE vorbereitet. Die Entscheidung über diesen Vorschlag war für die Sitzung der Verbandsversammlung am 17. Dezember 2021 vorgesehen.
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- 10Anfragen und Mitteilungen
- 10.1Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nutzung von Pestiziden in den Wäldern von RVR Ruhr GrünZur Vorlage · 14/0336-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Antwort des Regionalverbandes Ruhr auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erläutert den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den Wäldern von RVR Ruhr Grün. In den meisten Forstrevieren wurden in den vergangenen Jahren keine Pestizide eingesetzt. In einzelnen Bereichen war ein Einsatz aufgrund von Folgen von Sturmereignissen und Trockenperioden zum Schutz von Beständen oder Neuanpflanzungen erforderlich.
Zu den eingesetzten Mitteln gehörten unter anderem Insektizide wie Karate Forst und Fastac Forst zur Bekämpfung von Borkenkäfern und Rüsselkäfern sowie das TriNet®-Fangsystem. Zudem wurden Rodentizide gegen Mäuse sowie Mittel zum Schutz vor Wildverbiss verwendet. Ein Anstieg des Pestizideinsatzes gegenüber Normaljahren wurde nicht verzeichnet. Während im Jahr 2019 noch Fichtenpolter gespritzt wurden, entfiel dieser Einsatz in den Jahren 2020 und 2021 aufgrund fehlender Indikation nach dem Absterben der Fichtenbestände.
Die Strategie von RVR Ruhr Grün basiert auf dem integrierten Waldschutz. Dabei sollen Schaderreger-Populationen durch eine Kombination aus waldbaulichen, mechanischen und biologischen Maßnahmen unter einer Schadensschwelle gehalten werden. Der Fokus liegt auf der Förderung von Struktur- und Artenvielfalt sowie der natürlichen Verjüngung, um die Resilienz des Waldes zu stärken und den Einsatz chemischer Mittel auf ein Minimum zu reduzieren.
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- 10.2UmweltbildungZur Vorlage · 14/0348 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Regionalverband Ruhr (RVR) eine Anfrage zum Thema Umweltbildung eingereicht. Die Vorlage bezieht sich auf vorangegangene Beantwortungen zu diesem Themenkomplex und hinterfragt verschiedene Aspekte der aktuellen Bildungslandschaft im Verbandsgebiet.
In der Anfrage werden unter anderem die Auslassung bestimmter Standorte wie der Bislichen Insel und des Landschaftsparks Duisburg in früheren Antworten thematisiert. Die Fraktion bittet um Klärung, ob Umweltbildungsangebote vorrangig im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Münster liegen und ob sich bewährte Modelle wie das „Heidhof“-Modell auf die Gebiete der Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf übertragen lassen. Zudem wird nach der Identität spezifischer Leitlinien zur Nachhaltigkeitsbildung sowie nach der Information kommunaler Bildungsbüros gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Bekanntmachung der Angebote. Die Fraktion erkundigt sich nach geplanten Marketingmaßnahmen und Möglichkeiten einer engeren Kooperation mit Schulen und Kindertagesstätten, etwa durch die Einbindung von Rangern aus dem Bereich RuhrGrün. Abschließend fordert die Vorlage konkrete Kennzahlen zur Nutzung der Umweltbildung sowie Informationen über eine mögliche gemeinsame Plattform für Bildungsangebote und die Zusammenarbeit mit Landesprogrammen wie „Schule der Zukunft“ und der BNE-Agentur.
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- 10.3Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ökologisches ControllingZur Vorlage · 14/0352-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort auf eine Fraktionsanfrage der Bündnis 90/Die Grünen erläutert die Verwaltung von RVR Ruhr Grün den aktuellen Stand des ökologischen Controllings sowie die Datenerfassung im Naturschutz. Das Landesumweltamt (LANUV) führt kontinuierlich Kartierungen und Bewertungen der Landschaft durch, welche den Zustand von Biotopen, Pflanzen- und Tierarten sowie Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie erfassen. Diese Daten werden zentral beim LANUV gespeichert und bilden die Grundlage für Maßnahmenkonzepte und Pflegepläne in Naturschutzgebieten.
Die Auswahl von Prozessschutzflächen erfolgt anhand festgelegter Kriterien wie dem Vorhandensein geschützter Biotoptypen, der Baumartenzusammensetzung sowie der Größe der Bestandseinheiten. Eine Ausweitung der Datenerfassung durch Ruhr Grün ist nicht vorgesehen, da die Erhebung zentral auf Landesebene stattfindet und ein regelmäßiger Informationsaustausch mit biologischen Stationen sowie den unteren Naturschutzbehörden der Städte und Kreise erfolgt. Die entsprechenden Kartierungsergebnisse sind zudem online abrufbar.
Zur Sicherstellung der Naturschutzfunktion in bewirtschafteten Wäldern werden Maßnahmen aus den Fachplanungen umgesetzt. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt beim Fachbereich IV „Ökologische Gemeinwohlleistungen“ in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich V „Land- und Forstwirtschaftlicher Betrieb“. Hierzu gehören unter anderem spezifische Dienstanweisungen zum Umgang mit gesetzlich geschützten Biotopen sowie zu forstlichen Maßnahmen in FFH- und Naturschutzgebieten.
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- 10.4Vielfalt in der RVR-VerwaltungZur Vorlage · 14/0418 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen im Ruhrparlament“ hat mit der Drucksache 14/0418 eine Anfrage zum Thema Vielfalt in der Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) eingereicht. Die Anfrage befasst sich mit der Frage, wie die Diversität der Metropolregion in den Verwaltungsstrukturen des Verbandes abgebildet wird und welche Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt ergriffen werden.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, wie Diversity-Prozesse angestoßen werden und welche Initiativen bereits bestehen oder in Planung sind. Es wird nach Methoden zur Sensibilisierung der Verwaltung sowie zur Stärkung der Kompetenzen im Umgang mit Vielfalt gefragt. Zudem soll dargelegt werden, welche Rolle das Thema als Querschnittsthema in der Verbandsstrategie spielt und auf welcher Rechtsgrundlage sich die RVR-Verwaltung bei diesem Thema beruft.
Die Anfrage umfasst ferner Fragen zur Definition von Diversitymanagement durch den RVR, zu den berücksichtigten Personengruppen sowie zu den internen Zuständigkeiten. Ein weiterer Punkt ist die Untersuchung einer möglichen Vernetzung mit Kommunen im Bereich der Chancengleichheitsstrategien und der Austauschformate zwischen den beteiligten Akteuren. Schließlich wird nach den Kriterien gefragt, anhand derer der Erfolg des Diversity-Managements innerhalb der Verwaltung gemessen werden kann.
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- 10.5Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion Bearbeitungsstand der Ergänzungsbeschlüsse zum Doppelhaushalt 2020 / 2021Zur Vorlage · 14/0442-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Bearbeitungsstand der Ergänzungsbeschlüsse zum Doppelhaushalt 2020/2021 werden die Strukturen der Pressearbeit sowie des Beschlusscontrollings im Regionalverband Ruhr (RVR) dargelegt.
Die Presse- und Medienarbeit erfolgt zentral durch das Referat 1. Die Kommunikation wird über das RVR-Internetportal, den idr-Mediendienst, Social-Media-Kanäle, den RVR-Newsletter sowie das Printmagazin „Magazin Metropole Ruhr“ abgewickelt. Dabei übernimmt das Referat 1 die redaktionelle Gesamtverantwortung, während die Fachstellen in den Prozess der Recherche und Informationserstellung einbezogen werden. Für spezifische Themenbereiche, wie etwa die Route Industriekultur, können Fachreferate eigenständige Newsletter oder Social-Media-Posts erstellen. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Erscheinungsbildes werden zentrale Vorgaben zum Corporate Design und zur digitalen Kommunikation angewandt. Die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen für diese Aufgaben sind im Haushaltsplanentwurf 2022 enthalten.
Das Beschlusscontrolling ist im Referat 2 angesiedelt. Dieses bereitet die Beschlüsse der Verbandsausschüsse und der Verbandsversammlung auf und leitet sie zur Bearbeitung an die zuständigen Fachbereiche oder externe Stellen weiter. Die Verantwortung für die Umsetzung der Beschlüsse liegt bei den jeweiligen Fachreferaten. Das Referat 2 überwacht den Stand der Umsetzung durch Abfragen bei den zuständigen Referatsleitungen.
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- 10.6Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion Interregionale Kooperation der Górnoslasko-Zaglebiowska Metropolia (Metropolis GZM) in Polen mit dem Regionalverband Ruhr (RVR)Zur Vorlage · 14/0329-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort auf eine Fraktionsanfrage der CDU erläutert der Regionalverband Ruhr (RVR) den Stand der interregionalen Kooperationen mit der polnischen Metropolregion Górnoslasko-Zaglebiowska Metropolia (GZM) sowie mit Greater Manchester. Die Zusammenarbeit mit der GZM, die 2019 vereinbart wurde, konzentriert sich auf den fachlichen Austausch in Bereichen wie Klimaanpassung, Mobilität und Wirtschaftsförderung durch Formate wie Workshops und Studienbesuche. Für die Koordination im Europareferat werden durchschnittlich 0,4 Vollzeitäquivalente eingesetzt, während Fachreferate etwa 0,2 Vollzeitäquivalente beisteuern. Der Sachmittelbedarf soll von 7.000 Euro im Jahr 2021 auf voraussichtlich 15.000 Euro im Jahr 2024 steigen. Eine dauerhafte institutionelle Förderung durch Land, Bund oder EU ist nicht vorgesehen, wenngleich projektbezogene Zuschüsse möglich sind.
Die Kooperation mit der britischen Regionalbehörde Greater Manchester Combined Authority wurde 2021 initiiert. Die Aufgaben zum Ausbau dieser Partnerschaft sind im Geschäftsbereich der Regionaldirektorin Karola Geiss-Netthöfel gebündelt, wobei für die Koordination etwa 0,4 Vollzeitäquivalente anfallen. Mögliche Themenbereiche der künftigen Zusammenarbeit umfassen Klimaschutz, Digitalisierung, Mobilität sowie Handel und Kultur. Die genauen Kosten für projektbezogene Aktivitäten werden nach Abschluss der ersten Planungsphase bestimmt.
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- –Tischvorlagen
- –Antrag der SPD im Ruhrparlament auf Umbesetzung in den FachausschüssenZur Vorlage · 14/0454 · Beschlussvorlage
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Die SPD-Fraktion im Ruhrparlament hat einen Antrag auf personelle Umbesetzungen in den Fachausschüsten des Regionalverbandes Ruhr vorgelegt. Die Beschlussvorlage 14/0454 sieht vor, die Zusammensetzung der Gremien durch die Berufung von Dietmar Thieser zu verändern.
Konkret ist vorgesehen, dass Dietmar Thieser als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligung sowie in den Rechnungsprüfungsausschuss aufgenommen wird. In beiden Ausschüssen übernimmt er die Positionen von Timo Schisanowski, Mitglied des Deutschen Bundestages. Über diese beiden Gremien hinaus soll Dietmar Thieser künftig auch als stellvertretendes Mitglied in allen weiteren Fachausschüssen des Regionalverbandes Ruhr mitwirken.
Die personellen Veränderungen im Ausschusswesen sind mit keinen finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen für den Verbandsverband verbunden. Der Antrag wurde von der SPD-Fraktion eingebracht und sieht eine beschließende Beratung durch die Verbandsversammlung vor.
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- –Resolution der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr für eine Transformation in der Baustoffproduktion und BaustoffnutzungZur Vorlage · 14/0455 · Beschlussvorlage
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In der Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr am 17. Dezember 2021 wird über die Beschlussvorlage 14/0455 beraten. Der vorliegende Fraktionsantrag sieht die Verabschiedung einer Resolution vor, welche die Transformation in der Baustoffproduktion sowie der Baustoffnutzung zum Gegenstand hat.
Der Antrag wurde von den Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke eingebracht. Mit dem Beschlussvorschlag wird die Annahme der beiliegenden Resolution angestrebt. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass durch die Umsetzung des Beschlusses keine Nachveranschlagungen oder überplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind. Das Vorhaben ist somit haushaltsneutral gestaltet und führt zu keinen zusätzlichen Ausgaben im Rahmen des Haushaltsplans.
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- –Welterbe-Projekt Industrielle Kulturlandschaft RuhrgebietZur Vorlage · 14/0456 · Fraktionsanfrage
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Die CDU-Fraktion der Verbandsversammlung hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage (Drucksache 14/0456) Informationen zum weiteren Verlauf des Bewerbungsverfahrens für das Welterbe-Projekt „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ angefordert. Hintergrund ist die Fortsetzung des Verfahrens, nachdem die Landesregierung die Bewerbung auf Grundlage eines Gutachtens einer Fachjury aktuell nicht in das weitere Verfahren überführt hat. Trotz dieser Entscheidung sieht der Projektsteckbrief zum Haushalt 2022 weitere Mittel für das Vorhaben bis zum Jahr 2025 vor.
Die Anfrage fordert eine detaillierte Aufstellung der anfallenden Kosten. Konkret werden Informationen zu den Personalkosten und Sachkosten des Regionalverbands Ruhr (RVR) sowie zur Gesamtsumme der Personal- und Sachkosten aller beteiligten Akteure erbeten. Zu den Projektpartnern zählen neben dem RVR auch die Landschaftsverwaltung Rheinland (LVR), die Landschaften Westfalen-Lippe (LWL) und die EGLV. Darüber hinaus werden Fragen zur Höhe der Projektkostenbeiträge von LVR, LWL und EGLV sowie zum finanziellen Eigenbeitrag der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur NRW gestellt.
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- –Ergänzungsvorlage Begleitantrag der Koalition zum Regionalplan: Nachnutzungskonzepte für BSABZur Vorlage · 14/0448-1 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr hat eine Beschlussvorlage zur Ergänzung des Regionalplans Ruhr vorgelegt, die sich mit der Nachnutzung von Abgrabungsbereichen (BSAB) befasst. Die Vorlage fordert die betroffenen Kommunen auf, planerische Vorschläge für die Nutzung dieser Flächen nach Beendigung der Rohstoffgewinnung zu entwickeln. Dies schließt auch bereits vollständig abgebaute Teilbereiche laufender Auskiesungsbetriebe ein. Die Konzepte sollen nach Möglichkeit mit angrenzenden Kommunen abgestimmt und der Regionalplanungsbehörde vorgelegt werden.
Die Regionalplanungsbehörde wird beauftragt, Prüfkriterien für diese Nachnutzungskonzepte zu entwickeln und deren Eignung für eine Festlegung als verbindliche Ziele im Regionalplan Ruhr zu prüfen. Um den Fortgang des laufenden Verfahrens zum Regionalplan Ruhr nicht zu verzögern, wird die Verbandsversammlung zunächst den Feststellungsbeschluss des Plans treffen. Im Anschluss sollen die geprüften Konzepte über ein Regionalplanänderungsverfahren als verbindliche Ziele der Raumordnung gesichert werden, welche von Genehmigungsbehörden in Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren zu beachten sind.
Ziel der Maßnahme ist es, den Kommunen einen größeren Einfluss auf die zukünftige Gestaltung der Flächen zu ermöglichen und diese besser in das städtische sowie ländliche Gefüge zu integrieren. Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbands.
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- –Klimaneutrale Metropole Ruhr - hier: Auswirkungen des KiesabbausZur Vorlage · 14/0457 · Fraktionsanfrage
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Die CDU-Fraktion der Verbandsversammlung hat mit der Fraktionsanfrage 14/0457 eine Anfrage an Regionaldirektorin Geiß-Netthöfel eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist die Vereinbarkeit von Kiesabbauflächen mit den Klimazielen der Metropole Ruhr.
Die Anfrage bezieht sich auf die Mitteilung des Regionalverbands Ruhr (RVR) vom 4. November 2021 über ein „Memorandum of Understanding“. In dieser Erklärung verpflichten sich 53 Kommunen der Metropole Ruhr zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens und zur Reduzierung ihres CO2-Fußabdrucks. Die Fraktion stellt die Frage, wie die Umsetzung dieser Klimaziele erreicht werden kann, wenn durch zusätzliche Auskiesungen im Kreis Wesel Veränderungen der Landschaft sowie eine Freisetzung von CO2 entstehen.
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