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Tagesordnung
- –Schweigeminute für den verstorbenen sachkundigen Bürger, Herrn Peter Krause
- 1Formalia
- 1.1Einführung und Verpflichtung neuer Mitglieder
- 1.2Genehmigung der Niederschrift
- 1.3Um- und Nachbesetzung in Gremien und Aufsichtsräten
- 1.3.1Antrag der AfD-Fraktion GremienumbesetzungZur Vorlage · 15/0352 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsantrag 15/0352 der AfD sieht eine Umbesetzung verschiedener Gremien in der Verbandsversammlung vor. Mit dem Antrag wird die Wahl zahlreicher zusätzlicher stellvertretender Mitglieder für mehrere Ausschüsse beantragt.
Betroffen sind unter anderem der Ausschuss Europa, Wirtschaft und Soziales sowie der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen. Im Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft soll zudem ein ausgeschiedenes Mitglied durch eine neue stellvertretende Vertretung ersetzt werden. Darüber hinaus umfasst die Vorlage die Benennung von zusätzlichen stellvertretenden Mitgliedern für den Ausschuss Planung und Mobilität, den Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün sowie den Rechnungsprüfungsausschuss.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird im Antrag festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Der Antrag ist somit haushaltsneutral.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 1.3.2Antrag der SPD-Fraktion Umbesetzung im Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und WissenschaftZur Vorlage · 15/0399 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der SPD hat im Regionalverband Ruhr einen Antrag zur personellen Umbesetzung im Ausschums für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft eingebracht. Mit der Drucksache 15/0399 wird die Verbandsversammlung ersucht, eine Änderung in der Zusammensetzung des genannten Gremiums zu beschließen. Der Vorschlag sieht vor, ein ordentliches Mitglied durch eine andere Person aus der Fraktion zu ersetzen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der beantragten Maßnahme ist festzuhalten, dass keine Auswirkungen auf den Haushalt entstehen. Es ist keine Nachveranschlagung von Mitteln oder eine außerplanmäßige Bereitstellung von Budget erforderlich, sodass die personelle Veränderung als haushaltsneutral eingestuft wird. Der Antrag wurde für die Sitzung der Verbandsversammlung am 10. Juli 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 2Aktuelles
- 2.1Mitteilung des Regionaldirektors: Bericht zum Urteil des OVG NRW zum Regionalplan Ruhr
- 2.2Bericht Delegation Stuttgart
- –Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 3Vorlagen der Bezirksregierungen
- 3.1Förderprogramm "Kommunale Straßeninfrastruktur 2026" hier: Unterrichtung und BeschlussfassungZur Vorlage · 15/0275 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird im Rahmen der Drucksache 15/0275 über das Förderprogramm „Kommunale Straßeninfrastruktur 2026“ beraten. Der Entwurf, der aus dem Ausschuss für Planung und Mobilität hervorgeht, sieht die Beschlussfassung über regionale Vorschläge vor, welche die Gebiete des RVR in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster betreffen.
Der Beschlussvorschlag beinhaltet die Annahme der regionalen Voten gemäß den Anlagen 1 bis 3 der Vorlage. Diese enthalten die spezifischen Abstimmungen für das RVR-Gebiet innerhalb der jeweiligen Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Ergänzend dient die Anlage 4 zur Information über Maßnahmen aus dem Sondervermögen im RVR-Gebiet nach dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036. Dieser Teil der Vorlage ist nicht Gegenstand einer Beschlussfassung. Die Unterlagen werden im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksverwaltungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes vorgelegt.
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Hauptdokument|20260521142023-0|20260521142036-1|20260521142036-0|20260521142057-0|20260521142107-0
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
Zur Vorlage · 15/0275 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird im Rahmen der Drucksache 15/0275 über das Förderprogramm „Kommunale Straßeninfrastruktur 2026“ beraten. Der Entwurf, der aus dem Ausschuss für Planung und Mobilität hervorgeht, sieht die Beschlussfassung über regionale Vorschläge vor, welche die Gebiete des RVR in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster betreffen.
Der Beschlussvorschlag beinhaltet die Annahme der regionalen Voten gemäß den Anlagen 1 bis 3 der Vorlage. Diese enthalten die spezifischen Abstimmungen für das RVR-Gebiet innerhalb der jeweiligen Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Ergänzend dient die Anlage 4 zur Information über Maßnahmen aus dem Sondervermögen im RVR-Gebiet nach dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036. Dieser Teil der Vorlage ist nicht Gegenstand einer Beschlussfassung. Die Unterlagen werden im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksverwaltungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes vorgelegt.
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Hauptdokument|20260521142023-0|20260521142036-1|20260521142036-0|20260521142057-0|20260521142107-0
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 4Vorlagen aus dem Ausschuss für Planung und Mobilität
- 4.11. Änderung des Regionalplans Ruhr (RP Ruhr) - Windenergie, FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 15/0220 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die erste Änderung des Regionalplans Ruhr zum Thema Windenergie. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Feststellung der Planänderung vor, welche 93 Windenergiebereiche mit einer Gesamtfläche von 2.256,58 Hektar als Vorranggebiete festlegt. Damit wird das regionale Teilflächenziel von mindestens 2.03asten Hektar bis zum Ende des Jahres 2032 gemäß den Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen erreicht.
Der Plan umfasst zudem die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten zur Erleichterung der Genehmigung von Windenergieanlagen sowie Anlagen zur Speicherung von Strom oder Wärme. Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden die Planungen aufgrund eingegangener Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und von Behörden angepasst, was zu rund 42 Änderungen an der Flächenkulisse führte. Die Regionalplanungsbehörde erhält den Auftrag, die Änderung der Landesplanungsbehörde anzuzeigen und nach Ablauf etwaiger Prüffristen in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster bekanntzumachen.
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Hauptdokument|20260522103707-0|20260522103910-9|20260522103911-10|20260522103935-11|20260522103937-12|20260522103949-13|20260522104000-14|20260522104129-15|20260522104509-16|20260522104509-17|20260522104510-18|20260522103800-1|20260522104511-19|20260522103803-2|20260522103807-3|20260522103811-4|20260522103817-5|20260522103818-6|20260522103824-7|20260522103853-8
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
Zur Vorlage · 15/0220 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die erste Änderung des Regionalplans Ruhr zum Thema Windenergie. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Feststellung der Planänderung vor, welche 93 Windenergiebereiche mit einer Gesamtfläche von 2.256,58 Hektar als Vorranggebiete festlegt. Damit wird das regionale Teilflächenziel von mindestens 2.03asten Hektar bis zum Ende des Jahres 2032 gemäß den Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen erreicht.
Der Plan umfasst zudem die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten zur Erleichterung der Genehmigung von Windenergieanlagen sowie Anlagen zur Speicherung von Strom oder Wärme. Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden die Planungen aufgrund eingegangener Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und von Behörden angepasst, was zu rund 42 Änderungen an der Flächenkulisse führte. Die Regionalplanungsbehörde erhält den Auftrag, die Änderung der Landesplanungsbehörde anzuzeigen und nach Ablauf etwaiger Prüffristen in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster bekanntzumachen.
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Hauptdokument|20260522103707-0|20260522103910-9|20260522103911-10|20260522103935-11|20260522103937-12|20260522103949-13|20260522104000-14|20260522104129-15|20260522104509-16|20260522104509-17|20260522104510-18|20260522103800-1|20260522104511-19|20260522103803-2|20260522103807-3|20260522103811-4|20260522103817-5|20260522103818-6|20260522103824-7|20260522103853-8
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 4.1.1Ersetzungsvorlage Feststellungsgeschluss: 1. Änderung des Regionalplans Ruhr (RP Ruhr) - WindenergieZur Vorlage · 15/0220-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung beabsichtigt die Feststellung der ersten Änderung des Regionalplans Ruhr zur Regelung von Windenergieflächen. Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12. Juni 2026, welches den bisherigen Regionalplan Ruhr als insgesamt unwirksam erklärt hat. Da die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, bleibt der bestehende Plan weiterhin die maßgebliche Grundlage für die Planung. Die vorliegende Änderung ist so gestaltet, dass sie im Falle einer endgültigen Unwirksamkeit des Hauptplans als selbstständiger Teilplan fortbestehen soll.
Mit dieser Planung werden 93 Windenergiebereiche mit einer Gesamtfläche von 2.256,58 Hektar als Vorranggebiete festgelegt. Damit wird das regionale Flächenziel von mindestens 2.036 Hektar gemäß dem Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen erreicht. Die ausgewiesenen Gebiete sind ohne Höhenbegrenzung und als Rotor-außerhalb-Flächen konzipiert, wobei 18 der Bereiche nicht als Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden.
Im Zuge des Verfahrens wurden die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der betroffenen öffentlichen Stellen berücksichtigt. Dies führte zu rund 42 Anpassungen an der Flächenkulisse, darunter die Reduzierung oder Streichung einzelner Windenergiebereiche sowie die Hinzufügung eines neuen Bereichs. Eine Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen findet nicht statt. Die Regionalplanungsbehörde wird beauftragt, die Änderung der Landesplanungsbehörde anzuzeigen und die Bekanntmachung in den entsprechenden Amtsblättern vorzunehmen.
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Hauptdokument|20260707154815-0|20260707155034-9|20260707155035-10|20260707155108-11|20260707155109-12|20260707155122-13|20260707155155-14|20260707154912-1|20260708135712-0|20260708141340-0|20260708141340-1|20260708141343-2|20260708141344-3|20260707154917-2|20260707154921-3|20260707154925-4|20260707154931-5|20260707154931-6|20260707154938-7|20260707155013-8
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 4.2Feststellungsbeschluss zur 2. Änderung des Regionalplans Ruhr: Änderung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt HattingenZur Vorlage · 15/0226 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über die zweite Änderung des Regionalplans Ruhr beraten, welche die Umwidmung eines etwa 12 Hektar großen Gebiets in der Stadt Hattingen vorsieht. Der Antrag der Stadt Hattingens sieht vor, einen Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen in einen Allgemeinen Siedlungsbereich umzuwandeln.
Ziel dieser Änderung ist die Revitalisierung eines ehemaligen Produktionsgeländes der Firma Orenstein & Koppel westlich der Nierenhofer Straße. Durch die planungsrechtliche Anpassung sollen die Voraussetzungen für ein neues Stadtquartier geschaffen werden, das Wohnnutzungen, Gewerbe sowie Grün- und Freiflächen umfasst. Zudem ist die Schaffung neuer Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen für das Plangebiet und dessen Umfeld vorgesehen.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurden die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der betroffenen öffentlichen Stellen geprüft. Die Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Erwiderungsvorschlägen folgt und die Änderung der Landesplanungsbehörde anzeigt. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine wesentlichen klimatischen Auswirkungen durch die geplante Nachnutzung der weitgehend brachliegenden Fläche. Für den Haushalt des Regionalverbands ergeben sich aus diesem Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen.
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Hauptdokument|20260423144134-0|20260423144134-1|20260423144135-2|20260423144135-3|20260423144136-4|20260423144137-5
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
Zur Vorlage · 15/0226 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über die zweite Änderung des Regionalplans Ruhr beraten, welche die Umwidmung eines etwa 12 Hektar großen Gebiets in der Stadt Hattingen vorsieht. Der Antrag der Stadt Hattingens sieht vor, einen Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen in einen Allgemeinen Siedlungsbereich umzuwandeln.
Ziel dieser Änderung ist die Revitalisierung eines ehemaligen Produktionsgeländes der Firma Orenstein & Koppel westlich der Nierenhofer Straße. Durch die planungsrechtliche Anpassung sollen die Voraussetzungen für ein neues Stadtquartier geschaffen werden, das Wohnnutzungen, Gewerbe sowie Grün- und Freiflächen umfasst. Zudem ist die Schaffung neuer Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen für das Plangebiet und dessen Umfeld vorgesehen.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurden die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der betroffenen öffentlichen Stellen geprüft. Die Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Erwiderungsvorschlägen folgt und die Änderung der Landesplanungsbehörde anzeigt. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine wesentlichen klimatischen Auswirkungen durch die geplante Nachnutzung der weitgehend brachliegenden Fläche. Für den Haushalt des Regionalverbands ergeben sich aus diesem Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen.
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Hauptdokument|20260423144134-0|20260423144134-1|20260423144135-2|20260423144135-3|20260423144136-4|20260423144137-5
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 4.2.1Ersetzungsvorlage Feststellungsbeschluss zur 2. Änderung des Regionalplans Ruhr: Änderung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt HattingenZur Vorlage · 15/0226-1 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der zweiten Änderung des Regionalplans Ruhr, die eine Umwidmung eines etwa 12 Hektar großen Gebiets in der Stadt Hattingen vorsieht. Konkret soll ein Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) umgewandelt werden. Ziel dieser Maßnahme ist die Revitalisierung eines ehemaligen Produktionsgeländes der Firma Orenstein & Koppel, um dort Wohnraum, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur und Grünflächen zu entwickeln.
Die Vorlage erfolgt vor dem Hintergrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, welches den Regionalplan Ruhr als unwirksam erklärt hat. Da die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, bleibt der bisherige Plan weiterhin als Grundlage bestehen. Die vorliegende Planung ist so konzipiert, dass die Festlegungen auch bei einem etwaigen Fortfall des Regionalplans Ruhr als selbstständige Entscheidung Bestand haben sollen.
Im Rahmen des Verfahrens hat die Verbandsversammlung die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Stellungnahmen der beteiligten Stellen zur Kenntnis genommen und sieht von einer weiteren Erörterung ab. Der Beschluss umfasst zudem den Auftrag an die Regionalplanungsbehörde, die Änderung der Landesplanungsbehörde anzuzeigen und die Bekanntmachung in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorzunehmen, sofern keine Einwendungen durch die zuständigen Ministerien oder die Landesplanungsbehörde innerhalb der vorgegebenen Frist erhoben werden.
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Hauptdokument|20260707103049-0|20260707103050-1|20260707103051-2|20260707103051-3|20260707103052-4|20260707103052-5
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 5Fraktionsanträge
- 6Anfragen und Mitteilungen
- 6.1Anfragen
- 6.1.1Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion: Finanzielle Auswirkungen und Risiken in Folge des OVG-Urteils zum RegionalplanZur Vorlage · 15/0377-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der AfD-Fraktion behandelt die finanziellen Auswirkungen und Risiken infolge eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts zum Regionalplan Ruhr. In Bezug auf die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen im Zeitraum von 2024 bis 2027 führt die Verwaltung aus, dass der Regionalverband Ruhr (RVR) die Regionalplanung als staatliche Aufgabe im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen durchführt. Die hierfür erforderlichen Mittel werden vom Land bereitgestellt. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen erstattet dem RVR sämtliche Anwalts- und Prozesskosten sowie etwaige Kosten anderer Prozessbeteiligten im Falle eines Unterliegens. Da dem RVR dadurch keine Kosten entstehen, ist eine dezidierte Budgetplanung nicht erforderlich.
Hinsichtlich der wirtschaftlichen Folgewirkungen bei einer möglichen Unwirksamkeit des Regionalplans stellt die Verwaltung fest, dass das Urteil derzeit noch nicht rechtskräftig ist und der Plan bis zur Rechtskraft wirksam bleibt. Sollte das Urteil jedoch rechtskräftig werden, verlören die Festlegungen des Regionalplans ihre Funktion als Beurteilungsgrundlage für die Vereinbarkeit von Planungen mit den Zielen der Raumordnung. Eine verlässliche Prognose über mögliche wirtschaftliche Folgen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Im Falle einer Unwirksamkeit könnten ältere Raumordnungspläne wieder zur Anwendung kommen. Die Verwaltung beabsichtigt, kommunale Planungsabsichten in diesem Szenario zu begleiten und gemeinsam mit den Betroffenen nach Lösungen zur Vermeidung negativer wirtschaftlicher Auswirkungen zu suchen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 6.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 7Vorlagen aus dem Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 8Vorlagen aus dem Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 8.1Genehmigung der Erhöhung der Förderhöchstsumme der Projektförderung Interkultur RuhrZur Vorlage · 15/0277-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Erhöhung der Förderhöchstsumme für das Projekt „Interkultur Ruhr“ auf 15.000 Euro beschließen. Die Vorlage basiert auf den Beschlüssen einer interfraktionellen Arbeitsgruppe, die im Rahmen der Regionalen Kulturstrategie Ruhr für das Jahr 2026 agiert.
Der Förderfonds „Interkultur Ruhr“, ein Gemeinschaftsprojekt des Regionalverbandes Ruhr und des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft, wird seit 2015 ohne eine festgelegte Förderhöchstsumme betrieben. Die Verwaltung hat vorgeschlagen, diese Grenze einzuführen, um den Fördernehmenden eine verlässliche Orientierung zu bieten.
Grundlage der Anpassung sind zudem die seit dem 1. Januar 2026 geltenden Kulturförderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen, welche die Einhaltung von Honoraruntergrenzen im Kulturbereich vorschreiben. Diese Regelungen beeinflussen die verfügbaren Mittel für die Umsetzung einzelner Projekte. Die Erhöhung der Förderhöchstsumme soll dazu beitragen, die Professionalisierung der Projektförderung im Sinne der Regionalen Kulturstrategie zu unterstützen. Die Maßnahme ist haushaltsneutral und erfordert keine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 8.1.1Ersetzungsvorlage Genehmigung der Förderhöchstsumme der Projektförderung Interkultur RuhrZur Vorlage · 15/0277-2 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll über die Festlegung einer Förderhöchstsumme für das Projekt Interkultur Ruhr entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Obergrenze in Höhe von 10.000 Euro vor. Ein ursprünglicher Vorschlag der Verwaltung, die Summe auf 15.000 Euro zu erhöhen, wurde im Verbandsausschuss abgelehnt.
Der Förderfonds Interkultur Ruhr besteht seit 2015 und verfügte bislang über keine festgelegte Höchstfördersumme. Die Einführung einer solchen Grenze soll den Projektnehmenden eine Orientierung bieten. Da das Projekt gemeinsam mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft finanziert wird, müssen die Vorgaben des Landes zur Einhaltung von Honoraruntergrenzen im Kulturbereich beachtet werden. Diese Regelungen wirken sich auf die verfügbaren Mittel für die Umsetzung der Projekte aus.
Die Förderung ist als Startförderung konzipiert, um die Professionalisierung der Projektnehmenden zu unterstützen, damit diese nach der Etablierung ihrer Vorhaben auch andere Fördertöpfe nutzen können. Die Finanzierung erfolgt durch den Regionalverband Ruhr und das Ministerium für Kultur und Wissenschaft. Für den vorliegenden Beschluss ist keine zusätzliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln erforderlich.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 8.1.2Änderungsantrag der AfD-Fraktion Förderprojekte Regionale Kulturförderung und Interkultur RuhrZur Vorlage · 15/0372 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr einen Fraktionsantrag mit der Nummer 15/0372 zur Beratung in der Verbandsversammlung vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die Förderprojekte „Regionale Kulturförderung und Interkultur Ruhr“.
Mit dem vorliegenden Entwurf wird die Verwaltung dazu aufgefordert, zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine engmaschigere Begleitung der geförderten Projekte umgesetzt werden kann. Als ein Beispiel für eine solche Maßnahme werden stichprobenartige Besuche bei den entsprechenden Veranstaltungen angeführt. Ziel der Prüfung ist es, die Möglichkeiten einer verstärkten Begleitung der Projekte zu ermitteln.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen der Vorlage wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln notwendig ist. Die Maßnahme ist somit als haushaltsneutral einzustufen. Der Beschlussvorschlag wurde für die Sitzung der Verbandsversammlung am 10. Juli 2026 zur Entscheidung vorbereitet.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 9Vorlagen aus dem Ausschuss für Planung und Mobilität
- 9.1Regionales Radwegemonitoring - Zustandserfassung und Bewertung mittels KI-Tool im RuhrgebietZur Vorlage · 15/0302 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll das Projekt „Regionales Radwegemonitoring“ vorbereiten und in die Haushaltsplanung für das Jahr 2028 sowie die Folgejahre aufnehmen. Ziel des Vorhabens ist eine flächendeckende, KI-gestützte Erfassung und Bewertung des Zustands der rund 3.200 Kilometer langen Radverkehrsinfrastruktur im Verbandsgebiet.
Das Projekt gliedert sich in zwei Phasen: die Entwicklung eines spezialisierten Softwaretools zur automatisierten Schadenserkennung, Oberflächenbewertung und Identifikation von Netzlücken sowie eine ergänzende Datenerhebung für Radwege, die nicht durch die bestehende Straßenbefahrung abgedeckt sind. Dabei sollen vorhandene Daten aus der regionalen Straßenbefahrung genutzt werden. Das entwickelte Tool soll eine standardisierte Zustandsbewertung ermöglichen und als Pilotprodukt konzipiert sein, das auf weitere Kommunen oder Regionen in Nordrhein-Westfalen übertragbar ist.
Die Kosten für die Entwicklung des KI-Tools werden derzeit auf etwa 125.000 Euro geschätzt. Die zuständige Fachabteilung wird das Projekt weiter konkretisieren, den detaillierten Personal- und Kostenbedarf ermitteln sowie die Abstimmung mit interessierten Kommunen und Kreisen durchführen. Zudem sollen mögliche Förderungen auf Bundes- und Landesebene geprüft werden.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
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Zur Vorlage · 15/0302 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll das Projekt „Regionales Radwegemonitoring“ vorbereiten und in die Haushaltsplanung für das Jahr 2028 sowie die Folgejahre aufnehmen. Ziel des Vorhabens ist eine flächendeckende, KI-gestützte Erfassung und Bewertung des Zustands der rund 3.200 Kilometer langen Radverkehrsinfrastruktur im Verbandsgebiet.
Das Projekt gliedert sich in zwei Phasen: die Entwicklung eines spezialisierten Softwaretools zur automatisierten Schadenserkennung, Oberflächenbewertung und Identifikation von Netzlücken sowie eine ergänzende Datenerhebung für Radwege, die nicht durch die bestehende Straßenbefahrung abgedeckt sind. Dabei sollen vorhandene Daten aus der regionalen Straßenbefahrung genutzt werden. Das entwickelte Tool soll eine standardisierte Zustandsbewertung ermöglichen und als Pilotprodukt konzipiert sein, das auf weitere Kommunen oder Regionen in Nordrhein-Westfalen übertragbar ist.
Die Kosten für die Entwicklung des KI-Tools werden derzeit auf etwa 125.000 Euro geschätzt. Die zuständige Fachabteilung wird das Projekt weiter konkretisieren, den detaillierten Personal- und Kostenbedarf ermitteln sowie die Abstimmung mit interessierten Kommunen und Kreisen durchführen. Zudem sollen mögliche Förderungen auf Bundes- und Landesebene geprüft werden.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 10Vorlagen aus dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 10.1Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31.12.2025. Beschluss über die Behandlung des Jahresergebnisses 2025. Entlastung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün.Zur Vorlage · 15/0206 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0206 behandelt die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31. Dezember 2025. Der Entwurf sieht vor, den Abschluss mit einer Bilanzsumme von 45.839.370,41 Euro und einem Eigenkapital von 11.890.211,14 Euro festzustellen. Dokumentiert wird zudem ein Verlustausgleich in Höhe von 14.102.000,00 Euro durch den Regionalverband Ruhr sowie ein RVR-Zuschuss in das eigene Vermögen der Einrichtung in Höhe von 2.174.244,16 Euro. Der Jahresüberschuss für das Jahr 2025 wird mit 1.117.835,47 Euro ausgewiesen.
Darüber hinaus wird beantragt, den genannten Jahresüberschuss im Jahr 2026 der Ausgleichsrücklage zuzuführen und dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün die Entlastung zu erteilen. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird angegeben, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen auf den Beschlussgegenstand.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.2Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH - Ruhr:HUB GmbH, Übertragung der Gesellschaftsanteile der Business Metropole Ruhr GmbH auf den Gesellschafter WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbHZur Vorlage · 15/0255 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, die unentgeltliche Übertragung von 18,684 % der Anteile der Business Metropole Ruhr GmbH an der Ruhr:HUB GmbH auf die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH zu beschließen. Voraussetzung für diesen Schritt ist die Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Hintergrund der Maßnahme ist das Ende der staatlichen Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen im Oktober 2025, wodurch die Fortführung der Ruhr:HUB GmbH als eigenständige Gesellschaft nach dem bestehenden Finanzierungskonzept nicht mehr gewährleistet ist.
Im Rahmen einer geplanten Umstrukturierung soll die Ruhr:HUB GmbH zum 1. Januar 2026 auf die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH verschmolzen werden. Ziel dieses Verfahrens ist die Auflösung der Gesellschaft bei geringem Aufwand und der gleichzeitige Erhalt der Veranstaltung ruhrSUMMIT 2026. Da die Anteile aufgrund von Jahresfehlbeträgen und sinkendem Eigenkapital als wertlos eingestuft werden, erfolgt die Übertragung unentgeltlich. Die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH soll zudem die Durchführung des ruhrSUMMIT 2026 übernehmen, wobei eine finanzielle Beteiligung der bisherigen Gesellschafter vorgesehen ist.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0255 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, die unentgeltliche Übertragung von 18,684 % der Anteile der Business Metropole Ruhr GmbH an der Ruhr:HUB GmbH auf die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH zu beschließen. Voraussetzung für diesen Schritt ist die Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Hintergrund der Maßnahme ist das Ende der staatlichen Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen im Oktober 2025, wodurch die Fortführung der Ruhr:HUB GmbH als eigenständige Gesellschaft nach dem bestehenden Finanzierungskonzept nicht mehr gewährleistet ist.
Im Rahmen einer geplanten Umstrukturierung soll die Ruhr:HUB GmbH zum 1. Januar 2026 auf die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH verschmolzen werden. Ziel dieses Verfahrens ist die Auflösung der Gesellschaft bei geringem Aufwand und der gleichzeitige Erhalt der Veranstaltung ruhrSUMMIT 2026. Da die Anteile aufgrund von Jahresfehlbeträgen und sinkendem Eigenkapital als wertlos eingestuft werden, erfolgt die Übertragung unentgeltlich. Die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH soll zudem die Durchführung des ruhrSUMMIT 2026 übernehmen, wobei eine finanzielle Beteiligung der bisherigen Gesellschafter vorgesehen ist.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.3Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0263 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0263 behandelt den Jahresabschluss der Umweltzentrum Westfalen GmbH zum 31. Dezember 2025. Es wird vorgeschlagen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat für das Jahr 2025 Entlastung zu erteilen.
Der Abschluss wurde durch eine Wirtschaftsprüferin geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vorliegt. Bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung wurden keine Sachverhalte festgestellt, die gegen die ordnungsgemäße Führung sprechen. Die Gesellschaft ist ihren übertragenen Aufgaben sowie dem öffentlichen Zweck nachgekommen. Das Ergebnis für das Jahr 2025 beläuft sich nach Berücksichtigung von Gesellschaftszuschüssen in Höhe von 600.000 Euro auf einen Überschuss von 52.800 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr, mit einem Ergebnis von 26.300 Euro, ist ein Anstieg zu verzeichnen. Der Überschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen neun Mitarbeiter.
Die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung ist für den 16. Juni 2026 geplant, unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr. Aus der Vorlage ergeben sich keine haushaltsmäßigen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.4Angelegenheiten Seegesellschaft Haltern mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0265 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen prüft die Beschlussvorlage 15/0265 zum Jahresabschluss der Seegesellschaft Haltern mbH für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2025. Die Verbandsversammlung soll den Vertreter in der Gesellschafterversammlung ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPRE Treuhand Vest GmbH geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vorliegt. Die Gesellschaft ist ihren übertragenen Aufgaben sowie dem öffentlichen Zweck nachgekommen. Da die Grundstücke des Seebades und die Gastronomie seit 2020 an die Stadtwerke Haltern am See GmbH verpachtet sind, führt die Gesellschaft kein eigenes operatives Geschäft.
Im Jahr 2025 wurde ein Jahresüberschuss von 2.000 Euro erzielt, nachdem im Vorjahr ein Fehlbetrag von 1.600 Euro ausgewiesen worden war. Dieser Überschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Es wurden keine Gesellschafterzuschüsse abgerufen. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft zwei Personen. Die Vorlage sieht keine haushaltsmäßigen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen vor.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.5Optimierung des Beteiligungsportfolios des Regionalverbandes Ruhr - Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 15/0267 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr prüft die Optimierung seines Beteiligungsportfolios, um Synergieeffekte zu nutzen und die Haushaltslage nachhaltig zu verbessern. Basierend auf einem vorliegenden Gutachten hat die Verwaltung eine Bewertung der verschiedenen Beteiligungen vorgenommen. Die Zuschüsse an diese Gesellschaften belaufen sich für das Jahr 2026 auf rund 35 Millionen Euro, was etwa ein Viertel der ordentlichen Gesamtaufwendungen des Verbandes entspricht.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung die ergänzenden Bewertungen und Handlungsempfehlungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Für Gesellschaften mit geringer Komplexität, wie die Seegesellschaft Haltern mbH und die Maximilianpark Hamm GmbH, soll die Verwaltung Umsetzungsvorschläge sowie konkrete Ausstiegsszenarien erarbeiten und diese im nächsten Sitzungslauf vorlegen. Für die übrigen Beteiligungen werden durch die Verbandsversammlung weitere Anweisungen zum Vorgehen festgelegt. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für die Einführung von Shared Services im RVR-Konzern zu entwickeln. Ziel ist die Bündelung von Querschnittsaufgaben wie Finanzen, Personal, IT und Einkauf, um durch Standardisierung Einsparpotenziale zu realisieren und die Effizienz der Aufgabenwahrnehmung zu steigern.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.5.1Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen Optimierung des Beteiligungsportfolios des Regionalverbandes Ruhr - Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 15/0388 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 15/0388 liegt ein Fraktionsantrag der CDU, der SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, der eine Optimierung des Beteiligungsportfolios des Regionalverbandes Ruhr zum Ziel hat. Der Antrag sieht eine Änderung des Beschlussvorschlags zur Drucksache 15/0267 vor.
Im Rahmen dieser Änderung soll die Verbandsversammlung die ergänzenden Bewertungen sowie die damit einhergehenden Handlungsempfehlungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen. Dabei wird vorgeschlagen, der Empfehlung der Verwaltung bezüglich der Einstufung von Gesellschaften ohne Handlungsbedarf zu folgen. Darüber hinaus beinhaltet der Antrag die Beauftragung der Verwaltung, eine tragfähige Lösung für Shared Services innerhalb des RVR-Konzerns zu entwickeln. Hierzu soll ein entsprechendes Konzept zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist. Die Maßnahme ist somit haushaltsneutral bzw. führt zu einer Haushaltsverbesserung.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.5.2Änderungsantrag der Fraktion Die Linke Optimierung des Beteiligungsportfolios des Regionalverbandes Ruhr - Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 15/0402 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsantrag der Fraktion Die Linke zur Optimierung des Beteiligungsportfolios des Regionalverbandes Ruhr sieht Anpassungen an bestehenden Beschlüssen vor. Die Verbandsversammlung soll die ergänzenden Bewertungen sowie die Handlungsempfehlungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen und bei Gesellschaften ohne Handlungsbedarf der Empfehlung der Verwaltung folgen.
Für die Seegesellschaft Haltern und den Maximilianpark Hamm wird die Verwaltung beauftragt, Umsetzungsvorschläge inklusive möglicher Ausstiegsszenarien für den nächsten Sitzungslauf auszuarbeiten. Im Bereich der Revierpark Gysenberg Herne GmbH sollen weitere Gespräche mit der Stadt Herne geführt werden, um eine Eingliederung in die FMR oder eine fristgerechte Kündigung zum Jahresende 2027 zu prüfen. Bezüglich des Freizeitzentrums Xanten GmbH soll die Verwaltung Möglichkeiten zur Sicherung der Gesellschaft untersuchen, etwa durch eine Übernahme der Gesellschafteranteile des Kreises Wesel durch die Stadt Xanten oder den Regionalverband Ruhr und eine anschließende Integration in die FMR.
Zudem wird die Verwaltung angewiesen, Regelungsänderungen für die FMR vorzuschlagen, um die Aufnahme neuer Gesellschaften zu erleichtern und Entscheidungsprozesse effizienter zu gestalten, ohne die Transparenz zu verringern. Ein weiteres Ziel ist die Erarbeitung eines Konzepts für tragfähige Shared-Services innerhalb des RVR-Konzerns. Der Antrag führt keine zusätzlichen haushaltsmäßige Auswirkungen nach sich.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.6Angelegenheiten der Maximilianpark Hamm GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0268 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0268 behandelt den Jahresabschluss der Maximilianpark Hamm GmbH zum 31. Dezember 202<0xC2>5. Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Jahr 2025 Entlastung zu erteilen.
Der vorliegende Abschluss wurde von der ARE Audit GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Unternehmen weist einen Jahresfehlbetrag von 3.325,5 T€ aus, während im Vorjahr ein Fehlbetrag von 3.419,0 T€ verzeichnet wurde. Der Ausgleich erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Ein Bilanzverlust in Höhe von 121,7 T€ ist der Stadt Hamm zuzurechnen.
Die Gesellschafter leisteten im Rahmen des Zuschuss- und Finanzierungsvertrages Zahlungen in Höhe von 850 T€ durch den Regionalverband Ruhr (RVR) sowie 2 Mio. € durch die Stadt Hamm. Zur Aufrechterhaltung der Liquidität leistete die Stadt Hamm zudem eine weitere Zahlung von 300 T€. Die Anzahl der Beschäftigten stieg zum Stichtag von 47 im Vorjahr auf 53 an. Die Behandlung des Jahresabschlusses im Aufsichtsrat ist für den 24. Juni 2026 geplant.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.7Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag für den Zeitraum 2027-2029Zur Vorlage · 15/0283 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll der Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag der Kultur Ruhr GmbH für den Zeitraum 2027 bis 2029 zustimmen. Die Gesellschaft ist für die Planung und Durchführung kultureller Projekte im Ruhrgebiet verantwortlich, darunter die RuhrTriennale sowie die künstlerischen Einheiten ChorWerk Ruhr, Tanzlandschaft Ruhr und Urbane Künste Ruhr.
Die Verlängerung der Nebenabrede ist notwendig, um die Gesellschafterzuschüsse für den Zeitraum nach dem aktuellen Zyklus, der am 31. Dezember 2026 endet, abzusichern. Dies erfolgt im Kontext eines personellen Wechsels in der Geschäftsführung zum 1. November 2026. Der jährliche Stammhaushalt der Gesellschaft setzt sich aus Beiträgen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Regionalverbandes Ruhr zusammen. Für den Zeitraum 2027 bis 2029 sieht die Vorlage einen Beitrag des Regionalverbandes in Höhe von 1.073.712 Euro pro Jahr vor, während das Land Nordrhein-Westfalen 1.117.537 Euro beisteuert. Zusätzlich stellt das Land Mittel aus einer regionalen Kulturstrategie in Höhe von 2,2 Millionen Euro jährlich bereit.
Haushaltsmäßig ergeben sich durch die neue Verwaltungsvereinbarung zur regionalen Kulturstrategie Änderungen bei den Zuschüssen für den Bereich Urbane Künste Ruhr, wodurch bisherige Beiträge des Regionalverbandes entfallen. Eine darüber hinausgehende Nachveranschlagung von Mitteln seitens des Regionalverbandes ist nicht erforderlich.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0283 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll der Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag der Kultur Ruhr GmbH für den Zeitraum 2027 bis 2029 zustimmen. Die Gesellschaft ist für die Planung und Durchführung kultureller Projekte im Ruhrgebiet verantwortlich, darunter die RuhrTriennale sowie die künstlerischen Einheiten ChorWerk Ruhr, Tanzlandschaft Ruhr und Urbane Künste Ruhr.
Die Verlängerung der Nebenabrede ist notwendig, um die Gesellschafterzuschüsse für den Zeitraum nach dem aktuellen Zyklus, der am 31. Dezember 2026 endet, abzusichern. Dies erfolgt im Kontext eines personellen Wechsels in der Geschäftsführung zum 1. November 2026. Der jährliche Stammhaushalt der Gesellschaft setzt sich aus Beiträgen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Regionalverbandes Ruhr zusammen. Für den Zeitraum 2027 bis 2029 sieht die Vorlage einen Beitrag des Regionalverbandes in Höhe von 1.073.712 Euro pro Jahr vor, während das Land Nordrhein-Westfalen 1.117.537 Euro beisteuert. Zusätzlich stellt das Land Mittel aus einer regionalen Kulturstrategie in Höhe von 2,2 Millionen Euro jährlich bereit.
Haushaltsmäßig ergeben sich durch die neue Verwaltungsvereinbarung zur regionalen Kulturstrategie Änderungen bei den Zuschüssen für den Bereich Urbane Künste Ruhr, wodurch bisherige Beiträge des Regionalverbandes entfallen. Eine darüber hinausgehende Nachveranschlagung von Mitteln seitens des Regionalverbandes ist nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.8Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.01.2026 - 31.03.2026 für das Haushaltsjahr 2026 genehmigten HaushaltsüberschreitungenZur Vorlage · 15/0285 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 15/0285 informiert über die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2026 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2026. Die Verbandsversammlung setzt sich damit zur Kenntnis, dass der Kämmerer diese Überschreitungen gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) genehmigt hat.
Nach den gesetzlichen Vorgaben sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet ist. Die Entscheidungskompetenz für solche Maßnahmen ist dabei nach der Höhe des RVR-Eigenanteils geregelt: Der Kämmerer entscheidet über Beträge unter 100.000 Euro, während für Überschreitungen ab dieser Grenze die vorherige Zustimmung der Verbandsversammlung erforderlich ist. Diese Regelung basiert auf dem im Doppelhaushalt 2020/2021 beschlossenen Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept des Regionalverbands Ruhr.
Die Vorlage wird in den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung zur Kenntnis vorgelegt. Es ergeben sich aus den Vorgängen keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.9Angelegenheiten der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH Baukostensteigerung bei der Generalsanierung des Solebads Vonderort; erhöhter MittelbedarfZur Vorlage · 15/0289 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über die Anpassung des Gesamtprojektvolumens für die Generalsanierung des Solebades im Revierpark Vonderort beraten. Der Beschlussvorschlag sieht eine Erhöhung der veranschlagten Kosten auf bis zu 26,0 Millionen Euro vor. Dies entspricht einer Steigerung von 7,5 Millionen Euro gegenüber der ursprünglichen Planung. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Bewilligung von Fördermitteln in Höhe von 6,0 Millionen Euro sowie der Sicherstellung der finanziellen Anteile durch die Städte Oberhausen und Bottrop.
Die Kostensteigerungen resultieren aus vertieften Planungen und zusätzlichen Untersuchungen zum Baugrund, insbesondere im Bereich der Kellersanierung und der Problematik einer ehemaligen Deponie. Weitere Faktoren sind die Integration der Freibadtechnik, Anpassungen an der Dachkonstruktion sowie allgemeine Baukostensteigerungen durch Inflation. Die Finanzierung erfolgt nach dem bestehenden Schlüssel: Der Regionalverband Ruhr trägt 50 Prozent, die Stadt Oberhausen 30 Prozent und die Stadt Bottrop 20 Prozent der Kosten.
Das Vorhaben befindet sich derzeit in der Genehmigungsplanung; eine Baugenehmigung liegt vor. Die Entscheidung über die Förderfähigkeit wird für das dritte Quartal 2026 erwartet. Der Rückbau der bestehenden Anlagen soll voraussichtlich im vierten Quartal 2026 beginnen, wobei die Fertigstellung des Projekts für das Jahr 2028 geplant ist. Ein Abbruch des Vorhabens würde laut Vorlage Folgekosten von mindestens 10 Millionen Euro verursachen und zum Ende des aktuellen Bade- und Saunabetriebs führen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.10Angelegenheiten der RuhrFutur gGmbH Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0293 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0293 behandelt den Jahresabschluss der RuhrFutur gGmbH zum 31. Dezember 2025. Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung dazu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Jahr 2025 Entlastung zu erteilen.
Der Abschluss wurde von der Märkischen Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 617,3 T€ ab, was eine Reduzierung gegenüber dem Vorjahreswert von 671,1 T€ bedeutet. Der Ausgleich erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Die Gesellschafter leisteten Zuschüsse in Höhe von insgesamt 900 T€, wobei 500 T€ vom Regionalverband Ruhr und 400 T€ von der Stiftung Mercator stammen; diese Beträge wurden der Kapitalrücklage zugeführt.
Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 27 Mitarbeitende, im Vergleich zu 25 Personen im Vorjahr. Der Beschluss ist haushaltsneutral und führt zu keinen klimarelevanten Auswirkungen. Die Vorlage durchläuft die Beratung in den zuständigen Ausschüssen für Finanzen und Beteiligungen, Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft sowie im Verbandsausschuss, bevor sie in der Verbandsversammlung zur Entscheidung ansteht.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0293 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0293 behandelt den Jahresabschluss der RuhrFutur gGmbH zum 31. Dezember 2025. Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung dazu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Jahr 2025 Entlastung zu erteilen.
Der Abschluss wurde von der Märkischen Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 617,3 T€ ab, was eine Reduzierung gegenüber dem Vorjahreswert von 671,1 T€ bedeutet. Der Ausgleich erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Die Gesellschafter leisteten Zuschüsse in Höhe von insgesamt 900 T€, wobei 500 T€ vom Regionalverband Ruhr und 400 T€ von der Stiftung Mercator stammen; diese Beträge wurden der Kapitalrücklage zugeführt.
Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 27 Mitarbeitende, im Vergleich zu 25 Personen im Vorjahr. Der Beschluss ist haushaltsneutral und führt zu keinen klimarelevanten Auswirkungen. Die Vorlage durchläuft die Beratung in den zuständigen Ausschüssen für Finanzen und Beteiligungen, Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft sowie im Verbandsausschuss, bevor sie in der Verbandsversammlung zur Entscheidung ansteht.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.11Angelegenheiten der Ruhr LIVE gGmbH EU-Beihilferechtliche BetrauungZur Vorlage · 15/0294 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über die Betrauung der Ruhr LIVE gGmbH. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Versammlung der Betrauung zustimmt und die Verwaltung mit der Erlassung eines entsprechenden Betrauungsaktes beauftragt.
Die Grundlage bildet ein Beschluss vom März 2026, der den Entwurf des Gesellschaftsvertrages für die Ruhr LIVE gGmbH – vormals Rhein-Ruhr-Legacy gGmbH – unter bestimmten Vorbehalten annahm. Eine rechtliche Prüfung durch eine externe Kanzlei hat ergeben, dass die geplanten Veranstaltungen, darunter die „Ruhr Games“ und die „3x3 Super Week“, als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse einzustufen sind. Damit ist eine Anmeldung etwaiger Gesellschafterzuschüsse des Regionalverbandes bei der EU-Kommission unter Einhaltung des entsprechenden Freistellungsbeschlusses nicht erforderlich, vorausgesetzt, die Gesellschaft wird förmlich betraut.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird angegeben, dass keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen im Haushaltsplan notwendig sind. Der durchgeführte Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0294 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über die Betrauung der Ruhr LIVE gGmbH. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Versammlung der Betrauung zustimmt und die Verwaltung mit der Erlassung eines entsprechenden Betrauungsaktes beauftragt.
Die Grundlage bildet ein Beschluss vom März 2026, der den Entwurf des Gesellschaftsvertrages für die Ruhr LIVE gGmbH – vormals Rhein-Ruhr-Legacy gGmbH – unter bestimmten Vorbehalten annahm. Eine rechtliche Prüfung durch eine externe Kanzlei hat ergeben, dass die geplanten Veranstaltungen, darunter die „Ruhr Games“ und die „3x3 Super Week“, als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse einzustufen sind. Damit ist eine Anmeldung etwaiger Gesellschafterzuschüsse des Regionalverbandes bei der EU-Kommission unter Einhaltung des entsprechenden Freistellungsbeschlusses nicht erforderlich, vorausgesetzt, die Gesellschaft wird förmlich betraut.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird angegeben, dass keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen im Haushaltsplan notwendig sind. Der durchgeführte Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0294 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über die Betrauung der Ruhr LIVE gGmbH. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Versammlung der Betrauung zustimmt und die Verwaltung mit der Erlassung eines entsprechenden Betrauungsaktes beauftragt.
Die Grundlage bildet ein Beschluss vom März 2026, der den Entwurf des Gesellschaftsvertrages für die Ruhr LIVE gGmbH – vormals Rhein-Ruhr-Legacy gGmbH – unter bestimmten Vorbehalten annahm. Eine rechtliche Prüfung durch eine externe Kanzlei hat ergeben, dass die geplanten Veranstaltungen, darunter die „Ruhr Games“ und die „3x3 Super Week“, als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse einzustufen sind. Damit ist eine Anmeldung etwaiger Gesellschafterzuschüsse des Regionalverbandes bei der EU-Kommission unter Einhaltung des entsprechenden Freistellungsbeschlusses nicht erforderlich, vorausgesetzt, die Gesellschaft wird förmlich betraut.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird angegeben, dass keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen im Haushaltsplan notwendig sind. Der durchgeführte Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.12Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Projekt "Straßenpanoramaerfassung - Regionale Befahrung"Zur Vorlage · 15/0296 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll für das Haushaltsjahr 2026 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 175.000 Euro für das Projekt „Straßenpanoramaerfassung – Regionale Befahrung“ beschließen. Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt im Rahmen der Kooperation GEONETZWERK.RUHR durch eine Aufteilung der Kosten zwischen dem Regionalverband Ruhr und den beteiligten Kommunen sowie Kreisen.
Der beantragte Mehrbedarf ergibt sich aus einer Ausweitung des Befahrungsumfangs von 14.500 auf voraussichtlich 17.813 Kilometer. Diese Erweiterung resultiert aus der Aufnahme der Stadt Duisburg als neuen Partner sowie einem größeren Umfang im Kreis Wesel. Zusätzlich wird mit steigenden Kosten pro Kilometer gerechnet, was unter anderem auf die wirtschaftliche Lage und gestiegene Kraftstoffpreise zurückzuführen ist.
Der Eigenanteil des Regionalverbandes Ruhr an den Gesamtaufwendungen erhöht sich dadurch von ursprünglich geplanten 145.000 Euro auf schätzungsweise 320.000 Euro. Zur Deckung der Differenz sollen Mittel aus dem Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft herangezogen werden, konkret aus nicht in voller Höhe benötigten Zinsaufwendungen für Investitionskredite. Die durch die Befahrung gewonnenen Daten dienen unter anderem der Überwachung des Straßenzustands sowie der Dokumentation bauordnungsrechtlicher Veränderungen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 10.13Präsentation des RVR auf den IGA-FlächenZur Vorlage · 15/0297 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll einem Grobkonzept zur Präsentation des Verbandes sowie der Einrichtung RVR Ruhr Grün auf der Internationalen Gartenausstellung 202<0xC2>7 zustimmen. Das Vorhaben sieht Präsentationen in den drei Zukunftsgärten in Duisburg, Gelsenkirchen und Dortmund vor. In Duisburg ist eine Installation zum Thema Klimaanpassung und Hitzebelastung im urbanen Raum geplant, deren Kosten auf rund 250.000 Euro geschätzt werden. In Gelsenkirchen soll die Arbeit der Einrichtung RVR Ruhr Grün in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Wald und Holz sowie der Stadt Essen dargestellt werden; hierfür sind keine zusätzlichen Mittel erforderlich.
Für den Standort Dortmund ist die Errichtung eines multifunktionalen Raums in Containerbauweise vorgesehen, der die Transformation zur grünen Industrieregion mittels digitaler Unterstützung thematisieren soll. Dieser Raum dient zudem als Anlaufstelle für politische und administrative Akteure. Die Kosten hierfür werden mit 500.000 Euro veranschlagt, wobei ein Teil über überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2026 finanziert werden soll. Für die laufende Bewirtschaftung der Flächen sind zudem Aufwandsermächtigungen in Höhe von 190.000 Euro für das Jahr 2027 vorgesehen. Die Finanzierung der Mehraufwendungen wird durch Minderaufwendungen bei den Zinsaufwendungen sowie durch Mittel aus anderen Investitionsprogrammen ermöglicht.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.14Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Verschmelzung der ÖKODATA GmbH auf die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbHZur Vorlage · 15/0321 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH ermächtigen, einem Verschmelzungsvertrag zuzustimmen. Dabei soll die ÖKODATA GmbH als übertragende Gesellschaft auf die AGR mbH als aufnehmende Gesellschaft verschmolzen werden. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigebestätigung des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die ÖKODATA GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der AGR mbH und erbringt IT-Dienstleistungen für die AGR-Gruppe. Da das Geschäft mit externen Kunden eingestellt wurde, soll die eigenständige Gesellschaftsstruktur zur Vermeidung von Abrechnungs- und Verwaltungsaufwand aufgelöst werden. Die IT-Dienstleistungen sollen künftig als interner Bereich innerhalb der AGR mbH organisiert werden. Im Zuge dessen wechseln 29 Mitarbeitende in den TVÖD der AGR mbH, wobei die bisherige Geschäftsführung der ÖKODATA GmbH die neue IT-Leitung übernimmt.
Finanziell führt die Verschmelzung zu einem Anstieg der Personalkosten um etwa 190.000 Euro pro Jahr, primär durch Anpassungen bei der Vergütung und die Einbindung in die arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge. Dem gegenüber stehen jährliche Einsparungen von rund 60.000 Euro durch vereinfachte Verwaltungsabläufe. Ein einmaliger Buchverlust in Höhe von 169.000 Euro wird im Rahmen der Verschmelzung erwartet. Die notarielle Beurkundung des Vertrages ist für August 2026 vorgesehen, mit einer wirtschaftlichen Wirkung zum 1. Januar 2026.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0321 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH ermächtigen, einem Verschmelzungsvertrag zuzustimmen. Dabei soll die ÖKODATA GmbH als übertragende Gesellschaft auf die AGR mbH als aufnehmende Gesellschaft verschmolzen werden. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigebestätigung des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die ÖKODATA GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der AGR mbH und erbringt IT-Dienstleistungen für die AGR-Gruppe. Da das Geschäft mit externen Kunden eingestellt wurde, soll die eigenständige Gesellschaftsstruktur zur Vermeidung von Abrechnungs- und Verwaltungsaufwand aufgelöst werden. Die IT-Dienstleistungen sollen künftig als interner Bereich innerhalb der AGR mbH organisiert werden. Im Zuge dessen wechseln 29 Mitarbeitende in den TVÖD der AGR mbH, wobei die bisherige Geschäftsführung der ÖKODATA GmbH die neue IT-Leitung übernimmt.
Finanziell führt die Verschmelzung zu einem Anstieg der Personalkosten um etwa 190.000 Euro pro Jahr, primär durch Anpassungen bei der Vergütung und die Einbindung in die arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge. Dem gegenüber stehen jährliche Einsparungen von rund 60.000 Euro durch vereinfachte Verwaltungsabläufe. Ein einmaliger Buchverlust in Höhe von 169.000 Euro wird im Rahmen der Verschmelzung erwartet. Die notarielle Beurkundung des Vertrages ist für August 2026 vorgesehen, mit einer wirtschaftlichen Wirkung zum 1. Januar 2026.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.15Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Verschmelzung der AGR-Personal-Service Ruhr GmbH auf die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbHZur Vorlage · 15/0322 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Ermächtigung erteilen, einen Verschmelzungsvertrag zwischen der AGR-Personal-Service Ruhr GmbH und der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH abzuschließen. Im Rahmen dieses Vorhabens soll die AGR-Personal-Service Ruhr GmbH als übertragende Gesellschaft auf die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH verschmolzen werden. Die Geschäftsführung erhält dabei die Befugnis, alle erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse zu fassen und Erklärungen abzugeben. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der positiven Anzeigebestätigung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Grundlage für die Verschmelzung ist die rückläufige Nachfrage nach den Personalleasing-Dienstleistungen der Tochtergesellschaft sowie die Vermeidung von Abrechnungs- und Betreuungskomplexitäten einer eigenständigen GmbH. Durch den Zusammenschluss sollen dauerhafte Strukturkosten, wie etwa für die Geschäftsführung und den Jahresabschluss, in Höhe von circa 15.000 Euro pro Jahr eingespart werden. Ein einmaliger Buchverlust von 3.000 Euro wird im Rahmen der Verschmelzung erwartet.
Für die drei derzeit im Rahmen befristeter Beschäftigungsverhältnisse beschäftigten Mitarbeitenden ist keine unmittelbare unbefristete Übernahme geplant, jedoch werden Optionen für eine langfristige Anstellung innerhalb der AGR-Gruppe geprüft. Die notarielle Beurkundung des Vertrages ist für August 2026 vorgesehen, mit einer wirtschaftlichen Wirkung zum 1. Januar 2026.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0322 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Ermächtigung erteilen, einen Verschmelzungsvertrag zwischen der AGR-Personal-Service Ruhr GmbH und der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH abzuschließen. Im Rahmen dieses Vorhabens soll die AGR-Personal-Service Ruhr GmbH als übertragende Gesellschaft auf die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH verschmolzen werden. Die Geschäftsführung erhält dabei die Befugnis, alle erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse zu fassen und Erklärungen abzugeben. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der positiven Anzeigebestätigung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Grundlage für die Verschmelzung ist die rückläufige Nachfrage nach den Personalleasing-Dienstleistungen der Tochtergesellschaft sowie die Vermeidung von Abrechnungs- und Betreuungskomplexitäten einer eigenständigen GmbH. Durch den Zusammenschluss sollen dauerhafte Strukturkosten, wie etwa für die Geschäftsführung und den Jahresabschluss, in Höhe von circa 15.000 Euro pro Jahr eingespart werden. Ein einmaliger Buchverlust von 3.000 Euro wird im Rahmen der Verschmelzung erwartet.
Für die drei derzeit im Rahmen befristeter Beschäftigungsverhältnisse beschäftigten Mitarbeitenden ist keine unmittelbare unbefristete Übernahme geplant, jedoch werden Optionen für eine langfristige Anstellung innerhalb der AGR-Gruppe geprüft. Die notarielle Beurkundung des Vertrages ist für August 2026 vorgesehen, mit einer wirtschaftlichen Wirkung zum 1. Januar 2026.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.16Entwurf des Jahresabschlusses des Regionalverbandes Ruhr zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0295 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Jahresabschlusses des Regionalverbandes Ruhr zum 31. Dezember 2025 liegt zur Kenntnisnahme vor. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Entwurf gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur Prüfung an den Rechnungsprüfungs-ausschuss weiterleitet. Der Jahresabschluss umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, Teilrechnungen, die Bilanz sowie den Anhang und wird durch einen Lagebericht ergänzt.
Finanziell schließt das Haushaltsjahr 2025 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.917,4 T€ ab. Im Vergleich zum geplanten Jahresfehlbetrag von 8.084,9 T€ entspricht dies einer Verbesserung des Ergebnisses um 6.767,5 T€. Im Vergleich zum Vorjahresergebnis, welches einen Überschuss von 3.631,0 T€ auswies, ergibt sich jedoch eine Differenz von -7.548,3 T€.
Der vorliegende Entwurf wurde im Juni 2026 durch die zuständige Verwaltung unterzeichnet. Die Bilanz weist zum Stichtag ein Gesamtvermögen sowie eine entsprechende Passivseite von 661.294 T€ aus. Die Vorlage wird den Gremien des Regionalverbandes Ruhr zur Beratung und Feststellung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11Vorlagen aus dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 11.1Beschluss zur Durchführung zweier Interessenbekundungsverfahren (IBV) zum Ausbau der Erneuerbaren Energien auf RVR LiegenschaftenZur Vorlage · 15/0266 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) beabsichtigt die Durchführung von zwei Interessenbekundungsverfahren zur Erweiterung der Windenergie auf eigenen Liegenschaften. Die Beschlussvorlage sieht vor, für die Standorte in der Hohen Mark bei Haltern am See sowie am Krägeloher Berg in Breckerfeld jeweils einen geeigneten Vertragspartner für die Planung, den Bau und den Betrieb von Windenergieanlagen zu finden. Zur Durchführung der Verfahren soll ein externer Berater eingesetzt werden. Bei der Bewertung der Angebote sollen neben wirtschaftlichen Kriterien auch Konzepte zur regionalen Wertschöpfung sowie Optionen zur Bürger- und Kommunalbeteiligung berücksichtigt werden.
Die Flächen in der Hohen Mark umfassen die Bereiche Has_25 und Has_35, welche vorwiegend aus Nadelwald bestehen und Potenzial für mehrere Anlagen bieten. Im Bereich des Krägeloher Bergs in Breckerfeld ist ein Waldstandort mit etwa 22,9 Hektar Größe als potenzielles Gebiet ausgewiesen. Ziel der Verfahren ist es, durch Wettbewerb wirtschaftliche Angebote zu fördern und die Vergabe der Flächen transparent zu gestalten. Nach Abschluss der Verfahren soll die Verwaltung mit dem bestbietenden Interessenten einen Gestattungsvertrag schließen. Die Kosten für das externe Beratungsunternehmen sollen bei Zuschlagserteilung auf den erfolgreichen Bieter übertragen werden, sodass keine direkten Planungskosten beim RVR anfallen.
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Hauptdokument|20260513143415-0|20260513143927-0|20260513144317-0|20260513144515-0|20260513144911-0
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 11.2Angelegenheiten der Revierpark Wischlingen GmbH Abschluss einer ParkpflegevereinbarungZur Vorlage · 15/0299 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über den Abschluss einer Parkpflegevereinbarung zwischen der Revierpark Wischlingen GmbH und der Stadt Dortmund beraten. Die Vereinbarung sieht eine paritätische Finanzierung der erhöhten Parkpflegekosten für die Jahre 2026 bis 2028 vor, wobei der Regionalverband Ruhr und die Stadt Dortmund jeweils einen Betrag von 90.000 Euro netto tragen. Nach Ablauf dieser drei Jahre soll eine Evaluation der tatsächlich entstandenen sowie der zukünftig benötigten Kosten erfolgen, um die Finanzierung für den verbleibenden Zweckbindungszeitraum festzulegen.
Zudem wird die Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2026 beantragt. Diese umfassen 80.000 Euro zur Behebung festgestellter Mängel sowie zur erstmaligen Neuanlage von Flächen und 255.000 Euro für die Rückzahlung von Fördermitteln sowie weitere Kosten. Die Maßnahmen dienen der Beseitigung von Pflegemissständen, der Reparatur von Vandalismusschäden und der Umsetzung noch ausstehender Förderinhalte, wie etwa Nachpflanzungen, die aufgrund fehlender Baufreiheit während der Bauphase nicht realisiert werden konnten. Der Regionalverband Ruhr übernimmt dabei die Kosten für die Neuanlage von Flächen sowie die Rückzahlung der Fördermittel.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 11.3Sachstand Umweltbildung im Regionalverband RuhrZur Vorlage · 15/0300 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 15/0300 wurde der Sachstand zur Umweltbildung im Regionalverband Ruhr (RVR) dargelegt. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die Umweltbildung für das Ruhrgebiet weiterzuentwickeln und ein entsprechendes Umweltbildungskonzept für den RVR sowie RVR Ruhr Grün zu erarbeiten. Grundlage hierfür ist eine seit Anfang 2025 durchgeführte Aufarbeitung des Umweltbildungsportfolios, um eine fachliche Basis für alle beteiligten Akteure zu schaffen und die Qualität der Angebote sicherzustellen.
Zukünftige Rahmenbedingungen für die Bildungsarbeit sollen zudem durch laufende bauliche Maßnahmen an Standorten wie dem Heidhof, dem Hof Punsmann, dem Haus Ripshorst sowie dem NaturForum/Bislicher Insel verbessert werden. Diese baulichen Entwicklungen sollen im Zuge des neuen Konzepts genutzt werden. Die finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2026 umfassen verschiedene Projekte, darunter die Entwicklung von Umweltbildungsangeboten, die Route der Industrienatur, ein Umweltportal sowie das Umweltbildungszentrum Haus Ripshorst. Für diese Vorhaben sind Sachaufwendungen in Höhe von 51.000 Euro und Personalaufwendungen von 407.000 Euro veranschlagt, während Erträge mit 4.000 Euro angesetzt sind. Eine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln über den Haushalt hinaus ist nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 12Vorlagen aus dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
- 12.1Baumaßnahme am NaturForum Bislicher Insel, Zustimmung zum weiteren Ausbau (Bauabschnitt II)Zur Vorlage · 15/0208 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Vergabe der Leistungsphasen 6 bis 9 für den zweiten Bauabschnitt des NaturForums Bislicher Insel beschließen. Dieser Abschnitt umfasst den Umbau der Aktionshalle zu einem Umweltbildungszentrum. Damit verbunden ist die Zustimmung zu einer Erhöhung der im Wirtschaftsplan von RVR Ruhr Grün veranschlagten Auszahlungen. Für die Jahre 2027 und 2028 werden zusätzliche Mittel in Höhe von 2,7 Millionen Euro beziehungsweise 1,9 Millionen Euro beantragt.
Die Entscheidung basiert auf den Ergebnissen der abgeschlossenen Leistungsphase 5. Die Verwaltung schlägt vor, die Bauabschnitte 1 und 2 zeitgleich umzusetzen. Durch diese gemeinsame Vergabe sollen größere Leistungspakete realisiert und Synergieeffekte zur Kostensenkung genutzt werden. Zudem wird eine Reduzierung der Schnittstellen sowie eine beschleunigte Projektumsetzung angestrebt. Ein wesentlicher Grund für die zeitgleiche Umsetzung ist die Aufrechterhaltung des Umweltbildungsangebots, da die Funktionen der Dauerausstellung und des Unterrichts eng miteinander verknüpft sind. Die Baugenehmigung für das Vorhaben wird voraussichtlich Mitte Juni 2026 erwartet. Für die Förderung des neuen Informationszentrums wurde bereits ein Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 1,07 Millionen Euro erteilt.
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Hauptdokument|20260511093221-0|20260511094136-0|20260513123813-0
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 13Vorlagen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss
- 13.1Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung NRWZur Vorlage · 15/0317 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsausschuss leitet seine Stellungnahme gemäß der Gemeindeordnung NRW sowie den Bericht der Märkischen Revision GmbH an die Verbandsversammlung weiter. Gegenstand der Beschlussvorlage 15/0317 ist die Prüfung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2023. Die Vorlage dient der Feststellung des Abschlusses, der Behandlung des Jahresergebnisses sowie der Entlastung der Regionaldirektorin gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Die Beratungsfolge sieht eine Vorberatung im Verbandsausschuss am 29. Juni 2026 vor, bevor die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 10. Juli 2026 über die Vorlage entscheidet. Die Unterlagen weisen darauf hin, dass durch diese Maßnahme keine Nachveranschlagungen oder zusätzliche Mittelbereitstellungen erforderlich sind, womit das Vorhaben haushaltsneutral bleibt. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 13.2Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung NRWZur Vorlage · 15/0319 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat im Rahmen der Beschlussvorlage 15/0319 seine Stellungnahme gemäß § 59 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW sowie den Bericht der Märkischen Revision GmbH zur Vorlage gebracht. Gegenstand der Unterlagen ist die Prüfung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2024. Die Vorlage dient der Feststellung des Gesamtabschlusses, der Behandlung des Gesamtjahresergebnisses sowie der Entlastung der Regionaldirektorin für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2024 und des Regionaldirektors für den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Dezember 2024 gemäß § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW.
Die Beratung der Vorlage ist im Verbandsausschuss für den 29. Juni 2026 vorgesehen, wobei das Gremium vorberatend tätig wird. Die abschließende Entscheidung soll in der Verbandsversammlung am 10. Juli 2026 erfolgen. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist festzuhalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 13.3Bericht der Märkischen Revision GmbH des Regionalverbandes Ruhr über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2023Zur Vorlage · 15/0316 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0316 behandelt die Prüfung des Gesamtabschlusses des Regionalverbandes Ruhr zum 31. Dezember 2023. Die Verbandsversammlung soll den Abschluss bestätigen und die Regionaldirektorin für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 entlasten.
Der Entwurf des Abschlusses wurde durch die zuständige Beigeordnete der Wirtschaftsführung erstellt und von der Regionaldirektion bestätigt. Der Rechnungsprüfungsausschuss beauftragte die externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH mit der Durchführung der Prüfung. Die Prüfer erteilten einen nicht modifizierten Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2023. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich diesem Bestätigungsvermerk in seiner Sitzung im Mai 2026 angeschlossen.
Aus finanzieller Sicht sind keine Nachveranschlagungen oder die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich. Im Rahmen des durchgeführten Klima-Checks wurden zudem keine klimarelevanten Auswirkungen festgestellt.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 13.4Bericht der Märkischen Revision GmbH des Regionalverbandes Ruhr über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2024Zur Vorlage · 15/0318 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0318 behandelt den Prüfbericht der Märkischen Revision GmbH über den Gesamtabschluss des Regionalverbandes Ruhr zum 31. Dezember 2024. Die Vorlage dient dazu, dass die Verbandsversammlung den Jahresabschluss bestätigt und die Regionaldirektorin für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2024 sowie den Regionaldirektor für den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Dezember 2024 entlastet.
Der Entwurf des Gesamtabschlusses wurde durch die zuständige Wirtschaftsführung aufgestellt und von der Regionaldirektion bestätigt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte beschlossen, den Abschluss durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen zu lassen. Die Märkische Revision GmbH hat die Ergebnisse in einem Prüfbericht zusammengefasst und einen nicht modifizierten Bestätigungsvermerk erteilt. Dieser Bestätigungsvermerk wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist festzuhalten, dass keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen notwendig sind. Zudem ergaben sich aus dem durchgeführten Klima-Check keine klimarelevanten Auswirkungen auf die Vorlage.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 14Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 14.1Änderung der ZuständigkeitsordnungZur Vorlage · 15/0365 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über eine Änderung der Zuständigkeitsordnung. Der vorliegende Beschlussvorschlag umfasst verschiedene Anpassungen in den Aufgabenbereichen der Ausschüsse, die auf Wünschen der Verbandspolitik gegenüber der Verwaltung basieren.
Im Ausschuss für Planung und Mobilität ist eine redaktionelle Korrektur des Planungsinstruments „ruhrFIS“ (Flächeninformationssystem Ruhr) vorgesehen. Zudem wird das Thema „Vielfalt“ in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft verschoben.
Der Betriebsausschuss Ruhr Grün erhält die zusätzliche Zuständigkeit für die Arbeitsfelder der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Ruhr Grün. Im Ausschuss für Umwelt, Klima & Liegenschaften hingegen entfällt die Zuständigkeit für die regionale Entsorgungssicherheit im Rahmen einer ökologischen Abfallwirtschaft, da sich die inhaltliche Schwerpunktsetzung des Ausschusses geändert hat und Themen der Ressourcen- sowie Kreislaufwirtschaft nicht mehr Teil dieses Gremiums sind.
Die vorgeschlagenen Änderungen der Zuständigkeitsordnung sind haushaltsneutral und führen zu keinen klimarelevanten Auswirkungen.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 14.2Ruhr LIVE gGmbH - GemeinnützigkeitZur Vorlage · 15/0398 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll der Übernahme der Anteile an der Rhein-Ruhr Legacy GmbH zustimmen, auch wenn keine Gemeinnützigkeit erreicht wird. Damit einhergehend werden Anpassungen im Gesellschaftsvertrag beantragt.
Grundlage für den Beschluss ist eine vorangegangene Entscheidung, die unter dem Vorbehalt der Feststellung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt stand. Das Finanzamt Münster hat jedoch Bedenken hinsichtlich der Gemeinnützigkeit geäußert, da die wirtschaftliche Betätigung durch Teilnahmegebühren, Ticketing und Merchandising sowie Veranstaltungen mit Außenwirkung als zu umfangreich eingestuft wird.
Ein Wegfall der Gemeinnützigkeit würde den Verlust steuerlicher Begünstigungen bei der Körperschaft-, Gewerbe- und Erbschaftsteuer sowie eine veränderte Umsatzbesteuerung zur Folge haben. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass die Auswirkungen auf die Finanzierung der Ruhr LIVE GmbH gering sind. Da nach aktueller Planung kein Gewinn erwartet wird, entstünde keine zusätzliche Steuerlast durch die Körperschaft- oder Gewerbesteuer. Auch das Risiko, dass Fördergelder von Stiftungen aufgrund der fehlenden Gemeinnützigkeit nicht gewährt werden können, wird als gering eingestuft, da die Finanzierung primär auf Zuwendungen des Landes und des Bundes, Drittmitteln sowie Gesellschafterzuschüssen des Regionalverbands Ruhr basiert. Eine Nachveranschlagung von Mitteln aus dem Haushalt ist für diesen Vorgang nicht erforderlich.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
Zur Vorlage · 15/0398 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll der Übernahme der Anteile an der Rhein-Ruhr Legacy GmbH zustimmen, auch wenn keine Gemeinnützigkeit erreicht wird. Damit einhergehend werden Anpassungen im Gesellschaftsvertrag beantragt.
Grundlage für den Beschluss ist eine vorangegangene Entscheidung, die unter dem Vorbehalt der Feststellung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt stand. Das Finanzamt Münster hat jedoch Bedenken hinsichtlich der Gemeinnützigkeit geäußert, da die wirtschaftliche Betätigung durch Teilnahmegebühren, Ticketing und Merchandising sowie Veranstaltungen mit Außenwirkung als zu umfangreich eingestuft wird.
Ein Wegfall der Gemeinnützigkeit würde den Verlust steuerlicher Begünstigungen bei der Körperschaft-, Gewerbe- und Erbschaftsteuer sowie eine veränderte Umsatzbesteuerung zur Folge haben. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass die Auswirkungen auf die Finanzierung der Ruhr LIVE GmbH gering sind. Da nach aktueller Planung kein Gewinn erwartet wird, entstünde keine zusätzliche Steuerlast durch die Körperschaft- oder Gewerbesteuer. Auch das Risiko, dass Fördergelder von Stiftungen aufgrund der fehlenden Gemeinnützigkeit nicht gewährt werden können, wird als gering eingestuft, da die Finanzierung primär auf Zuwendungen des Landes und des Bundes, Drittmitteln sowie Gesellschafterzuschüssen des Regionalverbands Ruhr basiert. Eine Nachveranschlagung von Mitteln aus dem Haushalt ist für diesen Vorgang nicht erforderlich.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 15Fraktionsanträge/Resolutionen
- 15.1Resolution der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr Für einen starken Europäischen Sozialfonds ab 2028 - Arbeitsmarktpolitik, soziale Integration und Zusammenhalt im Ruhrgebiet sichernZur Vorlage · 15/0381 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und CDU haben im Regionalverband Ruhr den Fraktionsantrag mit der Nummer 15/0381 vorgelegt. Das Vorhaben sieht die Verabschiedung einer Resolution durch die Verbandsversammlung vor, die sich auf die Sicherung eines starken Europäischen Sozialfonds ab dem Jahr 2028 konzentriert.
Der inhaltliche Schwerpunkt der geplanten Resolution liegt auf der Arbeitsmarktpolitik, der sozialen Integration sowie der Förderung des Zusammenhalts im Ruhrgebiet. Ziel ist es, durch die Resolution eine entsprechende politische Positionierung für die kommenden Jahre zu festigen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird im Antrag festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist. Das Vorhaben ist somit haushaltsneutral gestaltet. Die Beratung des Antrags ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 10. Juli 2026 vorgesehen.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 15.1.1Resolution der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr Für einen starken Europäischen Sozialfonds ab 2028 - Arbeitsmarktpolitik, soziale Integration und Zusammenhalt im Ruhrgebiet sichernZur Vorlage · 15/0381-1 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, CDU, Die Grünen und DIE LINKE haben einen gemeinsamen Fraktionsantrag mit der Drucksache Nummer 15/0381-1 vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist eine Resolution der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr. Diese befasst sich mit der Sicherung der Arbeitsmarktpolitik, der sozialen Integration sowie des Zusammenhalts im Ruhrgebiet durch einen starken Europäischen Sozialfonds ab dem Jahr 2028.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die entsprechende Resolution beschließt. In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen wird angeführt, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist, sodass das Vorhaben haushaltsneutral bleibt. Die Beratung des Antrags findet im Rahmen der Sitzung der Verbandsversammlung am 10. Juli 2026 statt.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 15.2Antrag der Koalition im Ruhrparlament: Änderungen bei der Vergabe von GRW-MittelZur Vorlage · 15/0382 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und CDU haben den Fraktionsantrag 15/0382 eingebracht, der sich mit Änderungen bei der Vergabe von Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) befasst. Grundlage des Antrags ist eine Information des Regionaldirektors in der Sitzung des Ausschusses für Europa, Wirtschaft und Soziales vom 18. Juni 2026 über die Folgen einer Neuabgrenzung der Fördergebiete für das Ruhrgebiet.
Die Antragsteller fordern eine erneute Berichterstattung über mögliche Veränderungen bei der Vergabe von GRW-Mitteln in der Sitzung des Verbandsausschusses am 28. September 2026. Auf diese Berichterstattung soll eine Aussprache folgen, die als Grundlage für eine mögliche Stellungnahme oder Resolution in dieser Angelegenheit dienen soll. Der Antrag hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt, da keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 16Anfragen und Mitteilungen
- 16.1Anfragen
- 16.1.1Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Aktueller Sachstand der Radschnellwegeprojekte RS1 (Radschnellweg Ruhr) und RS7 (Radschnellweg Mittleres Ruhrgebiet)Zur Vorlage · 15/0315 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zum aktuellen Sachstand der Radschnellwege RS1 und RS7 eingereicht. Mit der Drucksache 15/0315 bittet die Fraktion um eine schriftliche Darstellung des derzeitigen Projektstandes der Projekte Radschnellweg Ruhr sowie Radschnellweg Mittleres Ruhrgebiet. Als Hintergrund wird angeführt, dass ein umfassender Sachstand zu den Projekten von Straßen.NRW zuletzt vor etwa fünf Jahren vorgestellt wurde.
Die Anfrage umfasst detaillierte Fragen zu den einzelnen Projektabschnitten und Bauabschnitten beider Radschnellwege. Erfragt werden der aktuelle Planungsstand, die Anzahl der Bauabschnitte sowie Informationen über laufende Arbeiten, Fertigstellungen oder bereits in Betrieb befindliche Teile. Zudem wird nach notwendigen Nachbesserungen an bestehenden Abschnitten, beispielsweise im Bereich der Beleuchtung, gefragt.
Die Fragestellung bezieht sich auf zahlreiche Teilbereiche in den Städten Essen, Bochum, Duisburg, Mülheim, Gelsenkirchen, Dortmund, Moers, Gladbeck und Bottrop sowie für den Kreis Unna und Hamm. Die Fraktion bittet um Auskunft zu Planungsphasen, dem Übergang von der Vorplanung zur Entwurfsplanung, Linienbestimmungsverfahren sowie voraussichtlichen Fertigstellungsterminen. Ziel ist die Erstellung eines Überblick über die Projektentwicklungen und Zuständigkeiten. Eine Beantwortung der Fragen wird bis zum Verbandsausschuss oder zur Verbandsversammlung angestrebt.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
Zur Vorlage · 15/0315 · Fraktionsanfrage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zum aktuellen Sachstand der Radschnellwege RS1 und RS7 eingereicht. Mit der Drucksache 15/0315 bittet die Fraktion um eine schriftliche Darstellung des derzeitigen Projektstandes der Projekte Radschnellweg Ruhr sowie Radschnellweg Mittleres Ruhrgebiet. Als Hintergrund wird angeführt, dass ein umfassender Sachstand zu den Projekten von Straßen.NRW zuletzt vor etwa fünf Jahren vorgestellt wurde.
Die Anfrage umfasst detaillierte Fragen zu den einzelnen Projektabschnitten und Bauabschnitten beider Radschnellwege. Erfragt werden der aktuelle Planungsstand, die Anzahl der Bauabschnitte sowie Informationen über laufende Arbeiten, Fertigstellungen oder bereits in Betrieb befindliche Teile. Zudem wird nach notwendigen Nachbesserungen an bestehenden Abschnitten, beispielsweise im Bereich der Beleuchtung, gefragt.
Die Fragestellung bezieht sich auf zahlreiche Teilbereiche in den Städten Essen, Bochum, Duisburg, Mülheim, Gelsenkirchen, Dortmund, Moers, Gladbeck und Bottrop sowie für den Kreis Unna und Hamm. Die Fraktion bittet um Auskunft zu Planungsphasen, dem Übergang von der Vorplanung zur Entwurfsplanung, Linienbestimmungsverfahren sowie voraussichtlichen Fertigstellungsterminen. Ziel ist die Erstellung eines Überblick über die Projektentwicklungen und Zuständigkeiten. Eine Beantwortung der Fragen wird bis zum Verbandsausschuss oder zur Verbandsversammlung angestrebt.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 16.1.2Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Digitale SouveränitätZur Vorlage · 15/0386 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat im Regionalverband Ruhr (RVR) die Fraktionsanfrage 15/0386 zum Thema digitale Souveränität vorgelegt. Die Anfrage befasst sich mit der Frage nach technologischen Abhängigkeiten von großen Technologiekonzernen und dem Ziel, bestehende Abhängigkeiten abzubauen.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche nicht-europäischen Systeme, Cloud-Dienste und Hosting-Anbieter vom Regionalverband Ruhr genutzt werden und wie hoch die damit verbundenen Kosten sind. Zudem wird nach dem Einsatz von Open-Source-Lösungen sowie rein europäischen Software-Lösungen und deren jeweiligen Kosten gefragt. Darüber hinaus sollen geeignete alternative Software-Lösungen, insbesondere aus dem Bereich Open-Source oder europäischer Anbieter, identifiziert werden, um nicht-europäische Anbieter ersetzen zu können.
Die Vorlage ist im Verbandsausschuss für die Sitzung am 29. Juni 2026 sowie in der Verbandsversammlung für den 10. Juli 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 16.1.2.1Antwort auf die Anfrage der Fraktion Die Grünen: Digitale SouveränitätZur Vorlage · 15/0386-1 · Fraktionsanfrage Antwort
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat im Regionalverband Ruhr (RVR) eine Anfrage zur digitalen Souveränität gestellt. Im Zentrum der Fragen standen die Nutzung nicht-europäischer Systeme und Cloud-Dienste, die damit verbundenen Kosten sowie der Einsatz von Open-Source-Lösungen und europäischen Softwareprodukten. Zudem wurde nach möglichen Alternativen zur Reduzierung technologischer Abhängigkeiten gefragt.
Die Verwaltung antwortete, dass das Referat Digitalisierung, Organisation und IT die bestehenden Infrastrukturen auf wirtschaftliche und politische Abhängigkeiten untersucht. In Zusammenarbeit mit dem Essener Systemhaus (ESH) und dem Dachverband kommunaler IT-Dienstleister (KDN) werden derzeit alternative Lösungen für den öffentlichen Arbeitsplatz, wie etwa openDesk, sowie im Bereich der Künstlichen Intelligenz evaluiert. Ein Austausch findet zudem im Rahmen des AK Digitalisierung des Städtetags NRW sowie in Kooperation mit der ZenDiS GmbH, der KGSt und dem kommunalen Open Source Board statt.
Die Antwort enthält eine Aufstellung der eingesetzten Softwareprodukte inklusive der Kosten sowie eine Übersicht potenzieller Alternativen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Alternativen die bestehenden Lösungen nicht ohne Weiteres ersetzen können, da teilweise Funktionen fehlen könnten oder ein erhöhter Administrationsaufwand sowie eine eingeschränkte Nutzerfreundlichkeit zu erwarten sind.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 16.2Mitteilungen
- 16.2.1RVR-Delegationsreise in die japanische Präfektur HokkaidōZur Vorlage · 15/0282 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) nimmt einen Bericht über eine Delegationsreise in die japanische Präfektur Hokkaidō zur Kenntnis. Anknüpfend an den Besuch einer parlamentarischen Delegation aus Hokkaidō im Sommer 2024 fand vom 13. bis 21. April 2026 ein Gegenbesuch statt. Die sechsköpfige Delegation, bestehend aus der Leitung der Verbandsversammlung sowie Vertretern der Verwaltung und der Geschäftsführung der Business Metropole Ruhr, besuchte die japanische Region.
Zweck der Reise war die Identifizierung von Handlungsfeldern für eine mögliche dauerhafte Zusammenarbeit zwischen den beiden Regionen. Das Besuchsprogramm behandelte Themenbereiche wie Industriekultur, Wirtschafts- und Strukturpolitik, Wissenschaft, Bildung, Gleichstellung sowie die Pflege von Infrastruktur und Gesundheitsvorsorge. Als Ergebnis wurde eine Partnerschaftsurkunde unterzeichnet, welche den Willen zur Vertiefung der zwischenregionalen Beziehungen dokumentiert, wobei zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Handlungsfelder vereinbart wurden.
Ein erneuter Gegenbesuch der japanischen Partner im Ruhrgebiet ist für die Zeit der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 vorgesehen. Hierbei soll eine Präsentation der japanischen Seite geprüft werden, unter möglicher Beteiligung der japanischen Botschaft in Berlin und Unternehmen aus Hokkaidō. Die Verwaltung bereitet diesen Besuch in Zusammenarbeit mit der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH vor. Aus der Vorlage ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 16.2.2Probeweiser Beitritt K+S zur Schlichtungsstelle Bergschaden NRWZur Vorlage · 15/0290 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über den probeweisen Beitritt der K+S AG zur Schlichtungsstelle Bergschaden NRW informiert. Seit dem 1. Januar 2026 ist das Unternehmen für eine Dauer von zwei Jahren Mitglied der Schlichtungsstelle. Damit erhalten Betroffene des Steinsalzbergwerks Borth im Kreis Wesel die Möglichkeit, bei Streitigkeiten über mögliche Bergschäden eine neutrale und außergerichtliche Instanz in Anspruch zu nehmen, sofern zuvor keine Einigung mit dem Bergbauunternehmen erzielt werden konnte.
Die Schlichtungsstelle Bergschaden NRW wurde am 1. April 2009 gegründet. Sie bietet Privatpersonen sowie kleinen und mittleren Handwerks- und Geschäftsbetrieben ein kostenfreies Verfahren an, um Konflikte über mögliche Bergschäden aus dem Stein- und Braunkohleabbau ohne den direkten Rechtsweg zu klären. Voraussetzung für das Verfahren ist die vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Bergbauunternehmen. Die Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle ist im Regionalverband Ruhr angesiedelt und übernimmt die organisatorischen Aufgaben sowie die Entgegennahme von Schlichtungsanträgen.
Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch den Beitritt keine zusätzlichen Auswirkungen auf den Haushalt, da die Maßnahme haushaltsneutral bleibt. Ein Klimacheck ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Vorlage wurde durch die zuständige Fachabteilung erstellt.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 17Vorlagen mit Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 18Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 18.1Bestellung einer Prüferin im Referat Rechnungsprüfungnicht öffentlich
- 18.2Bereitstellung von Eigenmitteln für den Ersatzneubau der Fuß- und Radwegbrücke Prosperstraße, Bottropnicht öffentlich
- 19Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich
- 19.1Anfragennicht öffentlich
- 19.2Mitteilungennicht öffentlich