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Tagesordnung
- 1.Formalia
- 1.1Genehmigung der Niederschrift
- 1.2Um- und Nachbesetzung in Gremien und Aufsichtsräten
- 2.Aktuelles
- –Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 3.Vorlagen der Bezirksregierungen
- 3.1Programmvorschlag Städtebauförderprogramm 2025 hier: UnterrichtungZur Vorlage · 14/2091 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster haben eine gemeinsame Sitzungsvorlage zum Städtebauförderprogramm 2025 vorgelegt. Die Vorlage dient der Unterrichtung sowie dem Beschlussvorschlag für die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR).
Der vorliegende Programmvorschlag umfasst neben textlichen Erläuterungen auch die inhaltliche Ausgestaltung des Förderprogramms und die Festlegung der Verteilung der Fördersätze für das Jahr 2025. Mit der Vorlage wird beantragt, dass die Verbandsversammlung dem Programmvorschlag für das Städtebauförderprogramm 2025 zustimmt.
Der parlamentarische Prozess sieht vor, dass die Unterlagen zunächst im Planungsausschuss am 4. Juni 2025 sowie im Verbandsausschuss am 23. Juni 2025 beraten werden. Die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung ist für den 4. Juli 2025 angesetzt.
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Hauptdokument|20250514155422-0|20250514155424-0|20250514155427-0
Beratungsfolge
- 04.06.2025 · 18. Sitzung des Planungsausschusses
- 4.Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 4.1Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Regionalplans Ruhr: Änderung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt HattingenZur Vorlage · 14/2101 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll über den Aufstellungsbeschluss zur zweiten Änderung des Regionalplans Ruhr entscheiden. Gegenstand der Vorlage ist die Umwidmung eines etwa 12 Hektar großen Bereichs in der Stadt Hattingen. Konkret wird vorgeschlagen, eine Fläche, die bisher als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) ausgewiesen war, in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) umzuwandeln.
Die Änderung betrifft ein ehemaliges Produktionsgelände der Firma Orenstein & Koppel westlich der Nierenhofer Straße. Ziel des Vorhabens ist die Revitalisierung der weitgehend brachliegenden Fläche durch die Schaffung eines neuen, innenstadtnahen Stadtquartiers. Geplant sind eine Mischung aus Wohn- und Gewerbenutzungen sowie die Bereitstellung von Grün-, Frei- und Erholungsflächen sowie neuer Infrastruktur.
Im Rahmen einer Vorprüfung wurde festgestellt, dass die geplante Änderung keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt oder das Klima erwarten lässt, weshalb kein separater Umweltbericht erforderlich ist. Das Aufstellungsverfahren sieht eine sechswöchige Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen vor. Die entsprechenden Unterlagen werden online sowie in Druckform beim Regionalverband ausgelegt. Für den Regionalverband entstehen durch dieses Verfahren keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.
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Hauptdokument|20250509093406-0|20250509093406-1|20250509093407-2|20250509113958-0
Beratungsfolge
- 04.06.2025 · 18. Sitzung des Planungsausschusses
- 4.2Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Regionalplans Ruhr: Änderung eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs (AFAB) mit den überlagernden Zweckbestimmungen Regionaler Grünzug (RG) und teilweise Bereich zum Schutz der Natur (BSN) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt BottropZur Vorlage · 14/2102 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr plant die Aufstellung der dritten Änderung des Regionalplans Ruhr. Im Zentrum steht dabei die Umwidmung eines etwa 3,9 Hektar großen Gebiets in der Stadt Bottrop. Ein bisher als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich ausgewiesenes Areal, das zudem dem Regionalen Grünzug sowie teilweise dem Bereich zum Schutz der Natur unterliegt, soll in einen Allgemeinen Siedlungsbereich umgewandelt werden.
Hintergrund dieses Vorhabens ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für den Neubau einer Feuer- und Rettungswache an der Josef-Albers-Straße. Die Stadt Bottrop begründet den Antrag damit, dass die bestehende bauliche Substanz der Feuerwehr, die größtenteils aus den Jahren 1972 und 1992 stammt, den aktuellen technischen Anforderungen sowie den modernen Standards im Rettungsdienst nicht mehr gerecht wird.
Das Aufstellungsverfahren sieht eine sechs wöchige Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen vor. Die entsprechenden Entwurfsunterlagen werden online sowie in Druckform beim Regionalverband zur Einsicht bereitgestellt. Eine bereits durchgeführte Umweltprüfung bewertet die Änderung als raumordnerisch verträglich und vereinbar mit den Zielen der Raumordnung. Direkte Auswirkungen auf das Klima werden durch die bloße Änderung des Regionalplans nicht erwartet, da diese erst im Zuge der nachfolgenden Bauleitplanung entstehen können.
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Hauptdokument|20250509113731-0|20250513153734-0|20250509113732-2|20250509113735-3|20250509113740-4
Beratungsfolge
- 04.06.2025 · 18. Sitzung des Planungsausschusses
- 4.3Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Regionalplans Ruhr: Änderung eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs (AFAB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt WaltropZur Vorlage · 14/2115 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über den Aufstellungsbeschluss zur vierten Änderung des Regionalplans Ruhr. Im Zentrum der Vorlage steht die Änderung eines etwa 3,2 Hektar großen Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs in einen Allgemeinen Siedlungsbereich auf dem Gebiet der Stadt Walttrop.
Ziel dieser Planänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Feuer- und Rettungswache an der Recklinghäuser Straße zu schaffen. Die derzeitige Wache in der Große-Geist-Straße stammt aus den 1980er Jahren und stößt aufgrund begrenzter Flächen sowie veränderter technischer Anforderungen und gesetzlicher Vorgaben zum Arbeitsschutz an ihre Kapazitätsgrenzen.
Das Aufstellungsverfahren sieht eine sechs-wöchige Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen vor. Die Entwürfe sowie die Begründung werden auf den Internetseiten des Ruhrparlaments und der Regionalplanungsbehörde veröffentlicht. Eine Umweltprüfung wurde im Rahmen des Verfahrens durchgeführt, wobei die Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Umweltbericht bewertet wurden. Direkte Auswirkungen auf das Klima werden durch die Änderung des Regionalplans selbst nicht erwartet, da diese erst durch die nachfolgende Bauleitplanung entstehen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbands werden in der Vorlage als nicht erforderlich angegeben.
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Hauptdokument|20250513140200-0|20250522083427-0|20250519082318-0|20250522133620-0|20250513140652-0
Beratungsfolge
- 04.06.2025 · 18. Sitzung des Planungsausschusses
- 5.Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 6.Fraktionsanträge
- 7.Anfragen und Mitteilungen
- 7.1Anfragen
- 7.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 8.Vorlagen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen
- 8.1Das Ruhrgebiet - Hier bleibt alles anders Zwischenergebnis der 3. Kampagnenphase (2024-2026) und Entscheidung über die Zusammenarbeit mit der derzeitigen Agentur für ein weiteres JahrZur Vorlage · 14/2108 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über die Möglichkeit informiert, den Vertrag mit der Berliner Agentur Scholz & Friends um ein Jahr zu verlängern. Damit soll die Standortmarketingkampagne „Das Ruhrgebiet – Hier bleibt alles anders“ fortgeführt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, der Verwaltung des RVR die Option zur Vertragsverlängerung für das Jahr 2027 einzuräumen.
Die aktuelle dritte Phase der Kampagne startete im Herbst 2024 unter dem Titel „Das Ruhrgebiet – Die grüne Industrieregion“. Ziel der Maßnahme ist es, den wirtschaftlichen Wandel der Region hin zu einer modernen, grünen Industrieregion darzustellen und die Positionierung im Wettbewerb um Fachkräfte und Investoren zu unterstützen. Strategisch setzt die Kampagne verstärkt auf einen „Social-First“-Ansatz sowie ein diversifiziertes digitales Ökosystem, um Zielgruppen über soziale Medien und aktives Community Management zu erreichen.
Die Verwaltung begründet die Verlängerung damit, dass durch den Verzicht auf eine neue Ausschreibung im Jahr der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 eine höhere Planungssicherheit sowie eine kontinuierliche Kommunikation gewährleistet werden sollen. Finanziell sind für die aktuelle Planung keine unmittelbaren Nachveranschlagungen erforderlich, wobei die notwendigen Mittel für das Jahr 2027 im Rahmen der entsprechenden Haushaltsplanung bereitgestellt werden müssten.
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- 8.1.1Änderungsantrag Die Grünen Das Ruhrgebiet - Hier bleibt alles anders Zwischenergebnis der 3. Kampagnenphase (2024-2026) und Entscheidung über die Zusammenarbeit mit der derzeitigen Agentur für ein weiteres JahrZur Vorlage · 14/2108-1 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat im Regionalverband Ruhr einen Änderungsantrag zur Standortmarketingkampagne „Das Ruhrgebiet – Hier bleibt alles anders“ vorgelegt. Der Antrag befasst sich mit der dritten Kampagnenphase sowie der Entscheidung über eine einjährige Vertragsverlängerung mit der aktuellen Agentur.
Die Fraktion beantragt drei spezifische Änderungen der Beschlussvorlage. Zunächst soll das Begleitgremium der Standortmarketingkampagne unverzüglich eingesetzt werden, um die politische Begleitung zu intensivieren. Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung das Vergabeverfahren bereits jetzt vorbereitet, um Verzögerungen durch den Übergang zwischen den Wahlperioden zu vermeiden. Ein dritter Punkt fordert, bei der Ausschreibung der neuen Kampagne eine einheitliche Außendarstellung sicherzustellen. Hierbei sollen sich der RVR und seine Tochtergesellschaften in ihrer Darstellung sowie durch die Verwendung von Logos so abstimmen, dass die Zusammengehörigkeit aller Einheiten erkennbar ist.
Zur Begründung führt die Fraktion aus, dass Gremien des Ruhrparlaments bisher häufig erst nachträglich über neue Kampagnenelemente informiert wurden. Durch die frühzeitige Vorbereitung der Ausschreibung durch die Verwaltung soll dem Zeitdruck am Ende der laufenden Wahlperiode entgegengewirkt werden. Die Forderung nach einer einheitlichen Außendarstellung zielt darauf ab, bei einem Bedarf an Änderungen eine abgestimmte Repräsentation aller RVR-Gesellschaften zu gewährleisten.
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- 8.2Überarbeitung und Aktualisierung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 14/2155 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll über die Überarbeitung und Aktualisierung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage 14/2155 sieht eine Neufassung des Regelwerks zum 4. Juli 2025 vor.
Die inhaltliche Anpassung basiert auf der Vorgabe, den seit März 2021 gültigen Kodex auf rechtliche und formale Notwendigkeiten zu prüfen. Zu den wesentlichen Änderungen gehört eine Kürzung der Präambel sowie eine präzisere Eingrenzung des Anwendungsbereichs. Die Regelungen zur Transparenzsteigerung wurden innerhalb des Dokuments umstrukturiert, während die wirtschaftsplanerischen Aspekte nun in den Bereich der Berichterstattung und des Jahresabschlusses integriert sind. Auf Anregung der Gemeindeprüfungsanstalt wurden zudem Regelungen für eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt. Weitere Anpassungen betreffen die Ausgestaltung von Geschäftsführungsverträgen sowie die Integration bisheriger Sonderregelungen in den allgemeinen Text. Auch die zugehörigen Anlagen wurden aktualisiert.
Nach der Beschlussfassung wird der aktualisierte PCGK allen Beteiligungsgesellschaften des Verbandes zur Beachtung übermittelt. Für das Frühjahr 2026 ist eine Informationsveranstaltung für Gremienvertreter vorgesehen. Die Vorlage weist keine haushaltsmäßigen Auswirkungen auf und führt zu keinen klimarelevanten Veränderungen.
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- 8.3Angelegenheiten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages der AGR-DAR GmbHZur Vorlage · 14/2084 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der AGR-DAR GmbH beraten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Satzungsänderungen unter dem Vorbehalt einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW zu verabschieden. Zudem soll die Verwaltung beauftragt werden, alle für die Umsetzung erforderlichen Maßnahmen sowie etwaige notwendige rechtliche oder redaktionelle Anpassungen durch Genehmigungsbehörden oder das Registergericht zu veranlassen.
Grundlage der Anpassung ist die Umsetzung eines Auftrags zur Harmonisierung der Gesellschaftsverträge der RVR-Beteiligungen mit den Regelungen des 3. NKFWG sowie der geänderten Gemeindeordnung NRW. Ziel der Änderungen ist es, die Anforderungen an die Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen zu vereinheitlichen. Dabei sollen Unternehmen, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, zwar zur Prüfung ihrer Abschlüsse verpflichtet bleiben, jedoch von der Pflicht zur individuellen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie CSRD befreit werden. Stattdessen soll eine konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung im Konzernlagebericht der AGR mbH erfolgen.
Die Vorlage hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt und weist keine klimarelevanten Auswirkungen auf. Die Gremien der AGR mbH haben den vorliegenden Änderungen bereits unter Vorbehalt zugestimmt.
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- 8.4Angelegenheiten der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH - Erwerb von Anteilen von der Stadt BergkamenZur Vorlage · 14/2085 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) beabsichtigt, im Rahmen einer Beschlussvorlage den Erwerb von 1,4 Prozent der Anteile an der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH von der Stadt Bergkamen zu vollziehen. Der Kaufpreis für diese Anteile ist mit 350 Euro angesetzt. Hintergrund des Vorhabens ist das Ausscheiden der Stadt Bergkamen aus der Gesellschaft, nachdem der dortige Rat die Planungen für den Bereich des Zukunftsgartens auf dem Kanalband eingestellt hat.
Durch den Erwerb erhöht sich die Beteiligung des RVR am Stammkapital von 50,2 Prozent auf 51,6 Prozent. Im Rahmen einer Einigung sollen die Verpflichtungen der Stadt Bergkamen zur Risikovorsorge sowie zum etwaigen Verlustausgleich nach der Bezahlung des Zuschusses für das Jahr 2026 im Jahr 2025 auf die verbleibenden kommunalen Gesellschafter verteilt werden. Für den RVR resultiert daraus eine Erhöhung des Anteils an der Risikovorsorge um circa 27.448 Euro sowie eine Anpassung des einzuplanenden Betrags für den Verlustausgleich auf insgesamt 4.132.828 Euro.
Die Umsetzung des Anteilskaufs ist abhängig von der positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie einer entsprechenden Beschlussfassung der Gremien der weiteren kommunalen Mitgesellschafter.
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- 8.5Angelegenheiten der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH - Änderung der GesellschaftervereinbarungZur Vorlage · 14/2086 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/2086 regelt Änderungen der Gesellschaftervereinbarung der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH für den Zeitraum ab dem Jahr 2025. Der Verbandsausschuss bereitet hierzu einen Beschluss vor, mit dem die Verbandsversammlung die Anpassungen – vorbehaltlich einer gleichlautenden Entscheidung der kommunalen Mitgesellschafter – billigt und die Verwaltung zur Unterzeichnung ermächtigt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Sicherstellung der Liquidität der Gesellschaft. Da Einnahmen aus Sponsoring und Ticketing voraussichtlich erst im Jahr 2027 fließen, soll ein Gesellschafterdarlehen bereitgestellt werden. Der Regionalverband Ruhr (RVR) beabsichtigt, einen Rahmenkredit von bis zu 22 Millionen Euro über die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR) zur Verfügung zu stellen. Die Verzinsung orientiert sich am 1-Monats-EURIBOR zuzüglich eines Aufschlags von 0,1 Prozent.
Des Weiteren wird der Austritt der Stadt Bergkamen aus dem Gesellschafterkreis geregelt. Der RVR übernimmt die Anteile der Stadt zum nächstmöglichen Zeitpunkt, während die Stadt Bergkamen nach Zahlung des Zuschusses für das Jahr 2025 von weiteren Verpflichtungen zur Risikovorsorge und zum Verlustausgleich entlassen wird. Zudem sieht die Vorlage die Zuweisung von sechs RVR-Beschäftigten an die IGA gGmbH vor, wobei die Kosten hälftig erstattet werden sollen, um den Anforderungen des EU-Beihilferechts zu entsprechen.
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Hauptdokument|20250506104905-0|20250506104906-1|20250506104906-2
- 8.6Angelegenheiten der Manifesta 16 Ruhr gGmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/2087 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Manifesta 16 Ruhr gGmbH beschließen. Die Beschlussvorlage 14/2087 sieht vor, dass die Änderungen unter dem Vorbehalt einer Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW erfolgen. Im Zuge dessen wird die Gesellschaftervertreterin des RVR beauftragt, alle erforderlichen Beschlüsse zu fassen und Unterschriften zu leisten. Die Verwaltung erhält zudem die Ermächtigung, bei redaktionellen oder rechtlichen Anpassungen durch Genehmigungsbehörden oder das Registergericht Änderungen vorzunehmen, sofern der wesentliche Inhalt nicht verändert wird.
Die Grundlage für diese Änderung ist ein Beschluss der Verbandsversammlung aus dem Jahr 2024. Ziel ist die Anpassung der Gesellschaftsverträge der RVR-Beteiligungen an das 3. NKFWG sowie an die geänderten Vorschriften der Gemeindeordnung NRW. Durch die Neuregelung sollen Gesellschaften, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, weiterhin zur Aufstellung und Prüfung ihrer Jahresabschlüsse nach dem Standard großer Kapitalgesellschaften verpflichtet werden. Gleichzeitig sollen sie von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der EU-Richtlinie CSRD befreit werden. Die Gremien der Manifesta 16 Ruhr gGmbH haben den vorgeschlagenen Änderungen bereits am 27. März 2025 zugestimmt.
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- 8.7Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/2088 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Kultur Ruhr GmbH zu beschließen. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunale, Bau und Digitalisierung NRW. Im Falle einer Zustimmung ist die Gesellschaftervertreterin des Regionalverbands Ruhr (RVR) beauftragt, alle erforderlichen Beschlüsse zu fassen und die notwendigen Unterschriften zu leisten.
Die vorliegende Vorlage dient der Umsetzung eines Beschlusses aus dem Jahr 2024 zur Anpassung der Gesellschaftsverträge von RVR-Beteiligungen. Ziel ist es, die Regelungen zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen gemäß dem 3. NKFWG zu integrieren. Dabei sollen Gesellschaften, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, weiterhin verpflichtet werden, ihre Jahresabschlüsse wie große Kapitalgesellschaften aufzustellen und prüfen zu lassen, jedoch von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie CSRD befreit zu werden. Zudem werden die geänderten Vorschriften der Gemeindeordnung NRW in den Vertrag eingearbeitet.
Die Gremien der Kultur Ruhr GmbH haben den Änderungen bereits unter Vorbehalt zugestimmt. Die Neuregelungen betreffen zudem die Transparenz bei der Offenlegung von Vergütungen der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats, um die Anforderungen der Landeshaushaltsordnung zu erfüllen. Aus der Vorlage gehen keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen hervor.
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- 8.8Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Revierpark Gysenberg Herne GmbH - Gesellschaftervereinbarung 2026Zur Vorlage · 14/2116 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über die Verlängerung der Gesellschaftervereinbarung der Revierpark Gysenberg Herne GmbH für das Jahr 2026. Die Gesellschaft befindet sich zu gleichen Teilen im Besitz des Regionalverbandes Ruhr und der Stadt Herne. Da die aktuelle Vereinbarung zum 31. Dezember 2025 ausläuft, sieht die Beschlussvorlage die Nutzung einer bestehenden Verlängerungsoption vor.
Im Rahmen dieser Verlängerung soll der bisherige Regelzuschuss in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro fortgeführt werden, wovon der Anteil des Regionalverbandes Ruhr 750.000 Euro beträgt. Diese Mittel sind bereits im Doppelhaushalt für das Jahr 2026 veranschlagt. Zur Umsetzung eines Zukunftskonzeptes sollen zudem investive Sonderzuschüsse in Höhe von maximal insgesamt 1,2 Millionen Euro gewährt werden. Der Anteil des Regionalverbandes Ruhr an diesen Sonderzuschüssen beläuft sich auf 600.000 Euro.
Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes werden als haushaltsneutral eingestuft, da keine Nachveranschlagung erforderlich ist. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen für das Vorhaben.
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- 8.8.1Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Revierpark Gysenberg Herne GmbH - Gesellschaftervereinbarung 2026 Hier: Nutzung des Jahres 2026 zur Klärung der Aufnahme des Revierpark Gysenberg GmbH in die Freizeitgesellschaft Metropole RuhrgebietZur Vorlage · 14/2205 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat im Regionalverband Ruhr den Fraktionsantrag 14/2205 eingebracht, der die Integration der Revierpark Gysenberg Herne GmbH in die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH zum Ziel hat. Der Antrag befasst sich mit den Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften und der Gesellschaftervereinbarung für das Jahr 2026.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung an dem Ziel der Einbindung der Revierpark Gysenberg Herne GmbH in die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH festhält. Die Verwaltung soll dazu beauftragt werden, bis Mitte 2026 gemeinsam mit der Stadt Herne verschiedene Optionen für einen solchen Übergang zu erörtern. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen den politischen Gremien in der dritten Sitzungsperiode des Jahres 2026 zur Beratung vorgelegt werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird im Antrag festgehalten, dass keine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln aus dem Haushalt erforderlich ist und die Maßnahme haushaltsneutral erfolgt. Der Antrag wurde durch die Fraktion Die Linke unter der Leitung von Wolfgang Freye gestellt.
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- 8.9Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages der Ruhrwind Herten GmbHZur Vorlage · 14/2131 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Ruhrwind Herten GmbH. Die Vorlage sieht vor, den Vertrag aufgrund eines Gesellschafterwechsels anzupassen, nachdem der Regionalverband seine Anteile an der Gesellschaft an die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR) veräußert hat.
Zusätzlich sollen die Satzungsänderungen rechtliche Vorgaben des dritten Neuen Kommunalfinanzreformgesetzes (NKFWG) sowie Änderungen in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen berücksichtigen. Ein wesentlicher Bestandteil der Anpassung ist die Regelung zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüches. Dabei sollen Gesellschaften, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, weiterhin dazu verpflichtet werden, ihre Abschlüsse nach den Standards großer Kapitalgesellschaften zu erstellen und prüfen zu lassen, jedoch von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der EU-Richtlinie (CSRD) befreit werden.
Der Beschlussvorschlag steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigenbestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Änderungen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt haben und keine klimarelevanten Auswirkungen zu erwarten sind.
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- 8.10Angelegenheiten der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/2132 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH (Drucksache 14/2132). Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht unter anderem eine Umbenennung der Gesellschaft in „IGA Ruhrgebiet 2027 gGmbH“ sowie redaktionelle Anpassungen vor.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Anpassung der Regelungen zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen. Ziel ist es, die Gesellschaftsverträge im Hinblick auf das dritte Kommunalwirtschaftsfinanzierungsgesetz (NKFWG) zu aktualisieren. Dabei sollen Unternehmen, die keine großen Kapitalgesellschaften sind, zwar weiterhin zur Erstellung und Prüfung der Abschlüsse nach Standards großer Kapitalgesellschaften verpflichtet bleiben, jedoch von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der EU-Richtlinie CSRD befreit werden.
Zusätzlich werden die Änderungen durch den Austritt der Stadt Bergkamen aus der Gesellschaft sowie durch Anpassungen an die Gemeindeordnung NRW notwendig. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW. Laut der Vorlage ergeben sich aus diesen Maßnahmen keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbands.
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- 8.11Zuschuss zum IGA2027-Projekt Ruhrfenster Muttental / Zeche Nachtigall an die Stadt WittenZur Vorlage · 14/2134 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat einen Beschlussvorschlag zur Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 200.000 Euro an die Stadt Witten vorgelegt. Die Mittel sind für das Projekt „Ruhrfenster Muttental / Zeche Nachtigall“ vorgesehen, welches im Rahmen der Konzeption für die Internationale Gartenschau (IGA) 2027 entwickelt wurde.
Das Vorhaben umfasst Maßnahmen zur infrastrukturellen Erschließung des Gebiets durch die Anpassung von Bahnübergängen an der Ruhrtalbahn. Geplant ist die Errichtung eines neuen, ebenerdigen Fußgängerüberwegs sowie die technische Modernisierung der bestehenden Anlagen an der Muttentalstraße und der Nachtigallstraße. Durch die Erneuerung der Sicherungsanlagen soll die Leistungsfähigkeit des Streckenabschnitts erhöht werden können.
Die Gesamtkosten für die Arbeiten an den Bahnübergängen belaufen sich auf rund 1,5 Millionen Euro. Die Finanzierung ist auf drei Parteien verteilt: Die Stadt Witten trägt 750.000 Euro bei, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) leistet einen Beitrag von 550.000 Euro und der RVR übernimmt die Kosten in Höhe von 200.000 Euro. Das Projekt ist Teil einer regionalen Konzeption, an der auch die Städte Hagen, Herdecke, Wetter und Hattingen beteiligt sind.
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- 8.12Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/2135 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH. Ziel der Vorlage ist es, die Regelungen zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen anzupassen. Dabei sollen Unternehmen, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, dazu verpflichtet werden, ihre Jahresabschlüsse weiterhin wie große Kapitalgesellschaften zu erstellen und prüfen zu lassen. Gleichzeitig sollen sie jedoch von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie CSRD befreit werden.
Die vorgeschlagene Änderung berücksichtigt zudem Anpassungen in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie redaktionelle Korrekturen. Der Regionalverband Ruhr hält mit 64,14 % die Mehrheit an der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH; weitere Anteile halten unter anderem die Städte Duisburg, Bochum, Essen und Witten sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Änderungen vorbehaltlich der positiven Anzeigenbestätigung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW übernommen werden. Die Umsetzung der Beschlüsse soll durch die Gesellschaftervertreterin des RVR sowie die Verwaltung erfolgen. Laut Vorlage ergeben sich aus den Anpassungen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt oder klimarelevante Folgen.
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- 8.13Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/2136 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/2136 sieht Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Business Metropole Ruhr GmbH vor. Der Regionalverband Ruhr ist alleiniger Gesellschafter der Gesellschaft. Die vorgeschlagenen Anpassungen dienen der Umsetzung der Regelungen des 3. NKFWG zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen sowie der Einarbeitung geänderter Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Regelung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie CSRD. Ziel der Anpassungen ist es, Gesellschaften, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu befreien, während die Anforderungen an die Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse bestehen bleiben sollen. Da die EU-Richtlinie in Deutschland bisher nicht in nationales Recht umgesetzt wurde und die Business Metropole Ruhr GmbH nach Größenkriterien als kleine Kapitalgesellschaft eingestuft ist, besteht aktuell keine unmittelbare Berichtspflicht.
Der Aufsichtsrat sowie die Gesellschafterversammlung der Business Metropole Ruhr GmbH haben den Änderungen bereits zugestimmt und diese empfohlen. Die Verbandsversammlung soll die Änderungen vorbehaltlich der Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW beschließen. Die Umsetzung der Vorlage hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes und führt zu keinen klimarelevanten Veränderungen.
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- 8.14Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Seegesellschaft Haltern mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2024Zur Vorlage · 14/2137 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über die Feststellung des Jahresabschlusses der Seegesellschaft Haltern mbH für das Geschäftsjahr 2024. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Der Abschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPRE Treuhand Vest GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem ein Jahresüberschuss von 1,6 Tausend Euro erzielt wurde, weist die Gesellschaft für das Jahr 2024 einen Jahresfehlbetrag von 1,6 Tausend Euro aus. Dieser soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Es wurden keine Gesellschafterzuschüsse abgerufen.
Aufgrund der Pacht des Seebades sowie der Gastronomie an die Stadtwerke Haltern am See GmbH im Jahr 2020 führt die Gesellschaft kein eigenes operatives Geschäft. Die Belegschaft umfasst zum Stichtag zwei Mitarbeitende. Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan, da keine Nachveranschlagung erforderlich ist. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen des Vorhabens.
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- 8.15Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/2138 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Anpassung der Satzungsbestimmungen vor, um die Regelungen zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen an das 3. NKFWG sowie an die geänderten Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen anzupassen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie CSRD, während gleichzeitig die Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses analog zu großen Kapitalgesellschaften aufrechterhalten werden soll. Da die Betreibergesellschaft nach den Größenkriterien des Handelsgesetzbuches als Kleinstkapitalgesellschaft eingestuft ist, besteht derzeit keine unmittelbare Berichtspflicht. Darüber hinaus sieht der Entwurf redaktionelle Anpassungen sowie die rechtliche Grundlage für die Durchführung digitaler oder hybrider Gesellschafterversammlungen vor.
Die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft hat den Änderungen bereits im April 2025 zugestimmt. Die Umsetzung der Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW. Die Anpassung der Verträge hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbands.
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- 8.16Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/2139 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/213
sieht eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Ruhr Tourismus GmbH vor. Der Regionalverband Ruhr, der alleinige Gesellschafter der Gesellschaft ist, beabsichtigt, die Satzung an aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen.
Im Zentrum der Anpassungen steht die Umsetzung von Vorgaben zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen gemäß dem 3. NKFWG sowie die Berücksichtigung geänderter Regelungen in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, die Pflicht zur Erstellung von Jahresabschlüssen auf dem Niveau großer Kapitalgesellschaften beizubehalten, die Gesellschaft jedoch ausdrücklich von der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie CSRD zu befreien. Da die Ruhr Tourismus GmbH nach den Größenkriterien des Handelsgesetzbuches als kleine Kapitalgesellschaft eingestuft wird, soll diese Befreiung gesellschaftsvertraglich verankert werden.
Der Aufsichtsrat der Ruhr Tourismus GmbH hat die vorgeschlagenen Änderungen bereits beraten und der Gesellschafterversammlung empfohlen. Die Verbandsversammlung soll den Beschluss unter dem Vorbehalt einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW fassen. Aus der Vorlage gehen keine finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen sowie keine klimarelevanten Folgen hervor.
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- 8.17Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Seegesellschaft Haltern mbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/2140 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Seegesellschaft Haltern mbH beschließen. Die Anpassung dient der Umsetzung eines Beschlusses aus dem Juni 2024, wonach die Gesellschaftsverträge der RVR-Beteiligungen an aktuelle rechtliche Vorgaben angepasst werden sollen. Dies umfasst insbesondere Regelungen des 3. NKFWG zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen sowie Anpassungen an die geänderte Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Befreiung von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie CSRD für Gesellschaften, die keine großen Kapitalgesellschaften sind, während die Standards für die Jahresabschlüsse gewahrt bleiben. Zudem werden redaktionelle Änderungen vorgenommen, um unter anderem die Durchführung digitaler oder hybrider Gesellschafterversammlungen rechtlich abzusichern.
Die Seegesellschaft Haltern mbH wird vom Regionalverband Ruhr, dem Kreis Recklinghausen, der Gelsenwasser AG und der Stadt Haltern am See zu jeweils 25 Prozent gehalten. Die vorgeschlagene Änderung ist haushaltsneutral und hat keine klimarelevanten Auswirkungen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW.
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- 8.18Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbHZur Vorlage · 14/2143 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll die Änderung des Gesellschaftsvertrages der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH beschließen. Die Beschlussvorlage 14/2143, die im Verbandsausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen beraten wird, dient der Anpassung der Gesellschaftsverträge von RVR-Beteiligungen an aktuelle rechtliche Vorgaben.
Die Änderungen basieren auf dem Auftrag, die Regelungen zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen gemäß dem 3. NKFWG sowie die Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen einzuarbeiten. Ziel ist es, Gesellschaften, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, dazu zu verpflichten, ihre Jahresabschlüsse weiterhin wie große Kapitalgesellschaften aufzustellen und prüfen zu lassen. Gleichzeitig sollen diese von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie CSRD befreit werden. Die Vorlage enthält zudem redaktionelle Anpassungen sowie die Ermöglichung digitaler oder hybrider Gesellschafterversammlungen.
Die Business Metropole Ruhr GmbH ist mit einem Anteil von 0,83 % an der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH beteiligt. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der positiven Anzeige durch die zuständige Aufsichtsbehörde, die Bezirksregierung Münster. Die Umsetzung der Maßnahmen ist haushaltsneutral und hat keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 8.19Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2024Zur Vorlage · 14/2145 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/2145 behandelt den Jahresabschluss der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH zum 31. Dezember 2024. Der Verbandsausschuss bereitet hierzu eine Vorlage vor, mit der die Verbandsversammlung die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung ermächtigen soll, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Abschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Jahr 2024 schloss mit einem Jahresfehlbetrag von 6,721 Millionen Euro ab, im Vergleich zu einem Defizit von 5,762 Millionen Euro im Vorjahr. Der Fehlbetrag wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen. In ihrem Bericht weisen die Wirtschaftsprüfer darauf hin, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der rechtzeitigen und ausreichenden Gewährung von Zuschüssen durch die Gesellschafter abhängt, da die eigenen Einnahmen nicht zur vollständigen Deckung der Ausgaben ausreichen. Im Berichtsjahr wurden Regelzuschüsse in Höhe von 7,026 Millionen Euro sowie projektbezogene Investitionszuschüsse in Höhe von 1,454 Millionen Euro geleistet.
Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 300 Mitarbeiter. Die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung ist für den 13. Juni 2025 vorgesehen, steht jedoch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr.
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- 8.20Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Maximilianpark Hamm GmbH - Verkauf von Anteilen an die Stadt HammZur Vorlage · 14/2146 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) plant eine Anpassung der Beteiligungsverhältnisse an der Maximilianpark Hamm GmbH. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Reduzierung des Stammkapitals von 73.400 Euro auf 70.000 Euro sowie den Verkauf von Anteilen durch den Regionalverband an die Stadt Hamm vor.
Nach der geplanten Maßnahme soll sich der Anteil des RVR am Stammkapital von bisher 41,7 Prozent auf 30 Prozent verringern, während der Anteil der Stadt Hamm auf 70 Prozent steigt. Der Kaufpreis für die Anteile beträgt 8.190 Euro. Hintergrund der Neugestaltung ist die Angleichung der Gesellschafteranteile an die jeweiligen finanziellen Zuwendungen. Während der RVR einen jährlichen Festzuschuss von 850.000 Euro leistet, stellt die Stadt Hamm einen Zuschuss von zwei Millionen Euro sowie den Ausgleich etwaiger darüber hinausgehender Verluste bereit.
Die Durchführung der Kapitalherabsetzung und des Anteilsverkaufs steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigenbestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes umfassen eine Einzahlung von 8.190 Euro aus dem Verkaufserlös, wobei die jährlichen Sachaufwendungen in Höhe von 850.000 Euro unverändert bleiben.
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- 8.21Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Maximilianpark Hamm GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/2147 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Maximilianpark Hamm GmbH. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Satzung unter dem Vorbehalt der positiven Anzeigenbestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW anzupassen. Ziel der Änderungen ist es, die Regelungen zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen im Einklang mit dem 3. NKFWG zu gestalten. Dabei sollen Gesellschaften, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 HGB sind, weiterhin zur Erstellung und Prüfung ihrer Jahresabschlüsse wie große Kapitalgesellschaften verpflichtet bleiben, jedoch von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der EU-Richtlinie CSRD befreit werden.
Zusätzlich beinhalten die vorgeschlagenen Änderungen Regelungen infolge einer Kapitalherabsetzung sowie des Verkaufs von Anteilen an die Stadt Hamm. Durch diesen Anteilsverkauf verringert sich die Anzahl der Mitglieder des Regionalverbandes Ruhr im Aufsichtsrat von sechs auf fünf Personen. Aufgrund der daraus resultierenden Mehrheitsbeteiligung übernimmt die Stadt Hamm den dauerhaften Vorsitz im Aufsichtsrat. Die Verwaltung ist beauftragt, die Umsetzung der Beschlüsse sowie etwaige erforderliche redaktionelle oder rechtliche Anpassungen zu veranlassen, sofern der wesentliche Inhalt des Beschlusses nicht beeinträchtigt wird. Die Vorlage weist keine Auswirkungen auf den Haushalt aus.
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- 8.22Angelegenheiten der RuhrFutur gGmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2024Zur Vorlage · 14/2148 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses der RuhrFutur gGmbH zum 31. Dezember 2024. Da der RVR seit März 2025 Gesellschafter des Unternehmens ist, wird die Verbandsversammlung über den Abschluss, die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung entscheiden.
Der vorliegende Abschluss weist einen Jahresfehlbetrag von 671,1 T€ aus, während im Vorjahr ein Jahresüberschuss von 757,5 T€ verzeichnet wurde. Der Ausgleich des Fehlbetrags erfolgt durch eine entsprechende Verminderung des Gewinnvortrags. Im Berichtszeitraum leistete die Stiftung Mercator GmbH Zuschüsse in Höhe von 1.600 T€. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Wassermann Audit GmbH hat den Abschluss geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 24 Mitarbeiter.
Die Behandlung des Jahresabschlusses im Aufsichtsrat sowie die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung sind für den 1. Juli 2025 geplant, wobei der Beschluss unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Verbandsversammlung steht. Für den Haushaltsplan des RVR ergeben sich aus diesem Vorgang keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.
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- 8.23Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Sanierung der Niederrheintherme im Revierpark MattlerbuschZur Vorlage · 14/2150 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Informationen zur Generalsanierung der Niederrheintherme im Revierpark Mattlerbusch zur Kenntnis zu nehmen und die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 400.000 Euro für das Haushaltsjahr 2025 zu beschließen. Diese Mittel sollen der Weiterqualifizierung des Projektes bis einschließlich Leistungsphase 3 dienen. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Duisburg als Mitgesellschafter ebenfalls die Finanzierung ihrer Anteile sicherstellt.
Hintergrund ist der bauliche Zustand der 45 Jahre alten Thermenanlage, deren Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund des Alters bereits auf das notwendige Maß beschränkt sind. Für die weitere Planung liegen zwei Varianten vor: Eine energetische Generalsanierung mit geschätzten Kosten von rund 39 Millionen Euro sowie ein Ersatzneubau für knapp 46 Millionen Euro. Der Aufsichtsrat der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) hat sich für die Sanierungsvariante ausgesprochen.
Die beantragten Mittel dienen der Erarbeitung detaillierter Planungsgrundlagen durch Gutachter und Fachplaner bis September 2026. Für das Jahr 2026 ist eine weitere Bereitstellung von bis zu einer Million Euro möglich, sofern der Projektfortschritt dies erfordert. Ziel ist es, nach Abschluss der Leistungsphase 3 auf Basis detaillierter Kostenberechnungen über die weitere Umsetzung und die Einbindung von Fördermitteln zu entscheiden.
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- 8.24Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Betriebsstätte VonderortZur Vorlage · 14/2151 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) beabsichtigt die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR), insbesondere für die Betriebsstätte Vonderort. Aufgrund von Verzögerungen bei den Planungs- und Genehmigungsverfahren für ein geplantes Bauprojekt verschiebt sich der ursprünglich für April 2025 vorgesehene Abriss der Anlage. Infolgedessen bleibt das Bad, einschließlich des Freibadbereichs, im Sommer 2025 in Betrieb. Da die ursprüngliche Wirtschaftsplanung von einer Schließung ausging, entsteht durch den laufenden Betrieb ein Mehraufwand bei den Kosten, der nicht vollständig durch eigene Erträge gedeckt werden kann.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung Zuschüsse in Höhe von 304.353,50 Euro bewilligt, was einem Anteil von 50 Prozent an einem Betrag von insgesamt 608.707 Euro entspricht. Damit soll die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft sowie der Fortbestand des Geschäftsbetriebs sichergestellt werden. Zudem wird die Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 175.000 Euro für das Haushaltsjahr 2025 beantragt, wobei die Deckung aus dem allgemeinen Personalkostenbudget erfolgen soll. Die Zustimmung der Verbandsversammlung steht unter dem Vorbehalt, dass auch die Städte Oberhausen und Bottrop ihre jeweiligen Anteile an der Finanzierung sicherstellen.
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- 8.25Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Maximilianpark Hamm GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2024Zur Vorlage · 14/2152 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll den Jahresabschluss der Maximilianpark Hamm GmbH zum 31. Dezember 2024 feststellen. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung ermächtigt, den Abschluss zu verabschieden, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das Jahr 2024 zu erteilen. Die Prüfung durch die ARE Audit GmbH ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Das Geschäftsjahr 2024 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 3,419 Millionen Euro ab, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahreswert von 2,391 Millionen Euro darstellt. Ein Teil dieses Fehlbetrags in Höhe von 2,453 Millionen Euro ist dem Bereich Park zuzurechnen. Der Ausgleich erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Der ausgewiesene Bilanzverlust von 121,7 Tausend Euro entfällt vollständig auf die Stadt Hamm.
Im Rahmen des Zuschuss- und Finanzierungsvertrages leisteten die Gesellschafter Zuschüsse in Höhe von insgesamt 2,850 Millionen Euro, wobei der RVR 850 Tausend Euro und die Stadt Hamm 2 Millionen Euro beisteuerte. Zur Sicherung der Liquidität leistete die Stadt Hamm zudem weitere 300 Tausend Euro. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 48 Mitarbeiter. Die Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung ist für den 25. Juni 2025 vorgesehen, unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Verbandsversammlung.
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- 8.26Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitzentrum Xanten GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2024Zur Vorlage · 14/2153 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Freizeitzentrum Xanten GmbH ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung sowie dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 885.000 Euro ab, was eine Verringerung gegenüber dem Vorjahreswert von 1.283.000 Euro bedeutet. Der Ausgleich des Fehlbetrags erfolgte durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage. Die Gesellschafter leisteten im Berichtsjahr Zuschüsse in Höhe von 588.000 Euro, wovon 294.000 Euro vom Regionalverband Ruhr (RVR) stammten. Zur Aufrechterhaltung der Liquidität wurden zusätzliche Zahlungen der Gesellschafter in Höhe von 200.000 Euro geleistet, wobei der RVR 100.000 Euro beisteuerte.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision hat den Abschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft. Der Bericht stellt fest, dass die Liquidität der Gesellschaft angespannt ist und die Zahlungsfähigkeit durch ein bis Januar 2029 verlängertes Überbrückungsdarlehen in Höhe von 400.000 Euro gesichert werden konnte. Aufgrund einer strukturell defizitären Geschäftstätigkeit bleibt der Fortbestand der Gesellschaft von ausreichenden Zuschussleistungen der Gesellschafter abhängig. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 52 Mitarbeitende.
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- 8.27Angelegenheiten der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2024Zur Vorlage · 14/2154 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über den Jahresabschluss der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH zum 31. Dezember 2024. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Jahr 2024 Entlastung zu erteilen.
Der Abschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Das Geschäftsjahr 2024 schloss mit einem Jahresfehlbetrag von rund 3,7 Millionen Euro ab, was einen Anstieg gegenüber dem Vorjahresfehlbetrag von etwa 2,9 Millionen Euro darstellt. Dieser Fehlbetrag soll durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden. Im Berichtsjahr wurden Gesellschafterzuschüsse in Höhe von insgesamt rund 5,5 Millionen Euro geleistet, wovon der RVR einen Anteil von etwa 3,6 Millionen Euro trug.
Die Anzahl der Beschäftigten in der Gesellschaft stieg im Vergleich zum Vorjahr von 29 auf 40 Personen an. Laut der Vorlage sind für die Umsetzung des Beschlusses keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen aus dem Haushaltsplan erforderlich. Die Behandlung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat ist für den 24. Juni 2025 vorgesehen.
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- 8.28Angelegenheiten der EKOCity GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/2109 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird über die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der EKOCity GmbH informiert. Die Anpassungen dienen der Umsetzung eines Beschlusses vom 28. Juni 2024, wonach die Gesellschaftsverträge der RVR-Beteiligungen im Hinblick auf das 3. NKFWG sowie die geänderten Regelungen der Gemeindeordnung NRW zu überarbeiten sind.
Ziel der Änderungen ist es, Gesellschaften, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) sind, dazu zu verpflichten, ihre Jahresabschlüsse weiterhin wie große Kapitalgesellschaften aufzustellen und prüfen zu lassen. Gleichzeitig sollen diese von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie CSRD befreit werden.
Die vorgeschlagenen Änderungen wurden mit der zuständigen Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt. Da die Behörde keine Wesentlichkeit der Änderungen feststellte, ist lediglich eine Kenntnisnahme durch die Verbandsversammlung erforderlich. Die Anpassungen des Gesellschaftsvertrages haben keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt und führen zu keinen klimarelevanten Veränderungen.
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- 9.Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 9.1Masterplan Handwerk für das RuhrgebietZur Vorlage · 14/2107 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über die Beschlussvorlage zum „Masterplan Handwerk für das Ruhrgebiet“ für den Zeitraum 2025 bis 2030. Das Dokument ist das Ergebnis einer dreijährigen Zusammenarbeit zwischen dem RVR und der Handwerk Region Ruhr, einem Zusammenschluss der Handwerkskammern Dortmund, Düsseldorf und Münster sowie neun Kreishandwerkerschaften im Ruhrgebiet.
Ziel des Masterplans ist es, die Bedarfe des Handwerks in der Region zu verdeutlichen und den Standort für mittelständische Unternehmen zu stärken. Die thematischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Mittelstandskultur und Innovation, Bildung und Ausbildung von Fachkräften, Flächenbedarfe und Planungsrecht, Mobilität sowie Klimaschutz und Ressourceneffizienz. Der Plan enthält Beschreibungen des aktuellen Status quo, Zielvorstellungen, Handlungsempfehlungen und konkrete Umsetzungsprojekte.
Die Verwaltung wird beauftragt, aus der Entwurfsfassung einen Abschlussbericht zur Veröffentlichung zu erstellen und die Umsetzung bereits finanzierter Projekte einzuleiten. Während einige Vorhaben bereits im Haushaltsplan 2025/2026 berücksichtigt sind, bedarf die Realisierung neuer Projektideen einer entsprechenden Mittelbereitstellung. Über den Stand der Umsetzung soll in den Verbandsgremien regelmäßig berichtet werden; zudem ist eine Evaluierung zur Halbzeit der fünfjährigen Laufzeit vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · 18. Sitzung des Planungsausschusses
- 10.Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 11.Vorlagen aus dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz
- 11.1Maßnahmenpaket Halde Hoheward mit trail.spot (Ausbau Mountain- und Gravelbike-Infrastruktur) und halden.spot (Rastplatz und WC)Zur Vorlage · 14/2036 · Beschlussvorlage
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Der Verbandsausschuss empfiehlt die Beantragung von Fördermitteln aus dem Regionalen Wirtschaftsförderprogramm (GRW/RWP) für touristische Maßnahmen auf der Halde Hoheward. Das Vorhaben umfasst den Ausbau der Mountainbike- und Gravelbike-Infrastruktur sowie die Schaffung einer Basisinfrastruktur. Geplant ist die Erweiterung des bestehenden Mountainbike-Netzes um etwa 7,5 Kilometer Singletrails und Bestandswege auf eine Gesamtlänge von rund 14 Kilometern, um ein Angebot für verschiedene Nutzergruppen zu schaffen.
Ein weiterer Baustein sieht die Errichtung eines Rastplatzes in Form eines Verweildecks auf dem Westplateau vor. Dieser soll Sitzmöglichkeiten für etwa 100 Personen sowie Flächen für Food-Trucks bieten. Eine autarke WC-Anlage ist ebenfalls vorgesehen, soll jedoch unabhängig von der GRW-Förderung realisiert werden. Die Gesamtkosten des Maßnahmenpakets belaufen sich auf rund 1.213.000 Euro, wobei eine Förderquote von etwa 80 Prozent angestrebt wird.
Die Umsetzung und die dauerhafte Unterhaltung der Anlagen sollen durch die Einrichtung Ruhr Grün erfolgen. Die jährlichen Unterhaltskosten für die neuen Maßnahmen werden auf circa 37.500 Euro geschätzt. Der Förderantrag wird bei der Bezirksregierung Münster eingereicht, wobei mit einer Rückmeldung bis Ende 2025 und einem möglichen Baubeginn im Herbst 2026 gerechnet wird.
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- 11.2Modernisierung der RVR-DienstgebäudeZur Vorlage · 14/2047 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird ersucht, die Ergebnisse einer Bedarfs- und Standortanalyse zur Modernisierung der Dienstgebäude in der Gutenbergstraße 45/47 sowie in der Kronprinzenstraße 4-6 in Essen zu beschließen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse soll die Verwaltung ein Verhandlungsverfahren mit einem vorangegangenen Planungswettbewerb ausschreiben. Ziel ist die Erstellung eines Planungskonzepts für die Modernisierung bis zur Leistungsphase 3, einschließlich der Fachplanungsleistungen. Vor dem Beginn weiterer Leistungsphasen muss der Verbandsversammlung ein Bau- und Finanzierungsbeschluss vorgelegt werden.
Die Analyse, die durch das Büro Veldhoen+Company durchgeführt wurde, zeigt einen Instandsetzungsbedarf von etwa 13 Millionen Euro für die nächsten zehn Jahre auf. Betroffen sind unter anderem Fenster, Heizungs-, Wasser- und Belüftungsanlagen sowie der Brandschutz. Die Modernisierung soll die Schaffung zeitgemäßer Arbeitswelten ermöglichen, die durch Digitalisierung, flexible Raumnutzung und hybride Arbeitsmodelle geprägt sind. Dabei steht neben der baulichen Anpassung auch der Wandel der Organisationskultur im Fokus, um eine effizientere Flächennutzung und verbesserte Zusammenarbeit zu erreichen. Der Untersuchungsprozess umfasste verschiedene Arbeitsgruppen, darunter Experten aus den Bereichen IT, Arbeitsschutz und Personal sowie Vertreter der Tochtergesellschaften BMR und RTG.
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- 11.2.1Änderungsantrag Die Grünen Modernisierung des RVR-Dienstgebäudes Gutenbergstr. 45/47; Ergebnisse der Bedarfsanalyse inkl. Changemanagement und immobilienwirtschaftlicher AnalyseZur Vorlage · 14/2047-1 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat mit der Drucksache 14/2047-1 einen Änderungsantrag zur Modernisierung des RVR-Dienstgebäudes in der Gutenbergstraße 45/47 sowie zu den Ergebnissen einer Bedarfs- und Standortanalyse vorgelegt. Der Antrag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Zusammenfassung der Analyseergebnisse zur Kenntnis nimmt. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, auf Basis dieser Ergebnisse ein Verhandlungsverfahren mit einem vorgelagerten, einstufigen Planungswettbewerb auszuschreiben. Ziel ist die Erstellung eines Planungskonzepts für die Modernisierung des Dienstgebäudes in der Kronprinzenstraße 4-6 bis zur Leistungsphase 3, einschließlich der Fachplanungsleistungen. Vor Beginn weiterer Leistungsphasen sollen die Ergebnisse der Planung in Form eines Bau- und Finanzierungsbeschlusses der Verbandsversammlung vorgelegt werden.
Die finanziellen Auswirkungen des Antrags umfassen steigende Abschreibungen und Zinsaufwendungen, die laut Plan von 10.000 Euro im Jahr 2026 auf jährlich 520.000 Euro ab dem Jahr 2029 ansteigen sollen. Im Bereich der Investitionsauszahlungen sind für das Jahr 2026 Beträge von 250.000 Euro vorgesehen, die ab 2029 auf jährlich 13.000.000 Euro steigen können. Der Antrag weist darauf hin, dass eine Bereitstellung zusätzlicher Mittel erforderlich ist.
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- 11.2.2Modernisierung des RVR-Dienstgebäudes Gutenbergstr. 45/47 hier: Ergänzung des Beschlussvorschlages der VerwaltungZur Vorlage · 14/2213 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag zur Modernisierung des RVR-Dienstgebäudes in der Gutenbergstraße 45/47 eingebracht. Mit der Vorlage Nummer 14/2213 wird eine Ergänzung des bestehenden Beschlussvorschlages der Verwaltung angestrebt.
Der Antrag sieht vor, dass der Verbandsversammlung die Rahmenbedingungen zur Modernisierung vor der Auslobung eines Planungswettbewerbes zur Kenntnis gegeben werden. Zudem sollen die Inhalte der Ausschreibung der Versammlung vorgelegt werden. Damit soll eine Information der Entscheidungsträger über die Eckpunkte des Wettbewerbs sichergestellt werden, bevor der Prozess offiziell gestartet wird.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in dem Dokument festgehalten, dass das Vorhaben haushaltsneutral bleibt und keine zusätzlichen oder überplanmäßigen Mittel bereitgestellt werden müssen. Die Bearbeitung des Antrags erfolgte durch Heike Kretschmer für die Fraktion Die Linke unter dem Vorsitz von Wolfgang Freye. Die Verbandsversammlung befasst sich mit der Vorlage in ihrer Sitzung am 4. Juli 2025.
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- 11.2.3Modernisierung des RVR-Dienstgebäudes Gutenbergstraße 45 / 47; Ergebnisse der Bedarfsanalyse inkl. Changemanagement und immobilienwirtschaftlicher AnalyseZur Vorlage · 14/2215 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben den Fraktionsantrag 14/2215 zur Modernisierung des RVR-Dienstgebäudes in der Gutenbergstraße 45/47 eingebracht. Der Antrag bezieht sich auf die Ergebnisse einer Bedarfs- und Standortanalyse, welche neben immobilienwirtschaftlichen Analysen auch Aspekte des Changemanagements umfasst.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die vorliegenden Ergebnisse der Analyse förmlich annimmt. Auf dieser Grundlage soll die Verwaltung beauftragt werden, der Verbandsversammlung bis zum Ende des Jahres 2026 einen Bau- und Finanzierungsbeschluss vorzulegen. Zudem wird der Verwaltung die Ermächtigung erteilt, die für diesen Prozess notwendigen Architektur- und Fachplanungsleistungen zu vergeben.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird im Antrag festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist, was einer Budgetneutralität entspricht.
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- 11.3Gesamtregionales HaldenkonzeptZur Vorlage · 14/2062 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll das Gesamtregionale Haldenkonzept (GRHK) als informelles Kompendium und strategische Grundlage beschließen. Das Konzept dient dazu, die Bedeutung der Haldenlandschaft im Kontext der Transformation des Ruhrgebiets darzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen die Entwicklungsperspektiven für die einzelnen Standorte zu konkretisieren.
Das GRHK umfasst insgesamt 58 Halden, von denen der RVR aktuell 46 besitzt und bis voraussichtlich 2035 weitere zwölf übernehmen wird. Das Dokument bündelt verschiedene bestehende Fachstudien zu Themen wie Tourismus, Naherholung, Naturschutz sowie die Nutzung regenerativer Energien, etwa Windkraft oder Photovoltaik. Es bietet eine zusammenfassende Darstellung des aktuellen Zustands sowie Empfehlungen für die zukünftige Entwicklung der Standorte. Aufgrund von Veränderungen durch neue Planungen, Projekte oder Eigentumsübernahmen ist eine regelmäßige Fortschreibung des Konzepts vorgesehen.
Mit dem Beschluss sind keine unmittelbaren haushalterischen Verpflichtungen verbunden. Für die Realisierung geplanter Maßnahmen sollen Fördermittel akquiriert werden. Etwaige zukünftige Entwicklungsmaßnahmen, die finanzielle Folgen für den RVR nach sich ziehen, müssen in den zuständigen Gremien vorab beraten und beschlossen werden.
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- 12.Vorlagen aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt
- 12.1Förderprogramme des RVR - Entscheidungsfindung in der sitzungsfreien ZeitZur Vorlage · 14/2120 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll die Interfraktionelle Arbeitsgruppe ermächtigen, in der sitzungsfreien Zeit über Förderanträge der Regionalen Sportförderung und der Regionalen Kulturförderung sowie über Anträge beim Förderfonds Interkultur Ruhr ab einer Summe von 5.000 Euro zu entscheiden. Anträge beim Förderfonds Interkultur Ruhr unter dieser Grenze sollen der Arbeitsgruppe zur Kenntnis vorgelegt werden.
Darüber hinaus soll die Arbeitsgruppe befugt werden, neue Förderrichtlinien für den Förderfonds Interkultur Ruhr auf Grundlage der Regionalen Kulturstrategie Ruhr für das Jahr 2026 zu beschließen. Geplant ist eine stärkere Ausrichtung des Fonds als Startförderung sowie die Einrichtung von Arbeitsstipendien zur Unterstützung längerfristiger künstlerischer Projekte und Recherchen.
Die Regelung soll sicherstellen, dass Förderprojekte trotz der Unterbrechung zwischen der aktuellen und der neuen Wahlperiode nicht verzögert werden. Da die erste Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Vielfalt in der neuen Amtsperiode voraussichtlich erst im Frühjahr 2026 stattfindet, sollen durch die Entscheidung in der sitzungsfreien Zeit Planungssicherheit für die Akteure der regionalen Kultur- und Sportszene geschaffen werden. Die Ergebnisse der Entscheidungen sowie die geänderten Richtlinien werden dem Ausschuss in seiner ersten Sitzung der neuen Wahlperiode zur Kenntnis gegeben.
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- 12.1.1Förderprogramme des RVR - Entscheidungsfindung in der sitzungsfreien Zeit - Änderungsantrag zu Drs.: 14/2120Zur Vorlage · 14/2168 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben mit der Drucksache 14/2168 einen Antrag zur Regelung der Entscheidungsfindung bei Förderprogrammen des Regionalverbands Ruhr (RVR) in der sitzungsfreien Zeit vorgelegt. Der Antrag ist als Änderungsantrag zu der Drucksache 14/2120 konzipiert.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung eine interfraktionelle Arbeitsgruppe dazu ermächtigt, bis Ende Oktober über Förderanträge der regionalen Sportförderung sowie der regionalen Kulturförderung zu beraten. Dies gilt bei Bedarf auch für Anträge beim Förderfonds Interkultur Ruhr, sofern diese einen Betrag von 5.000 Euro erreichen oder überschreiten. Die abschließende Entscheidung über die Bewilligung dieser Förderanträge soll durch den Regionaldirektor getroffen werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist festzuhalten, dass der Antrag haushaltsneutral ist. Es ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln erforderlich.
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- 12.2Umsetzungsstrategie Ruhr Games 2027 ff.Zur Vorlage · 14/2121 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird über die Umsetzungsstrategie für die RUHR GAMES 2027 und folgende Ausgaben informiert. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, das Veranstaltungsformat als Plattform für Nachwuchsleistungssport, urbane Kunstformen und den Transformationsprozess des Ruhrgebiets zu professionalisieren. Die kommende Projektphase soll dabei in eine Vorbereitungs- und eine Umsetzungsphase unterteilt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Umsetzungskonzept für die RUHR GAMES 2027 in Zusammenarbeit mit der Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH sowie in Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen zu entwickeln. Bis Mitte 2026 soll zudem eine nachhaltige Organisationsstruktur geschaffen werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Sicherung der Finanzierung: Die Verwaltung soll Gespräche mit dem Land NRW über eine langfristige oder institutionelle Förderung führen und weitere Förderzugänge, etwa im Rahmen der Nationalen Strategie Sportgroßveranstaltungen, prüfen.
Zusätzlich wird die Erarbeitung eines Konzepts für Satelliten-Formate oder die Etablierung von Satelliten-Orten inklusive einer Kostenkalkulation beauftragt. Die Ergebnisse dieser Planungen sollen dem zuständigen Fachausschuss im ersten Quartal 2026 vorgelegt werden. Ziel der Strategie ist es, die RUHR GAMES über den bisherigen biennial stattfindenden Festivalcharakter hinaus als langfristige Plattform für gesellschaftliche Transformation zu etablieren.
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- 13.Vorlagen aus dem Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation
- 14.Vorlagen aus dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
- 14.1Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31.12.2024. Beschluss über die Behandlung des Jahresergebnisses 2024. Entlastung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün.Zur Vorlage · 14/2001 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über den Jahresabschluss und den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31. Dezember 2024 beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Feststellung des Abschlusses mit einer Bilanzsumme von rund 42 Millionen Euro sowie einem Eigenkapital von etwa 10,77 Millionen Euro vor.
Im Rahmen der Vorlage wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 991.171,24 Euro ausgewiesen. Es ist beabsichtigt, diesen Fehlbetrag im Jahr 2025 aus der Ausgleichsrücklage zu decken. Des Weiteren umfasst die Vorlage Regelungen zum Verlustausgleich durch den Regionalverband Ruhr in Höhe von rund 13,36 Millionen Euro sowie einen RVR-Zuschuss in das Eigenkapital der Einrichtung von etwa 1,33 Millionen Euro.
Neben der finanziellen Feststellung sieht die Vorlage zudem die Entlastung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün vor. Die Beratung der Vorlage ist für die kommenden Sitzungen des Betriebsausschusses, des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungen sowie des Verbandsausschusses im Juni 2025 geplant, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung im Juli 2025 getroffen werden soll.
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- 15.Vorlagen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss
- 16.Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 16.1Einbringung des Entwurfs der Haushalts-Nachtragssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026Zur Vorlage · 14/2117 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf der Haushalts-Nachtragssatzung für die Jahre 2025/2026 wird dem Verbandsausschuss zur Beratung vorgelegt, um die weitere Zuleitung an die Verbandsversammlung zu ermöglichen. Hintergrund der Vorlage ist die Sanierung des Horizontobservatoriums.
Während die Maßnahme ursprünglich im konsumtiven Haushalt vorgesehen war, hat sich im Laufe des Jahres 2025 gezeigt, dass es sich um ein investives Vorhaben handelt. Für die Realisierung der Sanierung werden daher neue investive Auszahlungsermächtigungen sowie Verpflichtungsermächtigungen benötigt, welche die Wertgrenze gemäß der Gemeindeordnung NRW überschreiten. Da diese Anpassungen nicht mehr im Doppelhaushalt 2025/2026 berücksichtigt werden konnten, ist die Erlassung einer Nachtragssatzung erforderlich.
Die Verbandsversammlung wird voraussichtlich in ihrer Sitzung am 4. Juli 2025 der Sanierung des Bauwerks zustimmen. Die Beschlussfassung über den Entwurf der Nachtragssatzung wird für die Sitzung der Verbandsversammlung am 10. Oktober 2025 angestrebt. Die finanziellen Auswirkungen der Änderung werden als haushaltsneutral beschrieben.
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Hauptdokument|20250701111932-0|20250701111933-1|20250701111933-2|20250701111934-3|20250701111934-4
- 16.2Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 14/2171 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) setzt sich mit dem Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 auseinander. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Entwurf zur Kenntnis zu nehmen und diesen gemäß der Kommunalverfassung zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten.
Der Jahresabschluss weist für das Jahr 2024 einen Jahresüberschuss in Höhe von 3.630,98 T€ aus. Im Vergleich zum fortgeschriebenen Haushaltsplan für 2024, der einen Jahresfehlbetrag von 6.786,15 T€ prognostizierte, ergibt sich eine Differenz von 10.417,13 T€. Gegenüber dem Jahresabschluss des Vorjahres zeigt sich ein Anstieg des Ergebnisses um 983,42 T€. Der Entwurf, der vom Regionaldirektor Garrelt Duin unterzeichnet wurde, umfasst die Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz sowie den Anhang und beinhaltet einen Lagebericht.
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- 16.3Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.01.2025 - 31.03.2025 für das Haushaltsjahr 2025 genehmigten HaushaltsüberschreitungenZur Vorlage · 14/2118 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird über die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2025 genehmigten Haushaltsüberschreitungen in Kenntnis gesetzt. Laut der Berichtsvorlage 14/2118 wurden diese überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben durch den Kämmerer gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW (§ 83 Abs. 2 GO NRW) genehmigt.
Die Entscheidungskompetenz für solche Ausgaben ist im Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept des Regionalverbands geregelt. Demnach entscheidet der Kämmerer über Ausgaben unterhalb einer Grenze von 100.000 Euro des RVR-Eigenanteils, während Beträge ab dieser Höhe die vorherige Zustimmung der Verbandsversammlung erfordern.
Aus den finanziellen Auswirkungen geht hervor, dass für die genannten Überschreitungen keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung notwendig ist, womit die Vorgänge haushaltsneutral bleiben. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen auf die Haushaltsführung.
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- 16.4Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften für die Nachtragssatzung 2025/2026Zur Vorlage · 14/2170 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/2170 behandelt die Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften zur Nachtragssatzung 2025/2026 des Regionalverbandes Ruhr. Der Entwurf sieht vor, den Hebesatz der Verbandsumlage stabil bei 0,68 % zu belassen.
Mehrere Mitgliedskörperschaften, darunter die Städte Essen und Mülheim an der Ruhr sowie die Kreise Ennepe-Ruhr, Unna und Wesel, haben auf eine Stellungnahme verzichtet. Der Kreis Recklinghausen erhob keine Bedenken gegen die Nachtragssatzung. Die Stadt Bochum stimmte dem Entwurf zu, verwies jedoch auf die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Kompensation der Ergebnisentwicklung ab dem Jahr 2028, ohne die Verbandskommunen zusätzlich zu belasten. Bottrop äußerte ebenfalls keine Einwände, mahnte jedoch eine kritische Prüfung zukünftiger Aufwendungen an, um die kommunale Konsolidierung nicht durch Erhöhungen der Umlage zu beeinträchtigen.
Die Stadt Duisburg begrüßte die Beibehaltung des Hebesatzes und drückte die Hoffnung auf eine dauerhafte Stabilität aus. Gelsenkirchen forderte die konsequente Verfolgung von Einsparmaßnahmen, um künftige Erhöhungen zu vermeiden, während Dortmund auf bestehende Forderungen nach strukturellen Konsolidierungsmaßnahmen verwies. Die Stadt Hamm äußerte keine Bedenken hinsichtlich der Finanzierung der Sanierung des Horizontobservatoriums auf der Halde Hoheward. Stellungnahmen aus Herne, Oberhausen und Hagen stehen zum Zeitpunkt der Vorlage noch aus. Finanziell ist die Nachtragssatzung haushaltsneutral; es sind keine Nachveranschlagungen erforderlich. Ein Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 17.Fraktionsanträge/Resolutionen
- 17.1Bürokratieabbau im RuhrgebietZur Vorlage · 14/2094 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr (RVR) den Fraktionsantrag 14/2094 eingebracht, der die Erstellung eines Konzepts zur Identifikation und Reduzierung bürokratischer Hemmnisse in interkommunalen Prozessen vorsieht. Der Antrag zielt darauf ab, Verwaltungsprozesse zu beschleunigen, um die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der Region zu unterstützen und Investitionen sowie Innovationen zu erleichtern.
Im Rahmen dieses Vorhabens sollen insbesondere Planungsprozesse, Genehmigungsverfahren, die interkommunale Abstimmung sowie die Nutzung digitaler Technologien untersucht werden. Ziel ist es, das Ruhrgebiet als Modellregion für eine effiziente Verwaltung zu positionieren. Durch die Entwicklung schlankerer Verfahren sollen zudem die Standortattraktivität und die Handlungsfähigkeit politischer Institutionen gestärkt werden.
Die finanziellen Auswirkungen des Antrags sind laut vorliegendem Dokument haushaltsneutral, sodass keine zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich ist. Der Antrag wird im Verbandsausschuss am 23. Juni 2025 vorberatend behandelt und steht zur Entscheidung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 4. Juli 2025 an.
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- 17.2Machbarkeitsstudie Theaterholding RuhrZur Vorlage · 14/2095 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr den Fraktionsantrag 14/2095 vorgelegt, der die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für eine „Theaterholding Ruhr“ vorsieht. Damit wird die Prüfung der Bildung einer technischen Holding für die Bühnenlandschaft im Ruhrgebiet beantragt.
Das Vorhaben zielt darauf ab, betriebliche Prozesse wie die Verwaltung, das Marketing sowie Werkstätten und technische Bereiche zu bündeln. Durch diese Zusammenführung sollen Synergien genutzt und Kosten gesenkt werden, ohne die künstlerische Eigenständigkeit der einzelnen Theaterhäuser zu beeinträchtigen. Die Holding soll die wirtschaftliche Tragfähigkeit der regionalen Bühnen sichern und deren Sichtbarkeit im nationalen sowie internationalen Wettbewerb stärken.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung bzw. der Regionaldirektor diesen Vorschlag in den Kommunalrat einbringt. Laut dem Dokument sind für das Vorhaben keine zusätzlichen finanziellen Mittel aus dem Haushalt erforderlich. Der Antrag wurde von Thorsten Leineweber im Namen der FDP-Fraktion erstellt.
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- 17.3Digitalisierung der KulturförderungZur Vorlage · 14/2096 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der FDP hat im Regionalverband Ruhr den Fraktionsantrag 14/2096 eingebracht, der die Entwicklung eines Konzepts zur Digitalisierung der Kulturförderung vorsieht. Der Antrag befasst sich mit der Integration digitaler Kulturvermittlung in bestehende Förderprogramme des Verbandes.
Das Vorhaben sieht vor, digitale Formate wie virtuelle Ausstellungen, Augmented-Reality-Angebote oder hybride Veranstaltungen in die vorhandenen Strukturen einzubinden. Anstatt neue, separate Förderprogramme zu etablieren, soll eine Anpassung der aktuellen Kulturförderstrukturen an die Anforderungen der Digitalisierung geprüft werden. Das Konzept soll dabei systematisch ermitteln, welche digitalen Projekte förderwürdig sind, welcher Bedarf an Infrastruktur besteht und wie Synergien durch Partnerschaften mit privaten Sponsoren genutzt werden können.
Ziel des Antrags ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Ruhrgebiets als Kultur- und Kreativstandort zu unterstützen, ohne dabei zusätzliche bürokratische Strukturen oder neue Förderprogramme zu schaffen. Laut den vorliegenden Unterlagen sind für die Umsetzung keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich, da das Vorhaben haushaltsneutral bleibt. Der Antrag wird im Verbandsausschuss am 23. Juni 2025 beraten und soll anschließend in der Verbandsversammlung am 4. Juli 2025 zur Entscheidung vorgelegt werden.
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- 17.4Plattform Kreativwirtschaft RuhrZur Vorlage · 14/2097 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr einen Antrag eingebracht, ein Konzept für eine digitale Plattform zur Vernetzung der regionalen Kreativwirtschaft zu entwickeln. Der Antrag sieht vor, dass der Regionalverband Ruhr – vorzugsweise in Zusammenarbeit mit der BMR – ein Konzept zur Errichtung einer solchen digitalen Plattform ausarbeitet. Ziel ist es, die Verbindung zwischen Unternehmen, Start-ups, Kulturschaffenden und Investoren innerhalb der Region zu verbessern.
Die geplante Plattform soll Funktionen wie Projektbörsen, Veranstaltungskalender, Best-Practice-Sammlungen sowie den Zugang zu Förderprogrammen bündeln. Durch diese Maßnahme sollen die Innovationskraft des Ruhrgebiets gestärkt und die Region als attraktiver Standort für kreative Talente und Unternehmen positioniert werden. Ein fundiertes Konzept soll dabei sicherstellen, dass keine Doppelstrukturen entstehen und die tatsächlichen Bedarfe der Branche bedient werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird im Antrag festgehalten, dass keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist und die Maßnahme haushaltsneutral erfolgt. Die Vorlage wurde von Thorsten Leineweber bearbeitet und von Thomas Boos unterzeichnet. Der Verbandsausschuss wird sich am 23. Juni 2025 vorberatend mit dem Antrag befassen, bevor die Verbandsversammlung am 4. Juli 2025 eine Entscheidung trifft.
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- 17.5Digi-Check bei FörderprogrammenZur Vorlage · 14/2098 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr (RVR) den Fraktionsantrag 14/2098 eingebracht, der die Einführung eines verpflichtenden Digitalisierungs-Checks bei allen neuen oder neu aufgelegten Förderrichtlinien vorsieht. Dieser Check soll untersuchen, in welcher Weise digitale Aspekte – etwa digitale Infrastruktur, smarte Technologien oder neue Online-Formate – in die geförderten Projekte integriert werden können.
Ziel der Maßnahme ist es, Digitalisierungspotenziale für die regionale Entwicklung zu nutzen und die Modernisierung sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Ruhrgebiets zu unterstützen. Der Check wird als Instrument zur Qualitätssteigerung der regionalen Förderpraxis beschrieben. Laut den Angaben im Antrag sind keine zusätzlichen finanziellen Mittel erforderlich; die Umsetzung wird als haushaltsneutral eingestuft.
Die Vorlage wird im Verbandsausschuss am 23. Juni 2025 vorberaten. Eine Entscheidung in der Verbandsversammlung ist für den 4. Juli 2025 vorgesehen. Der Antrag wurde von Thorsten Leineweber bearbeitet.
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- 17.6Resolution der Verbandsversammling des RVR- Möglichkeit zur Barzahlung im ÖPNV sichernZur Vorlage · 14/2164 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Gruppe Seitz hat im Regionalverband Ruhr (RVR) den Fraktionsantrag mit der Nummer 14/2164 vorgelegt. Der Antrag beinhaltet den Vorschlag, dass die Verbandsversammlung eine Resolution verabschiedet, welche die Möglichkeit zur Barzahlung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sichern soll.
Die Vorlage ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 4. Juli 2025 als beschlussfähig gelistet. In den finanziellen Erläuterungen des Antrags wird festgehalten, dass durch die Umsetzung der Resolution keine zusätzlichen Mittel aus dem Haushalt beansprucht werden. Es sind keine Nachveranschlagungen oder überplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich, wodurch die Maßnahme als haushaltsneutral eingestuft wird. Die Bearbeitung der Vorlage erfolgt durch Ulrike Wilmshöver.
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- 17.7Zukunft des RVRZur Vorlage · 14/2199 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben mit der Drucksache 14/2199 einen Antrag zur Weiterentwicklung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) eingebracht. Ziel ist es, den Verband als Ermöglichungsverband zu stärken, der seine Mitgliedskommunen durch die Nutzung regionaler Synergien und neue Dienstleistungsangebote unterstützt. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Beschluss vorzubereiten, der Möglichkeiten zur Stärkung der Rolle des RVR als Dienstleister aufzeigt. Dies umfasst die Prüfung neuer Angebote über das GPA-Gutachten hinaus sowie die Untersuchung von Standardisierungen in Verwaltungsprozessen und digitalen Plattformlösungen, beispielsweise für die Fördermittelakquise.
Der Antrag sieht eine schrittweise Intensivierung der Zusammenarbeit vor, beginnend mit Pilotprojekten, bei denen Kommunen regionale Dienstleistungen des RVR auf Entgeltbasis nutzen können. Langfristig sollen durch die Übertragung von Aufgaben an den Verband Entlastungen für die Mitgliedskommunen erreicht werden. Die Gespräche mit den Kommunen sollen bis zu den Sommerferien 2026 abgeschlossen sein, um eine Vorlage für die 15. Verbandsversammlung zu erstellen. Als Kernbereiche der zukünftigen Entwicklung werden unter anderem Regionalplanung, Flächenrevitalisierung, Umwelt- und Klimaschutz, Wirtschaftsförderung sowie die Digitalisierung und Mobilität genannt. Der Antrag hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 17.7.1Zukunft des RVR hier: Ergänzungsantrag zum Antrag der Fraktion SPD, Fraktion CDU, Fraktion Bündnis 90/Die GrünenZur Vorlage · 14/2214 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/2214 hat die Fraktion Die Linke eine Ergänzung zum Beschlussvorschlag zur zukünftigen Entwicklung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) eingebracht. Der Antrag fungiert als Ergänzungsantrag zu einem bereits vorliegenden Vorhaben der Fraktionen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Bereich der regionalen Zusammenarbeit.
Der Vorschlag sieht vor, den Abschnitt „Schritte regionaler Zusammenarbeit“ um die Vorgabe zu erweitern, dass die für das Ruhrgebiet relevanten Ziele der Nachhaltigkeit der Vereinten Nationen (SDGs) bei der Weiterentwicklung des Verbandes zu berücksichtigen und umzusetzen sind. Dabei sollen insbesondere auch die in den SDGs enthaltenen sozialen Ziele beachtet werden.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass im ursprünglichen Beschlussantrag ein Verweis auf die Nachhaltigkeitsziele fehle, obwohl die Verbandsversammlung diese bereits im Jahr 2022 als Orientierung beschlossen hat. An diesen Beschluss soll durch den vorliegenden Antrag erneut angeknüpft werden. Finanzielle Auswirkungen oder eine Notwendigkeit für eine Nachveranschlagung von Mitteln ergeben sich aus diesem Antrag nicht; die Maßnahme ist haushaltsneutral.
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- 17.8Europäische Jugendhauptstadt / European Youth CapitalZur Vorlage · 14/2200 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und CDU haben im Regionalverband Ruhr (RVR) den Antrag 14/2200 eingebracht, die Bewerbung des Ruhrgebiets als Europäische Jugendhauptstadt für das Jahr 2029 vorzubereiten. Die Verbandsversammlung soll die Verwaltung beauftragen, hierfür eine entsprechende Beschlussvorlage für die nächste Sitzung zu erstellen.
Der Antrag sieht vor, im Zuge der Vorbereitungen die Abstimmung mit den Mitgliedskommunen zu suchen. Dabei soll geklärt werden, ob eine einzelne Stadt als Trägerin der Bewerbung fungiert oder ob der Regionalverband die Region direkt vertritt. Die Verwaltung wird gebeten, einen Plan zu erstellen, der Zeit-, Kosten- und Maßnahmenaspekte sowie die Einbindung von Kommunen und weiteren Akteuren umfasst. Die Antragsteller weisen auf die Notwendigkeit hin, den für den Bewerbungsprozess erforderlichen Zeitplan einzuhalten. Laut den Angaben in der Vorlage sind für dieses Vorhaben keine unmittelbare Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung aus dem Haushalt erforderlich, da das Projekt als haushaltsneutral beschrieben wird.
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- 18.Anfragen und Mitteilungen
- 18.1Anfragen
- 18.1.1Antwort auf die Anfrage der SPD-Fraktion European Youth Capital/Europäische JugendhauptstadtZur Vorlage · 14/1976-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema „Europäische Jugendhauptstadt“ reagiert. Im Rahmen einer möglichen Bewerbung für das Jahr 2029 oder 2030 stehen zwei Optionen zur Verfügung: Eine Bewerbung durch eine einzelne Stadt als Bannerträgerin oder eine direkte Bewerbung durch den RVR für die gesamte Region. Das Europäische Jugendforum signalisierte Interesse an einer regionalen Bewerbung, da diese einen zusätzlichen Mehrwert bieten könne.
Für eine erfolgreiche Bewerbung ist das Mandat mehrerer Kommunen erforderlich, was durch Absichtserklärungen untermauert werden sollte. Zudem muss ein unabhängiges Jugendgremium eingebunden werden. Die Verwaltung bewertet die Chancen für eine regionale Bewerbung als gut, da bisher kein deutscher Titelträger feststand und die Dimension der 53 Gemeinden des RVR neue Impulse setzen könnte.
Die Umsetzung erfordert die Einbindung vielfältiger Akteure, darunter Handwerkskammern, Gewerkschaften, Stiftungen sowie Migrantenselbstorganisationen, um auch nicht organisierte junge Menschen zu erreichen. Der Bewerbungsprozess umfasst drei Stufen mit einreichungsrelevanten Terminen ab Februar 2026. Die Verwaltung empfiehlt die Entwicklung eines Bewerbungskonzepts unter Einbeziehung externer Unterstützung und der Nutzung vorhandener regionaler Kompetenzen, wie etwa aus den FISU World University Games 2026.
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- 18.1.2IGA 2027 ohne BergkamenZur Vorlage · 14/2100 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr eine Fraktionsanfrage (Drucksache 14/2100) zum aktuellen Stand des Projekts IGA 2027 eingereicht. Gegenstand der Anfrage sind die Auswirkungen des angekündigten Rückzugs der Stadt Bergkamen als Standortkommune sowie die mögliche Reduzierung von Landesfördermitteln durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie sich dieser Rückzug auf die Gesamtstruktur der IGA 2027, insbesondere auf die Planung der „Zukunftsgärten“, sowie auf die notwendigen Anpassungen am Projektkonzept auswirkt. Zudem werden Fragen zu den finanziellen Folgen des Rückzugs Bergkamens und zu Veränderungen in der Finanzierungsstruktur gestellt, welche Eigenmittel, kommunale Beiträge, Landesförderung, Sponsoring und Drittmittel umfassen.
Des Weiteren fordert die Anfrage Informationen über mögliche Risiken für weitere beteiligte Standortkommunen oder Partner sowie über den Stand einer etwaigen aktualisierten Risikobewertung an. Es wird zudem nach dem künftigen zeitlichen Fahrplan zur Sicherstellung der Planungssicherheit gefragt. Abschließend bittet die FDP um Auskunft über die geplanten Maßnahmen der Verwaltung, um die verbliebenen Standorte zu stabilisieren und die Umsetzung der IGA 2027 trotz der geänderten Rahmenbedingungen abzusichern.
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- 18.1.2.1Antwort auf die Anfrage der FDP-Fraktion Auswirkungen des Rückzugs von Bergkamen auf die IGA 2027Zur Vorlage · 14/2100-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Antwort auf die Anfrage der FDP-Fraktion erläutert die Auswirkungen des Rückzugs der Stadt Bergkamen aus dem Projekt IGA 2027. Der Rückzug betrifft ausschließlich den Teilbereich des Zukunftsgartens Bergkamen, während die Grundstruktur der übrigen fünf Zukunftsgärten sowie das Drei-Ebnen-Modell unverändert bleiben. Für den Standort Lünen, der bisher mit Bergkamen verknüpft war, ergeben sich punktuelle Anpassungen im Konzept.
Finanziell bleibt die Stadt Bergkamen an die im Gesellschaftervertrag vereinbarten Verpflichtungen gebunden. Eine Reduzierung der Landesförderung für die Standorte Duisburg, Gelsenkirchen und Dortmund wird nicht erwartet, da hierfür Festbeträge vorliegen; betroffen sind lediglich die Fördermittel für die Planungen in Bergkamen. Da der Anteil von Bergkamen am Projekt etwa 1,4 Prozent beträgt, entstehen für die IGA 2027 gGmbH keine wesentlichen zusätzlichen wirtschaftlichen Belastungen. Die Finanzierungsstruktur aus Einlagen, Ticketing und Sponsoring bleibt bestehen.
Aktuell liegen keine Hinweise auf weitere Rückzüge von Standortkommunen vor. Die Baumaßnahmen der verbleibenden Standorte verlaufen planmäßig, und der zeitliche Fahrplan für die IGA 2027 bleibt unverändert. Die Verwaltung setzt weiterhin auf die Zusammenarbeit mit bestehenden Partnern sowie die Gewinnung neuer Sponsoren und Förderer, um die Umsetzung des Projekts abzusichern.
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- 18.1.3Weitere Beantwortung der Anfrage zur Standortmarketingkampagne "Das Ruhrgebiet - Hier bleibt alles anders" in Verbindung mit dem KulturmarketingZur Vorlage · 14/2160-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage von Herrn Gräfingholt zum Verhältnis zwischen der Standortmarketingkampagne „Das Ruhrgebiet – Hier bleibt alles anders“ und dem Kulturmarketing reagiert. Die Kampagne zielt primär darauf ab, Wirtschaftsentscheider, Investoren und Fachkräfte außerhalb des Ruhrgebiets anzusprechen. Zwar wurde die Zielgruppe in der dritten Phase seit 2024 auch auf Personen innerhalb der Region ausgeweitet, um die digitale Wirkung zu verstärken, der Schwerpunkt liegt jedoch weiterhin auf wirtschaftlich relevanten Themen im digitalen Raum. Eine strategische Änderung zur stärkeren Einbindung kultureller Angebote würde einen politischen Beschluss erfordern.
Hinsichtlich des Magazins „Metropole – Das Magazin für das Ruhrgebiet“ erläuterte die Verwaltung, dass dieses als journalistisches Produkt und redaktionelle Beilage der Wochenzeitung DIE ZEIT konzipiert ist. Um die Glaubwürdigkeit gegenüber der Leserschaft sowie den Status als Verlagsbeilage nicht zu gefährden, wird das Magazin bewusst nicht als Werbeinstrument für die Imagekampagne eingesetzt. Eine inhaltliche oder optische Angleichung an die Kampagne wird abgelehnt, da die redaktionelle Objektivität gewahrt bleiben soll. Für die gezielte Vermittlung kultureller Angebote verweist der Verband auf das Online-Portal „Kulturinfo Ruhr“.
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- 18.1.4Anfrage Die Grünen Modernisierung des RVR-Dienstgebäudes Gutenbergstr. 45/47; Ergebnisse der Bedarfsanalyse inkl. Changemanagement und immobilienwirtschaftlicher AnalyseZur Vorlage · 14/2198 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat eine parlamentarische Anfrage zur Modernisierung des RVR-Dienstgebäudes in der Gutenbergstraße 45/47 eingereicht. Im Fokus der Anfrage stehen die Ergebnisse der Bedarfsanalyse sowie Aspekte des Changemanagements und der immobilienwirtschaftlichen Analyse im Zusammenhang mit diesem Vorhaben.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, warum das Gebäude in der Gutenbergstraße 45 nicht direkt veräußert werden soll, falls die Gutenbergstraße 47 während der Modernisierungsmaßnahmen am Standort Kronprinzenstraße 4-6 als Ausweichfläche benötigt wird. In diesem Zusammenhang werden Informationen zu den vorbereitenden Maßnahmen für einen möglichen Verkauf, zur geschätzten Höhe des Erlöses sowie zur geplanten Vorgehensweise beim Verkauf der Gutenbergstraße 47 erbeten.
Zudem umfasst die Anfrage Fragen zum Sanierungsaufwand der Gutenbergstraße 47, der erforderlich ist, um diesen Standort als Ausweichmöglichkeit nutzen zu können. Des Weiteren wird nach dem aktuellen Stand der Fördermittelakquise für die Modernisierung des Gebäudes in der Kronprinzenstraße 4-6 gefragt. Die Antworten auf diese Fragen werden bis zur Sitzung der Verbandsversammlung am 4. Juli 2025 erwartet.
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- 18.1.4.1Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Modernisierung des RVR-Dienstgebäudes Gutenbergstr. 45/47; Ergebnisse der Bedarfsanalyse inkl. Changemanagement und immobilienwirtschaftlicher AnalyseZur Vorlage · 14/2198-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Modernisierung des Dienstgebäudes in der Kronprinzenstraße 4-6 sowie zur Zukunft der Immobilien in der Gutenbergstraße 45 und 47 reagiert. Ein Verkauf der Gutenbergstraße 45 als Einzelobjekt wird nicht angestrebt, da eine gemeinsame Betrachtung beider Grundstücke Synergien bei der Wohnnutzung sowie höhere Verkaufserlöse ermöglichen könnte. Zudem soll die Gutenbergstraße 45 während der Modernisierungsphase als Lagerfläche genutzt werden können.
Bisher wurden keine konkreten Verkaufsmaßnahmen eingeleitet, da die notwendigen Grundsatzbeschlüsse zur Standortentwicklung und zum Bauvorhaben in der Kronprinzenstraße noch ausstehen. Eine seriöse Schätzung des Erlöses für die Gutenbergstraße 45 ist derzeit nicht möglich, da das Nachnutzungskonzept und der Verkaufszeitpunkt noch nicht feststehen. Der Verkauf der Gutenbergstraße 47 soll über ein Interessenbekundungsverfahren erfolgen, sobald das Gebäude als Ausweichstandort entbehrlich ist.
Die Kosten für die notwendige Sanierung der Gutenbergstraße 47 zur Zwischennutzung sollen im Zuge der weiteren architektonischen Planung ermittelt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Aufwand überschaubar bleibt, da sich das Gebäude in einem funktionsfähigen Zustand befindet. Für die Modernisierung der Kronprinzenstraße 4-6 ist die Beantragung von Fördermitteln an die Erstellung einer Entwurfsplanung und eines Energiekonzepts gebunden. Der Umfang der Förderung wird von den finalen Planungen sowie der zum Zeitpunkt der Baumaßnahme verfügbaren Fördersituation abhängen.
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- 18.1.5Kiesabbau auf RVR-FlächenZur Vorlage · 14/2054 · Gruppenanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ruhrfraktion hat im Regionalverband Ruhr eine Gruppenanfrage mit der Drucksache Nummer 14/2054 eingebracht, die den Sand- und Kiesabbau auf Flächen des Verbandes thematisiert. Hintergrund der Anfrage ist ein Vorfall im Landkreis Osnabrück, bei dem gegen ein Unternehmen ein Bußgeld aufgrund von Überschreitungen der Abbaugenehmigung verhängt wurde.
Mit der von Christian Krampitz eingereichten Anfrage werden Informationen zur Überwachung der betroffenen Flächen sowie zur Anzahl der beteiligten Unternehmen und der entsprechenden Flächengrößen im RVR-Gebiet erfragt. Die Fraktion möchte wissen, welche Behörden für die Kontrolle zuständig sind und ob diese Prüfungen regelmäßig oder stichprobenartig durchgeführt werden.
Des Weiteren werden statistische Angaben zu festgestellten Unregelmäßigkeiten sowie zu verhängten Bußgeldern innerhalb der letzten fünf Jahre gefordert. Die Anfrage umfasst zudem Fragen zur Handhabung von Verstößen und zu den am häufigsten auftretenden Regelverstößen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Kriterien der Kontrollen, wobei insbesondere die Einhaltung von Umweltauflagen, Lärmschutz, Gewässerschutz und der Arbeitssicherheit thematisiert werden. Abschließend wird geklärt, ob die Ergebnisse dieser Kontrollen dokumentiert und für die Öffentlichkeit einsehbar sind.
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- 18.1.6Masterplan HandwerkZur Vorlage · 14/2165 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Gruppe Seitz hat im Regionalverband Ruhr eine Fraktionsanfrage zum sogenannten „Masterplan Handwerk“ eingebracht. Mit der Vorlage 14/2165 bittet die Fraktion die Verwaltung um Auskunft zu verschiedenen Aspekten der geplanten Maßnahmen bis zur Sitzung des Verbandsausschusses im Juni 2025.
Ein wesentlicher Bestandteil der Anfrage betrifft die institutionelle Zuständigkeit und mögliche Doppelstrukturen. Die Fraktion hinterfragt, wie eine Vermeidung von Parallelstrukturen zu bestehenden Institutionen wie den Handwerkskammern oder der IHK sichergestellt werden soll und inwieweit das Subsidiaritätsprinzip gewahrt bleibt. Es wird zudem gefragt, ob der Regionalverband Ruhr beabsichtigt, Aufgaben zu übernehmen, die den Pflichtaufgaben der Kammern zuzuordnen sind.
Des Weiteren befasst sich die Anfrage mit dem praktischen Nutzen für die Handwerksbetriebe. Die Verwaltung wird um Klärung gebeten, ob durch den Masterplan Einfluss auf das lokale Baurecht oder Gewerbesteuersätze angestrebt wird und wie eine Reduzierung der Bürokratie sowie eine Senkung der Energiepreise erreicht werden soll. Zudem werden Fragen zur Wirksamkeit geplanter Veranstaltungen und deren Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen gestellt.
Abschließend fordert die Fraktion Informationen zur Umsetzung und Erfolgskontrolle des Plans. Hierbei geht es um die Priorisierung der Projekte, die Festlegung messbarer Zielvorgaben sowie die Einrichtung eines Projektcontrollings oder einer unabhängigen Evaluation.
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- 18.1.7Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion: Wasserwerk VolmarsteinZur Vorlage · 14/2191-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Wasserwerk Volmarstein erläutert der Regionaldirektor den aktuellen Stand der Standortentwicklung. Entscheidend für die weitere Nutzung sind die formale Stilllegung des Wasserwerks sowie die Aufhebung der Wasserschutzzone. Die Verantwortung für das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren liegt bei der Eigentümerin und Betreiberin, der AVU. Die entsprechenden Verfahren wurden noch nicht eingeleitet; die AVU befindet sich jedoch in Abstimmung mit den zuständigen Behörden über den Umfang und Ablauf der Verfahren. Ein Folgetermin zu diesem Thema ist für September 2025 angesetzt.
Aufgrund des noch ausstehenden Stilllegungsverfahrens verzögern sich derzeit die Grundstücksverhandlungen sowie die Projektentwicklung. Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat zudem darauf hingewiesen, dass ein Erwerb der Wasserflächen der Ruhr nicht angestrebt wird und eine Übernahme der denkmalgeschützten Seilhängebrücke nur in einem vollständig sanierten Zustand erfolgt. Für das IGA-Projekt „Perlen an der Ruhr“ im Jahr 2027 sind aufgrund der voraussichtlich erst ab dem zweiten Halbjahr 2026 möglichen Aufhebung der Wasserschutzzone lediglich temporäre Maßnahmen im Außenbereich realisierbar. Die Absicht des RVR, das Gelände zu erwerben, reicht über die IGA 2027 hinaus und ist von einer vertraglichen sowie kommerziellen Einigung abhängig. Für die Durchführung der IGA könnte alternativ ein Nutzungsvertrag mit der AVU als Grundlage dienen, sofern die Wasserschutzzone aufgehoben ist.
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- 18.1.8Modernisierung des RVR-Dienstgebäudes Gutenbergstraße 45/47Zur Vorlage · 14/2202 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Zielke und die AfD-Gruppe Seitz haben im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage Fragen zur Modernisierung des RVR-Dienstgebäudes in der Gutenbergstraße 45/47 gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die wirtschaftliche Bewertung der geplanten baulichen Maßnahmen unter Berücksichtigung der Abteilungen BMR und RTG.
Die Fraktionen bitten die Verwaltung um detaillierte Informationen dazu, wie sich der berechnete Raumbedarf verändern würde, falls ein Einzug von BMR und RTG in das modernisierte Gebäude nicht erfolgt. In diesem Zusammenhang wird nach der Größenordnung möglicher Einsparungen bei den Um- oder Neubaukosten gefragt, die durch eine entsprechend kleinere Planung des Gebäudes entstehen könnten. Zudem wird um eine Gegenüberstellung dieser potenziellen Kosteneinsparungen mit den aktuellen Mietkosten von BMR und RTG gebeten. Die Beantwortung der Fragen wird bis zur Verbandsversammlung am 4. Juli 2025 angestrebt.
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- 18.1.8.1Antwort auf die gemeinsame Anfrage der AfD-Fraktion/Gruppe: Modernisierung des RVR-Dienstgebäudes Gutenbergstraße 45/47Zur Vorlage · 14/2202-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zur Modernisierung des Dienstgebäudes in der Gutenbergstraße 45/47 reagiert. Gegenstand der Anfrage war die Frage, wie sich der Raumbedarf und die Umbaukosten verändern würden, falls die Bereiche BMR und RTG nicht in das modernisierte Gebäude einziehen würden.
Regionaldirektor Garrelt Duin erklärte in der Antwort, dass eine pauschale Beantwortung dieser Fragen derzeit nicht möglich sei. Da eine offene und gemeinsame Raumnutzung vorgesehen ist, könne eine Reduzierung des Raumbedarfs nur nach einer vertieften Betrachtung beurteilt werden. Auch zu den möglichen Einsparungen bei den Umbau- oder Neubaukosten konnten keine konkreten Angaben gemacht werden, da die genaue Art und der Umfang der Maßnahmen erst in der ersten Planungsphase ermittelt werden können.
Bezüglich der Mietkosten wurde darauf hingewiesen, dass eine Integration von BMR und RTG in eigene Immobilien des Verbandes dazu führen würde, dass die bisher an externe Dritte gezahlten Mietkosten innerhalb des Regionalverbands verbleiben würden.
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- 18.1.9Anfrage Die Grünen Anmietung von externen BüroflächenZur Vorlage · 14/2206 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zur Anmietung externer Büroflächen gestellt. Hintergrund sind die Beratungen im Verbandsausschuss vom 23. Juni 2025 über neue Büroräumlichkeiten für die RVR-Verwaltung. Die Anfrage umfasst verschiedene Aspekte der Flächennutzung und Kostenstruktur.
Zunächst bittet die Fraktion um Informationen zur aktuellen Auslastung der Dienstgebäude in der Kronprinzenstraße sowie in der Gutenbergstraße. Dabei wird gefragt, ob ungenutzte Flächen für die Einrichtung einer abgeschotteten IT-Abteilung genutzt werden können und welche baulichen Kosten hierfür an den bestehenden Standorten sowie am potenziell anzumietenden Standort in der Kronprinzenstraße 30 entstehen würden. Zudem sollen mögliche Rückbaukosten sowie die Prüfung alternativer Büroflächen in Essen offengelegt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf dem Raumnutzungskonzept „RVR Arbeitswelt 2030+“. Die Fraktion möchte wissen, wie die Verwaltung die Haltung der Mitarbeitenden gegenüber flexiblen Arbeitsmodellen wie Desk-Sharing einschätzt und welche Maßnahmen zur Einbindung skeptischer Belegschaftsteile geplant sind. Abschließend fordert die Anfrage Daten zum Umgang mit Parkflächen an den genannten Standorten. Es wird nach der Anzahl verfügbarer, vermieteter oder angemieteter Stellplätze sowie nach den daraus resultierenden Einnahmen und Kosten für den RVR und seine Tochtergesellschaften BMR und IGA Ruhrgebiet GmbH gefragt.
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- 18.1.10Weiterführung der Ruhr:HUB GmbH ohne LandesförderungZur Vorlage · 14/2209 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion Die Linke hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage zur Drucksache 14/2209 Informationen über die Weiterführung der Ruhr:HUB GmbH angefordert. Hintergrund ist die Entscheidung der Gesellschafter, die Gesellschaft nach dem Auslaufen der Landesförderung unter neuen Rahmenbedingungen für zwei Jahre fortzuführen. Zu den Gesellschaftern gehört unter anderem die Business Metropole Ruhr GmbH.
Die Anfrage thematisiert die Gründe für die Ablehnung des Projektantrages durch die Landesregierung sowie die Auswirkungen auf das Dienstleistungsangebot für Startups. Es wird gefragt, welche Leistungen künftig von anderen Stellen übernommen werden sollen und wie sich die personellen Kapazitäten der Gesellschaft verändern. In diesem Zusammenhang wird nach der Anzahl der Mitarbeitenden sowie nach Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung des Fachpersonals in der Wirtschaftsförderung gefragt.
Des Weiteren möchte die Fraktion die Beweggründe für die Entscheidung kennen, innerhalb der Gesellschaft lediglich das Format ruhrSUMMIT fortzuführen, und bittet um Informationen zu den Erfolgen dieses Formats. Abschließend wird nach den Auswirkungen dieser Entwicklung auf die Wirtschaftsplanung der Business Metropole Ruhr GmbH gefragt.
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- 18.1.11Möglichkeiten der Übertragung von Erkenntnissen aus dem NKR-Gutachten zur zeitgemäßen Aufgabenorganisation für eine leistungsfähige und resiliente VerwaltungZur Vorlage · 14/2210 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion Die Linke hat im Regionalverband Ruhr die Drucksache 14/2210 als Fraktionsanfrage eingereicht. Der Fokus der Anfrage liegt auf den Möglichkeiten, Erkenntnisse aus dem NKR-Gutachten zur Aufgabenorganisation für eine resiliente Verwaltung zu nutzen. Dabei wird darauf verwiesen, dass der Verband in den Verwaltungsbereiche I, III und IV bereits durch räumliche und fachliche Bündelung die Kommunen unterstützt.
Die Anfrage thematisiert die Erweiterung dieser Unterstützung durch funktionale Bündelungen. Als Beispiele für bereits bestehende Modellprojekte werden die Betreuung städtischer Wälder sowie die Unterhaltung von Radwegen angeführt. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche Themenfelder in Zusammenarbeit mit den Kommunen oder im Rahmen der Beigeordnetenkonferenzen als geeignet für eine Aufgabenübertragung identifiziert wurden und ob neue Ansätze für den Bereich II in Betracht kommen.
Zudem wird nach konkreten Aufgabenstellungen gefragt, die unter den Kriterien der Zuständigkeit und Digitalisierbarkeit – wie von Herrn Duin im Ausschuss dargelegt – einer Prüfung zur Bündelung beim RVR unterzogen werden sollten. Die Anfrage umfasst ferner Fragen zum Stand des Austauschs mit den Kommunen bezüglich potenzieller Aufgabenübertragungen sowie zu dem daraus resultierenden Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen.
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- 18.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 19.Vorlagen mit Fachausschussbeteiligung nicht öffentlich
- 19.1Horizontobservatorium Halde Hoheward in Herten, Kreis Recklinghausen Bau- und Finanzierungsbeschlussnicht öffentlich
- 19.2Aufgabenübertragung Referat Rechnungsprüfungnicht öffentlich
- 20.Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 20.1IGA Metropole Ruhr 2027 gGmH Geschäftsführungnicht öffentlich
- 21.Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich
- 21.1Anfragennicht öffentlich
- 21.2Mitteilungennicht öffentlich
- –Tischvoragen
- –Anfrage der SPD im Ruhrparlament: Erfassung und Nutzungspotenziale von Brachflächen im RuhrgebietZur Vorlage · 14/2217 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der SPD im Ruhrparlament hat mit der Drucksache 14/2217 eine Anfrage an die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Erfassung sowie die Nutzungspotenziale von Brachflächen innerhalb des RVR-Gebietes. Die Fraktion begründet das Anliegen mit den Anforderungen an eine nachhaltige Flächenentwicklung, wobei insbesondere die Innenentwicklung, die Klimaanpassung und die Ressourcenschonung im Fokus stehen.
Im Rahmen der Anfrage werden konkrete Informationen zur Größe der erfassten Potenzialflächen sowie zu den daraus ableitbaren Netto-Bauflächen angefordert. Zudem wird um Auskunft darüber gebeten, welcher Anteil dieser Flächen in privatem Eigentum steht. Des Weiteren fordert die Fraktion eine Übersicht über die Anzahl der Netto-Bauflächen, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Mitgliedskommunen des Verbandes. Die Beantwortung der Fragen wird bis zum Ende der Sommerferien erbeten, um eine Vorbereitung auf die Sondersitzung des Planungsausschusses am 2. Oktober 2025 zu ermöglichen.
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