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Tagesordnung
- 1.Formalia
- 1.1Genehmigung der Niederschrift
- 1.2Um- und Nachbesetzung in Gremien und Aufsichtsräten
- 2.Doppelhaushalt 2025/2026
- 2.1Verabschiedung des Haushaltsplans 2025/2026Zur Vorlage · 14/1839 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) bereitet die Verabschiedung der Haushaltssatzung für die Jahre 202
Der Regionalverband Ruhr (RVR) bereitet die Verabschiedung der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 vor. Die Beschlussvorlage umfasst neben dem ursprünglichen Entwurf auch eine Liste mit Anpassungen durch die Verwaltung. Der Haushaltsentwurf wurde den Einwohnern zur Einsicht vorgelegt, wobei innerhalb der vorgesehenen Frist keine Einwendungen eingereicht wurden.
Ein zentraler Punkt des Plans ist die Gewährung eines Liquiditätsdarlehens an die IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH in den Jahren 2026 und 2027. Da Einnahmen aus Ticketing und Sponsoring voraussichtlich erst im Jahr 2027 fließen, soll ein Betrag von bis zu 22 Millionen Euro zur Deckung des vor der Eröffnung anfallenden Liquiditätsbedarfs bereitgestellt werden. Der RVR beabsichtigt, diesen Bedarf über die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR) aufzunehmen und die Mittel ohne Aufschlag an die IGA GmbH weiterzuleiten.
Aufgrund dieser Maßnahme wird eine Anpassung von § 5 der Haushaltssatzung vorgeschlagen, um den Höchstbetrag für Kredite zur Liquiditätssicherung im Jahr 2026 auf 30 Millionen Euro festzusetzen. Die vorliegenden Änderungen führen laut Verwaltung nicht zu einer Notwendigkeit für überplanmäßige Mittelbereitstellungen. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen des Vorhabens.
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- 2.1.1Haushalt 2025/2026 für das Referat MobilitätZur Vorlage · 14/1772 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Mobilität empfiehlt dem Verbandsausschuss und der Verbandsversammlung, die Haushaltsansätze für das Referat Mobilität für die Jahre 2025 und 2026 unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge der Verwaltung zu beschließen.
Im Ergebnisplan des Regionalverbandes Ruhr (RVR) werden für das Jahr 2025 ordentliche Erträge von rund 108,5 Millionen Euro und ordentliche Aufwendungen von etwa 127,1 Millionen Euro veranschlagt. Für das Jahr 2026 sind Erträge in Höhe von circa 115,3 Millionen Euro sowie Aufwendungen von rund 128,6 Millionen Euro vorgesehen. Dies führt in beiden Planjahren zu einem geplanten Jahresfehlbetrag von jeweils 5,0 Millionen Euro nach Abzug des globalen Minderaufwands. Im Vergleich zum Planansatz des Jahres 2024 steigen sowohl die Erträge als auch die Aufwendungen an.
Für das Referat Mobilität innerhalb des Produktbereichs Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation, sieht der Entwurf für das Jahr 2025 ordentliche Erträge von 1,819 Millionen Euro und ordentliche Aufwendungen von 3,971 Millionen Euro vor. Für das Jahr 2026 werden Erträge in Höhe von 1,540 Millionen Euro und Aufwendungen von 3,872 Millionen Euro veranschlagt.
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- 2.1.2Doppelhaushalt 2025/26 für das Referat 4Zur Vorlage · 14/1773 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1773 befasst sich mit dem Doppelhaushalt 2025/26 für das Referat 4, welches die Bereiche Kultur, Sport und Industriekultur umfasst. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt empfiehlt dem Verbandsausschuss sowie der Verbandsversammlung, die Haushaltsansätze für die Jahre 2025 und 2026 unter Berücksichtigung der vorliegenden Änderungsvorschläge der Verwaltung zu beschließen.
Für den Gesamthaushalt des Regionalverbands Ruhr (RVR) sieht der Entwurf für das Jahr 2025 ordentliche Erträge von rund 108,5 Millionen Euro und ordentliche Aufwendungen von etwa 127,1 Millionen Euro vor. Im Jahr 2026 werden Erträge in Höhe von circa 115,3 Millionen Euro und Aufwendungen von rund 128,6 Millionen Euro veranschlagt. In beiden Jahren ist ein Jahresfehlbetrag von jeweils 5,0 Millionen Euro nach Abzug des globalen Minderaufwands geplant.
Im Bereich der Kultur und Wissenschaft (Produktbereich 04) belaufen sich die geplanten ordentlichen Erträge für 2025 auf 5.962.000 Euro bei Aufwendungen von 15.347.000 Euro, was einem Ergebnis von -9.385.000 Euro entspricht. Für das Jahr 2026 werden Erträge von 6.324.000 Euro und Aufwendungen von 15.291.000 Euro angesetzt. Die Beratungen in den zuständigen Gremien sind für die Sitzungen im November und Dezember 2024 vorgesehen.
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- 2.1.3Haushalt 2025-2026 für die Referate 8,9 und 15Zur Vorlage · 14/1775 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Planungsausschuss empfiehlt die Verabschiedung der Haushaltsansätze für die Jahre 2025 und 2026 für die Referate Regionalentwicklung, Geoinformation und Raumbeobachtung sowie Staatliche Regionalplanung. Die Beschlussvorlage 14/1775 legt die finanziellen Eckwerte für diese Bereiche fest.
Für den gesamten Regionalverband Ruhr sieht der Entwurf im Jahr 2025 ordentliche Erträge von rund 108,5 Millionen Euro und ordentliche Aufwendungen von etwa 127,1 Millionen Euro vor. Im Jahr 2026 werden Erträge in Höhe von circa 115,3 Millionen Euro und Aufwendungen von rund 128,6 Millionen Euro veranschlagt. In beiden Planjahren wird ein jährlicher Fehlbetrag von 5,0 Millionen Euro kalkuliert.
Im Fokus der Beratung steht insbesondere der Produktbereich 09, der die räumliche Planung und Entwicklung sowie Geoinformation umfasst. Für das Jahr 2025 sind hier ordentliche Erträge von etwa 8,3 Millionen Euro und Aufwendungen von rund 19,9 Millionen Euro vorgesehen, was einem Ergebnis von -11,574 Millionen Euro entspricht. Für das Jahr 2026 werden Erträge von etwa 8,3 Millionen Euro und Aufwendungen von rund 20,5 Millionen Euro erwartet, resultierend in einem Ergebnis von -12,189 Millionen Euro. Die Planung umfasst die Teilbereiche Regionalentwicklung, Geoinformation und Raumbeobachtung sowie die staatliche Regionalplanung.
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- 2.1.4Haushalt 2025 und 2026 - Haushalt 2025 und 2026 für die Referate VL/Büro RDin - Verbandsleitung, 5 - Euro- päische und regionale Netzwerke Ruhr, 6 - Finanzmanagement sowie 16 - Allgemeine FinanzwirtschaftZur Vorlage · 14/1777 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen hat eine Beschlussvorlage für den Haushaltsplan der Jahre 2025 und 2026 vorgelegt. Die Vorlage empfiehlt dem Verbandsausschuss sowie der Verbandsversammlung, die Haushaltsansätze für verschiedene Referate zu verabschieden. Davon betroffen sind die Bereiche Verbandsleitung, Europäische und regionale Netzwerke Ruhr, Finanzmanagement sowie die allgemeine Finanzwirtschaft.
Die finanziellen Eckwerte des Entwurfs sehen für das Jahr 2025 ordentliche Erträge von rund 108,5 Millionen Euro vor, während die ordentlichen Aufwendungen auf etwa 127,1 Millionen Euro geschätzt werden. Für das Jahr 2026 wird mit ordentlichen Erträgen von circa 115,3 Millionen Euro und Aufwendungen von rund 128,6 Millionen Euro gerechnet. In beiden Planjahren ist ein jährlicher Fehlbetrag von 5,0 Millionen Euro vorgesehen.
Der Haushaltsplan-Entwurf basiert auf der Drucksache Nr. 14/1704, die bereits im September 2024 eingebracht wurde. Die Beratungen in den zuständigen Gremien sind für das Ende des Jahres 2024 angesetzt, wobei die Verbandsversammlung die abschließende Entscheidung im Dezember erwartet.
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- 2.1.5Haushalt 2025-2026 für die Referate 3, 18 und 22Zur Vorlage · 14/1806 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation hat die Beschlussvorlage 14/1806 zur Verabschiedung des Haushaltsplans 2025–2026 für die Referate 3, 18 und 22 empfohlen. Die Vorlage wird im Verbandsausschuss am 2. Dezember 2024 sowie in der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2024 beraten. Gegenstand der Planung sind die Bereiche Bildung, Soziales und Regionalanalysen, Zentrale Dienste sowie Digitalisierung, Organisation und IT.
Der Haushaltsplan-Entwurf sieht für das Jahr 2025 ordentliche Erträge von rund 108,5 Millionen Euro und ordentliche Aufwendungen von etwa 127,1 Millionen Euro vor. Für das Jahr 2026 werden Erträge in Höhe von circa 115,3 Millionen Euro und Aufwendungen von rund 128,6 Millionen Euro prognostiziert. In beiden Jahren ist ein jährlicher Fehlbetrag von 5,0 Millionen Euro vorgesehen.
Die Ausgaben der betroffenen Referate bewegen sich im Jahr 2025 auf etwa 1,75 Millionen Euro für das Referat 3, rund 5,6 Millionen Euro für das Referat 18 und circa 8,3 Millionen Euro für das Referat 22. Für das Jahr 2026 steigen die geplanten Aufwendungen im Referat 3 auf etwa 1,84 Millionen Euro, im Referat 18 auf rund 5,8 Millionen Euro und im Referat 22 auf circa 8,8 Millionen Euro an.
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- 2.1.6Haushalt 2025-2026 für den Bereich Umwelt und Grüne InfrastrukturZur Vorlage · 14/1824 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz empfiehlt die Verabschiedung der Haushaltsansätze für den Zeitraum 2025 bis 2026 im Bereich Umwelt und Grüne Infrastruktur. Die Beschlussvorlage umfasst die Budgetplanung für die Referate Freiraumentwicklung und Landschaftsbau, Liegenschaften und Hochbau sowie Klima und Umweltschutz.
Der Entwurf sieht für das Jahr 2025 ordentliche Erträge in Höhe von rund 108,5 Millionen Euro vor, während die Aufwendungen auf etwa 127,1 Millionen Euro geschätzt werden. Für das Jahr 2026 prognostiziert der Plan ordentliche Erträge von circa 115,3 Millionen Euro bei erwarteten Aufwendungen von rund 128,6 Millionen Euro. In beiden Planjahren ist ein jährlicher Fehlbetrag von 5,0 Millionen Euro vorgesehen.
Die Vorlage durchläuft derzeit die beratenden Instanzen des Regionalverbands Ruhr. Nach der Beratung im Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz sowie im Verbandsausschuss wird eine abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2024 erwartet.
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- 2.1.7Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2025/2026Zur Vorlage · 14/1827 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der FDP hat mit der Vorlage 14/1827 einen Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2025/2026 eingebracht. Der Antrag sieht vor, die Haushaltsmittel für die Standortmarketingkampagne des Regionalverbandes Ruhr (RVR) um mindestens 1,5 Millionen Euro zu kürzen. Die verbleibenden Mittel sollen stattdessen in wirtschaftsfördernde Maßnahmen mit messbarem Mehrwert für die Region investiert werden.
Die Begründung der Fraktion bezieht sich auf den aktuellen Haushaltsplan, der über 2,3 Millionen Euro für die Marketingkampagne vorsieht. Laut Antrag fehlen bisher klare Messgrößen und unabhängige Bewertungsmöglichkeiten, um den Erfolg der Maßnahmen nachzuweisen. Als Alternative zur zentralen Kampagne schlägt die FDP eine Umwidmung der Mittel in Projekte wie Bildungsinitiativen, die Förderung von Start-ups, die Digitalisierung der Verwaltung oder die Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen vor. Zudem wird angeführt, dass bereits private und kommunale Akteure Marketing für das Ruhrgebiet betreiben, was durch eine zusätzliche RVR-Kampagne zu Doppelstrukturen führen könnte.
Der Antrag ist zur Beratung im Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen sowie im Verbandsausschuss vorgesehen und soll in der Sitzung der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2024 beschlossen werden.
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- 2.1.8Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2025/2026Zur Vorlage · 14/1831 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der FDP hat mit der Drucksache 14/1831 einen Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2025/2026 vorgelegt. Der Antrag sieht die Beendigung des Projekts 0100018 vor, welches die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Digital Health zum Ziel hatte.
Die Begründung der Fraktion hebt hervor, dass das Thema Digital Health zwar eine zunehmende Bedeutung für die Region und die Schaffung von Arbeitsplätzen habe, jedoch bereits durch bestehende Strukturen abgedeckt werde. Es wird darauf verwiesen, dass im Netzwerk der MedEcon Ruhr bereits über 170 Unternehmen und Einrichtungen aus der Region beteiligt sind. Die FDP vertritt die Auffassung, dass eine eigene Koordinierungsstelle beim Regionalverband keine Notwendigkeit oder einen zusätzlichen Mehrwert für das Netzwerk darstellt und die koordinierenden Rollen bei den bereits etablierten Akteuren verbleiben sollten.
Die Streichung des Projekts würde zu finanziellen Einsparungen im Haushalt führen. Für das Jahr 2025 werden 474.966 Euro, für 2026 483.624 Euro und für die Folgejahre weitere Beträge ausgewiesen. Die Auswirkungen werden als Haushaltsverbesserung eingestuft. Der Antrag wird im Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation sowie im Verbandsausschuss vorberaten, bevor er in der Verbandsversammlung zur Entscheidung vorgelegt wird.
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- 2.1.9Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2025/2026Zur Vorlage · 14/1832 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der FDP hat mit der Vorlage 14/1832 einen Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2025 und 2026 vorgelegt. Der Antrag befasst sich mit dem geplanten Erwerb von Anteilen an der Ruhr Futur gGmbH durch den Regionalverband Ruhr (RVR).
Die FDP beantragt, dass der RVR die vorgesehenen Anteile an der Gesellschaft nicht erwirbt. In der Begründung wird angeführt, dass dem Verband die Kompetenzen im Schulbereich fehlen, da diese Zuständigkeiten zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den Kommunen aufgeteilt sind. Die Fraktion vertritt die Ansicht, dass eine Aufrechterhaltung der Tätigkeiten der Ruhr Futur gGmbH durch das Land NRW und nicht durch den RVR erfolgen sollte.
Finanziell führt dieser Verzicht laut dem Antrag auf ein Einsparungspotenzial von jährlich 500.000 Euro im Haushalt des Regionalverbandes. Der Antrag wurde zur Vorberatung an den Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation sowie an den Verbandsausschuss geleitet.
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- 2.1.10Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2025/2026Zur Vorlage · 14/1842 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat mit der Drucksache 14/1842 einen Antrag auf Änderung des Haushaltsplanentwurfs für die Jahre 2025 und 2026 gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Einstellung des Projekts LELINA. Das Projekt verfolgt das Ziel, Maßnahmen gegen eine Entfremdung von Mensch und Natur zu ergreifen und die Identifikation mit der kulturellen sowie natürlichen Vielfalt der Region zu fördern.
In der Begründung führt die Fraktion aus, dass im Rahmen einer Prüfung der Aufgaben des Regionalverbandes Ruhr (RVR) auf einen wirtschaftlichen Einsatz der Ressourcen geachtet werden müsse. Die Ziele des Projekts LELINA seien primär als Aufgabe für Bildungsinstitutionen oder private Initiativen einzustufen und nicht als originäre Aufgabe des Verbandes. Durch die Einstellung des Projekts sollen Mittel eingespart werden.
Finanzielle Auswirkungen im Sinne einer Nachveranschlagung ergeben sich aus dem Antrag nicht; das Vorhaben wird als Haushaltsverbesserung geführt. Der Antrag durchläuft die Beratungsfolge über den Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz sowie den Verbandsausschuss, bevor er in der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2024 zur Entscheidung vorgelegt wird.
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- 2.1.11Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2025/2026Zur Vorlage · 14/1843 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat mit der Drucksache 14/1843 einen Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2025/2026 vorgelegt, der eine Reduzierung der Subventionen für Haus Ripshorst vorsieht. Der Antrag beinhaltet die Aufforderung an die Verwaltung, das Angebot des Projekts einer Überprüfung zu unterziehen und Teile davon nach Möglichkeit durch eine Bepreisung eigenfinanzieren zu lassen.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass die derzeitige Subventionierung der Aktivitäten von Haus Ripshorst kritisch zu betrachten sei. Zwar wird das Angebot der Einrichtung grundsätzlich als begrüßenswert eingestuft, jedoch sollen einzelne Leistungen auf ihre Wirtschaftlichkeit geprüft und gegebenenfalls kostenpflichtig gestaltet werden können. Durch eine stärkere Eigenfinanzierung soll die finanzielle Belastung des Haushalts verringert und die Eigenverantwortung gefördert werden.
Finanzielle Auswirkungen im Sinne einer zusätzlichen Mittelbereitstellung sind laut dem Dokument nicht erforderlich, da der Antrag auf Haushaltsneutralität oder eine Haushaltsverbesserung abzielt. Der Beschlussvorschlag durchläuft die Beratungsfolge über den Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz sowie den Verbandsausschuss, bevor er in der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2024 zur Entscheidung ansteht.
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- 2.2Benehmensherstellung zur Festsetzung des Umlagesatzes der Verbandsumlage für die Haushaltsjahre 2025 und 2026Zur Vorlage · 14/1835 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) strebt die Herstellung eines Benehmens zur Festsetzung des Umlagesatzes für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 an. Auf Basis eines Eckdatenentwurfs wird ein Hebesatz von 0,68 Prozent vorgeschlagen. Dieser Vorschlag folgt auf ein Beteiligungsverfahren der Mitgliedskörperschaften, das zwischen Juli und September 2024 stattfand.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die von den Mitgliedskörperschaften erhobenen Einwendungen zurückzuweisen. Dies betrifft unter anderem die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage sowie die Forderungen nach weiteren strukturellen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen oder einer Priorisierung von Projekten. Der Regionalverband verweist in diesem Zusammenhang auf den fortgeschriebenen Haushaltskonsolidierungsplan für die Jahre 2025 bis 2029, der umfangreiche Einsparungen im Haushalt vorsieht.
Hinsichtlich der Personalplanung wird die Beibehaltung einer dreimonatigen Wiederbesetzungssperre bei freiwerdenden Stellen sowie die Beschränkung neuer Stellen auf ein notwendiges Mindestmaß bekräftigt. Auf Forderungen nach einer Senkung des Umlagehebesatzes reagiert die Verwaltung mit dem Hinweis auf die seit 2020 konstante Hebesatzgestaltung trotz steigender Kosten in verschiedenen Aufwandspositionen. Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage erfolgt laut Verwaltung im Rahmen eines verantwortungsvollen und kurzfristigen Planungszeitraums, um die langfristige Handlungsfähigkeit des Verbandes für Sonderprojekte zu sichern.
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- 2.3Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungsplanes 2025Zur Vorlage · 14/1838 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungsplanes (HKP) 2025/2026 für den Regionalverband Ruhr beschließen. Der Entwurf zum Haushaltsplan sieht für die Jahre 2025 und 2026 defizitäre Ergebnisse durch die Verwendung von Ausgleichsrücklagen vor, während ab 2027 positive Ergebnisse geplant sind. Ein formelles Haushaltssicherungskonzept ist nach geltender Rechtslage nicht erforderlich, dennoch wird der HKP zur Entlastung der Mitgliedskommunen fortgeführt.
Der Plan umfasst bewährte Maßnahmen wie die Hebung von Erträgen aus Gewinnanteilen von Beteiligungsgesellschaften sowie eine befristete Wiederbesetzungssperre bei freiwerdenden Stellen. Ergänzend werden Anpassungen bei den Beteiligungszuschüssen und die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage von RVR Ruhr Grün zur Verringerung des Betriebskostenzuschusses umgesetzt. Durch diese Maßnahmen erhöhen sich die konsumtiven Konsolidierungsbeiträge im Jahr 2025 auf 12,8 Millionen Euro und im Jahr 2026 auf 9,9 Millionen Euro.
Im Bereich der Investitionstätigkeit ist eine Konsolidierung von 15,8 Millionen Euro für 2025 und 7,2 Millionen Euro für 2026 vorgesehen. Gleichzeitig führen externe Faktoren bei Projekten wie dem Besucherzentrum Bergkamen oder dem Sonderbauwerk Hoesch-Hafenbahn-Weg zu Mehrbedarfen. Ein Klima-Check der Vorlage ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- –Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 3.Vorlagen der Bezirksregierungen
- 3.1Programm Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. EUR Gesamtkosten (Titel 777 12): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2025Zur Vorlage · 14/1751 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 14/1751 befasst sich mit der Priorisierung von Maßnahmen im Programm zum Um- und Ausbau von Landesstraßen für das Jahr 2025. Das Programm umfasst Projekte, deren Gesamtkosten bis zu drei Millionen Euro betragen (Titel 777 12).
Der Entwurf sieht die Verabschiedung einer Prioritätenliste vor, welche die dreißig wichtigsten Vorhaben umfasst. Die Vorlage enthält zudem Detailangaben und Lagepläne zu den priorisierten Projekten sowie eine Auflistung weiterer Maßnahmen für das Jahr 2025. Ein wesentlicher Bestandteil der Unterlagen ist zudem ein Vergleich, der neue sowie veränderte Projekte gegenüber dem vorangegangenen Jahr aufzeigt.
Die Vorlage wird im Namen der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt. Die Federführung liegt beim Verbandsausschuss. Im Rahmen des Beratungsprozesses wurden die Gremien Planungsausschuss, Ausschuss für Mobilität sowie der Verbandsausschuss in die Vorberatung einbezogen, bevor die Entscheidung in der Verbandsversammlung erfolgt.
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Hauptdokument|20241030112918-0|20241030112925-3|20241030112923-0|20241030112924-1|20241030112925-2
- 3.2(Neu-)Aufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes NRW Erstmalige Aufstellung des Bedarfsplans für RadschnellverbindungenZur Vorlage · 14/1753 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1753 sieht die Festlegung einer Liste von Maßnahmenvorschlägen für ein Beteiligungsverfahren vor, welches der Definition des landesweiten Radvorrangnetzes in Nordrhein-Westfalen dient. Im Fokus steht dabei die erstmalige Aufstellung eines Bedarfsplans für potenzielle Radschnellverbindungen im Rahmen der (Neu-)Aufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes NRW.
Die Vorlage wurde gemeinsam von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster unter Federführung des Verbandsausschusses erstellt. Der Beschlussvorschlag umfasst die Annahme der Maßnahmenvorschläge gemäß Anlage 1 der Vorlage als Grundlage für das weitere Verfahren zur Identifikation potenzieller Radschnellverbindungen.
Der Entscheidungsprozess sieht vor, dass die Vorlage nach der Vorberatung in den relevanten Ausschüssen – dem Planungsausschuss und dem Ausschuss für Mobilität – in die Verbandsversammlung am 13. Dezember 2024 gelangt. Die gemeinsame Einreichung der Sitzungsvorlage erfolgt gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidenten der beteiligten Bezirksregierungen.
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- 3.3Aufnahme von Maßnahmen in den ÖPNV-Bedarfsplan: Anmeldung der Maßnahme "urbane Seilbahn in Herne" für den ÖPNV-Bedarfsplan (Übergangsregelung) und den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRWZur Vorlage · 14/1754 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/1754 regelt die Anmeldung einer Maßnahme für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Land Nordrhein-Westfalen. Konkret wird vorgeschlagen, das Projekt „urbane Seilbahn in Herne“ beim Land NRW zur Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan anzumelden. Zudem soll die Maßnahme zur Aufnahme in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes vorgeschlagen werden.
Die Vorlage wurde von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster gemeinsam erstellt. Der Entscheidungsprozess umfasst die fachliche Beratung im Ausschuss für Mobilität sowie im Verbandsausschuss. Die abschließende Entscheidung über den Beschlussvorschlag ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2024 vorgesehen.
Als Grundlage für die Anmeldung dienen unter anderem eine Konzeptstudie zum Areal Blumenthal sowie technische Übersichtspläne zur geplanten Seillinie. Die Vorlage wird gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidenten der beteiligten Bezirksregierungen vorgelegt.
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Hauptdokument|20241024155917-0|20241024155926-1|20241024155928-2|20241024155926-0
- 3.4Aufnahme von Maßnahmen in den ÖPNV-Bedarfsplan: Anmeldung der Maßnahme "Anbindung des Wissenschaftscampus an die U42/H-Bahn in Dortmund" für den ÖPNV-Bedarfsplan (Übergangsregelung) und den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRWZur Vorlage · 14/1755 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/1755 wird die Aufnahme einer spezifischen Maßnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan sowie in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt. Gegenstand des Antrags ist die Anbindung des Wissenschaftscampus an die U42/H-Bahn in Dortmund.
Die Vorlage wird von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster gemeinsam vorgelegt. Mit der Anmeldung beim Land NRW soll eine Berücksichtigung dieser Infrastrukturmaßnahme in den entsprechenden regionalen und landesweiten Planungen erreicht werden.
Der Entscheidungsprozess sieht eine Vorberatung im Ausschuss für Mobilität am 19. November 2024 sowie im Verbandsausschuss am 2. Dezember 2024 vor, bevor die endgültige Beratung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2024 erfolgt.
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- 3.5Förderprogramm 2025 zur Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weiteren Maßnahmen des BodenschutzesZur Vorlage · 14/1758 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird im Rahmen ihrer Sitzung am 13. Dezember 2024 über das Förderprogramm 2025 zur Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie über weitere Maßnahmen des Bodenschutzes beraten. Die Beschlussvorlage mit der Nummer 14/1758 wird gemeinsam von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Dringlichkeitsliste „Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten 2025“ sowie die Förderliste 2025 für Maßnahmen des Bodenschutzes im Verbandsgebiet zur Kenntnis nimmt. Mit dem Beschluss sollen zudem die in den entsprechenden Anlagen aufgeführten Maßnahmen genehmigt werden.
Die Vorlage wird vor der Entscheidung in der Verbandsversammlung im Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz beraten, dessen Sitzung am 2. Dezember 2024 stattfindet. Die gemeinsame Einreichung der Vorlage erfolgt durch die Regierungspräsidenten der Bezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes.
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Hauptdokument|20241024155515-2|20241024155515-0|20241024155515-1
- 3.6Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen (Titel 777 14): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2025Zur Vorlage · 14/1785 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster haben eine gemeinsame Sitzungsvorlage zum Programm „Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ vorgelegt. Im Zentrum der Vorlage steht die Priorisierung von Maßnahmen für das Jahr 2025. Der Beschlussvorschlag umfasst die Festlegung einer Prioritätenliste, welche die 30 wichtigsten Vorhaben sowie weitere Maßnahmen und detaillierte Lagepläne beinhaltet.
Der Entscheidungsprozess ist in verschiedenen Gremien vorgesehen. Die Vorlage wird zunächst im Planungsausschuss am 13. November 2024 sowie im Ausschuss für Mobilität am 19. November 2024 beraten. Im Anschluss folgt die Beratung im Verbandsausschuss am 2. Dezember 2024, bevor die endgültige Entscheidung in der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) am 13. Dezember 2024 erwartet wird.
Die Einreichung der Vorlage erfolgt gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidenten von Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Federführend für die Bearbeitung ist die Bezirksregierung Düsseldorf unter der Leitung von ORBR Hamestuk.
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Hauptdokument|20241030113527-0|20241030113535-2|20241030113533-0|20241030113534-1
- 4.Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 4.11. Änderung des Regionalplans Ruhr - Windenergie AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 14/1759 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über den Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Regionalplans Ruhr. Ziel der Planänderung ist die Festlegung von Windenergiebereichen, um die gesetzlichen Vorgaben des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen zum Ausbau der erneuerbaren Energien umzusetzen.
Der vorliegende Entwurf sieht die Ausweisung von 113 Windenergiebereichen mit einer Gesamtfläche von 2.691 Hektar vor. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Kennzeichnung dieser Flächen als Beschleunigungsgebiete. Dies soll das Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen vereinfachen, indem unter bestimmten Voraussetzungen auf Teile der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie auf Artenschutzprüfungen verzichtet werden kann.
Im Rahmen des Verfahrens wird die Öffentlichkeit sowie die betroffenen öffentlichen Stellen über den Planentwurf informiert. Die Unterlagen, einschließlich der Begründung und des Umweltberichts, werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Dabei erfolgt die Auslegung in den Kreisen und kreisfreien Städten des Regionalverbands ausschließlich elektronisch. Während dieser Frist besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme durch die beteiligten Stellen. Die Planänderung wird als Beitrag zum Klimaschutz bewertet und hat laut vorliegender Vorlage keine Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes.
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Hauptdokument|20241023175455-0|20241023175530-1|20241023175532-2|20241023175603-3|20241023175608-4|20241023175748-5|20241023175753-6|20241023180021-7|20241023180021-8
- 4.1.11. Änderung des Regionalplans Ruhr - Windenergie Hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 14/1841 · Fraktionsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Regionalverband Ruhr einen Antrag zur ersten Änderung des Regionalplans Ruhr im Bereich Windenergie vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Auslegungsfrist für die Entwurfsunterlagen zum Aufstellungsbeschluss.
Mit dem Antrag wird vorgeschlagen, die Frist für die Öffentlichkeit sowie für die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen während der Auslegungsphase auf sechs Wochen festzulegen. Die Begründung der Fraktionen führt an, dass die aktuelle Zeitplanung aufgrund der bevorstehenden Weihnachtsferien sehr eng bemessen sei. Eine zu kurze Offenlagefrist könnte dazu führen, dass für die Erarbeitung fundierter Stellungnahmen nicht ausreichend Zeit zur Verfügung steht. In der Begründung wird zudem auf Erfahrungen mit knapp bemessenen Fristen in anderen regionalplanerischen Verfahren verwiesen.
Der Antrag hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt und erfordert keine Nachveranschlagung von Mitteln. Die Vorlage ist für die Beratung im Planungsausschuss, im Verbandsausschuss sowie in der Verbandsversammlung vorgesehen.
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- –Ergänzung zur Drucksache Nr. 14/1759 1. Änderung des Regionalplans Ruhr - Windenergie Hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 14/1872 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/1872 legt den geplanten Ablauf des Beteiligungsverfahrens zur ersten Änderung des Regionalplans Ruhr im Bereich der Windenergie dar. Auf Anfrage des Planungsausschusses beschreibt die Verwaltung den zeitlichen Rahmen, um die Ziele für den Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen bis 2025 zu erreichen.
Der Beginn des offiziellen Beteiligungsverfahrens ist für den 20. Januar 2025 vorgesehen. Dieser Termin basiert auf den Bekanntmachungen in den Amtsblättern der Regierungsbezirke Münster, Arnsberg und Düsseldorf. Um den angestrebten Feststellungsbeschluss in der Sitzung der Verbandsversammlung am 4. Juli 2025 zu ermöglichen, empfiehlt die Verwaltung eine Befristung des Beteiligungszeitraums auf die gesetzliche Mindestfrist von vier Wochen. Eine Ausweitung auf sechs Wochen würde den Zeitraum für die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen verkürzen und das Risiko erhöhen, den angestrebten Termin nicht einzuhalten.
Für Januar 2025 sind zudem öffentliche Informationsveranstaltungen in den Kreisen Wesel, Unna und Recklinghausen sowie in den Städten Hamm und Hagen geplant. Die Entwurfsunterlagen zur Änderung des Regionalplans stehen den Kommunen bereits seit Ende Oktober 20kommunen zur Einsichtnahme zur Verfügung. Das Verfahren hat keine Auswirkungen auf den Haushalt und führt laut einem durchgeführten Klima-Check zu keinen klimarelevanten Veränderungen.
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- 5.Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 6.Fraktionsanträge
- 7.Anfragen und Mitteilungen
- 7.1Anfragen
- 7.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 8.Vorlagen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen
- 8.1Bericht über die Beteiligungen des Regionalverbandes Ruhr für das Jahr 2023Zur Vorlage · 14/1816 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll den Bericht über die Beteiligungen des Verbandes für das Jahr 2023 beschließen. Die Vorlage 14/1816 sieht vor, dass der Bericht gemäß § 117 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zur Information der politischen Vertreter und der Öffentlichkeit vorgelegt wird. Obwohl der RVR-Konzern aufgrund der aktuellen Rechtslage nicht von der Aufstellungspflicht eines Gesamtabschlusses befreit ist, wird an der Erstellung des Beteiligungsberichtes festgehalten, um die Berichtskontinuität sowie die Transparenz zu gewährleisten.
Der Bericht umfasst die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Beteiligungen auf Basis der geprüften Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2023. Er beinhaltet neben unmittelbaren Beteiligungen auch Informationen zur AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH sowie zur Business Metropole Ruhr GmbH. Ein Fokus liegt auf der wirtschaftlichen Lage der einzelnen Gesellschaften. Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben gemäß § 285 Nr. 9 HGB werden im Bericht die Bezüge als Gesamtbezüge ausgewiesen.
Nach der Beschlussfassung wird der Bericht auf der Website der Metropole Ruhr veröffentlicht und ist zudem über das Gremien-Informationssystem des RVR abrufbar. Die Vorlage gibt an, dass keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen durch den Bericht entstehen. Ein Exemplar wird der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, zugestellt.
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- 8.2Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2023 - Manifesta 16 Ruhr gGmbHZur Vorlage · 14/1807 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Jahresabschluss der Manifesta 16 Ruhr gGmbH zum 31. Dezember 2023 festzustellen. Der Beschlussvorschlag sieht zudem vor, die Verwendung des Jahresergebnisses für das Geschäftsjahr 2023 zu beschließen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Prüfbericht der Märkischen Revision GmbH liegt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 11. Oktober 2024 vor. Der Wirtschaftsprüfer hielt fest, dass der Anhang und der Lagebericht nicht fristgerecht gemäß den gesellschaftsvertraglichen Vorgaben aufgestellt wurden. Es wurden jedoch keine Sachverhalte bekannt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung oder die wirtschaftlichen Verhältnisse sprechen. Die Gesellschaft ist ihren übertragenen Aufgaben sowie dem öffentlichen Zweck nachgekommen.
Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt ausschließlich über Zuschüsse. Seit der Gründung im November 2022 wurden Gesamtzuschüsse in Höhe von 1,2 Millionen Euro vereinnahmt, wobei 880.000 Euro für den Erwerb von Nutzungsrechten für den Titel „Manifesta 16 Ruhr“ eingesetzt wurden. Zum Bilanzstichtag waren keine Arbeitnehmer beschäftigt. Die Vorlage ist haushaltsneutral und weist keine klimarelevanten Auswirkungen auf.
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- 8.3Angelegenheiten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH - Bürgschaftsübernahme für den Anteil der Bundesmittel des Eisenbahn-Bundesamtes - EBA (50 % der förderfähigen Kosten) für die Ersatzinvestition der Gleiserneuerung zwischen km 58,88 und 59,70 der Strecke Hattingen - Wengern-OstZur Vorlage · 14/1809 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) beabsichtigt, eine selbstschuldnerische Bürgschaft zugunsten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH (TER) zu übernehmen. Die Bürgschaft soll gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für die Übernahme von Bundesmitteln in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 366.563,00 Euro, dienen. Gegenstand ist die Ersatzinvestition zur Gleiserneuerung auf dem Streckenabschnitt zwischen km 58,88 und 59,70 der Strecke Hattingen – Wengern-Ost.
Die Infrastruktur des betreffenden Abschnitts wurde zuletzt Ende der 1950er Jahre erneuert und weist Mängel auf. Eine Instandsetzung ist notwendig, um eine mögliche Sperrung des Gleises zwischen Witten-Herbede und Wengern-Ost zu verhindern, welche die Verbindung zwischen Hattingen und Witten/Hagen unterbrechen könnte. Die Finanzierung der Baumaßnahme setzt sich aus Bundesmitteln (bis 50 %), Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen (40 %) sowie einem investiven Sonderzuschuss des RVR von maximal 100.000,00 Euro im Jahr 2026 zusammen, wodurch eine Förderquote von bis zu 90 % erreicht werden kann.
Da der RVR als öffentlicher Gesellschafter auftritt, ist für die Bürgschaft ein Beschluss der Verbandsversammlung erforderlich. Das Risiko eines Bürgschaftsfalls wird aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Nutzung der Infrastruktur als sehr gering eingestuft. Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Notwendigkeit einer Nachveranschlagung im Haushaltsplan.
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- 8.4Angelegenheiten der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH - Änderung der GesellschaftervereinbarungZur Vorlage · 14/1812 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über eine Änderung der Gesellschaftervereinbarung der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH sowie über die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens. Hintergrund ist ein voraussichtlicher Liquiditätsbedarf der Gesellschaft im Zeitraum von Frühjahr 2025 bis zum Sommer 2027, da notwendige Auszahlungen vor den erwarteten Einnahmen aus dem Ticketing und Sponsoring anfallen.
Der Beschluss sieht vor, dass der RVR als Hauptgesellschafter ein Darlehen in Höhe von bis zu 22 Millionen Euro bereitstellt. Die Finanzierung soll über die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR) erfolgen, wobei der RVR die Mittel ohne Aufschlag an die IGA GmbH weiterleitet. Das Darlehen wird als Rahmenkredit ausgestaltet, dessen Zinsbasis auf dem 1-Monats-EURIBOR zuzüglich eines Aufschlags von 0,1 Prozent besteht. Eine Rückzahlung des Darlehens ist bis spätestens Dezember 2027 vorgesehen.
Im Zuge der Anpassung der Gesellschaftervereinbarung sollen zudem die Haftungsübernahme durch die übrigen kommunalen Gesellschafter sowie die Stundungszusage der DBG verankert werden. Dies dient der Einhaltung von EU-Beihilferecht und kommunalwirtschaftsrechtlichen Vorgaben. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des RVR sind laut Vorlage haushaltsneutral, da die anfallenden Zinsaufwendungen durch entsprechende Erträge gedeckt sind.
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- 8.5Angelegenheiten der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Anpassung der GesellschaftervereinbarungenZur Vorlage · 14/1826 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird gebeten, die vorgeschlagene Anpassung der Gesellschafterzuschüsse für die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR mbH) für das Jahr 2025 zu beschließen und dem Abschluss aktualisierter Gesellschaftervereinbarungen zuzustimmen. Die Auszahlung der Zuschussleistungen steht unter dem Vorbehalt, dass die jeweils zuschusspflichtigen Mitgesellschafter einer Betriebsstätte die Leistungen in anteiliger Höhe gewähren.
Der Regionalverband Ruhr hält mit 64,14 % die Mehrheit an der FMR mbH; weitere Anteile halten die Städte Duisburg, Bochum, Witten, Oberhausen, Bottrop, Essen und Gelsenkirchen sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis. Da die aktuellen Vereinbarungen zum Jahresende 2024 befristet sind, sind neue Regelungen für das Jahr 2025 erforderlich. Der Zuschussbedarf der Gesellschaft beläuft sich für 2025 auf insgesamt rund 6,1 Millionen Euro. Darüber hinaus sind Investitionszuschüsse in Höhe von 9,6 Millionen Euro vorgesehen, wobei 8 Millionen Euro für die Sanierung des Bades in Vonderort eingeplant sind.
Hinsichtlich der Niederrheintherme in Mattlerbusch sieht die Vereinbarung für 2025 keine investiven Zuschüsse vor, da die weiteren Planungskosten aufgrund der aktuellen Lage nicht abschätzbar sind. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes Ruhr sind als haushaltsneutral zu bewerten, da die im Haushaltsplan berücksichtigten Ansätze über den im aktuellen Plan ausgewiesenen Bedarfen liegen.
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Hauptdokument|20241107101004-0|20241107101004-1|20241107101004-2|20241107101005-3
- 8.6Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen GmbH (UWZ) - Bauliche Weiterentwicklung der Ökologiestation des Kreises Unna in Bergkamen - Umwidmung von InvestitionszuschüssenZur Vorlage · 14/1833 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird gebeten, den Sachstand zur baulichen Weiterentwicklung der Ökologiestation des Kreises Unna in Bergkamen zur Kenntnis zu nehmen und die Umwidmung von Fördermitteln zu beschließen. Dabei sollen von den bereits genehmigten investiven Zuschüssen in Höhe von 1,5 Millionen Euro verbleibende Mittel in Höhe von 1.239.000 Euro für ein neues Konzept zur Verfügung gestellt werden.
Ursprünglich war der Ersatzbau einer Maschinenhalle vorgesehen. Durch die Kündigung eines Mietverhältnisses für eine Scheune auf dem Gelände hat der Kreis Unna nun die Möglichkeit, eine alternative Planung vorzulegen. Diese sieht vor, statt des reinen Neubaus die bestehende Bausubstanz zu sanieren und umzunutzen. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Instandsetzung der technischen Gebäudeausrüstung, der Dächer und der Heizungsanlagen sowie die Umgestaltung des Innenhofs. Die freiwerdende Scheune soll für die Biologische Station ausgebaut werden, während das Melkerhaus als Besucherzentrum aufgewertet werden soll.
Der ursprüngliche Kostenrahmen von insgesamt 4,2 Millionen Euro bleibt bestehen, wobei der Anteil des Regionalverbands Ruhr (RVR) weiterhin bei rund 1,5 Millionen Euro liegt. Die Verwaltung des RVR befürwortet die Neuausrichtung, da durch die Übernahme der Instandhaltungspflichten durch den Kreis Unna die Umweltzentrum Westfalen GmbH (UWZ) finanziell entlastet wird.
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- –Änderungsantrag DIe Grünen Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen GmbH (UWZ) - Bauliche Weiterentwicklung der Ökologiestation des Kreises Unna in Bergkamen - Umwidmung von InvestitionszuschüssenZur Vorlage · 14/1833-1 · Fraktionsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat einen Änderungsantrag zur Drucksache 14/1833 eingebracht, der die Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen GmbH (UWZ) betrifft. Im Zentrum des Antrags stehen die bauliche Weiterentwicklung der Ökologiestation des Kreises Unna in Bergkamen sowie die Umwidmung von Investitionszuschüssen.
Der Antrag regt an, dass bei der weiteren Ausgestaltung des Konzepts zur baulichen Weiterentwicklung die Beschäftigten der Ökologiestation und des Umweltzentrums Westfalens sowie der örtlich ansässige NABU eng in den Prozess einbezogen werden sollen. Als Begründung wird angeführt, dass es für die weiteren Planungen, beispielsweise bei der Erstellung eines Raumkonzepts, wichtig sei, die betroffenen Institutionen und insbesondere die Mitarbeiter vor Ort einzubinden.
Der Antrag wurde von Karsten Finke bearbeitet und von den Fraktionsvertretern Sabine von der Beck und Patrick Voss unterzeichnet. Die Vorlage ist im Verbandsausschuss vorberatend behandelt worden und wird in der Verbandsversammlung beschließend beraten.
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- 9.Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 9.1Regionaler Diskurs: Weiterentwicklung BeiratZur Vorlage · 14/1685 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1685 sieht eine Anpassung des Aufgabenprofils sowie die Umbenennung des Beirats Regionaler Diskurs in Beirat Regionalentwicklung vor. Anlass für diese Änderung ist die Rechtskraft des Regionalplans Ruhr im Februar 2024. Das Gremium soll künftig neben der fachlichen Beratung bei strategischen Fragen auch die Bewertung von Umsetzungsprozessen sowie ein systematisches Monitoring regionaler Entwicklungen übernehmen. Dies umfasst unter anderem die Begleitung räumlicher Transformationsprozesse und regionaler Großformate.
Der Vorschlag beinhaltet zudem den Auftrag an die Verwaltung, ausscheidende Beiratsmitglieder nachzubesetzen und zu prüfen, ob weitere Personen aus ergänzenden Handlungsfeldern in das Gremium einzuladen sind. Der Beirat setzt sich derzeit aus Vertretern der Politik, Wissenschaft und Landesplanung zusammen. Die politische Besetzung erfolgt durch die Fraktionen des Ruhrparlaments, unter anderem durch Vertreter der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und AfD. Neben politischen Mitgliedern wie Prof. Dr. Hans-Peter Noll oder Ulrike Wilmshöver sind auch Experten aus der Landesplanung und Wissenschaft beteiligt. Die bisherige Arbeitsweise mit mindestens zwei regulären Sitzungen pro Jahr soll fortgeführt werden.
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- 9.2Rahmenplanung FTK-Hotspot Haldenlandschaft Moers/Neukirchen-Vluyn, östlicher Teilraum Halde Rheinpreußen/Baerler Busch/SeenZur Vorlage · 14/1770 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Verwaltung mit der Erstellung einer Rahmenplanung für den FTK-Hotspot Haldenlandschaft Moers/Neukirchen-Vluyn beauftragen. Das Untersuchungsgebiet umfasst Teile der Städte Duisburg, Moers und Rheinberg, insbesondere die Flächen rund um die Halde Rheinpreußen, den Waldsee, den Baerler Busch sowie das Seengebiet mit den Seen Vietenhof, Laakmanshof und Lohheider See. Die Maßnahme ist Bestandteil des Freizeit- und Tourismuskonzeptes (FTK) Metropole Ruhr 2022.
Ziel der Rahmenplanung ist es, Nutzungskonflikte zwischen verschiedenen Freizeitgruppen wie Wanderern, Mountainbikern, Anglern und Hundebesitzern zu reduzieren und gleichzeitig die Erfordernisse des Landschaftsschutzes zu sichern. Konkret sollen die Potenziale der Freizeitgewässer untersucht, ein Besucherorientierungskonzept sowie ein naturverträgliches Wegenetz entwickelt und alternative Angebote zur Entzerrung der Standorte geschaffen werden. Zudem sollen bestehende Biotope gesichert und Flächen für den Naturschutz zurückgewonnen werden.
Die Erarbeitung erfolgt in mehreren Schritten unter Beteiligung der beteiligten Kommunen und verschiedener Fachbereiche des Regionalverbands Ruhr. Die Planung soll im Zeitraum von 2025 bis 2026 abgeschlossen sein, um als Grundlage für die weitere Entwicklung der Halde Rheinpreußen zu dienen. Erste planerische Analysen sind ab dem Winter 2024 vorgesehen.
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- 10.Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 10.1Fahrradverleihsystem metropolradruhr Hier: Konzept Betriebsorganisation und Ausschreibung des metropolradruhrZur Vorlage · 14/1779 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll über die künftige Betriebsorganisation und Ausschreibung des Fahrradverleihsystems metropolradruhr entscheiden. Auf Grundlage einer Untersuchung wird der Verwaltung beauftragt, eine Leistungsbeschreibung für ein neues Vergabeverfahren zu erarbeiten, das in Abstimmung mit den beteiligten Kommunen und Hochschulen erfolgt. Ziel ist die Durchführung eines Vergabeverfahrens sowie die Vergabe der Konzession für den Betrieb des Systems. Zudem soll der RVR die dauerhafte Steuerung und Koordination des Verleihsystems vorbereiten und die notwendigen personellen Ressourcen für das Jahr 2026 evaluieren.
Das vorliegende Konzept sieht eine Rolle des RVR als Auftraggeber und Koordinator vor, während Kommunen und Hochschulen als Partner die Standorte der Stationen sowie die Qualitätssicherung übernehmen und kontinuierliche Deckungsbeiträge leisten sollen. Die Aufgaben des Verbandes umfassen unter anderem die Strategieentwicklung, das Durchführen der Ausschreibung sowie die Aushandlung von Finanzierungsvereinbarungen mit den teilnehmenden Städten, Gemeinden und Kreisen.
Der geplante Start des neuen Betriebs ist für den 1. September 2025 vorgesehen, wobei die Veröffentlichung der Ausschreibung für Januar 2025 angestrebt wird. Um etwaige Verzögerungen im Vergabeverfahren oder bei der Fahrzeugbeschaffung abzufangen, bereitet die Verwaltung eine Übergangslösung mit dem derzeitigen Betreiber vor. Für die Koordination werden dauerhaft etwa 1,5 bis 2,0 Stellen benötigt, die weitgehend durch Bestandspersonal abgedeckt werden können. Die finanziellen Auswirkungen werden als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung eingestuft.
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- 11.Vorlagen aus dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz
- 11.1Projektantrag im Bundesförderprogramm "chance.natur"Zur Vorlage · 14/1761 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll der Verwaltung den Auftrag erteilen, einen Förderantrag für das Vorhaben „Chance.Natur.Ruhr“ einzureichen. Der Antrag bezieht sich auf das Bundesförderprogramm „chance.natur“ und ist beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) zu stellen, wobei die formale Einreichung über das Umweltministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen soll.
Das geplante Naturschutzgroßvorhaben wird vom Umweltministerium NRW unterstützt. Vorbereitende Gespräche mit dem Bundesamt für Naturschutz haben ergeben, dass die Projektinhalte grundsätzlich förderfähig sind. Zudem liegen Interessensbekundungen der beteiligten Kommunen vor.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist für die Haushaltsplanung 2025/26 eine Projektfördersumme von maximal 4,6 Millionen Euro sowie ein Eigenanteil von 10 Prozent vorgesehen. Das beantragte Antragsvolumen soll diesen veranschlagten Rahmen nicht überschreiten.
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Hauptdokument|20241018152225-0|20241025113542-0|20241111132555-0|20241025144905-0
- 12.Vorlagen aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt
- 12.1Regionale Kulturstrategie RuhrZur Vorlage · 14/1814 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, dem Entwurf der „Regionalen Kulturstrategie Ruhr“ zuzustimmen und den Regionaldirektor mit dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zu beauftragen. Die neue Regelung soll für die Jahre 2026 bis 2030 gelten, wobei das Jahr 2025 als Übergangszeitraum unter Fortführung der bisherigen finanziellen Rahmenbedingungen vorgesehen ist.
Die Strategie sieht eine Stärkung der regionalen Vernetzung und Koordination durch den Regionalverband Ruhr vor. Zu den Kerninhalten gehört die Übernahme der Betreuung des Förderprogramms „Kreativ.Quartiere Ruhr“ durch den Verband ab 2026 sowie die Fortführung von Projekten wie dem Emscherkunstweg und Interkultur Ruhr. Im Bereich der Kultur Ruhr GmbH liegt ein Schwerpunkt auf „Urbane Künste Ruhr“ mit dem Projekt „Grand Snail Tour“. Die Ruhr Tourismus GmbH wird ihre Ausrichtung auf neue Zielgruppen und urbane Kunstformen verstärken.
Strukturelle Änderungen beinhalten den Ausschluss der ecce GmbH sowie der Business Metropole Ruhr aus der finanziellen Vereinbarung. Der jährliche Finanzrahmen für den Regionalverband Ruhr und das Ministerium wird von bisher 2,4 Millionen Euro auf jeweils 3 Millionen Euro angehoben. Diese Anpassung dient der Integration bisher separat geführter Nachhaltigkeitsprojekte in die neue Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz, ohne dass sich die Gesamtausgaben verändern.
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- 13.Vorlagen aus dem Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation
- 13.1Ruhr Futur gGmbH - Erwerb von Anteilen - GesellschaftsvertragZur Vorlage · 14/1780 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über den Erwerb von zunächst 75 Prozent der Anteile an der Ruhr Futur gGmbH von der Stiftung Mercator GmbH. Der Kaufpreis für diese Anteile ist auf 18.750 Euro festgesetzt, wobei die wirtschaftliche Übernahme zum 1. Januar 2025 geplant ist. Voraussetzung für den Beschluss ist die positive Anzeigenbestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Gleichzeitig soll der Entwurf eines neuen Gesellschaftsvertrages sowie die Bevollmächtigung zur Durchführung der notwendigen gesellschaftsrechtlichen Schritte beschlossen werden.
Ziel der Maßnahme ist die Sicherung der langfristigen Fortführung der Ruhr Futur gGmbH, die sich auf die Verbesserung der Bildungschancen im Ruhrgebiet konzentriert. Der Plan sieht vor, dass sich die Stiftung Mercator bis Ende 2027 vollständig aus der Gesellschaft zurückzieht und der RVR ab dem 1. Januar 2028 alle Anteile übernimmt. Die finanzielle Tragfähigkeit soll durch eine langfristige Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Startchancen-Programms gewährleistet werden, wobei die staatliche Förderung mindestens der Höhe des Beitrags des RVR entsprechen soll.
Die Aufgaben der Gesellschaft umfassen unter anderem die Unterstützung von Übergängen von der frühkindlichen Bildung zur Grundschule, personelle Maßnahmen für Bildungsinstitutionen sowie das regionale Bildungsmonitoring. In der Geschäftsführung ist vorgesehen, nach der Übernahme durch den RVR eine neue hauptamtliche Leitung zu finden und die aktuelle Leitung durch Dr. Markus Piduhn abzulösen.
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- 14.Vorlagen aus dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
- 14.1Feststellung des Wirtschaftsplanes der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün 2025/2026Zur Vorlage · 14/1749 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1749 behandelt die Feststellung des Wirtschaftsplanes der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün für die Wirtschaftsjahre 2025 und 2026. Der Entwurf des Plans wird durch die Betriebsleitung erstellt und mit dem Kämmerer bzw. der zuständigen Beigeordneten für Wirtschaftsführung, der Regionaldirektion sowie der Beigeordneten für Umwelt und Grüne Infrastruktur abgestimmt. Zudem findet eine Abstimmung der Planung im Rahmen der Haushaltsgespräche statt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Wirtschaftsplan feststellt, sofern keine Änderungen im Zuge der Beratungen zum Haushaltsplan des Regionalverbandes Ruhr vorgenommen werden. Der Plan durchläuft eine Vorberatung im Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün sowie im Verbandsausschuss.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass keine zusätzliche Mittelbereitstellung oder Nachveranschlagung notwendig ist, was einer Haushaltsneutralität entspricht. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen des Plans.
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Beratungsfolge
- 22.11.2024 · 16. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 15.Vorlagen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss
- 15.1Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung NRWZur Vorlage · 14/1853 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsausschuss leitet im Rahmen der Beschlussvorlage 14/1853 seine Stellungnahme gemäß § 59 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW an die Verbandsversammlung weiter. Mit dieser Stellungnahme wird auch der Bericht der Märkischen Revision GmbH zur Prüfung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2022 vorgelegt.
Gegenstand der Vorlage sind die Feststellung des Gesamtabschlusses 2022, die Behandlung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel gemäß § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW. Der Verbandsausschuss wird die Vorlage in seiner Sitzung am 2. Dezember 2024 vorberatend behandeln, während die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung für den 13. Dezember 2024 vorgesehen ist.
Die Unterlagen weisen darauf hin, dass die Vorlage haushaltsneutral ist und keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen oder Nachveranschlagungen erforderlich sind. Ein im Rahmen der Vorlage durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 15.2Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023, Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Entlastung der Regionaldirektorin, Frau Karola Geiß-Netthöfel, für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023Zur Vorlage · 14/1854 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Regionalverbandes Ruhr hat seinen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 vorgelegt. Im Rahmen der Prüfung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen hat der Ausschuss den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft und dabei keine Einwendungen erhoben. Der Bericht wird nun zur weiteren Beratung an die Verbandsversammlung weitergeleitet.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den geprüften Jahresabschluss 2023 nach Maßgabe des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen feststellt. Zudem wird die Entlastung der Regionaldirektorin, Karola Geiß-Netthöfel, für das Geschäftsjahr 2023 beantragt. Die Beratung im Verbandsausschuss ist für den 2. Dezember 2024 angesetzt, während die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2024 erfolgen soll. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Beschluss keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Veränderungen entstehen.
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- 15.3Bericht der Märkischen Revision GmbH des Regionalverbandes Ruhr über die Prüfung des Gesamtabschlussses zum 31.12.2022Zur Vorlage · 14/1851 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/1851 behandelt die Prüfung des Gesamtabschlusses des Regionalverbandes Ruhr zum 31. Dezember 2022. Nach einem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom Mai 2024 wurde die externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH mit der Durchführung der Prüfung beauftragt. Die Prüfer erteilten einen nicht modifizierten Bestätigungsvermerk, dem sich der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 20. November 2024 angeschlossen hat.
Der Entwurf des Abschlusses wurde vom Beigeordneten für Wirtschaftsführung aufgestellt und von der Regionaldirektorin bestätigt. Die Verbandsversammlung wird nun ersucht, den Gesamtabschluss für das Jahr 2022 zu bestätigen und die Regionaldirektorin für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zu entlasten.
Die Vorlage weist darauf hin, dass keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan entstehen, da keine Nachveranschlagungen oder zusätzliche Mittelbereitstellungen notwendig sind. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 16.Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 16.1Wiederwahl Markus Schlüter - Beigeordneter Bereich II - WirtschaftsführungZur Vorlage · 14/1692 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/1692 wird die Wiederwahl von Markus Schlüter zum Beigeordneten für den Bereich II – Wirtschaftsführung im Regionalverband Ruhr thematisiert. Da die aktuelle Amtszeit von Herrn Schlüter am 31. Mai 2025 endet, sieht der Vorschlag vor, ihn ab dem 1. Juni 2025 für eine weitere Dauer von acht Jahren zu wählen.
Mit der geplanten Wiederwahl ist eine Anpassung der Besoldung vorgesehen. Aufgrund der bereits absolvierten Amtszeit und der Komplexität sowie Bedeutung der Aufgaben soll die Eingruppierung in die Besoldungsgruppe B 7 erfolgen. Die Vorlage stützt sich hierbei auf die entsprechenden Bestimmungen der Eingruppierungsverordnung.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass die Entscheidung haushaltsneutral ist und keine zusätzliche Mittelbereitstellung aus dem Haushalt erforderlich macht. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen des Vorhabens. Die Beratung der Vorlage im Verbandsausschuss ist für den 2. Dezember 2024 angesetzt, die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung soll am 13. Dezember 2024 erfolgen.
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- 16.2Bildung und Besetzung des Wahlausschusses für die Wahl der Verbandsversammlung 2025Zur Vorlage · 14/1723 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 14/1723 regelt die Bildung und Besetzung des Wahlausschusses für die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr, die am 14. September 2025 stattfinden soll. Der Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Ausschuss konstituiert.
Der Wahlausschuss wird durch den Regionaldirektor in seiner Funktion als Wahlleiter und Vorsitzender sowie dessen Stellvertreter geleitet. Darüber hinaus sollen zehn Beisitzer und deren jeweilige Stellvertreter gewählt werden. Eine Besetzung des Gremiums mit sachkundigen Bürgern ist möglich, sofern deren Anzahl die Zahl der Vertretungsmitglieder nicht übersteigt.
Die Aufgaben des Ausschusses umfassen die Entscheidung über die Zulassung von Listenwahlvorschlägen sowie die Prüfung von Wahlvorschlägen bei Anrufung durch eine Vertrauensperson. Zudem obliegt dem Gremium die Feststellung des Wahlergebnisses auf Grundlage der Ergebnisse der Wahlausschüsse der Gemeinden. Für die Besetzung der Beisitzerplätze sind zwei Verfahren vorgesehen: die Einbringung eines einheitlichen Wahlvorschlags oder die Durchführung einer Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Aus der Vorlage gehen keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen hervor.
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- 16.3Benennung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der RuhrFutur gGmbHZur Vorlage · 14/1818 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 14/1818 befasst sich der Verbandsausschuss mit der Benennung von Mitgliedern für den Aufsichtsrat der RuhrFutur gGmbH. Die Vorlage dient der vorsorglichen Regelung der Aufsichtsratsbesetzung, sofern der geplante Kauf von Anteilen an der Gesellschaft durch den Regionalverband Ruhr (RVR) von der Stiftung Mercator GmbH zustimmt und die Aufsichtsbehörde keine Einwände erhebt.
Gemäß dem Entwurf des Gesellschaftsvertrags soll der Aufsichtsrat der RuhrFutur gGmbH aus acht Mitgliedern bestehen. Davon werden sechs Mitglieder durch die Verbandsversammlung des RVR entsandt. Dabei ist vorgesehen, dass mindestens ein Mitglied der Regionaldirektor des RVR oder eine von ihm vorgeschlagene und beim Verband beschäftigte Person ist. Die Bestellung der in der Anlage genannten Vertreter soll mit dem Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister wirksam werden.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind haushaltsneutral, da keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben.
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- 16.4RuhrFutur gGmbH - Bestellung einer Geschäftsführung im NebenamtZur Vorlage · 14/1819 · Beschlussvorlage
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Der Verbandsausschuss des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird ersucht, die Bestellung einer nebenamtlichen Geschäftsführerin für die RuhrFutur gGmbH zu unterstützen. Die Vorlage sieht vor, dass die Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Ernennung einer Referatsleiterin des RVR zur nebenamtlichen Geschäftsführerin zustimmt.
Diese Maßnahme ist mit der geplanten Übernahme von 75 Prozent der Anteile an der RuhrFutur gGmbH von der Stiftung Mercator GmbH zum 1. Januar 2025 verknüpft. Der Erwerb der Anteile wird der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2024 zur Entscheidung vorgelegt und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Da die derzeitige nebenamtliche Geschäftsführung ihre Funktion künftig niederlegen wird, plant der RVR eine Neugestaltung der Leitungsebene. Zukünftig soll die Gesellschaft durch eine hauptamtliche Geschäftsführung sowie eine ergänzende nebenamtliche Geschäftsführung seitens des RVR geleitet werden. Die vorgeschlagene Person ist bereits als Referatsleiterin für Bildung, Soziales und Regionalanalyse beim RVR tätig. Die personelle Neuregelung führt zu keinen zusätzlichen finanziellen Auswirkungen im Haushalt. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen der Vorlage.
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- 16.5Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.07.2024 - 31.10.2024 für das Haushaltsjahr 2024 genehmigten HaushaltsüberschreitungenZur Vorlage · 14/1837 · Berichtsvorlage
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In der Berichtsvorlage 14/1837 wird die Verbandsversammlung über die im Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Oktober 2024 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2024 informiert. Die Bekanntgabe der durch den Kämmerer genehmigten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen erfolgt gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Die rechtliche Grundlage sieht vor, dass solche Ausgaben nur bei Unabweisbarkeit zulässig sind und die Deckung im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet sein muss. Gemäß dem geltenden Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept des Regionalverbands Ruhr (RVR) liegt die Entscheidungsgewalt des Kämmerers bei Beträgen unter 100.000 Euro des RVR-Eigenanteils. Bei Haushaltsüberschreitungen, welche diesen Schwellenwert überschreiten, ist hingegen die vorherige Zustimmung der Verbandsversammlung erforderlich. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in den anstehenden Sitzungen des Verbandsausschusses und der Verbandsversammlung im Dezember 2024.
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- 16.6Projekt- und Finanzberichtswesen zum 30.09.2024Zur Vorlage · 14/1840 · Berichtsvorlage
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Der Projekt- und Finanzbericht des Regionalverbands Ruhr zum Stand 30. September 2024 prognostiziert für das laufende Haushaltsjahr eine Ergebnisverbesserung der laufenden Verwaltungstätigkeit um etwa 5,7 Millionen Euro. Diese Entwicklung resultiert aus Mehreinnahmen von rund 1,6 Millionen Euro und Minderaufwendungen in Höhe von circa 4,2 Millionen Euro.
Die wesentlichen Abweichungen innerhalb der Strategiefelder betreffen den Bereich Tourismus und Freizeit mit einem Minderbedarf von etwa 1,4 Millionen Euro, was auf geringere Zuschüsse an Freizeitgesellschaften sowie ausbleibende Abstandszahlungen aus dem Haldenvertrag mit der RAG zurückzuführen ist. Im Bereich Querschnitt wird ein erheblicher Minderbedarf von rund 4,38 Millionen Euro erwartet, primär durch verringerte Personalkosten und niedrigere Zinsaufwendungen. Demgegenüber steht im Strategiefeld Wirtschaft ein Mehrbedarf von etwa 426.000 Euro, der maßgeblich durch Aufwendungen im Projekt des BMR für internationales Gesundheitsmanagement sowie personelle Veränderungen verursacht wird. Weitere Felder wie Bildung, Kultur oder Umwelt weisen geringfügige Abweichungen auf, die teils auf zeitliche Verschiebungen von Projekten oder veränderte Ausgabestrukturen zurückzuführen sind.
Auch im Investitionsbereich wird eine Saldoverbesserung um rund 7,4 Millionen Euro prognostiziert. Wesentliche Faktoren hierfür sind ein geringerer Investitionskostenzuschuss an RVR Ruhr Grün sowie Verzögerungen bei bestimmten Baumaßnahmen.
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- 16.7Angelegenheiten des Referates Europa - Positionen des Ruhrgebiets zur EU-Kohäsionspolitik 2028-2034Zur Vorlage · 14/1867 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll die Positionen des Ruhrgebiets zur EU-Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2028–2034 beschließen. Hintergrund der Vorlage ist die laufende Debatte in Brüssel über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union sowie die künftige Ausgestaltung der Strukturfonds.
Mit dem Positionspapier reagiert die Region auf Vorschläge der EU-Kommission, die eine Umstrukturierung des Haushalts vorsehen könnten. Ein zentrales Anliegen ist dabei die Sicherung von Förderprogrammen, die unter Einbeziehung der kommunalen und regionalen Ebene entwickelt werden, um den Einfluss der Mitgliedstaaten auf die Verwaltung der Mittel zu begrenzen. Das Papier thematisiert neben zehn zentralen Anforderungen auch spezifische Herausforderungen des Ruhrgebiets, darunter die Flächenrevitalisierung, der gerechte Übergang sowie der soziale Zusammenhalt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, diese Positionen an Entscheidungsträger auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene zu kommunizieren. Dabei soll der RVR auch mit Partnern wie den kommunalen Spitzenverbänden oder der Partnerregion GZM in Schlesien zusammenarbeiten. Die Umsetzung der Positionen dient als Grundlage für die weitere Ausgestaltung der Stellungnahmen bis zum Jahr 2028. Für das Vorhaben entstehen keine zusätzlichen haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 17.Fraktionsanträge/Resolutionen
- 18.Anfragen und Mitteilungen
- 18.1Anfragen
- 18.1.1Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion: 40 Bauprojekte im Ruhrgebiet - Fehler im LEPZur Vorlage · 14/1823-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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In einer Antwort auf eine Fraktionsanfrage der AfD-Fraktion befasst sich die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) mit den Auswirkungen eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 21. März 2024 auf den Landesentwicklungsplan (LEP). Die Anfrage thematisierte die mögliche Betroffenheit von etwa 40 Bauprojekten im Ruhrgebiet, deren Fortführung aufgrund der Unwirksamkeit bestimmter Regelungen im LEP fraglich sein könnte.
Die Verwaltung teilte mit, dass die spezifischen Details zu den unwirksam erklärten Regelungen sowie zur Identifikation und zum jeweiligen Planungsstatus der betroffenen Vorhaben bereits in einer Sitzung des Planungsausschusses am 4. September 2024 unter der Drucksache Nr. 14/1713 bekannt gegeben wurden.
Bezüglich der Frage, ob weitere potenzielle Vorhaben von den rechtlichen Änderungen betroffen sein könnten, gab die Verwaltung an, dass dies zwar unwahrscheinlich, aber nicht gänzlich auszuschließen sei. Dies gelte für Projekte, die sich in einem fortgeschrittenen Planungsstadium befinden oder eine hohe Eilbedürftigkeit aufweisen, der RVR-Verwaltung jedoch aufgrund ungeklärter raumordnerischer Fragen bislang nicht vorgestellt wurden.
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- 18.1.2Antwort auf die Anfrage der SPD-Fraktion zum Haushalt MobilitätZur Vorlage · 14/1849-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionaldirektor hat auf die Anfrage der SPD-Fraktion zum Haushalt Mobilität reagiert und Erläuterungen zu den finanziellen Planungen verschiedener Infrastrukturprojekte abgegeben. Bezüglich des Projekts „Allee des Wandels“ in Herten-Westerholt führt der Regionalverband Änderungen in der Budgetierung auf umfangreiche Voruntersuchungen sowie liegenschaftliche Klärungen zurück. Eine planerische Weiterentwicklung ist für das zweite Halbjahr 2025 vorgesehen, wobei ein Förderantrag für das Jahr 2026 geplant ist. Erste Mittelabrufe werden erst ab 2027 erwartet.
Beim Bau des Tunnels „Halde Hoheward“ konnte die Prognose der Gesamtkosten nach einer genaueren Einschätzung im Zuge der Projektqualifizierung gesenkt werden. Hinsichtlich des Projekts „Hoesch-Hafenbahn-Weg“ wurden Mittelanpassungen in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro vorgenommen, um drohenden Ausfällen bei Förderungen entgegenzuwirken. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Verwendung dieser Mittel wird erst im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 oder durch die Fortschreibung des Doppelhaushalts 2025/2026 ersichtlich sein. Der Regionaldirektor betonte zudem, dass bei der Betrachtung von Investitionsprojekten die gesamte Projektlaufzeit und nicht nur einzelne Haushaltsjahre maßgeblich für die Beurteilung der Förderquote sei.
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- 18.1.3Antwort auf die Anfrage der SPD im Ruhrparlament: Förderprojekt LELINAZur Vorlage · 14/1850-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf die Anfrage der SPD-Fraktion im Ruhrparlament zum Förderprojekt LELINA hat die Verwaltung den aktuellen Sachstand sowie die Budgetplanung für den Zeitraum 2025/2026 erläutert. Gegenstand der Anfrage war eine Diskrepanz im Haushaltsentwurf, wonach das Projekt zwar als im Oktober 20<0xC2>4 endend aufgeführt ist, jedoch dennoch erhebliche Personal- und Sachaufwendungen für das Jahr 2025 ausgewiesen werden.
Die Antwort der Verwaltung besagt, dass das Projekt aufgrund eines verspäteten Starts bis in das Jahr 2025 verlängert wurde. Im Haushaltsplan 2025/2026 sind Fördermittel in Höhe von 37.000 Euro, Eigenmittel von 42.000 Euro sowie Personalkosten von 158.000 Euro vorgesehen. Die im Entwurf ersichtliche Kostensteigerung beruht auf einem redaktionellen Fehler bei der Angabe der Vollzeitäquivalente (VZÄ). Während im Entwurf fälschlicherweise 2,1 VZÄ ausgewiesen wurden, bleibt der Personalschlüssel bei 1,5 VZÄ. Durch diese Korrektur im Rahmen einer Änderungsliste entfällt die zusätzliche Kostensteigerung für das Jahr 2025.
Zudem wurde erläutert, dass die Verlängerung der Projektlaufzeit zwar in den Haushaltsanmeldungen vermerkt war, die aktualisierte Projektbeschreibung jedoch nicht in den Entwurf des Haushaltsplans übernommen wurde. Dieser Fehler wird im endgültigen Haushaltsplan korrigiert.
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- 18.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 19.Vorlagen mit Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 19.1Erwerb von Grundstücken in Bottrop und Gladbecknicht öffentlich
- 20.Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 21.Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich
- 21.1Anfragen nicht öffentlich
- 21.1.1Erwerb von Grundstücken einer ehemaligen Bahntrasse in Bottrop und Gladbeck zum Ausbau als Geh- und Radweg im Rahmen der Erweiterung des Regionalen Radwegenetzesnicht öffentlich
- 21.1.1.1Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion: Erwerb von Grundstücken einer ehemaligen Bahntrasse in Bottrop und Gladbeck zum Ausbau als Geh- und Radweg im Rahmen der Erweiterung des Regionalen Radwegenetzes Drs.: 14 / 1762nicht öffentlich
- 21.2Mitteilungennicht öffentlich